Oberstleutnant Oliver Jung (mit Urkunde) wurde als Leiter des Kreisverbindungskommandos des Landkreises Schweinfurt der Bundeswehr verabschiedet. Im Bild, von links: Sonja Weidinger (Leiterin Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung), Oberstleutnant d. R. Thomas Strobel (Leiter des Kreisverbindungskommandos der Stadt Schweinfurt), Landrat Florian Töpper sowie (von rechts) Arbeitsbereichsleiter Katastrophenschutz und Feuerwehrwesen Florian Zippel und Kreisbrandrat Holger Strunk.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
sehr geehrte Leserinnen und Leser,
wir sind mitten im Herbst angekommen. Die bunteste Jahreszeit hat begonnen, wir sehen die farbenfrohen Blätter der Bäume und können die letzten warmen Sonnenstrahlen der immer kürzer werdenden Tage hoffentlich noch lange genießen.
Die Tage werden kürzer, dennoch gehen die Arbeiten an den Baustellen in der Gemeinde weiter. Der Geh-, Rad- und Wirtschaftsweg entlang der St 2270 wird im ersten Bauabschnitt bis Ende Oktober abgeschlossen sein. Der zweite Bauabschnitt wird danach angegangen. Ziel des Staatlichen Bauamtes ist, diesen Bauabschnitt bis Ende Dezember abgeschlossen zu haben. Innerhalb des Zeitraumes für diesen zweiten Bauabschnitt wird, wie bereits angekündigt, die Staatsstraße St 2270 von Theilheim nach Hergolshausen ab dem Abzweig Waigolshausen gesperrt sein.
Auch der Breitbandausbau geht weiter voran. Mit dem verkleinerten Bautrupp ist die Geschwindigkeit leider nicht mehr so wie am Anfang der Bauzeit, dennoch werden nach und nach die Glasfaseranschlüsse hergestellt und die Anschlüsse in Betrieb genommen. Frei nach dem Motto „Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen …“. Weitere Gespräche über die Erhöhung der Ausbaugeschwindigkeit finden parallel statt.
Der Bau des Spielplatzes in Hergolshausen ist weiterhin in Gange. Aufgrund von schlechtem Wetter und Lieferschwierigkeiten bei der Spielplatzausstattung findet die Fertigstellung und somit auch die Einweihung des Spielplatzes nicht mehr in diesem Jahr, sondern im Frühjahr nächsten Jahres statt.
Der Austausch mit Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger, ist sehr wichtig. In den Einzelgesprächen werden immer wieder Themen angesprochen und größtenteils auch schon geklärt. Einmal im Jahr gibt es nicht nur diese Einzelgespräche, sondern diese werden in einer Gemeinschaft stattfinden. Am Samstag, 23.11.2024 ab 18 Uhr, wird im Sportheim in Theilheim eine Bürgerversammlung der Gemeinde Waigolshausen stattfinden. Wie in den letzten Jahren werden wir für alle Bürgerinnen und Bürger eine Versammlung anbieten, um so den Austausch unter den Gemeindeteilen zu fördern.
Apropos, die bunte Jahreszeit hat begonnen. Am 11.11. fängt wieder die fünfte Jahreszeit, die Faschingszeit, an. Der dazugehörige Rathaussturm wird am 15.11.2024 erfolgen. Bunt wird auch das Halloween-Volleyballturnier der Volleyballgruppe des TSV Waigolshausen. Am 31.10.2024 startet das Turnier um 18 Uhr im Freizeitzentrum, herzliche Einladung ergeht hierzu. Zum Ende des Monats November findet auch schon der erste Adventsmarkt statt. Am 30.11.2024 ab 15 Uhr begrüßt Sie der Förderkreis für internationale Partnerschaften im Anwesen der Kirchstraße 20 in Waigolshausen. Ebenfalls am 30.11. und am 01.12. finden im Freizeitzentrum in Waigolshausen die Böhmischen Abende der Hergolshäuser Musikanten mit einem fulminanten Programm statt. Lassen Sie sich von böhmischen Klängen verzaubern.
