Liebe Bürgerinnen und Bürger,
sehr geehrte Leserinnen und Leser,
das Jahr rennt förmlich dem Ende entgegen, in einem Monat ist es schon wieder vorbei und das nächste, das neue Jahr steht an. Ich bin immer wieder überrascht, wie schnell die Zeit vergeht und wie viel man eigentlich noch irgendwie machen möchte.
Apropos machen möchte:
In der Gemeinde stehen die nächsten Projekte schon wieder an bzw. waren schon länger gefordert und können jetzt, durch die Beschlüsse des Gemeinderates, im nächsten Jahr angegangen bzw. umgesetzt werden. Der Auftrag für die Planung und Durchführung der Sanierung der Alten Schule wurde vom Gemeinderat vergeben. Dieser Auftrag wird, nach Abschluss der Kostenvereinbarung mit dem ALE, an das Ingenieurbüro vergeben. Ich hoffe sehr, dass wir da im neuen Jahr größere Umsetzungserfolge sehen können.
Der Gemeinderat hat die Vergabeentscheidung für die Sanierung der Kirchenmauer in Hergolshausen getroffen. Dieser Auftrag kann dann an die ausführende Firma final vergeben werden, wenn die Rückmeldung, im Idealfall eine Kostenvereinbarung mit dem ALE, abgeschlossen ist.
Eine vorgestellte Variante für einen Spielplatz in der Honigleite ist vom Gemeinderat positiv gewürdigt worden und die Verwaltung wird sich mit der Ausschreibung und der Umsetzung beschäftigen. Dieses Vorhaben ist für das Jahr 2025 eingeplant und wird so angegangen. Der bestehende Bebauungsplan, der Wunsch des kompletten Gemeinderates und die Hinweise der Bürgerinnen und Bürger sind hier in den zeitlichen Ablauf eingeflossen. Vielen Dank an alle Mitwirkenden.
Das Thema Grundsteuerreform wurde vom Gemeinderat in einer Ausschusssitzung und in einer Gemeinderatssitzung diskutiert. Entscheidende Punkte waren die finanziellen Auswirkungen von verschiedenen Hebesätzen auf die Bürgerinnen und Bürger und auf den finanziellen Handlungsspielraum der Gemeinde. Konsens war, dass der bisherige Hebesatz von 400 für die Grundsteuer A und B gesenkt wird. Der neue Wert für den Hebesatz wurde auf jeweils 310 für die Grundsteuer A und B festgelegt. Mit diesem Wert können Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Ihren zu zahlenden Grundsteuerbetrag selbst berechnen. Sie müssen lediglich den Ihnen vom Finanzamt mitgeteilten Grundsteuermessbetrag mit dem Faktor 3,1 multiplizieren. Weitere Informationen finden Sie im Nachrichtenblatt an anderer Stelle.
Der Bau des Geh-, Rad- und Wirtschaftsweg entlang der St 2270 geht weiter voran und soll, laut Auskunft des Staatlichen Baumtes, bei entsprechender Witterung Mitte Dezember mit den Asphaltarbeiten abgeschlossen werden.
Der Breitbandausbau im Gemeindeteil Waigolshausen steht in den letzten Zügen und wird, laut Auskunft der ausführenden Firma, Ende des Jahres abgeschlossen sein. Die Glasfaserleitungen werden in den nächsten Tagen eingeblasen und die Asphaltdeckschicht schließt die unschönen Vertiefungen in den Gehwegen und in den Straßen.
Die Bürgerversammlung fand am 23.11.2024 mit einer großen Zahl an Besuchern statt. In meinem Vortrag konnte ich auf die Situation der Gemeinde und die bestehenden bzw. bisherigen Herausforderungen eingehen. Einen kurzen Einblick konnte auf die kommenden Projekte gegeben werden. Einige Rückmeldungen aus dem Besucherkreis habe ich gleich beantworten können. Die restlichen Fragen nehme ich mit und gebe alsbald die entsprechenden Antworten. Vielen Dank an alle für die rege Beteiligung.
Am ersten Adventswochenende, 30.11.2024 ab 15 Uhr begrüßt Sie der Förderkreis für internationale Partnerschaften im Anwesen der Kirchstraße 20 in Waigolshausen zum ersten Adventsmarkt. Ebenfalls an diesem Wochenende (30.11. und am 01.12.) finden im Freizeitzentrum in Waigolshausen die Böhmischen Abende der Hergolshäuser Musikanten mit einem fulminanten Programm statt. Der Nikolaus kommt am Abend des 6. Dezember in den Hof von Wolfgang Seyfried. Das Adventskonzert der Waigolshäuser Musikanten lockt am 14.12. in die Kirche nach Waigolshausen und am 15.12. finden die Dezemberträume der Theilheimer Musikanten in der Kirche in Theilheim statt. Die Dezemberträume werden von einem Adventsbasar des Kindergarten Theilheim begleitet. Herzliche Einladung an alle.
Ich wünsche Ihnen allen eine schöne besinnliche Adventszeit, Gottes Segen und bleiben Sie gesund.
Mit adventlichen Grüßen
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
in letzter Zeit sind im Gemeindeteil Theilheim pyrotechnische Gegenstände gezündet bzw. abgebrannt worden. In diesem Zusammenhang muss ich darauf hinweisen, dass ein Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 laut § 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) von Personen ohne Befähigungsschein, die aber das 18. Lebensjahr vollendet haben müssen, nur im Zeitraum am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt ist. Zuwiderhandlungen werden von der Strafverfolgungsbehörde behandelt. Sachdienliche Hinweise geben Sie bitte an die zuständige Polizeidienststelle (09721 202-0) weiter.
Das Rathaus ist vom 23. Dezember 2024
bis einschließlich 01. Januar 2025 geschlossen!
Im Januar 2025 verschickt die Gemeinde die neuen Grundsteuerbescheide entsprechend der zum 01.01.2025 in Kraft tretenden neuen Grundsteuerreform.
Wir bitten Sie, diesen neuen Grundsteuerbescheid der Gemeinde genau zu prüfen, um sicherzustellen, dass Ihr zur Grundsteuer veranlagtes Grundstück hier richtig eingetragen wurde.
