Die Gemeinde Mönchsroth erlässt auf Grund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, 797, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 637) geändert worden ist, folgende
Satzung zur Aufhebung der Hebesatzsatzung
Die am 01.01.2025 in Kraft getretene Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Mönchsroth (Hebesatzsatzung) (in der Fassung der amtlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt 11/24 vom 15.11.2024) wird aufgehoben.
Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.