Quelle: Prokon
mit viel Regen in den letzten Tagen verabschiedet sich der Oktober wie der Vormonat September. Man könnte meinen, es war in letzter Zeit sehr viel, doch dem ist weit gefehlt. Bei einer Baumpflanzchallenge - dort wird man von einer anderen Person nominiert, einen Baum zu pflanzen - durfte ich ein Loch für den neuen Baum in den Boden graben. Ich war etwas überrascht, wie trocken es ein paar Zentimeter unter der Oberfläche ist. Offensichtlich brauchen wir noch viel mehr Regen. Warten wir mal ab, was der Herbst so alles bringt.
Was negative Auswirkungen auf außenliegende Baustellen hat beeinträchtigt zum Glück nicht unser nächstes, finanziell und baulich großes Vorhaben in Hergolshausen: In den nächsten Tagen starten die Sanierungsarbeiten an der Alten Schule in Hergolshausen. Mitte des nächsten Jahres wird dann ein saniertes Dorfgemeinschaftshaus den neuen Treffpunkt für Jung und Alt in Hergolshausen darstellen. Im guten Austausch mit den Nutzergruppen konnten wir die Vorbereitungen abschließen, um zügig mit der Umsetzung zu beginnen. Ich freue mich sehr, dass es los geht und wir mit dem Ergebnis eine zukunftsfähige Nutzung schaffen können. Vielen herzlichen Dank an die vielen Planungsstunden durch eine kleine unermüdliche Projektgruppe, die sich nicht hat unterkriegen lassen. Ehrenamtliches, bürgerliches Engagement wird hier trotz mancher Widrigkeit aufrechterhalten und großgeschrieben.
Die Besprechung der Vorstände fand nach längerer Zeit wieder statt. Beim konstruktiven Austausch, über die normalen Terminabsprachen hinaus, konnten einige Punkte, die den Verantwortlichen auf dem Herzen gelegen haben, angesprochen und teilweise schon geklärt werden. Ich empfinde so einen Austausch als sehr gewinnbringend für unsere Arbeit. Gerne möchte ich diese Art der Zusammenarbeit ausbauen und im Frühjahr zusätzlich noch einmal anbieten, um dann Anfang nächsten Herbst die Terminabsprachen wieder durchzuführen.
Die letzten beiden Monate in diesem Jahr beinhalten einige größere Veranstaltungen in unserer Gemeinde. Vielen Dank an die Vereine und die Verantwortlichen sowie die vielen Helfer für die Organisation und Durchführung derer. Der Rathaussturm des FCW am 14.11. läutet die neue Session ein, tags darauf findet das Kickerturnier der Kickerfreunde Theilheim im Sportheim statt. Herzlich willkommen heißen darf ich die Bürgerinnen und Bürger zur Bürgerversammlung am Dienstag, 18.11.2025 um 19 Uhr im Freizeitzentrum. Lassen Sie uns zum Wohle der Gemeinde ins Gespräch kommen. Am 28.11. und 29.11. finden die weit über die Gemeindegrenzen hinaus bekannten Böhmischen Abende der Hergolshäuser Musikanten statt. Weitere Veranstaltungen finden Sie auf dem Veranstaltungskalender auf unserer Homepage.
Ich wünsche Ihnen allen einen guten Start in den Herbst, Gottes Segen und bleiben Sie gesund.
