Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
so, die fünfte Jahreszeit ist vorbei, vielen Dank an die Organisatoren, die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, für die äußerst gelungenen Veranstaltungen in Waigolshausen, Theilheim und Hergolshausen. Ich durfte alle Veranstaltungen besuchen und es war mir eine Freude zu beobachten, wie viele glückliche und erleichterte Gesichter man sehen konnte, dass die tollen Veranstaltungen nach fast drei Jahren wieder stattfinden konnten. Ich durfte das Rathaus wieder übernehmen, mal schauen, was die närrische Vereinigung in den letzten Wochen alles angestellt hat.
Die Grauen des Krieges in unserer europäischen Nachbarschaft sind immer noch tagtäglich sichtbar und stellen uns gesellschaftlich weiterhin vor große Aufgaben. Neben dem Krieg gibt es auch noch Naturkatastrophen, die ganz viel Leid erzeugen und dementsprechend Hilfen generieren. Die Spendenaufrufe finden Sie in den örtlichen Medien.
In einer in dieser Art und Weise bisher noch nicht stattgefundenen Gemeinderatssitzung im Freizeitzentrum wurde der Teilnehmergemeinschaft des Flurneuordnungsverfahrens und der Dorferneuerung in Hergolshausen verschiedene Varianten einer möglichen künftigen Ortsdurchfahrt durch eine Planer vorgestellt. Im weiteren Verlauf des Nachrichtenblattes finden Sie kurze Beschreibungen dieser Varianten. Wir sind, zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern aus Hergolshausen, in einer wunderbaren Ausgangslage und können hier ganz viel für den Gemeindeteil Hergolshausen in seiner Gesamtheit zum Positiven erwirken. Es ist mir vollkommen bewusst, dass es auch hier Diskussionsbedarf gibt. Lassen Sie uns gemeinsam die Königslösung finden und umsetzen.
Die Anerkennung des Bedarfs und die Festlegung einer Erweiterung der Kindergartenplätze in Waigolshausen war ein wichtiger Schritt des Gemeinderates. Wir sind jetzt in der Verwaltung weiter handlungsfähig und können die nächsten Entscheidungen vorbereiten.
Ich bin sehr froh und stolz auf unsere Feuerwehren, die alle ganz oft mehr leisten als über das normale Maß hinaus zu erwarten ist. Das sieht auch der Gemeinderat so und deshalb unterstützen wir die Feuerwehren da, wo es uns möglich ist, z. B. in den vergangenen Jahren mit der Anschaffung der beiden neuen Feuerwehrfahrzeuge in Waigolshausen und Theilheim und der beiden Tragkraftspritzen in Hergolshausen und Theilheim, dem neuen Dach und dem Tor am Feuerwehrhaus in Theilheim und mit der in Auftrag gegebenen Anschaffung eines neuen Feuerwehrautos für Hergolshausen. Für die Feuerwehr in Waigolshausen hat sich der Gemeinderat für eine Erweiterung des Feuerwehrhauses ausgesprochen, um die sicherheitsrelevanten und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, das Gebäude in der vorgesehenen Art und Weise zu nutzen. Für die Theilheimer Feuerwehr stehen wir ebenfalls im konstruktiven Austausch, um ähnliche Voraussetzungen bereitzustellen. Vielen Dank an die Kommandanten, Vorstände und Mitglieder der Feuerwehren für euren großen ehrenamtlichen Einsatz.
Den Mitgliedern des Gemeinderates danke ich auf diese Weise sehr für ihre weitsichtigen Entscheidungen, denen der eine oder andere konstruktive Austausch vorangeht. Im Vordergrund der Entscheidungen steht dabei immer das Wohl der Gemeinde - Dankeschön!
Wie Sie lesen können stehen in den kommenden Monaten einige spannende Themenfelder an und müssen bearbeitet werden. Leider hat sich sehr kurzfristig ein personeller Verlust in der Verwaltung ergeben. Unser Bauamtsleiter, Herr Stütz, verlässt zum 31.03.2023 die Verwaltung und wechselt wieder zurück in den privatwirtschaftlichen Sektor. Vielen herzlichen Dank, lieber Christian, für Deinen sehr guten Einsatz für unsere Gemeinde. Ab sofort suchen wir deshalb einen neuen Mitarbeiter für dieses wichtige Aufgabengebiet. Im weiteren Verlauf dieses Nachrichtenblattes finden Sie die dazugehörige Stellenausschreibung.
Am 14.03.2023 findet im Freizeitzentrum die erste Flächeneigentümerversammlung zum Thema Windkraftausbau statt. Die Eigentümer der potentiell betroffenen Grundstücke wurden angeschrieben und eingeladen.
Im Zuge der Planung für den Breitbandausbau wurden wir von der Firma DSLmobil darauf hingewiesen, dass noch nicht alle angeschriebenen Eigentümer eine Rückmeldung abgegeben haben. Gerade die geförderten und dadurch kostenlosen Anschlüsse sollten vollumfänglich umgesetzt werden um für die Zukunft vorbereitet zu sein. Bitte schauen Sie noch einmal nach, ob Sie schon eine Rückmeldung abgegeben haben.
Viele Neuerungen bringt der Frühling. In diesem Sinne wünsche Ich Ihnen eine schöne aufregende Zeit, bleiben Sie gesund und genießen Sie die ersten wärmeren Sonnenstrahlen.
Die besten Grüße und Gottes Segen wünscht Ihnen herzlichst
Das Rathaus ist vom 6. bis 13. April 2023 im Bürgerservice und Einwohnermeldeamt wegen Systemumstellung im EDV-Bereich geschlossen!
Interessierte Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz innerhalb der Gemeinde Waigolshausen, die verbindlich Brennholz (Polterholz) aus dem gemeindlichen Wald aufarbeiten und erwerben möchten, sollen sich bitte bis spätestens 03.03.2023 mit Ihren Kontaktdaten in das auf der Homepage der Gemeinde Waigolshausen (www.waigolshausen.de/brennholz) bereitgestellte Formular eintragen. Hierzu können Sie auch den unten abgedruckten QR-Code mit Ihrem Smartphone abscannen.
Jeder Haushalt wird nur einmal berücksichtigt. Eine gewerbliche Abgabe ist nicht vorgesehen. Bei Täuschungsversuchen erfolgt ein Ausschluss aus dem Verfahren. Später eingehende Meldungen können nicht berücksichtigt werden.
