Titel Logo
Nachrichtenblatt der Gemeinde Waigolshausen
Ausgabe 3/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Amtlicher Teil

Bild: (von links): Kreisbrandrat Holger Strunk, ÖEL Ralf Weippert, Landrat Florian Töpper, Sonja Weidinger (Abteilungsleiterin Öffentliche Sicherheit und Ordnung) und Florian Zippel (Arbeitsbereichsleiter Katastrophenschutz und Feuerwehrwesen). Foto: Andreas Lösch/Landratsamt Schweinfurt

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

sehr geehrte Leserinnen und Leser,

ich kann mir nur meine Augen reiben, wenn ich sehe, mit welchen Summen in der Bundespolitik umgegangen wird. Viele Millionen Euro werden dringend benötigt, um unseren Staat zukunftsfähig aufzustellen. Mit einer Grundgesetzänderung in der vergangenen Woche wurden die Weichen dazu gestellt. Ich hoffe sehr, dass in den kommenden Koalitionsverhandlungen verantwortungsbewusst, im Sinne unserer Nachkommen, mit diesen Summen umgegangen wird. Ja, wir brauchen Investitionen, aber nicht um jeden Preis darf Geld ausgegeben werden.

In unserer Gemeinde stehen in den nächsten Wochen die Haushaltsberatungen an. Hier werden die Gemeinderäte, in einem wesentlich kleineren Umfang, die Grundlage für unsere Gemeindeausgaben aufstellen. Die kommunalen Pflichtaufgaben werden der Grundstock sein und dann kommen die dringend benötigten Ausgaben. Welchen weiteren Gestaltungsspielraum wir in unseren Gemeindehaushalt noch erarbeiten können, wird der Gemeinderat intensiv diskutieren, um so viel Erwartungen als möglich abzudecken.

Am 8. März 2026 finden die nächsten Kommunalwahlen statt. Das Bürgermeisteramt, der Gemeinderat und das Landkreisgremium inkl. dessen Vorsitz wird gewählt. In der Sitzung des Gemeinderates vom 20.03.2025 hat der Gemeinderat hierzu eine richtungsweisende Entscheidung für die Gemeinde getroffen. Mit einer großen Mehrheit hat das Gremium die Rechtsstellung des Bürgermeisters neu festgelegt. Ab der nächsten Amtszeit wird das Amt des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin hauptamtlich sein. Damit einhergehend ist, dass dann der kommende Bürgermeister/die kommende Bürgermeisterin hauptberuflich und ständig für die Gemeinde vor Ort im Rathaus tätig sein kann. Die Kraft des Amtes kann sich voll und ganz auf die Gemeinde konzentrieren.

Ein größeres Projekt wird seinen Abschluss finden. Der Geh-, Rad- und Wirtschaftsweg sowie die dann mit neuer Asphaltschicht versehene St 2270 zwischen Hergolshausen und Theilheim wird am 17.04.2025 neu eröffnet und für den Verkehr freigegeben. Dies wollen wir mit einer kleinen Einweihung für unsere Bürgerinnen und Bürger feiern. Ab 11 Uhr werden die Verantwortlichen kurze Begrüßungsworte finden, um dann die Straße offiziell zu eröffnen und allen die Möglichkeit zu geben, diese wieder zu befahren. Für Getränke und Speisen ist gesorgt.

Nichts Neues (Stand 23.03.2025) gibt es wieder mal beim Glasfaserausbau zu berichten. Die ausführende Firma bekommt aktuell keine Bauarbeiter herbei, die die Arbeiten ausführen sollen. In intensiven Gesprächen versuchen wir hier das Thema zu beschleunigen, indem wir die zugehörigen Arbeiten unterstützen.

Der Spielplatz in Hergolshausen wird ab der 13. KW weiterbearbeitet. Dies wurde uns vom Amt für Ländliche Entwicklung mitgeteilt. Wir hoffen sehr, dass dieses Projekt schnellstmöglich abgeschlossen werden kann. Ich werde Sie auf dem Laufenden halten, insbesondere mit der Information über die geplante Fertigstellung und Einweihung des Spielplatzes.

Eine große Veranstaltung steht gleich am 5. April an: Die Hergolshäuser Musikanten feiern ein Jubiläum, 50 + 2 Jahre stehen an gefeiert zu werden. Herzlichen Glückwunsch zum Jubiläum und alles Gute für die nächsten Jahrzehnte. Weitere Jahreshauptversammlungen stehen an und am Ende des Monates ist es wieder soweit, man glaubt es kaum wie die Zeit verrinnt, der Maibaum wird in den Gemeindeteile aufgestellt. Allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern vielen Dank für das Engagement nicht nur für dieses Fest, sondern für alle Veranstaltungen, die Sie für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde organisieren und unterstützen.

Liebe Leserinnen und Leser, ich wünsche Ihnen allen schöne Tage, Gottes Segen und bleiben Sie gesund.

Mit sonnigen Grüßen
Christian Zeißner
Erster Bürgermeister

Satzung

zur 2. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

vom 20.03.2025

Die Gemeinde Waigolshausen erlässt aufgrund der Artikel 20 a, 23, 32,33, 34,35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende Satzung zur 2. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts:

§ 1 Änderung

Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 23.05.2014, zuletzt geändert durch die Satzung zur 1. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 20.03.2020, wird wie folgt geändert:

- In § 1 wird das Wort „ehrenamtlich“ gestrichen

- § 4 wird aufgehoben

§ 2 Inkrafttreten

Die 2. Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 01.04.2025 in Kraft.

Waigolshausen, 21.03.2025
gez. Christian Zeißner
Erster Bürgermeister

Aus dem Gemeinderat

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Nichtöffentlichkeit weggefallen sind

Der Gemeinderat Waigolshausen hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 06.02.2025 die Beschlüsse zur Auftragsvergabe für die Lieferung Spielplatzgeräte für den Spielplatz "Obere Honigleite" an die Firma Spielgeräte Maier, Altenmarkt an der Alz) und zur Auftragsvergabe für die Erneuerung der Hardware für das Regenüberlaufbecken (RÜB) Theilheim an die Firma Rünagel, Viereth-Trunstadt) gefasst

Der Gemeinderat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 27.02.2025 über bei der Verwaltung eingegangene Widersprüche gegen die Grundsteuerbescheide entschieden. Seitens der Verwaltung wurden die Bescheide im Vorfeld auf Rechtmäßigkeit überprüft und alle für fehlerfrei erachtet. Im Abhilfeverfahren hat der Gemeinderat zu entscheiden, ob den Widersprüchen abgeholfen wird oder ob die Bescheide aufrechterhalten werden. In allen Fällen hat der Gemeinderat beschlossen, dem Widerspruch nicht abzuhelfen.

Beteiligung am Bauleitverfahren

Als angrenzende Gemeinde wurde die Gemeinde Waigolshausen am Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans "Solarkraftwerk Heidenfeld-Ost", Gemeinde Röthlein, GT Heidenfeld beteiligt. Mit der Aufstellung soll die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Nutzung erneuerbarer Energien für die öffentliche Stromversorgung ermöglicht werden. Außerdem wurde die Gemeinde Waigolshausen erneut am Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans "Holderhecke Nord" mit integriertem Grünordnungsplan und zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bergrheinfeld beteiligt. Bereits in der Sitzung vom 17.09.2024 hatte der Gemeinderat im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung beschlossen keine Stellungnahme abzugeben. Da Belange der Gemeinde Waigolshausen nicht betroffen sind erfolgte in beiden Fällen keine Stellungnahme.

Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-Richtlinie 2.0) durch den Bund

Mit Schreiben vom 14.11.2024 hat die PricewaterhouseCoopers GmbH WPG als Projektträger der Breitbandförderung eine Zuwendung des Bundes für ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Nr. 3.1 der Richtlinie „Förderung zu Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 30.04.2024 zugesagt. Die Fördersumme beläuft sich auf 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, vorläufig 1.706.400 € (vgl. beiliegenden Zuwendungsbescheid). Im Zuwendungsbescheid ist u. a. eine Nebenbestimmung enthalten, nach der die Gesamtfinanzierung des Vorhabens nach § 44 BHO gesichert sein muss. Nachdem die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 noch nicht erlassen ist, bestand lediglich die Möglichkeit, einen Beschluss durch den Gemeinderat zu fassen, wonach die Mittel in den Haushaltsplan bzw. die Finanzplanung ab 2025 aufgenommen werden. Daher beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass die Gemeinde Waigolshausen die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sicherstellt. Weiterhin wurde mit diesem Beschluss bestätigt, dass die für das Projekt erforderlichen Eigenmittel von 284.400 € reserviert werden. Sofern es im Zuge der Ausschreibung zu Kürzungen bei der Finanzierung kommt, wurde der erste Bürgermeister ermächtigt, etwaige angepasste Erklärungen zur Sicherstellung der Finanzierung der Maßnahme, abzugeben. Die erforderlichen Landesmittel sollen, wie in der Ko-Finanzierungsrichtlinie des Freistaates Bayern vorgesehen, beantragt werden, sobald der Zuwendungsbescheid des Bundes auf endgültige Höhe vorliegt.

Anmerkung: Die Gemeinde Waigolshausen wird insgesamt bei einer Förderquote von 90 % landen, die sich zu 60 % aus Bundesmitteln und zu 30 % aus Ko-Finanzierungsmitteln des Freistaates Bayern zusammensetzt.

Förderung bei Renovierungsarbeiten und Erweiterungen bzw. Verbesserungen an Vereinsheimen; Zuschussantrag des TSV Waigolshausen und der der DJK Hergolshausen

Die beiden Vereine TSV Waigolshausen und DJK Hergolshausen haben eine Bezuschussung nach der gemeindlichen Förderrichtlinie „Renovierungsarbeiten, Erweiterungen und Verbesserungen an Vereinsheimen“ beantragt.

Beim TSV Waigolshausen ist die Sanierung eines Nebenraumes, Austausch der Fenster sowie Reparaturen an der Heizung, bei der DJK Hergolshausen sind die Erneuerung der Kühlanlage, die Installation einer PV-Anlage, Verbesserungen im Sanitärbereich, die Erneuerung der Kellertür und des Treppengeländers, der Austausch diverser Lüftungsmotoren sowie sonstige noch zu eruierende Maßnahmen geplant.

Nach der Förderrichtlinie wird grundsätzlich ein Zuschuss in Höhe von 10 % gewährt, falls sich die förderfähigen Kosten auf mindestens 15.000 € belaufen. Es können mehrere Maßnahmen zusammengefasst werden, wenn diese innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren liegen. Der Zuschuss ist grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme(n) bei der Gemeinde zu beantragen. In beiden Fällen stellte der Gemeinderat die Bezuschussung in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten in Aussicht, wobei jedoch im Falle der DJK Hergolshausen eine Förderung der PV-Anlage nicht in Aussicht gestellt wurde.