Ich wünsche Ihnen allen sonnige Herbststunden, Gottes Segen und bleiben Sie gesund.
Mit herbstlichen Grüßen
Christian Zeißner
Erster Bürgermeister
Für das Jahr 2024 findet eine Bürgerversammlung gemeinsam für alle drei Gemeindeteile statt:
Samstag, 23. November 2024 um 18:00 Uhr
im Sportheim Theilheim
Tagesordnung: | |
| 1. | Bericht und Information des ersten Bürgermeisters zu gemeindlichen Angelegenheiten |
| 2. | Allgemeine Aussprache |
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Nichtöffentlichkeit weggefallen sind
Der Gemeinderat Waigolshausen hat in seiner Sitzung vom 17.09.2024 den Auftrag für eine rechtliche Beratung für die Vertragsverhandlungen mit einem Projektierer von Windenergieanlagen im WK 13 an die Kanzlei Sterr-Kölln & Partner mbB, Freiburg, vergeben.
Ergänzung zur Vereinbarung über den Bau sowie die zukünftige Bau- und Unterhaltungslast eines kombinierten Geh-, Rad- und Wirtschaftsweges entlang der St 2270 unter Einbeziehung von Trassen vorhandener Feld- und Waldwege
Mit Beschluss zu TOP 3 der Sitzung vom 13.08.2024 hat der Gemeinderat der ursprünglich vorgelegten Vereinbarung zugestimmt. Seitens des Staatlichen Bauamts Schweinfurt wurde nun eine Ergänzung hierzu vorgelegt, in der die Kosten für die Beschaffung und Installation sowie der Tiefbauarbeiten für die dort vorgesehene Straßenbeleuchtung ergänzend geregelt wird. Diese Kosten trägt die Straßenbauverwaltung. Im Gegenzug erklärt sich die Gemeinde Waigolshausen bereit, neben den bereits getroffenen Regelungen zu den anfallenden Energiekosten auch den Unterhalt der Straßenbeleuchtung für die weiteren Leuchten zu tragen. Der Gemeinderat hat der vorgelegten Ergänzung der bereits genehmigten Vereinbarung zugestimmt.
Information des Bürgermeisters / Anfragen nach § 29 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat
Spielplatz Hergolshausen
Der Gemeinderat wurde darüber informiert, dass sich der geplante Termin für die Eröffnung des Spielplatzes in Hergolshausen am 09.11.2024 aufgrund der Wetterlage und Lieferschwierigkeiten bei den Spielgeräten verschiebt. Für die Eröffnung ist nun ein Termin im Frühjahr 2025 geplant.
Neubau des Geh-, Rad- und Wirtschaftsweg (Theilheim - Hergolshausen)
Die Vollsperrung der Staatsstraße 2270 wegen des Neubaus des Geh-, Rad- und Wirtschaftsweg ist ab 10. Oktober aufgehoben. Die Querungshilfe auf der Höhe Theilheim wurde eingebaut. Der Bauabschnitt 1 soll nun bis Ende Oktober abgeschlossen sein. Im Anschluss wird dann im Zuge des Bauabschnitt 2 die Staatsstraße zwischen Theilheim und Hergolshausen (voraussichtlich ab 04.11.24 bis 20.12.24) erneut gesperrt; hier ist jedoch die Verbindung zwischen Theilheim und Waigolshausen möglich.