Sollten Sie hier auf Unstimmigkeiten stoßen, raten wir Ihnen bei Fragen oder Einwänden sich direkt an das zuständige Finanzamt Schweinfurt oder Ihren Steuerberater zu wenden. Die Gemeinde kann hier von sich aus keine Änderungen vornehmen. Im Gegenteil, die Gemeinde ist verpflichtet, die vom Finanzamt übermittelten Messbetragsdaten so umzusetzen wie sie das Finanzamt digital an die Gemeinde übermittelt hat. Erst nach evtl. erforderlichen Änderungsvorgaben seitens des Finanzamts kann auch die Gemeinde in einem weiteren Schritt diese Änderungen in den gemeindlichen Datenbestand übernehmen und verarbeiten.
Sie finden auf den neuen Grundsteuermessbescheiden auch die ab 01.01.2025 gültigen Hebesätze für die Grundsteuer A und für die Grundsteuer B. Diese Hebesätze wurden durch den Gemeinderat am 21.11.2024 beschlossen und werden mit der zum 01.01.2025 in Kraft tretenden Hebesatzsatzung festgesetzt. Diese sind bis auf weiteres gültig.
Weitere Informationen rund um das Thema „neue Grundsteuer“ finden Sie auch auf:
www.grundsteuer.bayern.de oder www.bundesfinanzministerium.de
Aufgrund des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 ((GVBl. S 796), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98)) und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 ((GVBl. 264), zuletzt geändert durch § 1 Abs.10 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98)) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973 ((BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Jahressteuergesetzes 2022 vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294)) und Art. 5 des Bayerischen Grundsteuergesetzes vom 10.12.2021 ((GVBl. S. 638), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. S. 128)) erlässt die Gemeinde Waigolshausen folgende Satzung:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) | 310 v. H. |
| 2. | Grundsteuer B (für Grundstücke) | 310 v. H. |
Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Waigolshausen, 22.11.2024
Die Gemeinde Waigolshausen bereitet sich auf die voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfindende Bundestagswahl vor und sucht engagierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Gesucht werden Bürgerinnen und Bürger, die wahlberechtigt sind, also deutsche Staatsangehörige die mindestens 18 Jahre alt sind.
Wahlhelfer spielen eine entscheidende Rolle bei der Durchführung der Wahl und tragen dazu bei, dass alles reibungslos abläuft. Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, kann sich als Wahlhelfer melden.
Gesucht werden Wahlhelfer für die Wahllokale in Waigolshausen (Freizeitzentrum), Hergolshausen (Alte Schule), Theilheim (Alte Schule) und für die Auszählung der Briefwahl.
Interessierte haben mehrere Möglichkeiten, sich zu bewerben: Sie können sich online unter www.waigolshausen.de/wahlhelfer, telefonisch oder persönlich die Gemeindeverwaltung wenden.
Wir bitten um Rückmeldung bis 23.12.2024.
Als Dankeschön für ihren Einsatz erhalten die Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld. Zudem gewähren Arbeitgeber im öffentlichen Dienst in der Regel die abgeleistete Zeit als Arbeitszeit.
Die Gemeinde Waigolshausen freut sich auf zahlreiche Bewerbungen und bedankt sich im Voraus für das Engagement der Bürgerinnen und Bürger!
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontakt:
Gemeinde Waigolshausen
Wahlleiter Herr Thomas Drescher
Kirchstr. 8
97534 Waigolshausen
Telefon: 09722 9111-15
Email: ewo@waigolshausen.de
bei der Verwendung von separaten Wasserzählern für Gartenwasser, Zisternenwasser oder Brunnenwasser
Alle, die einen separaten Wasserzähler im Einsatz haben, werden gebeten, die entsprechenden Zählerstände bis zum 2. Januar 2025 im Rathaus zu melden. Die Meldung muss schriftlich oder per Mail bei Frau Gößmann-Öser, steueramt@waigolshausen.de erfolgen.
Zur korrekten satzungsgemäßen Abrechnung der Abwassergebühren für das Jahr 2024 und des damit verbundenen möglichen Abzugs von Wasserverbrauch bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Viehhaltung wird eine Bestandsmeldung des als Groß- bzw. Kleinvieh geltenden Tierbestandes erforderlich. Auf dieser Grundlage werden die für die Berechnung des möglichen Abzugs anzusetzenden Großvieheinheiten errechnet. Maßgebend ist die im Vorjahr durchschnittlich gehaltene Viehzahl.
Es erfolgt, wie schon in den vergangenen Jahren, keine Befragung durch einen Beauftragten der Gemeinde. Wir bitten alle abzugsberechtigten Tierhalter, selbst für die Meldung des Viehbestandes an die Gemeindeverwaltung zu sorgen. Diesbezügliche Mitteilungen sind bis 2. Januar 2025 schriftlich an die Gemeindeverwaltung zu richten. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung bei Frau Gößmann-Öser. Die Meldung muss schriftlich oder per Mail steueramt@waigolshausen.de erfolgen.
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Nichtöffentlichkeit weggefallen sind
Der Gemeinderat Waigolshausen hat in seiner Sitzung vom 10.10.2024 die Auftragsvergabe zur „Migration der Automationsgeräte des RÜB Waigolshausen“ an die Firma Rünagel MSR-Technik GmbH, Viereth-Trunstadt, und die Beschaffung eines Akku-Sicherheitsschranks sowie von zwei Werkzeugschränken von der Firma Krönlein GmbH & Co. KG, Schweinfurt, beschlossen. 1. Bgm. Zeißner gab auch die Genehmigung der unterirdischen Verlegung einer privaten Stromleitung in einem öffentlichen Weg im GT Waigolshausen, die Auftragsvergabe für Architektenleistungen für die weitere Planung zur Sanierung der Alten Schule Hergolshausen an das Architekturbüro pollach.architekten.partGmbB, Schweinfurt der nichtöffentlichen Sitzung vom 29.10.2024 und die Beschlussfassung über die Aufnahme von Verhandlungen mit der Firma Prokon Regenerative Energien eG für die Projektierung eines Windparks im Windvorranggebiet „WK 13“ der nichtöffentlichen Sitzung vom 13.08.2024 öffentlich bekannt.
Beteiligung am Bauleitverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarkraftwerk am Bienenhaus", Gemeinde Röthlein, GT Heidenfeld
Als angrenzende Gemeinde wurde die Gemeinde Waigolshausen am Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarkraftwerk am Bienenhaus", Gemeinde Röthlein, GT Heidenfeld beteiligt. Mit der Aufstellung soll die Errichtung einer Freiflächen Fotovoltaikanlage zur Nutzung erneuerbarer Energien ermöglicht werden. Da Belange der Gemeinde Waigolshausen nicht betroffen sind erfolgt keine Stellungnahme.
