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Amtliches Mitteilungsblatt Gemeinde Mönchsroth
Ausgabe 4/2023
Bericht aus dem Gemeinderat
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Bericht aus dem Gemeinderat

In der Sitzung am 06.04.2023 genehmigte der Gemeinderat den Bauantrag für die Nutzungsänderung einer bestehenden Scheune in vier Wohnungen in der Gardestraße. Der Bauantrag wurde an das Landratsamt weitergeleitet.

Der Änderung der Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts an Fl.Nr. 154 wurde ebenfalls zugestimmt. Die Gemeinde hat eine Teilfläche des Grundstück erworben. Somit ist ein Vorkaufsrecht nicht mehr notwendig.

Für die Errichtung des Betriebsleiterwohnhauses mit Einliegerwohnung auf der Fl. Nr. 611/1, Gem. Mönchsroth, sollte ursprünglich der dort bestehende Brunnen für die Wasserversorgung genutzt werden. Für die Abwasserbeseitigung wurde der Bauherr bereits durch den Gemeinderat vom Anschluss- und Benutzungszwang befreit, da er auf Grund der großen Entfernung zur öffentlichen Entwässerungseinrichtung eine Kleinkläranlage errichten wird. Zwischenzeitlich hat sich aber ergeben, dass der Brunnen nicht für die Trinkwasserversorgung genutzt werden kann. Der Bauherr hat den Antrag für einen Wasser-Hausanschluss gestellt. Nach der Wasserabgabesatzung kann die Gemeinde das Anschluss- und Benutzungsrecht versagen, was in diesem Fall gegeben wäre. Jedoch kann mittels einer Sondernutzungsvereinbarung und der damit verbundenen Kostenübernahme durch den Bauherrn ein Wasser-Hausanschluss erstellt werden.

Der Gemeinderat stimmte der Vereinbarung mit dem Bauherrn zu.

Für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 werden Frau Edith Stumpf und Herr Fritz Franke zur Aufnahme in die Vorschlagsliste vorgeschlagen.

Dem Antrag des Evang. Diakonievereins Mönchsroth auf Übernahme des Defizits für die verlängerte Schulkindbetreuung für die Monate September bis Dezember 2022 in Höhe von 7.041 € wurde zugestimmt.

Nachdem der Betrieb der Kindertagesstätte über Fördermittel des Sozialministeriums aus Vorgaben des BayKiBiG mit den Qualitätsstandards Bildung, Erziehung und Betreuung bezuschusst wird, darf der Diakonieverein aus diesem Bereich keine Mittel für die verlängerte Mittagsbetreuung einsetzen. Diese gründet auf der Bekanntmachung des Bay. Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 26.04.2021 und ist mit einer Jahrespauschale staatlicher Förderung von 9.000 € nur gering anteilfinanziert. Daher ist der Diakonieverein für die Trägerschaft dieser Gruppe auf einen vollen Defizitausgleich durch die Kommune angewiesen.

Die Eltern sind an den Kosten durch die Beiträge analog zur Kindertagesstätte beteiligt. Die Mittagsbetreuung hat parallel zu den Öffnungszeiten der Kindertagesstätte nur 28 Schließtage in der Betreuung gegenüber 75 Ferientagen der Schule.

Informiert wurde der Gemeinderat über das Ergebnis der Ausschreibung für die Sanierung des Hartplatzes und der Laufbahn mit rund 80.000 Euro, die notwendige Instandsetzung des Salzstreuers für den Unimog mit Kosten in Höhe von rund 12.000 Euro und die notwendige Reparatur des Feuerwehrfahrzeugs HLF 10.

In nicht-öffentlicher Sitzung wurde der Auftrag für den Bau eines Treppenaufgangs im Bauhof zum Angebotspreis von rund 6.000 Euro an ein Mönchsrother Unternehmen erteilt.