Gemäß Art. 15 des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) in der derzeit geltenden Fassung
Zustellungsbehörde:
Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten, Alte Schulstraße 8, 91634 Wilburgstetten als Behörde für die Gemeinde Mönchsroth, Hauptstraße 2, 91614 Mönchsroth
Zustellungsadressat:
Herrn Toni Böhm
letzte bekannte Anschrift: An der Rothach 3, 91614 Mönchsroth
Hiermit wird durch öffentliche Bekanntmachung, gemäß Art. 15 VwZVG öffentlich zugestellt:
• Mahnung vom 08.03.2023, AZ 0000004535009-1704
Da der Aufenthalt unbekannt ist und auch weiterhin nicht ermittelt werden kann, wird die Mahnung nach Art. 15 Abs. 1 Bayer. Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz öffentlich zugestellt.
Durch die Zustellung wird eine Frist in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Die Mahnung kann von dem Betroffenen gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes mit Lichtbild während der üblichen Dienstzeiten abgeholt bzw. eingesehen werden bei:
Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten
Kasse
Alte Schulstraße 8
91634 Wilburgstetten
Die Mahnung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (Art. 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG).