Liebe Bürgerinnen und Bürger,
liebe Leserinnen und Leser,
für das neue Jahr die besten Grüße, ganz viel Gesundheit, Glück und Zufriedenheit. Das waren, bei Begegnungen, die ersten Worte im neuen Jahr. Auf diesem Wege gehen die Wünsche an Sie, liebe Leserinnen und Leser. Ich hoffe sehr, dass ganz viele persönliche Freuden in diesem Jahr für Sie eintreffen.
Die erste Gemeinderatssitzung ist bereits erfolgt und der erste große Tagesordnungspunkt wurde konstruktiv diskutiert. Kurz für Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger noch einmal zusammengefasst. Das Landratsamt Schweinfurt in Person von Herrn Beutert, der Leiter des Amtes für Soziales und Flüchtlingsbeauftragter fragte an, ob er das Freizeitzentrum in seine Notfallplanungen einbeziehen kann. Diese Notfallplanungen sahen vor, das Freizeitzentrum als Notunterkunft aufzubauen, so bald der Landkreis von einer Flüchtlingswelle überrollt wird. Mehrheitlich hat der Gemeinderat, aus nachvollziehbaren Gründen, sich dagegen ausgesprochen, das Freizeitzentrum für die Notfallplanungen heranzuziehen. Die Mitglieder des Gemeinderates bedauerten sehr, dass es eine hohe Zahl an Flüchtlingen gibt. Das Leid der Menschen muss in einem umfangreichen Konzept auf bundespolitischer Ebene zielführend angegangen und geklärt werden.
Ein weiterer Punkt war ein Antrag zur Verlängerung eines Förderprogrammes. Die Gemeinde Waigolshausen möchte durch freiwillige Geldleistungen in Förderprogrammen die Bürgerinnen und Bürger unterstützen gewisse Maßnahmen durchzuführen. Wie bei jedem Förderprogramm bedarf es Richtlinien, an die sich die Antragsteller orientieren und halten müssen. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, bitte erkundigen Sie sich, wenn Sie Bedarf erkennen, nach den Förderprogrammen, deren Richtlinien und Fristen, die Sie auf unserer Homepage finden.
| Wichtige größere Aufgaben stehen in diesem Jahr für den Gemeinderat, die Verwaltung und dem Bauhof an, wie z. B. | |
| - | Finalisierung des Windkraftprojektes im Windvorranggebiet WK 13 mit der Erarbeitung verschiedener Beteiligungsformen durch die Bürgerinnen und Bürger |
| - | Erweiterung der Urnengräber im Friedhof Waigolshausen |
| - | Umsetzung der Erneuerung des Spielplatzes in Hergolshausen in Zusammenarbeit mit der Teilnehmergemeinschaft Hergolshausen |
| - | Planungen/Umsetzungen von Erweiterungen im Kindergarten- und Feuerwehrbereich |
| - | Umsetzung des Glasfaserausbaus in den Gemeindeteilen Theilheim und Waigolshausen |
| - | Planungen des Weiteren Glasfaserausbaus in der gesamten Gemeinde |
Liebe Leserinnen und Leser, wir haben viel zu erledigen, packen wir es an.
Apropos anpacken. Leider konnten wir die Veranstaltung der Gemeinde für die Seniorinnen und Senioren am 17.01.2024 wegen widriger Wetterbedingungen nicht durchführen. Diese Veranstaltung wird auf Anfang März verschoben. Weitere Informationen dazu folgen im nächsten Nachrichtenblatt.
Bis dahin wünsche ich Ihnen allen Gottes Segen, eine schöne Zeit und bleiben Sie gesund.
Mit den besten Grüßen
Allgemeines
Nach Art. 6 des BayStrWG erhält eine Straße erst durch die Widmung die Eigenschaft einer öffentlichen Straße und wird damit zu einer für den öffentlichen Verkehr bestimmten öffentlichen Fläche. Die Widmung eröffnet den so genannten Gemeingebrauch, d. h. der Bürger kann die Straße nach Maßgabe der Widmung nutzen. Für die Gemeinde eröffnet sich die Verkehrssicherungspflicht für die Straße. Mit der Widmung wird auch die Straßengruppe und damit zugleich der Träger der Straßenbaulast bestimmt. Es treten die gesetzlichen Anbauverbote und Anbaubeschränkungen in Kraft. Zuständig für die Widmung der Gemeindestraßen ist die Gemeinde
Widmung der Ortsstraße für den öffentlichen Verkehr
Erweiterung der Widmung der Friedenstraße über einen Rand- und Sicherheitsstreifen auf den Fl.-Nrn. 252/5 und 252/6 der Gemarkung Theilheim
Grund der Widmung:
Erweiterung der Widmung der gemeindlichen Verkehrsfläche „Friedenstraße“ aufgrund Teilungsvermessung eines Rand- und Sicherheitsstreifens entlang der Friedenstraße im Zuge der Neuordnung der zukünftigen Baufläche auf den Fl.-Nrn. 27 und 252/8 sowie der Fl.-Nrn. 28/1, 33 und 252/7 der Gemarkung Theilheim
Anfangspunkt:
östliche Grenze der Fl.-Nr. 252/3 (Grundstück Trafostation)
Endpunkt:
auf Höhe der westlichen Grenze der Flur-Nr. 33/2
Gesamtlänge:
47 Meter (Fl.-Nr. 252/5: ca. 18 Meter, Fl.-Nr. 252/6: ca. 29 Meter)
Flur-Nrn.:
252/5 und 252/6
Gemarkung
Theilheim
Straßenbaulastträger:
Gemeinde Waigolshausen
| Widmungsbeschränkungen: | |
| Für die öffentliche Verkehrsfläche wird die Funktion als Rand- und Sicherheitsstreifen einschließlich Flächen der Begrünung als besonderer Zweck bestimmt. Im Weiteren wird zum Anliegergebrauch definiert: | |
| • | Abstellen der Mülltonnen auf der öffentlichen Verkehrsfläche an der Grundstücksgrenze |
| • | Die Begehung und die Überfahrt der öffentlichen Verkehrsflächen zum Zweck des Zugangs und der Zufahrt zu und von den Grundstücken |
| Die oben genannten Straßenteilstücke werden aufgrund des Art. 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) als Ortsstraßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet. | |
Die Widmung wird hiermit im gemeindlichen Nachrichtenblatt öffentlich bekannt gemacht.
Die Widmungen gelten zwei Wochen nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung als bekanntgegeben; sie werden zu diesem Zeitpunkt wirksam (Art. 41 Abs. 4 Satz 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz - BayVwVfG).
Die hierzu ergangene Verfügung kann einschließlich ihrer Begründung nach Vereinbarung in der Gemeinde Waigolshausen, Kirchstraße 8, 97534 Waigolshausen, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Widmung und Einziehung sind Allgemeinverfügungen im Sinne des Art. 35 Satz 2 BayVwVfG.
Gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBI l S. 965) in der derzeit gültigen Fassung wird die Grundsteuer für das Jahr 2024 - vorbehaltlich anders lautender schriftlicher Grundsteuerbescheide für 2024 - in gleicher Höhe wie im Kalenderjahr 2023 festgesetzt. Dies bedeutet, dass diejenigen Steuerschuldner, die keinen Grundsteuerbescheid für 2024 erhalten haben, im Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für diese Steuerschuldner treten mit dem Tag dieser öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid für 2024 zugegangen wäre. Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2024 fällig. Bereits erfolgte Zahlungen werden auf die Steuerschuld angerechnet.
| Kleinbeträge werden wie folgt fällig: | |
| 1. | am 15. August 2024 mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15 € nicht übersteigt. |
| 2. | am 15. Februar und 15. August 2024 zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages, wenn dieser 30 € nicht übersteigt. |
Wurde die Zahlung der Grundsteuer in einem Jahresbetrag beantragt, ist die Grundsteuer am 1. Juli 2024 zur Zahlung fällig.
Die Grundsteuerbescheide und die Begründung hierzu können bei der Gemeinde Waigolshausen, Steueramt, Kirchstraße 8, 97534 Waigolshausen, eingesehen werden.
Treten gegenüber dem Vorjahr in der sachlichen und/oder in der persönlichen Steuerpflicht Änderungen ein, wird von Amts wegen nach Erlass des Grundsteuermessbescheides durch das Finanzamt von der Gemeinde Waigolshausen ein neuer Grundsteuerbescheid zugestellt. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Grundsteuerbescheides hat der Steuerschuldner zu den bisherigen Fälligkeitstagen Vorauszahlungen (§ 29 GrStG) unter Zugrundelegung der zuletzt festgesetzten Jahressteuer zu entrichten.
Diese öffentliche Grundsteuerfestsetzung gilt am Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden.
1. Wenn Widerspruch eingelegt wird ist der Widerspruch einzulegen bei Gemeinde Waigolshausen, Kirchstraße 8, 97534 Waigolshausen.
2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird ist die Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht, Burkarderstraße 26, 97082 Würzburg zu erheben.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Seit 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen. Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
Gemeinde Waigolshausen
gez. Christian Zeißner
Erster Bürgermeister
Anmeldung: Wer einen über 4 Monate alten Hund besitzt, der bei der Gemeinde Waigolshausen noch nicht zur Hundesteuer angemeldet ist, muss ihn unverzüglich in der Verwaltung der Gemeinde Waigolshausen, Zimmer Nr. 4 (Tel.: 09722 9111-19) zur Hundesteuer anmelden. Besitzen mehrere Personen zusammen einen Hund, genügt die Anmeldung durch einen Besitzer. Wenn sich die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung ändern oder entfallen, ist dies ebenfalls unverzüglich der Gemeinde mitzuteilen.
Abmeldung: Wenn ein über 4 Monate alter Hund abhandenkommt, getötet wird oder verendet, muss ihn der bisherige Besitzer ebenfalls unverzüglich bei der Gemeinde abmelden. Wechselt der Hund den Besitzer, so hat der bisherige Hundehalter bei der Abmeldung Name und Wohnung des neuen Hundebesitzers anzugeben. Hält ein Hundehalter einen Hund künftig in einer anderen Gemeinde, ist dies ebenfalls unverzüglich bei der Gemeinde zu melden.
Hundesteuer: Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer und wird jeweils am 15.02. des Jahres fällig. Sie wird nicht erhoben, wenn ein Hund weniger als drei aufeinander folgende Kalendermonate gehalten wird. Der Hundesteuersatz beträgt derzeit jährlich 60,00 Euro für den ersten, für den zweiten Hund 80,00 Euro, für jeden weiteren Hund 120,00 Euro; der ermäßigte Steuersatz beträgt 30,00 Euro. Für Kampfhunde im Sinne der Hundesteuersatzung wird eine Hundesteuer von 500,00 Euro/Jahr erhoben.
Hundesteuerbescheide 2024: Vorbehaltlich anders lautender schriftlicher Hundesteuerbescheide 2024 wird die Hundesteuer in gleicher Höhe wie im Kalenderjahr 2023 festgesetzt. Dies bedeutet, dass diejenigen Steuerschuldner, die keinen Hundesteuerbescheid 2024 erhalten, im Kalenderjahr 2024 die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Falls eine Ermächtigung zum Bankeinzug vorliegt, wird die Hundesteuer zum 15.02. vom Konto abgebucht. Zahlungspflichtige, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir um zuverlässige Beachtung des Fälligkeitstermins 15.02. bzw. um rechtzeitige Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats
Für die Friedhofspflegegebühr 2024 und Folgejahre wurden neue Steuerbescheide an alle Pflichtigen verschickt. Falls eine Ermächtigung zum Bankeinzug vorliegt, wird die Friedhofspflegegebühr zum 15.02. vom Konto abgebucht. Zahlungspflichtige, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir um zuverlässige Beachtung des Fälligkeitstermins 15.02. bzw. um rechtzeitige Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.
Der 15. Februar 2024 ist Fälligkeitstermin für kommunale Abgaben (Grund- und Gewerbesteuer) des I. Quartals sowie der Hundesteuer und der Friedhofspflegegebühr.
Wir bitten alle Zahlungspflichtigen, die noch nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, um zuverlässige Beachtung des Termins bzw. um rechtzeitige Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.
In letzter Zeit mehren sich wieder die Vorkommnisse im Bereich der Grundschule Waigolshausen, wo durch dort abgelagerte oder weggeworfene Abfälle, Gegenstände, Flaschen, Zigarettenkippen und ähnlichem die Sicherheit und Sauberkeit dieser Flächen schwer beeinträchtigt wird. Insbesondere auch Scherben gefährden dabei die Sicherheit der dort verkehrenden Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und auch das dort arbeitende Personal.
Hiermit werden die Verursacher eindringlich aufgerufen, derartige Ablagerungen und Verschmutzungen zu unterlassen. Der dortige Bereich dient vordringlich dem schulischen Zweck.
Das Rathaus ist am 13.02.2024
nachmittags geschlossen!
Der Landkreis setzt auch in diesem Frühjahr wiederum einen mobilen Häcksler für die Zerkleinerung holziger Gartenabfälle ein. Das Material kann am Verladeplatz am Bahnhof
von Freitag, 9. Februar 2024
bis Samstag, 9. März 2024
(von der Verladerampe Richtung Güterhalle) in Waigolshausen abgelagert werden. Der Platz zum Anliefern wird von der Gemeinde gekennzeichnet. Die Anlieferer werden gebeten, besondere Sorgfalt walten zu lassen, da die Platzverhältnisse äußerst beengt sind. Nach Durchführung der Aktion kann das Häckselgut wie bisher kostenlos abgeholt werden.
Es werden nur folgende Materialien angenommen:
Holzige Gartenabfälle mit einem max. Durchmesser von 15 cm (Baum- und Strauchschnitt).
Es ist darauf zu achten, dass keine Fremdstoffe (wie Gras, Boden, Steine, Metall- und Kunststoffteile, Mist usw.) eingebracht werden.
