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Amtliches Mitteilungsblatt Gemeinde Mönchsroth
Ausgabe 9/2025
Nachrichten aus der Gemeinde
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Nachrichten aus der Gemeinde

Zuletzt erreichen uns leider häufiger Beschwerden zu offenen Feuern auf Privatgrundstücken. Wir möchten Sie deshalb auf die gesetzlichen Regelungen hinweisen:

1.

Für die Umgebung dürfen gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung über die Verhütung von Bränden keine Brandgefahren entstehen.

2.

Offene Feuer sind erlaubnisfrei, wenn u.a. folgende Entfernungen eingehalten werden:

mindestens 100 m von einem Wald (Art. 17 Abs. 1 BayWaldG)

mindestens 100 m von leicht entzündbaren Stoffen (§ 4 Abs. 1, Satz 2 VVB)

mindestens 5 m von Gebäuden oder Gebäudeteilen aus brennbaren Stoffen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 VVB)

mindestens 5 m von sonstigen brennbaren Stoffen (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 VVB).

Wer beabsichtigt in einem Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 m davon eine offene Feuerstätte zu errichten oder zu betreiben, bedarf der Erlaubnis durch die Untere Forstbehörde (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach) im Einvernehmen mit dem Landratsamt Ansbach (Art. 17 Abs. 1, Art. 39 und 42 BayWaldG). Bei geringeren Entfernungen als 100 m von leicht entzündbaren Stoffen, Gebäuden oder Gebäudeteilen aus brennbaren Stoffen und sonstigen brennbaren Stoffen ist eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Gemeindeverwaltung (§ 25 VVB) erforderlich.

Aus diesen Grundlagen geht hervor, dass von offenen Feuern im Ortsbereich grundsätzlich abzusehen ist. Ausnahmen davon sind eingegrenzte Feuer, beispielsweise in Feuerkörben oder Feuerschalen. Voraussetzung hierfür ist, dass sie keine Brandgefahr darstellen und keine große Rauchentwicklung, welche zu einer Belästigung der Nachbarschaft führt, entsteht.

Des Weiteren bitten wir hierbei um Berücksichtigung der folgenden Hinweise:

nur trockenes und naturbelassenes Holz verwenden

keine Abfälle verbrennen

ausreichender Abstand zu Gebäuden und brandgefährdeten Materialien

kein Entzünden bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind

keine „Brandbeschleuniger“ wie Benzin, Verdünnung oder Spiritus verwenden

unverzügliches löschen bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug

bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigen

Löschmittel (Wasser, Sand, Feuerlöscher) bereithalten

Wir bitten eindringlich im Sinne der Rücksichtnahme sowie aus Natur- und Umweltschutzgründen um Einhaltung dieser Hinweise. Vielen Dank!