Auf der Informationsveranstaltung standen die Projektverantwortlichen für Fragen zur Verfügung.
Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nutzen die Gelegenheit
ich hoffe sehr, dass Sie gut und gesund ins neue Jahr gestartet sind; der Januar ist auch schon fast wieder rum. Der Wintereinbruch in dieser Woche hat ein wundervolles Bild in unsere Landschaft gezaubert. Ich hoffe sehr, dass Sie die Möglichkeit haben, dieses Bild aufzunehmen und positiv in die nächsten Wochen zu gehen. Apropos nächste Wochen: Vermutlich werden wir noch schönere Winterbilder zu sehen bekommen. Am 5. Februar starten die Olympischen Spiele in Mailand und Cortina. Für viele ist eine Teilnahme an Olympia schon das größte Ziel. Den deutschen Teilnehmer wünsche ich viel Erfolg, einen reichen Medaillenregen und schöne und friedvolle Wettbewerbe.
Eine Art Wettbewerb wird auch in unserem Landkreis bzw. in unserer Gemeinde stattfinden. Die Kommunalwahlen am 8. März stehen vor der Tür und die Parteien und Bewerber sind schon fest dabei Werbung für sich und ihre Ziele zu machen. In diesem Zusammenhang habe ich eine Bitte: Nutzen Sie die Möglichkeit der Wahl. Unsere Demokratie baut auf dieses Mitbestimmungsrecht auf. Ab dem 16. Februar werden Briefwahlunterlagen versendet und die Wahlen können beginnen.
Die Arbeiten in der Gemeinde sind in vollem Gange. So haben wir in der letzten Gemeinderatssitzung einen weiteren Schritt Richtung notwendiger Erweiterung des Feuerwehrhauses Waigolshausen getätigt. Wir stehen in enger Abstimmung mit den Kommandanten, den Vereinsverantwortlichen und dem Planer, um eine wirtschaftlich günstige Lösung mit dem größtmöglichen Zweck zu erreichen. Ein weiterer Beschluss betraf die aus der Bürgerschaft beantragte Umwandlung eines allgemeinen Wohngebietes in ein reines Wohngebiet. Hier hat sich der Gemeinderat einstimmig dagegen ausgesprochen.
Die Sanierung der Alten Schule in Hergolshausen geht weiter voran. Die Trockenbauarbeiten sind gestartet, Estricharbeiten werden bei entsprechenden Temperaturen durchgeführt. So langsam kann man schon erkennen, wohin die Sanierungsmaßnahme führt. In regelmäßigen Baubesprechungen achten wir auf die zügige Durchführung der Maßnahme.
Für das kommende Jahr haben wir uns einige größere und kleinere Themenbereiche zur Bearbeitung vorgenommen. Die wichtigsten will ich an dieser Stelle kurz erwähnen (kein vollständiger Überblick):
| Waigolshausen: | |
| - | Umsetzung neues Förderprogramms zum Breitbandausbau |
| - | Fertigstellung Spielplatz Obere Honigleite |
| - | Evtl. Übernahme und Umgestaltung Areal Alter Kindergarten |
| - | Planungen zum Anbau des Feuerwehrhauses im Austausch mit der Feuerwehr |
| Theilheim: | |
| - | Umsetzung neues Förderprogramms zum Breitbandausbau |
| - | Sanierung von Geh-/Straßenbelägen |
| - | Weiterführung/Abschluss Verhandlungen zur Übernahme des Kindergartengebäudes |
| - | evtl. Kanalsanierungsmaßnahmen (Befahrungsergebnisse stehen noch aus) |
| Hergolshausen: | |
| - | Abschluss Sanierungsmaßnahme Alte Schule |
| - | Weiterführung/Abschluss Verhandlungen zur Übernahme des Kindergartengebäudes |
| - | Weiterführende Maßnahmen zur Ortsdurchfahrt |
| - | Kanalbefahrung |
| Rathaus/Verwaltung: | |
| - | Einführung der digitalen Anordnung (im Finanzwesen) |
| - | Beitragsnacherhebung bebauter Grundstücke im Neubaugebiet „Obere Honigleite“ |
| - | Kalkulation und Abrechnung Kanalsanierung Waigolshausen |
Sie sehen, wir haben uns einiges vorgenommen. Ich freue mich schon auf die Aufgaben und die Umsetzungen der Maßnahmen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger, zum Wohle der Gemeinde Waigolshausen.
Einige größere Veranstaltungen finden in unserer Gemeinde statt. Erwähnen will ich hier die Faschingsveranstaltungen des FCW in Waigolshausen (Prunksitzung am 31.01., 07.02., Kindersitzung am 01.02., und Kinderfasching am 08.02.), die bunten Abende der DJK Hergolshausen im Sportheim Hergolshausen (31.01. und 07.02.).
Vielen Dank an die vielen Helferinnen und Helfer für die Unterstützung dieser und anderer Veranstaltungen. Ihnen allen viel Spaß bei den närrischen Feierlichkeiten.
Ich wünsche Ihnen allen sonnige Wintertage, Gottes Segen und bleiben Sie gesund.
Mit winterlichen Grüßen
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Nichtöffentlichkeit weggefallen sind
Bgm. Zeißner gab die Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzungen zu TOP 12 und 13 vom 20.11.2025 und zu TOP 9, 10, 12 und 13 vom 16.12.2025 bekannt. Hierbei handelte es sich um die Beauftragung für den Aufbau und den Betrieb eines FTTB-Netzes (Glasfaser) an die DSLmobil GmbH, Asbach-Bäumenheim und den Grunderwerb von Teilflächen für den schon erfolgten Ausbau der St 2270 Theilheim - Schwanfeld durch den Freistaat Bayern (Straßenbauverwaltung). Der Auftrag für die Nachrüstung der Absturzsicherungen und für die Erneuerung der Drahtseile der Geräteraumtore im FZZ wurde an die Firma HERKULES-Schwebetore GmbH, Lüdenscheid, vergeben. Bei weiteren Auftragsvergaben zur Sanierung der „Alten Schule“ Hergolshausen wurde der Auftrag für die Estricharbeiten wurde an die Firma Kotzmann GmbH, Dettelbach, vergeben. Außerdem wurden die Aufträge für die Schreinerarbeiten - Innentüren - an die Firma Gebr. Reuß GbR, Bad Kissingen, und für die sonstigen Schreinerarbeiten an die Firma Breitenbach, Eußenheim-Aschfeld, vergeben. Die Bauendreinigung soll durch die Firma Götz Gebäudemanagement Franken GmbH, Regensburg, erfolgen. Der Auftrag für die Umrüstung auf elektronische Sirenenanlagen an den Standorten „Alte Schule Hergolshausen“ und „Rathaus Waigolshausen“ wurde an die Firma Hörmann Warnsysteme GmbH, Kirchseeon, vergeben. Weiter wurde beschlossen, dass die Gemeinde Waigolshausen wie in den Vorjahren auch für das Jahr 2027 wieder an der gemeinsamen Stromausschreibung der ÜZ Mainfranken eG teilnimmt
Bestellung beschränkt persönlicher Dienstbarkeiten
Die Gasversorgung Unterfranken beantragte die grundbuchrechtliche Eintragung beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für eine noch in Planung befindliche Gasleitungsverlegung zwischen Werneck und Waigolshausen. Hiervon betroffen ist der gemeindliche Graben Fl.-Nr. 1107, Gemarkung Waigolshausen. Die übrigen betroffenen Grundstücke befinden sich in Privateigentum oder gehören der Flurbereinigungsgenossenschaft Waigolshausen. Der Gemeinderat stimmte der beantragten Bestellung und der Vergütungsregelung zu.
Änderung der Kostenregelung zur Übertragung der Aufgaben des Standesamts mit dem Markt Werneck
Seitens des Marktes Werneck wurde die bisher vereinbarte Umlagenhöhe zum 31.12.2025 gekündigt. Grund hierfür waren die sich aus den Ergebnisrechnungen der Jahre 2023 und 2024 ergebenen außergewöhnlichen Kostensteigerungen, die insbesondere aus Lohnsteigerungen und deutlichen Kostensteigerungen im Bereich der EDV-Anwendungen resultieren. Die vom Markt Werneck vorgeschlagene Neuregelung, nach der sich ab 01.01.2026 die Höhe der Umlage von bisher 3,30 €/Einwohner auf 6,22 €/Einwohner erhöht, um eine an die veränderten Kosten und an die Einwohnerzahlen angepasste kostendeckende Abrechnung zu erreichen, wurde vom Gemeinderat angesichts der nachvollziehbaren Erforderlichkeit anerkannt. Für die Berechnung wurden die tatsächlichen Kosten des Jahres 2024 nach dem anteiligen Arbeitsanfall von 13,72 % aufgeteilt. Die bisher schon bestehende jährliche Steigerung von 2 % bleibt bestehen, um weitere Kostenentwicklungen aufzufangen. Damit erhöhen sich die Kosten für die Gemeinde Waigolshausen zwar deutlich, stellen aber berechtigte und nachvollziehbare Forderungen des Marktes Werneck dar. Seitens der Verwaltung wurde die bisherig sehr gedeihliche und reibungslose Zusammenarbeit im Standesamtswesen hervorgehoben, die es auf einer finanziell ausgewogenen Basis weiter fortzusetzen gilt.