Ebenso ist die Annahme von Wurzelstöcken nicht zulässig, weil diese mit dem eingesetzten Gerät nicht zerkleinert werden können.
| Aus gegebenem Anlass verweisen wir auch darauf, dass alle sonstigen Gartenabfälle, wie krautige Pflanzenreste, Rasen- und Grasschnitt, Staudenabschnitte, Fallobst, Laub usw. nicht auf den Häckselplatz gehören. Diese kompostierbaren Abfälle gehören entweder: | |
| • | auf den eigenen Komposthaufen (evtl. nach Vorzerkleinerung; viele Garten- und Eigenheimervereine verleihen Gartenhäcksler) |
| • | in die Biotonne |
| • | zu den Kompostanlagen des Landkreises Gerolz-hofen und auf die Kreismülldeponie Rothmühle (Anlieferung bis 1 cbm kostenlos). |
Im gesamten Ortsbereich einschließlich der Straßen nimmt die Verunreinigung durch Hunde- und Pferdekot immer mehr zu. Betroffen sind insbesondere die Grünanlagen, Wegränder und auch Parkflächen (wie am FZZ usw.). Selbst auf den Spielplätzen und in den Friedhöfen finden sich die Hinterlassenschaften von Hunden. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass das Mitführen von Hunden im Friedhof und auf Spielplätzen untersagt ist. Immer wieder wird berechtigterweise Klage geführt, dass freilaufende Hunde und Hundekot auf öffentlichen Straßen und Flächen das Gesamtbild der Gemeinde negativ beeinflussen. Besonders diejenigen, die diese Flächen beruflich oder privat pflegen und betreuen (gemeindliches Bauhofpersonal und auch die ehrenamtlichen Helfer), fühlen sich durch diese übelriechenden und wenig Freude bereitenden Häufchen bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten massiv beeinträchtigt. Insbesondere auch für spielende Kinder stellen diese Fäkalien zudem eine Gesundheitsgefährdung dar. Gleiches gilt auch für unbeseitigte Pferdehaufen.
In der Regel sind es nur einige wenige Hundehalter, die dafür verantwortlich sind, dass sich Bürger über deren Hundehaltung beschweren. Daher appellieren wir an die Hundehalter, ihre Tiere nicht frei in den Ortschaften herumlaufen zu lassen. Gleichzeitig bitten wir auch dafür Sorge zu tragen, dass die öffentlichen Gehwege und Flächen nicht durch Hundekot verunreinigt werden. Nach dem Bayer. Straßen und Wegegesetz (BayStrWG) besteht die Verpflichtung der Tierhalter, den Kot auf eigene Kosten zu beseitigen. Grundlage sind der Art 16 i. V. m. Art 66 BayStrWG und § 3 der gemeindlichen Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 02.09.2005. Hierdurch ist es untersagt, Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und ist mit einem Bußgeld belegt (vergleiche § 13 der vorgenannten Verordnung).
Die Einleitung eines Bußgeldverfahrens ist für alle Beteiligten mit Unannehmlichkeiten verbunden. Daher appellieren wir im Sinne eines geordneten und unbeschwerten Zusammenlebens an die Tierhalter, die gesetzlichen Vorgaben zu beachten und einzuhalten.
Der bisweilen geäußerten Meinung Einzelner, durch die Zahlung der Hundesteuer sei diese Verunreinigung „schon bezahlt“, muss klar widersprochen werden. Die Hundesteuer ist eine rein steuer- und abgabenrechtliche Festsetzung und legitimiert die oben genannten Verschmutzungen in keiner Weise!
Wir danken für Ihr Verständnis.
Die Inhaber von Reisepässen und Personalausweisen werden gebeten, ihre Ausweisdokumente auf deren Ablauffrist hin zu überprüfen und bei Bedarf zeitnah ein neues Dokument zu beantragen. Es ist dabei zu beachten, dass ab dem Tag der Antragstellung mit ca. 3 - 4 Wochen Bearbeitungsdauer zu rechnen ist.
| Einwohnerstand | Hauptwohnung |
| Waigolshausen | 1490 |
| Hergolshausen | 555 |
| Theilheim | 721 |
| Gesamt | 2766 |
| Geburten | 28 |
| Sterbefälle | 25 |
Die Veröffentlichungen der Tagesordnungspunkte finden, wie üblich, im Vorfeld über das Internet und über die Aushänge statt.
Ergebnis der Jahresrechnung 2022
Die Finanzverwaltung hatte bereits im Januar 2023 das Haushaltsjahr 2022 buchungstechnisch abgeschlossen. Das Ergebnis war dem Gemeinderat bereits vorgestellt und ausführlich dargestellt worden.
Feststellung der Jahresrechnung 2022 und Entlastung zur Jahresrechnung 2022
Die Jahresrechnung 2022 wurde am 28.11.2023 vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Im Rechnungsjahr 2022 ergab sich als wesentliche Zahl eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 869.397,49 € (veranschlagt waren 229.900,00 €). Als Rechnungsergebnis ergaben sich im Verwaltungshaushalt Einnahmen und Ausgaben von jeweils 5.458.476,64 € und im Vermögenshaushalt von jeweils 3.482.172,49 €. Im Gesamthaushalt wurde dabei mit 8.940.649,13 € gegenüber dem Ansatz ein um 287.400,87 € geringeres Ergebnis erzielt. Im Verwaltungshaushalt führten Mehreinnahmen und bereinigte Minderausgaben zu einer Verbesserung von 639.497 € gegenüber dem Haushaltsansatz. Im Vermögenshaushalt führte teilweise die zeitliche Verschiebung anstehender bzw. noch nicht beendeter Baumaßnahmen zu einer deutlichen Verringerung der Ausgabesummen und auch der damit verbundenen geplanten Einnahmen. Zum Haushaltsausgleich wurde eine Rücklagenzuführung in Höhe von 2.088.533,25 € durchgeführt, womit sich diese zum Jahresende 2022 auf 2.472.343,43 € errechnete. Die im Haushalt 2022 eingeplanten Kreditaufnahme in Höhe von 250.000 € wurde planmäßig in Anspruch genommen. Durch die gleichzeitig planmäßig vollzogene Tilgung i. H. v. 450.266,79 € veränderte sich der gemeindliche Schuldenstand (ohne anteilige Schulden bei Schulverbänden) zum 31.12.2022 auf 1.242.592,88 €. Die im Laufe der Prüfung aufgegebenen Fragen konnten noch während der Prüfung sachgerecht beantwortet werden. Aufgrund des Prüfungsergebnisses, mit dem eine sparsame und ordnungsgemäße Haushaltsführung bestätigt wurde, stellte der Gemeinderat die Jahresrechnung einstimmig mit dem vorgelegten Ergebnis fest. Auch die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 wurde einstimmig erteilt.
Örtliche Kassenprüfung
Bürgermeister Zeißner berichtete zudem über die von ihm durchgeführte unvermutete örtliche Kassenprüfung, bei der die tatsächlichen Kassenbestände der Gemeindekasse (Ist-Bestand der gemeindlichen Bankkonten und des Bargeldbestands sowie die Bestände an Briefmarken) auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit dem Soll-Bestand überprüft wurden. Hierbei wurde absolute Übereinstimmung festgestellt. Ergänzend wurde dem Gemeinderat mitgeteilt, dass es bei der am 28.11.2023 durchgeführten Betriebsprüfung nach § 28p Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) für den Prüfzeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2022 für den gesamten Prüfzeitraum zu keinen Feststellungen hinsichtlich des Gesamtsozialversicherungsbeitrags gekommen ist. Es wurde auch festgestellt, dass für den Prüfzeitraum auch keine Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz besteht.
Jahresrückblick 2023
Bürgermeister Zeißner fasste in der Abschlusssitzung des Jahres 2023 die wichtigsten Ereignisse aus Sicht der Gemeinde Waigolshausen zusammen. In den 14 Sitzungen, öffentlich und nichtöffentlich wurden ca. 104 Tagesordnungspunkte besprochen und zu ca. 74 Tagesordnungspunkten Beschlüsse gefasst. Das politische Jahr wurde an einigen Beispielen zurückblickend betrachtet. Erwähnung fand die würdevolle Veranstaltung mit der Auszeichnung verdienter engagierter Bürgerinnen und Bürger mit den Ehrenzeichen der Gemeinde Waigolshausen. Ein neuer Ehrenbürger, Herr Konrad Roth, wurde vom Gemeinderat ernannt. Die Themen Kindergarten, Feuerwehr, Satzungen, Breitbandausbau, Flächenpooling des Windvorranggebietes WK 13 und die Digitalisierung der Verwaltung wurden im Rückblick angesprochen. Bedankt hat sich Bürgermeister Zeißner bei allen engagierten Bürgerinnen und Bürgern, z. B. die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren, der Teilnehmergemeinschaft der Flurneuordnung in Hergolshausen, die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in den Vereinen und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Gemeinde für ihre engagierte Arbeit.
