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Nachrichtenblatt der Gemeinde Waigolshausen
Ausgabe 2/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

liebe Leserinnen und Leser,

mit einer Wahlbeteiligung von fast 90 Prozent der wahlberechtigten Mitbürgerinnen und Mitbürger unserer Gemeinde zur Bundestagswahl 2025 bin ich sehr stolz auf Sie. Sie wissen sehr wohl mit Ihrer Verantwortung umzugehen und Ihr Wahlrecht wahrzunehmen. Vielen herzlichen Dank im Namen der Demokratie an jeden einzelnen wahlberechtigten Einwohner der Gemeinde Waigolshausen für dieses Engagement. Ich hoffe sehr, dass sich die gewählten Verantwortlichen zusammensetzen, vernünftige tragfähige Kompromisse finden um das Beste für Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, zu erreichen und unser Land voran zu bringen. Es werden schwierige Verhandlungen werden, da sich nicht immer die erstbesten Vorstellungen vereinen können. Meiner Meinung nach befinden wir uns auf einem richtungsweisenden Weg für die demokratische Zukunft unseres Landes. Ich werde auf der kleinsten Ebene der Politik, der kommunalen Ebene, das bestmögliche unternehmen, um Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, mitzunehmen, um den Grundstein vor Ort zu legen. Ziel meines Handelns ist immer, die bestmöglichen Voraussetzungen für Sie zu schaffen - Ich strenge mich an!

Im Februar konnten wir uns mit den Nutzerinnen und Nutzern der Alten Schule in Hergolshausen in zwei Besprechungsrunden austauschen. Beteiligte waren maximal zwei Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Nutzer der Alten Schule, die Arbeitsgruppe - Alte Schule - sowie das Planungsbüro und der Fachmann in Sachen Brandschutz. In konstruktiven Gesprächen haben wir uns ausgetauscht und mögliche Lösungen diskutiert, um einen breiten Konsens zu erringen. Das aktuelle Konzept für die Sanierung des Gebäudes umfasst weitreichende Maßnahmen, die über den reinen Brandschutz hinausgehen. Neben der Gewährleistung eines effektiven Brandschutzes wird auch die Barrierefreiheit des Gebäudes verbessert, um allen Nutzern einen uneingeschränkten Zugang zu ermöglichen. Die Erneuerung der Sanitäranlagen trägt zur Modernisierung und Hygiene bei, während eine energetische Sanierung nicht nur den Energieverbrauch senkt, sondern auch zur Nachhaltigkeit beiträgt. Zudem wird die Außenfassade saniert, was nicht nur die Ästhetik des Gebäudes aufwertet, sondern auch dessen Werterhalt sichert. Durch diese umfassenden Maßnahmen wird das Gebäude nicht nur funktional optimiert, sondern erhält auch ein frisches und einladendes Erscheinungsbild, das deutlich macht, dass hier investiert wurde und somit einen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger von Hergolshausen darstellt. Es ist nicht immer einfach, doch sind meiner Meinung nach alle sehr an Lösungen interessiert und das stimmt mich sehr froh. Wir handeln auch hier für eine zukunftsfähige Lösung unserer Bürgerinnen und Bürger im Gemeindeteil Hergolshausen und letztlich für einen finanziellen Konsens in Verantwortung für die Gemeinde Waigolshausen.

Im März startet wieder die Fortführung des Ausbaus des Geh-, Rad- und Wirtschaftsweges zwischen Theilheim und Hergolshausen. Die Asphaltschicht wird hergestellt und der Weg wird fahrbar ausgeführt. Die Erneuerung der Asphaltoberfläche der St 2270 zwischen Theilheim und Hergolshausen wird nach dem Ausbau des Geh-, Rad- und Wirtschaftsweges durchgeführt. Hier werden wir mit Verkehrsbehinderungen für die Nutzer der St 2270 zu rechnen haben. In Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Bauamt Schweinfurt sind wir stets im Austausch und versuchen die bestmögliche Lösung für Sie zu finden.

Der Fasching ist fast vorbei und wir konnten in den Veranstaltungen erleben, welche ehrenamtlichen Kräfte notwendig sind, um diese wunderbaren Veranstaltungen durchzuführen. Vielen herzlichen Dank dafür. Persönlich konnte ich mich in allen drei Gemeindeteilen davon überzeugen - ihr seid spitze!

Vielen herzlichen Dank auch noch einmal an die vielen freiwilligen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Unterstützung bei der Durchführung der Wahl.

Im kommenden Monat werden wir wieder die Veranstaltung für unsere Seniorinnen und Senioren durchführen. Am 20.03.2025, kurz vor Frühlingsanfang, werden wir uns im Freizeitzentrum ab 14:30 Uhr einfinden und den Frühling gemeinsam begrüßen und zusammen schöne Stunden genießen.

Ihnen allen wünsche ich schöne Tage, Gottes Segen und bleiben Sie gesund.

Mit frühlingshaften Grüßen
Christian Zeißner
Erster Bürgermeister

Aus dem Gemeinderat

Finanzbericht zur Jahresrechnung 2024 und Genehmigung Außer- und überplanmäßige Ausgaben Jahresrechnung Haushaltsjahr 2024

Die Finanzverwaltung hat das Haushaltsjahr 2024 buchungstechnisch abgeschlossen. Das Rechnungsergebnis wurde vorgestellt und erläutert. Im Verwaltungshaushalt ergaben sich Einnahmen und Ausgaben von jeweils 6.691.468 € und im Vermögenshaushalt 2.924.690 €. Damit wurde im Gesamthaushalt mit 9.616.158 € gegenüber dem Ansatz ein um 847.692 € geringeres Ergebnis erzielt. Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt konnte mit 782.013 € (veranschlagt waren 289.450 €) verbucht werden, womit sowohl die planmäßige Kredittilgung finanziert als auch weitere Investitionen getätigt werden konnten. Dabei waren die Mehreinnahmen im Bereich der Gewerbesteuer (+ 147.002 €) und bei der Einkommensteuerbeteiligung (+ 35.486 €) die größten Positionen. Zum 31.12.2024 betrug der Schuldenstand der Gemeinde 783.069,13 €. Die größten Ausgaben im Haushaltsjahr 2024 lagen beim Breitbandausbau.

In der Geschäftsordnung der Gemeinde ist geregelt, dass der erste Bürgermeister außer- und überplanmäßige Ausgaben bis zu einer Höhe von 10.000,00 EUR selbstständig genehmigen darf. Darüber hinaus gehende Summen waren vom Gemeinderat durch Beschluss zu genehmigen. Im Jahr 2024 kam es zu Überschreitungen der Haushaltsansätze bei neun Haushaltsstellen. Dies war bedingt aufgrund von Kostensteigerungen und erhöhten Bedarfen im EDV-Bereich, Kosten für Zuschüsse der Öko-Modellregion Oberes Werntal, Betriebskostenförderung die Kindergärten Waigolshausen und Theilheim und für Kinder, die nicht ortsansässige Kindergärten besuchen, Unterhalt der Wirtschaftswege, Betriebsausführung im Gemeindewald, und dem Breitbandausbau. Außerdem wurde eine Haushaltsstelle überzogen, da bedingt durch höhere Gewerbesteuereinnahmen auch eine höhere Gewerbesteuerumlage zu entrichten war.

Geh-, Rad- und Wirtschaftsweg Theilheim - Schwanfeld

Das Staatliche Bauamt Schweinfurt plant derzeit westlich der St 2270 zwischen Theilheim und Schwanfeld einen kombinierten Geh-, Rad- und Wirtschaftsweg. Der Weg soll auf der Teilstrecke im Bereich der landwirtschaftlichen Flächen im GT Theilheim mit einer Breite von 4,50 m, davon 3,00 m asphaltiert, zuzüglich eines beidseitigen Banketts mit jeweils 0,75 m ausgeführt werden. Der Ausbau erfolgt dort auf bereits vorhandenen Erdwegen. Im weiteren Verlauf durch den Wald (Hohes Roth/Birkig) ist der Ausbau nur als Geh- und Radweg mit einer Breite von 3,50 m, davon 2,50 m asphaltiert, zuzüglich eines beidseitigen Banketts mit jeweils 0,50 m vorgesehen. Der Ausbau erfolgt dort auf bereits bestehenden Vorschüttungen (frühere Waldfläche). Die Kosten werden im gesamten Verlauf durch das Staatliche Bauamt getragen, bei Neubauten allerdings nur für Geh- und Radwege. Werden hierbei bestehende Wirtschaftswege überbaut, erfolgt ein Ausbau als Geh-, Rad- und Wirtschaftsweg. Sofern der gesamte Weg als Geh-, Rad- und Wirtschaftsweg ausgebaut werden soll, müsste die Gemeinde die Mehrkosten dafür tragen. Der weitere Ausbau in der Gemarkung Schwanfeld soll in gleicher Weise erfolgen. Der Gemeinderat ist mit dem geplanten Vorhaben des Staatlichen Bauamts einverstanden.

Erfrischungsgeld für Wahlvorstand und Wahlhelfer für Bundestagswahlen

Den Mitgliedern der Wahlvorstände kann nach § 10 Abs. 2 BWO für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von je 35 Euro für den Vorsitzenden und je 25 Euro für die übrigen Mitglieder gewährt werden. Die Gemeinden haben die Möglichkeit diesen Betrag freiwillig zu erhöhen. Einem Aufruf der Gemeinde sind insgesamt 27 ehrenamtliche Wahlhelfer gefolgt, welche gemeinsam mit 5 Wahlhelfern aus dem Gemeinderat und 6 Gemeindemitarbeitern die Bundestagswahl in den Wahllokalen durchführten. Der Gemeinderat hat beschlossen, den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag bei Bundestagswahlen ein einheitliches Erfrischungsgeld von je 35 Euro zu gewähren.

Wärmeerzeugung gemeindlicher Gebäude

Beim Kundendienst für die Heizanlage in der Grundschule Waigolshausen wurde erneut bemängelt und angemahnt, dass der Kessel in einem sehr schlechten Zustand ist und die Lebensdauer der Heizanlage bei weitem überschritten ist. Die Verwaltung hat dies nun zum Anlass genommen, den Sachstand über den Zustand der der Heizanlagen in den gemeindlichen Gebäuden (Freizeitzentrum mit Kindergarten, Feuerwehrhaus, Rathaus und Grundschule), welche derzeit allesamt mit Gasheizungen beheizt sind, zu ermitteln. Bei den Heizungen der Grundschule und des Freizeitzentrums steht in den kommenden Jahren definitiv ein Austausch an, da diese am Ende Ihrer Lebensdauer angekommen sind. Bereits in den Jahren 2021 und 2023 wurden gemeindliche Gebäude durch das Institut für Energietechnik (IfE) GmbH, Amberg, untersucht. Hierbei wurde festgestellt, dass die wirtschaftlichste Heizungsvariante ein neuer Erdgaskessel sei, diese sei in der CO2-Betrachtung aber am schlechtesten. Aus ökologischen Gesichtspunkten gehe die Empfehlung daher in Richtung einer Pelletheizung. Auch wurde eine Nahwärmenetzvariante aus Freizeitzentrum, Feuerwehrhaus, Kindergarten, Rathaus und Schule betrachtet. Als Teilfazit war hier das Ergebnis, dass aufgrund der räumlichen Entfernung nur ein Wärmenetz aus den Einrichtungen Freizeitzentrum, Kindergarten und Feuerwehrhaus empfehlenswert sei, jedoch wird aus Sicht des Instituts auch hier eine dezentrale Heizversorgung empfohlen (im Freizeitzentrum einen Pelletkessel und für das Feuerwehrhaus eine Luftwärmepumpe bzw. einen Pelletkessel). Die vorhandenen Studien sind nicht auf die aktuelle Gesetzgebung (GEG, KSG, kommunale Wärmeplanung) abgestimmt. Durch das Gebäudeenergiegesetz sind Regelungen in Kraft getreten, die weitreichende Verpflichtungen für Gebäudeeigentümer mit sich bringen. Nach dem GEG kann bei einer Havarie der Heizanlage diese noch getauscht werden (Öl gegen Öl, Gas gegen Gas) - Übergangsfrist. Diese Frist ist jedoch von verschiedenen Faktoren abhängig: Gibt es in der Kommune eine Wärmeplanung, gilt diese Frist im Allgemeinen bis 30.06.2026. Liegt hingegen keine kommunale Wärmeplanung vor, gilt diese Frist bis zum 30.06.2028. Nach einer Havarie der Heizung muss die neue Heizung mit einem Anteil von 65 % aus erneuerbaren Energien bestehen.

Information des Bürgermeisters / Anfragen nach § 29 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat

Bürgermeister Zeißner informierte über die mittlerweile erfolgte Sperrung des Fußgängerüberwegs „Weidenstraße“. Ein Gutachten hat ergeben, dass hier Gefahr im Verzug besteht, weshalb eine Sperrung zur Gefahrenabwehr unausweichlich war. Man arbeitet nun an Konzepten, um möglichst schnell den Überweg wieder freigeben zu können.

Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Schweinfurt (Vermessungsamt) führt derzeit Bestandsvermessungen im Gemeindeteil Theilheim durch. Die betreffenden Eigentümer wurden im Vorfeld angeschrieben. Mittlerweile wurde bekannt, dass diese notwendigen Vermessungen anschließend auch an den privaten Gebäudebeständen in den Gemeindeteilen Waigolshausen und Hergolshausen fortgeführt werden, um die Veränderungen (Neubauten, Anbauten, Abrisse) möglichst flächendeckend zu erfassen und das Liegenschaftskataster auf den aktuellen Bestand zu bringen.

Für die Sanierungsmaßnahmen der Alten Schule Hergolshausen wurde der Auftrag an einen Architekten vergeben. Mit diesem erfolgte ein Treffen mit Nutzergruppen der Alten Schule und des Planungsausschusses der Dorferneuerung Hergolshausen, bei dem der aktuelle Planungstand erläutert wurde.

Auf der St 2270 zwischen Hergolshausen und Bergrheinfeld wird ab April/Mai der Straßenbelag erneuert und der Bereich an der Einmündung bei Garstadt neugestaltet. Im Vorfeld zu dieser Maßnahme erfolgt auch eine Erneuerung des Straßenbelags zwischen Hergolshausen und Theilheim

Das Rathaus ist am

Dienstag, den 04.03.2025

geschlossen!

Brennholzvergabe im Gemeindewald

Bei der am letzten Februarwochenende erfolgten Brennholzversteigerung sind noch nicht alle verfügbaren Lose (Kronenholz) vergeben worden. Es besteht daher die Möglichkeit, diese noch im Nachgang zu erwerben. Es handelt sich um Bestände in den Waldabteilungen Hohes Roth, Judenholz, Hamichholz und Fußholz. Interessenten werden gebeten sich bis zum 15.03.2025 in der Gemeindeverwaltung bei Frau Gößmann-Öser (Tel. 09722 9111-19) zu melden. Die Vergabe erfolgt losweise zu den festgelegten Preisen.

Seniorentreffen am 20.03.2025 im Freizeitzentrum

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

das Zusammenwachsen der Gemeinschaft innerhalb unserer Gemeinde halten wir für sehr wichtig.

Beginnend mit den Bürgerinnen und Bürgern (ab 65 Jahre) ist es unser Anliegen den Austausch innerhalb unserer Gemeinde zu fördern. Dazu laden wir Sie herzlich ein, am

Donnerstag, den 20.03.2025

von 14.30 Uhr bis ca. 17.30 Uhr

im Freizeitzentrum Waigolshausen

bei Kaffee und Kuchen in einer größeren Runde zusammen zu kommen. Gerne organisieren wir wieder den Transport von Theilheim und Hergolshausen nach Waigolshausen mit einem Bus. Bitte melden Sie sich bis zum 14.03.2025 für die Veranstaltung bei unseren Seniorenbeauftragten, Frau Martina Keller (09722 3462) oder Herrn Herbert Roßdeutsch (09384 1242) an, so können wir die Veranstaltung besser planen

Vielen Dank und schon einmal herzliche Grüße

Christian Zeißner
Martina Keller
Herbert Roßdeutsch
Erster Bürgermeister
Seniorenbeauftragte
Seniorenbeauftragter

Ferienspaß 2025

Die örtlichen Vereine, die zum Gelingen des Ferienspaßes 2025 einen Beitrag leisten bzw. eine Veranstaltung anbieten möchten, melden sich bitte in der Zeit vom 07.04. - 11.04.2025 im Rathaus Waigolshausen bei Frau Gold (Tel. 09722 9111-11). Dort erhalten Sie nähere Informationen.

Verlässliche Ansprechpartnerin zur gesetzlichen Rente

Ingrid Doischer nimmt Ihre Arbeit als ehrenamtliche Versichertenberaterin der Deutschen Rentenversicherung im Lkr. Schweinfurt auf.

Zum nachfolgenden Termin wird sich Frau Doischer um die Anliegen der Versicherten kümmern:

Waigolshausen: 24.03.25, 13 - 16 Uhr,

Pfarrsaal Waigolshausen

Für eine Terminvereinbarung kontaktieren Sie bitte die Telefon 0157 55781836. Bitte zum Termin eine Rentenauskunft mitbringen (darf auch bis zu 3 Jahre alt sein).

Es werden Anträge zur Alters-, Witwen-, Waisen- und Erwerbsminderungsrenten aufgenommen sowie Rentenauskünfte und Fragen rund um das Thema Rente beantwortet. Die Beratungsleistungen sind für die Versicherten und RentnerInnen kostenfrei.