Feststellung der Jahresrechnung 2024 und Entlastung zur Jahresrechnung 2024
Das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 wurde bereits am 06.02.2025 dem Gemeinderat vorgestellt. Die Jahresrechnung 2024 wurde am 25.11.2025 vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Im Rechnungsjahr 2024 ergab sich als wesentliche Zahl eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 782.012,65 € (veranschlagt waren 289.450,00 €). Als Rechnungsergebnis ergaben sich im Verwaltungshaushalt Einnahmen und Ausgaben von jeweils 6.691.467,88 € und im Vermögenshaushalt von jeweils 2.924.690,36 €. Der Gesamthaushalt lag somit im Ergebnis bei 9.616.158,24 €. Im Verwaltungshaushalt führten Mehreinnahmen trotz auch vorhandener Mehrausgaben zu einer insgesamten Verbesserung gegenüber dem Haushaltsansatz. Im Vermögenshaushalt führte teilweise eine zeitliche Verschiebung von Maßnahmen zu einer Verringerung der Ausgabesummen. Zum Haushaltsausgleich konnte eine Rücklagenzuführung in Höhe von 521.917,02 € erfolgen, womit die allgemeine Rücklage zum Jahresende 2024 bei 4.311.214,78 € lag. Die veranschlagte Rücklagenentnahme in Höhe von 1.033.300 € war nicht erforderlich. Durch Darlehenstilgungen in Höhe von 221.794,46 € verringerte sich der gemeindliche Schuldenstand (ohne anteilige Schulden bei den Schulverbänden) zum 31.12.2024 auf 783.069,13 €. Die rechnerische Pro-Kopf-Verschuldung verringerte sich damit auf ca. 287 €.
Die im Laufe der Rechnungsprüfung aufgekommenen Fragen konnten alle noch während der Prüfung sachgerecht beantwortet werden. Aufgrund des Prüfungsergebnisses, mit dem eine sparsame und ordnungsgemäße Haushaltsführung bestätigt wurde, stellte der Gemeinderat die Jahresrechnung einstimmig mit dem vorgelegten Ergebnis fest. Auch die Entlastung für das Haushaltsjahr 2024 wurde einstimmig erteilt.
Jahresrückblick
Bürgermeister Zeißner gab in der letzten Sitzung des Jahres 2025 einen Rückblick auf das abgelaufene Jahr und benannte die wesentlichen Geschehnisse und Schwerpunkte der Gemeinde Waigolshausen. Sein Dank erging an den Gemeinderat, an die Gemeindebediensteten und an die Feuerwehren sowie an alle Vereine und Gruppen, die das örtliche Leben bereichern. Insbesondere dankte er allen, die sich für andere in ehrenamtlicher Tätigkeit eingebracht haben. 3. Bürgermeisterin Keller bedankte sich im Namen des Gemeinderats und der Bevölkerung beim ersten Bürgermeister Zeißner für seinen Einsatz.
Überarbeitete Planung Feuerwehrhausanbau Waigolshausen
Das Architekturbüro Pollach stellte das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie zur überarbeiteten Planung und Kostenschätzung für den Anbau des Feuerwehrhauses Waigolshausen vor. Der Gemeinderat beauftragte anschließend die Verwaltung, aufgrund dieser Machbarkeitsstudie Angebote von Fachplanern für die Leistungsphasen 1 - 3 einzuholen, um den Anbau in der vorgestellten Art und Weise umzusetzen. Überdies wurde die Verwaltung beauftragt, sich um mögliche Fördermittel zu bemühen. Dem Beschluss vorausgegangen war eine umfangreiche Darstellung der - gegenüber einer früheren Vorplanung - deutlich geänderten Konzeption, die gemeinsam mit den Feuerwehrkameraden, dem Planer und dem Bürgermeister entwickelt wurde. Statt des zunächst vorgesehenen Anbaus in fester Bauweise soll der Anbau für das zweite Feuerwehrfahrzeug (das derzeit ungeschützt im Freien steht) in Sandwichbauweise entstehen, womit sich auch die Kosten deutlich reduzieren werden. Zudem wird auch eine Fläche für eine zukünftig mögliche zusätzliche Erweiterung der Fahrzeughalle freigehalten. Der weitere Anbau, in dem zukünftig die Umkleideräume und Duschen, ein Büro, Lager- und Parkflächen für einen Anhänger untergebracht werden und auch eine überdachte Fläche für die Notstromversorgung entstehen sollen, ist an der Nordseite des Gebäudes vorgesehen. Die bisherigen Räumlichkeiten im Bestandsgebäude werden u. a. zu Lagerräumen und zu einer Werkstatt umfunktioniert. Außerdem sollen weiter Stellplätze auf dem Grundstück geschaffen werden.
Vom Gemeinderat wurde die Notwendigkeit eines Anbaus am Feuerwehrhaus damit erneut grundsätzlich anerkannt. Die erforderlichen Planungen sollen nun auf den Weg gebracht werden.
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Am Weidenweg" von "Allgemeines Wohngebiet" in "Reines Wohngebiet"
Am 23.10.2025 ging bei der Gemeinde Waigolshausen ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans „Am Weidenweg“ von einem "Allgemeinen Wohngebiet" in ein "Reines Wohngebiet" ein mit dem Ziel, die Schallimmissionen in diesen Bereich zu reduzieren. Die Immissionsrichtwerte liegen bei einem allgemeinen Wohngebiet bei 55 dB (A) (tags) und bei 40 dB (A) (nachts), bei einem reinen Wohngebiet bei 50 dB (A) (tags) und bei 35 dB (A) (nachts). Die Verwaltung hatte für die fachliche Bewertung eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, welche dem Gemeinderat zusammen mit weiteren Unterlagen schon zur Vorbereitung zur Verfügung gestellt wurde.
Zusammenfassend wurde festgestellt, dass eine Änderung des Bebauungsplans „Am Weidenweg“ grundsätzlich möglich wäre. Die Umsetzung wäre jedoch mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden und würde voraussichtlich einen Zeitraum von mindestens einem Jahr erfordern. Die im Verfahren zu untersuchende Geräuschsituation wäre aber nicht ausschließlich auf die zukünftigen Windenergieanlagen zurückzuführen. Somit wäre der Erfolg des Verfahrens nicht gesichert. Zudem wären zusätzliche Aufwendungen im Bereich des Immissionsschutzes zu erwarten, da die Erstellung eines entsprechenden fachgutachterlichen Nachweises erforderlich wäre, welches als Ergebnis aktive sowie passive Schallschutzmaßnahmen fordern könnte. Das würde vermutlich den Bau von groß zu dimensionierenden Schallschutzwällen und Schallschutzmauern erfordern, die nur mit sehr hohem Kostenaufwand erstellt werden könnten.
Im Anschluss an eine rege Beratung und Abwägung hat der Gemeinderat den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes von einem Allgemeinen Baugebiet in ein Reines Baugebiet einstimmig abgelehnt.
Der Gemeinderatssitzung war zwei Tage zuvor eine Informationsveranstaltung der Firmen Prokon und Statkraft unter Beteiligung der Gemeinden Waigolshausen und Bergrheinfeld vorausgegangen, bei der sich die interessierten Bürgerinnen und Bürger über die Planungen zum Windkraftvorranggebiet Wk13 und den dort in Planung befindlichen Windkraftanlagen informieren konnten. Diese Möglichkeit wurde von vielen Teilnehmern wahrgenommen. Hierbei konnten in direkten Gesprächen an verschiedenen Ständen und Schautafeln Fragen an die Fachleute gestellt werden, die auch umfassend und kompetent beantwortet wurden.
Information des Bürgermeisters / Anfragen nach § 29 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat
Die geschotterten Parkflächen an der Grundschule Waigolshausen sollen verbessert werden.
Gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBI l S. 965) und des Bayerischen Grundsteuergesetzes (BayGrStG) vom 10.12.2021 (GVBl. S. 638) in den derzeit jeweils gültigen Fassungen wird die Grundsteuer für das Jahr 2026 - vorbehaltlich anders lautender schriftlicher Grundsteuerbescheide für 2026 - in gleicher Höhe wie im Kalenderjahr 2025 festgesetzt. Dies bedeutet, dass diejenigen Steuerschuldner, die keinen Grundsteuerbescheid für 2026 erhalten haben, im Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für diese Steuerschuldner treten mit dem Tag dieser öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid für 2026 zugegangen wäre. Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2026 fällig. Bereits erfolgte Zahlungen werden auf die Steuerschuld angerechnet.
| Kleinbeträge werden wie folgt fällig: | |
| 1. | am 15. August 2026 mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15 € nicht übersteigt. |
| 2. | am 15. Februar und 15. August 2026 zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages, wenn dieser 30 € nicht übersteigt. |
Wurde die Zahlung der Grundsteuer in einem Jahresbetrag beantragt, ist die Grundsteuer am 1. Juli 2026 zur Zahlung fällig.
Die Grundsteuerbescheide und die Begründung hierzu können bei der Gemeinde Waigolshausen, Steueramt, Kirchstraße 8, 97534 Waigolshausen, eingesehen werden.
