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Amtliches Mitteilungsblatt Gemeinde Mönchsroth
Ausgabe 5/2023
Nachrichten aus der Gemeinde
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Rückschnitt von Hecken

Alle Grundstücksbesitzer weisen wir darauf hin, dass Hecken, die an Gehwege oder andere öffentlichen Flächen angrenzen bis auf die Grundstückgrenze zurückgeschnitten werden müssen.

Insbesondere an Gehwegen stellen überragende Hecken oft ein Hindernis für Fußgänger dar.