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Amtliches Mitteilungsblatt Gemeinde Mönchsroth
Ausgabe 2/2025
Bericht aus dem Gemeinderat
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Bericht aus dem Gemeinderat

In der ersten Sitzung des Jahres 2025 am 14. Januar 2025 beschäftigte sich der Gemeinderat Mönchsroth mit den folgenden Themen.

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und öffentlichen Aufgabenträgern zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Tannhausen stellt der Gemeinderat fest, dass keine Einwände gegen den Entwurf bestehen.

Der Gemeinderat hat der Auflösung der Interessengemeinschaft Fränkische Moststraße und dem gleichzeitigen Beitritt in den Verein „Fränkische Moststraße e.V.“ zugestimmt. Die IG Moststraße wurde 2005 gegründet. Im Jahre 2012 wurde dazu der rechtsfähige Verein „Fränkische Moststraße e.V.“ gegründet. Zum Verein können auch Privatpersonen und Unternehmen beitreten. Die Gemeinde Mönchsroth ist – wie die anderen umliegenden Gemeinden auch – bis dato noch kein Mitglied im Verein, sondern nur in der IG. Da die Doppelstruktur in vielen Hinsichten hinderlich ist und die IG mittlerweile keine weiteren Funktionen hat, wird diese nun aufgelöst. Die Gemeinde Mönchsroth ist fortan Mitglied im Verein.

Der Gemeinderat wird über die folgenden Themen informiert:

  • Aktuell gibt es keine Einwohner, die eine Abgabe auf Grund der Kleineinleitersatzung bezahlen müssen.
  • Mehrfamilienhäuser unterliegen den Vorschriften der Barrierefreiheit. Um den aktuellen Fall in der Gardestraße kümmert sich aktuell das Landratsamt.
  • Nach nun erfolgter Lieferung wird der Schließmechanismus an der Tür zur Behindertentoilette in der Rothachhalle repariert. Ebenso werden an der Tür die noch notwendigen Griffe angebracht.
  • Durch die Umplanung der Durchleitung des Regen- und Schmutzwasserkanals vom Baugebiet zur Schellengasse kann aktuell noch kein Bauplatzpreis festgelegt werden. Sobald die Umplanungen abgeschlossen und die dadurch einhergehenden Kosten ermittelt sind, kann der Quadratmeterpreis festgelegt werden. Im Anschluss werden die Interessenten unter Mitteilung des Preises angeschrieben.
  • Vom neuen Baugebiet Limesbad bis zur Schellengasse soll künftig ein Fußweg führen. Mit einer neuen Alternative kann dieser nun barrierefrei gestaltet werden.
  • Das Verfahren für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses befindet sich aktuell in Leistungsphase 4, der Genehmigungsplanung. Nach Erteilung der Baugenehmigung wird das beauftragte Architekturbüro die Kosten gegebenenfalls aktualisieren. Zur weiteren Vergabe wird der Plan mit den Kosten dann wieder dem Gemeinderat vorgelegt.
  • Bei der Beauftragung der Tore für den sanierten Hartplatz in der Grundschule ist seitens der Firma ein Systemfehler ursächlich, dass die Lieferung noch nicht erfolgt ist. Der Auftrag wurde nun an den Lieferanten weitergegeben.