Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
sehr geehrte Leserinnen und Leser,
viel hat sich schon in diesem Jahr getan und leider nicht immer Positives. In der letzten vollen Februarwoche wurde ein Wasserschaden in der Alten Schule in Hergolshausen festgestellt. Leider musste durch die Verwaltung das gemeindliche Gebäude umgehend für die Nutzer geschlossen werden. Wasser ist vom Obergeschoss in die Decken und Wände gelaufen, es kam aus den Deckenlampen und die Gefahr eines elektrischen Kurzschlusses bestand. Bei Recherchen über den Zustand der Decken mussten wir feststellen, dass die Tragfähigkeit der Decken nicht ausreichend ist, um eine weitere verkehrstaugliche Nutzung der Räume zu gewährleisten. Diese Information wurde in einer Abendveranstaltung den Nutzergruppen dargestellt und sorgte für dementsprechende, nachvollziehbare Reaktionen. In diesem Zusammenhang habe ich eine Bitte: Sollten Sie in Hergolshausen die Möglichkeit haben, Räumlichkeiten für eine kleine Gruppe zur Verfügung stellen zu können, melden Sie sich bitte bei uns (gemeinde@waigolshausen.de). Gerne können wir zusammen die Möglichkeiten prüfen und das Angebot weitergeben. Die Gemeinde Waigolshausen besitzt keine weiteren nutzbaren Räumlichkeiten und möchte gerne die Nutzergruppen zumindest hiermit unterstützen. Wie lange dieses Angebot zur Verfügung gestellt werden sollte, ist allerdings noch nicht ganz absehbar. Der Schadensanierer muss sich um den Wasserschaden kümmern und ein Statiker muss die Tragfähigkeit der Decken untersuchen.
Mitte Februar erreichte die Verwaltung die Kündigung eines Mitarbeiters, der leider auch noch in den letzten Wochen seiner Tätigkeit im Krankenstand war. Viele Anfragen aus der Bevölkerung konnten nicht ausreichend beantwortet werden. Auf unsere Ausschreibung hin haben wir Bewerbungen bekommen und mittlerweile konnte eine Neueinstellung vollzogen werden. Wir hoffen sehr, dass wir sehr bald mit der Arbeitskraft des neuen Mitarbeiters rechnen können und dieser seinen Arbeitsplatzwechsel zügig durchführen kann. Wir freuen uns auf den neuen Mitarbeiter und wünschen dem bisherigen für seinen weiteren Weg viel Erfolg.
Auch im Freizeitzentrum wird es einen Personalwechsel geben. Der vor kurzem eingestellte Mitarbeiter hat noch in der Probezeit gekündigt und wird eine neue Stelle außerhalb einer Kommune annehmen. Ich wünsche ihm alles Gute für seinen weiteren Weg und vielen Dank für seinen Einsatz. Eine dementsprechende Ausschreibung finden Sie auf unserer Homepage und im weiteren Verlauf des Nachrichtenblattes.
Momentan etwas personell ausgedünnt werden wir dennoch hochmotiviert unsere Arbeiten für Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, durchführen. Haben Sie bitte etwas Geduld, wenn nicht alles „jetzt und sofort“ erledigt werden kann. Gerne können Sie mich für konstruktive Verbesserungsvorschläge unter buergermeister@waigolshausen.de anschreiben.
Nun zum Positiven: Ich durfte an mehreren Veranstaltungen teilnehmen, die Vereine für Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, durchführen. Erwähnen möchte ich z. B. das Kaffee- und Kuchenkonzert, der jugendlichen Musikanten. Es war mir eine Freude euch zu hören. Frau Michaela Weißenberger mit ihren tatkräftigen Helfern brachten unter anderem mit den Fortissimo Kids einen großartigen musikalischen Beitrag.
In den Jahreshauptversammlungen konnte ich mich bei einigen Vereine über das funktionierende Vereinsleben informieren. Vielen, vielen Dank an euch, dass Ihr, liebe Ehrenamtliche, den Menschen in unserer Gemeinde so ein tolles Angebot bietet.
Am 24.04.2023 findet im Freizeitzentrum die zweite Flächeneigentümerversammlung zum Thema Windkraftausbau statt. Die Eigentümer werden noch angeschrieben und eingeladen. Ich bitte alle Flächeneigentümer im Vorfeld, sich erst in Ruhe alles anzuhören und im Nachgang aller Veranstaltungen Entscheidungen zu treffen.
Bitte schauen Sie noch einmal, ob Sie schon eine Rückmeldung zu Ihrem kostenlosen Glasfaseranschluss gegeben haben. Wir würden uns sehr freuen, wenn der kostenlose, geförderte Ausbau sehr großflächig im Gemeindegebiet umgesetzt wird. Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, können Sie sich gerne, am besten per Mail, an gemeinde@waigolshausen.de wenden.
Die ersten drei Monate waren schon spannend, schauen wir positiv nach vorne. Die Jahreszeit unterstützt die Sichtweise. Ich wünsche Ihnen eine schöne aufregende Zeit, bleiben Sie gesund und genießen Sie die kommenden Sonnenstrahlen.
Die besten Grüße und Gottes Segen wünscht Ihnen herzlichst
Das Rathaus ist vom 6. bis 13. April 2023 im Bürgerservice und Einwohnermeldeamt wegen Systemumstellung im EDV-Bereich geschlossen!
Im Januar diesen Jahres fanden viele Ehrungen an verdiente Persönlichkeiten der Gemeinde statt. Liebe Vorstandschaften der örtlichen Vereine, überprüfen Sie bitte die Möglichkeiten der Vorschläge für verdiente Mitglieder ihrer Vereine. Anbei finden Sie die aktuelle Satzung der Gemeinde Waigolshausen über die Ernennung von Ehrenbürgern und Verleihung von Ehrenzeichen
Gerne können Sie Ihre Vorschläge direkt an buergermeister@waigolshausen.de senden.
Vielen Dank schon einmal im Namen der zu ehrenden.
Die Gemeinde Waigolshausen erlässt auf Grund
Art. 11 Abs. 2 Bayer. Verfassung;
Art. 7 Abs. 2, Art. 16 und Art. 23 der Gemeindeordnung
für den Freistaat Bayern folgende
| Satzung | |
| § 1 | |
| Die Gemeinde Waigolshausen legt folgende Formen der Ehrung verdienter Persönlichkeiten fest: | |
| 1. | Verleihung der Ehrenbürgerwürde (§ 2) |
| 2. | Verleihung der Bürgermedaille in den Stufen Gold und Silber (§ 3) |
| 3. | Verleihung der Verdienstmedaille in den Stufen Gold, Silber und Bronze (§ 4) |
| 4. | Verleihung der Ehrennadel in den Stufen Gold, Silber und Bronze (§ 5) |
| I. Ernennung zum Ehrenbürger | |
| § 2 | |
| (1) | Persönlichkeiten, die sich in außergewöhnlichem Maße um die Gemeinde und das Wohl ihrer Bürger verdient gemacht haben, können zu Ehrenbürgern ernannt werden (Art. 16 GO). Die Ernennung ist die höchste Auszeichnung, die die Gemeinde verleiht. |
| (2) | Über die Ernennung wird dem Ehrenbürger eine Urkunde in würdiger und feierlicher Form ausgehändigt. Die Familie des zu Ehrenden wird dazu geladen. |
| (3) | Über die Verleihung der Ehrenbürgerwürde entscheidet der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder des Gemeinderats. |
| II. Verleihung von Ehrenzeichen | ||
| § 3 Bürgermedaille | ||
| (1) | Verdienten Persönlichkeiten (siehe Abs. 3) kann die Bürgermedaille in Gold und Silber zusammen mit einer Urkunde verliehen werden, aus der Anlass und Zeitpunkt der Verleihung hervorgehen. | |
| (2) | Die Medaille hat einen Durchmesser von 50 mm. Die Vorderseite zeigt das Gemeindewappen, die Rückseite das Rathaus mit der Inschrift "Für Leistungen und Verdienste". | |
| (3) | Die Bürgermedaille wird verliehen in | |
| a) | Gold | |
| für hervorragende Leistungen und Verdienste für Gemeinde und Bürgerschaft von Waigolshausen | ||
| b) | Silber | |
| für treues und verdienstvolles Wirken zum Wohle von Gemeinde und Bürgerschaft von Waigolshausen. | ||
| (4) | Die Anzahl der lebenden Ausgezeichneten soll die Zahl der gewählten Mitglieder des Gemeinderats nicht übersteigen. | |
| (5) | Über die Verleihung der Bürgermedaille entscheidet der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung. Die Entscheidung bedarf einer Mehrheit von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder. | |
| (6) | Die Ehrung erfolgt in einem feierlichen Akt. Die Ehegatten bzw. Lebensgefährten der/des zu Ehrenden werden dazu geladen. | |
| § 4 Verdienstmedaille | |||
| (1) | Für besondere Verdienste im öffentlichen Leben verleiht die Gemeinde die Verdienstmedaille in Gold, Silber und Bronze. Sie wird zusammen mit einer Urkunde verliehen. | ||
| (2) | Die Verdienstmedaille zeigt auf der Vorderseite das Gemeindewappen mit erhabener Schrift "Gemeinde Waigolshausen", auf der Rückseite in erhabener Schrift "Für Verdienste um Ansehen und Ehre der Gemeinde Waigolshausen". | ||
| (3) | Die Verdienstmedaille wird verliehen | ||
| a) | an ausscheidende Gemeinderatsmitglieder nach langjähriger Tätigkeit im Gemeinderat: | ||
| i. | in Gold: für 24 Jahre im Gemeinderat | ||
| ii. | in Silber: für 18 Jahre im Gemeinderat | ||
| iii. | in Bronze: für 12 Jahre im Gemeinderat | ||
| b) | an ausscheidende Vereinsvorsitzende und Kommandanten der gemeindlichen Feuerwehren nach langjähriger Tätigkeit als Vorsitzende/r in einem örtlichen Verein: | ||
| i. | in Gold: für mind. 20-jährige Tätigkeit | ||
| ii. | in Silber: für mind. 15-jährige Tätigkeit | ||
| iii. | in Bronze: für mind. 10-jährige Tätigkeit | ||
| c) | an ausscheidende Mitglieder einer geschäftsführenden Vorstandschaft nach langjähriger Tätigkeit in einem örtlichen Verein | ||
| i. | in Gold: für mind. 24-jährige Tätigkeit | ||
| ii. | in Silber: für mind. 17-jährige Tätigkeit | ||
| iii. | in Bronze: für mind. 12-jährige Tätigkeit | ||
| d) | Die Verdienstmedaille wird daneben auch für sonstige außergewöhnliche Verdienste verliehen. Hierüber entscheidet der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung. | ||
| (4) | Die Ehrung findet im Rahmen einer Jahresabschlusssitzung statt. Die Ehegatten bzw. Lebensgefährten der zu Ehrenden werden zu dieser Feier geladen. | ||
| § 5 | |||
| Ehrennadel für besondere Leistungen | |||
| (1) | Für besondere Leistungen, die im Rahmen von Wettbewerben errungen werden, verleiht die Gemeinde Waigolshausen die Ehrennadel in Gold, Silber und Bronze. Sie wird zusammen mit einer Urkunde verliehen. | ||
| (2) | Die Ehrennadel wird für Meisterschaftssiege, die für einen örtlichen Verein oder die gemeindlichen Feuerwehren errungen wurden, in folgender Weise verliehen: | ||
| a) | auf deutscher Ebene: | ||
| i. | in Gold: an die/den Erstplatzierte/n | ||
| ii. | in Silber: an die/den Zweitplatzierte/n | ||
| iii. | in Bronze: an die/den Drittplatzierte/n | ||
| b) | auf bayerischer Ebene | ||
| i. | in Silber: an die/den Erstplatzierte/n | ||
| ii. | in Bronze: an die/den Zweitplatzierte/n | ||
| iii. | Drittplatzierte erhalten die Urkunde. | ||
| c) | Die auf internationaler Ebene errungenen Erfolge werden gesondert behandelt. | ||
| d) | Die auf unterfränkischer Ebene erzielten sportlichen Leistungen werden nicht geehrt. | ||
| (3) | Für die Bereiche Berufswettkampf, Bildung, Kultur, Forschung und dgl. wird entsprechend der errungenen Platzierung auf unterfränkischer, bayerischer, deutscher und höherer Ebene die Ehrennadel in Gold (Erstplatzierung), Silber (Zweitplatzierung) und Bronze (Drittplatzierung) verliehen. Über eine andere Wertung des errungenen Sieges entscheidet der Gemeinderat. | ||
| (4) | Bei Mannschaftssiegen wird jede/r Mannschaftsteilnehmer/in mit einer Ehrennadel mit Urkunde bzw. mit einer Urkunde geehrt. | ||
| (5) | Die Ehrung findet im Rahmen eines Stehempfangs statt, zu dem Getränke und ein kleiner Imbiss gereicht werden. Geladen werden neben den zu ehrenden Meistertitelträgern auch deren Trainer, Abteilungsleiter und der 1. Vorsitzende des betreffenden Vereins. | ||
| III. Vorschlagsrecht | |
| § 6 | |
| (1) | Das Vorschlagsrecht für die Verleihung der Ehrenbürgerwürde und die Verleihung der Bürgermedaille obliegt dem ersten Bürgermeister und den Mitgliedern des Gemeinderats. Eine Beschlussfassung erfolgt in nichtöffentlicher Sitzung. Im Beschluss sind die wesentlichsten Kriterien der Verdienste der auszuzeichnenden Person festzuhalten. |
| (2) | Das Vorschlagsrecht für die Verleihung der Verdienstmedaille und der Ehrennadel kann auch von Bürgern wahrgenommen werden. |
| Die Vereine, die regelmäßig zu den Vereinsvorständesitzungen geladen werden, sowie die Flurbereinigungs- und Jagdgenossenschaft werden um Meldung von zu ehrenden Personen gebeten und von der Gemeinde angeschrieben. | |
| Für Personen, die unter die klaren Vorgaben dieser Satzung fallen, bspw. § 4 (3) a), b) oder c), ist ein Beschluss des Gemeinderates nicht erforderlich. | |
| IV. Allgemeines | |
| § 7 | |
| (1) | Mit der Aushändigung des Ehrenzeichens wird der Ausgezeichnete Eigentümer des Ehrenzeichens und der Urkunde. |
| (2) | Die Verleihung kann wegen unwürdigen Verhaltens widerrufen werden. Musste der Beschluss über die Verleihung mit 2/3-Mehrheit im Gemeinderat gefasst werden, so ist auch der Entzug des Ehrenzeichens mit einer 2/3-Mehrheit zu beschließen. |
| (3) | Wird eine Person geehrt, die in dem zu bewertenden Zeitraum mehrere Anlässe für eine berechtigte Ehrung bietet, so wird nur die werthöchste Ehrung verliehen. Alle anderen Verdienste und errungenen Siege werden lobend erwähnt, wobei o. g. Grundsätze zu beachten sind. |
| (4) | Das gleiche Ehrenzeichen kann eine Person nur einmal erhalten. Wurde eine Person bereits mit einer Medaille oder Nadel geehrt, so kann sie bei einer weiteren Ehrung kein Ehrenzeichen mehr erhalten, das im Range unter dem Wert des bereits verliehenen liegt, bzw. gleichwertig ist. Die betroffene Person erhält dann eine Urkunde. |
§ 8 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1. November 2020 in Kraft.
Waigolshausen, 28.10.2020
Die Gemeinde Waigolshausen erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayer. Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende
Änderungssatzung:
§ 1
Die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Gemeinde Waigolshausen wird wie folgt geändert:
| 1. § 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung: | |
| „(1) Die Gemeinde Waigolshausen erhebt im Rahmen von Art. 28 Abs. 1 BayFwG Aufwendungsersatz für die in Art. 28 Abs. 2 aufgeführten Pflichtleistungen ihrer Feuerwehren, insbesondere für | |
| 1. | Einsätze, |
| 2. | Sicherheitswachen (Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG), |
| 3. | Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung oder Fehlalarmen. |
Einsätze werden in dem für die Hilfeleistung notwendigen Umfang abgerechnet. Für Einsätze und Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen, wird kein Kostenersatz erhoben.“
2. § 1 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
„Aufwendungen, die durch Hilfeleistungen von Werkfeuerwehren entstehen (Art. 15 Abs. 7 Satz 2 BayFwG), sowie wegen überörtlicher Hilfeleistungen nach Art. 17 Abs. 2 BayFwG zu erstattende Aufwendungen werden unabhängig von dieser Satzung geltend gemacht.“
3. § 3 erhält folgende Fassung:
„§ 3 Fälligkeit
Aufwendungs- und Kostenersatz werden mit Eintritt der Bestandskraft des Bescheids zur Zahlung fällig.“
§ 2
Diese Änderungsatzung tritt am 01.04.2023 in Kraft.
