Liebe Bürgerinnen und Bürger,
sehr geehrte Leserinnen und Leser,
am 23.02.2025 ist es soweit, wir bekommen das mächtigste Werkzeug einer Demokratie in die Hand gelegt. Wir dürfen frei, unabhängig und geheim unsere Erst- und Zweitstimme einer Person bzw. einer Partei geben und ihnen damit einen Auftrag für die nächsten vier Jahre übertragen. Sehr geehrte Wahlberechtigte, bitte nutzen Sie alle die Möglichkeit, den demokratischen Parteien den Rücken zu stärken und unser Land auf dem Weg in die Zukunft zu unterstützen. Bitte informieren Sie sich über die Programme der Parteien und hinterfragen Sie, ob diese Versprechen auch so umgesetzt werden können, welche Folgen das haben kann und vor allem, ob sie seriös gerechnet haben und die finanziellen Folgen tragbar sind. Ich persönlich freue mich sehr und ich bin dankbar, ein Kreuz auf dem Wahlzettel machen zu können.
Der erste Monat im neuen Jahr ist schon fast wieder vorbei, wie schnell doch so vieles vorüber ist. Ich hoffe sehr, dass Sie gesund in das neue Jahr gekommen sind und dies auch bisher bleiben konnten. Alles Gute denjenigen, die nicht das Glück auf ihrer Seite haben. Werden Sie gesund und schauen Sie voller Zuversicht auf das Jahr 2025. Dieses Jahr hält wieder viele Herausforderungen für uns bereit. Ich konnte in der ersten Gemeinderatssitzung schon etwas auf die kommenden Aufgaben hinweisen. Im weiteren Verlauf des Nachrichtenblattes bekommen Sie einen kleinen Einblick, was wir bereits im Blick haben und wo wir uns mit den wenig umfangreichen finanziellen Mitteln der Kommune am Ende des Jahres sehen. Mit Sinn und Verstand handeln wir zusammen im Gemeinderat für ein starkes Waigolshausen mit seinen Gemeindeteilen Waigolshausen, Hergolshausen und Theilheim mit Gut Dächheim.
Der Monat Februar steht ganz im Zeichen des Fasching. Am 08.02. ist ab 17:11 Uhr die erste Prunksitzung des FCW, am 09.02. erwartet uns ab 14:11 Uhr die Kindersitzung. Am 15.02. sind wir quasi das Epizentrum des unterfränkischen Faschings, ab 19 Uhr finden in Hergolshausen, Theilheim und Waigolshausen der Bunte Abend, der Dalemer Fasching und die Prunksitzung statt. Abgeschlossen wird die Waigolshäuser Sause durch den Kinderfasching am 16.02. ab 14 Uhr. In Hergolshausen können wir uns am 22.02. noch einmal zu einem Bunten Abend einfinden.
Der große Kinderkleidermarkt findet am 02.02. von 13 - 15 Uhr statt. Vielen herzlichen Dank an die vielen fleißigen Helferinnen und Helfer bei allen Veranstaltungen für ihren Einsatz zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger.
Ich wünsche Ihnen allen schöne Tage, Gottes Segen und bleiben Sie gesund.
Mit winterlichen Grüßen
Christian Zeißner
Erster Bürgermeister
Gemeinde Waigolshausen
1. Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.
2. Die Gemeinde Waigolshausen ist in folgende drei Wahlbezirke eingeteilt.
Waigolshausen
Abstimmungsraum: Freizeitzentrum (Jahnstraße)
barrierefrei
Hergolshausen
Abstimmungsraum: Gemeindesaal (Kirchplatz 4)
nicht barrierefrei
Theilheim
Abstimmungsraum: Schule (Von-Erthal-Str. 38)
barrierefrei
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis 02.02.2025 übersandt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
3. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr im Jugendraum und in der Kegelbahn des Freizeitzentrums, Jahnstraße 101, 97534 Waigolshausen zusammen.
4. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. Die Wählerinnen und Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung ist auf Verlangen bei der Wahl abzugeben.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin und jeder Wähler erhalten bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jede Wählerin und jeder Wähler haben eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
| a) | für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber und Bewerberinnen der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers und jeder Bewerberin einen Kreis für die Kennzeichnung, |
| b) | für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber oder Bewerberinnen der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. |
| Die wählende Person gibt | |
| ihre Erststimme in der Weise ab, | |
| dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber oder welcher Bewerberin sie gelten soll, |
| und ihre Zweitstimme in der Weise ab, | |
| dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. |
Der Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
| 6. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, | |
| a) | durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises |
| oder | |
| b) | durch Briefwahl |
| teilnehmen. | |
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde (Verwaltungsgemeinschaft) einen Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
Mit der Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen, wird für die wahlberechtigte Person im Wählerverzeichnis die Ausstellung des Wahlscheins vermerkt. Dieser Vermerk hat zur Folge, dass die wahlberechtigte Person ohne Wahlschein weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl wählen kann. Gehen die beantragten Wahlunterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zu, sollten sich die betroffenen Wahlberechtigten umgehend an ihr Wahlamt wenden. Bis spätestens Samstag, 22. Februar 2025, 12 Uhr, besteht noch die Möglichkeit, einen neuen Wahlschein beim Wahlamt zu beantragen, wenn die wahlberechtigte Person glaubhaft versichert, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder sie ihn verloren hat.
7. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle der wahlberechtigten Person ist unzulässig (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).
Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der wahlberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Abs. 5 des Bundeswahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Waigolshausen, 30.01.2025
gez. Christian Zeißner
Erster Bürgermeister
über das Recht auf Einsicht in das
Wählerverzeichnis
und die Erteilung von Wahlscheinen
für die Bundestagswahl am
23. Februar 2025
1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinde Waigolshausen
wird in der Zeit von Montag, 3. Februar bis Freitag, 7. Februar 2025 (20. bis 16. Tag vor der Wahl)
während der allgemeinen Öffnungszeiten
im Rathaus der Gemeinde Waigolshausen, Kirchstr. 8, 97534 Waigolshausen, Erdgeschoss, Zi.-Nr. 1 (barrierefrei)
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Wahlberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann von Montag, 3. bis spätestens Freitag, 7. Februar 2025 bis 12 Uhr im Rathaus der Gemeinde Waigolshausen, Kirchstr. 8, 97534 Waigolshausen, Erdgeschoß, Zi.-Nr. 1, Einspruch einlegen.
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
| 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 249 Schweinfurt | |
| durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises |
| oder |
| durch Briefwahl |
| teilnehmen. |
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person.
Der Wahlschein kann bis zum Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr, im Rathaus der Gemeinde Waigolshausen, Kirchstr. 8, 97534 Waigolshausen, Zi.-Nr. 1 (barrierefrei) schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Wer bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, kann den Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragen.
5.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, wenn
| a) | sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum Sonntag, 2. Februar 2025) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum Freitag, 7. Februar 2025) versäumt hat, |
| b) | ihr Recht auf Teilnahme erst nach Ablauf der unter Buchst. a) genannten Fristen entstanden ist, |
| c) | ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Gemeinde von der Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat. |
Der Wahlschein kann in den oben genannten Fällen bei der in Nr. 5.1 bezeichneten Stelle noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden.
6. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
| 7. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person zugleich | |
| - | einen amtlichen Stimmzettel, |
| - | einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag, |
| - | einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, |
| und |
| - | ein Merkblatt für die Briefwahl. |
Mit der Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen, wird für die wahlberechtigte Person im Wählerverzeichnis die Ausstellung des Wahlscheins vermerkt. Dieser Vermerk hat zur Folge, dass die wahlberechtigte Person ohne Wahlschein weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl wählen kann. Gehen die beantragten Wahlunterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zu, sollten sich die betroffenen Wahlberechtigten umgehend an ihr Wahlamt wenden. Bis spätestens Samstag, 22. Februar 2025, 12 Uhr, besteht noch die Möglichkeit, einen neuen Wahlschein beim Wahlamt zu beantragen, wenn die wahlberechtigte Person glaubhaft versichert, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder sie ihn verloren hat.
8. Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden übersandt oder amtlich überbracht. Sie können auch durch die Wahlberechtigten persönlich abgeholt werden. An andere Personen können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einen amtlichen Ausweis nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern.
9. Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der stimmberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der stimmberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat
10. Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle abgesendet werden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Waigolshausen, 30.01.2025
gez. Christian Zeißner
Erster Bürgermeister
Für die Bundestagswahl besteht auch am Montag, den 10. Februar und Montag, den 17. Februar 2025 die Möglichkeit Briefwahlunterlagen abzuholen.