Flurneuordnung und Dorferneuerung Hergolshausen 2, Gemeinde Waigolshausen, Landkreis Schweinfurt

Einladung

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft veranstaltet eine öffentliche Teilnehmerversammlung

Thema: Waldwunschtermin

Tagesordnung:

1.

Begrüßung

2.

Wunschtermin Feldflur Infos

3.

Wald - Waldwegebau - Zukünftige Waldbewirtschaftung

4.

Was bewegt Sie beim Thema Wald? (Anregungssammlungen)

Aktuell läuft der Wunschtermin im Verfahren Hergolshausen 2 für die Flurneuordnung und Waldneuordnung. Hierzu möchten wir gerne weiterführende Informationen zum Wunschtermin und zur Neuverteilung im Wald geben.

Zu dieser Versammlung werden alle Teilnehmer herzlich eingeladen. Gäste sind willkommen.

Gastrednerin: Zuständige Revierförsterin Frau Selina Schott AELF-SW

Wann:

Mittwoch, den 16. April 2025

Wo:

DJK Sportheim Hergolshausen

Kastanienstraße 9, 97534 Waigolshausen

Uhrzeit:

19 Uhr

Würzburg, den 14.02.2025
Der Vorsitzende des Vorstandes
Der Teilnehmergemeinschaft
gez.
Andreas Kaiser

Sammlung holziger Gartenabfälle

Der Landkreis setzt auch in diesem Frühjahr wiederum einen mobilen Häcksler für die Zerkleinerung holziger Gartenabfälle ein. Das Material kann am Verladeplatz am Bahnhof bis Samstag, 8. März 2025 (von der Verladerampe Richtung Güterhalle) in Waigolshausen abgelagert werden. Nähere Hinweise hierzu siehe Nachrichtenblatt 1/2025.

Termin für die nächste öffentliche Gemeinderatssitzungen:

Donnerstag, den 20.03.2025

Die Veröffentlichungen der Tagesordnungspunkte finden, wie üblich, im Vorfeld über das Internet und über die Aushänge statt.

Zum Einstieg in die Gartensaison: Kompostaktion des Landkreises Schweinfurt

Vom 14. bis 29. März bietet der Landkreis seinen „Qualitätskompost Schweinfurter Land“ wieder zu Sonderkonditionen an.

Die ersten Frühjahrsblüher in den Gärten wecken die Vorfreude auf das neue Gartenjahr. Bevor jedoch gesät und gepflanzt werden kann, ist eine gute Bodenvorbereitung unerlässlich.

Hervorragend geeignet sowohl zur Bodenverbesserung als auch zur Langzeitdüngung ist Kompost. Wenn der im eigenen Garten hergestellte Kompost nicht ausreicht, kann auf den vom Landkreis Schweinfurt erzeugten gütegesicherten „Qualitätskompost Schweinfurter Land“ zurückgegriffen werden.

Diesen bietet der Landkreis Schweinfurt zu Beginn der Gartensaison vom 14. bis 29. März 2025 an seinen beiden Kompostanlagen zu folgenden Sonderpreisen für Kleinmengen an:

PKW-Ladung pauschal (bis 160 Liter):

2,00 €

Anhänger pauschal (bis 600 Liter):

5,00 €

Der Kompost ist erhältlich auf beiden Anlagen des Landkreises:

Der Wertstoffhof am Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle

(Tel. 09721 / 388 544-0) ist geöffnet

von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr, am Donnerstag (März bis Oktober) sogar bis 18 Uhr, und jeden Samstag von 8 bis 13 Uhr.

An der Kompostanlage Gerolzhofen (Tel. 09721 / 388 544-56) sind die Mitarbeiter jeweils am Dienstag von 13 bis 16 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr und an den Samstagen im Aktionszeitraum von 08.30 bis 14.00 Uhr für Bürgerinnen und Bürger da.

Faltblätter mit Informationen zur Kompostanwendung gibt es an den beiden Anlagen, bei vielen Gemeinden und auch bei der Abfallberatung im Landratsamt (Infos unter 09721 / 55-546).

Ergänzend werden an beiden Anlagen Mutterboden und Rindenmulch (nach Verfügbarkeit, jeweils lose) angeboten. Am Wertstoffhof Rothmühle gibt es außerdem „Unterfränkische Premium-Erden“ (in Säcken) zu kaufen.

Übrigens: Für Landwirte und andere Großabnehmer gibt es ganzjährig Vorbestellmöglichkeiten und Großmengenrabatt.

Interessierte können sich gerne telefonisch melden

unter 09721 / 388 544-43.

Die Abfallberatung aus dem Landratsamt wünscht viel Freude und Erfolg im Gartenjahr 2025.

Abweichende Öffnungszeiten am Faschingsdienstag 2025

Landratsamt und Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle am 4. März von 8 bis 12 Uhr geöffnet - Kompostanlage/Wertstoffhof Gerolzhofen geschlossen

Das Landratsamt Schweinfurt und das Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle (mit Wertstoffhof) haben am Faschingsdienstag, 4. März 2025, abweichend von den sonst üblichen Öffnungszeiten, von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Kompostanlage/Wertstoffhof Gerolzhofen sind an diesem Tag geschlossen.

Der Bürgerservice und die Kfz-Zulassungsstelle im Erdgeschoss des Landratsamts sind am Faschingsdienstag wie gewohnt ab 07:30 Uhr erreichbar und schließen um 12 Uhr.

An den übrigen Tagen in den Faschingsferien ist das Landratsamt zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar.

Ferienbetreuung 2025 für Schulkinder 1. - 4. Klasse, nach Absprache auch 5. + 6. Klasse

Der Markt Werneck und die Gemeinde Waigolshausen werden in Zusammenarbeit mit dem

Idealverein für Sportkommunikation und Bildung (ISB) - Schweinfurt dieses Jahr eine Ferienbetreuung für Schulkinder 1. - 4. Klasse, in Ausnahmefällen nach Absprache und Alter der Kinder, auch für Schulkinder 5. + 6. Klasse, anbieten.