Waigolshausen, 27.03.2023
GEMEINDE WAIGOLSHAUSEN
Für die Nutzung des Freizeitzentrums werden ab 01.04.2023 folgende Gebühren erhoben:
| 1) Veranstaltungen und Sportturniere | ||||
| a) | Miete für Veranstaltungen mit Eintrittsgeld: (Beatabende, Bierfeste, Faschingsveranstaltungen, Tanzveranstaltungen, Konzerte, usw.) | |||
| 290,00 € | pro Tag | zzgl. MwSt. | ||
| 2/3 Halle | 580,00 € | pro Tag | zzgl. MwSt. | |
| 3/3 Halle | 880,00 € | pro Tag | zzgl. MwSt. | |
| Ausnahmen zu a): | ||||
| Kinderfaschingsveranstaltungen werden unter Punkt 1 b) abgerechnet. | ||||
| b) | Miete für Veranstaltungen ohne Eintrittsgeld: | |||
| 1/3 Halle | 140,00 € | pro Tag | zzgl. MwSt. | |
| 2/3 Halle | 280,00 € | pro Tag | zzgl. MwSt. | |
| 3/3 Halle | 400,00 € | pro Tag | zzgl. MwSt. | |
| Veranstaltungen, die vorwiegend sozialen, kulturellen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie Veranstaltungen von gemeindlichen Vereinen werden einmal pro Jahr mietkostenfrei zur Verfügung gestellt. | ||||
| c) | Miete für gewerbliche Veranstaltungen: | |||
| 1/3 Halle | 700,00 € | pro Tag | zzgl. MwSt. | |
| 2/3 Halle | 1.200,00 € | pro Tag | zzgl. MwSt. | |
| 3/3 Halle | 1.500,00 € | pro Tag | zzgl. MwSt. | |
| d) | Grundsätzlich komplett kostenfrei sind: | |||
| Ferienspaß, Florianstag FFW, Wahlen, VHS, Turnen der Kindergartenkinder. | ||||
| e) | Für folgende Veranstaltungen gilt eine Nutzungspauschale i. H. v. 150,00 € zzgl. MwSt.: | |||
| Kinderkleidermärkte, Kindergartenflohmärkte, Kindergartenfeste der gemeindlichen Kindergärten, Blutspendenaktionen, Kreisfeuerwehrtag, Veranstaltungen für Senioren. | ||||
| f) | Sonderveranstaltungen: | |||
| Die Gebühr wird vom Gemeinderat festgesetzt | ||||
| (Einzelbeschluss). | ||||
| g) | Nebenkosten: | |||
| Neben den Mietkosten werden (auch bei mietkostenfreier Nutzung) Kosten wie Strom, Wasser, Versicherungen (z.B. Veranstaltungshaftplicht), Kanalbenutzung und Müllgebühren berechnet. | ||||
| h) | Heizung / Warmwasser: | |||
| Vom 15.09. - 15.04. wird unabhängig vom Hallenanteil folgende Pauschale berechnet: | ||||
| Nutzung bis 5 Stunden pro Tag 25,00 € zzgl. MwSt. | ||||
| Nutzung ab 5 Stunden pro Tag 50,00 € zzgl. MwSt. | ||||
| i) | Auf- und Abbauzeiten sowie Probezeiten: | |||
| Berechnung einer Pauschale pro Stunde i. H. v. 10,00 € zzgl. MwSt. (zzgl. Nebenkosten) | ||||
| j) | Reinigungskosten: | |||
| Die Reinigungskosten werden grundsätzlich im Mietvertrag geregelt. | ||||
| 2) | Außenanlagen | ||||
| Für die Nutzung des befestigten Bereiches am Eingang des Freizeitzentrums mit Nutzung Foyer, Küche und WC wird folgende Pauschale berechnet: — 180,00 € zzgl. MwSt. | |||||
| 3) | Sportbetrieb Vereine (Preise inkl. MwSt.) | ||||
| Stunde (60 Minuten) | |||||
| 1/3 Halle | 2/3 Halle | 3/3 Halle | |||
| Jugend, Schüler | 7,00 € | 8,00 € | 9,00 € | ||
| Erwachsene | 11,00 € | 13,00 € | 15,00 € | ||
| b) | Auswärtige Vereine: | ||||
| Stunde (60 Minuten) | |||||
| 1/3 Halle | 2/3 Halle | 3/3 Halle | |||
| Jugend, Schüler/ | 16,00 € | 20,00 € | 24,00 € | ||
| Erwachsene | |||||
| c) | Buchbare Optionen bei einem Spielbetrieb werden mit folgender Pauschale berechnet: | ||||
| Nutzung WC | 20,00 € | ||||
| Nutzung Küche | 30,00 € | ||||
| 4) | Nutzung Kegelbahn(en) (Preise inkl. MwSt.) |
| a) | Vermietung zur Nutzung der Kegelbahn(en) bzw. bei Nutzung des Raumes für gemeindliche Vereine: Kegelbahn von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr, pro Stunde pro Bahn — 13,00 € |
| Kegelbahn von 19:00 Uhr bis 24:00 Uhr, pro Bahn — 45,00 € | |
| b) | Vermietung des Raumes für private Feiern: |
| Ohne Nutzung der Kegelbahn(en), | |
| pauschal pro Tag — 150,00 € | |
| Mit Nutzung der Kegelbahn(en), | |
| pauschal pro Tag — 175,00 € | |
| 5) | Nutzung Jugendraum (Preise inkl. MwSt.) |
| a) | Vermietung für gemeindliche Vereine: |
| Von 19:00 Uhr bis 24:00 Uhr, | |
| pro Abend — 40,00 € | |
| Bei regelmäßiger Nutzung (mind. 30 mal pro Jahr), pro Abend — 20,00 € | |
| b) | Vermietung für private Feiern: |
| Von 19:00 Uhr bis 24:00 Uhr, pro Abend — 100,00 € | |
| Diese Gebührenordnung tritt zum 01.04.2023 in Kraft (Beschluss des Gemeinderats vom 02.03.2023). Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung vom 01.01.2011 außer Kraft. | |
Waigolshausen, 03.03.2023
GEMEINDE WAIGOLSHAUSEN
die Gemeinde Waigolshausen plant für den 05.05.2023, 15:30 Uhr ein Treffen von Kindern und Jugendlichen im Freizeitzentrum in Waigolshausen. Angesprochen sind alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 8 - 16 Jahren aus allen drei Gemeindeteilen der Gemeinde Waigolshausen. Die Jugendbeauftragten der Gemeinde und der Bürgermeister der Gemeinde stellen sich vor und wollen mit allen in Austausch kommen. Wir werden über Wünsche und Anregungen sprechen, die die Kinder und Jugendlichen in der Gemeinde interessieren und beschäftigen.
Wir freuen uns schon auf diesen Austausch. Zum Ende des Monats April werden alle Teilnehmer noch einmal persönlich angeschrieben und eingeladen.
Viele Grüße
Von einem bewohnten Grundstück im Baugebiet „Obere Honigleite“ wurde Anfang März eine größere Menge Baustoff in Form des angefallenen Bohrgutes entwendet. Ein Abtransport muss mit größerem Gerät (Frontlader/Bagger) erfolgt sein. Wer Hinweise geben kann, meldet sich beim Ordnungsamt der Gemeinde Waigolshausen, Herrn Drescher (09722 9111-15).
| Spülung des Wasserrohrnetzes | |
| Theilheim: | Mi., 03.05.2023 von 8 bis 16 Uhr |
| Hergolshausen: | Do., 04.05.2023 von 8 bis 16 Uhr |
| Waigolshausen: | Mo.-Mi., 08. - 10.05.2023 von 8 bis 16 Uhr |
Während der Spülung des Ortsnetzes kann es zu gelegentlichen Druckschwankungen kommen. Unter Umständen können auch Eintrübungen des Wassers auftreten. Wir bitten um Verständnis für diese notwendige Maßnahme.