Aktueller Bericht zu den Geflüchteten im Landkreis Schweinfurt
Herr Beutert (Leiter Amt für Soziales und Flüchtlingsbeauftragter im Landratsamt Schweinfurt) stellte dem Gemeinderat den aktuellen Bericht zu den Geflüchteten im Landkreis Schweinfurt mit aktuellen Zahlen und Schaubildern vor. Die nachfolgenden Texte stammen unmittelbar aus der zur Verfügung gestellten Präsentation.
Seit Mitte 2021 steigerten sich die Zugangszahlen im Bereich der Flüchtlinge spürbar. Gründe hierfür waren u. a. die Entwicklung in Afghanistan und die Öffnung der Fluchtroute für den Mittleren Osten über Belarus. Mit Beginn des Ukrainekriegs kam ein zusätzliches wesentliches Fluchtgeschehen speziell in den ersten drei Kriegsmonaten hinzu. Seitdem erfolgen monatlich Zugänge von Flüchtlingen aus der Ukraine. Im gesamten Zugangsgeschehen 2023 (bis Mitte September 23) stellten die Flüchtlingszugänge aus der Ukraine einen Anteil von 11,4 % dar. Im Oktober 23 überholte das Herkunftsland Türkei erstmals seit 2014 das Herkunftsland Syrien als zugangsstärkste Nation. Mit Schreiben vom 11.10.23 informierte Regierungspräsident Dr. Ehmann, dass die ANKER Einrichtung Unterfranken ab dem 16.10.2023 die Rolle der sog. „FREE Anlaufstelle“ innerhalb von Bayern ausübt. D. h. alle ukrainischen Flüchtlinge, die in anderen Bundesländern (die Ihre FREE Quote erfüllen) ankommen, werden unmittelbar nach Bayern in die ANKER Einrichtung Unterfranken weitergeleitet. Im Durchschnitt trafen hier zwischen Januar und Oktober 23 monatlich 411 ukrainische Flüchtlinge in der bisherigen FREE Anlaufstelle ein. Dies bedeutet für Unterfranken, dass sich der Gesamtzugang im ANKER von bisher rund 800 Personen im Monat auf voraussichtlich 1.200 Personen im Monat erhöhen wird. Das Amt für Soziales verfolgt in Abstimmung mit Landrat Töpper die Strategie, soweit dies möglich ist, weitere Unterkunftsplätze als Dezentrale Unterkünfte aufzubauen. Dies trotz der Tatsache, dass auch jetzt die Quote nach DV Asyl durch den Landkreis Schweinfurt noch übererfüllt wird.
Durch den Aufbau von weiteren dezentralen Unterkünften soll vermieden werden, dass der Landkreis Schweinfurt in sog. Unterquote kommt. Wenn dies der Fall werden würde, wäre mit kurzfristigen Zuweisungen und Verteilungen zu rechnen, die bei nicht vorhandenen Plätzen im schlimmsten Fall zur Nutzung von Turnhallen oder ähnlichen Objekten führen würde. Dies soll, soweit dies möglich und kalkulierbar ist, unter allen Umständen vermieden werden.
In 2023 wurden dem Amt für Soziales insgesamt 79 Objekte angeboten, mit denen vorvertragliche Verhandlungen bzw. Besichtigungen durch den Außendienst stattfanden. Künftig werden die Gemeinden bzw. die betroffenen Bürgermeister(innen) informiert, sobald ein Objekt im Rahmen der vorvertraglichen Verhandlungen als geeignet beurteilt wird, so dass eine frühzeitige Einbindung der Gemeinden erfolgt.
Die aktuellen Zahlen zum Zeitpunkt der Vorstellung zeigten auf, dass im Gemeindegebiet der Gemeinde Waigolshausen 17 Flüchtlinge aus der Ukraine und weitere 15 anerkannte Schutz-/Bleibeberechtigte Menschen wohnen.
Nutzung des Freizeitzentrums als Notunterkunft im Rahmen der Notfallwinterreserve
Aufgrund des aktuellen Zugangsgeschehens und der enthaltenen Dynamik plant das Landratsamt Schweinfurt, neben dem weiteren Aufbau von dezentralen Unterkünften auch präventiv Notunterkünfte, die kurzfristig in Betrieb genommen werden können. Ziel des Landratsamt Schweinfurt ist es mit entsprechenden Notunterkünften, die Belegung von Hallen die durch Vereine, Schüler(innen), Bürger(innen) genutzt, soweit dies kalkulierbar ist, zu vermeiden.
Jede Kreisverwaltungsbehörde wurde durch die Regierung von Unterfranken aufgefordert im Rahmen der sog. Winternotfall Reserve Kapazitäten im Umfang von 200 Plätzen vorzuhalten. „Unterkünfte der Winter-Notfallreserve sollen erforderlichenfalls der kurzzeitigen (i. d. R. wenige Tage) Erstversorgung dienen, d. h. insbes. Schlafplatz, Essen, Trinken, bei Bedarf auch medizinische Erste Hilfe. Die Unterkünfte müssen gerade mit Blick auf die kommenden Monate winterfest sein, benennbar wären aber auch Unterkünfte, die schnell winterfest gemacht und entsprechend genutzt werden könnten. Entscheidend ist die Eignung als Puffer beim Übergang von Erstaufnahme zur Anschlussunterbringung. Von der Winter-Notfallreserve aus kann dann die geordnete Weiterleitung in Unterkünfte erfolgen, die für einen längeren Aufenthalt geeignet sind.“
Als Notunterkunft wurde u. a. die Stadthalle Gerolzhofen geplant, mit ca. 80 Plätzen. Als zweite mögliche Notunterkunft sollte das Freizeitzentrum Waigolshausen mit ca. 150 Plätzen geplant werden. Mit Einverständnis des Gemeinderats würden bereits bestehende entsprechende Planung für das Freizeitzentrum Waigolshausen aktualisiert und das Freizeitzentrum als Teil des Winternotfallkonzepts berücksichtigt werden. Seitens des Landratsamts Schweinfurt wurde daher an die Gemeinde Waigolshausen herangetreten und der Beschlussvorschlag unterbreitet, dass der Gemeinderat der präventiven Planung des Landkreis Schweinfurt, des Freizeitzentrums Waigolshausen als Notunterkunft mit 150 Plätzen im Rahmen des Winternotfallkonzepts zustimmen sollte. Dieser Vorschlag wurde vor der Abstimmung dahingehend abgeändert, dass die Zustimmung hierzu nicht erfolgen sollte, was dann auch mehrheitlich so beschlossen wurde.
Wesentlicher Ausgangspunkt dieser Entscheidung war die für die Zeit einer solchen Belegung nur sehr eingeschränkte oder gar nicht mehr mögliche Nutzung des Freizeitzentrums für Veranstaltungen und sportliche Nutzung der Vereine. Dies hätte enorme Auswirkungen auf das gesamte Vereinsleben und die sozialen Kontakte bei der Freizeitgestaltung, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen.