Die zu Verfügung stehende Menge wird gleichmäßig zu einem Preis von 60 €/Ster unter allen Bewerbern nach Auswertung der Rückmeldung aufgeteilt.
Sollten Bewerber nach der Auswertung der Bestellungen zurücktreten oder nicht die gesamt zugewiesene Menge abnehmen, wird diese im Rahmen eines Holzverstrichs weiterveräußert.
Insgesamt werden 60 Prozent der zu Verfügung stehenden Menge direkt vergeben und die restlichen 40 Prozent im Rahmen eines Holzverstrich verteilt.
Der Verstrich des gemeindlichen Brennholzes wird am 11. März 2023, Treffpunk um 9:00 Uhr an der Betonstraße, südwestliches Schindholz - Hergolshausen, starten.
Waigolshausen hat die Auszeichnung „Digitales Amt“ von Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach erhalten. Die Auszeichnung erhält die Gemeinde Waigolshausen, da diese inzwischen mehr als 50 kommunale und zentrale Online-Verfahren im sogenannten BayernPortal verlinkt hat.
Digitalministerin Gerlach erklärte: „Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine der wichtigsten Aufgaben der bayerischen Kommunen in den nächsten Monaten. Einige sind hier bereits vorbildlich unterwegs. Mit unserem neuen Prädikat ´Digitales Amt´ wollen wir nicht nur das Engagement dieser Gemeinden, Städte und Landkreise würdigen. Wir wollen auch den Bürgerinnen und Bürgern dort zeigen: Schaut her, hier könnt Ihr viele Eurer Anliegen schon online erledigen.“
Bürgermeister Christian Zeißner betonte, dass durch die Online-Dienste für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit geschaffen werde, nicht wegen jeder Kleinigkeit im Rathaus vorsprechen zu müssen. Die Online-Verfahren können 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr genutzt werden. So ist es möglich unter anderem Führungszeugnisse und Meldebescheinigungen zu beantragen oder Hunde zur Hundesteuer an- bzw. abzumelden. Dies geschehe teilweise komplett automatisch, ohne dass die Sachbearbeitung eingreifen müsse, was zusätzlich zur Entlastung der Verwaltung führe.
Um das Prädikat „Digitales Amt“ zu erhalten, müssen interessierte Kommunen mindestens 50 rein kommunale oder zentrale Online-Verfahren im BayernPortal verlinkt haben. Nach einer Prüfung durch das Bayerische Staatsministerium für Digitales erhalten die Kommunen ein Schild mit der Aufschrift „Digitales Amt“, ein Online-Signet für Ihre Website und sie werden auf der Website des Ministeriums veröffentlicht.
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales unterstützt die Kommunen mit einer Vielzahl von Maßnahmen bei der Verwaltungsdigitalisierung. Mit dem Förderprogramm „Digitales Rathaus“ stehen insgesamt rund 42 Millionen Euro bereit. Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände im Freistaat Bayern können diese Zuschüsse im Rahmen des Förderprogramms für die erstmalige Bereitstellung von Online-Diensten erhalten. Mit dem „Grundkurs Digitallotse“ vermittelt das Digitalministerium rechtliche und organisatorische Grundlagen zur kommunalen Digitalisierung.
In diesem Jahr findet für die Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern für die Amtsperiode 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Für den Bereich der Gemeinde Waigolshausen sind sechs Schöffenvorschläge in die Vorschlagsliste aufzunehmen.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Sie haben nun die Möglichkeit sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.
Vorgangsweise für die Bewerbung
Für die Schöffenwahl 2023 muss erstmals ein einheitliches Bewerbungsformular verwendet werden in dem die notwendigen Daten der Bewerber abgefragt werden. Das Bewerbungsformular ist unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ abzurufen oder in der Gemeindeverwaltung bei Herrn Drescher in manueller Form erhältlich.
Sie können Ihre Vorschläge bis zum 21. April 2023 schriftlich an die Gemeinde Waigolshausen unter thomas.drescher@waigolshausen.de einreichen oder im Rathaus Waigolshausen, Kirchstraße 8, persönlich abgeben.
Über die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Gemeinde Waigolshausen entscheidet der Gemeinderat.
Das Material kann am Verladeplatz am Bahnhof
bis Samstag, 4. März 2023
(von der Verladerampe Richtung Güterhalle) in Waigolshausen abgelagert werden. Nähere Hinweise hierzu s. Nachrichtenblatt Waigolshausen Nr. 2/2023.
Der Termin des ersten landesweiten Probealarms im Jahr 2023 ist vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren und Integration auf den 09.03.2023 ab 11:00 Uhr festgelegt worden.
2. März 2023 und 23. März 2023.
Die Veröffentlichungen der Tagesordnungspunkte finden, wie üblich, im Vorfeld über das Internet und über Aushänge statt.
Vorstellung der Varianten für die Ortsdurchfahrt Hergolshausen
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Hergolshausen 2 (TG) war zur diesem TOP der Gemeinderatssitzung eingeladen worden, um gemeinsam mit dem Gemeinderat über die grundsätzliche Ausgestaltung des im Rahmen der Dorferneuerung geplanten Ausbaus der Ortsdurchfahrt von Hergolshausen zu beraten. Vom Planungsbüro Stubenrauch aus Königsberg, das mit der Entwurfsplanung für die Ortsdurchfahrt beauftragt wurde, wurden drei Varianten vorgestellt. Variante 1 würde im Prinzip entsprechend dem derzeitigen Straßenverlauf (Schweinfurter Straße) mit den beiden bestehenden Engstellen an beiden Ortseinfahrten entsprechen. Da eine Verbreiterung wegen fehlender Breite öffentlichen Grunds und auch der (Teil-)Abriss anliegender privater Gebäude ausscheide, könnten im Bereich der S-Kurve auch zukünftig keine Gehwege gebaut werden, womit der Gefahrenpunkt weiterhin sowohl für den Fußgänger- als auch für den Begegnungsverkehr bestehen bleiben würde. Daher wurden weitere Varianten in die Planungen mit aufgenommen. Variante 2 würde für den aus Richtung Schwanfeld kommenden Verkehr die bisherige Linienführung als Einbahnstraße vorsehen. Der Verkehr aus Richtung Schweinfurt und Waigolshausen würde dabei ebenfalls im Einbahnverkehr über die Obere Straße Richtung Schwanfeld fließen. Bei Ausführung der Variante 3 würde die wohl einmalige Chance bestehen, den Durchgangsverkehr komplett aus dem Innen Ort zu nehmen und über die dann entsprechend auszubauende Obere Straße zu lenken, womit dann die Schweinfurter Straße als Ortsstraße nur noch für den innerörtlichen Verkehr in einer Einbahnstraßenversion genutzt werden würde. Seitens des Staatlichen Bauamts, das als Träger der Straßenbaulast der Staatsstraße St 2270 maßgeblich am Verfahren beteiligt ist und dessen Zustimmung erforderlich ist, wird derzeit noch keine der genannten Varianten ausgeschlossen.
