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Nachrichtenblatt der Gemeinde Waigolshausen
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

liebe Leserinnen und Leser,

auch wenn das neue Jahr schon ein paar Tage alt ist wünsche ich Ihnen allen, noch im Nachgang des Jahreswechsels, ein gesegnetes neues Jahr 2023, viel Glück, Kraft und ganz viel Gesundheit.

Das neue Jahr ist noch jung, dennoch haben wir schon einiges bearbeiten dürfen. Der rechnerische Abschluss des letzten Jahres ist im vollen Gange. Der Gemeinderat hat schon zweimal getagt und Entscheidungen getroffen. Die finale Festlegung der Ehrungen war z. B. eine davon. Die Beteiligten konnte auf Grund unserer Ehrungssatzung benannt und die dementsprechende Auszeichnung zugewiesen werden. Am Sonntag, den 15.01.2023 fand in einer würdevollen Veranstaltung im Sportheim Hergolshausen die Veranstaltung statt. Mit großer Achtung vor dem Engagement und der Lebensleistung durfte ich Herrn Konrad Roth die Ernennung zum Ehrenbürger überreichen. Weitere Frauen und Männer wurden mit Verdienst- (Bronze, Silber und Gold) und Bürgermedaillen (Silber und Gold) ausgezeichnet. Im weiteren Verlauf des Nachrichtenblattes finden Sie einen ausführlichen Bericht.

Das bisherige und das kommende Jahr wird mit wichtigen Entscheidungen im Gemeinderat begleitet. Einige Themen, mit denen wir uns im Gremium und in der Verwaltung befassen werden sind u. a.

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Windkraftausbau

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Glasfaserausbau

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Dorferneuerung mit Ortsdurchfahrt in Hergolshausen

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Neuer Spielplatz in Hergolshausen

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Kindergartenbelegungen mit einem möglichem An-/Umbau

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Befahrung und Sanierung von Kanalisationen

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Erneuerung der Wasserleitung in der Bergstraße und in der Friedenstraße durch die RMG

Viele weitere Themenfelder werden noch bearbeitet und in den regelmäßig stattfindenden Gemeinderatssitzungen besprochen und zur Abstimmung gebracht. Wir werden Sie ab sofort im Nachrichtenblatt auf die nächste Gemeinderatssitzung hinweisen zumindest auf die Kalenderwoche. Bitte achten Sie hier immer auf die Homepage der Gemeinde und auf die Aushänge. Dort finden Sie die Themen und den genauen Tag mit Uhrzeit.

Mit den kommenden Faschingsveranstaltungen findet die närrische Jahreszeit schon bald wieder ihr Ende. Ich wünsche dem Faschingsclub Waigolshausen für seine Veranstaltungen (04.02., 05.02., 11.02., 12.02.), den Hergolshäusern (10.02., 11.02.), dem TSV Theilheim (11.02.) und dem Club Theilheim (17.02.) Kinderfasching im Sportheim Theilheim (19.02.) einen guten Verlauf, viel Vergnügen und ein dreifaches Helau.

Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger wünsche ich eine schöne Zeit, bleiben Sie gesund und zuversichtlich.

Winterliche Grüße und Gottes Segen wünscht Ihnen herzlichst

Christian Zeißner

Erster Bürgermeister

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

der Winter ist bisher zwar nur an vergleichsweise wenigen Tagen mit Schnee und Eis bei uns eingekehrt. Trotzdem bitten wir insbesondere zu beachten, dass durch die in den Straßen abgestellten Fahrzeuge die gemeindlichen Räum- und Streufahrzeuge oftmals behindert werden, so dass die vorzunehmenden Arbeiten nur eingeschränkt oder zum Teil an verschiedenen Stellen gar nicht erfolgen können. Daher fordern wir alle Betroffenen auf, durch zielgerichtetes Abstellen der Fahrzeuge die erforderliche Fahrbreite von 3,5 Meter offen zu halten, die notwendig ist, um auch den mit Schneeräumschildern ausgerüsteten Fahrzeugen die Räum- und Streuarbeiten zu ermöglichen. Sie schaffen damit einen wesentlichen Beitrag zur schnelleren, effizienten und für alle wichtigen Beseitigung von Gefahrenstellen.

