In der Sitzung am 14. April 2026 beschäftigte sich der Gemeinderat Mönchsroth mit den folgenden Themen.
Bauantrag: Nutzungsänderung von Kinderbetreuungseinrichtung zu Ergotherapiepraxis in der Gardestraße 1 in Mönchsroth
Der Bauherr plant die Nutzungsänderung von der Kinderbetreuungseinrichtung zur Ergotherapiepraxis. Für diesen Bereich gibt es keinen Bebauungsplan. Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen und würde sich in die umliegende Bebauung einfügen, da sich an der Außenkubatur nichts verändert. Es handelt sich nur um eine Nutzungsänderung des Raumes.
Durch die Änderung der Nutzung sind nach der Garagen- und Stellplatzverordnung drei Stellplätze nachzuweisen. Die Stellplätze können auf dem Grundstück nicht nachgewiesen werden, daher beantragt der Bauherr die Ablöse der benötigten Stellplätze. Es besteht die Möglichkeit der Ablöse der benötigten Stellplätze, wenn die Gemeinde dieser Ablöse zustimmt. Der Bauherr müsste pro Stellplatz 5.000, -- € bezahlen. Da es sich bei der neuen Nutzung um eine Ergotherapiepraxis handelt, stimmt der Gemeinderat auf Grund des medizinischen, sozialen Zwecks zu auf die Ablösesumme von 15.000,00 € zu verzichten.
Der Gemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Bauantrag: Erweiterung Feuerwehrhaus in der Hauptstraße 8a in Mönchsroth
Die Gemeinde Mönchsroth plant die Erweiterung des Feuerwehrhauses. Für diesen Bereich gibt es keinen Bebauungsplan, das Vorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Laut Flächennutzungsplan ist die Fläche für Gemeinbedarf bzw. für die Feuerwehr ausgewiesen. Die Erweiterung des Feuerwehrhauses fügt sich auf Grund seiner Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Der Gemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Umstellung auf ein digitales Straßenbestandsverzeichnis
Die Gemeinde Wilburgstetten hatte seinerzeit die Firma RIWA mit der Aktualisierung und digitalen Betreuung des Straßenbestandsverzeichnisses beauftragt. Dieses war mit hohen Kosten und auch einen enormen Aufwand in der Nachbearbeitung durch die Verwaltung verbunden. Deshalb hat das Bauamt vorgeschlagen, dieses für die Gemeinde Mönchsroth komplett selbst einzupflegen. Die Gemeinde Mönchsroth muss der Datenübernahme in das digitale Bestandsverzeichnis zustimmen, ebenso dem zukünftigen Führen des Straßenbestandsverzeichnisses in digitaler Form.
Die rechtliche Grundlage zum Umstieg einer Kartei auf digitales Format ist in § 5a der Verordnung über die Straßen- und Bestandsverzeichnisse festgelegt. Die Vorgaben des § 5 Verordnung über die Straßen- und Bestandsverzeichnisse werden erfüllt. Hiernach ist ein Umstieg zum Führen eines digitalen Straßenbestandsverzeichnisses erfüllt.
Der Gemeinderat hat der Umstellung auf ein digitales Straßenbestandsverzeichnis zugestimmt.
Beschattung „Grünes Klassenzimmer“ in der Grundschule am Limes
In der Grundschule am Limes Mönchsroth entsteht derzeit ein Grünes Klassenzimmer, welches in den Schulunterricht integriert werden soll. Dieses Projekt wurde durch die Lehrkräfte der Grundschule in Bezug auf Vorgaben des Kultusministeriums rund um den Unterricht ins Leben gerufen. Um die Umsetzung finanziell für die Gemeinde zu entlasten, wurde ein Spendenlauf durchgeführt, bei welchem über 9.000 € gespendet wurden.
Die Errichtung des Klassenzimmers erfolgt durch den gemeindlichen Bauhof, so dass nur die Materialkosten mit ca. 2.500 € für die Steine und das Pflaster entstehen. Mit den übrigen Mitteln soll eine Beschattung entstehen. Da die Schülerinnen und Schüler, so wie aber auch die Eltern großes Engagement im Spendenlauf gezeigt haben, soll die Beschattung in entsprechender Qualität errichtet werden.
Die Beschattung in dieser Größe erfolgt mittels Sonnensegel. Hierzu wurden verschiedene Angebote eingeholt. Bei der Ausführung gibt es verschiedene Variante: manuell oder elektrisch bedienbar. Die Varianten bringen unterschiedliche Vor- bzw. Nachteile mit sich und unterscheiden sich preislich.
