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Amtliches Mitteilungsblatt Gemeinde Mönchsroth
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Mönchsroth (BGS-EWS) vom 01.09.2013

Auf Grund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Mönchsroth folgende 4. Änderungssatzung:

§1

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Mönchsroth (BGS-EWS) vom 01.09.2013 wird wie folgt geändert:

streiche § 9a Abs. 2:

Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss (QN)

bis

2,5 m3/h

18,00 €./Jahr

über

2,5 m3/h

24,00 €/Jahr.

setze § 9a Abs. 2:

Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss (QN)

bis

2,5 m3/h

96,00 €/Jahr

über

2,5 m3/h

124,00 €/Jahr.

streiche § 9a Abs. 3:

Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss (Q3)

bis

4 m3/h

18,00 €/Jahr

über

4 m3/h

24,00 €./Jahr.

setze § 9a Abs. 3:

Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss (Q3)

bis

4 m3/h

96,00 €/Jahr

über

4 m3/h

124,00 €/Jahr.

streiche § 10 Abs. 1 Satz 2:

Die Gebühr beträgt 3,20 € pro Kubikmeter Abwasser.

setze § 10 Abs. 1 Satz 2:

Die Gebühr beträgt 4,75 € pro Kubikmeter Abwasser.

§2

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

Mönchsroth, 10.03.2023
Gemeinde Mönchsroth
Edith Stumpf
Erste Bürgermeisterin

5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Mönchsroth (BGS-WAS) vom 01.05.2013

Auf Grund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Mönchsroth folgende 5. Änderungssatzung:

§1

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Mönchsroth (BGS-WAS) vom 01.05.2013 wird wie folgt geändert:

streiche § 9a Abs. 2:

Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss (QN)

bis

2,5 m3/h

48,00 €./Jahr

über

2,5 m3/h

60,00 €./Jahr.

setze § 9a Abs. 2:

Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss (QN)

bis

2,5 m3/h

96,00 €./Jahr

über

2,5 m3/h

120,00 €/Jahr.

streiche § 9a Abs. 3:

Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss (Q3)

bis

4 m3/h

48,00 €/Jahr

über

4 m3/h

60,00 €/Jahr.

setze § 9a Abs. 3:

Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss (Q3)

bis

4 m3/h

96,00 €./Jahr

über

4 m3/h

120,00 €/Jahr.

streiche § 10 Abs. 1 Satz 2:

Die Gebühr beträgt 3,27 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

setze § 10 Abs. 1 Satz 2:

Die Gebühr beträgt 4,25 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

§2

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

Mönchsroth, 10.03.2023
Gemeinde Mönchsroth
Edith Stumpf
Erste Bürgermeisterin