Antrag der DJK Hergolshausen auf Ergänzung des Pachtvertrags für das Sportgelände

Die DJK Hergolshausen beantragte die Ergänzung des seit 1976 bestehenden Nutzungsvertrags für das Sportgelände. Durch Zusatzvertrag von 1978 wurde die Nutzung um die Fläche östlich des Spielfeldes erweitert. Im dem 1984 speziell für den Bau des Sportheims geschlossenen Pachtvertrag wurde diese Fläche (aus nicht bekannten Gründen) jedoch wieder ganz aus dem Vertragsverhältnis genommen, wobei der Nutzungsvertrag von 1976 (für das Sportgelände) bestehen blieb. Die vertraglich somit nicht mehr geregelte Nutzung der Grünfläche südlich des Sportheims wird aber seit dieser Zeit von der DJK genutzt und auch gepflegt. Es bestand somit ein Regelungsdefizit. Mit der beantragten und vom Gemeinderat zugestimmten Änderung soll der Pachtvertrag an die aktuelle Nutzung der gesamten Fläche der Fl.-Nr. 816 durch die DJK Hergolshausen angepasst und die Nutzung vertraglich abschließend fixiert werden. Außerdem soll der Vertrag dahingehend geändert werden, dass die Nutzung der Vertragsfläche unentgeltlich erfolgen soll. Der Bürgermeister wurde zur Vertragsänderung ermächtigt.

Satzung zur 2. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Am 8. März 2026 finden in Bayern die nächsten allgemeinen Kommunalwahlen statt. Der Bayerische Landtag hat zum 01.01.2024 weitreichende Änderungen zur Modernisierung des Kommunalrechts erlassen, so dass insbesondere in Art. 34 Abs. 2 GO die Schwelle, ab der ein Bürgermeisteramt regelmäßig berufsmäßig ausgeübt wird, von bisher 5.000 auf 2.500 Einwohner herabgesenkt wurde.

Aus einem Fachbeitrag des Bayerischen Gemeindetages geht hervor, dass zu Beginn der aktuellen Wahlperiode in der Größenklasse der Gemeinden zwischen 2.001 und 3.000 Einwohnern mit 206 von 331 Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern schon fast zwei Drittel berufsmäßig dieses Amt ausüben. Durch die Änderung der Gemeindeordnung wird sich dieser Anteil wahrscheinlich nochmals erhöhen.

In der bisher gültigen Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts war in § 4 festgelegt, dass die Rechtsstellung des Bürgermeisteramtes Ehrenbeamter ist.

Der Gemeinderat hat eine entsprechende Satzungsänderung mit großer Mehrheit beschlossen, so dass das Amt des ersten Bürgermeisters oder der ersten Bürgermeisterin nach der kommenden Kommunalwahl berufsmäßig ausgeübt wird. Damit wird die Satzung an die geltende Gesetzeslage angepasst. Die Änderung wirkt sich erst ab der nächsten Wahlperiode ab 01.05.2026 aus. Bis dahin wird das Bürgermeisteramt weiterhin ehrenamtlich ausgeübt.

Behandlung von Anfragen zu Bauplätzen „Obere Honigleite“

An die Verwaltung werden immer wieder Anfragen wegen möglicher gemeindlicher Bauplätze (insbesondere im Baugebiet Obere Honigleite) gestellt. Die Verwaltung bat den Gemeinderat daher um Entscheidung, wie mit den aktuell noch zwei im Gemeindeeigentum befindlichen Bauplätzen verfahren werden soll. Der Gemeinderat hat festgelegt, dass frühestens ab dem Juni 2026 die Entscheidung über den Verkauf der Grundstücke (Fl.-Nrn. 1233/21, 1233/22) aus dem Baugebiet „Obere Honigleite“ getroffen wird.

Informationen des Bürgermeisters / Anfragen nach § 29 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat

Die Bundestagswahl am 23.02.2025 ist im Bereich der Gemeinde Waigolshausen ohne Probleme durchgeführt worden. Großer Dank ergeht an alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer und Mitglieder der Wahlvorstände sowie an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung.

Bürgermeister Zeißner informierte über die Friedhofsgestaltung bei den pflegefreien Urnengräbern (Rasenfläche), da sich hier herausgestellt hat, dass die angebrachten Urnendeckel einer schnellen Abnutzung unterliegen. Diese sollen nun durch Stein-Stelen ersetzt werden.

