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Amtliches Mitteilungsblatt Gemeinde Mönchsroth
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Gemeinde Mönchsroth

für die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Sondergebiet "Freiflächen - Photovoltaikanlage am Hoffeldgraben" mit Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 4 im Parallelverfahren.

Der Gemeinderat Mönchsroth hat in der Sitzung vom 08.09.2022 den Entwurf des Bebauungsplans für das Sondergebiet "Freiflächen-Photovoltaikanlage am Hoffeldgraben" mit Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 4 im Parallelverfahren gebilligt.

Der Geltungsbereich liegt ca. 350 m westlich der Ortschaft Hasselbach und ca. 450 m östlich der Ortschaft Langensteinbach. Größere Orte in der Nähe sind Mönchsroth, welches ca. 2,5 km südwestlich der Planfläche liegt, und Dinkelsbühl 2,5 km im Norden. Das Gebiet ist ringsum eingegrünt. Im Norden und Westen befindet sich das Brandholz, im Süden das Riesenholz. Im Osten besteht die Eingrünung aus Feldgehölzen. Teils liegen landwirtschaftliche Flächen bzw. Zufahrten zwischen den Gehölzen und dem beplanten Areal. Das Plangebiet wird derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt.

Die Größe des Plangebietes innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches beträgt ca. 8,5 ha und umfasst die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 987, 990, 991 und 996 der Gemarkung Diederstetten, Gemeinde Mönchsroth.

Die Gemeinde Mönchsroth ist bestrebt Flächen für die Nutzung erneuerbaren Energien im Gemeindegebiet anbieten zu können und somit eine zukunftsfähige Grundlage der Energiegewinnung und - nutzung zu schaffen.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes (verbindlicher Bauleitplan) ist die Schaffung von Festsetzungen mit Angaben über die bauliche und sonstige Nutzung der Flächen als „Sondergebiet für regenerative Energien - Sonnenenergie“. Der Bebauungsplan schafft die notwendigen Rechtsgrundlagen für den Ausbau der erneuerbaren Energien in der Gemeinde Mönchsroth.

Es liegen folgende umweltbezogene Unterlagen zur Einsichtnahme vor:

[1] Umweltbericht als Teil der Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Am Hoffeldgraben“ Stand 08.09.2022 mit Aussagen zu Schutzgütern Mensch, Tiere/ Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Kultur- und Sachgüter, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung, Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich(einschließlich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung), Planungsalternativen unter Berücksichtigung der Ziele und des räumlichen Geltungsbereichs, Methodisches Vorgehen und technische Schwierigkeiten, Monitoring, zeitliche Begrenzung und Zusammenfassung.

[2] eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB zum Bauleitplanungsverfahren

u.a. Stellungnahmen mit Hinweisen im Hinblick auf Schutzgüter

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Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken vom 19.02.2021

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Stellungnahme des Landratsamtes Ansbach - Technischer Umweltschutz/ Immissionsschutz vom 12.03.2021

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Stellungnahme des Landratsamtes Ansbach - Untere Naturschutzbehörde vom 10.03.2021

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Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach vom 17.03.2021

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Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 09.03.2021

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Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes Westmittelfranken vom 25.02.2021

[3] Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Am Hoffeldgraben“ Stand 08.09.2022 mit Aussagen zum Anlass und Erfordernis der Planung, planungsrechtliche Situation, Beschreibung des Planungsgebiets und Erschließung sowie Umweltbericht [1]

Der Geltungsbereich ist in folgendem Planausschnitt dargestellt:

Der Entwurf des Bebauungsplans für das Sondergebiet "Freiflächen-Photovoltaikanlage am Hoffeldgraben" und die Begründung liegen im Bauamt der VG Wilburgstetten, Alte Schulstr. 8, 91634 Wilburgstetten vom

24.03.2023 bis einschließlich 28.04.2023

während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan für das Sondergebiet "Freiflächen-Photovoltaikanlage am Hoffeldgraben" unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage am Hoffeldgraben" nicht von Bedeutung ist.

Die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes erfolgt im Parallelverfahren mit der Änderung des Flächennutzungsplans, bei dem die Vorschriften des § 8 BauGB (Parallelverfahren) zu Anwendung kommen. Nach § 2 (4) Baugesetzbuch (BauGB) ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen eine Umweltprüfung durchzuführen. Diese wird gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in dem Umweltbericht beschrieben werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch auf der Homepage der Gemeinde Mönchsroth www.moenchsroth.de unter der Rubrik „Aktuelles“ veröffentlicht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Mönchsroth, den 17.03.2023
gez.
Edith Stumpf
Erste Bürgermeisterin