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Nachrichtenblatt der Gemeinde Waigolshausen
Ausgabe 12/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

Es wird darauf verwiesen, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen beim Silvesterfeuerwerk in unmittelbarer Nähe von brandempfindlichen Gebäuden wie z.B. Scheunen gem. § 23 Abs. 1 ff. der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) verboten ist (s. nachfolgend abgedruckte Gesetzesstelle).

§ 23

(1) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.

Das Rathaus ist vom 23. Dezember 2024

bis einschließlich 1. Januar 2025 geschlossen!

Dienstliche Ehrung und Verabschiedungen

Im Rahmen einer betrieblichen Veranstaltung wurden zwei verdiente Beschäftigte, die mit Ablauf des Monats Dezember 2024 ihren Dienst bei der Gemeinde Waigolshausen beenden werden, in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet.

Frau Maria Hofmann war seit dem 01.02.1993 hier in Teilzeitarbeit im Reinigungsdienst tätig. Insbesondere im Freizeitzentrum, aber auch in den Räumlichkeiten der Kläranlagen, den Leichenhäusern und im Rathaus sorgte sie für die gebotene Sauberkeit.

Lorenz Barth war als gemeindlicher Amtsbote für den Gemeindeteil Theilheim seit 01.07.2018 für das Verteilen der Nachrichtenblätter, der Abfallkalender an die Haushalte und die Zustellung der Gebührenbescheide und der Wahlunterlagen zuständig.

Beide erfüllten die ihnen übertragenen Aufgaben mit großem persönlichem Engagement und absoluter Zuverlässigkeit. Bürgermeister Christian Zeißner überreichte jeweils einen Geschenkkorb und wünschte den beiden alles Gute für die Zukunft.

Bereits im November 2024 konnte Bürgermeister Christian Zeißner unserem Bauhofleiter Jürgen Hettrich zu seinem 25-jährigen Dienstjubiläum gratulieren und eine Dankurkunde sowie einen Geschenkkorb überreichen. Seinen beruflichen Werdegang im öffentlichen Dienst hat Jürgen Hettrich am 01.11.1999 als Beschäftigter des Landkreises Schweinfurt in der damaligen Kreismülldeponie, jetzt Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle begonnen. Seit dem 01.09.2013 steht Herr Hettrich als Mitarbeiter des Bauhofs im Dienst der Gemeinde Waigolshausen und wurde zum 01.05.2014 zum Bauhofleiter bestellt. Diese verantwortungsvolle Tätigkeit führt er mit guter fachlicher Erfahrung und großem persönlichem Engagement aus, wobei ihm seine Ortskenntnis und insbesondere auch sein Bauhofteam wertvolle Hilfe leisten.

Meldung der Zählerstände

bei der Verwendung von separaten Wasserzählern für Gartenwasser, Zisternenwasser oder Brunnenwasser

Alle, die einen separaten Wasserzähler im Einsatz haben, werden gebeten, die entsprechenden Zählerstände bis zum 2. Januar 2025 im Rathaus zu melden. Die Meldung muss schriftlich oder per Mail an Frau Gößmann-Öser, steueramt@waigolshausen.de erfolgen. Oder Sie nutzen unseren Online-Dienst auf unserer Internetseite www.waigolshausen.de. Sofern die Meldung nicht rechtzeitig erfolgt, richtet sich die Abrechnung nach der in Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Waigolshausen (BGS/EWS) genannten pauschale.

Abrechnung der Abwassergebühren für das Jahr 2024 zur Meldung der durchschnittlich gehaltenen Viehzahl

Zur korrekten satzungsgemäßen Abrechnung der Abwassergebühren für das Jahr 2024 und des damit verbundenen möglichen Abzugs von Wasserverbrauch bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Viehhaltung wird eine Bestandsmeldung des als Groß- bzw. Kleinvieh geltenden Tierbestandes erforderlich. Auf dieser Grundlage werden die für die Berechnung des möglichen Abzugs anzusetzenden Großvieheinheiten errechnet. Maßgebend ist die im Vorjahr durchschnittlich gehaltene Viehzahl.

Es erfolgt, wie schon in den vergangenen Jahren, keine Befragung durch einen Beauftragten der Gemeinde. Wir bitten alle abzugsberechtigten Tierhalter, selbst für die Meldung des Viehbestandes an die Gemeindeverwaltung zu sorgen. Diesbezügliche Mitteilungen sind bis 2. Januar 2025 an die Gemeindeverwaltung zu richten. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung bei Frau Gößmann-Öser. Die Meldung muss schriftlich oder per Mail an das steueramt@waigolshausen.de erfolgen.