Ostern:

14.04. - 17.04.2025

Pfingsten:

10.06. - 13.06.2025

Sommer 1:

25.08. - 29.08.2025

Sommer 2:

01.09. - 05.09.2025

Sie finden den Anmeldeflyer auf der Homepage des Marktes Werneck www.werneck.de und auf der Homepage der Grundschule Werneck www.grundschule-werneck.de

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte

an Frau Weiß, Tel. 22-91 oder christine.weiss@werneck.de

Grundschule Werneck

Die Schulanmeldung für das Schuljahr 2025/2026 wird im Schulhaus Schleerieth am Dienstag, den 25. März 2025 durchgeführt.

Geben Sie an diesem Tag Ihren voraussichtlichen Bedarf an Mittagsbetreuung für Ihr Kind an. Nähere Informationen erhalten Sie im Sekretariat (09722 949040) oder beim Träger der Mittagsbetreuung, dem Idealverein für Sportkommunikation und Bildung in Schweinfurt (09721 6754444)

Die Eltern werden gebeten, nachfolgende zeitliche Einteilung für die Anmeldung zu beachten, um längere Wartezeiten zu vermeiden:

14 - 15:15 Uhr

Brebersdorf, Eckartshausen, Ettleben, Rundelshausen, Schleerieth, Schnackenwerth, Schraudenbach, Stettbach, Werneck

15:45 - 17 Uhr

Egenhausen, Eßleben, Mühlhausen, Vasbühl, Waigolshausen, Zeuzleben

Ablauf der Schulanmeldung:

1.

Die Eltern kommen in die Aula. Alle Informationen werden hier erteilt.

2.

Die Kinder werden um 14:10 Uhr bzw. 15:50 Uhr in der Aula abgeholt und in die Turnhalle gebracht.

Bitte bringen Sie Hallenturnschuhe und Sportkleidung für die Kinder mit.

3.

Die Anmeldung erfolgt jetzt durch die Eltern bei den einschreibenden Lehrkräften. Dazu müssen vorgelegt werden:

- die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch

- bei getrennt lebenden Eltern ohne gemeinsames

Sorgerecht der Sorgerechtsbeschluss im Original

- Vorschuluntersuchung des Gesundheitsamtes

oder der Nachweis der Vorsorgeuntersuchung U9

(gelbes Heft) mit dem Impfpass (Nachweis der Masernschutzimpfung)

4.

Die Eltern informieren sich anhand der Aushänge, wo sie Ihr Kind einschreiben können. Für Rückfragen steht das Sekretariat gerne bereit.

5.

Kolleginnen der Mittagsbetreuung stehen für Fragen oder Anmeldung bereit.

Der Elternbeirat bietet an diesem Nachmittag Kaffee und Kuchen an!

Mit freundlichen Grüßen
gez. Stranz, Rektor

Problemmüllsammlung im Frühjahr 2025

Hergolshausen:

Dienstag, den 11.03.2025

10:30 - 11 Uhr, Festplatz/Lindenstr.

Waigolshausen:

Samstag, den 10.05.2025

10 - 11 Uhr, Dorfbrunnen Richtung Sportplatz

Am Montag, 10. März 2025, startet die diesjährige Frühjahrsproblemmüllsammlung im Landkreis Schweinfurt. Die Annahmetermine für den jeweiligen Ort finden Bürgerinnen und Bürger im Abfallkalender sowie auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-schweinfurt.de/problemmuell-termine oder in der Abfall-App.

Folgende Stoffe können in haushaltsüblichen Mengen kostenlos am „Giftmobil“ abgegeben werden:

Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren

Haushaltsbatterien und Akkus, z. B. Knopfzellen, Rundzellen, Akkugeräte

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Haushaltsbatterien/-akkus können auch kostenfrei im Handel (d. h. in allen Geschäften, die auch Haushaltsbatterien/-akkus verkaufen) zurückgegeben werden.

Gartenchemikalien, z. B. Unkraut- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Düngemittel

Haushaltschemikalien, z. B. Reinigungsmittelreste

Heimwerkerchemikalien, z. B. Pinselreiniger, Lacke (die noch nicht vollständig eingetrocknet sind), Säuren und Laugen

quecksilberhaltige Schalter und Thermometer

Spraydosen mit Resten

Problemabfälle rund ums Auto, z. B. Fahrzeugbatterien, Ölfilter

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Beim Kauf einer Fahrzeugbatterie erhebt der Handel ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro. Das Pfand wird jedoch nicht erhoben, wenn gleichzeitig eine Fahrzeug-Altbatterie zurückgegeben wird.

Elektrokleingeräte bis zu einer Kantenlänge von 20 cm, z. B. Handys, Uhren, Thermostate und Ähnliches Diese werden - genauso wie größere Elektrogeräte - kostenfrei bei der Sperrmüllsammlung abgeholt sowie am Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle und der Kompostanlage Gerolzhofen ebenso wie bei vielen Gemeinden (meist am Bauhof) kostenfrei angenommen.

Außerdem:

Speiseöle (wie Frittieröl) werden kostenfrei bei der Problemmüllsammlung angenommen (zur Verwertung). Feste Speisefette und kleine Mengen Speiseöle dürfen in die Biotonne.

Altes Motoren- und Getriebeöl wird nur gegen Gebühr (ca. 1 Euro/l) angenommen, weil Altöl gegen Vorlage des Kassenbelegs oder beim Kauf von Motoren-/Getriebeöl kostenlos vom Handel zurückgenommen werden muss.

Folgende Abfälle sind kein Problemmüll und gehören daher in die Restmülltonne:

Altmedikamente

Reste von Dispersionsfarbe (= haushaltsübliche Wandfarbe)

leere Ölbehältnisse mit anhaftenden Mineralölresten

ausgehärtete Farb-, Lack- und Kleberreste

Leere Farbeimer (spachtelrein!) gehören zur Wertstoffsammlung.

Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH

Vermessungsarbeiten im Abschnitt B der Fulda-Main-Leitung in Waigolshausen - 17. März bis 31. August 2025 (Hinweis: Nicht alle Flurstücke sind in der gesamten Dauer des Zeitraums betroffen.)

Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant TenneT das Netzausbauvorhaben Fulda-Main-Leitung. Diese neue 380-kV-Leitung soll in Zukunft die Umspannwerke in Dipperz und Mecklar in Hessen mit dem Umspannwerk Bergrheinfeld in Bayern verbinden. Um weitere Details für den künftigen Leitungsverlauf der Fulda-Main-Leitung zu ermitteln, werden in der ersten Jahreshälfte 2025 Vermessungsarbeiten im Abschnitt B vorgenommen.

Beauftragte Firmen

Die Arbeiten erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch die SPIE-SAG GmbH. Die vor Ort tätigen Firmen können sich durch ein entsprechendes Schreiben ausweisen.

Art und Umfang der Maßnahmen

Entlang der geplanten Trasse der Fulda-Main-Leitung im Abschnitt B sind allgemeine Vermessungsarbeiten notwendig. Die Vermessungen dienen einerseits zur Überprüfung vorhandener Bestandsdaten, als auch zur Erfassung eventuell fehlender Informationen, die für die Planung notwendig sind. Hierfür müssen öffentliche und private Grundstücke betreten werden. Zum Einsatz kommen übliche Vermessungsgerätschaften (Tachymeter, GPS-Gerät). Es findet dabei kein Eingriff in den Boden statt. Befahrungen finden ausschließlich über öffentlich zugängliche Wege oder nach vorheriger Rücksprache mit den Eigentümern statt.

Nutzung von Grundstücken

Für die Vermessung kann es notwendig sein, nicht nur landwirtschaftliche, private und öffentliche Wege zu begehen und zu befahren, sondern in Einzelfällen auch private Grundstücke zu betreten. Hierbei werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es dennoch zu Flurschäden kommen, werden diese durch TenneT beseitigt bzw. in voller Höhe entschädigt.

Betroffene Flurstücke

Eine Auflistung aller betroffenen Flurstücke mit Gemeinde, Gemarkung, Flurnummer, Flurstücksnenner, -zähler finden Sie im Internet unter: www.tennet.eu/de/fulda-main-leitungflurstuecke-ortsuebliche-bekanntmachungen

Gesetzliche Grundlage

Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vermessungen als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt.

Ihr Ansprechpartner

Für Fragen, Mitteilungen und Hinweise zu den Kartierungen wenden Sie sich an: Herrn Thomas Wagner, Telefon: 0921 50740-2424, E-Mail: fuldamain@tennet.eu, Internet: www.tennet.eu/de/projekte/fulda-main-leitung

Anmeldung Infoletter: tinyurl.com/fulda-main-leitung

Neues Angebot aus der Wirtschaftsförderung: „Digitale Mittagspause“

Ab Februar bietet die Wirtschaftsförderung des Landkreises Schweinfurt regelmäßig einen digitalen Austausch mit Experten zu aktuellen Themen an

Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Schweinfurt startet mit einem neuen Angebot in dieses Jahr: Jeden vierten Dienstag im Monat lädt das Team zu einer gemeinsamen digitalen Mittagspause ein - ob aus dem Homeoffice oder direkt aus dem Büro.

Das Besondere: Mit dabei sind unterschiedliche Expertinnen und Experten, die wertvolle Einblicke in aktuelle Fachthemen geben. Im Anschluss haben Teilnehmende die Gelegenheit, Fragen zu stellen und sich auszutauschen.

Das kostenfreie Angebot richtet sich nicht nur an Unternehmen, sondern an alle Interessierten aus dem Landkreis Schweinfurt.

Die ersten Termine für das Jahr 2025 stehen bereits fest (immer von 12 - 12.45 Uhr):

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25.03.2025: Neuigkeiten aus dem ÖPNV: Callheinz & Verkehrsverbund

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29.04.2025: Aktuelles Förderthema für Unternehmen (konkrete Infos folgen etwa vier Wochen vor dem Termin)

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27.05.2025: Fachkräftegewinnung über Social Media

Anmeldungen sind ab sofort möglich unter https://www.landkreis-schweinfurt.de/digitalemittagspause

Das Team aus der Wirtschaftsförderung freut sich auf viele Teilnehmende.

Jugendwerk der AWO

Auch in diesem Jahr bietet das Bezirksjugendwerk der AWO Unterfranken e. V. wieder zahlreiche Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche an. Die Angebote in den Pfingst- und Sommerferien bieten ein abwechslungsreiches Programm. Neben Ferienfreizeiten im Inland können auch Sprachreisen nach England und eine Tagesbetreuungsmaßnahme gebucht werden. Die Kinder und Jugendlichen können während der Freizeiten nicht nur Spaß und Gemeinschaft erleben, sondern haben auch in hohem Maße die Möglichkeit, das Programm selbst mitzugestalten. Darüber hinaus garantieren pädagogisch geschulte Betreuungsteams eine qualifizierte Begleitung. Für nahezu alle Altersklassen und Interessengebiete wurde ein buntes Programm zusammengestellt:

Ziel unseres Städtetrips für Jugendliche von 14 - 17 Jahren ist in diesem Jahr wieder „Berlin“. Für Sprachbegeisterte sind im Sommer die „Sprachreisen nach Wimborne“ (England) für 13 - 16-Jährige und an Pfingsten die Sprachfreizeit „Englisch in Unterfranken“ (10 - 13 Jahre) im KJG-Haus Schonungen wieder im Angebot.

Sonne, Strand und Meer erwarten die Teilnehmer der „Küsten-Action an der Ostsee“ (12 - 15 Jahre). Einen erlebnisreichen Urlaub verspricht die erlebnispädagogische Freizeit für 12 - 15-Jährige in Hiltpoltstein in der „Fränkischen Schweiz“.