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Nichtöffentlichkeit weggefallen sind
Der Gemeinderat Waigolshausen hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 21.11.2024 die Beschlüsse zur Lieferung für die Erweiterung des elektronischen Schließsystems verschiedener gemeindlicher Einrichtungen an die Fa. Herbert Walther GmbH & Co. KG, Schweinfurt, und die Vergabe von Aufträgen zur Erstellung von Kanalhausanschlüssen in der Brunnenstraße und in der Von-Erthal-Straße an die Fa. Hoch- und Tiefbau Müller GmbH, Gerolzhofen, sowie die Auftragsvergabe zur Sanierung der Mauer an der Kath. Pfarrkirche St. Peter u. Paul, Hergolshausen, an die Firma Böhner Bau GmbH und Co. KG, Grettstadt, gefasst.
In der nichtöffentlichen Sitzung vom 19.12.2024 hat der Gemeinderat die Umsetzung der Maßnahme „Neubau einer Fällmittelstation in der Kläranlage Waigolshausen“ und die Teilnahme an der gemeinsamen Stromausschreibung der ÜZ Mainfranken eG für das Jahr 2026 beschlossen. Diese Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekanntgegeben.
Beteiligung am Bauleitverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans "Ettlebener Straße" mit integrierter Grünordnung, Markt Werneck
Als angrenzende Gemeinde wurde die Gemeinde Waigolshausen erneut am Verfahren zur Aufstellung des genannten Bebauungsplans beteiligt. In den Sitzungen vom 07.07.2021 und 13.08.2024 wurde bereits auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet. Da Belange der Gemeinde Waigolshausen nicht betroffen sind, erfolgte auch jetzt keine Stellungnahme.
Erstellung gemeinschaftlicher und öffentlicher Anlagen unter Kostenbeteiligung der Teilnehmergemeinschaft
Die Kostenvereinbarung zwischen der Teilnehmergemeinschaft Hergolshausen für die Flurneuordnung und Dorferneuerung Hergolshausen 2 - Dorfgemeinschaftshaus „Alte Schule“ war kurzfristig im Rathaus eingetroffen, womit dieser TOP ergänzend behandelt wurde. Die Vereinbarung wurde vorgestellt. Der Gemeinderat stimmte der Kostenvereinbarung zwischen der Gemeinde Waigolshausen und der Teilnehmergemeinschaft Hergolshausen 2 einstimmig zu.
Feststellung der Jahresrechnung 2023 und Entlastung zur Jahresrechnung 2023
Das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 wurde bereits am 21.03.2024 dem Gemeinderat vorgestellt. Die Jahresrechnung 2023 wurde am 19.11.2024 vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Im Rechnungsjahr 2023 ergab sich als wesentliche Zahl eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 946.004,94 € (veranschlagt waren 352.550,00 €). Als Rechnungsergebnis ergaben sich im Verwaltungshaushalt Einnahmen und Ausgaben von jeweils 5.931.540,47 € und im Vermögenshaushalt von jeweils 2.418.910,85 €. Der Gesamthaushalt lag somit im Ergebnis bei 8.350.451,32 €. Im Verwaltungshaushalt führten Mehreinnahmen und bereinigte Minderausgaben zu einer Verbesserung von 593.454,94 € gegenüber dem Haushaltsansatz. Im Vermögenshaushalt führte teilweise eine zeitliche Verschiebung von Maßnahmen zu einer Verringerung der Ausgabesummen im Jahr 2023. Zum Haushaltsausgleich wurde eine Rücklagenzuführung in Höhe von 1.316.954,33 € durchgeführt, womit die allgemeine Rücklage zum Jahresende 2023 bei 3.789.297,76 € lag. Durch Darlehenstilgungen In Höhe von 237.729,41 € verringerte sich der gemeindliche Schuldenstand (ohne anteilige Schulden bei Schulverbänden) zum 31.12.2023 auf 1.004.863,47 €.
Die im Laufe der Rechnungsprüfung aufgekommenen Fragen konnten noch während der Prüfung sachgerecht beantwortet werden. Aufgrund des Prüfungsergebnisses, mit dem eine sparsame und ordnungsgemäße Haushaltsführung bestätigt wurde, stellte der Gemeinderat die Jahresrechnung einstimmig mit dem vorgelegten Ergebnis fest. Auch die Entlastung für das Haushaltsjahr 2023 wurde einstimmig erteilt.
Jahresrückblick
Bürgermeister Zeißner gab in der letzten Sitzung des Jahres 2024 einen Rückblick auf das abgelaufene Jahr und benannte die wesentlichen Geschehnisse und Schwerpunkte der Gemeinde Waigolshausen. Sein Dank erging an den Gemeinderat, an die Beschäftigten und an alle Vereine und Gruppen, die das örtliche Leben bereichern. Insbesondere dankte er allen, die sich für andere in ehrenamtlicher Tätigkeit eingebracht haben. 2. Bürgermeisterin Schuler und 3. Bürgermeisterin Keller bedankten sich im Namen des Gemeinderats und der Bevölkerung beim ersten Bürgermeister Zeißner für seinen Einsatz.
Bestätigung der Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Theilheim
Die Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Theilheim wurden am 11.01.2025 neu gewählt. Sie bedurften nach Annahme der Wahl gemäß Art. 8 Abs. 4 und 5 BayFwG der Bestätigung der Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Das Benehmen des Kreisbrandrats wurde mit Schreiben vom 14.01.2025 mitgeteilt. Der Gemeinderat bestätigte die Wahl des Kommandanten Holger Herold und des stellvertretenden Kommandanten Thomas Gold vom 11.01.2025. Mit Übergabe der Bestätigungsschreiben wurden die beiden Kommandanten formell in ihr Amt eingeführt.
Antrag auf Errichtung eines Spielplatzes im Neubaugebiet Obere Honigleite
Die beiden Gemeinderatsmitglieder Bernd Pfeuffer und Bernd Karl hatten im Oktober 2024 einen Antrag auf Errichtung eines Spielplatzes im Neubaugebiet Obere Honigleite eingereicht. Bereits in der Gemeinderatssitzung vom 21.11.2024 wurde der Beschluss gefasst, das Vorhaben (Variante 3) in 2025 umzusetzen. Eine Beschlussfassung war daher nicht erforderlich.
Sanierung Umkleideräume Sporthalle der Mittelschule Werneck, Finanzierung der Maßnahme im Schulverband
Durch die Generalsanierung des Hallenbades Werneck musste auch in den Bestand der darüber liegenden Umkleidekabinen der Sporthalle eingegriffen werden. In der Folge ist es unumgänglich, auch die Umkleideräume zu sanieren. Die ermittelten Baukosten belaufen sich auf 1.200.000 €. Die Regierung von Unterfranken hat eine voraussichtliche Förderung von rund 381.000 € in Aussicht gestellt. Auch die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn wurde bereits erteilt. Seitens des Schulverbands Werneck wurde ein Vorschlag zur Finanzierung zur Stellungnahme im Gemeinderat Waigolshausen eingebracht. Der Balthasar-Neumann-Schulverband hat zum Jahresbeginn 2025 einen Schuldenstand von 4.817.702 €, wofür derzeit eine jährliche Zinslast in Höhe von 115.968 € anfällt. Bei verbleibenden Kosten (nach Abzug der Förderung) von ca. 1.000.000 € für die Maßnahme (Kostensteigerungen eingerechnet) würde bei einer kompletten Kreditierung ca. 30.000 € an Zinslast pro Jahr hinzukommen und diese insgesamt auf ca. 146.000 € ansteigen. Aufgrund der Verschuldung, der Zinslast und der bekannten mittelfristigen Planung am Schulstandort Schleerieth ist angedacht, die Umbaumaßnahme der Umkleideräume über eine Investitionsumlage zu finanzieren. Eine Aufteilung der zu erwartenden Kosten in Höhe von 1.000.000 € auf zwei Haushaltsjahre ist vorgesehen (2025 und 2026 jeweils 500.000 €). Der Anteil der Gemeinde Waigolshausen beträgt 17,09 % und somit 170.900 €. Bei einer Verteilung auf zwei Haushaltsjahre entspricht dies in den Jahren 2025 und 2026 jeweils 85.450 €. Der Gemeinderat stimmte der Finanzierung der Umbaumaßnahme über eine Investitionsumlage einstimmig zu.