Erweiterung Feuerwehrhaus Waigolshausen
Nach Vorberatung im Bau- und Umweltausschuss hat auch der Gemeinderat seine grundsätzliche Zustimmung für einen Anbau ans Feuerwehrhaus in Waigolshausen erteilt. Neben der Notwendigkeit, auch das zweite Einsatzfahrzeug zur Erhaltung der Einsatzfähigkeit in einem entsprechenden Raum unterstellen zu können, hat insbesondere auch ein Bericht des Kommunalen Unfallversicherungsverbands (KUVB) über eine durchgeführte Begehung des Feuerwehrhauses beigetragen, bei der verschiedene Mängel festgestellt wurden (u. a. rutschiger Fußbodenbelag, Stolperstellen, zu enge Verkehrswegen im Haus, unzureichende Umkleideräumlichkeiten und sanitäre Einrichtungen, fehlende Lagerräume, Anzahl von Alarmparkplätzen). Verbessert werden soll diese Situation durch einen Anbau auf der östlichen Seite des Feuerwehrhauses, der sowohl für zwei Fahrzeugstellplätze und die Schlauchtrocknung dienen soll. Damit würde Raum im derzeitigen Feuerwehrhaus entstehen, der für die Verbesserung der vorgenannten Situation genutzt werden könne. Durch die Unterstellung der Fahrzeuge in einem separaten Anbau könne dann auch auf die Installation der ansonsten notwendigen Abgasabsauganlage verzichtet werden. Der Bau zusätzlicher Pkw-Stellplätze im Freien soll für das Abstellen von Fahrzeugen der Dienstleistenden entstehen. Anerkannt wurde, dass auch bei den Feuerwehrhäusern in Theilheim und Hergolshausen Handlungsbedarf bestehe, jedoch nicht alles gleichzeitig erledigt werden könne.
Bedarfsfeststellung für Kindergartenplätze
Es ist Aufgabe der Gemeinde im Rahmen einer örtlichen Bedarfsplanung den Bedarf an Betreuungsplätzen festzustellen und die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung umzusetzen. Der Gemeinderat erkannte aufgrund der von den jeweiligen Kindergartenleitungen der drei örtlichen Kindergärten ermittelten Zahlen den Bedarf einer vierten, zusätzlichen Kindergartengruppe für Kinder von 3 - 6 Jahren (Regelkinder) mit bis zu 28 Plätzen an. Dies entspricht einer insgesamten Bedarfsanerkennung von 128 Kindergarten-Regelplätzen für die Gemeinde Waigolshausen. Der Bedarf für die Kleinkindgruppen wurde mit 36 Plätzen festgelegt. Dieser ist nach den vorliegenden Zahlen mittelfristig ausreichend gedeckt. Die Bedarfsplanung war im Vorfeld mit dem Amt für Jugend und Familie des Landratsamts besprochen worden und von dort bestätigt worden.
Festlegung einer Variante für die Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen
Trotz des erst vor drei Jahren in Betrieb genommenen viergruppigen Kindergartenneubaus im GT Waigolshausen kann aktuell der Platzbedarf an Betreuungsplätzen nicht vollständig abgedeckt werden. Grund hierfür sind die seit 2019 gestiegenen Geburtenzahlen. Zur Verbesserung der fehlenden Betreuungsmöglichkeiten für Kindergartenkinder hat die Gemeinde Waigolshausen unter Teilnahme einer Vertreterin des Landratsamtes mehrere Varianten räumlicher Nutzungsmöglichkeiten überprüft. Die Ergebnisse wurden nach Vorberatung im Bau- und Umweltausschuss nun dem Gemeinderat vorgetragen und dort beraten. Im Ergebnis wurde dann beschlossen, dass eine Erweiterung am Kindergarten Waigolshausen umgesetzt werden soll.
Zuvor waren dem Gemeinderat die überprüften Lösungsmöglichkeiten vorgestellt worden. Wegen fehlender räumlicher Möglichkeiten und zusätzlicher baulicher Erfordernisse wurde der Gedanke, im Obergeschoss des eingruppigen Hergolshäuser Kindergartens eine zweite Regelgruppe einzurichten, nicht weiterverfolgt. Auch die Variante zur temporären Nutzung der Kegelbahn im Freizeitzentrum ist durch die vorhandenen baulichen Gegebenheiten nicht vernünftig zu realisieren. Weitere rechtliche und organisatorische Vorgaben lassen einen sinnvollen Betrieb dort durch die räumliche Trennung vom bestehenden Kindergarten nur sehr schwierig erscheinen. Zusätzlich geprüft wurde auch noch die Sanierung des alten Waigolshäuser Kindergartens. Vermutlich auftretende Probleme bei einer Sanierung und Nutzung des alten Kindergartens sowie die baulich und räumlich getrennte Liegenschaft, organisatorische Probleme im laufenden Betrieb und insbesondere unverhältnismäßig hohe Kosten führten letztendlich zur schon o. g. Entscheidung, dass eine Erweiterung am Kindergarten Waigolshausen umgesetzt werden soll.