Im gesamten Ortsbereich einschließlich der Straßen nimmt die Verunreinigung durch Hunde- und Pferdekot immer mehr zu. Betroffen sind insbesondere die Grünanlagen, Wegränder und auch Parkflächen (wie am FZZ usw.). Selbst auf den Spielplätzen und in den Friedhöfen finden sich die Hinterlassenschaften von Hunden; vermehrt auch auf privaten Grundstücken. Immer wieder wird berechtigterweise Klage geführt, dass freilaufende Hunde und Hundekot auf öffentlichen Straßen und Flächen das Gesamtbild der Gemeinde negativ beeinflussen. Besonders diejenigen, die diese Flächen beruflich oder privat pflegen und betreuen (gemeindliches Bauhofpersonal und auch die ehrenamtlichen Helfer), fühlen sich durch diese übelriechenden und wenig Freude bereitenden Häufchen bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten massiv beeinträchtigt. Insbesondere auch für spielende Kinder stellen diese Fäkalien zudem eine Gesundheitsgefährdung dar. Gleiches gilt auch für unbeseitigte Pferdehaufen.
In der Regel sind es nur einige wenige Hundehalter, die dafür verantwortlich sind, dass sich Bürger über deren Hundehaltung beschweren. Daher appellieren wir an die Hundehalter, ihre Tiere nicht frei in den Ortschaften herumlaufen zu lassen. Gleichzeitig bitten wir auch dafür Sorge zu tragen, dass die öffentlichen Gehwege und Flächen nicht durch Hundekot verunreinigt werden. Nach dem Bayer. Straßen und Wegegesetz
(BayStrWG) besteht die Verpflichtung der Tierhalter, den Kot auf eigene Kosten zu beseitigen. Grundlage sind der Art 16 i. V. m. Art 66 BayStrWG und § 3 der gemeindlichen Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 02.09.2005. Hierdurch ist es untersagt, Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und ist mit einem Bußgeld belegt (vergleiche § 13 der vorgenannten Verordnung).
Die Einleitung eines Bußgeldverfahrens ist für alle Beteiligten mit Unannehmlichkeiten verbunden. Daher appellieren wir im Sinne eines geordneten und unbeschwerten Zusammenlebens an die Tierhalter, die gesetzlichen Vorgaben zu beachten und einzuhalten.
Der bisweilen geäußerten Meinung Einzelner, durch die Zahlung der Hundesteuer sei diese Verunreinigung „schon bezahlt“, muss klar widersprochen werden. Die Hundesteuer ist eine rein steuer- und abgabenrechtliche Festsetzung und legitimiert die oben genannten Verschmutzungen in keiner Weise!
Wir danken für Ihr Verständnis.
Die Übernahme eines Ehrenamtes ist nicht selbstverständlich, jedoch für eine funktionierende Gemeinschaft unersetzlich. So lauteten die ersten Zeilen der Einladung für die von den Gemeinden vorgeschlagenen Bürgerinnen und Bürger zum Ehrenamtsempfang im Steigerwald-Zentrum in Handthal. Die Gemeinde Waigolshausen durfte zwei ehrenamtlich hervorzuhebende Persönlichkeiten für diese Auszeichnung nennen.
Ida Strobel hat sich durch ihr seit vielen Jahrzenten andauerndes ehrenamtliches Engagement und ihre warmherzige zugewandte Art in für die Gemeinde besonders verdient gemacht. Sie gründete den Frauenkreis, war langjährige Vorsitzende des Katholischen Frauenbundes, sie kümmerte sich unter anderem um den Kirchenschmuck und bis vor kurzem auch um das Priestergrab. Als langjährige Kindergartenleiterin brachte sie sich auch viele Jahre lang beim Ferienspaß der Gemeinde ein. Im Pfarrgemeinderat war sie 24 Jahre lang sehr engagiert.
Wolfgang Schraut war 24 Jahre lang in der Vorstandschaft des TSV Waigolshausen tätig. Beisitzer, Schriftführer und 2. Vorstand waren seine Stationen. 40 Jahre hat er schon bei der Freiwilligen Feuerwehr im aktiven Dienst auf dem Buckel. 30 Jahre davon übernahm er auch Aufgaben in der Vorstandschaft, unter anderem als Kassier und Vorsitzender. Seit nunmehr 16 Jahren ist er im Gemeinderat aktiv und dort für den Bereich der Rechnungsprüfung und als Verbandsrat im Schulverband verantwortlich.
