Liebe Bürgerinnen und Bürger,
liebe Leserinnen und Leser,
ich bin mir nicht ganz sicher, wie es Ihnen ergeht, wenn Sie sich die aktuellen Nachrichten anschauen - es wird immer verrückter. Nach dem immer noch andauernden Krieg in unserer unmittelbaren Nachbarschaft stellt sich im Nahen Osten gar nicht mehr die Frage, ob der Krieg kommt, sondern nur noch wann. Das ist bedrückend und es macht auch ein wenig Angst, wie es mit uns und unserer Gesellschaft weitergeht. Apropos weitergeht: Die Wahlergebnisse sind da und es war eine sehr gute Wahlbeteiligung von über 81 Prozent der Wahlberechtigten in unserer Gemeinde vorhanden. Vielen Dank dafür und vielen Dank an die vielen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für ihren Einsatz für die Demokratie. Es hat mit auch ein wenig nachdenklich gemacht, mit welchem Ergebnis die AfD in unserer Gemeinde Zustimmung gefunden hat. Ich sehe das auch als persönlichen Auftrag, hier ganz viel Aufklärungsarbeit bzw. grundsätzliche Arbeit zu leisten, um zu zeigen, dass eine, in Teilen, demokratiefeindliche Partei so starken Zuspruch erhält. Ich hoffe sehr, dass die Politiker in Bezirk- und Landtag diesen Auftrag wahrgenommen haben und dementsprechend handeln und arbeiten. Mein Glückwunsch geht an die direkt und über die Listen in das jeweilige Gremium gewählten Kandidatinnen und Kandidaten mit der Bitte, ihre ganze Hingabe dem demokratischen Grundsatz zu widmen.
Im kleineren Rahmen arbeitet zum einen das Gremium des Gemeinderates an nicht unbedingt weniger wichtigen Themen und zum anderen z. B. das gewählte Gremium der Teilnehmergemeinschaft Hergolshausen an ähnlich wichtigen Entscheidungen. In einer öffentlichen Teilnehmerveranstaltung am 17.10.2023 hat dieses Gremium in der Vorstandschaft über die Varianten für die Ortsdurchfahrt entschieden, die sie daraufhin dem Gemeinderat als Empfehlung vorgeschlagen haben. Die Ergebnisse für die Varianten waren: 3 Stimmen Variante 1, 8 Stimmen Variante 2 und 5 Stimmen Variante 3. Der Gemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung über die Variante entscheiden, die er dann dem Staatliche Bauamt als Vorzugsvariante vorschlagen wird.
Das Windvorranggebiet WK 13 ist auf unserer Prioritätenliste ebenfalls weit oben. In der letzten Gemeinderatssitzung hat das Gremium eine Arbeitsgruppe bestimmt, die in Workshops die Vorbereitungen und Kriterien für die Auswahl des Projektierers erarbeiten und in weiteren Workshops diesen auswählen werden. Das Flächenpooling hat eine große Beteiligung ergeben und ca. 75 Prozent der Flurstückseigentümer sind diesem Pooling beigetreten. Bei der Umsetzung des Projektes werden diese Teilnehmer in der vorgestellten Art und Weise berücksichtigt. Sollten bisher noch Flächeneigentümer nicht die Möglichkeit wahrgenommen haben diese Chance zu nutzen, können Sie sich gerne im Rathaus melden.
Eine weitere gute Nachricht noch für die Vereine mit Jugendarbeit. In der Gemeinderatssitzung wurden die neuen Förderpauschalen für die Jugendarbeit festgelegt. Die Vereinsvorstände bekommen in den nächsten Tagen eine Nachricht und den dementsprechenden Betrag zugewiesen.
Für den Monat November stehen die nächsten Veranstaltungen an, um Ihnen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürgern einiges zu bieten. Am 11.11. fängt es mit dem Rathaussturm an, der im FZZ stattfinden wird. Die St. Martin Umzüge sind eine schöne Tradition, an der man sich gerne beteiligen kann. Am 25.11. findet das Jubiläumskonzert der Fortissimo-Kids im Freizeitzentrum statt.