Treten gegenüber dem Vorjahr in der sachlichen und/oder in der persönlichen Steuerpflicht Änderungen ein, wird von Amts wegen nach Erlass des Grundsteuermessbescheides durch das Finanzamt von der Gemeinde Waigolshausen ein neuer Grundsteuerbescheid zugestellt. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Grundsteuerbescheides hat der Steuerschuldner zu den bisherigen Fälligkeitstagen Vorauszahlungen (§ 29 GrStG) unter Zugrundelegung der zuletzt festgesetzten Jahressteuer zu entrichten.
Diese öffentliche Grundsteuerfestsetzung gilt am Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden.
| 1. | Wenn Widerspruch eingelegt wird ist der Widerspruch einzulegen bei der Gemeinde Waigolshausen, Kirchstraße 8, 97534 Waigolshausen. |
| 2. | Wenn unmittelbar Klage erhoben wird ist die Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht, Burkarderstraße 26, 97082 Würzburg |
| zu erheben. | |
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich.
Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Seit 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
Anmeldung: Wer einen über 4 Monate alten Hund besitzt, der bei der Gemeinde Waigolshausen noch nicht zur Hundesteuer angemeldet ist, muss ihn unverzüglich in der Verwaltung der Gemeinde Waigolshausen, Zimmer Nr. 4 (Tel.: 09722 9111-19) zur Hundesteuer anmelden. Besitzen mehrere Personen zusammen einen Hund, genügt die Anmeldung durch einen Besitzer. Wenn sich die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung ändern oder entfallen, ist dies ebenfalls unverzüglich der Gemeinde mitzuteilen.
Abmeldung: Wenn ein über 4 Monate alter Hund abhandenkommt, getötet wird oder verendet, muss ihn der bisherige Besitzer ebenfalls unverzüglich bei der Gemeinde abmelden. Wechselt der Hund den Besitzer, so hat der bisherige Hundehalter bei der Abmeldung Name und Wohnung des neuen Hundebesitzers anzugeben. Hält ein Hundehalter einen Hund künftig in einer anderen Gemeinde, ist dies ebenfalls unverzüglich bei der Gemeinde zu melden.
Hundesteuer: Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer und wird jeweils am 15.02. des Jahres fällig. Sie wird nicht erhoben, wenn ein Hund weniger als drei aufeinander folgende Kalendermonate gehalten wird. Der Hundesteuersatz beträgt derzeit jährlich 60,00 Euro für den ersten, für den zweiten Hund 80,00 Euro, für jeden weiteren Hund 120,00 Euro; der ermäßigte Steuersatz beträgt 30,00 Euro. Für Kampfhunde im Sinne der Hundesteuersatzung wird eine Hundesteuer von 500,00 Euro/Jahr erhoben.
Hundesteuerbescheide 2026: Vorbehaltlich anders lautender schriftlicher Hundesteuerbescheide 2026 wird die Hundesteuer in gleicher Höhe wie im Kalenderjahr 2024 festgesetzt. Dies bedeutet, dass diejenigen Steuerschuldner, die keinen Hundesteuerbescheid 2026 erhalten, im Kalenderjahr 2026 die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Falls eine Ermächtigung zum Bankeinzug vorliegt, wird die Hundesteuer zum 15.02. vom Konto abgebucht. Zahlungspflichtige, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir um zuverlässige Beachtung des Fälligkeitstermins 15.02. bzw. um rechtzeitige Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats
Vorbehaltlich anders lautender schriftlicher Bescheide zur Friedhofspflegegebühr 2026 wird die Friedhofspflegegebühr in gleicher Höhe wie im Kalenderjahr 2025 festgesetzt. Dies bedeutet, dass diejenigen Abgabenschuldner, die keinen Bescheid über die Friedhofspflegegebühr 2026 erhalten, im Kalenderjahr 2026 die gleiche Friedhofspflegegebühr wie im Vorjahr zu entrichten haben. Falls eine Ermächtigung zum Bankeinzug vorliegt, wird die Friedhofspflegegebühr zum 15.02. vom Konto abgebucht. Zahlungspflichtige, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir um zuverlässige Beachtung des Fälligkeitstermins 15.02. bzw. um rechtzeitige Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.
Wahlbekanntmachung für die Wahl des Gemeinderats, der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters, des Kreistags, des Kreistags, am Sonntag, 8. März 2026
| 1. | Die Abstimmung dauert von 8 Uhr bis 18 Uhr. | |||
| 2. | Das Stimmrecht kann folgendermaßen ausgeübt werden: | |||
| 2.1 | Im Abstimmungsraum: | ||
|
| 2.1.1 | Die Gemeinde ist in 3 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt. | |
| In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 15. Februar 2026 (21. Tag vor dem Wahltag) übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Abstimmungsraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten abstimmen können. Sie enthalten einen Hinweis, ob der Abstimmungsraum barrierefrei ist. | |||
|
| 2.1.2 | Stimmberechtigte können, wenn sie keinen Wahlschein besitzen, nur in dem Abstimmungsraum des Stimmbezirks abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. | |
|
| 2.1.3 | Wer einen Wahlschein besitzt, kann das Stimmrecht ausüben | |
|
|
| a) | bei Gemeindewahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum der Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat, |
|
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| b) | bei Landkreiswahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum innerhalb des Landkreises; gilt der Wahlschein zugleich für Gemeindewahlen, kann die Stimmabgabe hierfür nur in dieser Gemeinde erfolgen. |
|
| 2.1.4 | Die Abstimmenden haben ihre Wahlbenachrichtigung oder ihren Wahlschein und ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen/Unionsbürger einen Identitätsausweis, oder ihren Reisepass zur Abstimmung mitzubringen. | |
|
| 2.1.5 | Die Stimmzettel werden den Abstimmenden beim Betreten des Abstimmungsraums ausgehändigt. Sie müssen von den Stimmberechtigten allein in einer Wahlkabine des Abstimmungsraums gekennzeichnet werden. | |
|
| 2.1.6 | Die Durchführung der Abstimmung und die Feststellung des Abstimmungsergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung der Abstimmung möglich ist. | |
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| 2.1.7 | Die Wahlbenachrichtigung ist bei Bürgermeister- und Landratswahlen aufzubewahren, da sie für eine etwaige Stichwahl benötigt wird. | |
| 2.2 | Durch Briefwahl: | ||
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| 2.2.1 | Wer durch Briefwahl wählen will, muss dies bei der Gemeinde beantragen und erhält dann folgende Unterlagen: | |
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| a) | Einen Stimmzettel für jede oben bezeichnete Wahl, |
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| b) | einen Stimmzettelumschlag für alle Stimmzettel, |
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| c) | einen hellroten Wahlbriefumschlag für den Wahlschein und den Stimmzettelumschlag mit der Anschrift der Behörde, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, |
|
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| d) | ein Merkblatt für die Briefwahl. |
| Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl. | |||
|
| 2.2.2 | Bei der Briefwahl sorgen die Stimmberechtigten dafür, dass der Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein am Wahltag bis zum Ablauf der Abstimmungszeit bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Behörde eingeht. | |
| 3. | Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15 Uhr in | |||
| - | Briefwahlvorstand 1: Freizeitzentrum Waigolshausen, Jahnstr. 101, 97534 Waigolshausen (2. Drittel) | ||
| - | Briefwahlvorstand 2: Freizeitzentrum Waigolshausen, Jahnstr. 101, 97534 Waigolshausen (3. Drittel) | ||
| zusammen. | |||
| 4. | Grundsätze für die Kennzeichnung der Stimmzettel: | |||
| Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln. Sie sind als Muster anschließend an diese Bekanntmachung abgedruckt.1) Gegebenenfalls aufgedruckte Strichcodes dienen ausschließlich der Erleichterung der Stimmenauszählung. | |||
| 4.1 | Wahl des Gemeinderats und des Kreistags: | ||
|
| 4.1.1 | Sofern die Stimmzettel mehrere Wahlvorschläge enthalten, gelten die Grundsätze der Verhältniswahl. | |
| Aus den anschließend abgedruckten Stimmzetteln ergibt sich, wie viele Stimmen die Stimmberechtigten haben. Es können nur die auf den amtlichen Stimmzetteln vorgedruckten Bewerberinnen und Bewerber gewählt werden. Die Stimmberechtigten können einen Wahlvorschlag unverändert annehmen, indem sie in der Kopfleiste den Kreis vor dem Kennwort des Wahlvorschlags kennzeichnen. | |||
| Sollen einzelne Bewerberinnen und Bewerber Stimmen erhalten, wird das Viereck vor den Bewerberinnen und Bewerbern gekennzeichnet. | |||
| Die Stimmberechtigten können innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben, wobei auch mehrfach aufgeführte Bewerberinnen und Bewerber nicht mehr als drei Stimmen erhalten dürfen. | |||
| Die Namen vorgedruckter Bewerberinnen und Bewerber können gestrichen werden. Die übrigen Bewerberinnen und Bewerber sind dann gewählt, wenn der Wahlvorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet wurde. | |||
| Die Stimmberechtigten können ihre Stimmen innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl Bewerberinnen und Bewerbern aus verschiedenen Wahlvorschlägen geben. | |||
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| 4.1.2 | Sofern die Stimmzettel keinen oder nur einen Wahlvorschlag enthalten, gelten die Grundsätze der Mehrheitswahl. | |
| Aus den anschließend abgedruckten Stimmzetteln ergibt sich, wie viele Stimmen die Stimmberechtigten haben. Das sind so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder oder Kreisrätinnen und Kreisräte zu wählen sind. Die Stimmberechtigten können innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben, wobei auch mehrfach aufgeführte Bewerberinnen und Bewerber nicht mehr als drei Stimmen erhalten dürfen. | |||