Bestellung beschränkt persönlicher Dienstbarkeiten
Die ÜZ Mainfranken beantragte die Eintragung beschränkt persönlicher Dienstbarkeiten für schon bestehende 20 kV-Stromkabel und Nachrichtenkabel auf der Fl.-Nr. 1747, Gemarkung Waigolshausen, und auf der Fl.-Nr. 461, Gemarkung Theilheim, zwischen den Stationen Eßleben 12 und Theilheim 02. Die Zustimmung des Gemeinderats wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2021 erteilt, jedoch konnte wegen des damals noch laufenden Flurbereinigungsverfahrens Waigolshausen 2 die Eintragung ins Grundbuch nicht vollzogen werden. Nach der zwischenzeitlichen Eintragung der Grundstücke ins Grundbuch sowie der Umfirmierung der Unterfränkischen Überlandzentrale eG in ÜZ Mainfranken eG soll die dingliche Sicherung nun nachgeholt werden. Die Entgelte wurden an die aktuell geltenden Sätze angepasst. Der Bestellung der vorgenannten beschränkt persönlicher Dienstbarkeiten wurde zugestimmt.
Festsetzung der Grundsteuerhebesätze aufgrund Grundsteuerreform 2025, Satzungsbeschluss Hebesatzsatzung
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 wurde die Unvereinbarkeit der bisherigen Grundsteuererhebung mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes festgestellt. Diese Entscheidung führte zur Neuregelung der Grundsteuer, welche ab dem 1. Januar 2025 greift. Im Freistaat Bayern wurde am 10. Dezember 2021 das Bayerische Grundsteuergesetz verabschiedet, welches sich bei Grundvermögen vom Bundesmodell unterscheidet. Die bisherigen Grundsteuerbescheide verlieren kraft Gesetzes ihre Gültigkeit zum 1. Januar 2025, weshalb alle Steuerpflichtige neue Bescheide erhalten müssen.
Bisher wurde der Hebesatz der Grundsteuer im Rahmen der Haushaltsberatung durch die Haushaltssatzung festgesetzt. Da jedoch der Haushalt in der Regel später beschlossen wird und die erste Fälligkeit der neuen Grundsteuer auf den Februar des Jahres 2025 fällt, war es notwendig, dass bereits jetzt eine gesonderte Hebesatzsatzung beschlossen wurde. Eine Änderung des Hebesatzes ist damit auch in der Zukunft losgelöst vom Haushaltsbeschluss möglich. Ohne eine festgelegte Hebesatzsatzung wäre es für das Jahr 2025 nicht möglich, rechtssichere Grundsteuerbescheide bekanntzugeben.
Verschiedene „Hebesatz-Szenarien“ wurden im Finanz- und Personalausschuss am 12.11.2024 vorberaten. Im Vorfeld zur Gemeinderatssitzung erhielten alle Mitglieder des Gemeinderates eine Übersicht über diese Szenarien. Als weitere Entscheidungsgrundlage zur Höhe der festzusetzenden Hebesätze diente eine in der Sitzung vorgestellte Präsentation des Kämmerers Klaus Bärtl mit entsprechenden ausführlichen Erläuterungen.
Es ist zu erwarten, dass auch nach dem Versand der Grundsteuerbescheide noch zahlreiche Änderungen von Messbeträgen eingehen werden. Diese Änderungen könnten die aktuellen vom Finanzamt übermittelten Zahlen nochmals beeinflussen, weshalb eine sichere und präzise Berechnung der Hebesätze derzeit nicht möglich war. Im Wissen und unter Einberechnung dieser relativen Ungenauigkeiten hat die Verwaltung empfohlen, den Hebesatz für die Grundsteuer A und Grundsteuer B auf jeweils 310 v. H. anzupassen.
Eine stärkere Absenkung würde bei größeren Korrekturen durch das Finanzamt das Risiko bergen, dass das Grundsteueraufkommen sinkt. Darüber hinaus liegen diese Hebesätze in Höhe der aktuellen Nivellierungshebesätze nach Art. 4 BayFAG, welche bei der Berechnung der gemeindlichen Steuer- bzw. Umlagekraft mindestens angerechnet werden.
Der Gemeinderat hat nach intensiver Beratung die Hebesatzsatzung der Gemeinde Waigolshausen für die Grundsteuerhebesätze mit Wirkung zum 01.01.2025 einstimmig beschlossen. Die neuen Hebesätze wurden für die Grundsteuer A und B jeweils auf jeweils 310 v. H. festgesetzt. Die Hebesatzsatzung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses. Sie wird an anderer Stelle in diesem Nachrichtenblatt öffentlich bekanntgemacht.
Festlegung einer Variante für den Spielplatz "Honigleite"
Schon vor längerer Zeit machte sich der Gemeinderat in Zusammenarbeit mit der Verwaltung Gedanken für einen Spielplatz am Baugebiet Honigleite. Dem Gemeinderat wurden deshalb in der letzten Sitzung vier verschiedene Varianten für den geplanten Spielplatz „Honigleite“ vorgestellt, mit denen die grundsätzliche Entscheidung getroffen werden sollte, wie die Gestaltung des Spielplatzes aussehen soll und welche Art der Spielgeräte bei der weiteren Planung berücksichtigt werden sollen. Wichtig erschien bei der Entscheidung auch, dass für alle Altersgruppen entsprechende Spielmöglichkeiten angeboten werden. Letztlich wurde die Verwaltung mit der Umsetzung dieser Variante für das Kalenderjahr 2025 beauftragt. Entsprechende Vorplanungen/Ausschreibungen werden folgen und sind dem Gemeinderat dann zur Entscheidung vorzulegen.
| Information des Bürgermeisters / Anfragen nach § 29 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat | |
| - | Stand Geh-, Rad- und Wirtschaftsweg von Theilheim nach Hergolshausen Bauabschnitt I ist abgeschlossen. Die weiteren Arbeiten laufen. |
| - | Breitbandausbau: Derzeit Asphaltarbeiten in der Raiffeisenstraße, Hergolshäuser Straße und Kirchstraße. Voraussichtliche Fertigstellung des Breitbandausbaus im Gemeindeteil Waigolshausen bis Ende 2024. |
| - | Widerrechtlicher Böllereinsatz im Gemeindeteil Theilheim |
Es wird darauf hingewiesen, dass die bei der Bewirtschaftung der Ackerflächen verursachten Verschmutzungen der Wirtschafts- und Radwege mit Ackerboden immer zu entfernen sind. Die Reinigungsarbeiten haben unverzüglich nach Arbeitsende zu erfolgen, damit keine Gefahren für die anderen Nutzer dieser Wege (Fußgänger, Radfahrer) entstehen. Dass solche Verschmutzungen witterungsbedingt nicht immer vermieden werden können ist klar, jedoch gibt es keine Rechtfertigung dafür, diese Verschmutzungen unbeseitigt an Ort und Stelle zu belassen und somit die Gefährdung anderer in Kauf zu nehmen und die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stören.