Die örtlichen Vereine, die zum Gelingen des Ferienspaßes 2023 einen Beitrag leisten bzw. eine Veranstaltung anbieten möchten, melden sich bitte im Rathaus Waigolshausen bei Herrn Drescher (Tel. 09722 9111-15). Dort erhalten Sie nähere Informationen.
Anmeldung: Wer einen über 4 Monate alten Hund besitzt, der bei der Gemeinde Waigolshausen noch nicht zur Hundesteuer angemeldet ist, muss ihn unverzüglich in der Verwaltung der Gemeinde Waigolshausen, Zimmer Nr. 4 (Tel.: 09722 9111-19) zur Hundesteuer anmelden. Besitzen mehrere Personen zusammen einen Hund, genügt die Anmeldung durch einen Besitzer. Wenn sich die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung ändern oder entfallen, ist dies ebenfalls unverzüglich der Gemeinde mitzuteilen.
Abmeldung: Wenn ein über 4 Monate alter Hund abhandenkommt, getötet wird oder verendet, muss ihn der bisherige Besitzer ebenfalls unverzüglich bei der Gemeinde abmelden. Wechselt der Hund den Besitzer, so hat der bisherige Hundehalter bei der Abmeldung Name und Wohnung des neuen Hundebesitzers anzugeben. Hält ein Hundehalter einen Hund künftig in einer anderen Gemeinde, ist dies ebenfalls unverzüglich bei der Gemeinde zu melden.
Hundesteuer: Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer und wird jeweils am 15.02. des Jahres fällig. Sie wird nicht erhoben, wenn ein Hund weniger als drei aufeinander folgende Kalendermonate gehalten wird. Der Hundesteuersatz beträgt derzeit jährlich 60,00 Euro für den ersten, für den zweiten Hund 80,00 €, für jeden weiteren Hund 120,00 Euro; der ermäßigte Steuersatz beträgt 30,00 Euro. Für Kampfhunde im Sinne der Hundesteuersatzung wird eine Hundesteuer von 500,00 Euro/Jahr erhoben.
Hundesteuerbescheide 2023: Vorbehaltlich anders lautender schriftlicher Hundesteuerbescheide 2023 wird die Hundesteuer in gleicher Höhe wie im Kalenderjahr 2022 festgesetzt. Dies bedeutet, dass diejenigen Steuerschuldner, die keinen Hundesteuerbescheid 2023 erhalten, im Kalenderjahr 2023 die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Falls eine Ermächtigung zum Bankeinzug vorliegt, wird/wurde die Hundesteuer zum 15.02. vom Konto abgebucht. Zahlungspflichtige, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir um zuverlässige Beachtung des Fälligkeitstermins bzw. um rechtzeitige Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.
27. April 2023
Die Veröffentlichungen der Tagesordnungspunkte finden, wie üblich, im Vorfeld über das Internet und über Aushänge statt.
Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
Die Erweiterung durch Anbau des Feuerwehrhauses soll als Massivbau ohne ein Fördermittelverfahren umgesetzt werden. Außerdem wurde bekanntgegeben, dass im Freizeitzentrum auch in Zukunft die Bewirtschaftung der Getränke durch die Gemeinde erfolgen wird. Die im Zuge der Neuregelung der Hallengebühren vorgenommenen Überlegungen zu einer alternativen Eigenbewirtschaftung durch die jeweiligen Veranstalter haben sich somit erledigt.
Beteiligung an einem Bauleitverfahren
Als angrenzende Gemeinde wurde die Gemeinde Waigolshausen am Verfahren zur Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nach §§ 136 ff. BauGB der Gemeinde Wipfeld beteiligt. Das vorgesehene Sanierungsgebiet wurde aufgezeigt und die geplanten Maßnahmen wurden entsprechend dem Beteiligungsschreiben verlesen. Da Belange der Gemeinde Waigolshausen nicht betroffen sind erfolgte keine Stellungnahme.
Finanzbericht zur Jahresrechnung 2022
Die Finanzverwaltung hat das Haushaltsjahr 2022 buchungstechnisch abgeschlossen. Das Rechnungsergebnis wird vorgestellt und erläutert. Im Verwaltungshaushalt ergaben sich Einnahmen und Ausgaben von jeweils 5.458.476,67 € und im Vermögenshaushalt 3.482.172,49 €. Damit wurde im Gesamthaushalt mit 8.940.649,13 € gegenüber dem Ansatz ein um 287.400,87 € geringeres Ergebnis erzielt. Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt konnte mit 869.397,49 € (veranschlagt waren 229.900 €) verbucht werden, womit sowohl die planmäßige Kredittilgung finanziert als auch weitere Investitionen getätigt werden konnten. Im Verwaltungshaushalt führten Mehreinnahmen von 280.026,64 € und bereinigte Minderausgaben von 359.470,85 € zu einer Verbesserung von 639.497,49 € gegenüber dem Haushaltsansatz. Dabei waren die Mehreinnahmen im Bereich der Gewerbesteuer (+ 113.045 €) und bei der Einkommensteuerbeteiligung (+ 69.019 €) die größten Positionen. Im Vermögenshaushalt führte die zeitliche Verschiebung anstehender bzw. noch nicht beendeter Baumaßnahmen zu einer deutlichen Verringerung der Ausgabesummen. Zum Haushaltsausgleich konnte bei gleichzeitiger Rücklagenentnahme von 17.000 € (Erstattung Bürgerdarlehen Windpark Schonungen der ÜZ Mainfranken) eine Rücklagenzuführung von 2.105.533,25 € durchgeführt werden, womit sich diese auf 2.472.343,43€ erhöhte. Die im Haushalt 2022 eingeplante und in Anspruch genommene Kreditaufnahme in Höhe von 250.000 € führte bei planmäßig vollzogener Tilgung i. H. v. 450.266,79 € zum 31.12.2021 zum gemeindlichen Schuldenstand (ohne anteilige Schulden bei Schulverbänden) von 1.242.592,88 €.
Neuregelung der Hallengebührenordnung für das Freizeitzentrum
Die aktuelle Gebührenordnung für das Freizeitzentrum ist aus dem Jahr 2011. Letzte Preisanpassung war im Jahr 2007. Aufgrund der ständig gestiegenen Defizite und auch der aktuellen hohen Teuerungsrate und steigender Energiepreise besteht dringender Handlungsbedarf zur Anpassung der Hallengebührenordnung.
Nach mehrmaligen intensiven Beratungen im Finanz- und Personalausschuss und im Gemeinderat sowie nach einem Informationsaustausch mit Vereinsvorsitzenden wurde der Entwurf der neuen Gebührenordnung vom Gemeinderat einstimmig beschlossen Die Neuregelung wurde schon vorab auf der Homepage veröffentlicht, um den Vereinen Gelegenheit zur rechtzeitigen Durchsicht zu geben. Sie tritt am 01.04.2023 in Kraft.
Antrag auf Kostenerlass für einen Feuerwehreinsatz
Am 05.06.2021 wurde die Freiwillige Feuerwehr Hergolshausen wegen eines unter Wasser stehenden Kellers zum Sportheim des DJK Hergolshausen e. V. in der Kastanienstr. 9 gerufen. Der Einsatz der Feuerwehr ist als technische Hilfeleistung nach Art. 28 BayFwG kostenmäßig abzurechnen. Die DJK Hergolshausen hat im Zuge des Anhörungsverfahrens einen Antrag auf vollständigen Erlass der Kosten gestellt. Aufgrund der rechtlichen Situation kann ein Erlass jedoch nicht rechtmäßig ausgesprochen werden. Da der Verein durch das Schadenereignis weitere hohe finanzielle Belastungen zu tragen hatte, wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, einen Zuschuss in gleicher Höhe in Erwägung zu ziehen. Dies wurde vom Gemeinderat als eine gute Lösung zur Unterstützung des Vereins bei gleichzeitigem gesetzeskonformem Vollzug der Kostenanforderung angesehen. Somit gewährt die Gemeinde Waigolshausen einen außerordentlichen Zuschuss in Höhe der anzufordernden Kosten von 546,24 €.
