Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Mönchsroth für das Jahr 2024 wurde vom Landratsamt Ansbach mit Schreiben vom 23.05.2024 Az.: 941.03-0031/0001 SG 22 genehmigt.
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Mönchsroth folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf — 4.582.200 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf — 1.864.600 €
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden auf 286.000 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden festgesetzt:
| Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstücke): | 490 v. H. |
| Grundsteuer B (sonstige Grundstücke): | 490 v. H. |
| Gewerbesteuer: | 320 v. H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 650.000 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten zur Einsichtnahme auf.