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Nachrichtenblatt der Gemeinde Waigolshausen
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Einwohner-Jahresstatistik der Gemeinde Waigolshausen zum 31.12.2022 für das Jahr 2022

Einwohnerstand

Hauptwohnung

Waigolshausen

1425

Hergolshausen

550

Theilheim

712

Gesamt

2687

Zuzüge

103

Wegzüge

125

Eheschließungen

9

Geburten

30

Sterbefälle

32

Termin für die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung:

Dienstag, 7. Februar 2023, um 19 Uhr im Freizeitzentrum Waigolshausen.

Aus dem Gemeinderat

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

Der Gemeinderat erteilte den Auftrag zur Reparatur der Heizungsanlage im FZZ an die Fa. S + H, Schweinfurt. In mehreren Sitzungen war außerdem über die nun bereits am 15.01.2023 vorgenommene Verleihung von Ehrenzeichen und der Ernennung eines Ehrenbürgers beraten und Beschluss gefasst worden.

Ergebnis der Jahresrechnung 2021

Die Finanzverwaltung hatte bereits im Januar 2022 das Haushaltsjahr 2021 buchungstechnisch abgeschlossen. Das Ergebnis war dem Gemeinderat bereits vorgestellt und ausführlich dargestellt worden.

Feststellung der Jahresrechnung 2021 und Entlastung zur Jahresrechnung 2021

Die Jahresrechnung 2021 wurde am 29.11.2022 vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Im Rechnungsjahr 2021 ergab sich als wesentliche Zahl eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 871.957,40 € (veranschlagt waren 308.915 €). Als Rechnungsergebnis ergaben sich im Verwaltungshaushalt Einnahmen und Ausgaben von jeweils 5.064634,89 € und im Vermögenshaushalt von jeweils 4.583.452,23 €. Im Gesamthaushalt wurde dabei mit 9.648.087,12 € gegenüber dem Ansatz ein um 682.512,88 € geringeres Ergebnis erzielt. Im Verwaltungshaushalt führten Mehreinnahmen von 299.885 € und bereinigte Minderausgaben von 263.158 € zu einer Verbesserung von 563.043 € gegenüber dem Haushaltsansatz. Im Vermögenshaushalt führte teilweise die zeitliche Verschiebung anstehender bzw. noch nicht beendeter Baumaßnahmen zu einer deutlichen Verringerung der Ausgabesummen und auch der damit verbundenen geplanten Einnahmen. Zum Haushaltsausgleich wurde zur Vermeidung großer Kreditaufnahmen eine Rücklagenentnahme von 1.051.660,93 € durchgeführt, womit sich diese auf 383.810,18 € reduzierte. Statt der im Haushalt 2021 eingeplanten Kreditaufnahme in Höhe von 1.400.000 € wurden tatsächlich nur 200.000 € in Anspruch genommen. Durch die gleichzeitig planmäßig vollzogene Tilgung i. H. v. 194.656,72 € veränderte sich der gemeindliche Schuldenstand (ohne anteilige Schulden bei Schulverbänden) zum 31.12.2021 auf 1.442.859,67 €. Die im Laufe der Prüfung aufgegebenen Fragen konnten noch während der Prüfung sachgerecht beantwortet werden. Aufgrund des Prüfungsergebnisses, mit dem eine sparsame und ordnungsgemäße Haushaltsführung bestätigt wurde, stellte der Gemeinderat die Jahresrechnung einstimmig mit dem vorgelegten Ergebnis fest. Auch die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 wurde einstimmig erteilt.

Örtliche Kassenprüfung

Bürgermeister Zeißner berichtete zudem über die von ihm durchgeführte örtliche Kassenprüfung, bei der die tatsächlichen Kassenbestände der Gemeindekasse (Ist-Bestand der gemeindlichen Bankkonten und des Bargeldbestands sowie die Bestände an Briefmarken) auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit dem Soll-Bestand überprüft wurden. Hierbei wurde absolute Übereinstimmung festgestellt. Ergänzend wurde dem Gemeinderat mitgeteilt, dass mit dem sehr geringen Bestand an ungeregelten offenen Forderungen (also ohne ausgesprochene Stundungen) i. H. v. 747,16 € zum 22.12.2022 ein sehr guter Stand erreicht werden konnte, der sowohl die gute Zahlungsmoral der Bürgerinnen und Bürger widerspiegelt als auch die intensive Verfolgung der säumigen Schuldner durch die Kassenverwaltung bestätigt.