Termin für die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung:

Kalenderwoche 3

Die Veröffentlichungen der Tagesordnungspunkte finden, wie üblich, im Vorfeld über das Internet und über die Aushänge statt.

Der Winter steht vor der Tür!

Damit wir alle gut durch den Winter kommen, hier einige wichtige Hinweise zum Winterdienst.

1. Privater Winterdienst:

Wer ist Räum- und Streupflichtiger?

Jeder Anlieger an einer öffentlichen Straße oder Gehweg. Anlieger sind: Grundstückseigentümer (bei Erbengemeinschaften gemeinsam), Nutzungsberechtigte und Berechtigte, die ein dingliches Nutzungsrecht am angrenzenden Grundstück haben.

a) Umfang der Räum- und Streupflicht?

Auf den innerorts an den Grundstücken angrenzenden Gehwegen ist der Schnee zu räumen (auf mind. 1 Meter Breite) und bei Schnee-, Reif- u. Eisglätte die Gefahr mit abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Splitt) zu beseitigen. Dies gilt auch für angrenzende Treppen und Durchgänge und bei Eckgrundstücken für alle angrenzenden Gehwege. Ist kein Gehweg vorhanden, muss auf der angrenzenden Straße ein Gehstreifen geräumt werden.

Tausalz und ätzende Mittel sind nicht erlaubt (Ausnahme nur bei besonderer Glätte z. B. an Treppen und starken Steigungen).

b) Gesetzliche Grundlage

Für den Bereich der Gemeinde Waigolshausen besteht auf Grund des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes eine Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter.

Hinsichtlich des Winterdienstes ist folgendes geregelt:

c) Zeit

An Werktagen ab 7 Uhr bis 20 Uhr.

An Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr bis 20 Uhr.

d) Gehbahnen

Die Anwohner haben auf eigene Kosten den Gehweg vor ihrem Anwesen in einem sicheren Zustand zu halten. Wo kein befestigter Gehweg oder keine Abgrenzung für den Fußgängerverkehr besteht, ist eine Gehbahn in einer Breite von 1 m zu räumen. Diese Regelungen gelten auch für Gehwege vor unbebauten Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage.

e) Was ist zu tun?

Sicherungsfläche von Schnee räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln bestreuen oder das Eis beseitigen. Lediglich bei besonderer Glättegefahr (z. B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig.

f) Wie oft?

Die Maßnahmen sind so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.

g) Wohin mit dem Räumgut?

Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird.

h) Freizuhalten

Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten und besonders bei Tauwetter auch frei zu machen.

i) Sanktionen

Wer vorsätzlich oder fahrlässig die Gehbahnen nicht oder nicht rechtzeitig sichert, begeht gemäß unserer Verordnung eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Kommt es zu Personenschaden, kann außerdem ein Strafverfahren (Körperverletzung) gegen den für den Winterdienst Pflichtigen eingeleitet werden. Weiterhin kann die geschädigte Person zivilrechtliche Forderungen (Behandlungskosten, Schadensersatz) gegen den Pflichtigen geltend machen.

2. Kommunaler Winterdienst:

  • Rechtsgrundlage für den kommunalen Winterdienst ist das Bayerische Straßen- und Wegegesetz. Danach ist es Aufgabe der Gemeinden, öffentliche, gemeindeeigene Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften bei Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen. Für Bundesstraßen liegt die Zuständigkeit beim Staatlichen Bauamt, bei den Kreisstraßen beim Landkreis Schweinfurt.
  • Die Räum- und Streupflicht besteht nur zur Sicherung des Tagesverkehrs und zwar nur an gefährlichen oder verkehrswichtigen Stellen (z. B. Steigungen, vielbefahrene Kreuzungen). Somit besteht für Siedlungs- und Anliegerstraßen, auf denen zahlenmäßig nur begrenzter Straßenverkehr stattfindet, keine Verpflichtung für kommunalen Winterdienst!
  • Der Sinn des Winterdienstes besteht nicht darin, für den Kraftfahrer auf allen Straßen vollkommene Verkehrssicherheit zu schaffen, sondern beschränkt sich darauf, die Verkehrsteilnehmer vor nicht erkennbaren oder einschätzbaren Gefahren zu schützen. Das heißt - jeder Kraftfahrer hat in Eigenverantwortung seine Fahrweise den Straßen- und Witterungsverhältnissen anzupassen!