Wir bedanken uns daher bei allen, die ihrer Verpflichtung zur Reinigung der von ihnen verschmutzten Wege nachkommen und diesen erforderlichen Mehraufwand in Kauf nehmen. Gleichermaßen wird auch darauf aufmerksam gemacht, dass diese Wege nicht nur den Radfahrern und Fußgängern dienen, sondern auch als Wirtschaftswege zur Erschließung und Bewirtschaftung der Felder unter finanzieller Beteiligung der Anlieger gebaut wurden. Daher gilt das Gebot zur gegenseitigen Rücksichtnahme für alle Nutzer dieser Wege.
Damit wir alle gut durch den Winter kommen, hier einige wichtige Hinweise zum Winterdienst.
Wer ist Räum- und Streupflichtiger?
Jeder Anlieger an einer öffentlichen Straße oder Gehweg. Anlieger sind: Grundstückseigentümer (bei Erbengemeinschaften gemeinsam), Nutzungsberechtigte und Berechtigte, die ein dingliches Nutzungsrecht am angrenzenden Grundstück haben.
a) Umfang der Räum- und Streupflicht?
Auf den innerorts an den Grundstücken angrenzenden Gehwegen ist der Schnee zu räumen (auf mind. 1 Meter Breite) und bei Schnee-, Reif- u. Eisglätte die Gefahr mit abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Splitt) zu beseitigen. Dies gilt auch für angrenzende Treppen und Durchgänge und bei Eckgrundstücken für alle angrenzenden Gehwege. Ist kein Gehweg vorhanden, muss auf der angrenzenden Straße ein Gehstreifen geräumt werden.
Tausalz und ätzende Mittel sind nicht erlaubt (Ausnahme nur bei besonderer Glätte z. B. an Treppen und starken Steigungen).
b) Gesetzliche Grundlage
Für den Bereich der Gemeinde Waigolshausen besteht auf Grund des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes eine Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter.
Hinsichtlich des Winterdienstes ist folgendes geregelt:
c) Zeit
An Werktagen ab 7 Uhr bis 20 Uhr.
An Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr bis 20 Uhr.
d) Gehbahnen
Die Anwohner haben auf eigene Kosten den Gehweg vor ihrem Anwesen in einem sicheren Zustand zu halten. Wo kein befestigter Gehweg oder keine Abgrenzung für den Fußgängerverkehr besteht, ist eine Gehbahn in einer Breite von 1 m zu räumen. Diese Regelungen gelten auch für Gehwege vor unbebauten Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage.
e) Was ist zu tun?
Sicherungsfläche von Schnee räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln bestreuen oder das Eis beseitigen. Lediglich bei besonderer Glättegefahr (z. B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig.
f) Wie oft?
Die Maßnahmen sind so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.
g) Wohin mit dem Räumgut?
Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird.
h) Freizuhalten
Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten und besonders bei Tauwetter auch frei zu machen.
i) Sanktionen
Wer vorsätzlich oder fahrlässig die Gehbahnen nicht oder nicht rechtzeitig sichert, begeht gemäß unserer Verordnung eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Kommt es zu Personenschaden, kann außerdem ein Strafverfahren (Körperverletzung) gegen den für den Winterdienst Pflichtigen eingeleitet werden. Weiterhin kann die geschädigte Person zivilrechtliche Forderungen (Behandlungskosten, Schadensersatz) gegen den Pflichtigen geltend machen.
2. Kommunaler Winterdienst:
Die Gemeinde Waigolshausen wünscht Ihnen einen unfallfreien Winter.
Kalenderwoche 51
Die Veröffentlichungen der Tagesordnungspunkte finden, wie üblich, im Vorfeld über das Internet und über die Aushänge statt.
Künftig können Bauanträge durchgehend digital durch das Bauamt bearbeitet werden. Landrat Töpper lobt innovatives Serviceangebot
Ab dem 1. Januar 2025 können Bauanträge am Landratsamt Schweinfurt auch digital eingereicht werden. Über ein Onlineformular können die Anträge direkt an das Landratsamt übermittelt werden. Pläne können als Anhang direkt angefügt werden. Die Nutzerinnen und Nutzer erhalten zudem Hilfestellungen, um die Bauanträge möglichst vollständig erstellen zu können. Dies führt zu kürzeren Bearbeitungszeiten und beschleunigt somit das gesamte Verfahren.
Die Antragstellung in Papierform bleibt darüber hinaus weiterhin möglich. Hier ist künftig nur noch eine Ausfertigung der Antragsunterlagen ausreichend.
Mit der Einführung des digitalen Bauantrages kommt es zudem zu einer wichtigen Änderung im Verfahrensablauf. Für Verfahren, in denen das Landratsamt Schweinfurt die abschließende Entscheidung zu treffen hat (z.B. Bauanträge, Vorbescheidsanträge etc.), sind sowohl digitale als auch papiergebundene Anträge dieser Art ab dem 1. Januar 2025 direkt beim Landratsamt Schweinfurt, Untere Bauaufsichtsbehörde, zu stellen. Die bisherige Antragstellung bei der Gemeinde entfällt somit.
Lediglich in Verfahren, in denen die örtlich zuständige Kommune die abschließende Entscheidung trifft (Genehmigungsfreistellungsanträge, Isolierte Befreiungen und Ausnahmen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes etc.) erfolgt die Antragstellung in Papierform nach wie vor über die Gemeinde.
Auf der vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr bereitgestellten Plattform www.digitalerbauantrag.bayern.de stehen weitere Informationen zum digitalen Antragsverfahren zur Verfügung.