Festlegung der Verkaufspreise für den gemeindlichen Brennholzverkauf
Die Vergabe des Brennholzes aus dem Holzeinschlag im Gemeindewald steht an. Aufgrund der erwarteten hohen Nachfrage hat der Gemeinderat für das Jahr 2023 beschlossen, dass das Brennholz aus dem Gemeindewald nur an Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde Waigolshausen verkauft wird. Ein Verkauf an Gewerbetreibende erfolgt nicht. Folgenden Preise wurden vom Gemeinderat festgelegt:
| Polterholz | 60 Euro/Ster |
| Astholz/Kronenholz Selbstwerber | 25 Euro/Ster |
| Stangenholz Selbstwerber | 25 Euro/Ster |
| Nadelholz/Weichholz | 30 Euro/Ster |
60 Prozent der Holzmange werden zu Festpreisen gleichmäßig an alle Interessenten abgegeben. Die übrigen 40 Prozent des Holzes werden versteigert. Weitere Informationen erhalten Sie in einem separaten Artikel an anderer Stelle in diesem Nachrichtenblatt.
Der Markt Werneck und die Gemeinde Waigolshausen werden in Zusammenarbeit mit dem Kolping-Bildungszentrum-Schweinfurt auch im kommenden Jahr eine Ferienbetreuung für Schulkinder 1. - 4. Klasse, in Ausnahmefällen nach Absprache auch für Schulkinder 5. + 6. Klasse, anbieten. Das Angebot findet zu folgenden Terminen statt:
| Ostern: | 03.04. - 06.04.2023 |
| Pfingsten: | 30.05. - 02.06.2023 |
| Sommer 1: | 28.08. - 01.09.2023 |
| Sommer 2: | 04.09. - 08.09.2023 |
Sie finden den Anmeldeflyer, nach den Faschingsferien, auf der Homepage des Marktes Werneck www.werneck.de und auf der Homepage der Grundschule Werneck www.grundschule-werneck.de
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau König, Tel. 22-9, janine.koenig@werneck.de.
Liebe Eltern,
die Schulanmeldung für das Schuljahr 2023/24 wird
im Schulhaus Schleerieth am Dienstag, den 21. März 2023 durchgeführt.
Geben Sie an diesem Tag Ihren voraussichtlichen Bedarf an Mittagsbetreuung für Ihr Kind an. Nähere Informationen erhalten Sie im Sekretariat (( 09722 949040) oder beim Träger der Mittagsbetreuung, dem Idealverein für Sportkommunikation und Bildung in Schweinfurt
(Tel. 09721 6754444)
Die Eltern werden gebeten, nachfolgende zeitliche Einteilung für die Anmeldung zu beachten, um längere Wartezeiten zu vermeiden:
14:00 Uhr - 15:15 Uhr
Brebersdorf, Egenhausen, Etttleben, Rundelshausen, Schraudenbach, Schnackenwerth, Vasbühl und Werneck
15:45 - 17:00 Uhr
Eckartshausen, Eßleben, Mühlhausen, Schleerieth, Stettbach, Waigolshausen und Zeuzleben
| Ablauf der Schulanmeldung: | |
| 1. | Die Eltern kommen in die Aula. Alle Informationen werden hier erteilt. |
| 2. | Die Kinder werden um 14:15 Uhr bzw. 16:00 Uhr in der Aula abgeholt und in die Turnhalle gebracht. |
|
| Bitte bringen Sie Hallenturnschuhe und Sportkleidung für die Kinder mit. |
| 3. | Die Anmeldung erfolgt jetzt durch die Eltern bei den einschreibenden Lehrkräften. Dazu müssen vorgelegt werden: |
|
| -> die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch |
|
| -> bei getrennt lebenden Eltern falls benötigt der Sorgerechtsbeschluss im Original (nur wenn kein gemeinsames Sorgerecht vorliegt!) |
|
| -> Vorschuluntersuchung des Gesundheitsamtes oder der Nachweis der Vorsorgeuntersuchung U9 (gelbes Heft) |
|
| -> Impfpass mit dem Nachweis der Impfung gegen Masern |
| 4. | Die Eltern informieren sich anhand der Aushänge, wo sie Ihr Kind einschreiben können. Für Rückfragen steht das Sekretariat gerne bereit. |
| 5. | Kolleginnen der Mittagsbetreuung stehen für Fragen oder Anmeldung bereit. |
Der Elternbeirat bietet an diesem Nachmittag Kaffee und Kuchen an!
Mittwoch, 22. März 2023
Grundschule Schwanfeld
von 15:00 - 17:00 Uhr
Bestimmungen zum Schuljahr 2023/2024 | |
| Schulpflicht: | |
| Im Vorjahr zurückgestellt: | geb. 01.10.2015 - 30.09.2016 |
| regulär: | geb. 01.10.2016 - 30.06.2017 |
| regulär -> auf Wunsch der Eltern (Korridor***) | |
|
| geb. 01.07.2017 - 30.09.2017 |
| auf Antrag: | geb. 01.10.2017 - 31.12.2017 |
| auf Antrag | mit schulpsychologischem Gutachten: |
|
| geb. ab 01.01.2018 |
Anmerkung:
*** Kinder, die im Zeitraum 01.07. - 30.09.2017 sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden. Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben möchten, müssen sie dies der Schule bis 11. April 2023 mitteilen
Eltern, die nicht am Informationsabend für die ABC-Schützen teilgenommen bzw. sich noch nicht in die Terminliste für die Schulanmeldung eingetragen haben, werden gebeten sich deswegen umgehend telefonisch mit der Schule (Tel. 09384 253) in Verbindung zu setzen.
Zur Anmeldung bitte mitbringen:
An diesem Tag findet für unsere neuen Schüler auch ein kleines Rahmenprogramm statt.
Musikverein erhält finanzielle Unterstützung aus „Sonderförderung Kultur“ des Landkreises Schweinfurt
Proben mal anders: Landrat Florian Töpper kam kürzlich als Überraschungsgast in den Proberaum der Hergolshäuser Musikanten. Grund seines Besuchs war die Übergabe eines Förderbescheids: Der Landkreis unterstützt den Musikverein mit einer Summe von 5.000 Euro aus der Sonderförderung Kultur. Zuvor hatte der Ausschuss für Bildung und Kultur dem Antrag des Vereins stattgegeben.
Sonderförderung des Landkreises unterstützt Kulturschaffende
Seit Mai 2022 ergänzt die Sonderförderung Kultur 2022-2023 die bestehenden, allgemeinen Kulturförderrichtlinien des Landkreises Schweinfurt und ermöglicht es so, Kultur-Veranstaltungen sowie bauliche bzw. technische Maßnahmen zusätzlich zu fördern.