Rückblick auf die Bürgerversammlung 2024
Kanaldimensionen im GT Theilheim (Anfrage von Herrn Reinhold Keller, Theilheim)
Herr Keller stellte in der Bürgerversammlung die Vermutung in den Raum, dass die Kanalisation der Siedlung mit größerem Durchmesser auf die im Altort weiterführende Kanalisation mit kleinerem Durchmesser angeschlossen wurde und daher bei Starkregen Überschwemmungen im Altortbereich entstehen. Anhand der Lagepläne im GIS mit Darstellung der Kanaldimensionierung wurde vom Bürgermeister und der Verwaltung erläutert, dass die Kanalrohre im Baugebiet „Am Schwanfelder Weg“ mit DN 300 beginnen, im Kreuzgraben ab dem Zulauf des Entwässerungsgrabens an der Gemeinschaftshalle auf DN 500 vergrößert sind und ab dem Abzweig am Kindergarten Richtung Kläranlage mit DN 600 weitergeführt werden. Dies garantiert aber nicht, dass bei Starkregen alles in den Außenbereichen anfallende Regenwasser auch über diese Kanalleitungen abgeleitet werden kann. Eine derartige Bemessung ist aus hydraulischen Gründen
Waldbewirtschaftung (Anfrage von Herrn Reinhold Keller, Theilheim)
Herr Keller kritisierte in der Bürgerversammlung, dass im vergangenen Frühjahr viele alte Eichen gefällt wurden und durch die ausführende Firma der Waldboden dauerhaft geschädigt wurde. Die Fällungen waren aber zur kurzfristigen Bekämpfung des Eichenprachtkäfers erforderlich und mussten daher in Absprache mit dem Forstamt erledigt werden.
Antrag von Altbürgermeister Peter Pfister zur künftigen Friedhofsgestaltung
In Anbetracht dessen, dass der Antragsteller bei der Bürgerversammlung nicht anwesend war und der Antrag auch erst nach Ablauf der Einreichungsfrist eingegangen war, wurde er in der Bürgerversammlung nicht vorgetragen. Der Antrag wurde dem Gemeinderat aufgezeigt. Angeregt wird hierin, die Bepflanzungsflächen von Familiengräbern zu verändern (verkleinern oder gänzlich wegfallen zu lassen) und durch Rasenflächen zu ersetzen. Der Bürgermeister resümierte, dass in allen drei Friedhöfen Nachholbedarf besteht. Das zeigen die schon mehrfach geführten Beratungen im Gemeinderat mit mehreren durchgeführten Besichtigungen anderer Friedhöfe. Veränderungen können nur Stück für Stück in Teilbereichen erfolgen und erforderten einen längeren Diskussions- und Planungsprozess, in den die Grabnutzungsberechtigten rechtzeitig einzubinden sind. Im Gremium wird zwar auch die längerfristige Umsetzung einer Friedhofsneugestaltung als erforderlich angesehen, doch werden auch die damit verbundenen Eingriffe in diesem sensiblen Bereich als schwieriges Thema bewertet. Eine konkrete Planung ist derzeit nicht vorgesehen.
Information des Bürgermeisters / Anfragen nach § 29 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat
Bürgermeister Zeißner gab einen Ausblick auf das Jahr 2025. Zusätzlich, zu den schon bestehenden Pflichtaufgaben, sind folgende größere Projekte in der Planung/Ausführung.
| GT Waigolshausen: | |
| - | Fertigstellung Breitbandausbau |
| - | Herstellung Spielplatz Obere Honigleite |
| - | Errichtung einer Fällmittelstation |
| GT Theilheim: | |
| - | Fertigstellung Breitbandausbau |
| - | Fertigstellung Geh-/Rad-/Wirtschaftsweg |
| - | Kanalbefahrungen |
| - | Friedhofsanpassungen |
| GT Hergolshausen: | |
| - | Fertigstellung Spielplatz |
| - | Sanierungsmaßnahme Alte Schule |
| - | Sanierung Kirchenmauer à Abbau Bauzaun |
| - | Weiterführende Maßnahmen zur Ortsdurchfahrt |
| - | Kanalbefahrung |
| Rathaus/Verwaltung: | |
| - | Bundestagswahl |
| - | Einführung der digitalen Anordnung |
| - | Personelle Veränderungen/Umstrukturierungen |
| - | Klärung der Rechtler-Verhältnisse (Gemeinderechte) |
| - | Beitragsnacherhebung bebauter Grundstücke im Neubaugebiet „Obere Honigleite“ |
| - | Kalkulation und Abrechnung Kanalsanierung Waigolshausen |
| - | Kalkulation und Abrechnung Kläranlage Hergolshausen |
Informationen zur neuen Grundsteuer
Die Gemeinde Waigolshausen hat Anfang Januar 2025 die Grundsteuerbescheide für die neue Grundsteuer an die Steuerpflichtigen verschickt. Da bisher aber noch nicht alle Daten vorliegen sind tatsächlich noch einige Fälle offen und es konnte in diesen Fällen noch kein Grundsteuerbescheid erlassen werden. Dies wird nachgeholt, sobald die Daten vom Finanzamt übermittelt werden. In diesen Fällen werden die in Raten festzusetzenden Steuern erst zu den in den Bescheiden festzusetzenden Terminen fällig. Bitte beachten Sie, dass es hierdurch zu höheren Zahlungsbeträgen kommen kann. Da die Bescheide auch für die Folgejahre bis zum Erlass eines neuen oder geänderten Bescheids gelten, sind dann für das nächste Jahr die regulären Fälligkeitstermine und die entsprechenden Ratenbeträge aus den Bescheiden ablesbar. Zur Vermeidung verspäteter oder ganz vergessener Zahlungsverpflichtungen empfehlen wir die Erteilung entsprechender SEPA-Mandate an die Gemeindekasse. Dies garantiert die korrekte und pünktliche Zahlung der Steuerschuld.
Insbesondere gilt es darauf hinzuweisen, dass durch die Einlegung eines Widerspruchs gegen den gemeindlichen Grundsteuerbescheid oder durch die Einlegung eines Einspruchs gegen die Festsetzungen des Finanzamts (z. B. Bescheid über den Grundsteuermessbetrag) die Zahlungspflicht nicht gehemmt wird, d. h. Sie müssen die Grundsteuer, die die Gemeinde im Grundsteuerbescheid festgesetzt hat, auch dann zahlen, wenn Sie aufgrund Ihres Antrags oder aufgrund einer Änderung an Ihrem Grundbesitz eigentlich damit rechnen, weniger Steuern zahlen zu müssen. Nach Berichtigung der Bescheide durch das Finanzamt und durch die Gemeinde bekommen Sie die Grundsteuer, die sie ggf. zu viel gezahlt haben, wieder erstattet. Auch ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ändert nichts an der Zahlungspflicht gegenüber der Gemeinde, solange das Finanzamt dem Antrag noch nicht schriftlich zugestimmt hat. Zahlungsverzug führt aufgrund der gesetzlichen Regelungen zu Mahnungen mit den zusätzlichen Kosten von Mahngebühren und Säumniszuschlägen. Dies ist auch schon als Hinweis auf dem Grundsteuerbescheid so beschrieben worden.
Wir bitten zudem zu berücksichtigen, dass die Gemeinde keinen Ermessensspielraum hat, die vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbeträge nicht umzusetzen oder zu ändern. Diese Grundsteuermessbescheide sind Grundlagenbescheide, die von der Gemeinde zwingend umzusetzen sind. Änderungen oder Aufhebungen der Grundsteuerfestsetzung seitens der Gemeinde erfolgen daher grundsätzlich nur aufgrund entsprechender Vorgaben des Finanzamts. Daher sind Anträge auf Änderung der Grundsteuer nur an das zuständige Finanzamt zu stellen.
Ferner bitten wir zu beachten, dass der/die Steuerpflichtige auch verpflichtet ist, Änderungen ans Finanzamt zu melden. Ändert sich am Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft etwas, müssen Sie dies dem Finanzamt eigenverantwortlich innerhalb gesetzlicher Fristen mitteilen. Damit können unangenehme Steuernachzahlungen vermieden werden. Das Finanzamt fordert Sie nicht dazu auf, die Änderung anzuzeigen. Nähere Informationen hierzu und zu den wichtigsten Fragen zum neuen Grundsteuerrecht finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de (Anzeige von Änderungen). Die Grundsteuer wird immer nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres, das heißt vom 1. Januar, festgesetzt (Stichtagsprinzip). Ändert sich also während des Kalenderjahres etwas an den Flächen oder bei der Nutzung, wirkt sich dies erst auf die Höhe der Grundsteuer des nächsten Jahres aus. Ändert sich in einem Jahr nur die Eigentümerin oder der Eigentümer, weil der ganze, vollständig steuerpflichtige Grundbesitz verkauft, verschenkt oder vererbt wurde, wird das Finanzamt von sich aus tätig. Von Ihnen wird in diesem Fall keine Anzeige erwartet.