Beiden dankte der Landrat in seiner Laudatio und überreichte ihnen mit einem Blumenstrauß die Urkunde für ihr selbstloses Engagement für die Allgemeinheit und insbesondere für unsere Bürgerinnen und Bürger.
Vielen herzlichen Dank im Namen der Gemeinde Waigolshausen für diese langjährige Unterstützung unseres Gemeindelebens.
Der 15. November 2024 ist Fälligkeitstermin für kommunale Abgaben (Grund- und Gewerbesteuer, Kanalgebühren) des IV. Quartals.
Wir bitten alle Zahlungspflichtigen, die noch nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, um zuverlässige Beachtung des Termins bzw. um Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.
Oberstleutnant Oliver Jung verlässt das Kreisverbindungskommando aufgrund anderer Verpflichtungen - Strobel übernimmt kommissarisch
Im Rahmen einer kleinen Feierstunde hat Landrat Florian Töpper den bisherigen Leiter des Kreisverbindungskommandos des Landkreises Schweinfurt der Bundeswehr, Oberstleutnant (OTL) Oliver Jung, verabschiedet.
„Das Kreisverbindungskommando gewährleistet in Krisenzeiten eine enge und reibungslose Zusammenarbeit zwischen zivilen und militärischen Kräften, was insbesondere für den Katastrophenschutz unseres Landkreises von großer Bedeutung ist“, sagte Landrat Töpper. „Für seinen herausragenden Einsatz in den vergangenen Jahren bedanke ich mich sehr herzlich bei Oberstleutnant Jung.“
Aufgrund einer anderen Aufgabe innerhalb der Bundeswehr kann dieser die wichtige Funktion als Leiter des Kreisverbindungskommandos Landkreis Schweinfurt nicht mehr wahrnehmen.
OTL Jung hat ab den frühen 2000er Jahren das Kreisverbindungskommando im Landkreis Schweinfurt mit aufgebaut und war seitdem stets der Ansprechpartner der Bundeswehr für den Landkreis Schweinfurt. Er hat bei zahlreichen Übungen der Katastrophenschutzbehörde und der Feuerwehren aktiv mitgewirkt.
Durch Kreisbrandrat Holger Strunk wurde zudem die Ehrenmedaille des Landesfeuerwehrverbandes Bayern an Jung überreicht, da er sich seit vielen Jahren herausragend um das Feuerwehrwesen in Zusammenarbeit mit der Bundeswehr gekümmert hat.
Kommissarisch übernimmt Oberstleutnant d. R. Thomas Strobel das Kreisverbindungskommando des Landkreises, der aktuell auch als Leiter des Kreisverbindungskommandos der Stadt Schweinfurt eingesetzt ist.
Am Dienstag, den 5. November 2024, um 19:30 Uhr
findet in der Grundschule in Schleerieth ein Informationsabend für Eltern zukünftiger Erstklässler zu folgenden Themen statt:
| • | Rechtliche Grundlagen der Einschulung |
| • | Schulreife |
| • | Einschulungskorridor |
| • | Fragen |
Pro Kind kann nur ein Elternteil an der Veranstaltung teilnehmen.
Alle Eltern derjenigen Kinder, die im Schuljahr 2025/2026 schulpflichtig werden, sind herzlich eingeladen.
Gez. Carsten Stranz, Rektor
Der Balthasar-Neumann-Schulverband Werneck
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als Teilzeitkraft (ca. 12,5 - 15 Std./Woche) oder als Minijob oder auf Stundenbasis.
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| - | unbefristetes, flexibles Arbeitsverhältnis |
| - | tarifgerechte Bezahlung nach dem TVÖD mit Zusatzversorgung |
| - | Jährliche Sonderzahlung und Leistungsentgelt |
| - | grundsätzlich arbeitsfrei während den Schulferien |
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Herrn Peter (09722 2214) oder an manuel.peter@werneck.de
Kalenderwoche 47
Die Veröffentlichungen der Tagesordnungspunkte finden, wie üblich, im Vorfeld über das Internet und über die Aushänge statt.
