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Amtliches Mitteilungsblatt Gemeinde Mönchsroth
Ausgabe 5/2026
Bericht aus dem Gemeinderat
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Bericht aus dem Gemeinderat

In der Sitzung am 28. April 2026 beschäftigte sich der Gemeinderat Mönchsroth mit den folgenden Themen.

Bauantrag: Errichtung von 4 Garagen in der Gehrenstraße 12 in Mönchsroth

Der Bauherr plant die Errichtung von 4 Garagen. Im Nachgang zur Sitzungsladung teilt das Bauamt mit, dass die Unterlagen nicht vollständig beim Landratsamt eingereicht wurden. Aus diesem Grund kann aktuell nicht über den Antrag entschieden werden. Es folgt eine neue Aufforderung durch das Landratsamt.

Bauvoranfrage: Errichtung von einem Carport in Am Schmidfeld 4 in Mönchsroth

Der Bauherr plant die Erstellung eines Carports und hat einen Antrag auf Vorbescheid gestellt. Das Bauvorhaben befindet sich im Baugebiet „Schmidfeld“ Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Es sind Befreiungen erforderlich. Die Dachfläche soll als Pultdach mit 5° anstelle eines Satteldaches mit 38 bis 48° ausgeführt werden. Die Eindeckung soll mit Trapezblech anstelle einer naturroten Schuppendeckung erfolgen. In Bezug auf die Grenzbebauung wird die maximal zulässige Länge von 8 m mit einer Ausführung von insgesamt 12 m überschritten.

Der Bauherr hat einen Antrag auf Abweichung von der Garagen- und Stellplatzverordnung gestellt, welche eine Zu- und Abfahrt von 3,0 m vor Garagen und Carports vorsieht. Mit dem geplanten Carport will der Bauherr bis zur Grundstücksgrenze an der Straße gehen. Diese Befreiung ist in Ausnahmefällen möglich, wird aber von der unteren Baubehörde geprüft und entschieden.

Der Gemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Isolierte Befreiung: Errichtung einer Terrassenüberdachung und einem Windfang an der Hauseingangstüre in Am Breiten Rain 6 in Mönchsroth

Der Bauherr plant die Errichtung einer Terrassenüberdachung und einem Windfang an der Hauseingangstüre. Das Bauvorhaben befindet sich im Baugebiet „Schmidfeld“. Das Vorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Es sind Befreiungen erforderlich. Die Dachfläche soll als Pultdach mit 5° anstelle eines Satteldaches mit 38 bis 48° ausgeführt werden.

Der Gemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Aufhebung der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Mönchsroth vom 23.10.2024

Die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer werden bisher in den jährlichen Haushaltssatzungen festgesetzt. Auf Grund der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 musste bis Ende 2024, um zum 01.01.2025 eine Rechtsgrundlage zur Erhebung der Grundsteuer zu haben, die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Mönchsroth (Hebesatzsatzung) vom 23.10.2024 (in der Fassung der amtlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt 11/24 vom 15.11.2024) erlassen werden. Das LRA Ansbach, SG 21 – Kommunale Angelegenheiten hat die Kämmerei der VG Mönchsroth nachfolgend darauf hingewiesen, dass die Hebesätze der Grundsteuer- und Gewerbesteuer weiterhin in der Haushaltsatzung der Gemeinde festgesetzt werden, die vorgenannte Hebesatzsatzung aufzuheben ist.

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Aufhebung der Hebesatzsatzung im Entwurf vom 01.04.2026.

Feststellung der Jahresrechnung und Stellungnahme der Verwaltung zum Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses für das Haushaltsjahr 2023

Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Gemeinderätin Karin Moßhammer berichtet über die Rechnungsprüfung 2023. Es wird eine einwandfreie Rechnungsführung bestätigt. Es gab keine Beanstandungen.

Das Jahr 2023 schließt mit dem folgenden Ergebnis ab:

Verwaltungshaushalt:

4.520.902,07 €

Vermögenshaushalt:

2.406.137,57 €

Stand Rücklage zum Jahresende:

1.313.417,51 €

Die Jahresrechnung wurde durch den Gemeinderat festgesellt.

Feststellung der Jahresrechnung und Stellungnahme der Verwaltung zum Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses für das Haushaltsjahr 2024

Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Gemeinderätin Karin Moßhammer berichtet über die Rechnungsprüfung 2024. Es wird eine einwandfreie Rechnungsführung bestätigt. Es gab keine Beanstandungen.

Das Jahr 2024 schließt mit dem folgenden Ergebnis ab:

Verwaltungshaushalt:

4.783.512,60 €

Vermögenshaushalt:

2.510.506,65 €

Stand Rücklage zum Jahresende:

1.113.281,65 €

Die Jahresrechnung wurde durch den Gemeinderat festgesellt.

Aktuelle Haushaltslage – Einleitung Haushaltskonsolidierung

Aufgrund der Haushaltssituation wurde mit der stattlichen Rechnungsprüfungsstelle sowie der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Ansbach frühzeitig Kontakt aufgenommen. Von dort wurde hingewiesen, dass in dieser Lage die Möglichkeit besteht, über die Regierung von Mittelfranken außerordentliche Bedarfszuweisungen oder Stabilitätshilfen beantragen zu können. Dieser wurde von der Kämmerei über das Landratsamt Ansbach bereits gestellt. Nach Rücksprache mit der Regierung von Mittelfranken ist hierzu jedoch die Einleitung eines Haushaltskonsolidierungsverfahrens durch den Gemeinderat notwendig. Ohne diese offizielle Einleitung und den damit gezeigten Willen des Gemeinderats, alle möglichen Spar- und Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen, können die beantragten Finanzhilfen nicht bewilligt werden.

Die Durchführung wird unter der Federführung der Kämmerei in Rahmen der Haushaltsplanaufstellung erfolgen.

Der Gemeinderat wird über die folgenden Themen informiert:

Bekanntmachungen aus der letzten VG-Ratssitzung:

Finanzen: Haushaltssatzung und Haushaltsplanung 2026 beschlossen

Abwassertechnik: abschließende Bewertung zur Gründung eines Zweckverbandes oder gemeinsamen Kommunalunternehmens

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Zweckverband nicht möglich, da derzeit keine weitere Kommune beitreten will

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gKU aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll

Personal: Ausnahmegenehmigung für Frau Juliane Daudrich zur Bestellung zur Standesbeamtin und stellvertretenden Leitung für den Standesamtsbezirk Wilburgstetten

Bürgerbus am Limes:

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Spenden 2025 in Höhe von 4.530,91 € angenommen - Finanzierung der Spritkosten

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Dank an alle Nutzerinnen und Nutzer

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Besonderer Dank an ehrenamtliche Fahrerinnen und Fahrer, ohne die das Projekt nicht möglich wäre