Nicht verkannt wurde hierbei, dass die Unterbringung der Flüchtlinge eine wesentliche Aufgabe der öffentlichen Hand darstellt. Jedoch sollte vor der Nutzung solcher wichtigen Veranstaltungsstätten zunächst andere Möglichkeiten ausgeschöpft werden, z. B. die Anmietung und Umgestaltung leerstehender Objekte.
Widmung von Teilstücken einer Ortsstraße
Innenentwicklung ist ein wesentliches Thema der heutigen Zeit. Hierzu gehört auch die Nutzung bisher ungenutzter Flächen im Innenbereich der Ortschaften. Durch entsprechende Vermessungen und Grundstücksverträge wurde die Möglichkeiten zur Bebauung solcher Grundstücke in der Friedenstraße in Theilheim verbessert. Um auch die erschließungs- und straßenrechtlichen Anbindungen für diese Bauflächen zu schaffen und zu sichern, ist die Widmung eines aus der Vermessung entstanden Rand- und Sicherheitsstreifens im Besitz der Gemeinde entlang der Friedenstraße erforderlich. Der Gemeinderat stimmte daher der Widmung zu. Die zudem erforderliche amtliche Bekanntmachung dieser Widmung erfolgt an anderer Stelle in diesem Nachrichtenblatt.
Antrag auf Verlängerung des Förderzeitraumes für das Förderprogramm zur Revalitalisierung der Ortsteile
Die Gemeinde Waigolshausen fördert den Umbau, Ausbau, die Erweiterung und die Sanierung leerstehender Anwesen. Ein Bürger hat einen Antrag auf Verlängerung des Förderzeitraumes für das Förderprogramm zur Revitalisierung der Ortsteile für seine private Umbaumaßnahme gestellt. Die Förderung wurde vor mehr als drei Jahren durch die Gemeinde in Aussicht gestellt. Die Maßnahme hätte daher laut § 6 Satz 4 des Förderprogramms bis zum Ende Oktober 2023 abgeschlossen sein müssen. Sinn dieser zeitlichen Befristung ist die zeitnahe Schaffung neuen Wohnraums in Gebäuden, die älter als 60 Jahre sind und länger als zwölf Monate leer standen.
Der Gemeinderat hat den Antrag vom 20.12.2023 abgelehnt. Die für die Verzögerungen beim Umbau vorgetragenen Gründe (Coronazeit, Lieferschwierigkeiten, Handwerker) wurden in der Beratung vom Gemeinderat gewürdigt, konnten aber im Hinblick auf den vorgenannten Sinn der zeitlichen Befristung sowie wegen der (bei Zustimmung) damit einhergehenden Schaffung eines Präzedenzfalls nicht anerkannt werden, da zudem angenommen wurde, dass der Abschluss der Sanierungsmaßnahme in Anbetracht des Umfangs der Arbeiten trotz der vorgebrachten Gründe innerhalb des zeitlichen Rahmens möglich gewesen wäre. Insbesondere erfolgte die Antragstellung erst nach Ablauf der Umsetzungsfrist.
Anmeldung ab Montag, 12. Februar. Bitte nutzen Sie vorrangig die Möglichkeit sich online (www.vhs-schweinfurt.de), per E-Mail oder telefonisch/per Fax anzumelden.
Auch Online-, telefonische und schriftliche Anmeldungen werden erst ab dem 12.02. bearbeitet. Telefonische Anmeldung ist nur möglich, wenn ein SEPA-Mandat vorliegt. Bitte beachten Sie, dass eine Barzahlung in Waigolshausen nicht möglich ist.
Bei schriftlichen, Fax- und Mail-Anmeldungen wird die Anmeldebestätigung zugeschickt.
Öffnungszeiten im Rathaus: Di 07:30 - 12 Uhr und 14 -17 Uhr; Mi 07:30 - 12 Uhr, Do 07:30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr; Fr 07:30 - 12 Uhr.
Telefonisch ist das Rathaus zu den genannten Öffnungszeiten sowie Mo von 10 - 12 Uhr erreichbar.
Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung:
Frau Gold, Tel.: 09722 9111-11, Fax: 09722 9111-20
E-Mail-Adresse: buergerbuero@waigolshausen.de
Anschrift Rathaus: Kirchstr. 8, 97534 Waigolshausen
Fränkische Osterbrunnen und Osterkronen
Das Brauchtum des Osterbrunnenschmückens hat seinen Ursprung in der Fränkischen Schweiz. Insbesondere auf den felsigen Hochflächen wurde das Schmücken schon im 19. Jahrhundert verbreitet. Den farbigen Blickfang an den geschmückten Wasserstellen bilden die bunt gefärbten und oft reichlich verzierten Ostereier. Der Vortrag informiert über das Brauchtum und zeigt einige Vorschläge zum Gestalten eines Osterbrunnens mit verschiedensten Materialien. Es werden Brunnen aus den Landkreisen Coburg, Lichtenfels, Bamberg und die schönsten der Fränkischen Schweiz gezeigt. Mit 10.000 „bayerischen" Eiern ist der Brunnen in Ingolstadt ein Hingucker. Die Höhepunkte dürften die Osterbrunnen in Bieberbach bei Egloffstein mit über 11.000 Natureiern, der Brunnen in Sulzbach-Rosenberg mit 16.501 Natureiern und der Brunnen in Oberstadion mit seinen 27.000 Eiern sein.
Anmeldung erforderlich!
Gerhard Köhler
Mi am 20.03. • Hergolshausen, Gasthaus zum Engel
18:30 - 20 Uhr • Bräugasse 1
Nr. WH01 • gebührenfrei
Bitte beachten Sie, dass sich einzelne Kurstage aufgrund der Raumauslastung nach hinten verschieben können.
Yoga Grundstufe
Hatha Yoga ist einer von vielen Yogawegen und kommt aus der indischen Tradition. Durch regelmäßiges Üben kann Yoga zur Harmonie von Körper und Geist führen. Dynamisches Yoga enthält kraftvolle, schwungvolle, lebendige Elemente sowie sanfte, ausgleichende Bewegungsformen. Dadurch lösen sich Verspannungen auf und die Glieder werden wieder geschmeidig. Der Kurs ist für gesunde Teilnehmerinnen und Teilnehmer konzipiert.
Bitte mitbringen: bequeme Kleidung, Decke, warme Socken, festes Sitzkissen (falls vorhanden), eigene (Yoga-) Matte.
Der Kurs findet ab 8 Teilnehmenden statt, ab 10 Teilnehmenden beträgt die Gebühr 35 €.
Anja Werner
Mo ab 04.03. • 8 mal • Waigolshausen, Freizeitzentrum, Halle
16 - 17 Uhr • Jahnstr.
Kurs-Nr. WH02 • 43,50 €
Pilates 50+
Pilates fördert gezielt die Tiefen- und Oberflächenmuskulatur, Kraft, Flexibilität und Koordination. Der Kurs ist für alle geeignet, die Rückenprobleme haben oder die sich fit und beweglich halten wollen.
Nicht nur Teilnehmer/innen ab 50 Jahren, sondern auch Einsteiger/innen sind in diesem Kurs bestens aufgehoben.
Bitte mitbringen: bequeme Kleidung, Matte.
Teilnehmer/innen, die nicht Mitglied im TSV Theilheim sind, zahlen am 1. Kursabend 15 € für die Raumnutzung (für den gesamten Kurs).
Der Kurs findet ab 8 Teilnehmenden statt, ab 10 Teilnehmenden beträgt die Gebühr 44,50 €.