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Im kostenfreien Seminar am 11. November können sich Engagierte über den Versicherungsschutz für ihr Ehrenamt informieren
Für Vereine stellt sich im Besonderen die Frage: Welche Versicherungen sind unbedingt notwendig? Die Fülle an Vereinsversicherungen ist groß und kann auf den ersten Blick verwirrend sein. Jeder Verein muss selbst entscheiden, welche Absicherung die individuellen Bedürfnisse im Vereinsalltag erfüllt.
Im Rahmen der Programmreihe „Fit fürs Ehrenamt“ bietet die Servicestelle Ehrenamt dazu einen kostenfreien Weiterbildungskurs an.
Kostenloses Seminar: „Engagiert? Dabei sicher!“
Das Seminar „Engagiert? Dabei sicher!“ beschäftigt sich am Montag, den 11. November 2024, von 18:30 bis 20:30 Uhr, mit dem optimalen Versicherungsschutz für Vereine und das Ehrenamt.
Der Referent Tino Braunschweig geht anhand mehrere Praxisbeispiele anschaulich auf folgende Fragen ein: Welche Versicherungen gibt es und wie unterscheiden sie sich voneinander? Welche davon sind unbedingt notwendig, welche vielleicht ergänzend sinnvoll und welche nicht zwingend erforderlich? Neben einem Überblick über Versicherungen, klärt er auch über mögliche Risiken auf. Gerne steht der Referent im Rahmen des Seminars für Fragen zur Verfügung.
Die Veranstaltung ist für alle freiwillig engagierten Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Schweinfurt kostenfrei. Sie findet im Sitzungssaal des Landratsamts Schweinfurt statt. Die Anmeldung zur Veranstaltung ist ab sofort möglich und erfolgt online auf der Seite der Servicestelle Ehrenamt.
Termin:
Montag, 11. November 2024, 18:30 - 20:30 Uhr
Ort: Landratsamt Schweinfurt, Schrammstr. 1, Sitzungssaal (Zugang über die Außentreppe)
Anmeldung:
www.landkreis-schweinfurt.de/fitfuersehrenamt
Veranstalter:
Servicestelle Ehrenamt, Landkreis Schweinfurt
Die Servicestelle Ehrenamt wird als Zentrum für lokales Freiwilligenmanagement (ZflFM) durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales sowie als digital-verein(t)-Standort durch das Bayerische Staatsministerium für Digitales gefördert.
Weitere Informationen zu den Weiterbildungskursen aus der Reihe „Fit fürs Ehrenamt“ gibt es online auf der Homepage der Servicestelle Ehrenamt www.landkreis-schweinfurt.de/fitfuersehrenamt
Beratungsgutscheine, Förderung von Umbau-, Sanierungs- und Entsorgungskosten sowie weitere Angebote zum Bauen und Sanieren
Bereits seit 2017 können (Um-)Bauinteressierte im Landkreis Schweinfurt zwei beliebte Förderungen zur Innenentwicklung in Anspruch nehmen. So wurde die kostenlose Erstbauberatung bereits fast 450-Mal in Anspruch genommen und mehr als 230 Anträge für die Förderung von Abriss- bzw. Umbau-, Sanierungs- und Entsorgungsmaßnahmen gingen bislang ein.
Beratungsgutscheine jetzt beantragen
Die kostenlose Erstbauberatung im Wert von ca. 500 Euro kann für Gebäude und Baulücken in den festgelegten Fördergebieten im Ortskern und zusätzlich für alle weiteren Gebäude, die 60 Jahre und älter sind, beantragt werden.
Für die Bauberatung steht den Bauinteressierten eine Auswahl an Architektur- bzw. Planungsbüros zur Verfügung. Das Beratungsgespräch dient in erster Linie der Ideenfindung. Inhalt der Beratung können beispielsweise Fragen zu Gebäudesanierungen, zur Nutzung von Baulücken und der Nachverdichtung, dem An-, Um- oder Neubau sowie der Freiflächengestaltung sein. Als Ergebnis der Beratung erhalten die Bauinteressierten eine schriftliche Dokumentation für ihre weitere Bauplanung.