Mit herbstlichen Grüßen
Die Gemeinde Waigolshausen erlässt auf Grund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796 ff.), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573 ff.), und Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 der Bayerischen Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588 ff), zuletzt geändert § 4 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (GVBl. S. 619) folgende Satzung:
| (1) | Die Satzung gilt für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Anlagen im Sinne des Art. 1 Abs. 1 BayBO im Gemeindegebiet Waigolshausen. Ausgenommen sind, wenn sie zu Wohnzwecken erfolgen, Änderungen oder Nutzungsänderungen im Sinne des Art. 81 Abs. 1 Nr. 4b, zweiter Halbsatz BayBO. |
| (2) | Regelungen in Bebauungsplänen oder anderen städtebaulichen Satzungen, die von den Regelungen dieser Satzung abweichen, haben Vorrang. |
| (1) | Bei der Errichtung von Anlagen, für die ein Zu- oder Abfahrtsverkehr mit Kraftfahrzeugen zu erwarten ist, sind Stellplätze herzustellen. Bei der Änderung oder Nutzungsänderung von Anlagen sind Stellplätze herzustellen, wenn dadurch zusätzlicher Zu- oder Abfahrtsverkehr zu erwarten ist. |
| (2) | Die Zahl der notwendigen Stellplätze bemisst sich nach der Anlage der Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze vom 30. November 1993 in ihrer jeweils gültigen Fassung. |
| (3) | Die Ermittlung erfolgt jeweils nach Nutzungseinheiten. Bei baulichen Anlagen, die unterschiedliche Nutzungsarten enthalten, wird die Zahl der notwendigen Stellplätze getrennt nach den jeweiligen Nutzungsarten ermittelt. |
| Die Zahl an notwendigen Stellplätzen ist jeweils auf eine Dezimalstelle zu ermitteln und nach kaufmännischen Grundsätzen zu runden. Bei baulichen Anlagen mit mehreren Nutzungseinheiten oder unterschiedlichen Nutzungsarten erfolgt die Rundung erst nach Addition der für jede Nutzungseinheit und jede Nutzungsart notwendigen Stellplätze. | |
| (1) | Die nach §§ 2 und 3 dieser Satzung erforderlichen Stellplätze sind auf dem Baugrundstück oder auf einem geeigneten Grundstück in der Nähe des Baugrundstücks herzustellen. Bei Herstellung der Stellplätze auf einem geeigneten Grundstück in der Nähe des Baugrundstücks ist dessen Benutzung für diesen Zweck gegenüber dem Rechtsträger der Bauaufsichtsbehörde rechtlich zu sichern. |
| (2) | Die Inanspruchnahme derselben Stellplätze durch zwei oder mehrere Nutzungen mit unterschiedlichen Geschäfts- oder Öffnungszeiten (Wechselnutzung) kann zugelassen werden, wenn sichergestellt ist, dass keine Überschneidungen der Benutzung des Stellplatzes auftreten und keine negativen Auswirkungen auf den Verkehr in der Umgebung zu erwarten sind. |
| (3) | Soweit die Unterbringung der Stellplätze, die herzustellen sind, auf dem Baugrundstück oder in Nähe des Baugrundstücks nicht möglich ist, kann die Verpflichtung nach § 2 in besonderen Einzelfällen auf Antrag auch dadurch erfüllt werden, dass die Kosten für die Herstellung der notwendigen Stellplätze in angemessener Höhe gegenüber der Gemeinde Waigolshausen (Ablösevertrag) übernommen werden. Die Höhe des Ablösebetrags je Stellplatz wird durch Gemeinderatsbeschluss festgesetzt und fortgeschrieben. |
| (4) | Von der Möglichkeit der Ablöse nach Absatz 3 sind Nutzungen ausgenommen, die für ihren geordneten Betriebsablauf darauf angewiesen sind, ihren Zu- und Abfahrtsverkehr durch Stellplätze auf dem Baugrundstück oder auf einem geeigneten Grundstück in der Nähe des Baugrundstücks abzuwickeln. |
| (1) | Für Stellplätze in Garagen gelten die baulichen Anforderungen der Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze vom 30. November 1993 in ihrer jeweils gültigen Fassung. |
| (2) | Im Übrigen sind Stellplätze in ausreichender Größe und in Abhängigkeit der beabsichtigten Nutzung herzustellen. Es gilt Art. 7 BayBO. |
Unter den Voraussetzungen des Art. 63 BayBO können Abweichungen zugelassen werden.
Diese Satzung tritt am 01.10.2025 in Kraft.