Die Gemeinde Waigolshausen wünscht Ihnen einen unfallfreien Winter.

Grundschule Schwanfeld

Einschulung

Liebe Eltern,

bald ist es soweit - Ihr Kind kommt zu uns an die Grundschule Schwanfeld.

Wir möchten Sie gerne zu unserem Informationsabend

„Fit für die Schule“ einladen:

Dienstag, 14. Januar 2025

um 19 Uhr

in die Aula der Schule Schwanfeld

Bitte melden Sie sich per Mail bis spätestens Freitag, 10. Januar 2025 für diesen Abend an unter: Sekretariat@vs-schwanfeld.de (Bitte Angabe der Personen)

Allen „schulkundigen“ Eltern ist die Teilnahme natürlich freigestellt.

Ab Mittwoch, 15. Januar finden Sie auf unserer Homepage eine Zusammenfassung des Elternabends: www.vs-schwanfeld.de

gez. Margot Köhler-Tanzberger
Rektorin GS Schwanfeld

Probealarm

Am Samstag, den 11. Januar 2025, wird ein Probealarm durch die Integrierte Leitstelle (ILS) Schweinfurt vorgenommen. Die Alarmauslösung erfolgt zwischen 11:45 und 12:00 Uhr.

Mobile Übersetzungsgeräte ab sofort im Landratsamt Schweinfurt nutzbar

Sprachbarrieren abbauen und Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Schweinfurt weiter fördern

Mit Bürgerinnen und Bürgern im Dialog sein - kompetent und serviceorientiert - Das ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Landratsamt Schweinfurt ein wichtiges Anliegen. Sprachbarrieren können jedoch manchmal dazu führen, dass Missverständnisse auftreten und sich dadurch die Bearbeitung von Vorgängen verzögert.

Um den Dialog so verständlich wie möglich zu gestalten und dabei auch der kulturellen Vielfalt im Landkreis Schweinfurt gerecht zu werden, wurde im Landratsamt Schweinfurt an Lösungen gearbeitet.

Ab sofort können Mitarbeitende auf mobile Übersetzungsgeräte zurückgreifen, die bei der Kommunikation unterstützen. Die Bedienung erinnert an die eines Smartphones: das Menü ist kompakt und übersichtlich gestaltet. Das Gerät verfügt über eine Vielzahl an Funktionen: Echtzeitübersetzung in Text und/oder Ton sowie Foto bzw. Dokumentenübersetzung mit der Wahlmöglichkeit aus rund 90 Sprachen.

Die multimediale Funktionalität ermöglicht beispielsweise, einen gesprochenen Text auf Deutsch entweder auf dem Display in einer anderen Sprache anzeigen oder in eben dieser vorlesen zu lassen. Ebenso kann der Text über die Tastatur eingegeben werden und in einer anderen Sprache als Text übersetzt angezeigt werden.

Das Fazit von Mitarbeitenden sowie Bürgerinnen und Bürger fiel durchweg positiv aus.

Seminarangebot der Tourist-Information Schweinfurt für Direktvermarkter in Stadt und Landkreis Schweinfurt

Das kostenfreie Social-Media-Seminar „Instagram strategisch und zeitsparend nutzen“ der Tourist-Information Schweinfurt richtet sich an Direktvermarkter, Winzer und Multiplikatoren wie Wein- und Produkthoheiten aus Stadt und Landkreis Schweinfurt. Es findet ganztägig am Samstag, den 25. Januar 2025 im Rathaus Schweinfurt statt.

Interessenten von außerhalb können gegen einen Unkostenbeitrag von 50,00 Euro ebenfalls teilnehmen.

Von 09:30 bis ca. 16:30 Uhr gibt Instagram-Coach Maggie Schauner aus Iphofen praxisnahe Einblicke, wie Instagram effektiv und zeitsparend in den Arbeitsalltag integriert werden kann. Teilnehmer erfahren, wie sie die Plattform als verkaufsstarken Marketingkanal und authentisches Sprachrohr nutzen - ohne komplizierte Tools, dafür mit klaren, alltagstauglichen Strategien.