„Wir verstehen uns als moderne, bürgerfreundliche Verwaltung, die innovative Möglichkeiten konsequent nutzt, unser Serviceangebot stetig zu verbessern“, sagt Landrat Florian Töpper. „Mit der Einführung des digitalen Bauantrags bieten wir unseren Bürgerinnen und Bürgern einen echten Mehrwert, da die Anträge nun unabhängig von Ort und Zeit eingereicht werden können. Bearbeitungszeiten werden verkürzt und die Abläufe für alle Beteiligten vereinfacht.“
Weitere Informationen zum Digitalen Bauantrag finden Sie auf www.landkreis-schweinfurt.de. Sobald die Online-Assistenten ab 1. Januar 2025 dort freigeschalten wurden, können die Nutzerinnen und Nutzer darauf zugreifen.
Zur Einführung des digitalen Bauantrags bietet das Landratsamt für bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser am 11. Dezember 2024 um 9 Uhr eine Informationsveranstaltung bezüglich der digitalen Einreichungsmöglichkeiten an. Die Veranstaltung kann sowohl in Präsenz, als auch Online besucht werden. Wir bitten um entsprechende Anmeldung unter digitalerbauantrag@lrasw.de.
„Die Digitalisierung ist eine große Chance - für die Bürgerinnen und Bürger genauso wie für die Kommunen. Denn Bauanträge können dank des digitalen Verfahrens viel einfacher gestellt und bearbeitet werden“, sagt Bayerns Bauminister Christian Bernreiter. „Ich freue mich, dass nun auch der Landkreis Schweinfurt dazukommt und ab Januar insgesamt über 100 Städte und Landratsämter in Bayern den Digitalen Bauantrag anbieten, bei 14 weiteren läuft der Probebetrieb.“ Zusammen sind das laut Bernreiter bereits knapp 80 Prozent aller bayerischen Bauaufsichtsbehörden. Monatlich werden in Bayern über den Digitalen Bauantrag nach Angaben des Ministeriums weit über 2.500 Vorgänge eingereicht.
Der Abfallkalender als bewährte Jahresübersicht für die jeweils örtlichen Abfuhrtermine ist auch in Zeiten der Digitalisierung nicht wegzudenken. Alle Haushalte in den 29 Gemeinden des Landkreises erhalten den jeweils für ihren Ort passenden Kalender in den nächsten Wochen.
Abfall-App erhält neue Optik und verbesserte Menüführung
Bei der Abfall-App gibt es zum Ende des Jahres eine Neuerung: Die beliebte App wurde barrierefrei gestaltet und erhält eine neue Optik mit verbesserter Menüführung.
Wer die App bereits installiert hat, muss nichts tun, denn die Aktualisierung kommt direkt über den App-Store. Wenn man die App das erste Mal öffnet, wird man Schritt für Schritt durch die Einstellungen geführt und kommt direkt auf die neue Startseite. Genaue Informationen finden alle Nutzerinnen und Nutzer über eine Push-Nachricht, die demnächst verschickt wird.
Wissenswertes rund um die Abfallwirtschaft des Landkreises Schweinfurt
Sowohl im gedruckten Abfallkalender, als auch auf der Webseite und in der Abfall-App finden sich neben den Abfuhrdaten auch Informationen zu aktuellen Themen, zu den beiden Wertstoffhöfen, eine Übersicht über die Ansprechpartner rund um die Abfallwirtschaft und zwei Sperrmüll-Anforderungskarten.
Termine der stationären Problemmüll-Sammlung auf den beiden Wertstoffhöfen sowie Termine von Repair-Cafés und Gebrauchtartikelverkäufen runden das Angebot ab.
Auch im neuen Jahr gilt: Um keinen Abfuhrtermin zu verpassen, müssen die Tonnen, die geleert werden sollen, früh um 6 Uhr bereitstehen.
Falls Bürgerinnen und Bürger bis Ende Dezember keinen Abfallkalender erhalten haben sollten, können sie sich bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung ein Exemplar abholen. Ergänzend dazu steht der Kalender ab sofort in der Abfall-App und unter https://www.landkreis-schweinfurt.de/abfuhrkalender zum Herunterladen bereit.
Bei Fragen: Das Team in der Abfallberatung ist wie gewohnt im Landratsamt erreichbar unter der Telefonnummer 09721 55-546 oder unter abfallberatung@lrasw.de.
Liebe Eltern,
bald ist es soweit - Ihr Kind kommt zu uns an die Grundschule Schwanfeld.
Wir möchten Sie gerne zu unserem Informationsabend
„Fit für die Schule“ einladen:
Dienstag, 14. Januar 2025
um 19 Uhr
in die Aula der Schule Schwanfeld
Bitte melden Sie sich per Mail bis spätestens Freitag, 10. Januar 2025 für diesen Abend an unter: Sekretariat@vs-schwanfeld.de (Bitte Angabe der Personen)
Allen „schulkundigen“ Eltern ist die Teilnahme natürlich freigestellt.
Ab Mittwoch, 15. Januar finden Sie auf unserer Homepage eine Zusammenfassung des Elternabends: www.vs-schwanfeld.de
Kartierung der Böden im Abschnitt B der Fulda-Main-Leitung in Waigolshausen
9. Dezember 2024 bis 28. März 2025
Hinweis: Nicht alle Flurstücke sind in der
gesamten Dauer des Zeitraums betroffen.
Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant TenneT das Netzausbauvorhaben Fulda-Main-Leitung. Diese neue 380-kV-Leitung soll in Zukunft die Umspannwerke in Dipperz und Mecklar in Hessen mit dem Umspannwerk Bergrheinfeld in Bayern verbinden. Um weitere Details für den künftigen Leitungsverlauf der Fulda-Main-Leitung zu ermitteln,
werden zwischen Dezember 2024 und März 2025 Kartierungen des Bodens im Abschnitt B vorgenommen.
Beauftragte Firmen
Die Arbeiten erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch die Arcadis Germany GmbH. Die vor Ort tätige Firma kann sich durch ein entsprechendes Schreiben ausweisen.
Art und Umfang der Maßnahmen
Ziel der Bodenkartierung ist es, die Qualität und Zusammensetzung des Untergrundes zu ermitteln. Daraus ergeben sich vor allem wichtige Indikatoren für den zukünftigen Schutz der Erdschichten bei den Bauarbeiten und beim Betrieb der Fulda-Main-Leitung. Dafür werden circa 250 sogenannte Pürckhauer-Sondierungen durchgeführt. Bei diesen Sondierungen werden mit einem Bohrstock ein bis zwei Meter lange Proben mit einem Durchmesser von 22 Millimetern aus dem Boden entnommen und anschließend untersucht. Flurschäden entstehen bei dieser Art der Untersuchung für gewöhnlich nicht.
