Bebauungsplan „Straßenfeld IV“ in Stödtlen-Regelsweiler
Der Gemeinderat der Gemeinde Stödtlen hat am 26.01.2023 beschlossen für den Bereich „Straßenfeld IV“ einen Bebauungsplan aufzustellen. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangen Stellungnahmen hat der Gemeinderat Stödtlen am 25.09.2025 behandelt und gleichzeitig den Entwurf gebilligt. Die Gemeinde Mönchsroth wird nun als Behörde bzw. Träger öffentlicher Belange im weiteren Verfahren angehört. Der Gemeinderat hat festgestellt, dass keine Einwände gegen dieses Vorhaben bestehen.
14. Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Tannhausen
Der Gemeindeverwaltungsverband Tannhausen hat am 06.11.2024 den Vorentwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangen Stellungnahmen wurden am 09.07.2025 behandelt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Bebauungsplan „Straßenfeld IV“. Die Gemeinde Mönchsroth wird nun als Behörde bzw. Träger öffentlicher Belange im weiteren Verfahren angehört. Der Gemeinderat hat festgestellt, dass keine Einwände gegen dieses Vorhaben bestehen.
Gründungsbeschluss zur ARGE Wasser hesselberg | limes
Die Kommunen der ILE Hesselberg | limes planen die Umsetzung des Projektes „Interkommunales Wassermanagement“. Die Absichtserklärungen hierzu wurden bereits durch alle Gremien getätigt. Ebenso wurde eine Förderung von 80 % der Projektkosten bzw. maximal 90.000 € bei der Regierung von Mittelfranken zur Umsetzung dieses Projektes beantragt. Damit die Fördermittel in Anspruch genommen werden können muss das Projekt durch eine neue Organisationseinheit umgesetzt werden. Aus diesem Grund soll eine besondere Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gegründet werden. Die Gründung bedarf der Beschlüsse der Gemeinderatsgremien aller beteiligten Gemeinden. Im Rahmen dieses Beschlusses stimmen die Gremien einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zu. Eine ARGE nach dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit ist selbst nicht geschäftsfähig, sondern muss durch eine Gebietskörperschaft also durch eine Kommune oder Verwaltungsgemeinschaft vertreten werden. Diese Vertretung und die Geschäftsführung wird die Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten übernehmen.
Die Kosten des Projektes betragen insgesamt 117.000 €. Nach Abzug der Förderung von 90.000 € verbleibt ein Eigenanteil für die ILE-Gemeinden in Höhe von 27.000 €.
Dieser Eigenanteil wird nach einem Einwohnerschlüssel aufgeteilt, so dass die Gemeinde Mönchsroth einen Eigenanteil von 1.624,19 € leisten muss.
Der Gemeinderat Mönchsroth hat dem öffentlich-rechtlichen Vertrag und somit der Gründung der ARGE Wasser hesselberg | limes zugestimmt.
Jahresstatistik des Bürgerbus am Limes
Der Bürgerbus am Limes wurde mit einem Kilometerstand von 59.938 km gekauft und hat am 30.09.2025 einen Kilometerstand von 115.494 km. Der Bus ist somit 55.556 km gefahren.
Für den Zeitraum Oktober 2024 bis September 2025 wurden dem Gemeinderat die folgenden Zahlen rund um den Bürgerbus am Limes vorgestellt:
| • | Es fanden insgesamt 937 Fahrten stand, darunter 299 nach Mönchsroth. Die Fahrten nach Mönchsroth enden häufig beim Arzt bzw. der Apotheke oder bei Physiotherapie. |
| • | Der Großteil der Fahrten führt mit rund 47 % nach Dinkelsbühl. |
| • | Es wurden insgesamt 1.153 Personen befördert. |
| • | Der überwiegende Teil der Fahrten findet mit rund 72 % vormittags statt. |
| • | Es wurden insgesamt 4.723,10 € Spenden eingenommen. |
| • | Die Ausgaben rund um Bürgerbus betragen 9.636,18 €. |
| • | Aktuell sind 17 Fahrerinnen und Fahrer ehrenamtlich tätig, darunter 11 Personen aus Mönchsroth. |
Bericht aus der öffentlichen Gemeinschaftsversammlung der VG Wilburgstetten am 01.10.2025
Den Bericht aus der Sitzung vom 01.10.2025 können Sie dem Mitteilungsblatt in der Ausgabe Oktober 2025 entnehmen.
Antrag des TSV Mönchsroth auf Gewährung eines Übungsleiterzuschusses für das Jahr 2025
Der TSV Mönchsroth erhält für das Jahr 2025 im Rahmen der pauschalen Sportbetriebsförderung durch den Freistaat Bayern eine an die Mitgliederzahlen orientierte Förderung in Höhe von 2.060,64 €. Durch den Landkreis Ansbach erhält der TSV Mönchsroth einen Übungsleiterzuschuss für das Jahr 2025 in Höhe von 579,68 €. Es ergibt sich somit ein Gesamtzuschuss von 2.640,32 €. Der TSV Mönchsroth beantragt bei der Gemeinde einen Übungsleiterzuschuss in Höhe von 1.320,16 €. Dies entspricht 50 % der gewährten Staats- und Landkreiszuschüsse. Der Gemeinderat Mönchsroth hat der Gewährung dieses Zuschusses zugestimmt.
Der Gemeinderat wird über das folgende Thema informiert:
• Bis zur Sanierung der Gardestraße war in dieser die Geschwindigkeit des Verkehrs auf 30 km/h begrenzt. Diese Begrenzung basierte auf der Tatsache, dass der Hauseingang der Gardestraße 18 auf dem Gehweg lag und somit sehr nah an der Straße. Auf Grund dieser Gefahrenstelle war der Verkehr in der Geschwindigkeit begrenzt. Die Schule und die Schulwege waren zu keinem Zeitpunkt Grundlage der Geschwindigkeitsbegrenzung. Seit geraumer Zeit versucht die Gemeinde die Begrenzung auf Grundlage der Schule und der Schulwege wieder einzuführen. Das Landratsamt ist für die Anordnung der Begrenzung zuständig und lehnt diese ab. Bei einem Ortstermin, auf welchem die Gemeinde bestand, wurde die Situation nochmal erläutert. Der zuständige Sachbearbeiter im Landratsamt lehnt weiterhin ab. Ein Vertreter der Polizei war ebenfalls vor Ort und teilt die Meinung des Landratsamtes. Die Ablehnung basiert zum Einen auf der Tatsache, dass sich die Schule nicht direkt an der Straße befindet, sondern erst in zweiter Reihe. Zum anderen wird die Überquerung der Straße als Schulweg nicht als gefährlich genug eingestuft, da die Straße nicht stark genug frequentiert wird. Es wurden verschiedene andere Lösungsansätze ausgearbeitet bzw. vorgeschlagen, die nun weiterverfolgt werden.