Das Seminar kombiniert Theorie und Praxis. Es werden Instagram-Basics, Tools, kreative Story-Ideen und wertvolle Tipps für Foto-Beiträge, Reels und Story-Serien gezeigt. Im Praxisteil erstellt jeder Teilnehmer einen eigenen Beitrag vor Ort mit individuellem Feedback.

Voraussetzung: Smartphone mit eingerichtetem Instagram-Account. Eine No-Show-Gebühr von 50,00 Euro wird bei kostenfreier Teilnahme erhoben, falls der Termin nach Anmeldung nicht wahrgenommen wird.

Anmeldung ist online über die Homepage der Tourist-Info Schweinfurt möglich:https://tourismus.schweinfurt.de/buchen/erlebnisse-buchen

Anmeldeschluss: Montag, 13. Januar 2025.

Rückfragen zum Seminar sind per E-Mail an melanie.landgraf@schweinfurt360.de oder telefonisch unter 09721 513606 bei der Tourist-Information Schweinfurt 360° möglich.

Das Kommunalunternehmen der Rhön-Maintal-Gruppe

Feststellung des Jahresabschlusses 2022

Der Verwaltungsrat hat den Jahresabschluss 2022 in seiner Sitzung am 26.11.2024 festgestellt und genehmigt. Der Verlust in Höhe von 7.184,37 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes in München vom 06.03.2024 über die Prüfung der Jahresabschlüsse schließt mit folgendem

Bestätigungsvermerk

„Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Kommunalunternehmens zum 31.12.2022 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 und

- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Kommunalunternehmens. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und stellt Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.“

Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen in der Zeit vom 16. Dezember 2024 bis 31. Dezember 2024 in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe in 97490 Poppenhausen, Bergstraße 4, öffentlich aus.

Kreisjugendring Schweinfurt

Praktikumsstelle beim Kreisjugendring Schweinfurt

(FH Pflichtpraktikum Soziale Arbeit, Wintersemester 2025/2026)

Aufgaben der Institution:

Der Kreisjugendring (KJR) Schweinfurt ist der Zusammenschluss der Jugendverbände und -organisationen im Landkreis. Als Gliederung des Bayerischen Jugendrings ist der KJR Körperschaft des öffentlichen Rechts und anerkannter Träger der freien Jugendhilfe im Sinne des § 75 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Er sorgt für ein großes Angebot an Jugendfreizeiten, Jugend(mitarbeiter)bildungsmaßnahmen und setzt inhaltliche Schwerpunkte im Bereich der Jugendarbeit. Zudem ist der KJR Schweinfurt im Landkreis als örtlicher öffentlicher Träger der Jugendhilfe zuständig für die Förderung und Beratung der Jugendverbände. Zweck des Bayerischen Jugendringes ist es, sich durch Jugendarbeit und Jugendpolitik für die Belange aller jungen Menschen einzusetzen. Er sucht dazu die Zusammenarbeit mit Verbänden, öffentlichen Stellen, Institutionen und Organisationen, die in diesen Bereichen wirken.

Deine Aufgaben:

  • Mitgestaltung des Programms: Mitarbeit bei der Planung, Organisation und Durchführung von Projekten, Workshops und Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche sowie von Juleica-Seminaren für Jugendleiter:innen
  • Gremienarbeit: Teilnahme an Sitzungen und Gremien sowie Mithilfe bei deren Vorbereitung, Planung und Durchführung
  • Kooperation: mit anderen Jugendhilfeeinrichtungen, Jugendverbänden und jugendarbeitsnahen Anbietern
  • Ansprechpartner:in: für Jugendorganisationen und Adressat:innen der Jugendarbeit
  • Öffentlichkeitsarbeit und Social Media: Erstellung von Materialien zur Öffentlichkeitsarbeit und Gestaltung von Beiträgen für unsere Social-Media-Kanäle
  • Verwaltung und Dokumentation: Unterstützung bei der Sachbearbeitung sowie bei der Dokumentation und Verwaltung von Projekten

Dein Profil:

  • Studium der Sozialen Arbeit an einer Fachhochschule
  • Interesse und Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und idealerweise erste Erfahrungen in der Jugendarbeit
  • Kommunikationsfähigkeit, Kreativität und Teamfähigkeit
  • Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein
  • EDV-Kenntnisse (Word, Excel, Outlook)

Wir bieten:

