der Gemeinde Mönchsroth, Landkreis Ansbach,
für das Haushaltsjahr 2026
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Mönchsroth folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird festgesetzt
| im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf | 4.859.100 € |
| und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf | 838.400 € |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden auf 0 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden festgesetzt:
| Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstücke): | 490 v. H. |
| Grundsteuer B (sonstige Grundstücke): | 350 v. H. |
| Gewerbesteuer: | 340 v. H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 7
780.000 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
| Mönchsroth, den 09.06.2026 | (Siegel) | Franziska Mattmann, Erste Bürgermeisterin |