Information zur Schöffenwahl
Der Gemeinderat wurde über die in diesem Jahr stattfindende Wahl der Schöffen für die Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern für die Amtsperiode 2024 bis 2028 informiert. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Für den Bereich der Gemeinde Waigolshausen sind sechs Schöffenvorschläge in die Vorschlagsliste aufzunehmen. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Interessierte Bürger sind aufgerufen sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Sie können Ihre Vorschläge bis zum 21. April 2023 schriftlich an die Gemeinde Waigolshausen einreichen. Über die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Gemeinde Waigolshausen entscheidet dann der Gemeinderat.
Straßenbeleuchtung ist auf LED-Lampen umgestellt
Die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Lampen wurde vom Bauhofpersonal in Eigenregie in allen drei Gemeindeteilen schnell und ohne besondere Vorkommnisse durchgeführt. 1. Bgm. Zeißner sprach hierfür ein großes Lob aus, da damit die Kosteneinsparung laufender Stromkosten bereits jetzt greife. Die von der Finanzverwaltung entsprechend beantragte Reduzierung der Abschlagszahlungen wurde bereits von der ÜZ Mainfranken umgesetzt.
Einführung eines Ratsinformationssystems
Die Verwaltung und der erste Bürgermeister haben sich in den vergangenen Monaten intensiv mit der Einführung eines Ratsinformationssystems beschäftigt und den entsprechenden Auftrag vergeben. Mit diesem System ist es künftig unter anderem möglich, dem Gemeinderat die für die Sitzungen benötigten Unterlagen in digitaler Form zu Verfügung zu stellen. Der Gemeinderat sprach sich in seiner Sitzung einstimmig dafür aus, dem Gemeinderatsmitgliedern für die erstmalige Beschaffung entsprechender Endgeräte (Tablets oder Notebooks) einen Zuschuss von 250,00 € zu bewilligen.
1. Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Aufgrund der weiteren Entwicklung der Rechtsprechung wurde die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren an die aktuelle Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages angepasst. Die Bekanntmachung der Änderungssatzung erfolgt an anderer Stelle in diesem Nachrichtenblatt.
Antrag der Helfer vor Ort - Finanzierung neues Fahrzeug
Die Helfer-vor-Ort-Gruppe Schwanfeld des Bayerischen Roten Kreuzes leistet ihren Dienst für die Gemeinden Schwanfeld, Waigolshausen und Wipfeld seit 2018. Alleine im Jahr 2022 fuhren die HvO über 200 Einsätze. Finanziert wird die Ersthelfergruppe ausschließlich über den BRK-Kreisverband Schweinfurt. Dieser trägt die Kosten wie z. B. für Ausbildungen, Einsatzkleidung, Verbrauchsmaterial und vor allem die Kosten für den Fahrzeugunterhalt. Die Besetzung der Ersthelfergruppen wird ausschließlich mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern geleistet. Zum Ende des Jahres muss ein neues Fahrzeug angeschafft werden, da dies die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Um die Finanzierung des Fahrzeuges sicherzustellen bewilligte der Gemeinderat der Ortsgruppe einen Investitionszuschuss von jeweils 1,50 Euro/Einwohner verteilt auf die Haushaltsjahre 2023, 2024 und 2025 unter der Bedingung, dass dieses Fahrzeug mindestens 10 Jahre im Bereich der Gemeinde Waigolshausen für die Leistung der Ersthelfer eingesetzt wird. Sollte dies nicht mehr zutreffen, ist der Zuschuss anteilig zurückzuzahlen.
Sanierung von Wasserleitungen
Der Vorsitzende informierte in der Gemeinderatssitzung vom 23.03.2023, dass die Rhön-Maintal-Gruppe ab Kalenderwoche 13 mit der Sanierung der Wasserleitungen im Bereich Bergstraße und Friedenstraße in Theilheim beginnen wird. Die betroffenen Anwohner wurden von der RMG mittels Wurfzetteln über die Maßnahme informiert. Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis Mitte August an. In diesem Zusammenhang bitten wir zur Vermeidung von Unfällen und sonstigen Zwischenfällen um gegenseitige Rücksichtnahme und ein gutes Zusammenwirken zwischen den Anwohnern und der bauausführenden Firma Bindrum. Wir bitten auch dafür Sorge zu tragen, dass ausreichender Abstand zu den Baumaschinen und den Baugräben gehalten wird und insbesondere die Kinder auch auf die hiermit sich ergebenden Gefahren hingewiesen werden.
Am Samstag, den 22. April 2023, wird ein Probealarm durch die Integrierte Leitstelle (ILS) Schweinfurt vorgenommen. Die Alarmauslösung erfolgt zwischen 11:45 und 12:00 Uhr.
Bis 1. April bietet die Abfallberatung eine Kompostaktion an, bei der sich Bürgerinnen und Bürger mit gütegesichertem „Qualitätskompost Schweinfurter Land“ eindecken können
Wenn der Winter sich verabschiedet und die bunten Frühlingsblüher hervorkommen, beginnt die Vorbereitung der neuen Gartensaison. Bevor es losgehen kann mit Säen und Bepflanzen, ist es sehr wichtig, den Boden in den Beeten gut vorzubereiten.
Hervorragend geeignet sowohl zur Bodenverbesserung als auch zur Langzeitdüngung ist Kompost. Wenn der im eigenen Garten hergestellte Kompost nicht ausreicht, kann auf den vom Landkreis Schweinfurt erzeugten gütegesicherten „Qualitätskompost Schweinfurter Land“ zurückgegriffen werden.
Diesen bietet der Landkreis Schweinfurt zu Beginn der Gartensaison bis 1. April 2023 an seinen beiden Kompostanlagen zu folgenden Konditionen an:
| • PKW-Ladung (bis 160 Liter) | 1,00 € |
| • PKW-Hänger (bis 750 kg): | 5,00 € |
Der Kompost ist erhältlich auf beiden Anlagen des Landkreises:
Der Wertstoffhof am Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle (Tel. 09721 388544-0) ist geöffnet
von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr, am Donnerstag (März bis Oktober) sogar bis 18 Uhr, und jeden Samstag von 8 bis 13 Uhr.
An der Kompostanlage Gerolzhofen (Tel. 09721 388544-56) sind die Mitarbeitenden jeweils am
Montag von 13 bis 16 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr und am Samstag, 1. April, von 8 bis 12 Uhr für Sie da.
Faltblätter mit Informationen zur Kompostanwendung gibt es an den beiden Anlagen, bei vielen Gemeinden und auch bei der Abfallberatung im Landratsamt (Infos unter Telefon 09721 55-546).
Ergänzend werden an beiden Anlagen Mutterboden und Rindenmulch (jeweils lose) angeboten. Am Wertstoffhof Rothmühle gibt es außerdem „Unterfränkische Premium-Erden“ (in Säcken) zu kaufen.
Übrigens: Für Landwirte gibt es ganzjährig Vorbestellmöglichkeiten und Großmengenrabatt. Bitte melden Sie sich hierzu bei Herrn Schmitt, Telefon 09721 388544-53.
Die Abfallberatung aus dem Landratsamt wünscht viel Freude und Erfolg im Gartenjahr 2023.
Betriebe können sich weiterhin registrieren
Anmeldungen noch bis zum 21. April möglich
Viele Ausbildungsbetriebe haben schon die Möglichkeit genutzt, sich mit ihrem Ausbildungs- und dualen Studienangebot im diesjährigen Ausbildungskatalog der Region Schweinfurt zu präsentieren.
Interessierte Betriebe können sich weiterhin bis zum 21. April 2023 unter www.ausbildungskompass.de anmelden, um ihre Stellen für das Ausbildungsjahr 2024 zu platzieren. Durch die Veröffentlichung des jeweiligen Unternehmens im Ausbildungskompass können junge Menschen auf Ausbildungs- und dualen Studienangebote sowie Ferienjobs und Praktika aufmerksam gemacht werden. Neben der Printausgabe sind die Ausbildungsangebote auch über die Online-Suche unter www.ausbildungskompass.de auffindbar und dadurch für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger noch sichtbarer.