Ihnen allen, liebe Leserinnen und Leser, wünsche ich eine schöne herbstliche Zeit. Bleiben Sie gesund und munter und genießen Sie so oft als möglich die sonnigen Stunden.
Die besten Grüße und Gottes Segen wünscht Ihnen herzlichst
Das Rathaus ist am
Dienstag, den 31. Oktober 2023
aufgrund einer Fortbildung geschlossen.
Stattdessen haben wir am Montag, den 30. Oktober 2023 in der Zeit von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr für Sie geöffnet.
Wir bitten um Verständnis!
Bereits seit einiger Zeit wird für Rathausbesuche bei der Gemeinde Waigolshausen um Terminvereinbarung gebeten. Diese Maßnahme wurde nach der Corona-Pandemie beibehalten, um Wartezeiten zu vermeiden und Ihnen einen effizienten und gezielten Service bieten zu können.
Durch die Terminvereinbarung haben wir die Möglichkeit, Ihnen im Voraus mitzuteilen, welche Unterlagen Sie zum Termin mitbringen sollten und können uns gezielt auf Ihr Anliegen vorbereiten. Darüber hinaus bietet die Terminvereinbarung unseren Mitarbeiter/innen die Möglichkeit die Termine im Bürgerservice mit den anderen vielfältig anfallenden Aufgaben zu abzustimmen und zu koordinieren.
Um einen Termin im Rathaus zu vereinbaren, haben Sie nun neben der telefonischen Terminvereinbarung die Möglichkeit Ihren Wunschtermin rund um die Uhr Online über unsere Homepage www.waigolshausen.de/termin zu buchen.
Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass es nach wie vor möglich ist, Abfallsäcke (Gelbe-, Restmüll- oder Windelsäcke) ohne vorherige Terminvereinbarung zu den gewohnten Öffnungszeiten im Rathaus zu erhalten. Hierfür ist kein Termin erforderlich.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation bei der Umsetzung dieser Regelung. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
In diesem Monat wurde im Rathaus ein besonderes Jubiläum gefeiert: Geschäftsleiter Josef Zeißner beging sein 40-jähriges Dienstjubiläum. Bürgermeister Christian Zeißner überreichte ihm als Anerkennung für seine langjährige und engagierte Tätigkeit eine Urkunde sowie einen Präsentkorb.
Bevor Josef Zeißner vor knapp 25 Jahren zur Gemeinde Waigolshausen gestoßen ist, trat er fünfzehn Jahre davor in den öffentlichen Dienst ein. Seine Stationen waren neben der Dienstzeit als Soldat auf Zeit auch die Aus- und Weiterbildung in den Verwaltungsdienst bei der Stadt Schweinfurt an. Seitdem hat er maßgeblich zur erfolgreichen Entwicklung unserer Gemeinde beigetragen. Mit seinem umfangreichen Fachwissen, seiner Zuverlässigkeit und seinem großen Einsatz hat er sich in all der Zeit einen guten Ruf erworben.
Die Urkunde und der Präsentkorb sollen nicht nur als symbolische Anerkennung dienen, sondern auch als Ausdruck des Dankes für die geleistete Arbeit und als Wertschätzung für die langjährige Treue zur Gemeinde.
Wir gratulieren Josef Zeißner herzlich zu seinem 40-jährigen Dienstjubiläum und wünschen ihm weiterhin viel Freude und Erfolg bei seiner Tätigkeit.
Der Vorsitzende des Vorstandes
Nr. LD-B2 - TG 7522
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Hergolshausen 2 behandelt am
Mittwoch, den 08.11.2023 um 19:00 Uhr
Ort: Sportheim von Hergolshausen
in einer Vorstandssitzung folgende Tagesordnungspunkte:
| A) | Öffentlicher Teil |
| Flurneuordnung |
| 1. | Wertermittlung der Einlageflurstücke |
| 2. | Bekanntmachung der Wertermittlungsergebnisse |
| 3. | Flurstücksgruppen |
| 4. | Geplante Ausbaumaßnahmen (Ausgleichsflächen, Grünwege, Wegebau, Erdbecken etc.) |
| 5. | Sonstiges |
| B) | Nicht öffentlicher Teil |
| --- |
Die Behandlung der Tagesordnung zu Buchstabe A ist öffentlich.