Breitbandausbau

Nach wie vor erhalten wir nahezu täglich Rückfragen zum Breitbandausbau.

Auf die Voraussetzungen, die zu einem geförderten Breitbandausbau nach der Bayerischen Gigabit Richtlinie führen, haben wir bereits im letzten Nachrichtenblatt hingewiesen.

Darüber hinaus regelt die Gigabit Richtlinie auch, dass der Auftrag in einem Vergabeverfahren an den wirtschaftlichsten Anbieter vergeben werden muss, weshalb die Gemeinden Wipfeld und Waigolshausen diesen an die Firma DSLmobil vergeben haben.

Die Differenzierung in der Bayerischen Gigabitrichtlinie führt dazu, dass an manchen Stellen Lücken in der Erschließung entstehen. Gemeinsam mit dem ausführenden Anbieter konnten wir erreichen, dass jedem Hausbesitzer, der direkt an der Glasfasertrasse liegt und aufgrund der aktuellen oder künftig verfügbaren Bandbreitenversorgung keinen geförderten Anschluss erhält, die Möglichkeit gegeben wird, sich ebenfalls an das Glasfasernetz anschließen zu lassen. Hierbei müssen jedoch die Kosten für den Hausanschluss vom Eigentümer selbst übernommen werden. Die DSLmobil versendet an diese Hauseigentümer in den nächsten Tagen ein entsprechendes Schreiben.

Die Firma DSLmobil hat Ihren Sitz in Schwaben und hat sich vor allem auf den Internetausbau in ländlichen Regionen spezialisiert. Bereits vor einigen Jahren hat die Firma im Gemeindegebiet Waigolshausen einen Netzausbau realisiert und ist hierdurch bereits in der Lage, ihren Kunden schnellere Bandbreiten (ca. 50.000 kbit/s) zu ermöglichen, als es andere (größere) Telekommunikationsanbieter derzeit anbieten können. Hierbei wird aktuell auf dem letzten Weg vom Verteilerkasten bis zum Hausanschluss auf die Kupferleitungen der Deutschen Telekom zurückgegriffen.

Neben dem Glasfaserausbau wird die Firma DSLmobil auch alle Anschlüsse im Gemeindeteil Waigolshausen und Theilheim, die aktuell nicht durch das Förderverfahren mit Glasfaser ausgebaut werden können über das so genannte Supervectoring-Verfahren mit dieser Kupferleitungen eine Bandbreite von bis zu 200.000 kbit/s im Download versorgen können.

Hinweis:

Alle Bürger, die ein Anschreiben über den geförderten Glasfaserausbau erhalten haben, weisen wir darauf hin, dass keine Verpflichtung für den Eigentümer besteht, auch einen Tarif zu buchen. Gleichwohl muss jedoch, wenn ein kostenloser Anschluss erwünscht ist, dieser unter www.dslmobi.de/glasfaser bestellt werden.

Wenn Sie keinen Tarif buchen wollen, wählen Sie bei Ihrer Bestellung des Hausanschlusses zunächst die Option 1 aus. Daraufhin erscheint eine weitere Auswahloption, in der Sie angeben können, dass der Anschluss zwar bis in Ihr Haus verlegt werden soll, Sie jedoch noch keinen Tarif buchen wollen.

Weitere Informationen zum Glasfaserausbau in der Gemeinde Waigolshausen erhalten sind unter www.waigolshausen.de/breitband

Windkraft:

In einem Vorgespräch mit Vertretern der Gemeinde Bergrheinfeld, der Gemeinde Waigolshausen und dem beauftragten Dienstleister informieren wir Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, dass am 14. März 2023 um 18:30 Uhr eine Flächeneigentümerveranstaltung stattfinden wird. Die Eigentümer werden in einem gesonderten Schreiben Mitte Februar zu dieser Veranstaltung eingeladen. Diese Nachricht dient lediglich schon zur Vorinformation.

