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Amtliches Mitteilungsblatt Gemeinde Mönchsroth
Ausgabe 2/2023
Bericht aus dem Gemeinderat
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Bericht aus dem Gemeinderat

In der Sitzung am 19.01.2023 stellte Dipl. Ing. Willi Heller die Sanierungsmaßnahmen für den Kanal und die Wasserleitung in der Schmied- und Gardestraße vor. Hintergrund dieser Sanierung ist die Ankündigung des Landkreises Ansbach (Straßenbau), dass die Asphaltdecke der Kreisstraße AN 46 in der Ortsdurchfahrt Mönchsroth erneuert werden soll.

Bevor die Straße neu asphaltiert wird, müssen die Wasserleitung und die Abwasserkanäle saniert bzw. erneuert werden.

Zusätzlich soll im Rahmen dieser Baumaßnahme die Wasserleitung in der Blumenstraße ausgewechselt werden. Dort kam es in den vergangenen zwei Jahren zu mindestens sechs Wasserrohrbrüchen. Die Auswechslung war vor einigen Jahren schon angedacht worden, aber aus Kostengründen verschoben worden.

Herr Dipl. Ing. Willi Heller stellt im Gemeinderat die Planung vor und erläutert die einzelnen Maßnahmen. Zum Teil kann der Kanal im Inliner-Verfahren saniert werden. Im Bereich der Dorfkirche verläuft der Hauptkanal jedoch auf Privatgrund und ist in einem so schlechten Zustand, dass er in die Gardestraße verlegt werden soll. Die Hausanschlüsse in diesem Bereich müssen umgebunden werden.

Die Gesamtbaukosten für die Schmied- und Gardestraße werden sich gem. Kostenschätzung vom Dezember 2021 auf rund 955.000 € belaufen. Eine aktuelle Kostenschätzung ist derzeit in Arbeit.

Die Maßnahmen sind nach RZWas förderfähig und wurden bereits dem Wasserwirtschaftsamt gemeldet, der Förderantrag ist in Bearbeitung.

Die Anlieger sollen im Rahmen einer Anliegerversammlung über das Projekt informiert werden. Bezüglich der Sanierung der Hausanschlüsse, werden mit den jew. Hauseigentümern Einzelgespräche geführt.

Die Anliegerversammlung findet am 24. Februar 2023 in der Rothachhalle statt. Der Gemeinderat stimmte der vorgestellten Planung zu und beauftragte das Ing. Büro Heller Herrieden mit der weiteren Planung.

Für das Baugebiet Limesbad erfolgte der Satzungsbeschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen gem. § 13 BauGB. Die Satzung wird im Mitteilungsblatt bekannt gemacht.

Für das Sondergebiet „Freiflächenphotovoltaikanlage Am Hoffeldgraben“ in Hasselbach wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan beschlossen.

Im Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Gemeinde Mönchsroth wird der Geltungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der Flächennutzungs- und Landschaftsplan wird deshalb im Parallelverfahren, zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Am Hoffeldgraben, geändert.

Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes lag mit Begründung und allen Anlagen öffentlich in der Zeit vom 31.10.2022 bis einschließlich 28.11.2022 beim Bauamt der VG Wilburgstetten aus.

a)

Beratung über die Stellungnahmen/Abwägung der Öffentlichkeit.

Während der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ging keine Stellungnahmen ein.

b)

Beratung über die Stellungnahmen/Abwägung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 3 BauGB.

Es wurden 21 Behörden/TÖB mit Nachricht vom 28.10.2022 angeschrieben und gebeten, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Von den angeschriebenen Dienststellen haben 5 Einwände bzw. Anregungen und Hinweise zur Planung mitgeteilt. Weitere 8 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben erklärt, dass Sie keine Einwendungen haben. Nach der erfolgten Abwägung kann die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplan im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan für das Sondergebiet „Freiflächen-Photovoltaikanlage Am Hoffeldgraben, festgestellt werden.

In gleicher Weise wurde dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Sondergebiet zugestimmt.

Gegenüber dem Bebauungsplan der Stadt Dinkelsbühl „Wohngebiet Sinbronn Nord“ erhebt die Gemeinde Mönchsroth keine Bedenken.

Der Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates wurde in Hinblick auf die Nutzung des Ratsinformationssystems (RIS) zugestimmt. Sitzungsladungen und Protokolle werden künftig nur noch online über das RIS an die Gemeinderäte zugestellt. Für die Nutzung von digitalen Endgeräten wird eine jährliche Technikpauschale in Höhe von 100 € gewährt.

Informiert wurde der Gemeinderat über

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den Termin der Bürgermeisterwahl am 12. November 2023 und einen möglichen Stichwahltermin am 26.11.2023.

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den Eingang des Kündigungsschreibens des Landkreises Ansbach vom 19.12.2022 für den Betrieb des Wertstoffhofes Mönchsroth. Die Vereinbarung zwischen dem Landkreis Ansbach und der Gemeinde Mönchsroth wird von Seiten des Landkreises zum 31.12.2023 gekündigt und der Betrieb des Wertstoffhofes eingestellt.

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die Anfrage von Herrn Pfr. Reese zur Gründung einer Arbeitsgruppe für das Projekt „Kreativbus für die Mittagsbetreuung/den Schulhof Mönchsroth“. An der AG beteiligen sich Heiko Wetsch, Alexandra Tisch und Thomas Günzel.

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den Termin für die gemeinsame Gemeinderatssitzung der Gemeinderäte der VG Wilburgstetten am 1. Februar 2023 in Wilburgstetten

In der Gemeinsamen Sitzung der Gemeinderäte aus der VG Wilburgstetten erörterte Bürgermeister Michael Sommer wichtige Punkte zum Thema Klimaschutz und Energiewende. Unter anderem wurde die Möglichkeit der Einstellung eines Klimamanager beraten, der zunächst über Fördermittel teilfinanziert werden könnte.

In der Diskussion wurde das Thema zwar als wichtig erachtet, insgesamt aber die Meinung vertreten, dass es keines Klimaschutzmanagers bedarf, weil es sich um eine Gesamtaufgabe handelt, die in allen gemeindlichen Aufgaben, ähnlich wie das Thema Barrierefreiheit, mit betrachtet und geplant werden muss.

Ggf. könnte ein Arbeitskreis Themen erarbeiten, die schwerpunktmäßig bearbeitet werden könnten und es könnte ein ehrenamtlicher Klimaschutzbeauftragter benannt werden.

Es wird kein Beschluss herbeigeführt.

Von Gemeinderat Dieter Schuster (Markt Weiltingen) wurde der Antrag auf Überführung der abwassertechnischen Tätigkeiten in einen Zweckverband gestellt.

Bei der Diskussion und Aussprache über den TOP wird von den Gremiumsmitgliedern zum Ausdruck gebracht, dass die Gründung eines Zweckverbandes Abwasser zum einen aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist und dass es hierfür keinen Bedarf gibt, weil das System wie es jetzt organisiert ist, ausreichend und angemessen aufgestellt ist.