| a) | Wenn der Stimmzettel nur einen Wahlvorschlag enthält, können die Stimmberechtigten die auf dem Stimmzettel vorgedruckten Bewerberinnen und Bewerber dadurch wählen, dass sie den Wahlvorschlag oder den Namen der Bewerbe-rinnen und Bewerber in eindeutig bezeichnender Weise kennzeichnen. Sie können vorgedruckte Bewerberinnen und Bewerber streichen; in diesem Fall sind die übrigen Bewerberinnen und Bewerber dann gewählt, wenn der Wahlvorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet wurde. Die Stimmberechtigten können Stimmen an andere wählbare Personen vergeben, indem sie diese in eindeutig bezeichnender Weise auf dem Stimmzettel handschriftlich hinzufügen. | ||
| b) | Wenn der Stimmzettel keinen Wahlvorschlag enthält, vergeben die Stimmberechtigten ihre Stimmen dadurch, dass sie wählbare Personen in eindeutig bezeichnender Weise auf dem Stimmzettel handschriftlich eintragen. | ||
| Gewählt sind die Personen in der Reihenfolge der Stimmenzahlen. | |||
| 4.2 | Wahl der ersten Bürgermeisterin und des ersten Bürgermeisters sowie der Landrätin und des Landrats: | ||
| Jede stimmberechtigte Person hat eine Stimme. Auf den anschließend abgedruckten Stimmzetteln1) ist erläutert, wie die Stimmzettel zu kennzeichnen sind. | |||
| 4.3 | Die gekennzeichneten Stimmzettel sind mehrfach so zu falten, dass der Inhalt verdeckt ist. | ||
| 5. | Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle der wahlberechtigten Person ist unzulässig (Art. 3 Abs. 4 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes). Eine wahlberechtigte Person, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe der Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der wahlberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (Art. 3 Abs. 5 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes). | |||
| Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 StGB) | |||
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Gemeinderats, der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters, des Kreistags und der Landrätin oder des Landrats, am 8. März 2026
| 1. | Das Wählerverzeichnis für die oben bezeichnete(n) Wahl(en) der Gemeinde Waigolshausen wird in der Zeit vom 16. Februar 2026 bis 20. Februar 2026 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Waigolshausen Kirchstr. 8 97534 Waigolshausen (Zimmer 2) für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Wahlberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. | ||
| Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich. | ||
| 2. | Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der oben genannten Einsichtsfrist Beschwerde einlegen. Die Beschwerde kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. | ||
| 3. | Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 15.02.2026 (21. Tag vor der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Beschwerde gegen das Wählerverzeichnis einlegen, andernfalls besteht die Gefahr, das Wahlrecht nicht ausüben zu können. | ||
| 4. | Wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist und keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Stimmbezirk abstimmen, in dem die Eintragung in das Wählerverzeichnis besteht. | ||
| 5. | Wer einen Wahlschein hat, kann das Stimmrecht ausüben | ||
| 5.1. | bei Gemeindewahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum der Gemeinde/Stadt, die den Wahlschein ausgestellt hat, | |
| 5.2. | bei Landkreiswahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum innerhalb des Landkreises; gilt der Wahlschein zugleich für Gemeindewahlen, kann die Stimmabgabe hierfür nur in dieser Gemeinde/Stadt erfolgen, | |
| 5.3. | durch Briefwahl. | |
| 6. | Einen Wahlschein erhält auf Antrag | ||
| 6.1. | eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person | |
| Der Wahlschein kann bis zum Freitag, 6. März 2026, 15 Uhr (2. Tag vor dem Wahltag) im Rathaus, Kirchstr. 8, 97534 Waigolshausen schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden. | ||
| 6.2. | eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, wenn | |
|
| a) | sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 15 Abs. 6 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach Art. 12 Abs. 3 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (vgl. Nm. 1 und 3) versäumt hat, |
|
| b) | ihr Wahlrecht erst nach Ablauf der unter a) genannten Antrags- oder Beschwerdefristen entstanden ist, |
|
| c) | ihr Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist und sie nicht in ein Wählerverzeichnis eingetragen wurde. |
| Diese Wahlberechtigten können bei der in Nr. 6.1 bezeichneten Stelle den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) stellen. | ||
| 7. | Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie oder er dazu berechtigt ist. Kann eine wahlberechtigte Person infolge einer Behinderung weder den Wahlschein selbst beantragen noch einem Dritten eine Vollmacht erteilen, darf sie sich der Unterstützung einer Person ihres Vertrauens bedienen. Diese hat unter Angabe ihrer Personalien glaubhaft zu machen, dass die Antragstellung dem Willen der wahlberechtigten Person entspricht. | ||
| 8. | Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person | ||
|
| a) | einen Stimmzettel für jede oben bezeichnete Wahl, |
|
| b) | einen Stimmzettelumschlag für alle Stimmzettel, |
|
| c) | einen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, |
|
| d) | ein Merkblatt für die Briefwahl. |
|
| Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden übersandt oder amtlich überbracht. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden | |
| 9. | Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch durch die Wahlberechtigten persönlich abgeholt werden. An andere Personen können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einen amtlichen Ausweis nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor dem Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern. Die bevollmächtigte Person muss bei Abholung der Unterlagen das 16. Lebensjahr vollendet haben; auf Verlangen hat sie sich auszuweisen. Kann eine wahlberechtigte Person infolge einer Behinderung weder die Unterlagen selbst abholen noch einem Dritten eine Vollmacht erteilen, darf sie sich der Hilfe einer Person ihres Vertrauens bedienen. Diese hat unter Angabe ihrer Personalien glaubhaft zu machen, dass sie entsprechend dem Willen der wahlberechtigten Person handelt | ||
| 10. | Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der stimmberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der wahlberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. | ||
| 11. | Bei der Briefwahl müssen die Wahlberechtigten dafür sorgen, dass der Wahlbrief, in dem sich der Wahlschein und der verschlossene Stimmzettelumschlag (mit den jeweils zugehörigen Stimmzetteln) befinden, bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl. | ||
Gemeinde Waigolshausen
Landkreis Schweinfurt
Vorschläge für die Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Hergolshausen 3 (Dorferneuerung)
Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hat mitgeteilt, dass im Dorferneuerungsverfahren Hergolshausen 3 die Mitglieder des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft gewählt werden sollen. Hierbei geht es um die Wahl von 4 Vorstandsmitgliedern und deren 4 Stellvertretern.
Gewählt werden können grundsätzlich alle Personen, die volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sind; sie müssen nicht Grundeigentümer im Flurbereinigungsgebiet oder Landwirte sein.
Die Vorstandsmitglieder werden auf die Dauer von sechs Jahren gewählt.
Die Mitglieder des Vorstandes bilden zusammen mit dem beamteten Vorsitzenden (dieser ist vom Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken bestimmt) den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft, der deren Geschäfte zu führen hat und dem somit wichtige Aufgaben obliegen.
Darüber hinaus entscheidet der Vorstand u.a. in der Dorferneuerung in Abstimmung mit dem Gemeinderat über die Ausführung und Gestaltung von Baumaßnahmen.
Zur Vorbereitung der Wahl sollen nunmehr Kandidaten benannt werden, die zur Annahme dieses Ehrenamtes bereit sind. Das Amt bittet, in geeigneter Weise einen Wahlvorschlag zu erstellen, der mindestens 8 Kandidaten enthält.
Interessierte Bürger werden gebeten, sich bis spätestens 02.03.2026 bei der Gemeinde Waigolshausen zu melden. Hier liegt jeweils eine Vorschlagsliste aus, in die sich die Bewerber eintragen und ihre Kandidatur durch eigenhändige Unterschrift bestätigen können. Der Zeitpunkt der Wahlversammlung wird zu gegebener Zeit öffentlich bekannt gegeben.
Waigolshausen, den 29.01.2026
Gemeinde Waigolshausen
Landkreis Schweinfurt
Vorschläge für die Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Hergolshausen 2 (Flurbereinigung + Waldbereinigung)
Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hat mitgeteilt, dass im Flurbereinigungs- und Waldbereinigungsverfahren Hergolshausen 2 die Mitglieder des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft gewählt werden sollen. Hierbei geht es um die Wahl von 5 Vorstandsmitgliedern und deren 5 Stellvertretern.
Gewählt werden können grundsätzlich alle Personen, die volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sind; sie müssen nicht Grundeigentümer im Flurbereinigungsgebiet oder Landwirte sein.
Die Vorstandsmitglieder werden auf die Dauer von sechs Jahren gewählt.
Die Mitglieder des Vorstandes bilden zusammen mit dem beamteten Vorsitzenden (dieser ist vom Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken bestimmt) den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft, der deren Geschäfte zu führen hat und dem somit wichtige Aufgaben obliegen.
Zur Vorbereitung der Wahl sollen nunmehr Kandidaten benannt werden, die zur Annahme dieses Ehrenamtes bereit sind. Das Amt bittet, in geeigneter Weise einen Wahlvorschlag zu erstellen, der mindestens 10 Kandidaten enthält.
