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Amtliches Mitteilungsblatt Gemeinde Mönchsroth
Ausgabe 3/2023
Bericht aus dem Gemeinderat
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Bericht aus dem Gemeinderat

In der Sitzung am 09.03.2023 lehnte der Gemeinderat den Bauantrag für den Anbau an eine bestehende Halle im Gewerbegebiet Brandfeld ab, da der Bau, wie aus Luftbildern ersichtlich ist, bereits erstellt ist und somit die Genehmigung erst nachträglich eingeholt wurde.

Rückwirkend zum 01.01.2023 (Rückwirkungsbeschluss liegt vor) müssen die Verbrauchsgebühren für Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung neu kalkuliert werden. Die letztmalige Gebührenkalkulation fand zum 01.01.2020 statt.

Die Verbrauchsgebühr wurde durch das Sachverständigenbüro Dagmar Suchowski für den Zeitraum 2023 bis 2026 kalkuliert. In diese Gebührenkalkulation fließen die Über- und Unterdeckungen der Betriebsabrechnungen der Jahre 2020 - 2021 sowie die Haushaltsplanansätze der Jahre 2023 bis 2026 mit ein. Es wurde seitens der Verwaltung der maximale Gebührenzeitraum von vier Jahren gewählt. Neben der Verbrauchsgebühr kann zudem die Grundgebühr für den Wasserzähler erhöht werden um Vielverbraucher wie z. B. Familien etwas zu entlasten.

In den beiden Gebührenkalkulationen finden sich die Investitionsmaßnahmen Gardestraße, Schmiedstraße, Blumenstraße und die Hauptstraße wieder.

In der Finanzplanung 2024 bis 2026 wurde für die Erneuerung der Kanäle in der Hauptstraße mit Kosten von 1.020.000 € gerechnet. Sollte die Maßnahme in einem Zug umgesetzt werden dürften höhere Kosten entstehen. Durch die verspätete Auszahlung der RZWas Fördermittel sind diese nicht in der Gebührenkalkulation berücksichtigt (ca. 40%).

Im Zeitraum 2020 bis 2022 wurde eine Unterdeckung von 305.029,52 € ermittelt, welche im Gebührenzeitraum 2023 bis 2026 auszugleichen ist.

Folgende Kostendeckende Gebühren inkl. Ausgleich des Defizits 2020 bis 2022 wurden ermittelt:

  • 5,50 €/m³, keine Rücklage, Grundgebühr 18 €/Jahr
  • 5,33 €/m³, keine Rücklage, Grundgebühr 18 €/Jahr (ohne Kanal Hauptstraße)
  • 4,75 €/m³, keine Rücklage, Grundgebühr 96 €/Jahr
  • 4,58 €/m³, keine Rücklage, Grundgebühr 96 €/Jahr (ohne Kanal Hauptstraße)

Von der Verwaltung wurde vorgeschlagen die Verbrauchsgebühr auf 4,75 €/m³ sowie die Grundgebühr auf 96 €/Jahr anzuheben.

Es wurde noch erwähnt, dass sich die jährlichen Mehrkosten

  • eines 5-Personenhaushaltes (2x Erw. 40 m³, 3x Kind ca. 20 m³) und einem Verbrauch von 140 m³/a mit der Gebühr (4,75 €/m³ und gleichzeitiger Grundgebührenanpassung) bei 295,00 € und bei
  • einem 3-Personenhaushalt (2x Erw. 40 m³, 1x Kind ca. 20m³) und einem Verbrauch von 100 m³/a mit der Gebühr (4,75 €/m³ und gleichzeitiger Grundgebührenanpassung) bei 233,00 €/a

bewegen werden.

Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag der Verwaltung zu.

Auch bei der Kalkulation der Wassergebühren finden sich die Investitionsmaßnahmen Gardestraße, Schmiedstraße, Blumenstraße und die Hauptstraße wieder.In der Finanzplanung 2024 bis 2026 wurde für die Erneuerung der Wasserleitung in der Hauptstraße mit Kosten von 515.000 € gerechnet. Sollte die Maßnahme in einem Zug umgesetzt werden dürften höhere Kosten entstehen. Durch die verspätete Auszahlung der RZWas Fördermittel sind diese nicht in der Gebührenkalkulation berücksichtigt (ca. 40%).

Im Zeitraum 2020 bis 2022 wurde eine Unterdeckung von 184.584,36 € ermittelt, welche im Gebührenzeitraum 2023 bis 2026 auszugleichen ist.

Folgende Kostendeckende Gebühren inkl. Ausgleich des Defizits 2020 bis 2022 wurden ermittelt:

  • 4,71 €/m³, keine Rücklage, Grundgebühr 48 €/Jahr
  • 4,60 €/m³, keine Rücklage, Grundgebühr 48 €/Jahr (ohne Wasserleitung Hauptstraße)
  • 4,25 €/m³, keine Rücklage, Grundgebühr 96 €/Jahr
  • 4,15 €/m³, keine Rücklage, Grundgebühr 96 €/Jahr (ohne Wasserleitung Hauptstraße)

Von der Verwaltung wurde vorgeschlagen die Verbrauchsgebühr auf 4,25 €/m³ sowie die Grundgebühr auf 96 €/Jahr angehoben werden.

Die jährlichen Mehrkosten bewegen sich bei

  • eines 5-Personenhaushaltes (2x Erw. 40 m³, 3x Kind ca. 20 m³) und einem Verbrauch von 140 m³/a mit der Gebühr (4,25 €/m³ und gleichzeitiger Grundgebührenanpassung) bei 185,20 € und bei
  • einem 3-Personenhaushalt (2x Erw. 40 m³, 1x Kind ca. 20m³) und einem Verbrauch von 100 m³/a mit der Gebühr (4,25 €/m³ und gleichzeitiger Grundgebührenanpassung) bei 146,00 €/a

Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag ebenfalls zu.

Die Satzungen werden in diesem Mitteilungsblatt veröffentlicht.

Im Zuge der Baumaßnahme in der Garde- und Schmiedstraße soll die Grundschule an das Glasfasernetz angeschlossen werden. Durch einen hohen Förderanteil in Höhe von 28.579,85 € muss die Gemeinde lediglich rund 3.000 Euro von den Gesamtkosten in Höhe von 31.700,--€ übernehmen.

Der Hartplatz und die Laufbahn auf dem Schulsportgelände der Grundschule sollen saniert werden. Auch hierfür liegt eine Förderzusage vor. Bürgermeisterin Stumpf wurde beauftragt Angebote hierfür einzuholen.

Die Überprüfung der Schwallwasserpumpe im Freibad hat ergeben, dass diese nicht zu reparieren ist. Aus diesem Grund muss eine neue Pumpe zum Preis von rund 12.000 Euro beschafft werden.

In nicht-öffentlicher Sitzung wurde der Auftrag für die Anbindung der drei Pumpwerke an das Leitsystem der neuen Kläranlage zum Gesamtpreis von rund 30.000 Euro an die Fa. Hofmockel vergeben.

Für den Bauhof wurde die Ersatzbeschaffung einer Kehrmaschine und der Kauf einer Rüttelplatte beschlossen. Durch den Verkauf von reparaturanfälligen Altgeräten konnte die im Haushalt veranschlagte Investitionssumme von 10.000 Euro eingehalten werden.