Ehrungen für besondere Verdienste der Gemeinde Waigolshausen

Bereits im Herbst 2020 hatte der Gemeinderat der Gemeinde Waigolshausen eine Satzung über die Ernennung von Ehrenbürgern und Verleihung von Ehrenzeichen erlassen, um Personen zu ehren, die sich besonders in der Gemeinde eingebracht haben. Dies erklärte Bürgermeister Christian Zeißner anlässlich des ersten Ehrennachmittages dieser Art am 15.01.2023, bei dem insgesamt 19 Personen im Sportheim Hergolshausen für Ihre Verdienste mit der Verdienst- oder Ehrenmedaille der Gemeinde Waigolshausen ausgezeichnet wurden.

Leider sei es bislang (aufgrund der Corona-Pandemie) noch nicht möglich gewesen, die Ehrungen der Personen wie in der Satzung verlangt in einem „feierlichen Akt“ - also in einem würdigen Rahmen - vorzunehmen, weshalb Bürgermeister Zeißner sich sehr freute, an diesem Tage denen zu danken, die sich im Ehrenamt in der Gemeinde Waigolshausen verdient gemacht haben. Das Ehrenamt stehe für die Solidarität, für ein Miteinander und ein Füreinander. Dies alles seien wesentliche Faktoren, die unsere Gesellschaft zusammenhalten.

Bürgermeister Zeißner erklärte in seiner Rede, wie die Ehrungen zu Stande kommen. Die Verdienstmedaillen in Gold, Silber und Bronze werden nach einem Beschluss des Gemeinderates an Personen für besondere Verdienste im öffentlichen Leben an langjährig Gemeinderäte, Vereinsvorsitzende oder Feuerwehrkommandanten, die aus ihrem Amt ausgeschieden sind, verliehen. Neben der Verdienstmedaille erhalten Personen für ihre hervorragenden Leistungen und Verdienste oder ihr treues und verdienstvolles Wirken zum Wohle der Gemeinde und Bürgerschaft von Waigolshausen eine Bürgermedaille in Gold oder Silber. Die Bürgermedaillen sind die zweithöchsten Auszeichnungen, die die Gemeinde Waigolshausen verleiht. Beide Medaillen sind 50 mm groß, auf der Vorderseite ist das Gemeindewappen abgebildet und auf der Rückseite befindet sich bei den Verdienstmedaillen der Schriftzug "Für Verdienste um Ansehen und Ehre der Gemeinde Waigolshausen“. Die Bürgermedaille ziert auf der Rückseite eine Abbildung des Rathauses und die Inschrift "Für Leistungen und Verdienste".

Höhepunkt des Ehrennachmittages war aber sicherlich, als Herr Konrad Roth aus dem Gemeindeteil Theilheim sichtlich gerührt die Ehrenbürgerwürde und damit die höchste Auszeichnung der Gemeinde Waigolshausen verliehen wurde.

Bürgermeister Zeißner übergab Herrn Konrad Roth einen Geschenkkorb und die Ehrenbürgerurkunde und erklärte in einer sehr persönlichen Ansprache, dass er nach Ansicht des gesamten Gemeinderates im außergewöhnlichen Maß um die Gemeinde und das Wohl ihrer Bürger verdient gemacht habe. Er war insgesamt 30 Jahre Gemeinderat, hiervon war er 6 Jahre lang zweiter Bürgermeister. Während dieser Zeit habe er viele Weichen für die Gemeinde mit gestellt und hierbei immer ohne Ortsteilbrille einen Blick auf die Gesamtgemeinde gehabt. Insgesamt habe er über 40 Jahre lang im TSV Theilheim richtungsweisende Arbeit geleistet und sei außerdem als ehrenamtlicher Schöffe und im Gesangsverein tätig gewesen. Überdies habe sein persönliches Engagement in der Erinnerungskultur besonders in Bezug auf das jüdische Leben im Gemeindeteil Theilheim maßgeblich dazu beigetragen, dass mit dem Projekt „DenkOrt Deportationen“ auch in Theilheim ein Gedenkplatz entstanden ist, der über die Grenzen der Gemeinde hinaus bekannt und sehr geschätzt werde.