Mit insgesamt rund 50.000 Euro extra unterstützt der Landkreis zum Beispiel Vereine oder kulturelle Initiativen sowie im Rahmen von Kultur-Veranstaltungen auch private Kulturschaffende, um das kulturelle Leben im Landkreis Schweinfurt wieder aufleben zu lassen.
„Ich freue mich sehr, Ihnen heute persönlich diese erfreuliche Nachricht zu überbringen. Es ist toll zu sehen, was Musik bewegen kann und wie Musik verbindet. Die „Hergolshäuser Musikanten“ zählen zu den musikalischen Aushängeschildern unseres Landkreises. Mit der Sonderförderung unterstützt der Landkreis den Neustart der Kultur nach dieser für die gesamte Branche schweren Zeit“, sagte Landrat Töpper vor Ort.
Die Hergolshäuser Musikanten sind seit Jahrzehnten weit über die Grenzen des Landkreises hinaus bekannt und auch international erfolgreich. In diesem Jahr feiert der Verein 50-jähriges Jubiläum. Nach den pandemiebedingt schweren Jahren ohne Auftritte und Veranstaltungen stehen in diesem Jahr wieder zahlreiche Termine in der Region und darüber hinaus an.
Mit dem Zuschuss aus der Sonderförderung soll nun eine moderne Tonanlage die in die Jahre gekommene bisher genutzte Anlage ersetzen. Sehr zur Freude der Musikgruppe, aber vor allem zur Freude des Publikums.
„Wir freuen uns sehr über die Förderung durch den Landkreis Schweinfurt und die Wertschätzung, die wir als Kulturschaffende dadurch erfahren“, sagte Katja Lutz, 1. Vorsitzende des Vereins.
Weitere Fördermaßnahmen beschlossen
Neben den Hergolshäuser Musikanten erhielt auch der Förderverein Kirchbergschule e. V. in Üchtelhausen bereits finanzielle Unterstützung aus der Sonderförderung. Der Ausschuss für Bildung und Kultur des Landkreises Schweinfurt beschloss am 16. Februar 2023 zudem die Förderung weiterer Maßnahmen: Eine neue Tonanlage für den Markt Werneck, Ton- und Lichttechnik für die Theatergruppe Sulzheim sowie Veranstaltungstechnik für den Musikverein Waigolshausen 1968 e. V.
Ausführliche Informationen zu den Kulturfördermöglichkeiten finden Interessierte unter: www.landkreis-schweinfurt.de/kultur
Kommende Termine der Hergolshäuser Musikanten unter: www.hergolshaeuser.de/termine
Im Bild von links: Pauline Keller (Mitglied der Vorstandschaft), Rudi Fischer (Dirigent), Katja Lutz (1. Vorsitzende), Landrat Florian Töpper, Eva Krümpel (Kulturmanagerin am Landratsamt Schweinfurt), Philipp Krauss (Tontechniker) und Andrea Köhler (Mitglied der Vorstandschaft).
Foto: Melina Bosbach/Landratsamt Schweinfurt
Korbtheater Alfred Büttner mit dem Stück „Opa startet durch“ zu Gast in Schwebheim, Gerolzhofen und Oberschwarzach
Die Kommunale Jugendarbeit und Familienbildung des Landkreises Schweinfurt laden ein zu einem Nachmittag für alle Generationen. Das Korbtheater Alfred Büttner ist zu Gast im Landkreis. Das Puppentheaterstück „Opa startet durch“ ist zu sehen in Gerolzhofen, Oberschwarzach und Schwebheim.
Büttner verbindet mit dem Medium des Figurentheaters Generationen und thematisiert die Lebensumstände der jüngeren wie der älteren Generation. Im Zentrum steht Enkelin Frieda. Sie will ihrem Opa helfen, nicht mehr so alleine zu sein. Die Geschichte ist so angelegt, dass sich (ältere) Kinder, Jugendliche, Erwachsene sowie Seniorinnen und Senioren darin wiederfinden.
Nach dem Stück schließt sich ein Austausch bei Kaffee und Kuchen an, bei dem die Gäste nebenbei noch das Korbtheater kennenlernen können.
Das Puppentheater ist kostenfrei. Anmelden können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger in den drei genannten Gemeinden. Dort erhalten sie auch weitere Informationen.
Termine des Puppentheaters „Opa startet durch“
im Landkreis Schweinfurt:
Schwebheim 11.03.23
Gerolzhofen 18.03.23
Oberschwarzach 22.04.23
Dieses Kooperationsprojekt wird gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für
Familie, Arbeit und Soziales.
Bild: Eindrücke des Korbtheaters Alfred Büttner
Foto: Alfred Büttner
Der Vorsitzende des Vorstands
Nr. LD- B2- TG 7522
Flurneuordnung und Dorferneuerung Hergolshausen 2
Gemeinde Waigolshausen, Landkreis Schweinfurt
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Hergolshausen 2 lädt zur öffentlichen Waldbegehung zum
Thema: „Waldbodenwertermittlung - Bestimmung der Wasserhaushaltsstufen und Ergänzung der Standortkartierung“
am Donnerstag, den 23. Februar 2023 von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Treffpunkt: Am Schindholz in Verlängerung zur Waldstraße
Der Stichtag zur Waldwertermittlung war am 31.12.2022.
Nun startet die Wertermittlung des Waldbodens. Hierzu ist die Vorstandschaft und alle Teilnehmer des Verfahrens Hergolshausen 2 herzlich eingeladen, sich mit der Vorgehensweise vertraut zu machen.
Grundsätze der Waldbewertung:
Waldgrundstücke sind gesondert nach Waldboden und Holzbestand zu bewerten. Ein Teilnehmer muss für seinen Waldboden mit Land vom gleichen Wert abgefunden werden (§ 44 FlurbG); für aufstockendes Holz ist ihm dagegen, soweit möglich, Abfindung in Holzwerten zu geben (§ 85 (8) und (10) i. V.m § 50 Abs. 2 FlurbG)(Siehe Projektinfo zur Waldwertermittlung).
Wichtige Information:
Seit dem Stichtag des Beginns der Waldwertermittlung 31.12.2022 gilt eine freiwillig vereinbarte Einschlagspause. Die Einschlagspause gilt über den gesamten Zeitraum der Dauer der Waldwertermittlung. Diese gilt es zu beachten.