  • Spannende und abwechslungsreiche Tätigkeitsfelder im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugend- und Erwachsenenbildung
  • Praktische Erfahrungen und Einblicke in alle Arbeitsbereiche des KJR Schweinfurt, wie Freizeitangebote und Jugendprojekte, Beratung und Förderung der Jugendverbände, Jugendpolitik, Demokratie und Partizipation, Prävention u. v. m.
  • Begleitung und Unterstützung durch erfahrene Fachkräfte und ein kollegiales Team
  • Die Möglichkeit, eigene Ideen und Projekte einzubringen und umzusetzen
  • Regelmäßige Anleitungsgespräche
  • Praktikumsvergütung beim Bachelor-Pflichtpraktikum der FH für 22 Wochen in Vollzeit 300.- €/Mon. oder 150,- €/Mon. in Teilzeit

Zeitraum:

FH Pflichtpraktikum 22 Wochen im Wintersemester 2025/2026 in Vollzeit oder Teilzeit.

Starttermin und Praktikumszeitraum werden individuell mit Dir abgestimmt.

Bewerbung:

Bitte sende Deine vollständigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, relevante Zeugnisse) für das Wintersemester 2025/2026 per E-Mail an:

Sabrina Leske

Kreisjugendring Schweinfurt

Felix-Wankel-Str. 3

97526 Sennfeld

E-Mail: sabrina.leske@kjr-sw.de

Telefon: 09721 6462033

Programm 2025

2025 hat der Kreisjugendring Schweinfurt wieder ein vielfältiges Programm für Kinder und Jugendliche aus dem Landkreis Schweinfurt geplant:

22.03.2025

Medienworkshop Trickfilme 8 - 11 Jahre

06.04.2025

Escape Room „Rettet das Klima“ 13 - 16 Jahre

19. - 25.04.2025

Osterferienfreizeit in der

Fränkischen Schweiz 10 - 14 Jahre

17. - 18.05.2025

Survival und Bushcrafting - (Über)leben

in und mit der Natur 12 - 16 Jahre

16.06.2025

Theaterworkshop Schloss Maßbach 8 - 11 Jahre

08. - 15.06.2025

Pfingstferienfreizeit in Südtirol 14 - 17 Jahre

02. - 08.08.2025

Internationale Jugendbegegnung

in Deutschland mit franz. Partnergruppe 12 - 16 Jahre

04. - 09.08.2025

Zirkuscamp Rafeldinio (Woche 1) ab 7 Jahren

11. - 16.08.2025

Zirkuscamp Rafeldinio (Woche 2) ab 7 Jahren

31.10.2025

Halloween auf Schloss Thurn 8 - 14 Jahre

Weitere Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Weitere Informationen sowie Kosten finden Sie auf unserer Website https://www.kjr-sw.de/events/freizeiten-und-fahrten/ und in der Tagespresse.

Rückfragen und Anmeldungen bitte an anne.oertel@kjr-sw.de oder unter 09721 6462036.

Informationsabend zu den Themen „Jugendschutz und Cannabis“ am 16. Januar 2025

Anmeldung ab sofort möglich - Veranstaltung richtet sich unter anderem an Eltern, ehrenamtlich Tätige, Fachkräfte der Jugendarbeit und Gewerbetreibende

Die Kommunale Jugendarbeit des Landkreises Schweinfurt lädt auch im kommenden Jahr in Zusammenarbeit mit den Polizeiinspektionen Schweinfurt und Gerolzhofen sowie der Servicestelle Ehrenamt zur jährlichen Informationsveranstaltung ein.

Der Informationsabend findet am Donnerstag, den 16. Januar 2025, um 19:30 Uhr, im Landratsamt Schweinfurt statt zu den Themen „Jugendschutz und Cannabis“.

Informationsabend richtet sich an breite Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich vor allem an Eltern, ehrenamtlich Tätige aus Vereinen und Verbänden, an Schülervertretungen sowie Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit. Insbesondere sind auch Kreisräte, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Gemeinderatsmitglieder und Jugendbeauftragte, die sich aktiv für den Jugendschutz einsetzen, herzlich eingeladen.

Der gemeinsame Austausch insbesondere mit Gewerbetreibenden, Veranstaltern und Mitarbeitenden des Einzelhandels, von Gaststätten und Tankstellen bereichern den Dialog. Darüber hinaus können sich alle Interessierte über Neuigkeiten und aktuelle Fragestellungen im Jugendschutz auf dem Laufenden halten.