Waigolshausen, 01.10.2025
Mit Beschluss vom 12.08.2025 hat der Gemeinderat folgenden einheitlichen Wert als Ablösebetrag zu § 3 Abs. 3 der vorstehenden Stellplatzsatzung für das ganze Gemeindegebiet festgelegt:
6.000 € je abzulösenden Stellplatz
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Nichtöffentlichkeit weggefallen sind
Bgm. Zeißner gibt die Beschlüsse zu TOP 5 und 6 der nichtöffentlichen Sitzung vom 18.09.2025 öffentlich bekannt. Hierbei handelte es sich um mehrere Auftragsvergaben zur Sanierung der „Alten Schule“ Hergolshausen:
Rohbauarbeiten: Firma Ludwig Hub Bauunternehmen GmbH, Maßbach
Gerüstarbeiten: Firma Gerüstbau Eckert und Schwarz GbR, Untereuerheim
Zimmererarbeiten: Firma Gerald Kraus Zimmerei, Brebersdorf
Trockenbau, Innenputz- und Malerarbeiten: Firma Weipert GmbH, Stadtlauringen
WDVS - Außenputzarbeiten: Firma Rügemer GmbH, Eisingen
Fliesenarbeiten: Firma Feustel Fliesen-Natursteine, Knetzgau
Fliesenarbeiten - Aufbereitung: Firma SteinService Pohli GmbH, Grafenrheinfeld
Natursteinarbeiten - Außen: Firma Koch & Lenhardt, Goßmannsdorf
WC-Trennwände: KEMMLIT-Bauelemente GmbH, Dusslingen
Elektroarbeiten: Firma Elektro Baucke GmbH, Werneck
Kanalsanierung: Firma Kanalsanierung Bayern, Fürth
Außerdem wurde der Auftrag für die Beschaffung eines Dreiseitenkippers für den Bauhof an die Firma CLAAS, Werneck vergeben:
Flurneuordnung und Dorferneuerung Hergolshausen 2;
Anhörung nach § 5 Abs. 2 und 3 Flurbereinigungsgesetz -FlurbG-
Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE) teilte mit, dass das Verfahrensgebiet Hergolshausen 2 nach § 8 Abs. 3 FlurbG in die Verfahrensgebiete Hergolshausen 2 (Flurneuordnung und Waldneuordnung) und Hergolshausen 3 (nur der Bereich der Dorferneuerung) aufgeteilt werden soll. Dies soll erfolgen, um das Verfahren Hergolshausen 2 (Flurneuordnung und Waldneuordnung) zukünftig separat zu behandeln und bei entsprechendem Verfahrensstand unabhängig von der Dorferneuerung abschließen zu können. Die voraussichtliche Abgrenzung der Verfahrensgebiete wurde in zwei Gebietskarten dargestellt. Diese wurden aufgezeigt und erläutert. Das ALE hat die Gemeinde Waigolshausen als Träger öffentlicher Belange (TÖB) im Anhörungsverfahren um Mitteilung gebeten, ob gegen die Verfahrensteilung Bedenken bestehen und ob von ihrer Seite aus Planungen vorliegen, die die Planungen des ALE berühren. Der Gemeinderat hat keine Einwendungen zur Aufteilung der Verfahrensgebiete. Es erfolgt daher keine Stellungnahme.
Berufung der Gemeindewahlleiterin und des Stellvertreters für die Kommunalwahl 2026
Gemäß Art. 5 Abs. 1 GLKrWG ist für die Durchführung der Kommunalwahlen am 08.03.2026 in der Gemeinde ein Gemeindewahlleiter sowie ein Stellvertreter zu bestellen. Die Bestellung erfolgt durch den Gemeinderat. Der Gemeindewahlleiter ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Gemeindewahlen, insbesondere für die Leitung der Wahl, die Berufung des Wahlausschusses und der Wahlvorstände sowie die Entgegennahme und Prüfung der Wahlvorschläge. Die Aufgaben werden in Zusammenarbeit mit dem Wahlausschuss wahrgenommen. Der Gemeinderat hat Frau 3. Bgm’in Ursula Keller zur Gemeindewahlleiterin berufen. Geschäftsleiter Josef Zeißner wurde zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter berufen. Die Amtszeit gilt für die Vorbereitung und Durchführung der nächsten allgemeinen Kommunalwahlen 2026 sowie etwaig erforderlicher Wiederholungs- oder Nachwahlen in diesem Zusammenhang.
