Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Mönchsroth für das Jahr 2025 wurde vom Landratsamt Ansbach mit Schreiben vom 04.07.2024 Az.: 941.03-0031/0001 SG 22 genehmigt. Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Mönchsroth folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird festgesetzt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — 4.952.700 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — 1.248.100 €
§ 2
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden auf 0,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden festgesetzt:
Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstücke): — 490 v. H.
Grundsteuer B (sonstige Grundstücke): — 350 v. H.
Gewerbesteuer: — 320 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 650.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten zur Einsichtnahme auf.