Hundesteuer 2025
Anmeldung: Wer einen über 4 Monate alten Hund besitzt, der bei der Gemeinde Waigolshausen noch nicht zur Hundesteuer angemeldet ist, muss ihn unverzüglich in der Verwaltung der Gemeinde Waigolshausen, Zimmer Nr. 4 (Tel.: 09722 9111-19) zur Hundesteuer anmelden. Besitzen mehrere Personen zusammen einen Hund, genügt die Anmeldung durch einen Besitzer. Wenn sich die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung ändern oder entfallen, ist dies ebenfalls unverzüglich der Gemeinde mitzuteilen.
Abmeldung: Wenn ein über 4 Monate alter Hund abhandenkommt, getötet wird oder verendet, muss ihn der bisherige Besitzer ebenfalls unverzüglich bei der Gemeinde abmelden. Wechselt der Hund den Besitzer, so hat der bisherige Hundehalter bei der Abmeldung Name und Wohnung des neuen Hundebesitzers anzugeben. Hält ein Hundehalter einen Hund künftig in einer anderen Gemeinde, ist dies ebenfalls unverzüglich bei der Gemeinde zu melden.
Hundesteuer: Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer und wird jeweils am 15.02. des Jahres fällig. Sie wird nicht erhoben, wenn ein Hund weniger als drei aufeinander folgende Kalendermonate gehalten wird. Der Hundesteuersatz beträgt derzeit jährlich 60,00 Euro für den ersten, für den zweiten Hund 80,00 Euro, für jeden weiteren Hund 120,00 Euro; der ermäßigte Steuersatz beträgt 30,00 Euro. Für Kampfhunde im Sinne der Hundesteuersatzung wird eine Hundesteuer von 500,00 Euro/Jahr erhoben.
Hundesteuerbescheide 2025: Vorbehaltlich anders lautender schriftlicher Hundesteuerbescheide 2025 wird die Hundesteuer in gleicher Höhe wie im Kalenderjahr 2024 festgesetzt. Dies bedeutet, dass diejenigen Steuerschuldner, die keinen Hundesteuerbescheid 2025 erhalten, im Kalenderjahr 2025 die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Falls eine Ermächtigung zum Bankeinzug vorliegt, wird die Hundesteuer zum 15.02. vom Konto abgebucht. Zahlungspflichtige, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir um zuverlässige Beachtung des Fälligkeitstermins 15.02. bzw. um rechtzeitige Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass das Mitführen von Tieren im Friedhof (ausgenommen Blindenhunde) nach § 7 der Friedhofs- und Bestattungssatzung grundsätzlich untersagt ist. Leider kommt es unverständlicherweise immer wieder zur Missachtung dieser Bestimmung, insbesondere wenn Hunde im Friedhof mitgeführt werden und dabei aufeinandertreffen. Neben der möglichen Störung kommt es nicht selten auch vor, dass die Tiere auch über die Gräber laufen, dort Schäden verursachen oder auch ihre Notdurft in diesem sensiblen Bereich verrichten. Gleiches passiert auch immer wieder durch freilaufende Hunde.
Gerade an diesem Ort des Gedenkens und der Stille sollte es eigentlich für alle von Interesse sein, die Würde dieses Ortes zu erhalten. Es ergeht daher erneut der eindringliche Aufruf, keine Hunde frei laufen zu lassen und zum Friedhof mitgebrachte Tiere außerhalb des Friedhofs anzuleinen. Aber auch außerhalb des Friedhofs sollte es nunmehr zur Normalität gehören, dass Hundebesitzer die Hinterlassenschaften ihrer Hunde entfernen und entsorgen. Dies befreit nicht nur den öffentlichen Bereich vor leidigen Hundehaufen, sondern führt auch zu einer größeren Akzeptanz im Zusammenleben von Hundehaltern und Bürgerinnen und Bürgern, die keine Hunde halten.
Leider kommen auch immer wieder Beschwerden bei der Gemeinde an, in denen der Diebstahl oder die Beschädigung/Zerstörung von Grabschmuck in den Friedhöfen mitgeteilt wird. Das ist in keiner Weise zu tolerieren. Wir bitten daher bei entsprechenden Wahrnehmungen um Meldung an die Gemeinde, damit diesen Taten nachgegangen werden kann und die verantwortlichen Personen zur Rechenschaft gezogen werden können.
Um Beachtung wird eindringlich gebeten!
An alle Nutzerinnen und Nutzer von Gartenwasserzählern
Der Gemeinde wurden noch nicht alle Zählerstände mitgeteilt. Um eine Schätzung zu vermeiden, holen Sie dies bitte zeitnah bei Frau Gößmann-Öser,
steueramt@waigolshausen.de. nach.
Oder nutzen Sie unseren Online-Dienst auf unserer Internetseite www.waigolshausen.de.
Vorbehaltlich anders lautender schriftlicher Bescheide zur Friedhofspflegegebühr 2025 wird die Friedhofspflegegebühr in gleicher Höhe wie im Kalenderjahr 2024 festgesetzt. Dies bedeutet, dass diejenigen Abgabenschuldner, die keinen Bescheid über die Friedhofspflegegebühr 2024 erhalten, im Kalenderjahr 2025 die gleiche Friedhofspflegegebühr wie im Vorjahr zu entrichten haben. Falls eine Ermächtigung zum Bankeinzug vorliegt, wird die Friedhofspflegegebühr zum 15.02. vom Konto abgebucht. Zahlungspflichtige, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir um zuverlässige Beachtung des Fälligkeitstermins 15.02. bzw. um rechtzeitige Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.
Der 15. Februar 2025 ist Fälligkeitstermin für kommunale Abgaben (Gewerbesteuer) des I. Quartals sowie der Hundesteuer und der Friedhofspflegegebühr.
Wir bitten alle Zahlungspflichtigen, die noch nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, um zuverlässige Beachtung des Termins bzw. um rechtzeitige Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.
Die diesjährige Versteigerung von gemeindlichem Brennholz startet am Samstag, 22. Februar um 10 Uhr. Treffpunkt ist in Waigolshausen, Siebenbrunnengraben.
Bitte beachten Sie, dass nur Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Waigolshausen an der Versteigerung teilnehmen können.
Der Landkreis setzt auch in diesem Frühjahr wiederum einen mobilen Häcksler für die Zerkleinerung holziger Gartenabfälle ein. Das Material kann am Verladeplatz am Bahnhof
von Freitag, 7. Februar 2025
bis Samstag, 8. März 2025
(von der Verladerampe Richtung Güterhalle) in Waigolshausen abgelagert werden. Der Platz zum Anliefern wird von der Gemeinde gekennzeichnet. Die Anlieferer werden gebeten, besondere Sorgfalt walten zu lassen, da die Platzverhältnisse äußerst beengt sind. Nach Durchführung der Aktion kann das Häckselgut wie bisher kostenlos abgeholt werden.
Es werden nur folgende Materialien angenommen:
Holzige Gartenabfälle mit einem max. Durchmesser von 15 cm (Baum- und Strauchschnitt).
Es ist darauf zu achten, dass keine Fremdstoffe (wie Boden, Steine, Tonscherben, Metall- und Kunststoffteile, Mist usw.) eingebracht werden.
Ebenso ist die Annahme von Wurzelstöcken nicht zulässig, weil diese mit dem eingesetzten Gerät nicht zerkleinert werden können.