Entschädigung für Mitglieder des Wahlausschusses, des Wahlvorstands und der Wahlhelfer bei der Kommunalwahl am 08.03.2026
Nach den einschlägigen wahlrechtlichen Bestimmungen kann für ehrenamtlich bei der Wahl mitwirkende Personen ein angemessenes Erfrischungsgeld gewährt werden. Diese Entscheidung ist keine laufende Angelegenheit, sondern obliegt dem Gemeinderat.
Den Mitgliedern der Wahlvorstände wird für den Wahltag bei der Kommunalwahl 2026 ein Erfrischungsgeld von je 40 € gewährt. Für die Auszählung am Montag erhalten diese Wahlhelfer zusätzlich 20 €. Das Sitzungsgeld für die Mitglieder des Wahlausschusses wurde auf 25 € festgelegt.
Information des Bürgermeisters / Anfragen nach § 29 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat
| Aktueller Sachstand WK 13 | ||
| • | Der aktuelle Sachstand zum Windkraftgebiet WK 13 wurde mitgeteilt. Siehe hierzu den separaten Artikel an anderer Stelle in diesem Nachrichtenblatt. | |
| • | Aktueller Sachstand Breitbandausbau: | |
|
| - | Die Hausanschlüsse in Theilheim sind erstellt. Leerrohre und Glasfaserkabel wurden in die Häuser verlegt bzw. eingeblasen. In der ersten Dezemberwoche wird die Installation des APL (Abschlusspunkt Linientechnik, der die Verbindung zwischen dem externen Telekommunikationsnetz und der internen Verkabelung eines Gebäudes herstellt. Er befindet sich meist im Keller oder Technikraum und ist der Übergabepunkt für Telefon-, Internet- und TV-Dienste. Bei Glasfaseranschlüssen wird dieser Punkt auch als Hausübergabepunkt (HÜP) bezeichnet. Kasten) im Haus durchgeführt. |
|
| - | Die Leitung zur Kläranlage Theilheim wird eingepflügt. Die Restarbeiten in Waigolshausen werden durch eine separate Firma erledigt. |
Für das Jahr 2025 findet eine Bürgerversammlung gemeinsam für alle drei Gemeindeteile statt:
Dienstag, 18. November 2025 um 19 Uhr
im Freizeitzentrum Waigolshausen
| Tagesordnung: | |
| 1. | Bericht und Information des ersten Bürgermeisters zu gemeindlichen Angelegenheiten |
| 2. | Allgemeine Aussprache |
Der Vorsitzende des Vorstandes
Nr. ALE-UFR-B2-7578-16-1-52
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft veranstaltet eine öffentliche Teilnehmerversammlung
Thema: Teilung des Verfahrens Hergolshausen 2 und Anordnung der Dorferneuerung (DE) Hergolshausen 3
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung |
| 2. | 5. erhebliche Gebietsänderung - Hergolshausen 2 |
| 3. | Anordnung Dorferneuerung - Hergolshausen 3 |
| 4. | Informationen zur Privaten Förderung innerhalb der DE - Hergolshausen 3 |
Im Verfahrensgebiet von Hergolshausen 2 steht als nächster Schritt die Aufteilung des o.g. Verfahrens in die Verfahren Hergolshausen 2 (Flur und Wald) und Hergolshausen 3 (Dorf), an. Hierzu möchten wir gerne weiterführende Informationen zur erheblichen Gebietsänderung und zur Anordnung Hergolshausen 3 geben.
