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Amtliches Mitteilungsblatt Gemeinde Mönchsroth
Ausgabe 3/2023
Nachrichten aus der Gemeinde
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Nachrichten aus der Gemeinde

In der Sitzung am 09. Februar 2023 wurde vom Gemeinderat der Haushaltsplan für 2023 verabschiedet.

Der Haushaltsplanentwurf 2022 schließt in

Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen mit  —  6.506.900 € ab.

davon entfallen auf den

Verwaltungshaushalt  —  4.068.900 €

und auf den

Vermögenshaushalt  —  2.438.000 €

Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr

im Verwaltungshaushalt eine

Steigerung um  —  8,01 %

im Vermögenshaushalt eine

Reduzierung um  —  43,37 %

Die Hebesätze für Grundsteuer A und B liegen bei 490% für die Gewerbesteuer bei 320%.

Der Verwaltungshaushalt wird im Planjahr 2023 eine Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von 90.800 € erwirtschaften.

Die ordentlichen Tilgungen im Haushaltsjahr 2023 betragen 201.000 €. Die Pflichtzuführung i. H. v. 201.000 € kann für 2022 nicht eingehalten werden. Basierend auf den Finanzplanungswerten kann die Pflichtzuführung in den Jahren 2024 bis 2026 Jahren erreicht werden.

Eine weitere wichtige Kennzahl ist die sogenannte freie Finanzspanne:

(Mittel die dem Vermögenshaushalt zur Finanzierungsunterstützung zur Verfügung stehen).

Im Haushaltsjahr 2023 ergibt sich eine freie Finanzspanne in Höhe von 22.800 €, Prozentual 0,65%).

Die anteilige Aufteilung der Einnahmen und Ausgaben stellt sich wie folgt dar:

V E R W A L T U N G S H A U S H A L T

Einnahmen

Ausgaben

Die anteilige Aufteilung der Einnahmen und Ausgaben stellt sich wie folgt dar:

V E R M Ö G E N S H A U S H A L T

Einnahmen

Ausgaben

Entwicklung der Schulden

Die Entwicklung des Schuldenstands seit 2002 stellt sich wie folgt dar:

Der Landesdurchschnitt des Schuldenstandes liegt bei Gemeinden in einer Größenordnung von 1.000 - 3.000 Einwohnern bei 669 €/Einwohner (Stand 30.06.2021).

Der Schuldenstand wuchs im Haushaltsjahr 2022 um 705.384,47 € auf nunmehr 2.112.931,62 € an. Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt 93% über dem des Landesdurchschnittes. In der Haushalts- und Finanzplanung bis 2026 steht eine Vielzahl von Großprojekten an. Nach der derzeitigen Planung könnte sich der Schuldenstand zum Ende des Haushaltsjahres 2023 auf knapp 3,37 Mio. Euro belaufen (entspräche etwa das 3-Fache des Landesdurchschnittes). Die Höhe der Kreditaufnahmen ist insbesondere auch durch die verzögerte Auszahlung von Fördergeldern durch den Freistaat Bayern bedingt.

Nachdem bereits für die Sanierung des Wasserturmes in 2018 und dem Neubau der Kläranlage in 2020 Verbesserungsbeiträge erhoben werden mussten, muss sich die Gemeinde erneut mit dieser Frage beschäftigen. Die Erneuerung der Kanäle und Wasserleitungen in 2023 und 2026 bedeuten für die Gemeinde eine große finanzielle Belastung. Die erwarteten Zuschüsse vom Land werden wie in 2022 bekannt wurde um zwei bis vier Jahre verspätet ausbezahlt. Die Gemeinde muss hierfür die Zwischenfinanzierung übernehmen.

Ein weiteres Problem sind die gestiegenen Darlehnszinsen. Bei einer Neuverschuldung sind dadurch deutlich höhere Zinsbelastungen zu erwarten. Glücklicherweise laufen die Zinsbindungen in der aktuellen Haushaltsplanung bis 2026 nicht aus. Lediglich bei einem Darlehen wurde ein variabler Zinssatz vereinbart.

Auch die Inflation macht sich in der aktuellen Haushaltsplanung bemerkbar. Neben teurerer Investitionskosten ist auch mit gestiegenen Energiekosten zu rechnen. Ab 01.01.2024 werden die Stromkosten der Gemeinde Mönchsroth ansteigen. Der Gaspreis wurde mit dem Anbieter bis zum 31.12.2024 fest vereinbart, sodass sich die Gemeinde hier glücklicherweise noch die Preise aus dem Jahr 2021 gesichert hat.

Allgemeine Rücklage

Für den Haushaltsausgleich 2023 ist eine Entnahme aus Mitteln der Allgemeinen Rücklage i. H. v. 603.700 € eingestellt.

Der Stand der Allgemeinen Rücklage nach Abschluss des Haushaltsjahres 2022 beläuft sich auf 658.352,11 € (vorläufig). In dieser Summe ist der Sollüberschuss 2022 von ca. 573.000 € (größtenteils offene Verbesserungsbeiträge aus Ratenzahlungen Kläranlagenneubau) enthalten. Aufgrund der aktuellen Planung reduziert sich der Rücklagenbestand zum Jahresende 2023 auf rund 54.000 €.

Entsprechend § 20 KommHV-K ist für 2023 eine Mindestrücklage in Höhe von 36.063,00 € vorgeschrieben.

Vermögenshaushalt

Einnahmen

Die Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden wie folgt finanziert:

Ausgaben

Die wesentlichen Ausgaben des Vermögenshaushalt 2023 sind:

Schwerpunkte