Auf mysteriöse Ferien und spannenden Rätselspaß dürfen sich die Teilnehmenden unserer „Escape Mystery“ Freizeit in Iphofen freuen (11 - 14 Jahre). Wer Lust hat, ein wenig Bühnenluft zu schnuppern und in verschiedene Rollen zu schlüpfen, ist bei unserer Theater-Werkstatt in Geiselwind genau richtig (8 - 12 Jahre).

Für die Kleinen (6 - 10 Jahre) geht die Abenteuerreise in diesem Jahr wieder in den „Tierpark nach Sommerhausen“. Beliebt ist auch unsere Tagesbetreuung „Stadtrandfreizeit am Hubland“ (6 - 10 Jahre) in Würzburg, bei der wir uns jeden Tag aufs Neue spielerisch mit dem spannenden Thema „Unterwasserwelt“ beschäftigen.

Ausführliche Infos zu den einzelnen Freizeiten sind auf der Website unter www.awo-jw.de zu finden. Weitere Informationen rund um das Jugendwerk können auch per E-Mail an info@awo-jw.de oder telefonisch unter 0931 8806-222 angefordert werden.

Bezirksjugendwerk der AWO Unterfranken e. V.

Kaiserstr. 12, 97070 Würzburg

Tel.: 0931 8806-222, Email: info@awo-jw.de, Web: www.awo-jw.de

Kreisjugendring Schweinfurt

Survival und Bushcrafting - (Über)leben in und mit der Natur

Der Kreisjugendring Schweinfurt verbringt vom 17. - 18.05.2025 zwei Tage im Bushcraft-Camp Rhön. Für alle von 12 - 16 Jahren.

Zusammen mit einem erfahrenen Referenten brechen wir auf ins Ungewisse und lernen, wie man ohne viel Gepäck in der Natur zurechtkommt.

Wir lernen nicht nur Interessantes aus der Tier- und Pflanzenwelt oder wie man sich ohne GPS im Gelände orientiert, sondern auch, wie man eine Schutzhütte baut und übernachten nach einem selbst gekochten Abendessen am Lagerfeuer unter freiem Himmel.

Weitere Outdoor-Aktivitäten wie zum Beispiel Bogenschießen runden das Programm ab und versprechen ein unvergessliches Wochenende voller Abenteuer.

Kosten: 75 €. Die Kosten beinhalten den Transfer in Kleinbussen, Vollverpflegung, Programm, Übernachtung und Betreuung.

Anmeldeschluss ist der 27.04.2025. Achtung, die Plätze sind begrenzt! Weitere Informationen sowie Anmeldeformular unter https://www.kjr-sw.de/events/freizeiten-und-fahrten/

Rückfragen bitte an anne.oertel@kjr-sw.de oder unter 09721 6462036.

Kreisjugendring Schweinfurt

In Kooperation mit dem Stadtjugendring Schweinfurt und der Evangelischen Jugend Schweinfurt hat der Kreisjugendring Schweinfurt im Frühjahr wieder viele praxisnahe Seminare im Angebot.

Mit Ausnahme des Erste-Hilfe-Kurses können alle Seminare für die Verlängerung der Juleica anerkannt werden. Insgesamt sind dafür 8 Zeitstunden à 60 Minuten nötig.

Alle Seminare sind kostenlos.

Folgende Juleica-Schulungen bieten wir an:

25.03.2025 / 19 - 21 Uhr / Recht und Aufsichtspflicht / online via Zoom

08.04.2025 / 18 - 21 Uhr / Planung von Freizeiten / online via Zoom

07.05.2025 / 19 - 21 Uhr / Zuschuss-Seminar/online via Zoom

10.05.2025 / 9 - 13 Uhr / Prävention sexualisierter Gewalt / KJR Schweinfurt

16.05.2025 / 17 - 20 Uhr / Notfallmanagement / Gemeinderäume Gustav-Adolf-Kirche

17.05.2025 / 08:30 - 16:30 Uhr / Erste-Hilfe-Kurs / Jugendhaus Fränz

31.05.2025 / 09:30 - 16 Uhr / Spielpädagogik / Gemeinderäume Gustav-Adolf-Kirche

20.06.2025 / 16 - 22 Uhr / Kochen auf Freizeiten / Bezirksjugendwerk AWO Würzburg

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Seminaren findet ihr auf unserer Website www.kjr-sw.de/events/juleica-seminare/Anmeldung unter Angabe von Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Verband/Verein per Mail (anmeldung@juleica-sw.de).

Pfingstferienfreizeit in Südtirol

Der Kreisjugendring Schweinfurt veranstaltet vom 08. - 15.06.2025 eine Pfingstferienfreizeit in Südtirol für alle von 14 - 17 Jahren.

Unsere Unterkunft liegt in Moos in Passeier, kurz hinter der österreichisch-italienischen Grenze mit traumhaftem Blick direkt auf die Berge.

Ob Ausflüge nach Meran und Bozen, Klettern an der Felswand lernen, Wanderungen zu malerischen Bergseen und Gipfeln mit beeindruckendem Bergpanorama der Ötztaler Alpen - oder einfach nur Chillen in unserer gemütlichen Unterkunft: Mit uns verbringt ihr eine unvergessliche Pfingstferienwoche in der norditalienischen Region Südtirol. In der näheren Umgebung erwarten uns tosende Wasserfälle, Brücken über wilde Schluchten und leckere Köstlichkeiten in einer der gemütlichen Almhütten.

Das Gelände bietet viel Platz für Freizeitaktivitäten, die Abende können wir beim Grillen, Billard- oder Kickerspielen ausklingen lassen. In der gut ausgestatteten Küche bereitet ihr gemeinsam mit unseren ehrenamtlichen Betreuer:innen alle Mahlzeiten zu, um euch für die spannenden Ausflüge zu stärken.

Wir setzen uns dafür ein, dass jedes Kind/jeder bzw. jede Jugendliche/jede Person teilnehmen kann.