Nutzung von Grundstücken
Für die Vermessung kann es notwendig sein nicht nur landwirtschaftliche, private und öffentliche Wege zu begehen und zu befahren, sondern in Einzelfällen auch private Grundstücke zu betreten. Dies geschieht ausschließlich zu Fuß. Hierbei werden im Regelfall keine
Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es dennoch zu Flurschäden kommen, werden diese durch TenneT beseitigt bzw. in voller Höhe entschädigt.
Betroffene Flurstücke
Eine Auflistung aller betroffenen Flurstücke mit Gemeinde, Gemarkung, Flurnummer, Flurstücksnenner, -zähler, finden Sie im Internet unter:
www.tennet.eu/de/fulda-main-leitung-flurstuecke-ortsuebliche-bekanntmachungen
Gesetzliche Grundlage
Die Berechtigung zur Durchführung der Baugrunduntersuchungen ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG). Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Untersuchungen als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt.
Ihr Ansprechpartner
Fragen, Mitteilungen und Hinweise zu den Kartierungen nehmen wir gerne entgegen.
Bitte wenden Sie sich an:
Thomas Wagner
T +49 (0)921 50740-2424
E fuldamain@tennet.eu
www.tennet.eu/de/projekte/fulda-main-leitung
Anmeldung Infoletter: tinyurl.com/fulda-main-leitung
Die Bayernwerk Netz GmbH wird ab Dezember 2024 zwischen Bergrheinfeld und Bergtheim an 47 Masten der 110-kV-Leitung die Bodenbeschaffenheit untersuchen.
Diese Baugrunduntersuchungen bereiten die geplante Erneuerung der Hochspannungsleitung zwischen den Umspannwerken Dürrbachau und Schweinfurt vor. Das Stromnetz wird verstärkt, um dem wachsenden Strombedarf sowie dem Ausbau regenerativer Stromerzeugung in der Region Rechnung zu tragen. Zur Vorbereitung der Planung und als Basis für eine reibungslose Baudurchführung untersucht die Bayernwerk Netz GmbH anhand von Bohrungen die geologischen und hydrologischen Verhältnisse des Bodens. Für die Arbeiten hat die Bayernwerk Netz GmbH die Firma Buchholz + Partner GmbH beauftragt.
Grundstücke mit geplanter Baugrunduntersuchung oder Zuwegung sind nachfolgend aufgelistet.
Ablauf der Baugrunduntersuchungen
Die Baugrunduntersuchungen finden voraussichtlich vom 01. Dezember 2024 bis 31. März 2025 im Gemeindegebiet Waigolshausen statt.
Die Bohrungen nehmen die Firma Buchholz + Partner GmbH an den Masten der bestehenden Leitung sowie einzelnen neu geplanten Standorten vor. Für die Arbeiten kommen Bohrgerate und Raupenfahrzeuge zum Einsatz.
| • | Bohrtiefe voraussichtlich bis zu 20 Meter |
| • | Maximaler Durchmesser Bohrloch 10 Zentimeter |
| • | Anfahrt zu Bohrpunkten über geeignete Strecken |
| • | Dauer der Arbeiten: i.d.R. 1 Werktag pro Bohrloch |
| • | Rechtliche Grundlage: §44 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), Wortlaut s.u. |
Die entstandene Öffnung wird umgehend nach der Untersuchung fachgerecht verfüllt und in Anspruch genommene Flächen wiederhergestellt.
§ 44 EnWG Vorarbeiten
(1) Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte haben zur Vorbereitung der Planung und der Baudurchführung eines Vorhabens oder von Unterhaltungsmaßnahmen notwendige Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen einschließlich der vorübergehenden Anbringung von Markierungszeichen, bauvorbereitende Maßnahmen zur bodenschonenden Bauausführung, Kampfmitteluntersuchungen und archäologische Voruntersuchungen einschließlich erforderlicher Bergungsmaßnahmen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragte zu dulden.
Flurstücksliste
Betroffene Flurstücke der Baugrunduntersuchung im Gemeindegebiet Waigolshausen
| Gemeinde | Gemarkung | FlNr. | Bohrpunkt und/oder Zuwegung zu weiteren Bohrpunkten |
| Waigolshausen | Hergolshausen | 364/1 | Zuwegung |
| Waigolshausen | Hergolshausen | 374 | Zuwegung |
| Waigolshausen | Hergolshausen | 466 | Zuwegung und Bohrpunkt |
| Waigolshausen | Hergolshausen | 475 | Bohrpunkt |
| Waigolshausen | Hergolshausen | 476 | Zuwegung und Bohrpunkt |
| Waigolshausen | Hergolshausen | 483 | Zuwegung |
| Waigolshausen | Hergolshausen | 493 | Zuwegung |
| Waigolshausen | Hergolshausen | 500 | Zuwegung |
| Waigolshausen | Hergolshausen | 506 | Zuwegung und Bohrpunkt |
| Waigolshausen | Hergolshausen | 507 | Bohrpunkt |
| Waigolshausen | Hergolshausen | 521 | Zuwegung und Bohrpunkt |
| Waigolshausen | Hergolshausen | 522 | Bohrpunkt |
| Waigolshausen | Hergolshausen | 560 | Zuwegung |
| Waigolshausen | Hergolshausen | 571 | Zuwegung |
| Waigolshausen | Hergolshausen | 578 | Zuwegung und Bohrpunkt |
| Waigolshausen | Hergolshausen | 595 | Zuwegung |
| Waigolshausen | Hergolshausen | 624 | Zuwegung |
| Waigolshausen | Hergolshausen | 640 | Zuwegung |
| Waigolshausen | Hergolshausen | 641 | Zuwegung |
| Waigolshausen | Hergolshausen | 642 | Zuwegung und Bohrpunkt |
| Waigolshausen | Hergolshausen | 646 | Zuwegung |
| Waigolshausen | Hergolshausen | 649 | Zuwegung |
| Waigolshausen | Hergolshausen | 658 | Zuwegung und Bohrpunkt |
| Waigolshausen | Hergolshausen | 659 | Bohrpunkt |