Förderung für Umbau-, Sanierungs- und Entsorgungsmaßnahmen
Der Schwerpunkt der Innenentwicklungsförderung liegt auf der Bewahrung der vorhandenen Siedlungsstrukturen. Trotzdem lassen sich in manchen Fällen Entkernungsmaßnahmen oder ein (Teil-)Abriss an Gebäuden nicht vermeiden. Die damit verbundenen Kosten werden durch das Programm finanziell unterstützt. Pro Wirtschaftseinheit ist eine Maximalförderung von 10.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 25 % auf die förderfähigen Nettokosten möglich.
Beginn der Bauarbeiten erst nach Zustimmung
Die Beantragung der beiden Angebote ist für alle Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Schweinfurt möglich mit Ausnahme der Gemeinde Schwebheim (nimmt nicht an dem Förderprogramm teil). Die Antragsformulare sind zu finden unter www.landkreis-schweinfurt.de/innenentwicklung
Interessierten Bürgerinnen und Bürgern wird empfohlen, frühzeitig vor Baubeginn die kommunale Verwaltung oder das Regionalmanagement zu kontaktieren. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn, das heißt, der Beginn der Bauarbeiten beziehungsweise die Auftragsvergabe vor der Zustimmung durch das Landratsamt Schweinfurt, führt dazu, dass eine Förderung nicht ausgezahlt werden kann.
Noch kein Grundstück gefunden oder Handwerker gesucht?
Für Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr Gebäude oder Grundstück veräußern bzw. vermieten wollen, bietet die „Immobilienbörse“ eine hilfreiche Anlaufstelle. Das Portal „Sanierungsprofis auf einen Blick“ erleichtert (Um-)Bauwilligen die Suche nach qualifizierten Handwerksbetrieben, die sich mit der Sanierung und Wiederherstellung von historischer Bausubstanz auskennen. Mehr Infos unter: www.landkreis-schweinfurt.de/innenentwicklung
Fragen?
Alle Informationen, Fördermöglichkeiten und Veranstaltungen aus dem Bereich Innenentwicklung finden Bürgerinnen und Bürger in einer Online-Übersicht unter https://www.landkreis-schweinfurt.de/innenentwicklung auf der Homepage des Landkreises Schweinfurt.
Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamts vor Ort oder das Regionalmanagement unter innenentwicklung@lrasw.de oder telefonisch 09721 55-636 gerne zur Verfügung.
Vortrag "Mental Load"
Fürsorge hält unsere Familien und unsere Gesellschaft zusammen. Diese wichtige Arbeit führt oft zu einer mentalen Belastung, denn wer sich um Kinder oder zu pflegende Angehörige kümmert, hat selten Feierabend. Im familiären Kontext heißt das, die gesamte Organisation von Haushalt bis Kinderbetreuung im Blick zu haben und endlose To-Do-Listen zu führen.
In einem spannenden und unterhaltsamen Vortrag macht die Autorin und Mental Load-Expertin Laura Fröhlich auf die mentale Belastung aufmerksam, die viele Menschen und darunter vor allem Frauen in Familien-Verantwortung tragen.
Der Vortrag finden im Rahmen des diesjährigen Schwerpunktthemas „Frauen - sichtbar & gesund“ des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention statt. Über eine Veröffentlichung des Plakats in Ihrem Amtsblatt würden wir uns sehr freuen.
