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Amtliches Mitteilungsblatt Gemeinde Mönchsroth
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Haushaltssatzung

 

der Gemeinde Mönchsroth, Landkreis Ansbach,

für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Mönchsroth folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird festgesetzt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf

4.859.100 €

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf

838.400

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden auf 0 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden festgesetzt:

Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstücke):

490 v. H.

Grundsteuer B (sonstige Grundstücke):

350 v. H.

Gewerbesteuer:

340 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 7

780.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Mönchsroth, den 09.06.2026

(Siegel)

Franziska Mattmann, Erste Bürgermeisterin