Jahresrückblick 2022

1. Bgm. Zeißner fasste in der Abschlusssitzung des Jahres 2022 die wichtigsten Ereignisse aus Sicht der Gemeinde Waigolshausen zusammen. Nachdem die Verwirklichung des Baugebiets „Obere Honigleite“ abgeschlossen war, wurden die meisten der neu geschaffenen Bauplätze bereits an die Bauwerber vergeben. Viele dieser Bauplätze sind mittlerweile bereits bebaut. Die ursprünglich für alle Bauplätze vorgesehene Nutzung der Kaltwärme-Versorgung konnte dabei leider nur für einen Teil verwirklicht werden. In den drei Friedhöfen wurden die Bauarbeiten zur Schaffung pflegefreier Bestattungsformen in Eigenregie begonnen und weit fortgeführt. Die Fertigstellung erfolgt im Jahr 2023.

Neben diesen Projekten ließ der Bürgermeister auch die weiteren wesentlichen Maßnahmen, die sowohl die Gemeinderatssitzungen und mehrere Sitzungen der Ausschüsse sowie die Arbeit der Verwaltung und des Bauhofs deutlich geprägt haben, noch einmal Revue passieren. Auch mit Blick auf die noch anstehenden und zukünftigen Aufgaben bedankte er sich im Besonderen bei den Bediensteten der Gemeinde für die mit großem Einsatz geleistete Arbeit, durch die sowohl der normale Geschäftsbetrieb als auch insbesondere die durch erfolgte Personalwechsel zusätzlich erforderlichen Arbeiten fortgesetzt und sichergestellt wurden. Dank erging auch an die Gemeinderatsmitglieder für die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger. Gleichfalls bedankte er sich bei seinen beiden Stellvertreterinnen, 2. Bgm’in Nadja Schuler und 3. Bgm’in Ursula Keller. Weiterer Dank galt Herrn Gerald Gerstner als Vertreter der Presse für die Berichterstattung.

Beteiligung an einem Bauleitverfahren

Als angrenzende Gemeinde wurde die Gemeinde Waigolshausen erneut am Verfahren zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Werneck beteiligt. Es handelt es sich hierbei im Wesentlichen um die Einarbeitung von Baugebieten zur Aktualisierung. In der Beratung zu früheren Verfahrensschritten war bereits beschlossen worden, keine Stellungnahme abzugeben. Diese Entscheidung erfolgte auch nun wieder, da Belange der Gemeinde Waigolshausen nicht betroffen sind.

Neuerlass der Reinigungs- und Sicherungsverordnung

Aufgrund von Änderungen im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) und zur Anpassung an die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze war die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) neu zu erlassen. Dies war folgerichtig veranlasst, da der geänderte Art. 51 Abs. 5 BayStrWG die Ermächtigungsnorm zum Erlass der vorgenannten Gemeindeverordnung darstellt, Der Entwurf, der dem vom Bayerischen Gemeindetag entwickelten Muster entspricht, und die bisher geltende Verordnung wurden dem Gemeinderat zur Verfügung gestellt und erläutert. Wesentliche Änderungen ergeben sich insbesondere durch die konkretisierten Bestimmungen in den §§ 2, 5, 6 (Begriffsbestimmungen, Reinigungsarbeiten und Reinigungsfläche) und die darauf verweisenden weiteren Paragraphen. Der Gemeinderat hat die Verordnung nach der Beratung einstimmig erlassen. Sie tritt am 01.02.2023 in Kraft. Auf die amtliche Bekanntmachung der Verordnung an anderer Stelle in diesem Nachrichtenblatt wird besonders hingewiesen.

Breitbandausbau

Von einem beauftragten Fachbüro wurde für die Teilnahme an dem Förderverfahren eine konkrete Untersuchung durchgeführt, bei dem diejenigen Grundstücke ermittelt wurden, die aufgrund der bei ihnen verfügbaren geringen Bandbreite in die Förderung mit aufgenommen werden können. Nur für diese Grundstücke, die die in den Förderrichtlinien normierten Voraussetzungen erfüllen, hat die Gemeinde Waigolshausen auch die Förderzusage erhalten. Diese wurden in einer Karte dargestellt und sind auf der gemeindlichen Homepage einsehbar. Wir verweisen hierzu auch auf die dort genannte Rückmeldefrist (31.01.2023). Aus der Bevölkerung kommen aber immer wieder Rückfragen, wieso ihr Grundstück nicht zum Ausbaugebiet gehört, obwohl andere Grundstücke in unmittelbarer Nähe in den Genuss der Förderung kommen. Dies hat rein förderverfahrenstechnische Gründe und kann von der Gemeinde Waigolshausen leider nicht beeinflusst werden. Um aber zumindest in gewissen Bereichen einen entsprechenden Anschluss zu erreichen hat sich die Fa. DSLmobil bereit erklärt, weitere Grundstückseigentümer im angrenzenden Bereich zusätzlich anzuschreiben und auf Bestellung einen kostenpflichtigen Anschluss herzustellen.