Interessierte Bürger werden gebeten, sich bis spätestens 02.03.2026 bei der Gemeinde Waigolshausen zu melden. Hier liegt jeweils eine Vorschlagsliste aus, in die sich die Bewerber eintragen und ihre Kandidatur durch eigenhändige Unterschrift bestätigen können. Der Zeitpunkt der Wahlversammlung wird zu gegebener Zeit öffentlich bekannt gegeben.
Waigolshausen, den 29.01.2026
B E K A N N T M A C H U N G
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung behandelt am
Montag, den 02.03.2026 um 19 Uhr
Im Jugendraum des Freizeitzentrums in Waigolshausen
in einer Vorstandssitzung folgende Tagesordnungspunkte:
| A) | öffentlicher Teil |
| 1. | Abschlussdenkmal |
| 2. | Streitsache Fa. Rößner/TG Waigolshausen 2 |
| 3. | Zwischen-/Verwendungsnachweise |
| 4. | Fertigstellung der Maßnahmen |
| 5. | Prüfung des Verwendungsnachweises |
| 6. | Weitergabe der TG-Geräte |
| 7. | Feststellung des Verwendungsnachweises |
| 8. | Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens |
| 9. | Erlöschen der Teilnehmergemeinschaft |
| 10. | Ehrung der Vorstandsmitglieder |
Die Behandlung der Tagesordnung zu Buchstabe A ist öffentlich.
Zu dieser Vorstandssitzung wird herzlich eingeladen.
Würzburg, den 21.01.2026
Der Vorsitzende des Vorstandes
der Teilnehmergemeinschaft
Die Flurbereinigungsgenossenschaft Theilheim blieb als Körperschaft des öffentlichen Rechts über die Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens (vgl. § 149 FlurbG) hinaus bestehen (vgl. §§ 151 ff. FlurbG).
Die Eigentümer und Erbbauberechtigten jener Grundstücke, welche zum Flurbereinigungsgebiet (Stand: Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens) gehören, werden zu einer
eingeladen.
| Versammlungsort: | Theilheim, im Sportheim |
| Versammlungszeit: | Donnerstag, den 05.03.2026 um 19:30 Uhr |
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung durch den Vorstandsvorsitzenden der Flurbereinigungsgenossenschaft Theilheim |
| 2. | Bericht des Vorstandsvorsitzenden |
| 3. | Bericht des Kassiers |
| 4. | Bericht der Kassenprüfer |
| 5. | Entlastung des Vorstandes |
| 6. | Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes und der Grundsätze des Wahlverfahrens sowie der Bildung des Wahlausschusses |
| 7. | Vorschlag der Genossenschaftsversammlung für das Amt des Vorstandsvorsitzenden |
| 8. | Wahl der Vorstandsmitglieder |
| 9. | Vorschlag der Genossenschaftsversammlung für das Amt des stellv. Vorstandsvorsitzenden |
| 10. | Bestimmung von Kassenprüfern |
| 11. | Allgemeine Aussprache |
Nach der Satzung der Flurbereinigungsgenossenschaft Theilheim ist eine Neuwahl des Vorstandes erforderlich geworden.
Von der Genossenschaftsversammlung sind nach § 8 der Satzung
4 Vorstandsmitglieder
auf die Dauer von 6 Jahren zu wählen.
Für jedes Vorstandsmitglied ist ein(e) Stellvertreter(in)
zu wählen. Außerdem hat die Genossenschaftsversammlung dem Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE Ufr) einen Vorstandsvorsitzenden und dessen Stellvertreter vorzuschlagen.
Die Bestimmung des Vorstandsvorsitzenden und des stellv. Vorstandsvorsitzenden erfolgt durch das ALE Ufr (vgl. Art. 4 Abs. 2 AGFlurbG).
Wahlberechtigung:
Wahlberechtigt sind Teilnehmer (Teilnehmer sind jene Eigentümer von Grundstücken, welche zum Flurbereinigungsgebiet gehören). Erbbauberechtigte stehen Eigentümern gleich. Jeder anwesende Teilnehmer (jede anwesende Teilnehmerin) hat eine Stimme.
Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer; einigen sich diese nicht über die Stimmabgabe, so kann das Wahlrecht nicht ausgeübt werden.
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Vollmachten berechtigen den Bevollmächtigten (die Bevollmächtigte) nicht zu einer mehrfachen Stimmabgabe. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen.
Entsprechende Vollmachtsformulare liegen beim Unterzeichner dieser Bekanntmachung und Ladung bereit.
Wählbarkeit:
Grundsätzlich können alle natürlichen Personen gewählt werden, die nach bürgerlichem Recht unbeschränkt geschäftsfähig sind. Sie brauchen nicht am Verfahren beteiligt zu sein.
Eine gruppenmäßige Festsetzung wurde durch das ALE Ufr nicht verfügt.
Kommt die Wahl des Vorstands im Termin nicht zustande und verspricht ein neuer Wahltermin keinen Erfolg, kann das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken Mitglieder des Vorstands nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen.
Werneck, den 13.01.2026
Der Vorsitzende des Vorstandes
der Flurbereinigungsgenossenschaft Theilheim
Gemeinde Waigolshausen
Flurneuordnung Ettleben 2
Markt Werneck, Landkreis Schweinfurt
Bekanntmachung
Das oben genannte Verfahren soll abgeschlossen werden.
Der Flurbereinigungsplan steht unanfechtbar fest. Die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind fertig gestellt und abgerechnet. Die Förderung mit öffentlichen Mitteln ist abgeschlossen.
Die Teilnehmergemeinschaft Ettleben 2 hat am 21.01.2026 einen Verwendungsnachweis über die Finanzierung der Ausführungskosten erstellt. Er ist in der Verwaltung der Gemeinde Waigolshausen, Kirchstr. 8, 97534 Waigolshausen, vom 02.03.2026 mit 16.03.2026 ausgelegt und kann dort während der Dienststunden eingesehen werden.
Waigolshausen, 29.01.2026
Die Flurbereinigungsgenossenschaft Stettbach blieb als Körperschaft des öffentlichen Rechts über die Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens (vgl. § 149 FlurbG) hinaus bestehen (vgl. §§ 151 ff. FlurbG).
Die Eigentümer und Erbbauberechtigten jener Grundstücke, welche zum Flurbereinigungsgebiet (Stand: Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens) gehören, werden zu einer
Genossenschaftsversammlung
eingeladen.
| Versammlungsort: | Stettbach, im Gasthof Rebstock |
| Versammlungszeit: | Montag, den 02.02.2026 um 19 Uhr |
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung durch den Vorstandsvorsitzenden der Flurbereinigungsgenossenschaft Stettbach |
| 2. | Bericht des Vorstandsvorsitzenden |
| 3. | Bericht des Kassiers |
| 4. | Bericht der Kassenprüfer |
| 5. | Entlastung des Vorstandes |
| 6. | Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes und der Grundsätze des Wahlverfahrens sowie der Bildung des Wahlausschusses |
| 7. | Vorschlag der Genossenschaftsversammlung für das Amt des Vorstandsvorsitzenden |
| 8. | Wahl der Vorstandsmitglieder |
| 9. | Vorschlag der Genossenschaftsversammlung für das Amt des stellv. Vorstandsvorsitzenden |
| 10. | Bestimmung von Kassenprüfern |
| 11. | Allgemeine Aussprache |
Nach der Satzung der Flurbereinigungsgenossenschaft Stettbach ist eine Neuwahl des Vorstandes erforderlich geworden.
Von der Genossenschaftsversammlung sind nach § 8 der Satzung
3 Vorstandsmitglieder
auf die Dauer von 6 Jahren zu wählen.
Für jedes Vorstandsmitglied ist ein(e) Stellvertreter(in) zu wählen. Außerdem hat die Genossenschaftsversammlung dem Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE Ufr) einen Vorstandsvorsitzenden und dessen Stellvertreter vorzuschlagen.
Die Bestimmung des Vorstandsvorsitzenden und des stellv. Vorstandsvorsitzenden erfolgt durch das ALE Ufr (vgl. Art. 4 Abs. 2 AGFlurbG).
Wahlberechtigung:
Wahlberechtigt sind Teilnehmer (Teilnehmer sind jene Eigentümer von Grundstücken, welche zum Flurbereinigungsgebiet gehören). Erbbauberechtigte stehen Eigentümern gleich. Jeder anwesende Teilnehmer (jede anwesende Teilnehmerin) hat eine Stimme.
Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer; einigen sich diese nicht über die Stimmabgabe, so kann das Wahlrecht nicht ausgeübt werden.
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Vollmachten berechtigen den Bevollmächtigten (die Bevollmächtigte) nicht zu einer mehrfachen Stimmabgabe. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen.
Entsprechende Vollmachtsformulare liegen beim Unterzeichner dieser Bekanntmachung und Ladung bereit.
Wählbarkeit:
Grundsätzlich können alle natürlichen Personen gewählt werden, die nach bürgerlichem Recht unbeschränkt geschäftsfähig sind. Sie brauchen nicht am Verfahren beteiligt zu sein.
Eine gruppenmäßige Festsetzung wurde durch das ALE Ufr nicht verfügt.
Kommt die Wahl des Vorstands im Termin nicht zustande und verspricht ein neuer Wahltermin keinen Erfolg, kann das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken Mitglieder des Vorstands nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen.