Außerdem berichtete Bürgermeister Zeißner über die am 20.03.2025 stattgefundene Seniorenveranstaltung, welche im Freizeitzentrum stattfand. Diese wurde sehr gut angenommen.

Aktuell ist die Staatsstraße St 2270 zwischen Hergolshausen und Theilheim komplett wegen Erneuerungsarbeiten und dem Bau eines Geh-, Rad- und Wirtschaftsweges gesperrt. Letzterer soll am 17.04.2025 feierlich eröffnet werden. Hierzu sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen.

Auf mehrere Nachfragen konnte bislang seitens der DSLmobil GmbH noch kein Termin genannt werden, ab dem die Arbeiten für den Ausbau der Glasfaserverbindungen wieder aufgenommen werden.

Die Bauarbeiten auf dem neuen Spielplatz Hergolshausen sollen ab KW14 wieder aufgenommen werden. Der Bauhof habe hierzu das Gelände aufgeräumt und von herabgefallenen Blättern befreit.

Einweihung des Geh-, Rad- und Wirtschaftsweges zwischen Hergolshausen und Theilheim

Herzliche Einladung zur Eröffnungsfeier am Donnerstag, den 17.04.2025 ab 11 Uhr für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Waigolshausen am Ortsausgang Hergolshausen Richtung Theilheim. Gerne kann bei gutem Wetter der neue Radweg mit dem Fahrrad oder zu Fuß erkundet werden.

Sicher unterwegs mit dem Pedelec / E-Bike

14.04.2025 von 10 - 12 Uhr

Die Verkehrswacht Schweinfurt e.V. und die Polizeiinspektion Schweinfurt bieten in Kooperation mit der Stadt und dem Landkreis Schweinfurt ein spezielles Training für Pedelec Fahrer und Fahrerinnen an.

Teilnehmen kann jeder, der ein E-Bike (Fahrrad mit Elektroantrieb/Trittunterstützung bis 25 km/h) besitzt und hilfreiche Tipps erhalten und im Schonraum üben möchte.

Kursinhalt:

-

Theoretisches Grundwissen (häufige Unfallursachen, Verkehrsregeln, Erkennbarkeit)

-

Praktische Fahrübungen (Brems- und Koordinierungsübungen, Geschicklichkeitsfahren, Durchfahren eines Parcours, Sensibilisierung für Besonderheiten im Straßenverkehr)

Termin:

Montag, den 14.04.2025 von 10 - 12 Uhr

Ort:

Pausenhof Grundschule Waigolshausen

Wichtige Informationen:

-

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt

-

Bitte das eigene E-Bike und einen Fahrradhelm mitbringen

-

Teilnahme erfolgt nur nach vorheriger Anmeldung

Ansprechpartnerin:

Frau Gold (09722 9111-11)

buergerbuero@waigolshausen.de

VHS - Außenstelle Waigolshausen

Für folgende Kurse sind noch Plätze frei:

Faszien fit - Rücken fit

9 freie Plätze

Zeitraum: 26.06.2025 - 24.07.2025 19 - 20 Uhr

Entdeckungsreise mit dem Mikroskop für Kinder

3 freie Plätze

Zeitraum: 28.06.2025 16 - 18 Uhr

Flurneuordnung und Dorferneuerung Hergolshausen 2, Gemeinde Waigolshausen, Landkreis Schweinfurt

Einladung

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft veranstaltet eine öffentliche Teilnehmerversammlung

Thema: Waldwunschtermin

Tagesordnung:

1.

Begrüßung

2.

Wunschtermin Feldflur Infos

3.

Wald - Waldwegebau - Zukünftige Waldbewirtschaftung

4.

Was bewegt Sie beim Thema Wald? (Anregungssammlungen)

Aktuell läuft der Wunschtermin im Verfahren Hergolshausen 2 für die Flurneuordnung und Waldneuordnung. Hierzu möchten wir gerne weiterführende Informationen zum Wunschtermin und zur Neuverteilung im Wald geben.