| Waigolshausen | Hergolshausen | 704 | Zuwegung |
| Waigolshausen | Waigolshausen | 1536/1 | Zuwegung |
| Waigolshausen | Waigolshausen | 1654 | Zuwegung |
| Waigolshausen | Waigolshausen | 1658 | Zuwegung und Bohrpunkt |
| Waigolshausen | Waigolshausen | 1659 | Zuwegung |
| Waigolshausen | Waigolshausen | 1683 | Zuwegung und Bohrpunkt |
| Waigolshausen | Waigolshausen | 1684 | Zuwegung |
| Waigolshausen | Waigolshausen | 1690 | Zuwegung und Bohrpunkt |
| Waigolshausen | Waigolshausen | 1691 | Zuwegung |
| Waigolshausen | Waigolshausen | 1692 | Zuwegung und Bohrpunkt |
| Waigolshausen | Waigolshausen | 1730 | Zuwegung und Bohrpunkt |
| Waigolshausen | Waigolshausen | 1731 | Zuwegung und Bohrpunkt |
| Waigolshausen | Waigolshausen | 1732 | Zuwegung und Bohrpunkt |
| Waigolshausen | Waigolshausen | 1744 | Zuwegung und Bohrpunkt |
| Waigolshausen | Waigolshausen | 1746 | Zuwegung |
| Waigolshausen | Waigolshausen | 1747 | Zuwegung |
| Waigolshausen | Waigolshausen | 1748 | Zuwegung |
Kontakt für Rückfragen
Wenn Sie Fragen zum Ablauf der Baugrunduntersuchungen, generelle Fragen oder Hinweise zum Projekt haben, wenden Sie sich bitte an:
Tobias Schneider (Genehmigungsmanager)
Bayernwerk Netz GmbH
Tel.: +49 951 821217
Mail: tobias.schneider@bayernwerk.de
oder:
Judith Schaller (Eigentümer- und Bewirtschafterbelange)
Bayernwerk Netz GmbH
Tel.: +49 941 2012314
Mail: bage-hs-rechtserwerb@bayernwerk.de
Weitere Informationen
Detaillierte Angaben zum Projekt finden Sie unter:
www.bayernwerk-netz.de/duerrbachau-schweinfurt-rottendor
Weitere Informationen zu Baugrunduntersuchungen und
deren Ablauf finden Sie hier:
www.bayernwerk-netz.de/baugrunduntersuchung
Wir suchen in Teilzeit (mind. 25 Std) ggf. Vollzeit:
Sachbearbeiter in der Finanzbuchhaltung m/w/d
Informationen unter www.rmg-poppenhausen.de
Bewerbung bis spätestens zum 22.12.2024 per E-Mail (PDF) oder Post
Zweckverband zur Wasserversorgung
der Rhön-Maintal-Gruppe
Bergstraße 4 ‧ 97490 Poppenhausen
FÜR DIE SCHULHÄUSER SCHLEERIETH UND WAIGOLSHAUSEN
Lesepatinnen und Lesepaten an der Balthasar-
Neumann Grundschule Werneck gesucht
Freiwillige unterstützen die Heranwachsenden in ihrer persönlichen Entwicklung, indem sie für Bücher begeistern und die Lust am Lesen fördern. Ein bis zweimal in der Woche motivieren sie meist in Einzelbetreuung für die Dauer einer Schulstunde zum Vorlesen. Sie erzählen Geschichten, gestalten kreative Sprachspiele und sind geduldige Zuhörerinnen und Zuhörer. Sie haben Interesse daran als Lesepatin oder Lesepate tätig zu werden?
| • | Möchten Sie Kinder beim Lesen fördern? |
| • | Vorlesen und Zuhören bereitet Ihnen Freude? |
| • | Ein- bis zweimal pro Woche (während des Schuljahres) haben Sie am Vormittag Zeit? |
Kommen Sie gerne auf uns zu!
Weitere Informationen zum Lesepaten-Projekt erhalten Sie unter landkreis-schweinfurt.de/ehrenamt
Servicestelle Ehrenamt
landkreis-schweinfurt.de/ehrenamt
E-Mail: ehrenamt@lrasw.de
Tel.: 09721 55-455
Ab 20. Dezember sind Anlieferungen wieder wie gewohnt möglich.
Wegen einer innerbetrieblichen Veranstaltung ist das Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle (mit Wertstoffhof) am Donnerstag, 19. Dezember 2024, ab 12 Uhr geschlossen.
Ab Freitag, 20. Dezember 2024, können die Anlieferungen wie gewohnt zu den üblichen Öffnungszeiten erfolgen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abfallwirtschaft stehen bei Rückfragen unter der Telefonnummer 09721 55 597 gerne zur Verfügung.
Bürgerinnen und Bürger können sich an fünf Tagen im November im Gesundheitsamt kostenfrei und anonym auf HIV testen lassen
In Bayern finden vom 2. bis 30. November die diesjährigen „HIV-Testwochen“ statt. Die Aktion ist vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention ins Leben gerufen worden. Auch das Gesundheitsamt Schweinfurt beteiligt sich an dieser Aktion.
Unsicherheiten nehmen und Klarheit schaffen
Bürgerinnen und Bürger, bei denen das Risiko für eine Ansteckung mit HIV bestand, dazu ermutigen, sich untersuchen zu lassen. Darum geht es bei den „HIV-Testwochen“.
Durch dieses Angebot erhalten Betroffene die nötige Gewissheit und können sich zudem über die bestehenden Behandlungsmöglichkeiten informieren. Denn: Rechtzeitig erkannt und behandelt, stehen die Chancen auf ein langes Leben mit HIV gut. Heilbar ist eine HIV-Infektion aber nach wie vor nicht.
An folgenden Tagen werden in den Räumlichkeiten des Landratsamtes Schweinfurt (Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt) anonyme und kostenfreie Testungen auf HIV angeboten: 12.11., 13.11., 18.11., 25.11. und 28.11.2024, jeweils von 8 bis 12 Uhr. Für eine Testung ist keine Anmeldung notwendig.
Dieses und weitere Angebote in anderen Einrichtungen sind zu finden unter https://www.testjetzt.de/veranstaltungen-anzeigen/.
Zum Hintergrund:
Im Jahr 2023 haben sich nach einer Schätzung des Robert-Koch-Instituts ungefähr 280 Personen in Bayern mit HIV angesteckt. Insgesamt waren Ende 2023 etwa 11.800 HIV-Infektionen registriert worden.