Montag, 25. November 2024
18 Uhr bis ca. 20 Uhr
im Sitzungssaal des Landratsamtes Schweinfurt
(Zugang über die steinerne Außentreppe)
Der Vortrag ist kostenlos und eine Anmeldung erforderlich:
Per Mail gesundheitsregion@lrasw.de oder unter Tel.: 09721 55-724 oder online
Online-Impfcheck der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unterstützt beim Thema Grippeimpfung
Mit den kühleren Temperaturen beginnt auch wieder die Grippe- und Erkältungssaison. Die Grippeimpfung ist eine gute Möglichkeit, um sich und andere gegen Grippe zu schützen. Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die Grippeimpfung für Personen ab 60 Jahren, chronisch kranke Personen aller Altersstufen und Schwangere sowie für Medizin- und Pflegepersonal, Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen und Kontaktpersonen bestimmter Risikogruppen.
Das Gesundheitsamt Schweinfurt verweist in diesem Zusammenhang auf den digitalen Grippe-Impfcheck der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Er informiert kompakt und leicht verständlich über die jeweils persönliche Impfempfehlung. Wichtig: Der Grippe-Impfcheck bietet eine erste Orientierungshilfe, er ersetzt jedoch nicht die individuelle Beratung durch die jeweilige Ärztin oder den jeweiligen Arzt.
Mit wenigen Klicks kann man für sich, das Kind oder andere Angehörige eine Impfempfehlung erhalten. Es genügt, wenige Fragen zu beantworten.
Der Datenschutz ist gewährleistet, da keine personenbezogenen Daten gespeichert werden.
Der digitale Grippe-Impfcheck und weitere hilfreiche Informationen zum Thema „Impfen“ gibt es unter: https://www.impfen-info.de/grippeimpfung/grippe-impfcheck/
Das Landratsamt Schweinfurt macht nochmals alle betroffenen Schülerinnen und Schüler und Eltern darauf aufmerksam, dass die Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten für den Schulweg für das abgelaufene Schuljahr 2023/2024 dem Landratsamt Schweinfurt bis spätestens 31. Oktober 2024 vorliegen müssen. Verspätet eingegangene Anträge können wegen Überschreitung der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht mehr berücksichtigt werden.
Eine Kostenerstattung können Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen ab der 11. Klasse geltend machen, außerdem Schülerinnen und Schüler, die eine öffentliche oder staatlich anerkannte Berufsschule, Berufsfachschule, Fachoberschule oder Berufsoberschule besucht haben. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht, wenn der Schulweg (einfache Strecke) mehr als drei Kilometer beträgt und die nächstgelegene Schule besucht wurde. Der Eigenanteil (Familienbelastungsgrenze) beträgt 320 Euro pro Schüler, aber maximal 490 Euro pro Familie pro Schuljahr. Es müssen immer die kostengünstigsten Fahrkarten gekauft werden.
Weitere Hinweise können dem Antragsformular entnommen werden. Die Anträge auf Fahrtkostenerstattung für öffentliche Verkehrsmittel können telefonisch unter
09721 55-445 oder 09721 55-689 angefordert werden. Auch für Rückfragen steht das Landratsamt unter diesen Telefonnummern zur Verfügung.
Vollständig ausgefüllte Anträge müssen im Schulsekretariat vorgelegt werden. Die Schule prüft die Angaben und bestätigt den Schulbesuch und etwaige Fehltage. Bitte senden Sie Ihren Antrag mit den Originalfahrkarten und sämtlichen Zahlungsnachweisen (z. B. Kontoauszüge in Kopie) anschließend an: Landratsamt Schweinfurt, Sachgebiet Kreisentwicklung (Schülerbeförderung), Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt.
Wer bei der Kfz-Zulassung den digitalen Weg wählt, kann Zeit und Geld sparen - und in den meisten Fällen sofort losfahren.
Effizient, zeitsparend und dazu noch wesentlich günstiger: Der seit dem 1. September 2023 deutlich erweiterte Funktionsumfang der internetbasierten Fahrzeugzulassung (kurz: i-Kfz) bringt für Nutzerinnen und Nutzer enorme Vorteile.