Stettbach, den 12.12.2025
Der Vorsitzende des Vorstandes
Der Flurbereinigungsgenossenschaft Stettbach
Im Verfahren Flurbereinigung Bergrheinfeld 4 wird die Ausführung des Flurbereinigungsplanes angeordnet. Der neue Rechtszustand tritt mit dem 19.03.2026 an die Stelle des bisherigen Rechtszustands.
Die Änderungen der Gemeinde- und Kreisgrenzen treten am 01.04.2026 in Kraft.
Die sofortige Vollziehung wird angeordnet, mit der Folge, dass Widersprüche und Anfechtungsklagen keine aufschiebende Wirkung haben.
Gründe
Der Flurbereinigungsplan wurde den Beteiligten in gesetzlich vorgeschriebener Weise bekannt gegeben.
Der Flurbereinigungsplan ist unanfechtbar. Seine Ausführung konnte daher angeordnet werden (§ 61 Flurbereinigungsgesetz - FlurbG-).
Die sofortige Vollziehung der Ausführungsanordnung wird angeordnet, damit aus einem längeren Aufschub der Ausführung des Flurbereinigungsplanes den Beteiligten auf dem Gebiet des Grundstücksverkehrs keine erheblichen Nachteile erwachsen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Zeller Straße 40, 97082 Würzburg
(Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg)
eingelegt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elek-tronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Diese Anordnung sowie die Bestandskarte, die den Stand der Flurkarte bei Eintritt des neuen Rechtszustandes darstellt, können innerhalb von vier Monaten ab dem 19.01.2026 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken auf der Seite Projekte in Unterfranken unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden. (https://www.ale-unterfranken.bayern.de/108554/index.php)
An alle Nutzerinnen und Nutzer von Gartenwasserzählern
Der Gemeinde wurden noch nicht alle Zählerstände mitgeteilt. Um eine Schätzung zu vermeiden, holen Sie dies bitte zeitnah bei Frau Gößmann-Öser, steueramt@waigolshausen.de. nach.
Oder nutzen Sie unseren Online-Dienst auf unserer Internetseite www.waigolshausen.de oder scannen Sie den angegebenen QR-Code.
Der 16. Februar 2026 ist Fälligkeitstermin für kommunale Abgaben (Grund- und Gewerbesteuer) des I. Quartals sowie der Hundesteuer und der Friedhofspflegegebühr.
Wir bitten alle Zahlungspflichtigen, die noch nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, um zuverlässige Beachtung des Termins bzw. um rechtzeitige Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.
Die Inhaber von Reisepässen und Personalausweisen werden gebeten, ihre Ausweisdokumente auf deren Ablauffrist hin zu überprüfen und bei Bedarf zeitnah ein neues Dokument zu beantragen. Es ist dabei zu beachten, dass ab dem Tag der Antragstellung mit ca. 3 - 4 Wochen Bearbeitungsdauer zu rechnen ist.
der Gemeinde Waigolshausen zum 31.12.2025 für das Jahr 2025
| Einwohnerstand | Hauptwohnung |
| Waigolshausen | 1.461 |
| Hergolshausen | 532 |
| Theilheim | 672 |
| Gesamt | 2.665 |
| Geburten | 25 |
| Sterbefälle | 31 |
Die Versteigerung von gemeindlichem Brennholz startet am Samstag, 28. Februar 2026 um 9 Uhr. Treffpunkt ist in Theilheim, Schranke Judenhöhe. Eine genauere Ortsangabe finden Sie im Vorfeld auf unserer Homepage.
Bitte beachten Sie, dass nur Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Waigolshausen an der Versteigerung teilnehmen können.
Der Landkreis setzt auch in diesem Frühjahr wiederum einen mobilen Häcksler für die Zerkleinerung holziger Gartenabfälle ein. Das Material kann am Verladeplatz am Bahnhof
von Freitag, 6. Februar 2026
bis Samstag, 7. März 2026
(von der Verladerampe Richtung Güterhalle) in Waigolshausen abgelagert werden. Der Platz zum Anliefern wird von der Gemeinde gekennzeichnet. Die Anlieferer werden gebeten, besondere Sorgfalt walten zu lassen, da die Platzverhältnisse äußerst beengt sind. Nach Durchführung der Aktion kann das Häckselgut wie bisher kostenlos abgeholt werden.
Statkraft und Prokon informierten Bürgerinnen und Bürger über Planungen und Beteiligungsmöglichkeiten
Waigolshausen, 15. Januar 2026. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger aus Waigolshausen und Bergrheinfeld nutzten am Montag, 13. Januar 2026, die Gelegenheit, sich bei der gemeinsamen Informationsveranstaltung von Statkraft und Prokon über daen geplanten Windpark zu informieren. In der Freizeithalle Waigolshausen standen Expertinnen und Experten an mehreren Themenständen für Fragen und persönliche Gespräche bereit.
Gemeinsamer Windpark von Statkraft und Prokon
Statkraft plant die Errichtung von zwei Windenergieanlagen mit jeweils rund 6,8 Megawatt Leistung. Zusammen mit drei Anlagen des Projektpartners Prokon entsteht ein gemeinsamer Windpark mit insgesamt fünf Anlagen. Eine Erweiterung um eine sechste Anlage wird derzeit geprüft. Die Inbetriebnahme ist für 2028 vorgesehen.
Mit einer Gesamtleistung von rund 34 Megawatt kann der Windpark jährlich etwa 84 Gigawattstunden Strom erzeugen - genug, um über 24.000 Haushalte mit erneuerbarer Energie zu versorgen. Dadurch lassen sich rund 61.000 Tonnen CO₂ pro Jahr einsparen.
Kooperation für die Energiewende vor Ort
„Wir freuen uns über das große Interesse und die konstruktiven Gespräche. Unser Ziel ist es, die Energiewende gemeinsam mit den Gemeinden und Bürgerinnen und Bürgern vor Ort zu gestalten“, betont Christoph Dienlin, Projektmanager bei Statkraft.
Auch Prokon sieht die Veranstaltung als wichtigen Schritt: „Transparenz und Dialog sind für uns zentrale Bausteine einer erfolgreichen Projektentwicklung. Die heutige Veranstaltung hat gezeigt, wie groß das Interesse an einer nachhaltigen Energieversorgung ist“, erklärt Jan Welle, Teamleiter bei Prokon.
Kommunale Wertschöpfung und Beteiligung
Statkraft und Prokon verpflichten sich zur Zahlung einer freiwilligen Kommunalabgabe nach §6 EEG 2023. Damit können Gemeinden in der Nähe des Windparks finanziell profitieren. Zusätzlich prüfen beide Unternehmen weitere Beteiligungsangebote für Bürgerinnen und Bürger, die im weiteren Projektverlauf vorgestellt werden.
Weitere Informationen
Details zum Projekt finden Sie unter: www.statkraft.de/windpark-waigolshausen-bergrheinfeld
Über Statkraft
Statkraft ist international führend in Wasserkraft und Europas größter Erzeuger erneuerbarer Energie. Der Konzern erzeugt Strom aus Wasser, Wind, Sonne und Gas und ist weltweit ein bedeutender Akteur im Energiehandel. Statkraft beschäftigt rund 7.000 Mitarbeitende in mehr als 20 Ländern.
Über Prokon
Die Prokon Regenerative Energien eG ist mit über 40.000 Mitgliedern eine der größten Energiegenossenschaften Europas. Sie entwickelt, plant und betreibt Windparks sowie Photovoltaikanlagen und bietet Bürgerinnen und Bürgern Beteiligungsmöglichkeiten an der Energiewende.
Ansprechpartner
Roman Goodarzi, Pressesprecher, Statkraft
Tel. +49 171 9182010
roman.goodarzi@statkraft.com
Kai Jacobsen, Pressestelle Prokon
Tel. +49 4821 6855-102
k.jacobsen@prokon.net
Für 25 Jahre treue und engagierte Mitarbeit im öffentlichen Dienst wurde im Januar Manfred Voit von der Gemeinde Waigolshausen geehrt.
Am 01.01.2001 trat er in den Dienst der Gemeinde ein und ist seither ein fester und geschätzter Bestandteil des Bauhof-Teams. Herr Voit war viele Jahre als stellvertretender Bauhofleiter tätig und hat diese Aufgabe mit großem Verantwortungsbewusstsein und hoher Fachkompetenz ausgefüllt. Auch heute ist er weiterhin im Bauhof eingesetzt und bringt dort seine langjährige Erfahrung sowie sein umfassendes Wissen täglich ein. Zusätzlich übernimmt Herr Voit seit einigen Jahren die verantwortungsvolle Aufgabe des stellvertretenden Klärwärters auf den drei gemeindlichen Kläranlagen.
Bürgermeister Christian Zeißner würdigte die Leistungen von Manfred Voit mit anerkennenden Worten: „Herr Voit steht seit einem Vierteljahrhundert zuverlässig und mit viel Engagement in den Diensten der Gemeinde Waigolshausen. Mit seiner Arbeit hat er die Gemeinde Waigolshausen nachhaltig geprägt und ist für uns ein unverzichtbarer Mitarbeiter.“Die Gemeinde Waigolshausen bedankt sich herzlich bei Manfred Voit für seinen großen Einsatz, seine Verlässlichkeit und seine Verbundenheit zur Gemeinde und wünscht ihm für die weitere berufliche Zukunft weiterhin viel Erfolg, Gesundheit und Freude an seiner Arbeit.
