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Amtliches Mitteilungsblatt Gemeinde Mönchsroth
Ausgabe 6/2024
Nachrichten aus der Gemeinde
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Nachrichten aus der Gemeinde

In der Sitzung am 14. Mai 2024 wurde vom Gemeinderat der Haushaltsplan für 2024 verabschiedet.

Der Haushaltsplanentwurf 2024 schließt in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen mit 6.446.800 € ab, davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 4.582.200 € und auf den Vermögenshaushalt 1.864.600 €.

Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr im Verwaltungshaushalt eine Steigerung um 12,62 % und im Vermögenshaushalt eine Reduzierung um 23,52 %.

Die Hebesätze für Grundsteuer A und B liegen unverändert bei 490 %, für die Gewerbesteuer ebenfalls unverändert bei 320 %.

Der Verwaltungshaushalt wird im Planjahr 2024 eine Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von 290.300 € erwirtschaften.

Die ordentlichen Tilgungen im Haushaltsjahr 2024 betragen 253.300 €. Die Pflichtzuführung in Höhe von 253.300 € kann für 2024 eingehalten werden.

Eine weitere wichtige Kennzahl ist die so genannte freie Finanzspanne (Mittel die dem Vermögenshaushalt zur Finanzierungsunterstützung zur Verfügung stehen. Im Haushaltsjahr 2024 ergibt sich eine freie Finanzspanne in Höhe von 191.600 €, prozentual 4,79 %.

Die anteilige Aufteilung der Einnahmen und Ausgaben stellt sich im Verwaltungshaushalt wie folgt dar:

Die anteilige Aufteilung der Einnahmen und Ausgaben stellt sich im Vermögenshaushalt wie folgt dar:

Die großen Investitionen im Jahr 2024 sind der Abschluss der Sanierung der Kanal- und Wasserleitungen sowie den Deckenausbau und Gehwege in der Garde- und Schmiedstraße. Die Sanierung der Kanal- und Wasserleitungen in der Schellengasse. Des Weiteren wird die der Hartplatz im Schulhof saniert und die Sanierung der Laufbahn im Schulhof abgeschlossen. Die Dächer des Bauhofes und der Schule erhalten PV-Anlagen.

Die Entwicklung des Schuldenstandes seit 2002 stellt sich wie folgt dar:

Für den Haushaltsausgleich 2024 ist eine Entnahme aus Mitteln der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 67.200 € eingestellt. Der Stand der allgemeinen Rücklage nach Abschluss des Haushaltsjahres 2023 beläuft sich auf 1.156.234,18 € (vorläufig). In dieser Summe ist der Sollüberschuss 2023 von ca. 1.900.000 € enthalten. Auf Grund der aktuellen Planung reduziert sich der Rücklagenbestand zum Jahresende 2024. Eine Mindestrücklage ist in Höhe von 38.200,86 € vorgeschrieben. Dies kann eingehalten werden.