Das Beste daran: In den meisten Fällen ist nach erfolgter Online-Zulassung das „sofortige Losfahren“ möglich. Das bedeutet, dass das Fahrzeug direkt nach Abschluss der Online-Zulassung für längstens 10 Tage genutzt werden kann, auch wenn die Fahrzeugpapiere und Siegelplaketten noch nicht vorliegen.
i-Kfz ist einfach anzuwenden, der Zulassungsprozess wird Schritt für Schritt angeleitet, die Benutzeroberfläche ist intuitiv zu bedienen.
| Weitere Vorteile: | |
| • | Die Online-Zulassung geht nicht nur schneller vonstatten, sie kostet in der Regel meistens auch deutlich weniger als vor Ort am Schalter |
| • | Die Wartezeit auf einen Termin oder vor Ort entfällt komplett |
| Wer flexibel und unabhängig von Öffnungszeiten sein will, sollte auf i-Kfz zurückgreifen. | |
Detaillierte Informationen zu i-Kfz und den Gebühren sowie einen Direktlink finden Interessierte auf der Website des Landratsamts Schweinfurt unter www.landkreis-schweinfurt.de/ikfz
Mehrgenerationenspielplatz, Ladenmuseum und Notfallvorsorge - Erfolgreicher Start in die neue LEADER-Förderphase
Zum Start in die neue LEADER-Förderphase 2023-2027 konnte die Lokale Aktionsgruppe Schweinfurter Land e. V. (LAG) erneut vielfältige Projekte im Landkreis Schweinfurt vorbereiten und beschließen. Alle Projekte eint, dass sie zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements im Landkreis beitragen. Neben vielen kommunalen Projekten, erhalten auch private Projektträger sowie engagierte Bürgerinnen und Bürger eine finanzielle Unterstützung aus dem LEADER-Förderprogramm. Derzeit werden die eingereichten Unterlagen der folgenden Projekte von der für ganz Unterfranken zuständigen LEADER-Förderstelle in Bad Neustadt geprüft:
Der DLRG-Ortsverband Werneck möchte ein leerstehendes Gebäude sanieren und in ein Vereinsheim umwandeln, die Gemeinde Niederwerrn wird in der „Neuen Mitte“ ein Ladenmuseum einrichten, die Gemeinde Sulzheim plant ein Pilotprojekt zur Vorbereitung auf Strom- und Kommunikationsausfälle und der BRK-Kreisverband Schweinfurt errichtet ein neues Zentrum zur Bündelung bisheriger und Schaffung neuer Angebote. Zudem beteiligt sich der Landkreis Schweinfurt wieder an einem Kooperationsprojekt des Landkreises Bamberg zur internationalen Vernetzung der zisterziensischen Klosterlandschaften.
Ein Projekt bereits gestartet - Weitere folgen
Als erstes Projekt in ganz Unterfranken konnte der Mehrgenerationenspielplatz der Naturfreunde Schonungen in die Umsetzung starten. Das Projekt erhielt Ende Mai die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn.
Weitere Projekte sind bereits in der Vorbereitung und so findet die nächste Sitzung zur Projektauswahl im November statt. 2025 folgen weitere Sitzungen in regelmäßigen Abständen, Informationen werden auf der Homepage der LAG Schweinfurter Land veröffentlicht.
Interessierte können direkt mit der LAG Schweinfurter Land Kontakt aufnehmen
Personen, Vereine oder Gemeinden mit Projektideen können gerne zur Beratung Kontakt mit der LAG-Geschäftsstelle aufzunehmen: Tel. 09721 55- 636 oder per E-Mail an lag@lrasw.de.
Zur Information:
Mit dem LEADER-Programm des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) fördern die EU und das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die ländlichen Regionen auf ihrem Weg einer selbstbestimmten Entwicklung - ganz nach dem Motto „Bürger gestalten ihre Heimat“.
Im Landkreis Schweinfurt ist die Lokale Aktionsgruppe Schweinfurter Land e. V. (LAG) seit 2008 verantwortlich für die Umsetzung ihrer lokalen Entwicklungsstrategie (LES) sowie von LEADER-Projekten und -Maßnahmen. Weitere Informationen dazu gibt es im Internet unter www.lag-schweinfurterland.de