Zu dieser Vorstandssitzung wird herzlich eingeladen.
Der Vorsitzende des Vorstandes
Flurneuordnung und Dorferneuerung Hergolshausen 2
Gemeinde Bergrheinfeld und Waigolshausen, Landkreis Schweinfurt
Erläuterung der Wertermittlungsergebnisse u. a.
Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke, die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten und die Nebenbeteiligten oder ihre gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtigten werden hiermit zu einer Versammlung der Beteiligten geladen.
Versammlungsort:
DJK Hergolshausen, Kastanienstr. 9,
97534 Waigolshausen-Hergolshausen
Versammlungsbeginn:
Montag, 27.11.2023, um 17:30 Uhr
Tagesordnung:
1. Erläuterung der Wertermittlungsergebnisse
2. Bericht über den Stand des Verfahrens
3. Allgemeine Aussprache
Die Niederschrift über die Grundsätze der Wertermittlung und die Wertermittlungskarte, welche die Ergebnisse der Wertermittlung enthält, liegen anschließend an die Versammlung zwei Wochen bis zum 12.12.2023 in der Verwaltung der Gemeinde Waigolshausen und der Gemeinde Bergrheinfeld während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten nieder. Eine Einzelbekanntgabe der Wertermittlungsergebnisse findet nicht statt. Die Beteiligten werden daher aufgefordert, sich durch Einsichtnahme in die Niederschrift und in die Wertermittlungskarte über die Wertermittlung aller Grundstücke des Verfahrensgebietes zu unterrichten.
Hinweis
Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung aller Grundstücke, nicht nur der eigenen, können während der Zeit der Niederlegung der Niederschrift und der Wertermittlungskarte beim Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Hergolshausen 2 (Postanschrift: Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Postfach 55 40, 97005 Würzburg, "schriftlich" vorgebracht werden.
Im gesamten Ortsbereich einschließlich der Straßen nimmt die Verunreinigung durch Hunde- und Pferdekot immer mehr zu. Betroffen sind insbesondere die Grünanlagen, Wegränder und auch Parkflächen (wie am FZZ usw.). Selbst auf den Spielplätzen und in den Friedhöfen finden sich die Hinterlassenschaften von Hunden; vermehrt auch auf privaten Grundstücken. Immer wieder wird berechtigterweise Klage geführt, dass freilaufende Hunde und Hundekot auf öffentlichen Straßen und Flächen das Gesamtbild der Gemeinde negativ beeinflussen. Besonders diejenigen, die diese Flächen beruflich oder privat pflegen und betreuen (gemeindliches Bauhofpersonal und auch die ehrenamtlichen Helfer), fühlen sich durch diese übelriechenden und wenig Freude bereitenden Häufchen bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten massiv beeinträchtigt. Insbesondere auch für spielende Kinder stellen diese Fäkalien zudem eine Gesundheitsgefährdung dar. Gleiches gilt auch für unbeseitigte Pferdehaufen.
In der Regel sind es nur einige wenige Hundehalter, die dafür verantwortlich sind, dass sich Bürger über deren Hundehaltung beschweren. Daher appellieren wir an die Hundehalter, ihre Tiere nicht frei in den Ortschaften herumlaufen zu lassen. Gleichzeitig bitten wir auch dafür Sorge zu tragen, dass die öffentlichen Gehwege und Flächen nicht durch Hundekot verunreinigt werden. Nach dem Bayer. Straßen und Wegegesetz (BayStrWG) besteht die Verpflichtung der Tierhalter, den Kot auf eigene Kosten zu beseitigen. Grundlage sind der Art 16 i. V. m. Art 66 BayStrWG und § 3 der gemeindlichen Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 02.09.2005. Hierdurch ist es untersagt, Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und ist mit einem Bußgeld belegt (vergleiche § 13 der vorgenannten Verordnung).