Zu dieser Versammlung werden alle Teilnehmer herzlich eingeladen. Gäste sind willkommen.

Gastrednerin: Zuständige Revierförsterin Frau Selina Schott AELF-SW

Wann:

Mittwoch, den 16. April 2025

Wo:

DJK Sportheim Hergolshausen

Kastanienstraße 9, 97534 Waigolshausen

Uhrzeit:

19 Uhr

Würzburg, den 14.02.2025
Der Vorsitzende des Vorstandes
Der Teilnehmergemeinschaft
gez.
Andreas Kaiser

Ferienspaß 2025

Die örtlichen Vereine, die zum Gelingen des Ferienspaßes 2025 einen Beitrag leisten bzw. eine Veranstaltung anbieten möchten, melden sich bitte in der Zeit vom 7. bis 11. April 2025 im Rathaus Waigolshausen bei Frau Gold (Tel. 09722 9111-11). Dort erhalten Sie nähere Informationen.

Termin für die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung:

Donnerstag, 10.04.2025

Die Veröffentlichungen der Tagesordnungspunkte finden, wie üblich, im Vorfeld über das Internet und über die Aushänge statt.

Neue Online-Verfahren bei der Gemeinde Waigolshausen: Elektronische Wohnsitzanmeldung und Gewerbeanzeigen ab sofort online verfügbar

Die Gemeinde Waigolshausen freut sich, bekannt zu geben, dass ab sofort eine elektronische Wohnsitzanmeldung möglich ist. Bürgerinnen und Bürger, die gerade umgezogen sind und ihren Wohnsitz als Haupt- oder alleinige Wohnung anmelden möchten, können dies nun bequem online erledigen - kostenlos und ohne Behördengang.

Mit nur wenigen Klicks auf Ihrem Smartphone können Sie Ihre Wohnsitzanmeldung durchführen. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine digitale Meldebestätigung, die es Ihnen ermöglicht, Ihren Personalausweis, Reisepass oder Ihre eID-Karte unkompliziert zu aktualisieren.

Dieser neue Service bietet den Bürgern eine moderne und zeitsparende Lösung für ihre Anmeldungen und dies an 365 Tagen. Neben der Wohnsitzanmeldung ist nun auch die An-, Um- oder Abmeldung von Gewerbeanzeigen vollständig elektronisch möglich. Damit entfällt die Notwendigkeit einer persönlichen Vorsprache im Rathaus. Bei den Gewerbeanzeigen erfolgt die Bezahlung der Gebühren über Lastschrifteinzug oder PayPal.

Die neuen Leistungen finden Sie neben 76 weiteren Online-Diensten unter www.waigolshausen.de unter der Rubrik „Rathaus Online Dienstleistungen“.

Verlässliche Ansprechpartnerin zur gesetzlichen Rente

Ingrid Doischer nimmt Ihre Arbeit als ehrenamtliche Versichertenberaterin der Deutschen Rentenversicherung im Lkr. Schweinfurt auf.

Zum nachfolgenden Termin wird sich Frau Doischer um die Anliegen der Versicherten kümmern:

Hergolshausen: 22.04.25, 14 - 17 Uhr,

Alte Schule Hergolshausen

Für eine Terminvereinbarung kontaktieren Sie bitte die Telefonnummer 0157 55781836. Bitte zum Termin eine Rentenauskunft mitbringen (darf auch bis zu 3 Jahre alt sein).

Es werden Anträge zur Alters-, Witwen-, Waisen- und Erwerbsminderungsrenten aufgenommen sowie Rentenauskünfte und Fragen rund um das Thema Rente beantwortet. Die Beratungsleistungen sind für die Versicherten und RentnerInnen kostenfrei.