Ändert sich der Waldaufbau wegen höherer Gewalt, so müssen die betroffenen Flächen nachbewertet werden. Nachbewertungen wegen willkürlichen Holzeinschlags sind dem Verursacher in Rechnung zu stellen
Würzburg, den 14.02.2023
Der Vorsitzende des Vorstandes
der Teilnehmergemeinschaft
Markt Werneck
Landkreis Schweinfurt
VKZ 740841
Die Flurbereinigungsgenossenschaft Ettleben blieb als Körperschaft des öffentlichen Rechts über die Beendi-gung des Flurbereinigungsverfahrens (vgl. § 149 FlurbG) hinaus bestehen (vgl. §§ 151 ff. FlurbG).
Die Eigentümer und Erbbauberechtigten jener Grundstücke, welche zum Flurbereinigungsgebiet (Stand: Been-digung des Flurbereinigungsverfahrens) gehören, werden zu einer
eingeladen.
Versammlungsort:
Ettleben, TSV Sportheim
Versammlungszeit:
Montag, den 06.03.2023 um 19:30 Uhr
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung durch den Vorstandsvorsitzenden der Flurbereinigungsgenossenschaft Ettleben |
| 2. | Bericht des Vorstandsvorsitzenden |
| 3. | Bericht des Kassiers |
| 4. | Bericht der Kassenprüfer |
| 5. | Entlastung des Vorstandes |
| 6. | Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes und der Grundsätze des Wahlverfahrens sowie der Bildung des Wahlausschusses |
| 7. | Wahl der Vorstandsmitglieder |
| 8. | Bestimmung von Kassenprüfern |
| 9. | Allgemeine Aussprache |
Nach der Satzung der Flurbereinigungsgenossenschaft Ettleben ist eine Neuwahl des Vorstandes erforderlich geworden.
Von der Genossenschaftsversammlung sind nach § 9 der Satzung
6 Vorstandsmitglieder
zu wählen.
Für jedes Vorstandsmitglied ist ein(e) Stellvertreter(in) zu wählen.
Wahlberechtigung:
Wahlberechtigt sind Teilnehmer (Teilnehmer sind jene Eigentümer von Grundstücken, welche zum Flurbereinigungsgebiet gehören). Erbbauberechtigte stehen Eigentümern gleich. Jeder anwesende Teilnehmer (jede an-wesende Teilnehmerin) hat eine Stimme.
Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer; einigen sich diese nicht über die Stimmabgabe, so kann das Wahlrecht nicht ausgeübt werden.
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Vollmachten berechtigen den Bevollmächtigten (die Bevollmächtigte) nicht zu einer mehrfachen Stimmabgabe. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen.
Entsprechende Vollmachtsformulare liegen beim Unterzeichner dieser Bekanntmachung und Ladung bereit.
Wählbarkeit:
Grundsätzlich können alle natürlichen Personen gewählt werden, die nach bürgerlichem Recht unbeschränkt geschäftsfähig sind. Sie brauchen nicht am Verfahren beteiligt zu sein.
Eine gruppenmäßige Festsetzung wurde durch das ALE Ufr nicht verfügt.
Kommt die Wahl des Vorstands im Termin nicht zustande und verspricht ein neuer Wahltermin keinen Erfolg, kann das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken Mitglieder des Vorstands nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen.
Ettleben, den 09.02.2023
Der Vorsitzende des Vorstandes
der Flurbereinigungsgenossenschaft Ettleben
gez. Rainer Reuß
Markt Werneck
Landkreis Schweinfurt
VKZ 743021
Die Flurbereinigungsgenossenschaft Egenhausen blieb als Körperschaft des öffentlichen Rechts über die Be-endigung des Flurbereinigungsverfahrens (vgl. § 149 FlurbG) hinaus bestehen (vgl. §§ 151 ff. FlurbG).
Die Eigentümer und Erbbauberechtigten jener Grundstücke, welche zum Flurbereinigungsgebiet (Stand: Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens) gehören, werden zu einer
eingeladen.
Versammlungsort:
Egenhausen, Schmittfulls Brotzeit Stube
Versammlungszeit:
Freitag, den 31.03.2023 um 19:30 Uhr
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung durch den Vorstandsvorsitzenden der Flurbereinigungsgenossenschaft Egenhausen |
| 2. | Bericht des Vorstandsvorsitzenden |
| 3. | Bericht des Kassiers |
| 4. | Bericht der Kassenprüfer |
| 5. | Entlastung des Vorstandes |
| 6. | Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes und der Grundsätze des Wahlverfahrens sowie der Bildung des Wahlausschusses |
| 7. | Vorschlag der Genossenschaftsversammlung für das Amt des Vorstandsvorsitzenden |
| 8. | Wahl der Vorstandsmitglieder |
| 9. | Vorschlag der Genossenschaftsversammlung für das Amt des stellv. Vorstandsvorsitzenden |
| 10. | Bestimmung von Kassenprüfern |
| 11. | Allgemeine Aussprache |
Nach der Satzung der Flurbereinigungsgenossenschaft Egenhausen ist eine Neuwahl des Vorstandes erforderlich geworden.
Von der Genossenschaftsversammlung sind nach § 8 der Satzung
3 Vorstandsmitglieder
auf die Dauer von 6 Jahren zu wählen.
Für jedes Vorstandsmitglied ist ein(e) Stellvertreter(in) zu wählen. Außerdem hat die Genossenschaftsversammlung dem Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE Ufr) einen Vorstandsvorsitzenden und dessen Stellvertreter vorzuschlagen.
Die Bestimmung des Vorstandsvorsitzenden und des stellv. Vorstandsvorsitzenden erfolgt durch das ALE Ufr (vgl. Art. 4 Abs. 2 AGFlurbG).
Wahlberechtigung:
Wahlberechtigt sind Teilnehmer (Teilnehmer sind jene Eigentümer von Grundstücken, welche zum Flurbereinigungsgebiet gehören). Erbbauberechtigte stehen Eigentümern gleich. Jeder anwesende Teilnehmer (jede anwesende Teilnehmerin) hat eine Stimme.
Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer; einigen sich diese nicht über die Stimmabgabe, so kann das Wahlrecht nicht ausgeübt werden.
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Vollmachten berechtigen den Bevollmächtigten (die Bevollmächtigte) nicht zu einer mehrfachen Stimmabgabe. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen.
Entsprechende Vollmachtsformulare liegen beim Unterzeichner dieser Bekanntmachung und Ladung bereit.