Zum Abschluss der Ehrungen bedankte sich Bürgermeister Zeißner nochmals bei allen Personen, die geehrt wurden. Alle haben in ganz unterschiedlicher Weise mit ihrem Wirken ein Zeichen für die Gemeinde gesetzt. Zudem bedankte er sich bei seinen beiden Stellvertreterinnen Nadja Schuler und Ursula Keller die mit Ihm gemeinsam die Ehrungen vorgenommen und mit Unterstützung des Gremiums den gesamten Ehrennachmittag organisiert und ausgerichtet haben.

Ausgezeichnet wurden:

Verdienstmedaille in Bronze

Ida Strobel, Herbert Mauder, Karl-Heinz Stahl, Lothar Thellmann

Verdienstmedaille in Silber

Emilie Brehm, Stefan Wischer

Verdienstmedaille in Gold

Erwin Drescher, Günther Wehner, Walter Zeißner

Bürgermedaille in Silber

Rosi Leiter, Otto Friedrich, Siegbert Klein

Bürgermedaille in Gold

Herbert Hammer, Heinrich Keller, Bernhard Köhler, Georg Petz, Peter Pfister, Georg Popp, Ernst Ums

Schlüssel für Kegelbahn, Jugendraum und FZZ

Bei einer Vermietung der Kegelbahn, des Jugendraums oder des Freizeitzentrums muss der Schlüssel, nach vorheriger telefonischer Absprache (09722 1318), von Montag bis Donnerstag im Freizeitzentrum abgeholt werden.

Hinweis!

Das Rathaus ist am Nachmittag

des Faschingsdienstags (21. Februar 2023)

geschlossen.

Öffentliche Bekanntmachung

Grundsteuer 2023

Gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBI l S. 965) in der derzeit gültigen Fassung wird die Grundsteuer für das Jahr 2023 - vorbehaltlich anders lautender schriftlicher Grundsteuerbescheide für 2023 - in gleicher Höhe wie im Kalenderjahr 2022 festgesetzt. Dies bedeutet, dass diejenigen Steuerschuldner, die keinen Grundsteuerbescheid für 2023 erhalten haben, im Kalenderjahr 2023 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für diese Steuerschuldner treten mit dem Tag dieser öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid für 2023 zugegangen wäre. Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2023 fällig. Bereits erfolgte Zahlungen werden auf die Steuerschuld angerechnet.

Kleinbeträge werden wie folgt fällig:

1.

am 15. August 2023 mit ihrem Jahresbetrag,

wenn dieser 15 nicht übersteigt.

2.

am 15. Februar und 15. August 2023 zu je einer

Hälfte ihres Jahresbetrages, wenn dieser 30

nicht übersteigt.

Wurde die Zahlung der Grundsteuer in einem Jahresbetrag beantragt, ist die Grundsteuer am 1. Juli 2023 zur Zahlung fällig.

Die Grundsteuerbescheide und die Begründung hierzu können bei der Gemeinde Waigolshausen, Steueramt, Kirchstraße 8, 97534 Waigolshausen, eingesehen werden.

Treten gegenüber dem Vorjahr in der sachlichen und/oder in der persönlichen Steuerpflicht Änderungen ein, wird von Amts wegen nach Erlass des Grundsteuermessbescheides durch das Finanzamt von der Gemeinde Waigolshausen ein neuer Grundsteuerbescheid zugestellt. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Grundsteuerbescheides hat der Steuerschuldner zu den bisherigen Fälligkeitstagen Vorauszahlungen (§ 29 GrStG) unter Zugrundelegung der zuletzt festgesetzten Jahressteuer zu entrichten.

Diese öffentliche Grundsteuerfestsetzung gilt am Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden.

1.

Wenn Widerspruch eingelegt wird ist der Widerspruch einzulegen bei Gemeinde Waigolshausen, Kirchstraße 8, 97534 Waigolshausen.

2.

