Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten hat am 05.03.2026 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. Das Landratsamt Ansbach hat die Satzung rechtsaufsichtlich überprüft und gem. Schreiben vom 17.03.2026, AZ: 941.04.-0007/0001 SG 22 genehmigt. Die Haushaltssatzung wird nachstehend amtlich bekannt gemacht (Art. 65 Abs. 3 GO).
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten zur Einsichtnahme aus.
Aufgrund des Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO und Art. 40 KommZG i. V. m. Art. 63 ff. GO erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten folgende Haushaltssatzung:
| Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird festgesetzt | |
| im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf | 2.276.400 € |
| und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf | 164.500 € |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
| 1.Verwaltungsumlage: | |||
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| 1.1 | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 1.254.100,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden bemessen. | |
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| 1.2 | Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand 30.06.2025 auf 5.061 Einwohner festgesetzt. | |
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| 1.3 | Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 247,80 € festgesetzt. | |
| 2. Investitionsumlage: | |||
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| 2.1 | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 70.500,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden bemessen. | |
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| 2.2 | Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand 30.06.2025 auf 5.061 Einwohner festgesetzt. | |
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| 2.3 | Die Investitionsumlage wird je Einwohner auf 13,93 € festgesetzt. | |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 150.000 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Gemeinschaftsvorsitzender