Die Broschüre wird im Juni 2023 direkt an die Schulen in Stadt und Landkreis Schweinfurt verteilt. In diesem Katalog werden alle Ausbildungsmöglichkeiten in der Region anschaulich erklärt und durch die Adressen und Ansprechpartner der jeweiligen Praktika- und Lehrstellenbetriebe vervollständigt. Auch das duale Studium und Angebote zum Freiwilligendienst finden Berücksichtigung.
Der Eintrag kostet für Unternehmen 65 EUR zzgl. UST für jeden Ausbildungsberuf. Praktika und Ferienjobs können im Zusammenhang mit einer Buchung kostenfrei veröffentlicht werden.
Eine Anmeldung ist möglich über www.ausbildungskompass.de.
Altpapier-Bündelsammlung: Landkreis erhöht die Vergütung für Vereine um über 70 Prozent
Seit Anfang des Jahres haben Vereine die Möglichkeit, neue Verträge für Altpapiersammlungen abzuschließen und deutlich mehr Geld zu erhalten
Wegen des Anstiegs der Energie- und Treibstoffkosten hat Landrat Florian Töpper entschieden, dass Vereine und andere Organisationen, die sich an der Altpapier-Bündelsammlung des Landkreises Schweinfurt beteiligen, eine wesentlich höhere Vergütung für ihre Tätigkeit erhalten sollen.
Seit Anfang dieses Jahres besteht die Möglichkeit, neue Verträge für die seit über 30 Jahren stattfindende Bündelsammlung abzuschließen. Damit erhöht sich die Vergütung für die Sammler um fast 72 Prozent von vormals 70 Euro pro Tonne auf 120 Euro pro Tonne (brutto).
„Die Altpapiersammlung durch Vereine ist ein wichtiger Bestandteil unseres Abfallwirtschaftskonzepts. Mit dem erhöhten Vergütungssatz haben wir eine Möglichkeit geschaffen, die gestiegenen Energiekosten abzufedern und die Sammlungen für die Beteiligten weiterhin planbar und attraktiv zu gestalten“, erklärt Landrat Florian Töpper.
Durch ihre Beteiligung an der Bündelsammlung leisten Vereine und andere Organisationen einen wichtigen Beitrag zur haushaltsnahen Sammlung von Altpapier. Um in den Genuss der erhöhten Sammelvergütung zu kommen, ist der Abschluss einer neuen Vereinbarung mit dem Landkreis Schweinfurt erforderlich. Weitere Fragen hierzu beantwortet Ulrike Brand, Telefon 09721 55-595, vom Sachgebiet Abfallwirtschaft.
Niederwerrn - Anfang März freuten sich die Gäste aus den AWO Tagespflegen in Werneck, Schonungen, Niederwerrn und Schwebheim über einen gemeinsamen Ausflug in das Seniorenzentrum Niederwerrn. Alfred Büttner trat dort mit seinem Korbtheater mit der „Aktion Herbstsonne“ auf.
Vorgeführt wurde das Stück „Es ist nie zu spät - Liebe im Alter“. Büttners Korbtheater ist eine Bühne aus Weide mit kleinen Handpuppen. Die „Aktion Herbstsonne“ wurde von ihm speziell für Senior*innen ins Leben gerufen. Hierbei bietet er drei verschiedene Theaterstücke an, die sich thematisch auf das Leben im höheren Alter beziehen.
Um sich das Theaterstück anzusehen, machten sich die Gäste und Mitarbeitende aus fünf AWO-Tagespflegen im Schweinfurter Raum (Niederwerrn, Werneck, Schonungen, Schwebheim) auf den Weg ins AWO Seniorenzentrum Niederwerrn. Organisiert wurde der Ausflug von Tatjana Sammeth, der Pflegedienstleiterin der AWO Tagespflege Werntal. „Die Senior*innen genossen den Tag sichtlich und hatten große Freude an dem Theaterstück mit dem Titel ‚Es ist nie zu spät - Liebe im Alter‘“, berichtet Sammeth. Es erzählt eine Geschichte aus einem Altenheim, die von Einsamkeit, Herzschmerz und letztendlich aber doch von der großen Liebe handelt. Es soll den Senior*innen Hoffnung machen und die Angst vor dem Alleinsein nehmen. „Es wurde viel gelacht und die Tagespflegegäste werden sich bestimmt noch lange an diesen schönen Ausflug erinnern.“
„In allen unseren 13 Tagespflegen bieten wir den Gästen regelmäßig Ausflüge an. Somit tragen wir dazu bei, dass die Senior*innen - trotz Pflegebedürftigkeit - am gesellschaftlichen Leben teilhaben können“, erläutert Ulrike Hahn, Bereichsleiterin Senioren und Reha beim AWO Bezirksverband Unterfranken.
Alle Informationen rund um das Tagespflege-Angebot finden Sie auf der Homepage der AWO Unterfranken: www.awo-unterfranken.de. Die Ansprechpartner*innen aus den sechs Schweinfurter AWO Tagespflegen, darunter Schwebheim, Niederwerrn, Werneck, Schonungen, Dittelbrunn und Gerolzhofen, stehen bei Fragen gerne zur Verfügung. „Interessierten bieten wir auch die Möglichkeit unsere Tagespflegen ganz unverbindlich bei einem kostenlosen Schnuppertag kennenzulernen“, ergänzt Hahn.
Das Wehrbereichskommando gibt bekannt, dass am 06. und 15. April 2023 Manöverübungen im Landkreis Schweinfurt abgehalten werden. In welchem Umfang der Gemeindebereich betroffen sein wird, ist derzeit nicht bekannt. Grundsätzlich gilt, dass sich die Bevölkerung von den übenden Truppen fernhalten sollte und insbesondere keine Behinderungen erfolgen dürfen. Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die Kinder auf Gefahren, insbesondere über den Umgang mit Fundmunition, hinzuweisen. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf von Übungsmunition/Munition oder Teile davon, ist verboten und strafbar.
Fast 3000 Menschen engagieren sich ehrenamtlich beim WEISSEN RING, Deutsch-lands größter Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer. In unserer Freizeit kümmern wir uns um die Belange der Betroffenen. Wir sind für sie da, unterstützen sie bei Terminen bei der Polizei oder Gericht und vermitteln Kontakte wie beispielsweise therapeutische Anlaufstellen. Jedes Jahr helfen wir mit dieser Arbeit einer fünfstelligen Zahl an Betroffenen. Die Bedeutung des Ehrenamts möchte der WEISSE RING in diesem Jahr am 22. März dem „Tag der Kriminalopfer“, besonders hervorheben.
„Ohne unsere Arbeit als Ehrenamtliche wäre die Opferhilfe in dieser Form nicht möglich.
Der WEISSE RING könnte ohne all diese Menschen nicht existieren,“ sagt Außenstellenleiterin Wiltrud Werner.
Wir sind dankbar, dass wir auch bei uns in Schweinfurt motivierte Menschen haben, die tagtäglich engagierte Arbeit leisten und sich mit schweren Taten, wie häusliche Gewalt, Vergewaltigung, Stalking etc. auseinandersetzen“
Unser Ehrenamt ist vielseitig: Neben der klassischen Opferhilfe befassen wir uns auch mit Kriminalprävention.
In allen Bereichen werden die Ehrenamtlichen von der WEISSEN RING-Akademie professionell ausgebildet u. auf Einsätze vorbereitet.
Weil das Ehrenamt so wichtig ist, ist es in diesem Jahr zu unserem Jahresthema geworden.
Seit 1991 macht der WEISSE RING mit dem Tag der Kriminalitätsopfer alljährlich am 22. März auf Menschen aufmerksam, die durch Kriminalität und Gewalt geschädigt wurden. Er soll das Bewusstsein für Opferbelange in Deutschland stärken.
Eine neue Herausforderung sind die vielen Großereignisse, wie das Attentat am Breitscheidplatz in Berlin oder der Messerangriff in Würzburg, wo der WEISSE RING unzählige Opfer betreute.
