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Amtliches Mitteilungsblatt Gemeinde Mönchsroth
Ausgabe 5/2026
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Landratsamt Ansbach

Nach mehreren illegalen Eingriffen in Biberreviere warnt die Untere Naturschutzbehörde (UNB) am Landratsamt Ansbach vor Verstößen gegen das Naturschutzrecht. In den vergangenen Wochen sind wiederholt Biberburgen sowie burgsichernde Dämme zerstört oder beschädigt worden. Die Fälle wurden an Staatsanwaltschaft und Polizei übergeben. Der Biber zählt nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders und streng geschützten Arten. Biberburgen und die dazugehörigen Dämme dürfen nicht zerstört werden. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Durch ihre Bautätigkeit können die Tiere lokal Probleme verursachen, etwa durch Überstauungen landwirtschaftlicher Flächen. In solchen Fällen ist jedoch eigenmächtiges Handeln der falsche Weg. Betroffene werden dringend gebeten, sich per Mail an die Untere Naturschutzbehörde (umweltschutz@landratsamt-ansbach.de) oder an die Gemeinde zu wenden. Diese vermitteln den Kontakt zu ehrenamtlichen Biberberatern, die kurzfristig vor Ort kommen, die Situation bewerten und gemeinsam mit den Beteiligten Lösungen erarbeiten. Auch zu Fördermöglichkeiten und notwendigen Anträgen geben sie Auskunft. Wo immer es möglich ist, sollten Biberlebensräume aufgrund ihres hohen Wertes erhalten bleiben.