Die Einleitung eines Bußgeldverfahrens ist für alle Beteiligten mit Unannehmlichkeiten verbunden. Daher appellieren wir im Sinne eines geordneten und unbeschwerten Zusammenlebens an die Tierhalter, die gesetzlichen Vorgaben zu beachten und einzuhalten.
Der bisweilen geäußerten Meinung Einzelner, durch die Zahlung der Hundesteuer sei diese Verunreinigung „schon bezahlt“, muss klar widersprochen werden. Die Hundesteuer ist eine rein steuer- und abgabenrechtliche Festsetzung und legitimiert die oben genannten Verschmutzungen in keiner Weise!
Wir danken für Ihr Verständnis.
Der 15. November 2023 ist Fälligkeitstermin für kommunale Abgaben (Grund- und Gewerbesteuer, Kanalgebühren) des IV. Quartals.
Wir bitten alle Zahlungspflichtigen, die noch nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, um zuverlässige Beachtung des Termins bzw. um Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.
Um die von der Gemeinde Waigolshausen verauslagten Wassergebühren für die Kleingärten in Theilheim zu berechnen, werden jährlich die aktuellen Zählerstände der Wasseruhren benötigt.
Für das laufende Jahr bitten wir Sie, den jeweiligen Zählerstand bis zum 02.11.2023 an die Gemeinde Waigolshausen zu melden.
Die Meldung kann vorzugsweise per Mail oder telefonisch, bei Frau Gößmann-Öser 09722 9111-19,
annette.goessmann-oeser@waigolshausen.de erfolgen.
Nach Erhalt aller Zählerstände wird die Abrechnung erfolgen und Ihnen, wie in den vergangenen Jahren, zukommen.
Nachdem die Tauschaktion der Agenda 2030 und "People for Future", bei der letztes Jahr Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schweinfurt ihre alten Glühlampen und Halogenstrahler gegen LED-Lampen für einen Symbolpreis von 10 Cent je Stück eintauschen konnten, als voller Erfolg gewertet wurde, findet dieses Jahr eine vergleichbare Aktion sowohl in der Stadt als auch im Landkreis Schweinfurt statt.
Alle Bürgerinnen und Bürger aus Stadt und Landkreis Schweinfurt können am
Samstag, 28. Oktober zwischen 10 und 15 Uhr
ihre alten, funktionsfähigen Glühlampen oder Halogenstrahler gegen die gleiche Anzahl an LED-Lampen eines Markenherstellers eintauschen.
Insgesamt stehen 15.000 sparsame LED-Lampen zur Verfügung, die die Bürgerinnen und Bürger gegen ihre alten Stromfresser austauschen können. Die Anzahl an LED-Lampen ist auf 10 pro Person beschränkt, ein Unkostenbeitrag wird diesmal nicht erhoben.
Die Standorte befinden sich diesmal in Schweinfurt im StudyFAB, Markt 2 Ecke Keßlergasse, im Landratsamt Schweinfurt, Schrammstr. 1, im Foyer sowie in der Stadt Gerolzhofen und den Gemeinden Gochsheim, Grafenrheinfeld, Niederwerrn, Röthlein, Schonungen, Schwebheim, Markt Stadtlauringen, Üchtelhausen, Waigolshausen (Freizeitzentrum) und Wasserlosen.
Getauscht werden die alten Glühlampen in LED-Leuchtmittel mit einer E27-Fassung, warmweiß, 806 Lumen und sechs Watt LED-Leistung, dimmbar und per Bluetooth ansteuerbar.
Ziel der Aktion ist es, Energie einzusparen und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die mitgebrachten Glühlampen werden anschließend fachgerecht entsorgt.
LED-Lampen wandeln etwa 30 bis 40 Prozent der Energie in Licht um, Glühbirnen nur zu fünf Prozent. Werden alle 15.000 LED-Lampen getauscht, kann der rechnerische Strombedarf in Stadt und Landkreis Schweinfurt um jährlich fast eine halbe Million Kilowattstunden reduziert werden.
Kalenderwoche 45
Die Veröffentlichungen der Tagesordnungspunkte finden, wie üblich, im Vorfeld über das Internet und über die Aushänge statt.
