Der Bundestag hat nun die Abschaffung des Kinderreisepasses beschlossen.
Kinderreisepässe dürfen ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden (vorausgesetzt das Kind ist auf dem Lichtbild erkennbar) und laufen dann aus.
Gründe für die Abschaffung
Das BMI (Bundesministerium des Inneren und für Heimat) nennt als Gründe für die Abschaffung des Kinderreisepasses unter anderem die fehlende Anerkennung von Kinderreisepässen in den weltweiten Staaten. Eine Vielzahl von Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU akzeptieren insbesondere verlängerte oder aktualisierte Kinderreisepässe nicht mehr. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein.
Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.
Welche Reisedokumente können ab dem 01. Januar 2024 für Kinder beantragt werden?
Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Mit welchem Dokument deutsche Staatsangehörige einreisen können, kann auf der Homepage des Auswärtigen Amtes abgerufen werden oder bei den jeweiligen Reiseveranstaltern nachgefragt werden.
Ab dem 01. Januar 2024 können für alle deutschen Staatsangehörigen – auch für Säuglinge und Kinder- nur noch Personalausweise und Reisepässe ausgestellt werden.
Bei Personen unter 24 Jahren ist das Ausweisdokument 6 Jahre gültig.
Bitte beachten Sie: Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, kann sich innerhalb kurzer Zeit stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist. Das Ausweisdokument ist dann vorzeitig ungültig. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind.
Ab 01. Januar längere Bearbeitungsdauer
Da die Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses nicht wie beim Kinderreisepass im Bürgerbüro direkt, sondern bei der Bundesdruckerei erfolgt, ist hier eine Bearbeitungsdauer von bis zu 4 Wochen zu beachten.
Zur Beantragung ist ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein halbes Jahr), die Zustimmungserklärung der sorgeberechtigten Elternteile sowie bei Erstausstellung eines Dokumentes durch das Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten eine Geburtsurkunde mitzubringen.
Das Formular zur Zustimmungserklärung kann vorab auf unserer Homepage (https://www.vg-wilburgstetten.de/verwaltung-buergerservice/formulare) heruntergeladen werden.
Die Gebühr für einen Personalausweis beträgt 22,80 €, für den Reisepass 37,50 €. Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten (Bar oder EC-Zahlung möglich).
Zur Beantragung müssen die Kinder mitgebracht werden.