Unbehandelt kann eine HIV-Infektion zu AIDS („Acquired Immune Deficiency Syndrome“ =Erworbenes Abwehrschwäche-Syndrom) führen, sodass Betroffene lebensbedrohlich erkranken. Die Zahl der Menschen, bei denen eine HIV-Infektion vorliegt, jedoch noch nicht diagnostiziert wurde, ist nach wie vor hoch, da zu Beginn noch keine Symptome auftreten und die Infektion erst einmal unbemerkt bleibt.
Umfangreiche Informationen rund um das Thema HIV/AIDS gibt es zum Beispiel unter https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/hiv-aids/ oder unter https://www.aidshilfe.de/hiv-aids
Chatbot unterstützt Bürgerinnen und Bürger ab sofort bei Fragen zum Thema Wohngeld
Eine Gruppe von Studierenden der Universität Würzburg hat das Projekt „Sozialomat“ ins Leben gerufen, das nun vom Landratsamt Schweinfurt begleitet wird. Der Chatbot soll Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis künftig bei Fragen zum Thema Wohngeld zur Seite stehen. Er ist ab sofort auf der Startseite des Landkreises unter www.landkreis-schweinfurt.de zu finden.
Schnelle Hilfe zum Thema Wohngeld rund um die Uhr online erhalten
Wer beispielsweise bei der Beantragung von Wohngeld Unterstützung benötigt oder allgemeine Fragen dazu hat, erhält über den Chatbot unabhängig von den jeweiligen Bürozeiten direkt die nötige Hilfe. Mit dem „Sozialomat“ gelangen Informationen verständlich und schnell an Bürgerinnen und Bürger und gleichzeitig ist dieses Projekt eines von vielen weiteren, um auf dem Weg zur digitalen Verwaltung weiter voranzukommen.
Langfristig verfolgt das Projektteam das Ziel, dass der „Sozialomat“ weitere Anfragen im Bereich der Sozialhilfe abdecken kann, um auch für andere Themenbereiche eine schnelle und unkomplizierte Unterstützung anzubieten. Natürlich besteht weiterhin die Möglichkeit, mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Termin vor Ort zu vereinbaren.
Freie Ausbildungsplätze am Finanzamt für Herbst 2025 - Jetzt Bewerben!
„Wir bieten engagierten und kreativen jungen Menschen zukunftssichere Jobs mit vielseitigen Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten! Informieren auch Sie sich und werden Sie Teil unseres starken öffentlichen Dienstes in Bayern. Wir freuen uns auf Sie!“, so Finanz- und Heimatminister Albert Füracker
Die bayerische Finanzverwaltung bietet für Herbst 2025 (Ausbildungsbeginn: 1. September 2025) freie Ausbildungsplätze am Finanzamt Schweinfurt sowie vielen weiteren Finanzämtern bayernweit an.
Bei Interesse bewerben Sie sich einfach unter www.steuer.bayern.de/zweite-chance.
Ein Bewerbungsanschreiben oder eine vorherige Teilnahme am besonderen Auswahlverfahren des Landespersonalausschusses (sog. LPA-Test) sind nicht nötig. Die Anmeldefrist endet am 1. Juni 2025.
Weitere Informationen finden Sie unter www.lfst.bayern.de/ausbildung-karriere oder erhalten Sie bei der Ausbildungsleitung Ihres Finanzamts (Frau Schmitt, Tel. 09721 2911 2270 oder Herr Heil, Tel. 09721 2911 2280).
Montag: ganztags geschlossen
Dienstag: 07:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr
Eine persönliche Vorsprache in allen Bereichen des Rathauses ist nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem entsprechenden Ansprechpartner möglich.
Termine mit dem Bürgerservice können Sie online über unsere Homepage www.waigolshausen.de/termin vereinbaren.
| Gemeindeverwaltung: | |
| Telefon: | 09722 9111-0 |
| Fax: | 09722 9111-20 |
| E-Mail-Adresse: | gemeinde@waigolshausen.de |
| 1. Bgm. Christian Zeißner | |
| Telefon: | 09722 9111-13 |
| E-Mail-Adresse: buergermeister@waigolshausen.de | |
| Termine mit 1. Bürgermeister Christian Zeißner bitte vorher telefonisch vereinbaren. | |
| Thomas Drescher | |
| Telefon: | 09722 9111-15 |
| E-Mail-Adresse: | ewo@waigolshausen.de |
| Carolin Gold | |
| Telefon: | 09722 9111-11 |
| E-Mail-Adresse: | buergerbuero@waigolshausen.de |
| Alexander Hilbig | |
| Telefon: | 09722 9111-22 |
| E-Mail-Adresse: | hauptamt@waigolshausen.de |
| Martin Dürr | |
| Telefon: | 09722 9111-12 |
| E-Mail-Adresse: | bauamt@waigolshausen.de |
| Josef Zeißner | |
| Telefon: | 09722 9111-14 |
| E-Mail-Adresse: | geschaeftsleitung@waigolshausen.de |
| Klaus Bärtl | |
| Telefon: | 09722 9111-18 |
| E-Mail-Adresse: kaemmerei@waigolshausen.de | |
| Annette Gößmann-Öser | |
| Telefon: | 09722 9111-19 |
| E-Mail-Adresse: | steueramt@waigolshausen.de |
| Tanja Mauder | |
| Telefon: | 09722 9111-21 |
| E-Mail-Adresse: | kasse@waigolshausen.de |
| Bauhof Waigolshausen | |
| Tel.: | 09722 944294 |
| E-Mail-Adresse: | bauhof@waigolshausen.de |
| Freizeitzentrum, Jahnstr. | Tel.: 1318 |
| Grundschule Werneck | Tel.: 94904-0 |
| Mittelschule Werneck | Tel.: 949030 |
| Schulverband Schwanfeld | Tel.: 09384 973055 |
| Kindergarten Waigolshausen | Tel.: 8803 |
| Kindergarten Hergolshausen | Tel.: 7515 |
| Kindergarten Theilheim | Tel.: 09384 1810 |
| Landratsamt Schweinfurt | Tel.: 09721 55-0 |
Bei Problemen mit Gas, Wasser und Strom sind folgende Stellen zu verständigen:
Gas
Gasversorgung Unterfranken GmbH
Tel.: 0931 275588
www.gasuf.de
Wasser
Rhön-Maintal-Wasserversorgung
Tel.: 09725 700-0
www.rmg-poppenhausen.de
Strom
ÜZ Mainfranken
Tel.: 09382 604-0
www.uez.de
Krisennetzwerk Unterfranken
Hilfe bei psychischen Krisen
0800 655 3000