Wenn unmittelbar Klage erhoben wird ist die Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht, Burkarderstraße 26, 97082 Würzburg zu erheben.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Seit 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen. Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Gemeinde Waigolshausen

gez. Christian Zeißner

Erster Bürgermeister

Hundesteuer 2023

Anmeldung: Wer einen über 4 Monate alten Hund besitzt, der bei der Gemeinde Waigolshausen noch nicht zur Hundesteuer angemeldet ist, muss ihn unverzüglich in der Verwaltung der Gemeinde Waigolshausen, Zimmer Nr. 4 (Tel.: 09722 9111-19) zur Hundesteuer anmelden. Besitzen mehrere Personen zusammen einen Hund, genügt die Anmeldung durch einen Besitzer. Wenn sich die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung ändern oder entfallen, ist dies ebenfalls unverzüglich der Gemeinde mitzuteilen.

Abmeldung: Wenn ein über 4 Monate alter Hund abhandenkommt, getötet wird oder verendet, muss ihn der bisherige Besitzer ebenfalls unverzüglich bei der Gemeinde abmelden. Wechselt der Hund den Besitzer, so hat der bisherige Hundehalter bei der Abmeldung Name und Wohnung des neuen Hundebesitzers anzugeben. Hält ein Hundehalter einen Hund künftig in einer anderen Gemeinde, ist dies ebenfalls unverzüglich bei der Gemeinde zu melden.

Hundesteuer: Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer und wird jeweils am 15.02. des Jahres fällig. Sie wird nicht erhoben, wenn ein Hund weniger als drei aufeinander folgende Kalendermonate gehalten wird. Der Hundesteuersatz beträgt derzeit jährlich 60,00 Euro für den ersten, für den zweiten Hund 80,00 €, für jeden weiteren Hund 120,00 Euro; der ermäßigte Steuersatz beträgt 30,00 Euro. Für Kampfhunde im Sinne der Hundesteuersatzung wird eine Hundesteuer von 500,00 Euro/Jahr erhoben.

Hundesteuerbescheide 2023: Für die Hundesteuer 2023 und Folgejahre wurden neue Steuerbescheide an alle Steuerpflichtigen verschickt. Falls eine Ermächtigung zum Bankeinzug vorliegt, wird die Hundesteuer zum 15.02. vom Konto abgebucht. Zahlungspflichtige, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir um zuverlässige Beachtung des Fälligkeitstermins 15.02. bzw. um rechtzeitige Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.

Friedhofspflegegebühr

Bescheide zur Friedhofspflegegebühr 2023

Vorbehaltlich anders lautender schriftlicher Bescheide zur Friedhofspflegegebühr 2023 wird die Friedhofspflegegebühr in gleicher Höhe wie im Kalenderjahr 2022 festgesetzt. Dies bedeutet, dass diejenigen Abgabenschuldner, die keinen Bescheid über die Friedhofspflegegebühr 2023 erhalten, im Kalenderjahr 2023 die gleiche Friedhofspflegegebühr wie im Vorjahr zu entrichten haben. Falls eine Ermächtigung zum Bankeinzug vorliegt, wird die Friedhofspflegegebühr zum 15.02. vom Konto abgebucht. Zahlungspflichtige, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir um zuverlässige Beachtung des Fälligkeitstermins 15.02. bzw. um rechtzeitige Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.

Abgabefälligkeit: 15. Februar 2023

Der 15. Februar 2023 ist Fälligkeitstermin für kommunale Abgaben (Grund- und Gewerbesteuer) des I. Quartals sowie der Hundesteuer und der Friedhofspflegegebühr.

Wir bitten alle Zahlungspflichtigen, die noch nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, um zuverlässige Beachtung des Termins bzw. um rechtzeitige Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.

Sammlung holziger Gartenabfälle

Der Landkreis setzt auch in diesem Frühjahr wiederum einen mobilen Häcksler für die Zerkleinerung holziger Gartenabfälle ein. Das Material kann am Verladeplatz am Bahnhof

von Freitag, 3. Februar 2023

bis Samstag, 4. März 2023

(von der Verladerampe Richtung Güterhalle) in Waigolshausen abgelagert werden. Der Platz zum Anliefern wird von der Gemeinde gekennzeichnet. Die Anlieferer werden gebeten, besondere Sorgfalt walten zu lassen, da die Platzverhältnisse äußerst beengt sind. Nach Durchführung der Aktion kann das Häckselgut wie bisher kostenlos abgeholt werden.