Nicole Jakubowski
Do ab 07.03. • 12 mal • Theilheim, Sportheim
9 - 10 Uhr • Am Seeberg 10
Kurs-Nr. WH03 • 55,50 €
Rücken-Aktiv
Bei Rücken-Aktiv lernen Sie sich im Alltag rückenfreundlich zu bewegen, Ihr Körperbewusstsein zu schulen und Ihre Körperhaltung zu verbessern. Durch die Übungen wird die gesamte Muskulatur gekräftigt und verkürzte Muskeln und Bänder gedehnt. Entspannungsübungen runden das Programm ab. Angesprochen sind Frauen und Männer jeden Alters.
Bitte mitbringen: bequeme Kleidung, Handtuch, Matte, Getränk.
Der Kurs findet ab 8 Teilnehmenden statt, ab 10 Teilnehmenden beträgt die Gebühr 26 €.
Helga Weiß
Do ab 07.03. • 7 mal • Waigolshausen, Freizeitzentrum, Halle
19 - 20 Uhr • Jahnstr.
Kurs-Nr. WH04 • 32,50 €
Faszien fit - Rücken fit
Ursache für viele Rückenprobleme können verkürzte und verklebte Faszien sein. Es gibt unterschiedliche Methoden, um Faszien zu mobilisieren. Meist wird durch Druck z. B. mit einer Rolle an den Faszien gearbeitet. In diesem Kurs werden jedoch drei andere Methoden vorgestellt und diese mit Übungen aus der klassischen und der neuen Rückenschule kombiniert. Die Muskulatur wird hierbei trainiert und das Fasziengewebe wird dadurch elastischer. Atem- und Entspannungsübungen wirken positiv auf den Muskeltonus, Körperhaltung und -wahrnehmung werden geschult. Gute Tipps für den Alltag gibt es obendrein. Begleitet wird der Kurs von Musik. Geeignet für Männer und Frauen, die vorbeugend für die Gesundheit aktiv werden möchten oder bereits leichte bis mittelstarke Beschwerden haben.
Bitte mitbringen: Bequeme Kleidung, Handtuch, Matte, Getränk.
Der Kurs findet ab 8 Teilnehmenden statt, ab 10 Teilnehmenden beträgt die Gebühr 18,50 €.
Helga Weiß
Do ab 06.06. • 5 mal • Waigolshausen, Freizeitzentrum, Halle
19 - 20 Uhr • Jahnstr.
Kurs-Nr. WH05 • 23 €
Bitte beachten Sie auch die folgenden Angebote in der Außenstelle Werneck:
Nützliche Apps am Smartphone inkl. E-Rezept, Kurs-Nr. WE13
WhatsApp - Mehr machen, Kurs-Nr. WE14
Smartphone für Einsteiger/innen, Kurs-Nr. WE15
Anmeldung ausschließlich über die Außenstelle Werneck.
Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge bedankt sich bei allen Spendern aus dem Gemeindebereich Waigolshausen, welche die Haus- und Straßensammlung so anerkennungswert unterstützt haben. Es hat einen Sammlungsertrag in Höhe von 586,51 Euro erbracht. Im Namen der Angehörigen der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft sprechen wir Ihnen unseren Dank aus. Vergelt´s Gott.
| gez. Dr. Eugen Ehrmann | gez. Oliver Bauer |
| Regierungspräsident Bezirksvorsitzender | Bezirksgeschäftsführer |
Als vorbereitende Baumaßnahme für das o.g. Projekt werden von Anfang Januar bis Ende Februar 2024 Fällarbeiten am rechten Mainufer zwischen Main-km 319,3 - 322,2 durchgeführt. Die Arbeiten werden vom Wasser aus durchgeführt, der Materialumschlag erfolgt an der Umschlagstelle Hafen Süd in Schweinfurt. Auf der Kreisstraße SW 22 zwischen Wipfeld und Garstadt ist mit Verkehr aus der Baumaßnahme zu rechnen.
Das WNA Aschaffenburg bittet um Verständnis und steht bei Fragen (0931 61993-5401) zur Verfügung.
Nach zweijähriger Geländearbeit hat das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) die Lebensraumerfassung wildlebender Tier- und Pflanzenarten im Landkreis Schweinfurt abgeschlossen. Im Zentrum standen die Vorkommen aus den Artengruppen Vögel in der Feldflur und in Streuobstgebieten sowie Reptilien, Amphibien, Libellen, Tagfalter und Heuschrecken.
Um die Vorkommen dieser Artengruppen überprüfen zu können, wurden anhand fachlicher Kriterien Untersuchungsflächen ausgewählt und anschließend im Gelände unter die Lupe genommen. In den Jahren 2021 und 2022 konnten über 900 Lebensräume von Artengemeinschaften dokumentiert und knapp 300 weitere punktuelle Nachweise verschiedener Tierarten erbracht werden. Die Ergebnisse der Geländearbeiten sind in die Datenbank der Artenschutzkartierung am LfU eingearbeitet. Sie finden bei Planungsvorhaben Berücksichtigung und stellen eine Entscheidungsgrundlage für effiziente Maßnahmen zum Artenschutz, wie z. B. bei der Landschaftspflege, dar.
Die Naturschutzfachkartierung ist eine Bestandsaufnahme und erfasst eine fachlich begründete Auswahl an Flächen, die für den Naturschutz und die Biodiversität bedeutsam und erhaltenswert sind. Sie hat weder das Ziel noch die Möglichkeiten, Flächen unter Schutz zu stellen oder Grundstückseigentümern bestimmte Bewirtschaftungsweisen vorzuschreiben. Mögliche Einschränkungen in der Bewirtschaftung der Flächen ergeben sich ausschließlich aus bestehenden gesetzlichen Vorgaben.
Datenanfragen können an die Datenstelle des LfU über das Formular in unserem Websiteangebot gestellt werden: https://www.lfu.bayern.de/umweltdaten/datenbezug/.
Weitere Informationen zur Naturschutzfachkartierung finden Sie auf der Homepage des LfU unter: https://www.lfu.bayern.de/natur/naturschutzfachkartierung/index.htm
Abenteuerliche Kletteraktionen, Workshops zu Breakdance, Graffiti und Rap oder eine „Klimareise“ - Vielfältige Möglichkeiten in den Pfingst- und Herbstferien
Erlebnisreiche „Ferien vor Ort“ bietet die Kommunale Jugendarbeit des Landkreises Schweinfurt in Kooperation mit der Gemeinde Dittelbrunn und der Stadt Gerolzhofen in den Pfingst- und Herbstferien für Kinder im Alter von sechs bis elf Jahren an.
Die Kinder können täglich bereits ab 07:30 Uhr gebracht werden, das Programm startet ab 8 Uhr und endet um 17 Uhr.
Wir setzen uns dafür ein, dass jedes Kind teilnehmen kann. Bei Fragen zum Thema Inklusion im Zusammenhang mit einer Teilnahme können sich interessierte Eltern gerne vorab an die Kommunale Jugendarbeit wenden.
In den Pfingstferien vom 21. bis 24. Mai erleben Kinder eine spannende Ferienwoche in Gerolzhofen. Abenteuerliche Flussüberquerung, Kletteraktionen und kreatives Holzschnitzen stehen ebenso auf dem Programm wie Aktionen zum Thema „Nachhaltigkeit“. Ergänzt wird das mit vielen Spielen, Workshops und einem Abenteuerparcours in der Halle sowie abschließend mit einem Besuch des Erlebnisbades Geomaris.