Aus gegebenem Anlass verweisen wir auch darauf, dass alle sonstigen Gartenabfälle, wie krautige Pflanzenreste, Rasen- und Grasschnitt, Staudenabschnitte, Fallobst, Laub usw. nicht auf den Häckselplatz gehören. Diese kompostierbaren Abfälle gehören entweder:
| • | auf den eigenen Komposthaufen (evtl. nach Vorzerkleinerung; viele Garten- und Eigenheimervereine verleihen Gartenhäcksler) |
| • | in die Biotonne |
| • | zu den Kompostanlagen des Landkreises Gerolz-hofen und auf die Kreismülldeponie Rothmühle (Anlieferung bis 1 cbm kostenlos). |
Die Inhaber von Reisepässen und Personalausweisen werden gebeten, ihre Ausweisdokumente auf deren Ablauffrist hin zu überprüfen und bei Bedarf zeitnah ein neues Dokument zu beantragen. Es ist dabei zu beachten, dass ab dem Tag der Antragstellung mit ca. 3 - 4 Wochen Bearbeitungsdauer zu rechnen ist.
für die Orte Schwanfeld, Wipfeld, Theilheim, Hergolshausen, Untereisenheim und Obereisenheim
Mittwoch, 19. März 2025
Grundschule Schwanfeld
von 14:30 - 17:00 Uhr
Bestimmungen zum Schuljahr 2025/2026
Schulpflicht:
| Im Vorjahr zurückgestellt / Korridor | |
| geb. 01.10.2017 - 30.09.2018 |
| regulär: | geb. 01.10.2018 - 30.06.2019 |
| regulär --> auf Wunsch der Eltern (Korridor***) | |
| geb. 01.07.2019 - 30.09.2019 |
| auf Antrag: | geb. 01.10.2019 - 31.12.2019 |
auf Antrag mit schulpsychologischem Gutachten:
geb. ab 01.01.2020
Anmerkung:
*** Kinder, die im Zeitraum 01.07. - 30.09.2019 sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden. Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben möchten, müssen sie dies der Schule bis 10. April 2025 mitteilen
Eltern, die nicht am Informationsabend für die ABC-Schützen teilgenommen bzw. sich noch nicht in die Terminliste für die Schulanmeldung eingetragen haben, werden gebeten sich deswegen umgehend telefonisch mit der Schule (Tel. 09384 253) in Verbindung zu setzen.
| Zur Anmeldung bitte mitbringen: | |
| - | Geburtsurkunde oder Stammbuch |
| - | Bestätigung des Gesundheitsamtes über die Schuleingangsuntersuchung (falls vorhanden) |
| - | bei Alleinerziehenden den Sorgerechtsbeschluss |
| - | Bogen: Informationen für die Grundschule (freiwillig) |
| - | Masern-Schutznachweis |
An diesem Tag findet für unsere neuen Schüler auch ein kleines Rahmenprogramm statt.
Mikrozensus liefert wichtige Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung
Jedes Jahr wird in Bayern - wie im gesamten Bundesgebiet - der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.
Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Im Rahmen dieser Erhebung geben in Bayern jedes Jahr rund 130 000 Personen in etwa 60 000 Haushalten stellvertretend für alle Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Auskunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen. Damit tragen sie dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche, qualitativ hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, zur Förderung von Kinderbetreuung oder zur Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.
Wer muss teilnehmen und wie läuft die Mikrozensuserhebung ab?
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus auswählt. Befragt werden die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Gebäude. Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte konkretisieren dazu die Stichprobe über die Klingelschilder. Dabei können sie sich als Erhebungsbeauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik ausweisen.
Anschließend werden die ausgewählten Haushalte vom Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden sie ausführlich über die Erhebung informiert. Sie können die Fragen des Mikrozensus entweder im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung beantworten. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 Erhebungsbeauftragte im Einsatz, die dafür sorgfältig ausgewählt und geschult wurden. Die Befragungen finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt.
Es besteht Auskunftspflicht
Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Dabei unterliegen die Einzelangaben der Befragten einer strengen Geheimhaltung, die keine Rückschlüsse auf die Daten einzelner Personen zulässt.
Was unterscheidet den Mikrozensus vom Zensus?
Die Begriffe „Zensus“ und „Mikrozensus“ sorgen immer wieder für Verwechslung. Bei näherer Betrachtung lassen sich die beiden statistischen Erhebungen jedoch gut unterscheiden:
Der Zensus ist die größte amtliche Statistik Deutschlands und findet als eine Art Großinventur der Gesellschaft alle 10 Jahre statt. Diese Erhebung dient der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. In der Personenbefragung des Zensus 2022 wurden ca. 13 Prozent der Bevölkerung zu demografischen Merkmalen befragt. Zusätzlich wurden in der Gebäude- und Wohnungszählung als Vollerhebung Merkmale wie Wohnfläche, Heizungsart, Ausstattung und Kaltmiete für alle Wohngebäude und Wohnungen in Bayern erhoben.
Der Mikrozensus findet im Unterschied zum Zensus jährlich statt. Mit einem Prozent der Bevölkerung werden deutlich weniger Personen befragt. Im Mittelpunkt stehen hier Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie deren Entwicklung. Auskunftspflicht besteht für beide Erhebungen.
Ausführliche Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter:
https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html
Zusätzlich informiert ein Erklärvideo über den Mikrozensus, warum er durchgeführt wird, wie die Haushalte zufällig ausgewählt werden, warum sie mitmachen müssen und was mit ihren Antworten passiert:
statistik.bayern.de/mam/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/v3-statistischesbundesamt-mikrozensus-de-ut.mp4
der Gemeinde Waigolshausen zum 31.12.2024 für das Jahr 2024
| Einwohnerstand | Hauptwohnung |
| Waigolshausen | 1488 |
| Hergolshausen | 551 |
| Theilheim | 699 |
| Gesamt | 2738 |
| Geburten | 19 |
| Sterbefälle | 27 |
Kalenderwochen 6 und 9
Die Veröffentlichungen der Tagesordnungspunkte finden, wie üblich, im Vorfeld über das Internet und über die Aushänge statt.
Anmeldung ab Montag, 17. Februar. Bitte nutzen Sie vorrangig die Möglichkeit sich online (www.vhs-schweinfurt.de), per E-Mail oder telefonisch/per Fax anzumelden.
Auch Online-, telefonische und schriftliche Anmeldungen werden erst ab dem 17.02. bearbeitet. Telefonische Anmeldung nur möglich, wenn ein SEPA-Mandat vorliegt. Bitte beachten Sie, dass eine Barzahlung in Waigolshausen nicht möglich ist.
Bei schriftlichen, Fax- und Mail-Anmeldungen wird die Anmeldebestätigung zugeschickt.
Öffnungszeiten im Rathaus: Di 07:30 - 12 Uhr und 14 - 17 Uhr; Mi 07:30 - 12 Uhr, Do 07:30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr; Fr 07:30 - 12 Uhr.
Telefonisch ist das Rathaus zu den genannten Öffnungszeiten sowie Mo von 10 - 12 Uhr erreichbar.
Ansprechpartnerin in der Gemeindeverwaltung:
Frau Gold, Tel.: 09722 9111-11, Fax: 09722 9111-20
E-Mail-Adresse: buergerbuero@waigolshausen.de
Anschrift Rathaus: Kirchstr. 8, 97534 Waigolshausen
Vorgestellt werden die verschiedenen Arten von Testamenten (handschriftliches Testament, Ehegattentestament, Erbvertrag). Behandelt werden hierbei grundlegende Fragen wie die gesetzliche Erbfolge, Testierfähigkeit, Testierfreiheit und Bindung durch erfolgte Verfügung, Pflichtteilansprüche, Wirksamkeitsvoraussetzungen und Aufhebungsmöglichkeiten.
Das Seminar bringt anschauliche Beispiele und ermöglicht die aktive Mitwirkung durch Wortbeiträge und Fragen.
Der Referent ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht.
Anmeldung erforderlich.
Thomas Wolfrum
Di am 13.05. • 1-mal Hergolshausen, Gasthaus zum Engel
19 - 20:30 Uhr • Bräugasse 1
Kurs-Nr. WH01 gebührenfrei
Bitte beachten Sie, dass sich einzelne Kurstage aufgrund der Raumauslastung nach hinten verschieben können.
Pilates fördert gezielt die Tiefen- und Oberflächenmuskulatur, Kraft, Flexibilität und Koordination. Der Kurs ist für alle geeignet, die Rückenprobleme haben oder die sich fit und beweglich halten wollen.
Teilnehmer/innen ab 50 Jahren und Einsteiger/innen sind in diesem Kurs bestens aufgehoben.
Bitte mitbringen: bequeme Kleidung, Matte.
Teilnehmer/innen, die nicht Mitglied im TSV Theilheim sind, zahlen am 1. Kursabend 12 € für die Raumnutzung (für den gesamten Kurs).
Der Kurs findet ab 8 Teilnehmenden statt, ab 10 Teilnehmenden beträgt die Gebühr 37 €.
Bitte beachten: Der Kurs findet auch in den Osterferien (17.04. und 24.04.) statt.
