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Amtliches Mitteilungsblatt Gemeinde Mönchsroth
Ausgabe 2/2023
Bericht aus dem Gemeinderat
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Bericht aus dem Gemeinderat

In der Sitzung am 09.02.2023 stellte Bürgermeisterin Edith Stumpf zusammen mit Kämmerer Patrick Hofecker den Entwurf zum Haushaltsplan 2023 mit Vorbericht und Schnellübersicht vor.

Der Entwurf zum Haushaltsplan 2023 hat ein Gesamtvolumen von 6.506.900 €. Davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 4.068.900 € und auf den Vermögenshauhalt 2.438.000 €. Der Verwaltungshaushalt kann eine Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von 90.800 € erwirtschaften. Die Pflichtzuführung wird damit unterschritten. Die Gemeinde plant im laufenden Haushaltsjahr mit 300.000 € Gewerbesteuereinnahmen.

Durch die vorliegende Steuerschätzung vom November 2022 konnte die Beteiligung an der Einkommensteuer errechnet werden. Diese beläuft sich im Haushaltsjahr 2023 auf 982.300 €. Die Gemeinde wird eine Schlüsselzuweisung in Höhe von 609.664 € erhalten. Die Umlagebelastung der Kreisumlage steigt im Jahr 2023 von 804.700 € um 59.600 € auf 864.300 € an.

Die größten Ausgabepositionen des Vermögenshaushaltes in der aktuellen Haushaltsplanung sind die Schlusszahlungen für den Neubau der Kläranlage (500.000 €), die Erneuerung/Sanierung der Kanäle und Wasserleitungen in der Schmied-, Garde- und Blumenstraße (862.500 €), Sanierungsarbeiten des Wasserturmes (200.000 €), Sanierungsarbeiten der Laufbahn und des Hartplatzes an der Schule (165.000 €) und Tilgungsausgaben (201.000 €).

Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2022 wird mit einem Sollüberschuss von 573.000 € gerechnet. Mit einer Rücklagenentnahme (aus allgemeinen Haushaltsmitteln) von 603.700 € wird im Haushaltsjahr 2022 geplant.

Die Pro Kopf-Verschuldung der Gemeinde beläuft sich zum 31.12.2022 auf 1.294,68 €/Einwohner (=93% über dem Landesdurchschnitt). Weitere Entwicklung der Pro-Kopf-Verschuldung:

31.12.2023: 2.065,15 €/EW

31.12.2024: 1.729,86 €/EW

31.12.2025: 1.730,84 €/EW

31.12.2026: 1.756,39 €/EW

Die Erschließung des Baugebietes „Limesbad“ wird außerhalb des Haushaltsplanes über eine Erschließungsträgerschaft mit der KFB Baumanagement GmbH finanziert.

In den kommenden Jahren muss eine schnelle Rückführung der Schulden an oberster Stelle stehen. Weitere Großprojekte welche nicht in der Haushalts- und Finanzplanung bis 2026 eingestellt sind, können die kommenden Jahre aufgrund des hohen Schuldenniveaus nicht angegangen werden.

Die Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Ansbach hat den Haushaltsplan der Gemeinde Mönchsroth für das Vorjahr 2022 genehmigt, da die dauernde Leistungsfähigkeit noch nicht beeinträchtigt ist.

Der Kämmerer empfiehlt weiterhin Prioritäten zu setzen. Zudem muss jedes Investitionsvorhaben dahingehend geprüft werden, ob dies zum aktuellen Zeitpunkt zweckmäßig ist oder ob es ggf. auch in späteren Jahren umgesetzt werden kann.

Aufgrund der Ungewissheit der wirtschaftlichen Entwicklung der kommenden Jahre sowie der großen Anzahl von Investitionsmaßnahmen müssen alle Ressourcen optimal genutzt, hinterfragt und geprüft werden. Eine Konzentration auf das Nötigste ist im Rahmen unserer Verantwortung und Pflicht als Gemeinde geboten.

Der Gemeinderat stimmte der Haushaltssatzung 2023 einschließlich Stellen- und Haushaltsplan mit dem Finanzplan 2024 – 2026 und Anlagen in der vorgelegten Form zu.

(Ein ausführlicher Bericht über den Haushalt 2023 erfolgt im nächsten Mitteilungsblatt)

Seit einiger Zeit besteht die akute Gefahr des Eintrags der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nach Bayern. Essentielle Voraussetzung für eine effektive und nachhaltig wirksame ASP-Bekämpfung ist das Auffinden und Entfernen infizierter Wildschweinkadaver (sogenannte Fallwildsuche) im Ausbruchsgebiet.

Das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration hat mit Schreiben vom 18.07.2022 die Gemeinden darauf hingewiesen, dass sie im Rahmen ihres Rechts auf Selbstverwaltung entscheiden können, ob die speziell für die Tierkadaversuche ausgebildeten Hunde von der Hundesteuer befreit werden können.

Die Verwaltung schlägt auf Grund der vorgenannten Darstellung vor, diese Hunde von der Steuerpflicht zu befreien. Hierzu ist eine Änderung der Hundesteuersatzung vom 10.11.2017 notwendig.

Der Gemeinderat stimmte der 2. Änderung zur Hundesteuersatzung (Stand Entwurf 02.02.2023) zu.

Beschlossen wurde auch der Termin für die Bürgermeisterwahl am 12.11.2023 und für eine eventuelle Stichwahl am 26.11.2023. Bürgermeisterin Stumpf wurde zur Wahlleiterin berufen, der Geschäftsleiter der VG Wilburgstetten, Frank Haußer, zum stellvertr. Wahlleiter.

In nicht-öffentlicher Sitzung wurde der Gemeinderat über die Möglichkeiten und Kosten von Photovoltaikanlagen auf der Schule, dem Bauhof und am Wasserturm informiert.