Auch in den Herbstferien vom 28. bis 31. Oktober wird in Hambach ein interessantes Programm geboten. Vier Workshops zu Breakdance, HipHop, Graffiti und Rap können beim Creative Day in der DDC Factory ausprobiert werden. Anschließend geht es auf eine faszinierende „Klimareise“ mit Kira und der Erforschung des Lichts in der Natur. Natürlich werden zusätzlich auch hier noch viele Spiele, Workshops, Abenteuerparcours und final ein Besuch des Wildparks sowie des Freizeitbads Silvana angeboten.
In Kooperation mit der Gemeinde Schonungen können Kinder am schulfreien Buß- und Bettag am 20. November einen abwechslungsreichen Tag erleben. Die Kinder werden auf Entdeckungstour in den Herbstwald eingeladen und können anschließend drinnen mit Naturmaterialien kreativ werden. Nach einem gemeinsamen Mittagessen geht es ins Hallenbad. Anmeldungen sind ab 05. Februar möglich.
Die Anmeldung erfolgt über das Geschäftszimmer unter der Nummer 09721 55-519 oder per Mail an koja@lrasw.de
Der Programmflyer mit Anmeldeformular und näheren Informationen werden über die Grundschulen im Landkreis verteilt und sind auf der Homepage https://www.landkreis-schweinfurt.de/koja zu finden (über die Rubrik „Ferien vor Ort“).
Der Landkreis Schweinfurt möchte interessierte Familien finanziell entlasten, deshalb werden diese Freizeitmaßnahmen über den Landkreis bezuschusst.
Die Kosten und weitere Hinweise im Überblick:
Programm in den Pfingstferien in Gerolzhofen: 38,- Euro (Bitte ein eigenes Lunchpaket für das Mittagessen mitbringen).
Programm in den Herbstferien in Dittelbrunn / Hambach: 37,- Euro (Bitte ein eigenes Lunchpaket für das Mittagessen mitbringen).
Programm am Buß- und Bettag in Schonungen: 14,- Euro (Bitte einen Snack sowie ein Getränk mitnehmen. Ein Mittagessen ist vorgesehen).
Das Landratsamt Schweinfurt weist darauf hin, dass die Sport- und Schützenvereine aus dem Landkreis Schweinfurt ab sofort die Anträge auf Vereinspauschale einreichen können.
Der Stichtag zur Beantragung der Vereinspauschale 2024 ist der 1. März 2024. Der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen muss also spätestens am 01. März 2024 beim Landratsamt Schweinfurt oder bei der Deutschen Post bzw. einem lizensierten Postdienstleister (dokumentiert durch den Poststempel bzw. Einlieferungsbeleg) eingegangen sein.
Die Antragsunterlagen können auf der Internetseite des Landratsamtes Schweinfurt unter www.landkreis-schweinfurt.de/vereinspauschale heruntergeladen oder unter der Telefonnummer 09721 55-832 angefordert werden.
Der Kreisjugendring Schweinfurt unternimmt am 15.02.2024 mit Kindern von 10 - 12 Jahren einen Ausflug ins BayernLab Bad Neustadt.
Unter dem Motto „Anschauen, Anfassen, Ausprobieren“ bietet das BayernLab Bad Neustadt Einblicke in die Themen Technik, IT und Digitalisierung.
Entdecke die faszinierende Welt digitaler Abenteuer! Hier kannst du hautnah spannende Technologien erleben. Tauche ein in den 3D-Druck, erkunde mit VR-Brillen virtuelle Realitäten und gestalte deine eigene Welt im Augmented Reality-Sandkasten. Hier lernst du spielerisch die Technologien von morgen kennen, wirst kreativ und hast jede Menge Spaß!
Wir setzen uns dafür ein, dass jedes Kind/jeder bzw. jede Jugendliche/jede Person teilnehmen kann.
Treffpunkt: Geschäftsstelle des KJR, Felix-Wankel-Str. 3, 97526 Sennfeld.
Zeit: 09:00 - 13:00 Uhr
Kosten: 10,00 € (beinhaltet Transfer und Betreuung durch den KJR)
Weitere Informationen sowie Anmeldeformular unter www.kjr-sw.de. Rückfragen bitte an anne.oertel@kjr-sw.de oder unter 09721 6462033.
Du willst Erfahrungen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit sammeln? Dann bist du beim Kreisjugendring Schweinfurt als ehrenamtliche:r Betreuer:in für unsere Freizeitangebote genau richtig!
Für eine Vielzahl unserer Angebote suchen wir regelmäßig Verstärkung. Egal, ob bei unseren Ferienfreizeiten oder Tagesfahrten, als Betreuer:in im Zirkuscamp oder bei anderen Projekten: Es werden immer „helfende Hände“ benötigt. Du sorgst dafür, dass Langeweile bei unseren Aktivitäten keine Chance hat!
Wir bieten dir: Arbeiten im Team sowie die Möglichkeit zum Praktikum, Spaß und Raum für eigene Ideen, Bestätigung der ehrenamtlichen Tätigkeit sowie Juleica Aus- und Fortbildungen. Außerdem erhältst du eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 70 € pro Tag.
Wir erwarten von dir: Freude und Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Teamarbeit und Kreativität bei der Planung, Mindestalter 18 Jahre, Bereitschaft unseren 9-Sitzer Fahrtenbus zu fahren und ein einwandfreies Führungszeugnis.
Für weiter Fragen sind wir telefonisch (09721 6462033) oder per Mail (anne.oertel@kjr-sw.de) für dich da.
Der Kreisjugendring Schweinfurt veranstaltet vom 20.05. - 26.05.2024 eine Pfingstferienfreizeit im Trentino-Südtirol für alle von 14 - 17 Jahren.
Ob Stand Up Paddling auf malerischen Seen, Achterbahn fahren im Freizeitpark, Wandern oder einfach nur Chillen vor einem beeindruckenden Bergpanorama: Mit uns verbringt ihr eine unvergessliche Ferienwoche.
Unsere Selbstversorgerunterkunft ist Ausgangspunkt für spannende Tagesausflüge, z.B. Gardasee, Freizeitpark Gardaland, Klettergarten, Städte wie Trient oder Bozen sowie wunderschöne Natur mit Bergen, Wasserfällen und Canyons, die zum Wandern einladen. Gemeinsames Kochen, spannende Gruppenspiele oder eine Outdoor-Olympiade gegen die Betreuer:innen runden unser Programm ab.
Das Haus wurde erst vor wenigen Jahren gebaut und verfügt über eine moderne Einrichtung und Ausstattung. Zu jedem Vier-Bett-Zimmer gehört ein eigenes Duschbad mit WC.
Die Betreuung der Freizeit erfolgt durch Ehrenamtliche.
Weitere Infos sowie Kosten folgen zeitnah auf unserer Website www.kjr-sw.de. Die Kosten beinhalten den Transfer in Kleinbussen, Vollverpflegung, Unterkunft, Eintritte, Programm und Betreuung.
Anmeldeschluss ist der 21.04.2024. Achtung, die Plätze sind begrenzt! Weitere Informationen sowie Anmeldeformular unter www.kjr-sw.de. Rückfragen bitte an anne.oertel@kjr-sw.de oder unter 09721 6462033.
Der Kreisjugendring Schweinfurt veranstaltet vom 23.03. - 28.03.2024 eine Osterferienfreizeit in der Fränkischen Schweiz für alle von 10 - 14 Jahren.