Nicole Jakubowski
Do ab 13.03. • 10-mal • Theilheim, Sportheim
9 - 10 Uhr • Am Seeberg 10
Kurs-Nr. WH02 • 46 €
Bei Rücken-Aktiv lernen Sie sich im Alltag rückenfreundlich zu bewegen, Ihr Körperbewusstsein zu schulen und Ihre Körperhaltung zu verbessern. Durch die Übungen wird die gesamte Muskulatur gekräftigt und verkürzte Muskeln und Bänder gedehnt. Entspannungsübungen runden das Programm ab. Angesprochen sind Frauen und Männer jeden Alters.
Bitte mitbringen: bequeme Kleidung, Handtuch, Matte, Getränk.
Der Kurs findet ab 8 Teilnehmenden statt, ab 10 Teilnehmenden beträgt die Gebühr 29,50 €.
Helga Weiß
Do ab 13.03. • 8-mal • Waigolshausen, Freizeitzentrum, Halle
19 - 20 Uhr • Jahnstr. 101
Kurs-Nr. WH03 • 37 €
Ursache für viele Rückenprobleme können verkürzte und verklebte Faszien sein. Es gibt unterschiedliche Methoden, um Faszien zu mobilisieren. Meist wird durch Druck z. B. mit einer Rolle an den Faszien gearbeitet. In diesem Kurs werden jedoch drei andere Methoden vorgestellt und diese mit Übungen aus der klassischen und der neuen Rückenschule kombiniert. Die Muskulatur wird hierbei trainiert und das Fasziengewebe wird dadurch elastischer. Atem- und Entspannungsübungen wirken positiv auf den Muskeltonus, Körperhaltung und -wahrnehmung werden geschult. Gute Tipps für den Alltag gibt es obendrein. Begleitet wird der Kurs von Musik. Geeignet für Männer und Frauen, die vorbeugend für die Gesundheit aktiv werden möchten oder bereits leichte bis mittelstarke Beschwerden haben.
Bitte mitbringen: Bequeme Kleidung, Handtuch, Matte, Getränk.
Der Kurs findet ab 8 Teilnehmenden statt, ab 10 Teilnehmenden beträgt die Gebühr 18,50 €.
Helga Weiß
Do ab 26.06. • 5-mal • Waigolshausen, Freizeitzentrum, Halle
19 - 20 Uhr • Jahnstr. 101
Kurs-Nr. WH04 • 23 €
Bitte beachten Sie auch die folgenden Angebote in der Außenstelle Werneck:
Smartphone für Einsteiger/innen, Kurs-Nr. WE11,
WhatsApp - mehr machen, Kurs-Nr. WE12,
Nützliche Apps am Smartphone, Kurs-Nr. WE13.
Anmeldung ausschließlich über die Außenstelle Werneck.
Bei Kursen für und mit Kindern kann die vhs keine lückenlose Betreuung und Kontrolle der Kinder im Sinne einer umfassenden Aufsicht gewährleisten. Die Kursleitungen treffen insbesondere keine Sorge für den Rückweg minderjähriger Kursteilnehmer/innen nach Beendigung des jeweiligen Kurstermins. Diese Verantwortung obliegt in vollem Umfang den Eltern/Erziehungsberechtigten.
Entdeckungsreise mit dem Mikroskop für Kinder von 7 bis 10 Jahren
Hier findet ihr eine bunte Mischung spannender Experimente. Wir lassen Gummibärchen tauchen und eine Karotte schwimmen, finden heraus, ob eine Zitrone durch eine Briefmarke passt und warum ein Luftkissenboot über Land und Wasser gleiten kann.
Bitte mitbringen: Block, Farbstifte, Mikroskop (falls vorhanden), 2 € Materialgeld.
Der Kurs findet in einer Kleingruppe von 6 - 8 Kindern in der Kegelbahn des Freizeitzentrums statt.
Anne-Dominique Schild
Sa am 28.06. • 1-mal • Waigolshausen, Freizeitzentrum
16 - 18 Uhr • Jahnstr. 101
Kurs-Nr. WH06 • 14 €
Der Bezirk Unterfranken ist für Sie da und bietet in Ihrer Region für Menschen mit Pflegebedürftigkeit und/oder Behinderung und deren Angehörige sowie allen weiteren interessierten Personen eine individuelle Beratung zu Themen der Eingliederungshilfe an.
Die Beratungen finden an folgenden Tagen in der Zeit von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr im Rathaus der Stadt Schweinfurt (Markt 1, 97421 Schweinfurt) statt:
07.02.2025 • 04.04.2025 • 07.03.2025 • 02.05.2025
Terminvereinbarung unter: Tel. 0931 7959-1349
beratung-eingliederungshilfe@bezirk-unterfranken.de
www.bezirk-unterfranken.de/beratung-egh
Gerne können Sie auch Ihren Termin für eine Online-Beratung rund um die Themen Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe auf der Homepage vom Bezirk Unterfranken buchen: www.bezirk-unterfranken.de/Online-Beratung
Im kostenfreien Seminar geht es unter anderem um die Grundlagen der Vereinsbuchhaltung und die neue E-Rechnungspflicht im Verein - Programmausblick 2025
Der Schatzmeister bzw. die Schatzmeisterin übernimmt eine zentrale Rolle im Vereinsbetrieb: die Finanzverwaltung. Somit ist er oder sie ein wichtiger Funktionsträger mit großer Verantwortung. Diese Person verwaltet das Vereinsvermögen, tätigt den Zahlungsverkehr und erstellt den finanziellen Jahresbericht des Vereins.
Kostenloses Seminar „Finanzverwaltung und E-Rechnung im Verein“
Das nächste Seminar der beliebten Reihe „Fit fürs Ehrenamt“ dreht sich um die „Finanzverwaltung und E-Rechnung im Verein“ und beschäftigt sich am Dienstag, den 11. Februar 2025, von 18 bis 21 Uhr, mit den Aufgaben eines Schatzmeisters/einer Schatzmeisterin und hilft den Ehrenamtlichen dabei, sich in diesem Amt besser zurecht zu finden.
Der Vereinsexperte Christoph Sperl thematisiert dabei eine Vielzahl von Fallstricken, die es zu beachten gilt und die für die Zukunft des Vereins von Bedeutung sind. Hierzu zählen unter anderem die Beitragsabrechnung, die Grundlagen der Vereinsbuchhaltung, die Vereinsbesteuerung, das Spendenrecht, die Beleghaltung sowie die Beantragung der Gemeinnützigkeit. Daneben wird er auf die neue E-Rechnungspflicht im Verein ab 01. Januar 2025 eingehen.
Die Veranstaltung ist für alle freiwillig engagierten Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Schweinfurt kostenfrei. Sie findet im Sitzungssaal des Landratsamts Schweinfurt statt. Die Anmeldung zur Veranstaltung ist ab sofort möglich und erfolgt online auf der Seite der Servicestelle Ehrenamt.
| Termin: | Dienstag, 11. Februar 2025, 18 - 21 Uhr |
| Ort: | Landratsamt Schweinfurt, Schrammstr. 1, Sitzungssaal (Zugang über die Außentreppe) |
Anmeldung:
www.landkreis-schweinfurt.de/fitfuersehrenamt
Veranstalter: Servicestelle Ehrenamt, Landkreis Schweinfurt
Finanzverwaltung und E-Rechnung im Verein
Dienstag, 11. Februar von 18:00 - 21:00 Uhr
im Landratsamt Schweinfurt, Sitzungssaal
Kostenfreie Teilnahme für Ehrenamtliche
Anmeldung zum Seminar ist ab sofort online über www.landkreis-schweinfurt.de/fitfuersehrenamt oder per Mail unter ehrenamt@lrasw.de möglich.
Kletteraktionen, Zirkusluft schnuppern oder Waldabenteuer - Vielfältige Möglichkeiten in den Pfingst- und Herbstferien
Erlebnisreiche „Ferien vor Ort“ bietet die Kommunale Jugendarbeit des Landkreises Schweinfurt in Kooperation mit den Gemeinden Dittelbrunn und Schonungen in den Pfingst- und Herbstferien für Kinder im Alter von sechs bis elf Jahren an.
Die Kinder können täglich bereits ab 07:30 Uhr gebracht werden, das Programm startet ab 8 Uhr und endet um 16 bzw. 17 Uhr. Wir setzen uns dafür ein, dass jedes Kind teilnehmen kann. Bei Fragen zum Thema Inklusion im Zusammenhang mit einer Teilnahme können sich interessierte Eltern gerne vorab an die Kommunale Jugendarbeit wenden. Der Landkreis Schweinfurt möchte interessierte Familien finanziell entlasten, deshalb werden diese Freizeitmaßnahmen über den Landkreis bezuschusst.