Wählbarkeit:
Grundsätzlich können alle natürlichen Personen gewählt werden, die nach bürgerlichem Recht unbeschränkt geschäftsfähig sind. Sie brauchen nicht am Verfahren beteiligt zu sein.
Eine gruppenmäßige Festsetzung wurde durch das ALE Ufr nicht verfügt.
Kommt die Wahl des Vorstands im Termin nicht zustande und verspricht ein neuer Wahltermin keinen Erfolg, kann das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken Mitglieder des Vorstands nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen.
Egenhausen, den 13.02.2023
Der Vorsitzende des Vorstandes
der Flurbereinigungsgenossenschaft Egenhausen
Die Unterlagen liegen sind seit 20. Februar 2023 für die Dauer von einem Monat online zur Einsicht aus. Die Frist zur Eingabe von Stellungnahmen endet am 20. April 2023. Im Internet werden die Unterlagen veröffentlicht unter folgendem Link:
Interessierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Schweinfurt können sich bis zum 29. März 2023 bewerben
Das Amt für Jugend und Familie des Landkreises sucht für die Amtszeit 2024 bis 2028 Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Schweinfurt, die bereit wären sich als Jugendschöffen zu engagieren. Bewerbungen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste sind bis spätestens 29. März 2023 möglich. Das Bewerbungsformular finden interessierte Bürgerinnen und Bürger unter www.landkreis-schweinfurt.de/jugendschoeffen2023.
Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt
Wenn Jugendliche oder Heranwachsende straffällig geworden sind, ist das Jugendgericht zuständig. Auch Jugendschöffen sind Teil der Jugendgerichtsverhandlungen.
Jugendschöffen nehmen in vollem Umfang und nahezu mit den gleichen Rechten wie Berufsrichterinnen bzw. Berufsrichter an den Entscheidungen des Jugendgerichtes teil. Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Ein Arbeitgeber ist daher in der Regel verpflichtet, Schöffen für die Sitzungstätigkeit freizustellen.
Gewählte Jugendschöffen nehmen jährlich voraussichtlich an nicht mehr als zwölf ordentlichen Sitzungstagen teil. Neben den Haupt- werden auch sogenannte Hilfsschöffen gewählt. Sie springen ein, wenn Hauptschöffen, zum Beispiel wegen Krankheit, nicht an einer Verhandlung teilnehmen können. Sie werden deshalb nur von Fall zu Fall und meist kurzfristig zu Sitzungen geladen.
Für die Tätigkeit besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Entschädigung. Sie wird für Zeitversäumnis, für notwendige Fahrtkosten und für den mit der Dienstleistung verbundenen Aufwand gewährt.
Bewerberinnen und Bewerber müssen zu Beginn der Tätigkeit zwischen 25 und 70 Jahre alt sein
Personen, die sich um das Amt des Jugendschöffen bewerben, müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und im Landkreis Schweinfurt wohnen. Außerdem sollen sie zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht älter als 70 Jahre sein.
„Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sollten vor allem ihre Lebenserfahrung und ihren gesunden Menschenverstand bei der Beurteilung der Tat einbringen, da gerade bei Jugendlichen ein Gerichtsurteil oft über ihr weiteres Leben und den künftigen Umgang mit Recht und Gesetz entscheidet“, erklärt Udo Schmitt, Leiter des Amtes für Jugend und Familie.
„Uns ist es ein Anliegen, dass die Bewerbungen insgesamt die Vielfalt in unserer Gesellschaft abbilden. Bei der Auswahl der Personen sollten nach Möglichkeit auch Personen berücksichtigt werden, die Erfahrung in der Jugenderziehung aufweisen, beispielsweise Eltern oder Ausbilderinnen und Ausbilder. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich“, ergänzt Udo Schmitt.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt vor allem Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Urteilsvermögen und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - auch eine gute körperliche Verfassung und Belastbarkeit.
Es ist Aufgabe des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Schweinfurt zur Vorbereitung auf die Wahl eine Vorschlagsliste von mindestens 46 Frauen und 46 Männern aufzustellen. Die eigentliche Wahl erfolgt dann durch einen Wahlausschuss beim Amtsgericht.
Auch eine schriftliche Bewerbung ist möglich
Möglich ist auch eine schriftliche Bewerbung an das Amt für Jugend und Familie des Landratsamtes Schweinfurt, Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt. Folgende Angaben zur Person sind erforderlich: Familienname und Geburtsname, Vorname, Geburtstag und Geburtsort, Wohnanschrift, Staatsangehörigkeit, Beruf, Hinweise auf erzieherische Befähigung und frühere Schöffentätigkeit.
Das Amt für Jugend und Familie steht für weitere Fragen gerne zur Verfügung unter Telefon 09721 55-403.
Die gemeinsame Homepage von Stadt und Landkreis Schweinfurt bietet umfassende Informationen zum Thema Bildung in der Region
Für Stadt und Landkreis Schweinfurt steht das Thema Bildung ganz weit oben auf der Agenda, was auch der Schulstandort Schweinfurt mit seinen über 50 Schulen verdeutlicht. Es geht hier um eine Vielzahl an künftigen Chancen und Herausforderungen.
Die Geschäftsstelle der Bildungsregion wurde aufgrund der erfolgreichen Bewerbung zur „Bildungsregion in Bayern“ und zur „Digitalen Bildungsregion“ im Oktober 2021 gegründet. Sie arbeitet zusammen mit Bildungseinrichtungen, Unternehmen und Verbänden aus Stadt und Landkreis daran, das Themenfeld (digitale) Bildung in der Region noch breiter aufzustellen und für alle transparent zu machen. Der Prozess des „Lebenslangen Lernens“ soll hierdurch für alle Interessierten gestärkt und begleitet werden.
„Bildung ist die wichtigste Ressource unseres Landes. Das Streben nach Wissen und die Notwendigkeit, neue Fähigkeiten zu erlernen, begleiten uns ein Leben lang. Stadt und Landkreis Schweinfurt arbeiten als Bildungsregion gemeinsam daran, den hier lebenden Menschen den Zugang zu einer Vielzahl an Bildungsangeboten zu ermöglichen, da dies wesentlich ist für individuelle Lebenschancen. Auf unserem Bildungsportal erhalten Sie einen umfassenden Überblick zum Thema. Wir freuen uns, wenn Sie sich hier informieren und die Angebote nutzen werden“, erklären Landrat Florian Töpper und Oberbürgermeister Sebastian Remelé gemeinsam.