Zu dieser Versammlung werden alle Teilnehmer herzlich eingeladen. Gäste sind willkommen.
| Wann: | Dienstag, den 2. Dezember 2025 |
| Wo: | DJK Sportheim Hergolshausen |
|
| Kastanienstraße 9, 97534 Waigolshausen |
| Uhrzeit: | 19 Uhr |
Die Meldebehörde hat einmal jährlich die Einwohner gemäß Bundesmeldegesetz (BMG) über die Möglichkeit der Eintragung von Übermittlungs- und Auskunftssperren zu unterrichten. Jede Person, die in der Gemeinde Waigolshausen gemeldet ist, hat die Möglichkeit, eine Übermittlungs- oder Auskunftssperre für das Einwohnermelderegister zu beantragen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Übermittlungssperren und Auskunftssperren. Bei einer Übermittlungssperre kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner auf einen schriftlichen Antrag hin formlos und ohne Angabe von Gründen der Weitergabe seiner Daten widersprechen. Die eingetragene Übermittlungssperre hat bis zum Widerruf Bestand.
1.Religionsgesellschaften (§ 42 Abs. 3 BMG)
Betroffene Familienangehörige (Ehegatte, Lebenspartner, minderjährige Kinder und die Eltern minderjähriger Kinder), die nicht derselben öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft des anderen Familienmitgliedes oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, können verlangen, dass ihre Daten nicht der Religionsgesellschaft übermittelt werden, der das andere Familienmitglied angehört. Die Sperre gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft übermittelt werden.
2. Parteien/Wählergruppen (§ 50 Abs. 1 BMG)
Der Einwohner hat das Recht, der Weitergabe seiner Daten (Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, derzeitige Anschriften) an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten, zu widersprechen.
3. Alters-/Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2 BMG)
Der Betroffene hat das Recht, der Weitergabe seiner Daten (Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums) aus Anlass seines Alters oder Ehejubiläums an Mitglieder gewählter, staatlicher oder kommunaler Vertretungskörperschaften (Mandatsträger), Presse und Rundfunk zu widersprechen.
4. Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 BMG)
Volljährige Einwohner haben das Recht, der Weitergabe ihrer Daten (Familienname, Vornamen, Doktorgrad, derzeitige Anschriften) an Adressbuchverlage zu widersprechen.
5. Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrpflicht gem. § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG i. V. m. § 58 c Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetz
Die Betroffenen können der Weitergabe der Daten (Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift) über den Eintritt der Volljährigkeit an das Bundesamt für Wehrverwaltung widersprechen.
Die Auskunftssperre (§ 51 Abs. 1 BMG) wird auf Antrag eingetragen, wenn die betroffene Person glaubhaft macht, dass Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass durch eine Melderegisterauskunft ihr oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann. Der Antrag auf Auskunftssperre muss besonders begründet sein, evtl. können Nachweise seitens der Meldebehörde gefordert werden. Vor Eintragung der Auskunftssperre muss der Antrag seitens der Meldebehörde genehmigt werden. Mit Eintragung der Auskunftssperre dürfen Melderegister-auskünfte nicht mehr erteilt werden. Die Auskunftssperre gilt nicht gegenüber Behörden und kann auch gegenüber Privatpersonen aufgehoben werden, wenn beispielsweise ein Gläubiger die Anschrift eines Schuldners benötigt, um seine Forderungen zu realisieren. Die Auskunftssperre ist auf zwei Jahre befristet, kann aber verlängert werden. Gesetzlich vorgeschriebene Sperren, wie die Auskunftssperren nach § 51 Abs. 5 BMG, werden von Amts wegen (kraft Gesetzes) von der Meldebehörde eingetragen.
Die Gemeinde Waigolshausen informiert über den aktuellen Stand des Windenergieprojekt „WK 13“ zwischen den Ortschaften Waigolshausen, Hergolshausen, Ettleben, Garstadt und Bergrheinfeld.
Der Genehmigungsantrag wurde von den beiden Projektierern Prokon (für das gemeindliche Flächenpooling) und Statkraft (für zwei Windkraftanlagen auf Flächen von Eigentümern, die nicht am Flächenpooling teilnehmen) noch vor Außerkrafttreten der EU-Notfallverordnung beim Landratsamt Schweinfurt eingereicht. Der Antragseingang wurde am 8. Juli 2025 bestätigt. Das Landratsamt hat im Anschluss, wie zu erwarten war, weitere Gutachten angefordert.