In den Pfingstferien vom 10. bis 13. Juni erleben Kinder eine spannende Ferienwoche in Schonungen. Auf sie wartet unter anderem abenteuerliche Kletteraktionen und eine Walderlebnis-Tour mit Rätsel-Aufgaben. In der Wiesen-Kräuterwerkstatt gibt es viel zu entdecken und Geheimnisse aufzuspüren. Ergänzt wird das Programm mit vielen Spielen, Workshops und einem Abenteuerparcours sowie abschließend einem Besuch des Hallenbades Schonungen mit weiteren Spielen.
In Hambach wird in den Herbstferien vom 3. bis 7. November ebenso eine interessante Woche geboten. Dort heißt es unter anderem Zirkusluft schnuppern. Außerdem lernen die Kinder die Vielfalt der Natur kennen und begeben sich in Wald und Flur auf Spurensuche. Natürlich werden zusätzlich auch hier noch viele Spiele, Workshops, Abenteuerparcours und ein Besuch des Wildparks sowie des Freizeitbads Silvana angeboten.
Am schulfreien Buß- und Bettag am 19. November in Schonungen warten außerdem abwechslungsreiche Programmpunkte auf die Kinder. Nach einem herbstlichen Waldabenteuer und Angeboten in der Sporthalle, geht es nach dem warmen Mittagessen ins Schonunger Hallenbad.
Der Programmflyer mit näheren Informationen und Hinweisen, etwa zur Verpflegung, wurde über die Grundschulen im Landkreis an jedes Kind verteilt und ist zusätzlich auf der Homepage https://www.landkreis-schweinfurt.de/koja zu finden (Rubrik „Ferien vor Ort“).
Anmeldungen sind ausschließlich online möglich unter https://www.landkreis-schweinfurt.de/koja (Rubrik „Aktuelle Veranstaltungen & Termine Kommunale Jugendarbeit“)
Anmeldestart ist der 3. Februar ab 8 Uhr.
Bei Fragen können interessierte Bürgerinnen und Bürger gerne Kontakt mit der Kommunalen Jugendarbeit aufnehmen: Telefonnummer 09721 55-519 oder per Mail an koja@lrasw.de
Antragsfrist endet am 3. März 2025
Das Landratsamt Schweinfurt weist darauf hin, dass die Sport- und Schützenvereine aus dem Landkreis Schweinfurt ab sofort die Anträge auf Vereinspauschale einreichen können.
Der Stichtag zur Beantragung der Vereinspauschale 2025 ist Montag, der 3. März 2025.
Der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen muss also spätestens am 3. März 2025 beim Landratsamt Schweinfurt oder bei der Deutschen Post bzw. einem lizensierten Postdienstleister (dokumentiert durch den Poststempel bzw. Einlieferungsbeleg) eingegangen sein.
Die Antragsunterlagen können auf der Internetseite des Landratsamtes Schweinfurt unter www.landkreis-schweinfurt.de/vereinspauschale heruntergeladen oder unter der Telefonnummer 09721 55-832 angefordert werden.
2025 hat der Kreisjugendring Schweinfurt wieder ein vielfältiges Programm für Kinder und Jugendliche aus dem Landkreis Schweinfurt geplant. Die Anmeldung ist ab sofort möglich. Das Anmeldeformular, weitere Informationen sowie Kosten finden Sie auf unserer Website https://www.kjr-sw.de/events/freizeiten-und-fahrten/
Rückfragen und Anmeldungen bitte per E-Mail an anne.oertel@kjr-sw.de
| 22.03.2025 | Medienworkshop Trickfilme 8 - 11 Jahre |
| 06.04.2025 | Escape Room „Rettet das Klima“ 13 - 16 Jahre |
| 19. - 25.04.2025 | Osterferienfreizeit in der Fränkischen Schweiz 10 - 14 Jahre |
| 17. - 18.05.2025 | Survival und Bushcrafting - (Über)leben in und mit der Natur 12 - 16 Jahre |
| 16.06.2025 | Theaterworkshop Schloss Maßbach 8 - 11 Jahre |
| 08. - 15.06.2025 | Pfingstferienfreizeit in Südtirol 14 - 17 Jahre |
| 02. - 08.08.2025 | Internationale Jugendbegegnung in Deutschland 12 - 16 Jahre mit französischer Partnergruppe (Termin vorläufig) |
| 04. - 09.08.2025 | Zirkuscamp Rafeldinio (Woche 1) ab 7 Jahren |
| 11. - 16.08.2025 | Zirkuscamp Rafeldinio (Woche 2) ab 7 Jahren |
| 31.10.2025 | Halloween auf Schloss Thurn 8 - 14 Jahre |
| Datum folgt: | Allianz-Arena und Olympiapark in München 10 - 13 Jahre |
| Weitere Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. | |
Der Kreisjugendring Schweinfurt veranstaltet am 22.03.2025 von 13 - 17 Uhr einen Medienworkshop für Kinder von 8 - 11 Jahren.
Per Trickfilm auf die Leinwand: ein Einstieg in die Welt der Animation. Heutzutage passt ein Trickfilm-Studio in jede Hosentasche: Mit der App Stopmotion Studio Pro werden wir Dinge zum Leben erwecken. Alles ist möglich, egal ob Lakritz oder Lego, Kuli oder Knete, mit dieser Technik lernt alles Laufen und es lassen sich damit witzige Mini-Geschichten erzählen, inklusive Soundeffekte und Sprachfilter. In diesen vier Stunden erfahren wir die Grundlagen von Trickfilm, erproben verschiedene Techniken (Lege- und Zeichentrick, Stoptrick und Pixelation) und produzieren damit unsere ersten Minifilmchen.
Der Workshop findet in der Geschäftsstelle des Kreisjugendrings Schweinfurt, Felix-Wankel-Str. 3, 97526 Sennfeld statt. Kosten: 30,00 €. Anmeldeschluss ist der 09.03.2025. Weitere Informationen sowie Anmeldeformular unter https://www.kjr-sw.de/events/freizeiten-und-fahrten/
Rückfragen und Anmeldung bitte an anne.oertel@kjr-sw.de
Der Kreisjugendring Schweinfurt veranstaltet mit der Jugend-Umweltstation KjG-Haus Schonungen am 06.04.2025 von 13 - 17 Uhr einen spannenden Escape Room für Jugendliche von 13 - 16 Jahren.
Deutschland 2045: Wie wird es aussehen? Clara hat eine Videobotschaft aus der Zukunft gesendet und zeigt, wie Deutschland 2045 aussehen könnte, wenn wir das mit dem Klimaschutz hinkriegen. Aber wie kommen wir da hin?
Nicht weniger als die Zukunft des Weltklimas steht auf dem Spiel! Gelingt es, gemeinsam die kniffligen Rätsel zu lösen? Teamwork ist gefragt - schließlich lässt sich diese große Aufgabe nur gemeinsam schaffen!
In zwei spannenden Escape Rooms wird nicht nur gezeigt, womit in Deutschland am meisten Schadstoffe ausgestoßen werden, sondern vor allem, welche Lösungsansätze es bereits gibt. Am Ende gibt es einen Abgleich mit der Realität: Wer trägt welche Verantwortung im Klimaschutz?
Der Workshop findet im Jugendhaus FRÄNZ statt, Franz-Schubert-Str. 26, 97421 Schweinfurt. Kosten: 11,00 €. Anmeldeschluss ist der 23.03.2025. Weitere Informationen sowie Anmeldeformular unter https://www.kjr-sw.de/events/freizeiten-und-fahrten/
Rückfragen und Anmeldung bitte an anne.oertel@kjr-sw.de
Der Kreisjugendring Schweinfurt veranstaltet vom 19.04. - 25.04.2025 eine Osterferienfreizeit in der Fränkischen Schweiz für alle von 10 - 14 Jahren.
Wir sind im Jugendhaus Leinleitertal untergebracht. Das Gelände bietet jede Menge Platz für Freizeitaktivitäten und in der gut ausgestatteten Küche bereitet ihr gemeinsam mit unseren ehrenamtlichen Betreuern alle Mahlzeiten zu, um euch für die spannenden Ausflüge zu stärken.