Es werden nur folgende Materialien angenommen:

Holzige Gartenabfälle mit einem max. Durchmesser von 15 cm (Baum- und Strauchschnitt).

Es ist darauf zu achten, dass keine Fremdstoffe (wie Gras, Boden, Steine, Metall- und Kunststoffteile, Mist usw.) eingebracht werden.

Ebenso ist die Annahme von Wurzelstöcken nicht zulässig, weil diese mit dem eingesetzten Gerät nicht zerkleinert werden können.

Aus gegebenem Anlass verweisen wir auch darauf, dass alle sonstigen Gartenabfälle, wie krautige Pflanzenreste, Rasen- und Grasschnitt, Staudenabschnitte, Fallobst, Laub usw. nicht auf den Häckselplatz gehören. Diese kompostierbaren Abfälle gehören entweder:

auf den eigenen Komposthaufen (evtl. nach Vorzerkleinerung; viele Garten- und Eigenheimervereine verleihen Gartenhäcksler)

in die Biotonne

zu den Kompostanlagen des Landkreises Gerolz-hofen und auf die Kreismülldeponie Rothmühle (Anlieferung bis 1 cbm kostenlos).

Hundehaltung in der Gemeinde

Im gesamten Ortsbereich einschließlich der Straßen nimmt die Verunreinigung durch Hunde- und Pferdekot immer mehr zu. Betroffen sind insbesondere die Grünanlagen, Wegränder und auch Parkflächen (wie am FZZ usw.). Selbst auf den Spielplätzen und in den Friedhöfen finden sich die Hinterlassenschaften von Hunden (im Friedhof Theilheim wurden Gräber durch Hunde verwüstet und darauf Hundekot hinterlassen). In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass das Mitführen von Hunden im Friedhof und auf Spielplätzen untersagt ist. Immer wieder wird berechtigterweise Klage geführt, dass freilaufende Hunde und Hundekot auf öffentlichen Straßen und Flächen das Gesamtbild der Gemeinde negativ beeinflussen. Besonders diejenigen, die diese Flächen beruflich oder privat pflegen und betreuen (gemeindliches Bauhofpersonal und auch die ehrenamtlichen Helfer), fühlen sich durch diese übelriechenden und wenig Freude bereitenden Häufchen bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten massiv beeinträchtigt. Insbesondere auch für spielende Kinder stellen diese Fäkalien zudem eine Gesundheitsgefährdung dar. Gleiches gilt auch für unbeseitigte Pferdehaufen.

In der Regel sind es nur einige wenige Hundehalter, die dafür verantwortlich sind, dass sich Bürger über deren Hundehaltung beschweren. Daher appellieren wir an die Hundehalter, ihre Tiere nicht frei in den Ortschaften herumlaufen zu lassen. Gleichzeitig bitten wir auch dafür Sorge zu tragen, dass die öffentlichen Gehwege und Flächen nicht durch Hundekot verunreinigt werden. Nach dem Bayer. Straßen und Wegegesetz (BayStrWG) besteht die Verpflichtung der Tierhalter, den Kot auf eigene Kosten zu beseitigen. Grundlage sind der Art 16 i.V.m. Art 66 BayStrWG und § 3 der gemeindlichen Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 02.09.2005. Hierdurch ist es untersagt, Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und ist mit einem Bußgeld belegt (vergleiche § 13 der vorgenannten Verordnung).

Die Einleitung eines Bußgeldverfahrens ist für alle Beteiligten mit Unannehmlichkeiten verbunden. Daher appellieren wir im Sinne eines geordneten und unbeschwerten Zusammenlebens an die Tierhalter, die gesetzlichen Vorgaben zu beachten und einzuhalten.

Der bisweilen geäußerten Meinung Einzelner, durch die Zahlung der Hundesteuer sei diese Verunreinigung „schon bezahlt“, muss klar widersprochen werden. Die Hundesteuer ist eine rein steuer- und abgabenrechtliche Festsetzung und legitimiert die oben genannten Verschmutzungen in keiner Weise!

Wir danken für Ihr Verständnis.