Die Ehrung fand am 19.01.2026 im Rathaus der Gemeinde durch Bürgermeister Christian Zeißner statt.
Auch im Jahr 2026 möchte die Gemeinde Waigolshausen wieder ein umfassendes und abwechslungsreiches Ferienspaßprogramm anbieten. Um dies gestalten zu können, bitten wir die örtlichen Vereine um Unterstützung. Wer Interesse hat Mitzuwirken, meldet sich bitte bis Ende April im Rathaus Waigolshausen bei Frau Gold per Mail buergerbuero@waigolshausen.de oder telefonisch unter Tel. 09722 9111-11. Dort erhalten Sie nähere Informationen.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
das Zusammenwachsen der Gemeinschaft innerhalb unserer Gemeinde halten wir für sehr wichtig. Beginnend mit den Bürgerinnen und Bürgern (ab 65 Jahre) ist es unser Anliegen den Austausch innerhalb unserer Gemeinde zu fördern. Dazu laden wir Sie herzlich ein, am
Mittwoch, den 18.03.2026
von 14:30 Uhr bis ca. 17:30 Uhr
im Freizeitzentrum Waigolshausen
bei Kaffee und Kuchen in einer größeren Runde zusammen zu kommen. Gerne organisieren wir wieder den Transport von Theilheim und Hergolshausen nach Waigolshausen mit einem Bus. Bitte melden Sie sich bis zum 11.03.2026 für die Veranstaltung bei unseren Seniorenbeauftragten, Frau Martina Keller (09722 3462) oder Herrn Herbert Roßdeutsch (09384 1242) an, so können wir die Veranstaltung besser planen.
Vielen Dank und schon einmal herzliche Grüße
| Christian Zeißner | Martina Keller | Herbert Roßdeutsch |
| Erster Bürgermeister | Seniorenbeauftragte | Seniorenbeauftragter |
Anmeldung ab Montag, 16. Februar. Bitte nutzen Sie vorrangig die Möglichkeit sich online (www.vhs-schweinfurt.de), per E-Mail oder telefonisch/per Fax anzumelden.
Auch Online-, telefonische und schriftliche Anmeldungen werden erst ab dem 16.02. bearbeitet. Telefonische Anmeldung nur möglich, wenn ein SEPA-Mandat vorliegt. Bitte beachten Sie, dass eine Barzahlung in Waigolshausen nicht möglich ist.
Bei schriftlichen, Fax- und Mail-Anmeldungen wird die Anmeldebestätigung zugeschickt.
Öffnungszeiten im Rathaus: Di 07:30 - 12 Uhr und 14 - 17 Uhr; Mi 07:30 - 12 Uhr, Do 07:30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr; Fr 07:30 - 12 Uhr.
Telefonisch ist das Rathaus zu den genannten Öffnungszeiten sowie Mo von 10 - 12 Uhr erreichbar.
Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung:
Frau Gold, Tel.: 09722 9111-11, Fax: 09722 9111-20
E-Mail-Adresse: buergerbuero@waigolshausen.de
Anschrift Rathaus: Kirchstr. 8, 97534 Waigolshausen
Kurse
Bitte beachten Sie, dass sich einzelne Kurstag aufgrund der Raumauslastung nach hinten verschieben können.
Pilates 50+
Pilates fördert gezielt die Tiefen- und Oberflächenmuskulatur, Kraft, Flexibilität und Koordination. Der Kurs ist für alle geeignet, die Rückenprobleme haben oder die sich fit und beweglich halten wollen.
Teilnehmer/innen ab 50 Jahren und Einsteiger/innen sind in diesem Kurs bestens aufgehoben.
Bitte mitbringen: bequeme Kleidung, Matte.
Teilnehmer/innen, die nicht Mitglied im TSV Theilheim sind, zahlen am 1. Kursabend 10 € für die Raumnutzung (für den gesamten Kurs).
Bitte beachten: Der Kurs findet auch in den Osterferien statt.
Der Kurs findet ab 8 Teilnehmenden statt, ab 10 Teilnehmenden beträgt die Gebühr 37 €.
Nicole Jakubowski
Do ab 12.03. • 10 mal • Theilheim, Sportheim
9 - 10 Uhr • Am Seeberg 10
Kurs-Nr. WH01 • 46,50 €
Rücken-Aktiv
Bei Rücken-Aktiv lernen Sie sich im Alltag rückenfreundlich zu bewegen, Ihr Körperbewusstsein zu schulen und Ihre Körperhaltung zu verbessern. Durch die Übungen wird die gesamte Muskulatur gekräftigt und verkürzte Muskeln und Bänder gedehnt. Entspannungsübungen runden das Programm ab. Angesprochen sind Frauen und Männer jeden Alters.
Bitte mitbringen: bequeme Kleidung, Handtuch, Matte, Getränk.
Der Kurs findet ab 8 Teilnehmenden statt, ab 10 Teilnehmenden beträgt die Gebühr 27 €.
Helga Weiß
Do ab 12.03. • 7 mal • Waigolshausen, Freizeitzentrum, Halle
19 - 20 Uhr • Jahnstr. 101
Kurs-Nr. WH02 • 34 €
Faszien fit - Rücken fit
Ursache für viele Rückenprobleme können verkürzte und verklebte Faszien sein. Es gibt unterschiedliche Methoden, um Faszien zu mobilisieren. Meist wird durch Druck z.B. mit einer Rolle an den Faszien gearbeitet. In diesem Kurs werden jedoch drei andere Methoden vorgestellt und diese mit Übungen aus der klassischen und der neuen Rückenschule kombiniert. Die Muskulatur wird hierbei trainiert und das Fasziengewebe wird dadurch elastischer. Atem- und Entspannungsübungen wirken positiv auf den Muskeltonus, Körperhaltung und -wahrnehmung werden geschult. Gute Tipps für den Alltag gibt es obendrein. Begleitet wird der Kurs von Musik. Geeignet für Männer und Frauen, die vorbeugend für die Gesundheit aktiv werden möchten oder bereits leichte bis mittelstarke Beschwerden haben.
Bitte mitbringen: Bequeme Kleidung, Handtuch, Matte, Getränk.
Helga Weiß
Do ab 11.06. • 3 mal • Waigolshausen, Freizeitzentrum, Halle
19 - 20 Uhr • Jahnstr. 101
Kurs-Nr. WH03 • 14,50 €
Fit im Kopf - fit im Alltag
Nicht nur die körperliche, auch die geistige Fitness kann trainiert und verbessert werden. Regelmäßiges Training trägt zu einer Steigerung der Gehirnleistung bei, es bringt das „Gehirn auf Trab". Die Einbeziehung von Bewegungs- und Entspannungselementen sowie Übungen zur Förderung von Fantasie und Kreativität ermöglichen eine Beteiligung von Körper, Geist und Seele. Das Gedächtnistraining kann unabhängig vom Alter besucht werden und macht einfach Spaß!
Bitte mitbringen: Bequeme Kleidung, Handtuch, Matte, Getränk, Stift, Papier.
Helga Weiß
Do ab 02.07. • 3 mal • Waigolshausen, Freizeitzentrum, Halle
19 - 20 Uhr • Jahnstr. 101
Kurs-Nr. WH04 • 14,50 €
Bitte beachten Sie auch die folgenden Angebote in der Außenstelle Werneck:
Smartphone für Einsteiger/innen, Kurs-Nr. WE08,
Nützliche Apps am Smartphone, Kurs-Nr. WE09,
WhatsApp - sozial vernetzt, Kurs-Nr. WE10,
Fotografieren mit dem Smartphone, Kurs-Nr. WE11,
Emails mit dem Smartphone, Kurs-Nr. WE12.
Anmeldung ausschließlich über die Außenstelle Werneck.
Bei Kursen für und mit Kindern kann die vhs keine lückenlose Betreuung und Kontrolle der Kinder im Sinne einer umfassenden Aufsicht gewährleisten. Die Kursleitungen treffen insbesondere keine Sorge für den Rückweg minderjähriger Kursteilnehmer/innen nach Beendigung des jeweiligen Kurstermins. Diese Verantwortung obliegt in vollem Umfang den Eltern/Erziehungsberechtigten.
Klangentspannung für Kinder von 6 - 8 Jahren
Hören, fühlen, erkunden - in diesem Schnupperkurs können Kinder von 6 - 8 Jahren Entspannungs- und Achtsamkeitsübungen erleben, kombiniert mit spannenden Fantasiereisen mit Körpertherapie-Klangschalen.
Klangreisen und Klangspiele können positiv auf Körper, Geist und Seele wirken und die Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeit stärken. Die spannende Welt der Klänge bringt den nötigen Ausgleich in den stressigen Alltag.
Bitte mitbringen: Kleines Kissen, Decke, Getränk. Damit alle Kinder bestmöglich vom Kurs profitieren können, bitten wir die Eltern, bei der Anmeldung eventuelle gesundheitliche Einschränkungen ihres Kindes anzugeben.
Der Kurs findet in einer Kleingruppe von 5 - 6 Kindern statt.