Von hier aus brechen wir außerdem zu tollen Ausflugszielen in der nahen Umgebung auf und können Höhlen, Schlösser oder die Sommerrodelbahn besuchen.
Wenn es mal einen Regentag gibt, verbringen wir diesen einfach im gemütlichen Aufenthaltsraum mit Gesellschaftsspielen, spannenden Gruppenspielen, Basteln oder mit einem Filmabend. Die Betreuung der Freizeit erfolgt durch Ehrenamtliche.
Wir setzen uns dafür ein, dass jedes Kind/jeder bzw. jede Jugendliche/jede Person teilnehmen kann.
Kosten: 162 €. Die Kosten beinhalten den Transfer in Kleinbussen, Vollverpflegung, Unterkunft, Eintritte, Programm und Betreuung.
Anmeldeschluss ist der 30.03.2025.
Achtung, die Plätze sind begrenzt!
Weitere Informationen und Anmeldeformular unter https://www.kjr-sw.de/events/freizeiten-und-fahrten/
Rückfragen und Anmeldungen bitte an anne.oertel@kjr-sw.de
Kostenfreies Onlineseminar der unterfränkischen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Wie geht es den unterfränkischen Wäldern? Welche Schädlinge machen den Bäumen zwischen Untermain und Haßbergen zu schaffen? Welche Baumarten eignen sich für Voranbau und Wiederaufforstung? Kann ich meinen Wald durch gezielte Pflegemaßnahmen zukunftsfit machen?
An vier Abendterminen im Februar möchten Ihnen die Expertinnen und Experten der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Bad Neustadt a. d. Saale, Karlstadt, Kitzingen-Würzburg und Schweinfurt Impulse geben, die Ihren Blick über das Gewohnte hinaus öffnen. Es erwartet Sie Content zu Themen wie Waldpflege, Schädlingsbefall an der Eiche, Baumartenwahl im Klimawandel und vielen mehr.
Zusätzlich können Sie an zwei Praxistagen im Wald Ihr Wissen vertiefen.
Termine: 18. /20. /25./ 27. Februar 2025, jeweils von 19 - 20:30 Uhr
Infos und Anmeldung unter: www.aelf-sw.bayern.de/forstwirtschaft und unter: www.weiterbildung.bayern.de oder direkt hier :
Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025
Die von der Verbandsversammlung am 10.12.2024 beschlossene Haushaltssatzung einschließlich ihrer Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2025 hat die Regierung von Unterfranken mit Schreiben vom 18.12.2024 genehmigt und in ihrem Amtsblatt Nr. 2 vom 23. Januar 2025 amtlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung samt Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in den Geschäftsräumen des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe in 97490 Poppenhausen, Bergstr. 4, öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Aufhebungssatzung des Kommunalunternehmens der Rhön-Maintal-Gruppe
Die von der Verbandsversammlung vom 10.12.2024 beschlossene Aufhebungssatzung des Kommunalunternehmens der Rhön-Maintal-Gruppe hat die Regierung von Unterfranken in ihrem Amtsblatt Nr. 25 vom 19.12.2024 veröffentlicht.
Die Aktivsenioren beraten auch im Jahr 2025 Gründerinnen und Gründer
Im kommenden Jahr bieten die Aktivsenioren erneut ihre bewährte Beratung für Unternehmen, Gründerinnen und Gründer sowie Selbstständige aus Stadt und Landkreis Schweinfurt an.
Sie stehen mit ihrer Expertise in den Bereichen Existenzgründung, -sicherung, Unternehmensnachfolge und Digitalisierung für Interessierte zur Verfügung. Auch bei der Ausarbeitung von Businessplänen sowie der Erstellung einer Tragfähigkeitsbescheinigung bieten sie ihre Unterstützung an.
Weitere Informationen gibt es unter www.aktivsenioren.de.
Die kostenfreien Beratungsgespräche finden in der Regel am letzten Dienstag des Monats von 9 bis 12 Uhr im Landratsamt Schweinfurt statt.
Die ersten Termine im kommenden Jahr sind für den 25. Februar 2025 und den 25. März 2025 angesetzt.
Im Voraus ist eine Terminvereinbarung bei der Wirtschaftsförderung des Landkreises Schweinfurt erforderlich (E-Mail: wirtschaft@lrasw.de, Tel: 09721 55-380).
Anmeldung für den Eintritt in die Fachoberschule und Berufsoberschule FOS/BOS im Schuljahr 2025/2026
Die Anmeldungen für den Eintritt in die Fachoberschule und Berufsoberschule erfolgen zunächst online. Besuchen Sie hierzu unsere Homepage (www.fosbos-sw.de) und folgen Sie dem Link zur Anmeldung. Die für die Anmeldung notwendigen Anmeldeunterlagen werden an der Friedrich-Fischer-Schule in der Zeit vom 17. Februar bis 28. Februar 2025 entgegengenommen. Die persönliche Abgabe der Unterlagen ist zwingend erforderlich. Termine können im Rahmen der Online-Anmeldung gebucht werden. Anmeldungen, die außerhalb des Anmeldezeitraum erfolgen, können nur berücksichtigt werden, wenn an der Schule noch freie Kapazitäten vorhanden sind.
Weitere Informationen zur Schule und den verschiedenen Ausbildungsrichtungen finden Sie auf unserer Homepage.
Montag: ganztags geschlossen
Dienstag: 07:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr
Eine persönliche Vorsprache in allen Bereichen des Rathauses ist nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem entsprechenden Ansprechpartner möglich.
Termine mit dem Bürgerservice können Sie online über unsere Homepage www.waigolshausen.de/termin vereinbaren.
| Gemeindeverwaltung: | |
| Telefon: | 09722 9111-0 |
| Fax: | 09722 9111-20 |
| e-mail-Adresse: | gemeinde@waigolshausen.de |
| Nachrichtenblatt: | |
| e-mail-Adresse: nachrichtenblatt@waigolshausen.de | |
| 1. Bgm. Christian Zeißner | |
| Telefon: | 09722 9111-13 |
| e-mail-Adresse: buergermeister@waigolshausen.de | |
Termine mit 1. Bürgermeister Christian Zeißner bitte vorher telefonisch vereinbaren.
| Thomas Drescher | |
| Telefon: | 09722 9111-15 |
| e-mail-Adresse: | ewo@waigolshausen.de |
| Carolin Gold | |
| Telefon: | 09722 9111-11 |
| e-mail-Adresse: | buergerbuero@waigolshausen.de |
| Alexander Hilbig | |
| Telefon: | 09722 9111-22 |
| e-mail-Adresse: | hauptamt@waigolshausen.de |
| Martin Dürr | |
| Telefon: | 09722 9111-12 |
| e-mail-Adresse: | bauamt@waigolshausen.de |
| Josef Zeißner | |
| Telefon: | 09722 9111-14 |
| e-mail-Adresse: | geschaeftsleitung@waigolshausen.de |
| Klaus Bärtl | |
| Telefon: | 09722 9111-18 |
| e-mail-Adresse: kaemmerei@waigolshausen.de | |
| Annette Gößmann-Öser | |
| Telefon: | 09722 9111-19 |
| e-mail-Adresse: | steueramt@waigolshausen.de |
| Tanja Mauder | |
| Telefon: | 09722 9111-21 |
| e-mail-Adresse: | kasse@waigolshausen.de |
| Bauhof Waigolshausen | |
| Tel.: | 09722 944294 |
| e-mail-Adresse: | bauhof@waigolshausen.de |
| Freizeitzentrum, Jahnstr. | Tel.: 1318 |
| Grundschule Werneck | Tel.: 94904-0 |
| Mittelschule Werneck | Tel.: 949030 |
| Schulverband Schwanfeld | Tel.: 09384 973055 |
| Kindergarten Waigolshausen | Tel.: 8803 |
| Kindergarten Hergolshausen | Tel.: 7515 |
| Kindergarten Theilheim | Tel.: 09384 1810 |
| Landratsamt Schweinfurt | Tel.: 09721 55-0 |
Bei Problemen mit Gas, Wasser und Strom sind folgende Stellen zu verständigen:
Gas
Gasversorgung Unterfranken GmbH
Tel.: 0931 275588
www.gasuf.de
Wasser
Rhön-Maintal-Wasserversorgung
Tel.: 09725 700-0
www.rmg-poppenhausen.de
Strom
ÜZ Mainfranken
Tel.: 09382 604-0
www.uez.de
Krisennetzwerk Unterfranken
Hilfe bei psychischen Krisen
0800 655 3000