Beratung für Menschen mit Behinderung

Der Bezirk Unterfranken ist für Sie da und bietet in Ihrer Region für Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen sowie allen weiteren interessierten Personen eine individuelle Beratung an. Themen sind z. B.

Leistungen für Kinder und Jugendliche

Leistungen zu Wohnen, Arbeit, Freizeit, Mobilität

Informationen zu existenzsichernden Leistungen.

Die Beratungen finden im Rathaus der Stadt Schweinfurt,

Markt 1, 97421 Schweinfurt, statt.

Terminvereinbarung unter:

Tel. 0931 7959-1349

beratung-eingliederungshilfe@bezirk-unterfranken.de

www.bezirk-unterfranken.de/beratung-egh

Zudem können Sie zu allen Themen sowie Ihren Fragen rund um die Pflege auch online beraten werden. Buchen Sie sich hier Ihren Termin unter:

www.bezirk-unterfranken.de/Online-Beratung

Vom Babyalter bis zur Pubertät: Tagesseminare für Familien im Landkreis Schweinfurt

Kommunale Jugendarbeit und Familienbildung bieten wieder vielfältige Tagesseminare für Eltern mit Kinderbetreuung an - Anmeldung ab sofort möglich

Der Landkreis Schweinfurt bietet wieder vielfältige Tagesseminare für Eltern mit Kindern an - vom Babyalter bis zur Pubertät. Je nach Alter und Thema können sich Eltern bei Fachreferenten an den Samstagen, 5. April, 24. Mai, 28. Juni oder 5. Juli 2025 zu verschiedenen Schwerpunkten wie Entwicklung und Erziehung, Kinderpflege, Erste Hilfe am Kind, Ernährung, Übergang zum Kindergarten und Schule bis hin zu Pubertät und Kommunikation informieren.

Die Tageseminare finden jeweils von 9 bis 16 Uhr im Karl-Beck-Haus in Reichmannshausen statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 15 Euro pro Erwachsenen, inklusive Mittagessen und Kinderbetreuung bei allen Seminaren.

Anmeldungen sind ab sofort online möglich unter https://www.landkreis-schweinfurt.de/koja (Rubrik „Aktuelle Veranstaltungen & Termine Kommunale Jugendarbeit“). Dort finden Interessierte auch den Programmflyer mit näheren Informationen und Hinweisen.

Bei Fragen können Interessierte gerne Kontakt mit der Kommunalen Jugendarbeit aufnehmen: Telefonnummer 09721 55-519 oder per Mail an koja@lrasw.de

Darüber hinaus finden Interessierte über den digitalen Familienwegweiser des Landkreises Schweinfurt unter www.familie-sw.de alles rund um die Tagesseminare und viele weitere neue Veranstaltungen.

„machBar“: Austausch für Vereine im Landkreis Schweinfurt am 10. April

Servicestelle Ehrenamt lädt am 10. April ins Wern-Café ein - Austausch rund um das Thema „Mitglieder für den Vereinsvorstand gewinnen“ - Jetzt anmelden

Auch im Vereinsvorstand braucht es eine gute Mischung aus erfahrenen und jüngeren Mitgliedern. Auf diese Weise ist die Vereinsarbeit geprägt von bewährtem Wissen, neuen Impulsen und verschiedenen Perspektiven.

Die dritte Runde des Formats „machBar“ bietet Vereinen im Landkreis Schweinfurt die Möglichkeit, sich rund um das Thema „Mitglieder im Vereinsvorstand“ auszutauschen.

Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um neue Vorstandsmitglieder zu gewinnen und wie erfolgreich waren diese? Welche Herausforderungen bringt der Übergang mit sich? Von welchen Erfahrungen können andere Vereine profitieren?

Diese und weitere Fragen werden in entspannter Atmosphäre am Donnerstag, 10. April, von 17:30 bis ca. 19:30 Uhr im Mittelpunkt stehen.

