Zur korrekten satzungsgemäßen Abrechnung der Abwassergebühren für das Jahr 2023 und des damit verbundenen möglichen Abzugs von Wasserverbrauch bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Viehhaltung wird eine Bestandsmeldung des als Groß- bzw. Kleinvieh geltenden Tierbestandes erforderlich. Auf dieser Grundlage werden die für die Berechnung des möglichen Abzugs anzusetzenden Großvieheinheiten errechnet. Maßgebend ist die im Vorjahr durchschnittlich gehaltene Viehzahl.
Es erfolgt, wie schon in den vergangenen Jahren, keine Befragung durch einen Beauftragten der Gemeinde. Wir bitten alle abzugsberechtigten Tierhalter, selbst für die Meldung des Viehbestandes an die Gemeindeverwaltung zu sorgen. Diesbezügliche Mitteilungen sind bis 2. Januar 2024 schriftlich an die Gemeindeverwaltung zu richten. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung bei Frau Gößmann-Öser. Die Meldung kann telefonisch, schriftlich oder per Mail 09722 9111-19, steueramt@waigolshausen.de erfolgen.