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Amtliches Mitteilungsblatt Gemeinde Mönchsroth
Ausgabe 7/2025
Nachrichten aus der Gemeinde
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Nachrichten aus der Gemeinde

In der Sitzung am 10. Juni 2025 wurde vom Gemeinderat der Haushaltsplan für 2025 verabschiedet.

Der Haushaltsplanentwurf 2025 schließt in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen mit 6.200.800 € ab, davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 4.952.700 € und auf den Vermögenshaushalt 1.248.100 €.

Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr im Verwaltungshaushalt eine Steigerung um 7,48 % und im Vermögenshaushalt eine Reduzierung um 33,06 %.

Der Hebesatz für die Grundsteuer A liegt unverändert bei 490 %. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wurde im vergangenen Jahr im Rahmen der Grundsteuerreform auf 350 % herabgesetzt. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurde keine weitere Veränderung beschlossen. Der Hebesatz für Gewerbesteuer liegt ändert bei 320 %.

Die ordentlichen Tilgungen im Haushaltsjahr 2025 betragen 263.300 €.

Die anteilige Aufteilung der Einnahmen und Ausgaben stellt sich im Verwaltungshaushalt wie folgt dar:

Einnahmen:

Ausgaben:

Die anteilige Aufteilung der Einnahmen und Ausgaben stellt sich im

Vermögenshaushalt wie folgt dar:

Einnahmen:

Ausgaben:

Die größten Ausgabepositionen des Vermögenshaushaltes im Jahr 2025 sind die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses, die Schlusszahlung für den Neubau der Kläranlage, der Erwerb von Grundstücken für das neue Baugebiet Limesbad, die sowie Dachsanierung des Bauhofes mit Montage der PV-Anlage.

Die Entwicklung des Schuldenstandes seit 2003 stellt sich wie folgt dar:

Entwicklung des Schuldenstandes:

Für den Haushaltsausgleich 2025 ist eine Entnahme aus Mitteln der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 91.500 € eingestellt. Der Stand der allgemeinen Rücklage nach Abschluss des Haushaltsjahres 2024 beläuft sich auf 2.433.868,84 € (vorläufig). In dieser Summe ist der Sollüberschuss 2024 von ca. 2.320.000 € enthalten. Auf Grund der aktuellen Planung reduziert sich der Rücklagenbestand zum Jahresende 2025 auf 2.090.000 €. Eine Mindestrücklage ist in Höhe von 41.393,67 € vorgeschrieben. Dies kann eingehalten werden.