Die Etablierung des neuen Bildungsportals der Region Schweinfurt ist ein wichtiger Meilenstein der noch jungen Geschäftsstelle im Jahr 2023. Unter der Adresse www.bildungsportal-sw.de können sich alle Bildungsakteurinnen und -akteure sowie Bildungsinteressierte über Bildungsbereiche, Angebote und Maßnahmen, Bildungsanbieter und Veranstaltungen in der Region Schweinfurt informieren.
Auf dem Bildungsportal sind Informationen zu folgenden Bereichen zu finden:
• Familie & Kita
• Schule
• Ausbildung & Beruf
• Studium
• Freizeit & Bildung
• Wissenswertes
Unter „Lebenslanges Lernen“ werden beispielsweise die Rahmenbedingungen zu Sprachkursen für Neuzugewanderte geschildert und Kontakte der Sprachkursträger in der Region Schweinfurt genannt.
Im Bereich „Wissenswertes“ sind neben zahlreichen Adressen zu Lernorten wie Schule, Kindertagesstätte oder Bildungsträger, die nach Kategorien filterbar sind, auch Kontaktdaten zu Beratungs- und Hilfsangeboten in der Region hinterlegt.
Um auf dem Laufenden zu bleiben, können sich Interessierte über das Bildungsportal auch für den Newsletter „Bildung auf einen Blick!“ registrieren.
Am Ausbau der Inhalte des Bildungsportals und dessen Funktionen wird kontinuierlich gearbeitet. Der Anspruch ist, das Bildungsportal in der Region bekannt und die Bildungsangebote für jeden zugänglich zu machen sowie stetig zu aktualisieren.
Die Informationen der beiden bisherigen Seiten der Bildungskoordination in Stadt und Landkreis Schweinfurt fließen nunmehr weitestgehend im Bildungsportal der Region Schweinfurt zusammen. Hiermit soll der Reduzierung von Schnittstellen Rechnung getragen und Doppelarbeiten vermieden werden.
Wenn Bildungseinrichtungen ihre Institution oder Angebote auf dem Bildungsportal vermissen oder ein Angebot existiert, das auf dem Bildungsportal veröffentlicht werden soll, können sie per Mail an bildungsregion@schweinfurt.de ihren Bedarf oder ihr Angebot melden.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage unter www.bildungsportal-sw.de
Das Landratsamt Schweinfurt weist darauf hin, dass die Abgabefrist für die Anträge auf Vereinspauschale 2023 verlängert wurde.
Der Stichtag zur Beantragung der Vereinspauschale 2023 ist nun der 15. März 2023. Der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen muss also spätestens am 15. März 2023 beim Landratsamt Schweinfurt oder bei der Deutschen Post bzw. einem lizensierten Postdienstleister (dokumentiert durch den Poststempel bzw. Einlieferungsbeleg) eingegangen sein.
Die Antragsunterlagen können auf der Internetseite des Landratsamtes Schweinfurt unter www.landkreis-schweinfurt.de/vereinspauschale heruntergeladen oder unter der Telefonnummer 09721 55-451 angefordert werden.
Wirtschaftsförderungen aus Stadt und Landkreis kooperieren - Aktivsenioren beraten auch interessierte Bürgerinnen und Bürger aus der Stadt Schweinfurt
Seit Dezember 2022 können auch Gründerinnen und Gründer aus Schweinfurt das Angebot der Aktivsenioren in Anspruch nehmen, um sich umfassend über das Thema Existenzgründung beraten zu lassen.
Die nächste kostenfreie Sprechstunde der Aktivsenioren findet am Dienstag, 28. Februar von 09:00 bis 11:00 Uhr im Landratsamt Schweinfurt, Raum 101 (1. Stock) statt.
Die Sprechstunden bei den Aktivsenioren werden gemeinsam von Stadt und Landkreis Schweinfurt organisiert. Für die Sprechstunden ist eine Terminvereinbarung bei der Wirtschaftsförderung im Landratsamt erforderlich unter Telefon: 09721 55-380 oder per E-Mail an wirtschaft@lrasw.de.
Interessierte Personen aus der Stadt können sich bei Rückfragen zu dem Angebot auch gerne an das Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing der Stadt Schweinfurt wenden:
Johanna Faustmann, Sachgebietsleitung Wirtschaftsförderung, Telefon: 09721 51-6076, E-Mail wirtschaftsfoerderung@schweinfurt.de
Die Aktivsenioren Bayern beraten Existenzgründer/-innen sowie Inhaber/-innen kleiner und mittelständischer Firmen in Fragen der Existenzgründung, Existenzerhaltung, Unternehmensnachfolge und Digitalisierung. Sie bieten auch Unterstützung bei der Erstellung eines Businessplans mit Tragfähigkeitsbescheinigung an. Weitere Informationen finden Interessierte im Internet unter www.aktivsenioren.de.
Übersicht der Termine der Aktivsenioren für das Jahr 2023:
Jeweils dienstags von 09:00 bis 11:00 Uhr im Raum 101 im Landratsamt Schweinfurt am 28. März, 25. April, 30. Mai, 27. Juni, 25. Juli, 29. August, 26. September, 31. Oktober, 28. November, 19. Dezember.
im Schuljahr 2023/2024
Die Anmeldungen für den Eintritt in die Fachoberschule und Berufsoberschule erfolgen zunächst online. Besuchen Sie hierzu unsere Homepage (www.fosbos-sw.de) und folgen Sie dem Link zur Anmeldung. Die für die Anmeldung notwendigen Anmeldeunterlagen werden an der Friedrich-Fischer-Schule in der Zeit vom
27. Februar bis 10. März 2023
entgegengenommen. Die persönliche Abgabe der Unterlagen ist zwingend erforderlich. Termine können im Rahmen der Online-Anmeldung gebucht werden.
Anmeldungen, die außerhalb des Anmeldezeitraums erfolgen, können nur berücksichtigt werden, wenn an der Schule noch freie Kapazitäten vorhanden sind.
Weitere Informationen zur Schule und den verschiedenen Ausbildungsrichtungen sind unter der Internetadresse
www.fosbos-sw.de zu finden.