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Nichtöffentlichkeit weggefallen sind
Die Firma DSLmobil avisierte den Start des Breitbandausbaus für den Herbst 2023. Um eine ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten zu gewährleisten bzw. zu kontrollieren, soll diese fachliche Begleitung durch ein fachkundiges Ingenieurbüro erfolgen. Der Gemeinderat hat diese Aufgaben zur Bauüberwachung an das Ingenieurbüro Weimann, Dettelbach, vergeben.
Das kommunale Flächenpooling zum Windkraftvorranggebiet Wk 13 kann als Erfolg gewertet werden, da bereits eine große Anzahl an Flächeneigentümern (75 Prozent) der Poolingvereinbarung beigetreten ist. Die Gemeinde Waigolshausen hat ebenfalls eigene kommunale Flurstücke im Pooling-Gebiet. Hierzu hat der Gemeinderat beschlossen, dass diese dem Pooling ebenfalls zur Verfügung gestellt werden. Die Verwaltung wurde mit der Einleitung der weiteren Schritte zur Initiierung eines Interessenbekundungsverfahrens/Projektentwickler-Auswahlverfahrens beauftragt.
Die öffentlich zur Neuverpachtung ausgeschriebenen gemeindlichen Grundstücke im GT Waigolshausen (Äcker und Wiesen) wurden vom Gemeinderat vergeben.
Festlegung eines Gremiums für die Poolingverhandlungen WK 13
Gemeinsam mit der Gemeinde Bergrheinfeld und der Fa. endura kommunal wurde festgelegt, dass beide Gemeinden je ein Gremium aus je 7 Personen (aus beiden Kommunen) bestimmen, die die Verhandlungen mit potentiellen Projektierern führen. Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag zur Zusammensetzung zu benannte folgende Vertreter aus dem Gemeinderat: Bürgermeister Christian Zeißner, Martina Keller, Wolfgang Strobel, Burkhard Weidner, Bernd Pfeuffer und Wolfgang Schraut benannt. Als externe Person wurde der örtlich Beauftragte der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Hergolshausen 2, Dr. Hermann Stein, ausgewählt.
Förderpauschalen für die Jugendarbeit in den Vereinen
Die Gemeinde Waigolshausen unterstützt die Jugendarbeit in den Vereinen finanziell mit jährlichen freiwilligen finanziellen Zuwendungen. Die Auszahlung der Förderbeträge erfolgt jährlich im Dezember. Die langjährig unveränderten Förderpauschalen wurden für das Jahr 2022 erhöht, um insbesondere auch die durch Corona bedingte schwierige Situation der Vereine zu verbessern. Der Gemeinderat beschloss die damalige Erhöhung mit der Bitte um erneute Beratung im Jahr 2023. Verschiedene Aspekte sollten dabei im Auge behalten werden. Zum einen die finanzielle Situation der Gemeinde, auch und insbesondere mit Weitblick für die kommenden Jahre. Zum anderen sollten der Arbeitsaufwand und die Ressourcen der Verwaltung berücksichtigt werden. Bürgermeister und Verwaltung schlugen daher die Fortführung von Förderpauschalen vor. Entsprechend vorgebrachter Anregungen soll zukünftig auch die Jugendarbeit in den Feuerwehren finanziell unterstützt werden. Für die Entscheidung zu Höhe der zukünftigen Zuwendungen wurden von den Vereinen und Feuerwehren die aktuelle Anzahl an betreuten Jugendlichen abgefragt, um auch dieses Kriterium mit zu berücksichtigen. Der Gemeinderat stimmte den daraus entwickelten und vorgeschlagenen pauschalen Fördersätzen für die Jugendarbeit in den Vereinen ab dem Jahr 2023 mit einem Gesamtvolumen von 6.000 € zu. Diese Fördersätze sind bis einschließlich 2025 gültig.
Information des Bürgermeisters/Anfragen nach § 29 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat
Lampentauschaktion am 28.10.2023
Informationen zum vorgesehenen Trassenverlauf der Stromleitung P43
Bürgerinnen und Bürger können neues Angebot schnell und jederzeit nutzen Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, oder in einer Gemeinschaftsküche arbeiten, benötigen eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Bisher waren diese Schulungen für das Lebensmittelgewerbe und die Gastronomie ausschließlich vor Ort im Gesundheitsamt Schweinfurt möglich.
Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Landkreis Schweinfurt ein digitales Verfahren nutzen – schnell, einfach und jederzeit möglich. Damit erweitert das Landratsamt Schweinfurt erneut seine digitalen Leistungen, um Behördengänge noch einfacher zu gestalten.
Die Belehrung dauert rund 30 Minuten und wird in insgesamt sieben Sprachen angeboten. Sie schließt ab mit dem sofortigen Abruf des Teilnahmezertifikates. Der Gang zum Gesundheitsamt Schweinfurt entfällt somit vollständig.
Bürgerinnen und Bürger finden alle Informationen zu diesem Thema sowie das neue Online-Angebot auf der Website des Landratsamts unter www.landkreis-schweinfurt.de/hygienebelehrung
Montag: ganztags geschlossen
Dienstag: 07:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr
Eine persönliche Vorsprache in allen Bereichen des Rathauses ist nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem entsprechenden Ansprechpartner möglich.
Termine mit dem Bürgerservice können Sie online über unsere Homepage www.waigolshausen.de/termin vereinbaren.
| Gemeindeverwaltung: | |
| Telefon: | 09722 9111-0 |
| Fax: | 09722 9111-20 |
| e-mail-Adresse: | gemeinde@waigolshausen.de |
| 1. Bgm. Christian Zeißner | |
| Telefon: | 09722 9111-13 |
| e-mail-Adresse: buergermeister@waigolshausen.de | |
Termine mit 1. Bürgermeister Christian Zeißner bitte vorher telefonisch vereinbaren.
| Thomas Drescher | |
| Telefon: | 09722 9111-15 |
| e-mail-Adresse: | ewo@waigolshausen.de |
| Carolin Gold | |
| Telefon: | 09722 9111-11 |
| e-mail-Adresse: | buergerbuero@waigolshausen.de |
| Alexander Hilbig | |
| Telefon: | 09722 9111-22 |
| e-mail-Adresse: | hauptamt@waigolshausen.de |
| Martin Dürr | |
| Telefon: | 09722 9111-12 |
| e-mail-Adresse: | bauamt@waigolshausen.de |
| Josef Zeißner | |
| Telefon: | 09722 9111-14 |
| e-mail-Adresse: | geschaeftsleitung@waigolshausen.de |
| Klaus Bärtl | |
| Telefon: | 09722 9111-18 |
| e-mail-Adresse: kaemmerei@waigolshausen.de | |
| Annette Gößmann-Öser | |
| Telefon: | 09722 9111-19 |
| e-mail-Adresse: | steueramt@waigolshausen.de |
| Tanja Mauder | |
| Telefon: | 09722 9111-21 |
| e-mail-Adresse: | kasse@waigolshausen.de |
| Bauhof Waigolshausen | |
| Tel.: | 09722 944294 |
| e-mail-Adresse: | bauhof@waigolshausen.de |
| Freizeitzentrum, Jahnstr. | Tel.: 1318 |
| Kegelbahn im FZZ | Tel.: 1272 |
| Grundschule Werneck | Tel.: 94904-0 |
| Mittelschule Werneck | Tel.: 949030 |
| Schulverband Schwanfeld | Tel.: 09384 973055 |
| Kindergarten Waigolshausen | Tel.: 8803 |
| Kindergarten Hergolshausen | Tel.: 7515 |
| Kindergarten Theilheim | Tel.: 09384 1810 |
| Landratsamt Schweinfurt | Tel.: 09721 55-0 |
Bei Problemen mit Gas, Wasser und Strom sind folgende Stellen zu verständigen:
Gas
Gasversorgung Unterfranken GmbH
Tel.: 0931 275588
www.gasuf.de
Wasser
Rhön-Maintal-Wasserversorgung
Tel.: 09725 700-0
www.rmg-poppenhausen.de
Strom
ÜZ Mainfranken
Tel.: 09382 604-0
www.uez.de
Krisennetzwerk Unterfranken
Hilfe bei psychischen Krisen
0800 655 3000