Der Gemeinderat hat in nicht-öffentlicher Sitzung beschlossen die Vergabe zunächst zurückzustellen und Fördermöglichkeiten zu prüfen.
Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die einfache Arbeitsgemeinschaft „Integrierte Ländliche Entwicklung - ILE Hesselberg| limes“
Die ILE hesselberg I limes existiert seit 2019 als „besondere Arbeitsgemeinschaft“ (ARGE) nach KommZG. Der Zusammenschluss der bisherigen 10 Kommunen als ARGE basierte auf einem ÖR-Vertrag, der 2021 ergänzt wurde zur Umsetzung des Regionalbudgets. Die bisherige Förderphase (7 Jahre) als ILE-Region endete zum 28.02.2026. Zur Fortführung der Zusammenarbeit als ILE-Region ab 1.3.2026 für eine Förderphase von weiteren 5 Jahren ist eine Neuaufstellung und Beschlussfassung notwendig, da der Markt Dürrwangen als weitere Kommune hinzugekommen ist. Außerdem hat sich die Förderkulisse geändert.
Die Steuerungsgruppe hat u.a. auf Grundlage der Ergebnisse des Evaluierungsseminars eine Fortführung der Zusammenarbeit als ILE-Region beschlossen. Zur Fortführung wurden das ILEK fortgeschrieben und eine Ausschreibung für die Umsetzungsbegleitung für die neue Förderphase durchgeführt.
Der „Status“ als ILE-Region ab 01.03.2026 umfasst folgende Vorteile für die Mitgliedskommunen:
| • | Förderung der Umsetzungsbegleitung (24h/Woche) mit 65% der Bruttokosten, |
| • | Förderung des Regionalbudgets mit 90.000 € pro Jahr, |
| • | Erhöhung des Regelfördersatzes für Maßnahmen der Ländlichen Entwicklung (z.BN. Dorferneuerung) in den Mitgliedskommunen der ILE-Region um 10% |
Die Mitgliedskommunen der ILE-Region sehen - wie u.a. in der interkommunalen Gemeinderatssitzung im Juli 2025 besprochen - neben den genannten Vorteilen in der Zusammenarbeit als ILE-Region insbesondere die große Chance, die freiwilligen und hoheitlichen Aufgaben (z.B. Daseinsvorsorge) neu zu strukturieren und durch die interkommunale Zusammenarbeit effizienter und nachhaltiger auszurichten. Entsprechend werden drei parallele Strategien verfolgt:
| • | ILE-Region hesselberg I limes: Steigerung des durch das ALE Mittelfranken geförderten Umfangs (24h/Woche) zur Unterstützung bei der Bearbeitung interkommunaler Aufgaben, z.B. gemeinsame (interkommunale) offen Ganztagesbetreuung in den Schulferien, Umsetzung Regionalbudget etc. |
| • | Interkommunales Wassermanagement: Paralleles (eigenständiges) Projekt der 11 Kommunen der ILE-Region zur Steigerung der Resilienz der Region im Klimawandel sowie Optimierung der Abwassersituation mit Entwicklung eines interkommunalen Managements (Förderung durch Regierung von Mittelfranken, 80% Fördersatz) |
| • | Verstärkte Interkommunale Zusammenarbeit (VIZ): geplantes Projekt zur Vertiefung der interkommunalen Zusammenarbeit bei hoheitlichen Aufgaben, z.B. Effizienzsteigerung durch interkommunale Zusammenarbeit bei Verwaltungsaufgaben und technischen Diensten (Umsetzung ab Sommer 2026 geplant, Informationen folgen separat) |
Der Gemeinderat wird über die folgenden Themen informiert:
| • | Die letzte Sitzung des aktuellen Gremiums findet am Dienstag, den 28.04.2026 statt. Im Rahmen dieser Sitzung werden die ausscheidenden Ratsmitglieder verabschiedet. |
| • | Die konstituierende Sitzung des neuen Gremiums findet am Dienstag, den 12.05.2026 statt. Die Sitzung musste auf Grund der Ladungsfrist nochmal verschoben werden. |
| • | Aus dem Bundesförderprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten heraus wurde ein neues Programm aufgerufen, welches sich explizit auf Schwimmbäder bezieht. Die getätigte Interessenbekundung wurde in das neue Förderprogramm aufgenommen. Die Projektauswahl findet voraussichtlich im September 2026 statt. |
| • | Das Buswartehäuschen in St. Ulrich wurde fast fertiggestellt. Es fehlen nur noch die Sitzbänke. |