Titel Logo
Amtliches Mitteilungsblatt Gemeinde Mönchsroth
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Gemäß Art. 15 des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) in der derzeit geltenden Fassung

Zustellungsbehörde:

Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten, Alte Schulstraße 8, 91634 Wilburgstetten als Behörde für die Gemeinde Mönchsroth, Hauptstraße 2, 91614 Mönchsroth

Zustellungsadressat:

Herrn Toni Böhm

letzte bekannte Anschrift: An der Rothach 3, 91614 Mönchsroth

Hiermit wird durch öffentliche Bekanntmachung, gemäß Art. 15 VwZVG öffentlich zugestellt:

• Mahnung vom 08.03.2023, AZ 0000004535009-1704

Da der Aufenthalt unbekannt ist und auch weiterhin nicht ermittelt werden kann, wird die Mahnung nach Art. 15 Abs. 1 Bayer. Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz öffentlich zugestellt.

Durch die Zustellung wird eine Frist in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Die Mahnung kann von dem Betroffenen gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes mit Lichtbild während der üblichen Dienstzeiten abgeholt bzw. eingesehen werden bei:

Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten

Kasse

Alte Schulstraße 8

91634 Wilburgstetten

Die Mahnung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (Art. 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG).

Wilburgstetten, 08.03.2023
Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten - Kasse-