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Amtliches Mitteilungsblatt Gemeinde Mönchsroth
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades der Gemeinde Mönchsroth (Freibad-Gebührensatzung)

Auf Grund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Mönchsroth folgende 1. Änderungssatzung:

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades der Gemeinde Mönchsroth (Freibad-Gebührensatzung) vom 11.03.2022 wird wie folgt geändert:

streiche § 6 Nrn. 1 - 6:

1.

Für eine Einzelkarte (einmaliger Eintritt):

a)

b)

c)

-

2.

Für eine Zehnerkarte (für 10 Benutzungen zum einmaligen Eintritt):

a)

b)

3.

Für eine Dauerkarte:

a)

b)

c)

d)

e)

4.

Für eine Familienkarte und Kleingruppenkarte:

a)

b)

5.

Für eine Gruppekarte:

a)

b)

c)

6.

Für Kinder unter 6 Jahren werden Benutzungsgebühren nicht erhoben.

setze § 6 Nrn. 1 - 6:

1.

Für eine Einzelkarte (einmaliger Eintritt):

a)

für Erwachsene und Jugendliche

b)

für Erwachsene und Jugendliche ab 17:30 Uhr

c)

für Kinder vom 6. bis zum 16. vollendeten Lebensjahr;

Schüler, Studenten und Schwerbehinderte (mit Ausweis)

d)

für Kinder vom 1. bis zum 6. vollendeten Lebensjahr

2.

Für eine Zehnerkarte (für 10 Benutzungen zum einmaligen Eintritt):

a)

für Erwachsene und Jugendliche

b)

für Kinder vom 6. bis zum 16. vollendeten Lebensjahr,

Schüler, Studenten und Schwerbehinderte mit Ausweis

c)

für Kinder vom 1. bis zum 6. vollendeten Lebensjahr

3.

Für eine Dauerkarte:

a)

für Erwachsene und Jugendliche

b)

für Schüler, Studenten, Schwerbehinderte (mit Ausweis)

c)

für Kinder vom 6. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr

d)

für Kinder vom 1. bis zum 6. vollendeten Lebensjahr

e)

Dauerkarte für 3 Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr derselben Familie

f)

für jedes weitere Kind bis zum vollendeten 16. Lebensjahr derselben Familie

4.

Für eine Familienkarte und Kleingruppenkarte:

a)

für maximal 2 Erwachsene und 2 Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr derselben Familie

b)

für jedes weitere Kind bis zum vollendeten 16. Lebensjahr derselben Familie

5.

Für eine Gruppenkarte:

a)

ab 10 Personen Erwachsene

b)

ab 10 Personen Kinder

c)

ab 10 Personen Behinderte

6.

Für Kinder unter 1 Jahr werden Benutzungsgebühren nicht erhoben.

§ 2

Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Mönchsroth, 09.04.2025
Gemeinde Mönchsroth
gez.
Franziska Mattmann
Erste Bürgermeisterin