Widmung von einer Gemeindestraße und einem beschränkt-öffentlichen Weg im Bereich des Baugebiets „Im Fasanengarten“
Die Gemeinde Mönchsroth gibt als örtlich zuständige Straßenbaubehörde folgende Widmungen bekannt:
| 1. | Die Ortsstraße (blau gekennzeichnet) im Baugebiet „Im Fasanengarten“, Flur-Nr. 7/5, Gemarkung Mönchsroth wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortstraße gewidmet. | |
| Anfangspunkt: | Einmündung südlich gegenüber Flur-Nr. 4, Klosterstraße 19 |
| Endpunkt: | Einmündung nördlich Flur-Nr. 7/3 bei 0,242 km |
| Länge: | 0,242 km |
| Straßenbaulast: | Auf gesamter Strecke der Gemeinde Mönchsroth |
| Widmungs- beschränkung: | Keine |
| Die Ortsstraße im Baugebiet „Im Fasanengarten“, Flur-Nr. 7/5, Gemarkung Mönchsroth erhält die Straßenbezeichnung „Im Fasanengarten“. | ||
| 2. | Der Weg (gelb gekennzeichnet) im Baugebiet „Im Fasanengarten“, Flur-Nr. 7/12, Gemarkung Mönchsroth wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet. | |
| Anfangspunkt: | Einmündung westlich gegenüber Flur-Nr. 258, Limesstraße 18 |
| Endpunkt: | Einmündung östlich Flur-Nr. 7/19 bei 0,030 km |
| Länge: | 0,030 km |
| Straßenbaulast: | Auf gesamter Strecke der Gemeinde Mönchsroth |
| Widmungs- beschränkung: | Fußgänger und Radfahrer |
| Der beschränkt-öffentliche Weg im Baugebiet „Im Fasanengarten“, Flur-Nr. 7/12, Gemarkung Mönchsroth erhält die Bezeichnung „Im Fasanengarten“. | ||
Die Unterlagen liegen zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten, Bauamt, Zimmer 2.7, Alte Schulstraße 8 in 91634 Wilburgstetten in der Zeit vom 18.09.2023 bis einschließlich 02.10.2023 aus.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe (die Verfügung gilt zwei Wochen nach ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt des Marktes Weiltingen als bekannt gegeben) Klage bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach,
Postfachanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach
Hausanschrift: Promenade 24 – 28, 91522 Ansbach
schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Gemeinde Mönchsroth, Hauptstraße 2, 91614 Mönchsroth) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
| Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: | |
| - | Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 01. 07 2007 (GVBl Nr. 13 vom 29.06.2007)) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Straßen- und Wegerechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diese Verfügung Widerspruch einzulegen. |
| - | Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). |
| - | Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 1. Juli 2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. |