Wiltrud Werner
Außenstellenleiterin des
WEISSEN RING
Schweinfurt Stadt und Kreis
Der Markt Werneck und die Gemeinde Waigolshausen werden in Zusammenarbeit mit dem Kolping-Bildungszentrum-Schweinfurt auch im Jahr 2023 eine Ferienbetreuung für Schulkinder 1. - 4. Klasse, in Ausnahmefällen nach Absprache auch für Schulkinder 5. + 6. Klasse, anbieten. Das Angebot findet zu folgenden Terminen statt:
| Ostern: | 03.04. - 06.04.2023 |
| Pfingsten: | 30.05. - 02.06.2023 |
| Sommer 1: | 28.08. - 01.09.2023 |
| Sommer 2: | 04.09. - 08.09.2023 |
Sie finden den Anmeldeflyer, auf der Homepage des Marktes Werneck www.werneck.de und auf der Homepage der Grundschule Werneck www.grundschule-werneck.de
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau König, Tel. 22-9, janine.koenig@werneck.de.
Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort bis zum 18. April für den Termin anmelden
Die nächste Bürgersprechstunde von Landrat Florian Töpper findet am Donnerstag, 27. April 2023, von 10 bis 12 Uhr in seinem Dienstzimmer im 3. Stock im Landratsamt Schweinfurt, Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt, statt.
Um den Ablauf der Sprechstunde besser koordinieren zu können, ist eine Anmeldung bis spätestens 18. April 2023 erforderlich. Dabei sollte das zu besprechende Thema kurz angegeben werden. Die Anmeldung ist möglich über das Vorzimmer des Landrats unter der Telefonnummer 09721 55-601 oder ab sofort auch online unter https://landkreis-schweinfurt.de/termin-buergersprechstunde.
Die darauffolgende Bürgersprechstunde findet voraussichtlich am Donnerstag, 25. Mai 2023, von 10 bis 12 Uhr statt.
Weitere Informationen zur Bürgersprechstunde finden Bürgerinnen und Bürger unter www.landkreis-schweinfurt.de/buergersprechstunde
Kommunale Jugendarbeit und Familienbildung bieten wieder vielfältige Tagesseminare für Eltern mit Kinderbetreuung an. Anmeldung ab sofort möglich
Der Landkreis Schweinfurt bietet wieder vielfältige Tagesseminare für Eltern mit Kindern an - vom Babyalter bis zur Pubertät. Je nach Alter und Thema können sich Eltern bei Fachreferenten an den Samstagen, 29. April, 6. Mai, 24. Juni oder 1. Juli 2023 zu verschiedenen Schwerpunkten wie Entwicklung und Erziehung, Kinderpflege, Erste Hilfe am Kind, Ernährung, Übergang zum Kindergarten und Schule bis hin zu Pubertät und Kommunikation informieren.
Die Tageseminare finden jeweils von 9 bis 16 Uhr im Karl-Beck-Haus in Reichmannshausen statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 15 Euro pro Erwachsenen, inklusive Mittagessen und Kinderbetreuung bei allen Seminaren.
Nähere Informationen und Anmeldungen sind ab sofort bei der Kommunalen Jugendarbeit im Landratsamt Schweinfurt unter der Telefonnummer 09721 55-519 oder per E-Mail an koja@lrasw.de möglich. Darüber hinaus finden Interessierte über den digitalen Familienwegweiser des Landkreises Schweinfurt unter www.familie-sw.de alles rund um die Tagesseminare und weitere neue Veranstaltungen.
Das erste Seminar „Eltern-Check I“ richtet sich an Eltern mit Babys und Kleinkindern bis drei Jahren und findet am Samstag, 29. April 2023, statt. Neben entwicklungsspezifischen Aspekten geht es bei der Erziehung insbesondere um das Setzen von Grenzen, spezifisch nach Alter der Kinder. Die Themen Geschwisterstreit, Ängste und das kindliche Spiel runden diese Einheit ab.
Unter dem Motto „Rund um‘s Kind“ wird alles Wichtige zur Pflege von Babys und Kleinkindern angesprochen. Hierzu gehören sowohl praktische Pflegetipps als auch Informationen zu Ernährung, Schnuller-Entwöhnung oder Schlafen.
Abschließend wird bei der Ersten Hilfe am Kind der Umgang mit Notfallsituationen wie Atemnot, Fieberkrämpfe, Verbrennungen oder Vergiftungen an Puppen aufgezeigt. Ergänzend werden Anregungen zur Unfallvermeidung mit auf den Weg gegeben.
Für Eltern mit Kindern von drei bis sechs Jahren wird der „Eltern-Check II“ am Samstag, 6. Mai 2023, angeboten. Neben den Besonderheiten dieser Entwicklungsphase geht es auch darum, altersspezifische Grenzen zu setzen. Des Weiteren werden die Themen Abnabelungsängste, Geschwisterstreit und das kindliche Spiel beleuchtet. Beim Thema „Fit in den Tag“ geht es um vielseitige Anregungen zu einer gesunden, kindgerechten Ernährung, Essensprobleme, Tipps für die Zubereitung von Pausenbroten und ebenso um das Thema Naschen. Beim Thema Übergang vom Kindergarten- zum Schulkind wird insbesondere der Spagat zwischen Förderung und Überforderung, der Umgang mit Ängsten, Schultests und vieles mehr beleuchtet.
Das dritte Seminar in dieser Reihe, der „Eltern-Check III“ am Samstag, 24. Juni 2023, richtet sich an Eltern mit Kindern von sechs bis elf Jahren. In der sogenannten Vorpubertät sind dem Alter angemessene Grenzen in der Erziehung nicht wegzudenken, doch auch der Umgang mit Nörgeleien, Stimmungsschwankungen und sonstigen Meinungsverschiedenheiten wird thematisiert. Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt liegt auf der Medienerziehung. Die Eltern erhalten nützliche Tipps für den Umgang mit Fernseher, Computer oder Handy. Außerdem werden spezielle Fragen zu Internet, PC- und Konsolenspielen, Chatten sowie Filter- und Sperrmöglichkeiten, Apps, Facebook und Co. vertieft besprochen.
Das letzte Tagesseminar in dieser Veranstaltungsreihe, der „Eltern-Check IV“, richtet sich am Samstag, 1. Juli 2023, an Eltern mit Kindern ab elf Jahren. In dieser Entwicklungsphase spielt die Pubertät in seiner ganzen Ausprägung eine große Rolle. Typische Entwicklungsschritte und mögliche Grenzsetzungen mit Aspekten des Jugendschutzes werden beleuchtet. Außerdem steht die körperliche Entwicklung von Mädchen und Jungen mit all den dazugehörigen Fragestellungen und Problemen im Blickpunkt. Anschließend ist Zeit für ganz alltagspraktische Übungen einer gelingenden Kommunikation. Es wird praktisch vermittelt, wie man gemeinsam im Gespräch bleiben und einen positiven Zugang zum Heranwachsenden schaffen kann, um auch in Zukunft im Dialog zu bleiben.
Interesse an einem krisensicheren Arbeitsplatz und einer interessanten, abwechslungsreichen Tätigkeit?
Dann sind Sie beim Finanzamt Schweinfurt genau richtig!
Beim 1. Ausbildungstag des Finanzamts Schweinfurt am Mittwoch, den 12.04.2023 von 9 - 14 Uhr informieren wir Sie gerne
Wir erwarten Sie im Servicezentrum des Finanzamts in der Schrammstr. 3 in Schweinfurt. Unsere Auszubildenden nehmen Sie dort in Empfang und begleiten Sie zu den Info-Ständen. Sie erfahren aus erster Hand, was es heißt, eine Ausbildung zur Finanzwirtin/zum Finanzwirt oder ein duales Studium zur Dipl. Finanzwirtin/zum Dipl. Finanzwirt zu absolvieren.
Auszubildende der 2. Qualifikationsebene und Studierende der 3. Qualifikationsebene stellen Ihnen sowohl die praktische Ausbildung bei uns im Haus als auch die theoretische Ausbildung an der Landes-finanzschule in Ansbach bzw. der Hochschule für den öffentlichen Dienst - Fachbereich Finanzwesen - in Herrsching vor.
Für Ihre Fragen haben nicht nur unsere Auszubildenden sondern auch wir, die Ausbildungsleiterinnen beim Finanzamt Schweinfurt, ein offenes Ohr.