Aktuell ist die Errichtung von fünf Windenergieanlagen im Windkraftvorranggebiet vorgesehen. Sobald die Regionalplanung der Regierung von Unterfranken, welche das bestehende Windkraftvorranggebiet 13 in nördlicher Richtung (Garstadt/Bergrheinfeld) erweitert, abgeschlossen ist, ist eine zusätzliche Windkraftanlage geplant. Dieses ergänzende Verfahren für diese sechste Anlage wurde auf Bitte des Landratsamtes zunächst ruhend gestellt, bis der Regionalplan für verbindlich erklärt wird.
Die für das Baugrundgutachten erforderlichen Feldarbeiten (Rammkernsondierungen) wurden in den ersten beiden Oktoberwochen 2025 durchgeführt. Das Baugrundgutachten selbst kann nachgereicht werden, sodass die Beteiligung der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange bereits im Anschluss starten kann.
Nach der Erklärung der Vollständigkeit der Unterlagen durch das Landratsamt Schweinfurt wird mit einer Verfahrensdauer von etwa vier Monaten gerechnet. Sollte eine Fachbehörde für ihre Stellungnahme länger als die vorgesehenen vier Wochen benötigen oder zusätzliche Unterlagen anfordern, kann es zu Verzögerungen kommen.
Voraussichtlich wird die Genehmigung im Februar 2026 beziehungsweise im ersten Quartal 2026 erteilt. Danach folgt die Teilnahme an der Ausschreibung der Bundesnetzagentur im Mai 2026, mit einem möglichen Zuschlag im Juni 2026.
Der Baubeginn mit den Erdarbeiten ist aktuell für das erste Quartal 2027 geplant, während die Errichtung der Windenergieanlagen im dritten und vierten Quartal 2027 vorgesehen ist.
Die Inbetriebnahme der Anlagen wird nach heutigem Stand zwischen dem vierten Quartal 2027 und dem ersten Quartal 2028 erwartet.
Die Gemeinde Waigolshausen hat eine Informationswebsite zum Windenergieprojekt WK 13 eingerichtet, welche Sie unter www.waigolshausen/wk13 oder durch scannen des nebenstehenden QR-Codes erreichen.
Der 15. November 2025 ist Fälligkeitstermin für kommunale Abgaben (Grund- und Gewerbesteuer, Kanalgebühren) des IV. Quartals.
Wir bitten alle Zahlungspflichtigen, die noch nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, um zuverlässige Beachtung des Termins bzw. um Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.
Um die von der Gemeinde Waigolshausen verauslagten Wassergebühren für die Kleingärten in Theilheim zu berechnen, werden jährlich die aktuellen Zählerstände der Wasseruhren benötigt.
Für das laufende Jahr bitten wir Sie, den jeweiligen Zählerstand bis zum 14.11.2025 an die Gemeinde Waigolshausen zu melden.
Die Meldung kann schriftlich oder per Mail bei Frau Gößmann-Öser 09722 9111-19,
steueramt@waigolshausen.de erfolgen.
Nach Erhalt aller Zählerstände wird die Abrechnung erfolgen und Ihnen, wie in den vergangenen Jahren, zukommen.
Am Sonntag, den 8. März 2026, ist es wieder so weit: Die Kommunalwahl findet statt!
Für die Durchführung der Wahl werden in Waigolshausen engagierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht. Insgesamt sind für drei Urnenwahllokale und zwei Briefwahllokale jeweils neun Wahlhelfer erforderlich. Die Gemeinde Waigolshausen ist daher auf Ihre Unterstützung angewiesen.
Warum mitmachen?
Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer haben Sie die Möglichkeit, Demokratie hautnah zu erleben und aktiv mitzugestalten. Zugleich leisten Sie einen wertvollen Beitrag zum Gemeinwohl und übernehmen ein wichtiges Ehrenamt. Für Ihre Mitarbeit erhalten Sie selbstverständlich ein Erfrischungsgeld als Dankeschön.
| Ihre Aufgaben am Wahlsonntag | |
| Im Wahllokal unterstützen Sie das Team unter anderem bei folgenden Tätigkeiten: | |
| • | Prüfung der Wahlberechtigung |
| • | Ausgabe der Stimmzettel |
| • | Beaufsichtigung der Wahlkabinen und der Wahlurne |
| • | Eintragung des Stimmabgabevermerks ins Wählerverzeichnis |
| • | Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Wahlablaufs |
| • | Auszählung der Stimmen ab 18 Uhr |
Zeitlicher Ablauf
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden am Wahltag in Schichten eingeteilt. Soweit möglich, werden Einteilungswünsche berücksichtigt. Ab 18 Uhr muss das gesamte Team zur Stimmenauszählung im Wahllokal anwesend sein. Alternativ können Sie auch in einem Briefwahlvorstand mitwirken. Diese treffen sich erst am Nachmittag des Wahltages, prüfen die Wahlbriefe und zählen ab 18 Uhr die Stimmen aus. Bitte beachten Sie: Die Auszählung kann ggf. auch am Montag, den 9. März 2026, fortgesetzt werden.
Interesse geweckt?
Dann registrieren Sie sich bequem online unter www.waigolshausen.de/wahlhelfer. Alternativ können Sie den nebenstehenden QR-Code scannen, um direkt zum Online-Formular zu gelangen oder melden Sie sich gerne im Bürgerbüro Waigolshausen (Tel.: 09722 9111-15, E-Mail: ewo@waigolshausen.de).
In den vergangenen Wochen haben die Gemeinde Waigolshausen vermehrt Anfragen zur Verkehrssituation in der Hauptstraße sowie zur schwierigen Überquerung dieser erhalten. Viele dieser Rückmeldungen standen im Zusammenhang mit der Sperrung der Staatsstraße ST 2270 zwischen Hergolshausen und Bergrheinfeld, da die Umleitungsstrecke über die Hauptstraße in Waigolshausen geführt wurde. Die Umleitung ist inzwischen aufgehoben, sodass sich die Verkehrssituation deutlich entspannt und verbessert hat. Dennoch sind die Anfragen noch aktuell und die Gemeinde Waigolshausen unterstützt diese.
Die Sicherheit insbesondere für die Schulkinder soll gestärkt werden. Aus diesem Grund wurde nach Rücksprache mit dem Baulastträger der Straße, dem Landratsamt Schweinfurt und der Polizei die Einrichtung eines Schulweghelferdienstes als sinnvolle und schnell umsetzbare Maßnahme angeraten.
Was sind die nächsten Schritte? Gerne können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger, die einen Schulweghelferdienst im Gemeindeteil Waigolshausen aufbauen möchten bei der Gemeinde Waigolshausen melden. Ein Verantwortlicher aus diesem Kreis sollte sich dann um die Organisation der Dienste kümmern. Vielen Dank schon im Vorfeld an die engagierten Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, dieses wichtige Ehrenamt zu übernehmen. Die Gemeinde Waigolshausen flankiert den Aufbau und kümmert sich um die notwendigen Absprachen mit der Polizei und dem Baulastträger für die Anbringung von Schildern und Markierungen. Interessierte Personen können sich gerne bei der Gemeinde Waigolshausen unter der Telefonnummer 09722 9111-15 oder per Mail an ewo@waigolshausen.de melden.
Die notwendigen Ausrüstungsgegenstände sowie eine entsprechende Schulung werden durch die Verkehrswacht Bayern bereitgestellt bzw. durchgeführt.
Am Montag, den 17. November 2025, um 19:30 Uhr findet in der Grundschule in Schleerieth ein Informationsabend für Eltern zukünftiger Erstklässler zu folgenden Themen statt:
- Rechtliche Grundlagen der Einschulung
- Schulreife
- Einschulungskorridor
- Fragen
Pro Kind kann nur ein Elternteil an der Veranstaltung teilnehmen.
Alle Eltern derjenigen Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 schulpflichtig werden, sind herzlich eingeladen.
Folgender Gegenstand wurde im Bürgerbüro abgegeben:
Hudora Scooter - Fundort Spielplatz am Sportheim Waigolshausen