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Amtliches Mitteilungsblatt Gemeinde Mönchsroth
Ausgabe 9/2025
Nachrichten aus der Gemeinde
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Nachrichten aus der Gemeinde

Die Straße „Am Schmidfeld“ ist ein verkehrsberuhigter Bereich, gekennzeichnet durch das blaue Schild. Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die rechtlichen Grundlagen eines solchen verkehrsberuhigten Bereiches hin:

Fußgänger und Fahrzeuge sind gleichberechtigt. Fußgänger dürfen also die komplette Fahrbahnbreite nutzen und müssen nicht am Fahrbahnrand gehen. Aus diesem Grund müssen Fahrzeuglenker entsprechend achtsam sein. Wenn nötig müssen Fahrzeuge auch warten. Kinder dürfen spielen, allerdings den Verkehr auch nicht behindern, sie müssen also zur Seite gehen, wenn ein Fahrzeug kommt. Es ist also gegenseitige Rücksichtnahme gefordert.

Motorisierte Fahrzeuge und Fahrräder dürfen auf Grund der geforderten Rücksicht auf Fußgänger und spielende Kinder nur Schrittgeschwindigkeit fahren, also ca. 10 km/h.

Bei kreuzenden Straßen innerhalb des verkehrsberuhigten Bereiches gilt rechts vor links.

Das Parken ist in einem verkehrsberuhigten Bereich nur auf speziell ausgewiesenen Flächen erlaubt. Das kurzzeitige Halten am Fahrbahnrand ist nur ausnahmsweise zum Be- und Entladen des Fahrzeuges erlaubt.