Vorrangig geht es um Fragestellungen und Aspekte zu den aktuell gültigen Regelungen des Jugendschutzgesetzes sowie deren Einhaltung. Im Kontext zu einer jugendschutzkonformen Veranstaltungsplanung und Durchführung wird auch explizit auf die gesetzlichen Regelungen rund um den Erwerb, Konsum und die Weitergabe von Cannabis eingegangen. Des Weiteren stehen die aktuellen Entwicklungen im Bereich des Jugendschutzes im Landkreis Schweinfurt mit Veranstaltungstipps unter Jugendschutzgesichtspunkten im Mittelpunkt.

Die Teilnehmenden erhalten auf Wunsch eine Fortbildungsbestätigung.

Anmeldungen - auch von mehreren Personen - sind ab sofort auf der Website des Landratsamtes Schweinfurt möglich unter https://www.landkreis-schweinfurt.de/aktuelles/veranstaltungen-termine über den Termineintrag „Infoveranstaltung Jugendschutz und Cannabis“ am 16. Januar 2025.

Bei Fragen erreichen Bürgerinnen und Bürger das Team der Kommunalen Jugendarbeit im Landratsamt Schweinfurt unter 09721 55-519 oder per Mail an koja@lrasw.de

Öffnungszeiten im Rathaus

Montag: ganztags geschlossen

Dienstag: 07:30 bis 12:00 Uhr

und 14:00 bis 17:00 Uhr

Mittwoch: 07:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstag: 07:30 bis 12:00 Uhr

und 14:00 bis 18:00 Uhr

Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr

Eine persönliche Vorsprache in allen Bereichen des Rathauses ist nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem entsprechenden Ansprechpartner möglich.

Termine mit dem Bürgerservice können Sie online über unsere Homepage www.waigolshausen.de/termin vereinbaren.

Wichtige kommunale Einrichtungen

Gemeindeverwaltung:

Telefon:

09722 9111-0

Fax:

09722 9111-20

E-Mail-Adresse:

gemeinde@waigolshausen.de

1. Bgm. Christian Zeißner

Telefon:

09722 9111-13

E-Mail-Adresse: buergermeister@waigolshausen.de

Termine mit 1. Bürgermeister Christian Zeißner bitte vorher telefonisch vereinbaren.

Thomas Drescher

Telefon:

09722 9111-15

E-Mail-Adresse:

ewo@waigolshausen.de

Carolin Gold

Telefon:

09722 9111-11

E-Mail-Adresse:

buergerbuero@waigolshausen.de

Alexander Hilbig

Telefon:

09722 9111-22

E-Mail-Adresse:

hauptamt@waigolshausen.de

Martin Dürr

Telefon:

09722 9111-12

E-Mail-Adresse:

bauamt@waigolshausen.de

Josef Zeißner

Telefon:

09722 9111-14

E-Mail-Adresse:

geschaeftsleitung@waigolshausen.de

Klaus Bärtl

Telefon:

09722 9111-18

E-Mail-Adresse: kaemmerei@waigolshausen.de

Annette Gößmann-Öser

Telefon:

09722 9111-19

E-Mail-Adresse:

steueramt@waigolshausen.de

Tanja Mauder

Telefon:

09722 9111-21

E-Mail-Adresse:

kasse@waigolshausen.de

Bauhof Waigolshausen

Tel.:

09722 944294

E-Mail-Adresse:

bauhof@waigolshausen.de

Freizeitzentrum, Jahnstr.

Tel.: 1318

Grundschule Werneck

Tel.: 94904-0

Mittelschule Werneck

Tel.: 949030

Schulverband Schwanfeld

Tel.: 09384 973055

Kindergarten Waigolshausen

Tel.: 8803

Kindergarten Hergolshausen

Tel.: 7515

Kindergarten Theilheim

Tel.: 09384 1810

Landratsamt Schweinfurt

Tel.: 09721 55-0

Störungsstellen

Bei Problemen mit Gas, Wasser und Strom sind folgende Stellen zu verständigen:

Gas

Gasversorgung Unterfranken GmbH

Tel.: 0931 275588

www.gasuf.de

Wasser

Rhön-Maintal-Wasserversorgung

Tel.: 09725 700-0

www.rmg-poppenhausen.de

Strom

ÜZ Mainfranken

Tel.: 09382 604-0

www.uez.de

Notruf-Telefonnummer

Krisennetzwerk Unterfranken

Hilfe bei psychischen Krisen

0800 655 3000