Unsere Selbstversorgerunterkunft Haus Leinleitertal ist der ideale Ausgangspunkt für Wanderungen in die wunderschöne Natur der fränkischen Schweiz. Von hier aus brechen wir zu tollen Ausflugszielen in der nahen Umgebung auf und können Höhlen, Schlösser oder die Sommerrodelbahn besuchen. Das Gelände bietet jede Menge Platz für Freizeitaktivitäten und einen kleinen Spielplatz. Gemeinsames Kochen, spannende Gruppenspiele und Oster-Basteln runden unser Programm ab. Die Betreuung der Freizeit erfolgt durch Ehrenamtliche.
Weitere Infos sowie die Kosten folgen zeitnah auf www.kjr-sw.de. Die Kosten beinhalten den Transfer in Kleinbussen, Vollverpflegung, Unterkunft, Eintritte, Programm und Betreuung.
Anmeldeschluss ist der 03.03.2024. Achtung, die Plätze sind begrenzt! Weitere Informationen sowie Anmeldeformular unter www.kjr-sw.de. Rückfragen bitte an anne.oertel@kjr-sw.de oder unter 09721 6462033.
Anlässlich des Weltwassertags (22. März) und des Main FlussFilmFests shorts 2024 wollen wir im Wassermonat März gemeinsam die Ufer des Mains, seiner Zuflüsse und Seen wieder vom Müll befreien. Jede Gruppe kann selbst bestimmen wo und wann die Müllaktion stattfinden soll. Bitte unbedingt mit dem kommunalen Bauhof/Abfallwirtschaft die Entsorgung des Mülls abstimmen. Anmeldungen, Starterpaket und Infos unter www.maincleanup.org.
Im Herbst findet dann am Samstag, 14.09.2024 wieder der große Aktionstag im gesamten Rheineinzugsgebiet und an allen Zuflüssen statt.
Wir freuen uns über viele Helfer*innen, die mit der gleichen Tatkraft wie bisher unsere Lebensader Main sauber halten.
Für weitere Informationen: www.netzwerkmain.de
Die von der Verbandsversammlung am 07.12.2023 beschlossene Haushaltssatzung einschließlich ihrer Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2024 hat die Regierung von Unterfranken mit Schreiben vom 15.12.2023 genehmigt und in ihrem Amtsblatt Nr. 1 vom 11.01.2024 amtlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung samt Anlagen liegt in der Zeit vom 01. bis 20. Februar 2024 in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe in 97490 Poppenhausen, Bergstr. 4, zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Mit ihrer Beratung zur Existenzgründung helfen die Aktivsenioren dabei, einen Business- und Geschäftsplan Stück für Stück aufzubauen. Von der Erfahrung der Aktivsenioren profitieren Gründerinnen und Gründer in doppelter Hinsicht: Zum einen haben diese schon viele Businesspläne mit erarbeitet. Zum anderen stellen die Aktivsenioren Berater zur Seite, die dank ihrer langjährigen Geschäfts- oder Branchenerfahrung die wichtigen und kritischen Stellen in einem Geschäftsplan identifizieren, hinterfragen und somit absichern können.
Weitere Informationen zum Beratungsangebot finden Interessierte unter www.aktivsenioren.de.
Die nächste kostenfreie Sprechstunde der Aktivsenioren findet am Dienstag, 30. Januar 2024, von 9 bis 12 Uhr, im Landratsamt Schweinfurt, Raum 101 (1. Stock) statt.
Die Sprechstunden der Aktivsenioren werden gemeinsam von Stadt und Landkreis Schweinfurt organisiert. Für die Sprechstunden ist eine Anmeldung auf der Homepage des Landratsamtes oder eine Terminvereinbarung bei der Wirtschaftsförderung im Landratsamt erforderlich unter Telefon 09721/55-380 oder per E-Mail an wirtschaft@lrasw.de.
Interessierte Personen aus der Stadt können sich bei Rückfragen zu dem Angebot auch gerne an das Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing der Stadt Schweinfurt wenden:
Larissa Seelmann, Wirtschaftsförderung, telefonisch unter 09721 51-6073, per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@schweinfurt.de
Übersicht der Termine der Aktivsenioren für das Jahr 2024:
Jeweils dienstags von 9 bis 12 Uhr im Raum 101 im Landratsamt Schweinfurt am
27. Februar, 26. März, 30. April, 28. Mai, 25. Juni, 30. Juli, 27. August, 24. September, 29. Oktober, 26. November, 17. Dezember.
Montag: ganztags geschlossen
Dienstag: 07:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr
Eine persönliche Vorsprache in allen Bereichen des Rathauses ist nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem entsprechenden Ansprechpartner möglich.
Termine mit dem Bürgerservice können Sie online über unsere Homepage www.waigolshausen.de/termin vereinbaren.
| Gemeindeverwaltung: | |
| Telefon: | 09722 9111-0 |
| Fax: | 09722 9111-20 |
| e-mail-Adresse: | gemeinde@waigolshausen.de |
| 1. Bgm. Christian Zeißner | |
| Telefon: | 09722 9111-13 |
| e-mail-Adresse: buergermeister@waigolshausen.de | |
| Termine mit 1. Bürgermeister Christian Zeißner bitte vorher telefonisch vereinbaren. | |
| Thomas Drescher | |
| Telefon: | 09722 9111-15 |
| e-mail-Adresse: | ewo@waigolshausen.de |
| Carolin Gold | |
| Telefon: | 09722 9111-11 |
| e-mail-Adresse: | buergerbuero@waigolshausen.de |
| Alexander Hilbig | |
| Telefon: | 09722 9111-22 |
| e-mail-Adresse: | hauptamt@waigolshausen.de |
| Martin Dürr | |
| Telefon: | 09722 9111-12 |
| e-mail-Adresse: | bauamt@waigolshausen.de |
| Josef Zeißner | |
| Telefon: | 09722 9111-14 |
| e-mail-Adresse: | geschaeftsleitung@waigolshausen.de |
| Klaus Bärtl | |
| Telefon: | 09722 9111-18 |
| e-mail-Adresse: kaemmerei@waigolshausen.de | |
| Annette Gößmann-Öser | |
| Telefon: | 09722 9111-19 |
| e-mail-Adresse: | steueramt@waigolshausen.de |
| Tanja Mauder | |
| Telefon: | 09722 9111-21 |
| e-mail-Adresse: | kasse@waigolshausen.de |
| Bauhof Waigolshausen | |
| Tel.: | 09722 944294 |
| e-mail-Adresse: | bauhof@waigolshausen.de |
| Freizeitzentrum, Jahnstr. | Tel.: 1318 |
| Kegelbahn im FZZ | Tel.: 1272 |
| Grundschule Werneck | Tel.: 94904-0 |
| Mittelschule Werneck | Tel.: 949030 |
| Schulverband Schwanfeld | Tel.: 09384 973055 |
| Kindergarten Waigolshausen | Tel.: 8803 |
| Kindergarten Hergolshausen | Tel.: 7515 |
| Kindergarten Theilheim | Tel.: 09384 1810 |
| Landratsamt Schweinfurt | Tel.: 09721 55-0 |
Bei Problemen mit Gas, Wasser und Strom sind folgende Stellen zu verständigen:
Gas
Gasversorgung Unterfranken GmbH
Tel.: 0931 275588
www.gasuf.de
Wasser
Rhön-Maintal-Wasserversorgung
Tel.: 09725 700-0
www.rmg-poppenhausen.de
Strom
ÜZ Mainfranken
Tel.: 09382 604-0
www.uez.de
Krisennetzwerk Unterfranken
Hilfe bei psychischen Krisen
0800 655 3000