Der Weg in den öffentlichen Dienst führt nur über ein zentrales Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses (www.lpa.bayern.de). Die Anmeldung für Ausbildungsplätze 2024 in der 2. Qualifikationsebene ist bereits seit 1. Feb. 2023, für das duale Studium in der 3. Qualifikationsebene seit 15. März 2023 möglich.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Für weitere Fragen können Sie sich an gerne an die Ausbildungsleiterinnen Frau Bayer (Tel. Nr. 09721 2911-2080) und Frau Schmitt (Tel. Nr. 09721 2911-2270) wenden.
Pfingsten an der Ostsee mit dem Kreisjugendring Schweinfurt
Der Kreisjugendring Schweinfurt bietet vom 27.05. - 03.06.2023 eine Ferienfreizeit an der Ostsee an. Mitfahren dürfen alle von 14 - 17 Jahren. Die Kosten betragen 240,00 € inkl. Busfahrt, Unterkunft, Vollverpflegung, Betreuung und Aktivitäten. Von unserem Camp bis zum Strand sind es gerade mal 250 m. Untergebracht sind wir in komfortablen Steilwandzelten, die mit Feldbetten inkl. Lattenrost und Matratze ausgestattet sind. Anmeldungen sind ab sofort unter www.kjr-sw.de möglich. Sollten Sie Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen in der Geschäftsstelle unter 09721 6462033 gerne zur Verfügung!
Ab sofort wieder vier brandneue E-Bikes zum Ausleihen in der Tourist-Information Schweinfurt 360° und neue Broschüren zum Radfahren!
SCHWEINFURT STADT UND LAND
Die Tourist-Information Schweinfurt 360° startet in die Radsaison 2023 - mit neuen Tourentipps und dem bewährten Verleihservice von E-Bikes.
Pünktlich zum Frühlingsbeginn haben die Schweinfurter Touristiker eine neue kostenlose Broschüre „LOSRADELN | ausgewählte Radtouren“ aufgelegt. Sieben Touren durch die unterschiedlichsten Regionen des Landkreises Schweinfurt werden vorgestellt. Sowohl für den genussorientierten Radfahrer, den durchtrainierten Graveler und Mountainbiker oder für die E-Bike-Fahrer sind Vorschläge für Rundtouren enthalten.
Klassisch ist der Main-Radweg der beliebteste Radweg in der ganzen Region, aber das dichte und gut ausgeschilderte Radwegenetz rund um Schweinfurt bietet ideale Möglichkeiten auch für Touren auf weniger befahrenen Radwegen.
Von einer Graveltour rund um den Ellertshäuser See, einer E-Bike oder Mountain-Bike-Tour rund um die Stollburg bis hin zur Tagestour „Balthasar Neumann“ im Oberen Werntal sind alle Strecken in der neuen Broschüre detailliert beschrieben und in einer Karte eingezeichnet. Höhenprofile, eine Schätzung wie lange für die Tour einzuplanen ist oder Tipps für Umfahrungen von Steigungen rund den Service für die Radfahrer ab.
Die Karte ist kostenlos in der Tourist-Information Schweinfurt 360° (Markt 1, Rathaus Schweinfurt; Telefon 09721 513600) erhältlich. Als Ergänzung bietet die Tourist-Information vor Ort zahlreiches ausführliches Kartenmaterial an.
Wer mag, kann auf den Touren gleich ein neues E-Bike testen. Ab dem 1. April bis Ende Oktober verleiht die Tourist-Information Schweinfurt 360° vier hochwertige E-Bikes der SINUS-Linie vom lokal ansässigen Fahrradhersteller WINORA-Group.
Die aktuellen Ergebnisse der jährlichen Radreiseanalyse des Fahrradclubs ADFC zeigen, dass zwei Drittel (67,9 Prozent) der Menschen in Deutschland das Rad für Ausflüge und Reisen nutzen. Dazu kommen insgesamt 445 Millionen Tagesausflüge, im Schnitt 12 Ausflüge pro Person. Das belegt deutlich, dass das Rad als umweltfreundliches Verkehrsmittel in der Freizeit immer beliebter wird.
„Nicht nur Gäste nutzen unseren Verleihservice gerne: sie lassen ihr Auto stehen und entdecken umweltfreundlich die Region. Auch viele Einheimische kommen zu uns, die das E-Bike einfach mal testen möchten. Einige sind Wiederholungstäter und so begeistert, dass Sie künftig das Rad stärker in den Alltag einbauen. Dass wir mit unserem Verleih einen Umweltbeitrag leisten, ist für uns gleich ein doppelter Gewinn“, freut sich Christoph Schmitz, der Geschäftsleiter der Tourist-Information Schweinfurt 360°.
Wie können die Räder ausgeliehen werden, zu welchem Preis und welche Touren sind zu empfehlen? Ganz einfach: Auf der Homepage schweinfurt360.de finden sich zahlreiche Informationen rund um das Thema Rad oder in der Broschüre „FAHRSPASS | E-BIKE“. Daneben können die E-Bikes der Tourist-Information online angefragt und reserviert werden. Ebenso lassen sich die täglichen Kapazitäten in Echtzeit abrufen, um zu sehen, ob noch Räder am gewünschten Termin verfügbar sind.
QR Code E-Bikes Ausleihen
https://tourismus.schweinfurt.de/buchen/erlebnisse-buchen/index.html#/erlebnisse
QR-Code Unsere-schönsten-Themenradwege
Montag: ganztags geschlossen
Dienstag: 07:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr
Eine persönliche Vorsprache in allen Bereichen des Rathauses ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem entsprechenden Ansprechpartner möglich.
| Gemeindeverwaltung: | |
| Telefon: | 09722 9111-0 |
| Fax: | 09722 9111-20 |
| e-mail-Adresse: | gemeinde@waigolshausen.de |
| 1. Bgm. Christian Zeißner | |
| Telefon: | 09722 9111-13 |
| e-mail-Adresse: buergermeister@waigolshausen.de | |
| Termine mit 1. Bürgermeister Christian Zeißner bitte vorher telefonisch vereinbaren. | |
| Thomas Drescher | |
| Telefon: | 09722 9111-15 |
| e-mail-Adresse: | thomas.drescher@waigolshausen.de |
| Alexander Hilbig | |
| Telefon: | 09722 9111-11 |
| e-mail-Adresse: | alexander.hilbig@waigolshausen.de |
| Josef Zeißner | |
| Telefon: | 09722 9111-14 |
| e-mail-Adresse: | josef.zeissner@waigolshausen.de |
| Klaus Bärtl | |
| Telefon: | 09722 9111-18 |
| e-mail-Adresse: klaus.baertl@waigolshausen.de | |
| Annette Gößmann-Öser | |
| Telefon: | 09722 9111-19 |
| e-mail-Adresse: | annette.goessmann-oeser@waigolshausen.de |
| Tanja Mauder | |
| Telefon: | 09722 9111-21 |
| e-mail-Adresse: | tanja.mauder@waigolshausen.de |
| Bauhof Waigolshausen | |
| Tel.: | 09722 944294 |
| e-mail-Adresse: | bauhof@waigolshausen.de |
| Freizeitzentrum, Jahnstr. | Tel.: 1318 |
| Kegelbahn im FZZ | Tel.: 1272 |
| Grundschule Werneck | Tel.: 94904-0 |
| Mittelschule Werneck | Tel.: 949030 |
| Schulverband Schwanfeld | Tel.: 09384 973055 |
| Kindergarten Waigolshausen | Tel.: 8803 |
| Kindergarten Hergolshausen | Tel.: 7515 |
| Kindergarten Theilheim | Tel.: 09384 1810 |
| Landratsamt Schweinfurt | Tel.: 09721 55-0 |
Bei Problemen mit Gas, Wasser und Strom sind folgende Stellen zu verständigen:
Gas
Gasversorgung Unterfranken GmbH
Tel.: 0931 275588
www.gasuf.de
Wasser
Rhön-Maintal-Wasserversorgung
Tel.: 09725 700-0
www.rmg-poppenhausen.de
Strom
ÜZ Mainfranken
Tel.: 09382 604-0
www.uez.de