Vittoria Valenti
Sa am 11.04. • 1 mal • Waigolshausen, Freizeitzentrum
13 - 14 Uhr • Jahnstr. 101
Kurs-Nr. WH05 • 7,50 €
Klangentspannung für Kinder von 9 - 10 Jahren
In diesem Entspannungs-Schnupperkurs für Kinder von 9 - 10 Jahren werden durch sanfte Entspannungsübungen spielerisch positive Erfahrungen gesammelt, die die Sinne und die Wahrnehmung schärfen. Die Kinder bekommen Einblicke in die spannende Welt der Klänge und deren Wirkungsweise auf den Körper.
Klangreisen und Klangspiele können positiv auf Körper, Geist und Seele wirken und die Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeit stärken. Die spannende Welt der Klänge bringt den nötigen Ausgleich in den stressigen Alltag.
Bitte mitbringen: Kleines Kissen, Decke, Getränk. Damit alle Kinder bestmöglich vom Kurs profitieren können, bitten wir die Eltern, bei der Anmeldung eventuelle gesundheitliche Einschränkungen ihres Kindes anzugeben.
Der Kurs findet in einer Kleingruppe von 5 - 6 Kindern statt.
Vittoria Valenti
Sa am 11.04. • 1 mal • Waigolshausen, Freizeitzentrum
14:30 - 16 Uhr • Jahnstr. 101
Kurs-Nr. WH06 • 11,50 €
Jedes Jahr wird in Bayern - wie im gesamten Bundesgebiet - der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden
können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.
Fürth. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Im Rahmen dieser Erhebung geben in Bayern jedes Jahr rund 130 000 Personen in etwa 65 000 Haushalten stellvertretend für alle Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Auskunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen. Damit tragen die befragten Personen dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche, qualitativ hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, zur Förderung von Kinderbetreuung oder zur Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.
Wer muss teilnehmen und wie läuft die Mikrozensuserhebung ab?
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus auswählt. Befragt werden die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Gebäude. Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte konkretisieren dazu die Stichprobe über die Klingelschilder. Dabei können sie sich als Erhebungsbeauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik ausweisen.
Anschließend werden die ausgewählten Haushalte vom Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden die Haushalte ausführlich über die Erhebung informiert. Die Fragen des Mikrozensus können entweder im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung beantwortet werden. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 Erhebungsbeauftragte im Einsatz, die sorgfältig ausgewählt und für die Durchführung der Interviews umfassend geschult wurden. Die Befragungen finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt.
Es besteht Auskunftspflicht
Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Dabei werden die Ergebnisse in aggregierter Form veröffentlicht, so dass kein Rückschluss auf einzelne Personen möglich ist.
Hinweise:
Was unterscheidet den Mikrozensus vom Zensus
Zu beachten ist, dass es sich bei Zensus und Mikrozensus um zwei voneinander unabhängige Erhebungen handelt:
Der Zensus ist die größte amtliche Statistik Deutschlands und findet als eine Art Groß-inventur der Gesellschaft alle 10 Jahre statt. Diese Erhebung dient der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. In der Personenbefragung des Zensus 2022 wurden ca. 13 Prozent der Bevölkerung zu demografischen Merkmalen befragt. Zusätzlich wurden in der Gebäude- und Wohnungszählung als Vollerhebung Merkmale wie Wohnfläche, Heizungsart, Ausstattung und Kaltmiete für alle Wohngebäude und Wohnungen in Bayern erhoben.
Der Mikrozensus findet im Unterschied zum Zensus jährlich statt. Mit einem Prozent der Bevölkerung werden deutlich weniger Personen befragt. Im Mittelpunkt stehen hier Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie deren Entwicklung. Auskunftspflicht besteht für beide Erhebungen.
Weitere Informationen:
Ausführliche Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter:
https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html
Zusätzlich informiert ein Erklärvideo über den Mikrozensus, warum er durchgeführt wird, wie die Haushalte zufällig ausgewählt werden, warum sie mitmachen müssen und was mit ihren Antworten passiert:
statistik.bayern.de/mam/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/v3-statistischesbundesamt-mikrozensus-de-ut.mp4
http://www.statistik.bayern.de Das Bayerische Landesamt für Statistik ist der zentrale Informationsdienstleister für die amtliche Statistik in Bayern mit Sitz in Fürth und Schweinfurt. Zu seinen Hauptaufgaben gehören vor allem die Erhebung und Aufbereitung gesetzlich angeordneter Statistiken.
Die Mittelschule ist eine der weiterführenden Schulen im Anschluss an die Grundschule, die für Schülerinnen und Schülern eine breite Palette pädagogischer Elemente in ihrem Bildungsangebot anbietet. Der Unterricht ist geprägt von berufsbezogenen Inhalten.
Vor allem die Berufsorientierung und deren Förderung sind wichtige Bausteine im Gesamtkonzept der Mittelschule.
Dazu möchten wir Sie und Ihre Kinder am Donnerstag, den 26. Februar 2026, ab 16 Uhr zu einer Informationsveranstaltung mit Möglichkeit zur Besichtigung des Schulhauses einladen.
Bei Interesse melden Sie sich bitte mit Anzahl der Personen bis Freitag, den 06.02.2026 bei uns per Mail an verwaltung@mittelschule-werneck.de an.
Die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen Werneck und Schwanfeld bekommen eine Einladung durch ihre Schule ausgeteilt.
Anmeldung für den Eintritt in die Fachoberschule und Berufsoberschule FOS/BOS im Schuljahr 2026/2027
Die Anmeldungen für den Eintritt in die Fachoberschule und Berufsoberschule erfolgen zunächst online. Besuchen Sie hierzu unsere Homepage (www.fosbos-sw.de) und folgen Sie dem Link zur Anmeldung. Die für die Anmeldung notwendigen Anmeldeunterlagen werden an der Friedrich-Fischer-Schule in der Zeit vom
23. Februar bis 6. März 2026
entgegengenommen. Die persönliche Abgabe der Unterlagen ist zwingend erforderlich. Termine können im Rahmen der Online-Anmeldung gebucht werden.
Anmeldungen, die außerhalb des Anmeldezeitraums erfolgen, können nur berücksichtigt werden, wenn an der Schule noch freie Kapazitäten vorhanden sind.
Weitere Informationen zur Schule und den verschiedenen Ausbildungsrichtungen finden Sie auf unserer Homepage.
Montag: ganztags geschlossen
Dienstag: 07:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr
Eine persönliche Vorsprache in allen Bereichen des Rathauses ist nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem entsprechenden Ansprechpartner möglich.
Termine mit dem Bürgerservice können Sie online über unsere Homepage www.waigolshausen.de/termin vereinbaren.
| Gemeindeverwaltung: | |
| Telefon: | 09722 9111-0 |
| Fax: | 09722 9111-20 |
| e-mail-Adresse: | gemeinde@waigolshausen.de |
| Nachrichtenblatt | |
| e-mail-Adresse: | nachrichtenblatt@waigolshausen.de |
| 1. Bgm. Christian Zeißner | |
| Telefon: | 09722 9111-13 |
| e-mail-Adresse: | buergermeister@waigolshausen.de |
| Termine mit 1. Bürgermeister Christian Zeißner bitte vorher telefonisch vereinbaren. | |
| Emma Stumpf | |
| Telefon: | 09722 9111-15 |
| e-mail-Adresse: | ewo@waigolshausen.de |
| Carolin Gold | |
| Telefon: | 09722 9111-11 |
| e-mail-Adresse: | buergerbuero@waigolshausen.de |
| Alexander Hilbig | |
| Telefon: | 09722 9111-22 |
| e-mail-Adresse: | hauptamt@waigolshausen.de |
| e-mail-Adresse: | bauamt@waigolshausen.de |
| Josef Zeißner | |
| Telefon: | 09722 9111-14 |
| e-mail-Adresse: | geschaeftsleitung@waigolshausen.de |
| Klaus Bärtl | |
| Telefon: | 09722 9111-18 |
| e-mail-Adresse: | kaemmerei@waigolshausen.de |
| Annette Gößmann-Öser | |
| Telefon: | 09722 9111-19 |
| e-mail-Adresse: | steueramt@waigolshausen.de |
| Tanja Mauder | |
| Telefon: | 09722 9111-21 |
| e-mail-Adresse: | kasse@waigolshausen.de |
| Bauhof Waigolshausen | |
| Tel.: | 09722 944294 |
| außerhalb der Dienstzeiten: | |
| Tel: | 09722 9359977 |
| e-mail-Adresse: | bauhof@waigolshausen.de |
| Freizeitzentrum, Jahnstr. | Tel.: 1318 |
| Grundschule Werneck | Tel.: 94904-0 |
| Mittelschule Werneck | Tel.: 949030 |
| Schulverband Schwanfeld | Tel.: 09384 973055 |
| Kindergarten Waigolshausen | Tel.: 8803 |
| Kindergarten Hergolshausen | Tel.: 7515 |
| Kindergarten Theilheim | Tel.: 09384 1810 |
| Landratsamt Schweinfurt | Tel.: 09721 55-0 |
Bei Problemen mit Gas, Wasser und Strom sind folgende Stellen zu verständigen:
Gas
Gasversorgung Unterfranken GmbH
Tel.: 0931 275588
www.gasuf.de
Wasser
Rhön-Maintal-Wasserversorgung
Tel.: 09725 700-0
www.rmg-poppenhausen.de
Strom
ÜZ Mainfranken
Tel.: 09382 604-0
www.uez.de
Krisennetzwerk Unterfranken
Hilfe bei psychischen Krisen
0800 655 3000