Kosten: 280 €. Die Kosten beinhalten den Transfer in Kleinbussen, Vollverpflegung, Unterkunft, Eintritte, Programm und Betreuung.

Anmeldeschluss ist der 04.05.2025

Achtung, die Plätze sind begrenzt!

Rückfragen und Anmeldung bitte an anne.oertel@kjr-sw.de oder unter 09721 6462036.

Flexibler Bedarfsverkehr „callheinz“ ersetzt schwach ausgelastete Buslinien am Wochenende

Anpassungen im ÖPNV gelten ab dem 10. März 2025

Einige der angebotenen Linienfahrten im Landkreis Schweinfurt werden gemäß einer Fahrgasterhebung aus dem Jahr 2023 nur wenig bis gar nicht genutzt, parallel dazu wurde in den vergangenen Jahren der flexible Bedarfsverkehr „callheinz“ im ländlichen Raum erfolgreich aufgebaut. Somit gibt es für ähnliche Dienstleistungen mehrere Angebote. Um diese Mehrfachstruktur abzubauen, werden die kaum genutzten Buslinien ab dem 10. März 2025 wegfallen und die betroffenen Fahrten bei Bedarf durch „callheinz“ abgedeckt.

Flexibel unterwegs abends und am Wochenende

Durch diese Anpassung ergibt sich für den Landkreis Schweinfurt ein Einsparpotenzial von rund 444.000 Euro. Wegfallen wird der Linienbusverkehr am Wochenende auf den Linien 8130, 8132, 8135, 8139 und 8171 sowie auf der Linie 8136 im Wochenend- und Abendverkehr. Außerdem werden drei Kurzfahrten von Schwebheim nach Alitzheim auf der Linie 8160 (Schweinfurt - Gerolzhofen) aus dem Angebot genommen.

„callheinz“ mit dem Deutschlandticket kostenlos nutzen

All diese früheren Linienfahrten können künftig mit „callheinz“ individuell und zum einheitlichen ÖPNV-Tarif der Nahverkehr Mainfranken (NVM) gebucht werden. Mit dem Deutschlandticket ist die Nutzung von „callheinz“ kostenlos. Die Fahrzeuge können mit bis zu 31 Tagen Vorlaufzeit via App oder über die Homepage www.callheinz.de bestellt werden, ebenso ist eine kostenlose Buchung via Telefon unter 0800 456 0011 möglich. „callheinz“ bringt die Mitfahrenden beispielsweise aus kleineren Orten des ländlichen Raums zu größeren Nahverkehrsknoten und stellt so die Anbindung an den Linienverkehr her. Nähere Infos zu dem veränderten Angebot und entsprechende Tipps zur Nutzung finden Sie unter www.landkreis-schweinfurt.de/fahrplan-aenderung.

Der Landkreis Schweinfurt freut sich, dass es gelungen ist, notwendige Einsparungen im ÖPNV-Bereich umzusetzen, ohne die Möglichkeiten der Nutzerinnen und Nutzer im ÖPNV einzuschränken. Die Einsparungen sind Folge gestiegener Kosten und der stagnierenden ÖPNV-Zuweisungen des Freistaats Bayern, was zunehmend zu Lasten der bayerischen Kommunen geht. Diese sollen die bayerische ÖPNV-Strategie umsetzen, bekommen dafür aber nicht ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt.

Jugendarbeit vor Ort: Seminarangebot für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gemeinden

Kostenfreies Seminar am 15. März bietet haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden Wissenswertes rund um die Organisation von Freizeitangeboten

Mitarbeitende in den Landkreis-Gemeinden organisieren jedes Jahr attraktive Angebote für Kinder und Jugendliche, sei es im Zuge des „Ferienspaßes“ oder auch in den einzelnen Einrichtungen. Die Kommunale Jugendarbeit des Landkreises Schweinfurt unterstützt sie bei der Organisation von Freizeitangeboten vor Ort.

Das kostenfreie „Ferien(spaß)Seminar“ richtet sich an alle Mitarbeitenden des örtlichen „Ferienspaßes“, der gemeindlichen Ferien-vor-Ort-Angebote oder weiterer Angebote der Gemeinde sowie der gemeindlichen Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Hauptamtliche Mitarbeitende sind ebenso eingeladen wie ehrenamtlich Tätige.

Das „Ferien(spaß)Seminar“ findet am Samstag, 15. März 2025, 9 bis 17 Uhr im Karl-Beck-Haus in Reichmannshausen statt. Die Schulung ist kostenfrei und die Verpflegung inklusive.

Die Veranstaltung bietet den Teilnehmenden grundsätzliche Informationen zur Organisation und Betreuung, behandelt spezielle betreuerrelevante Themen und gibt Anregungen für die Praxis.

Anmeldungen sind ab sofort online möglich unter https://www.landkreis-schweinfurt.de/koja (Rubrik „Aktuelle Veranstaltungen & Termine Kommunale Jugendarbeit“). Dort finden Interessierte auch den Programmflyer mit näheren Informationen und Hinweisen. Dieser wird auch über die Gemeinden im Landkreis verteilt.

Bei Fragen können Interessierte gerne Kontakt mit der Kommunalen Jugendarbeit aufnehmen: Telefonnummer 09721 55-519 oder per Mail an koja@lrasw.de

Manöverübungen im Landkreis Schweinfurt

Das Wehrbereichskommando gibt bekannt, dass im Zeitraum 10.03. bis 13.03.2025 Manöverübungen im Landkreis Schweinfurt abgehalten werden. In welchem Umfang der Gemeindebereich betroffen sein wird, ist derzeit nicht bekannt. Grundsätzlich gilt, dass sich die Bevölkerung von den übenden Truppen fernhalten sollte und insbesondere keine Behinderungen erfolgen dürfen. Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die Kinder auf Gefahren, insbesondere über den Umgang mit Fundmunition, hinzuweisen. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf von Übungsmunition/Munition oder Teile davon, ist verboten und strafbar.