Die Servicestelle Ehrenamt lädt hierzu Vereine im Landkreis Schweinfurt ins Wern-Café nach Niederwerrn ein. Auch der ehrenamtliche Vereinsberater ist mit vor Ort und gibt Tipps für die Praxis.

Die Veranstaltung inklusive eins alkoholfreien Getränks und Knabbereien ist kostenfrei.

Anmeldung ab sofort möglich unter www.landkreis-schweinfurt.de/ehrenamt (Rubrik „Termine“)

Termin: Donnerstag, 10. April 2025, 17:30 - 19:30 Uhr

Anmeldung: www.landkreis-schweinfurt.de/ehrenamt

Veranstalter: Servicestelle Ehrenamt, Landkreis Schweinfurt

Ort: Wern-Café, Schweinfurter Str. 44, 97464 Niederwerrn

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt

100 Jahre Tradition und Bildung: Erfolgreicher Abschluss des Lehrgangs „Qualifizierung in der Hauswirtschaft“ im Jubiläumsjahr

Ein doppelter Grund zum Feiern bot sich in der vergangenen Woche am

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Schweinfurt: der Abschluss des Lehrgangs „Qualifizierung in der Hauswirtschaft“ und das 100jährige Jubiläum der hauswirtschaftlichen Bildung am AELF in Schweinfurt.

15 Teilnehmerinnen aus der Region haben den aktuellen Lehrgang erfolgreich absolviert, wobei die Hälfte zusätzlich die Berufsabschlussprüfung zur staatlich anerkannten Hauswirtschafterin abgelegt hat. Die Absolventinnen wurden für ihre Leistungen in einer feierlichen Abschlussveranstaltung mit Familie, Freunden und Ehrengästen geehrt, bei der Beatrix Weber-Hilpert von der Regierung von Unterfranken gemeinsam mit der Prüfungsausschuss Vorsitzenden Heidi Then die Urkunden überreichte. Beide gratulierten den frisch gebackenen Hauswirtschafterinnen zu den hervorragenden Prüfungsergebnissen.

Bedeutung der Hauswirtschaft

Klaudia Schwarz, Behördenleiterin des AELF, hob in Ihrer Begrüßung die lange Tradition der hauswirtschaftlichen Bildung in Schweinfurt hervor. Die Wurzeln reichen bis ins Jahr 1925 zurück, als an der Landwirtschaftsschule Schweinfurt die erste Hauswirtschaftsschule in Bayern eröffnet wurde. „Das war der Grundstein unserer heutigen Arbeit. Über 100 Jahre hat sich die hauswirtschaftliche Bildung in Schweinfurt weiterentwickelt. Die erfolgreiche Fortsetzung zeigt die anhaltende Relevanz hauswirtschaftlicher Kompetenzen in der Gesellschaft.“ und an die Absolventinnen gerichtet: „Sie stehen in einer geschichtsträchtigen Nachfolge!“

Lehrgangsleitung Jacqueline Köhler betonte die nach wie vor wichtige Rolle der Hauswirtschaft: „Es gibt kaum einen anderen Beruf, dessen Tätigkeiten jeden Tag alle Menschen betreffen. Die Teilnehmerinnen haben nicht nur wertvolle Fachkenntnisse erlangt, sondern auch ihre persönlichen Fähigkeiten weiterentwickelt und eine starke Gemeinschaft gebildet. Als qualifizierte Fachkräfte haben Sie nun beste Chancen auf dem Arbeitsmarkt und vielfältige berufliche Perspektiven in Pflegeeinrichtungen bis zum Seminarhaus, oder über attraktive Fortbildungen bis zur Hauswirtschaftsleitung oder zur Selbständigkeit.“

Unter dem Motto: „Profis wissen mehr - Profis können mehr“ ließ Fachlehrerin Carolin Lenhart die vergangenen anderthalb Jahre Revue passieren und gab einen Überblick über Unterrichtsstunden, Lehrfahrten und die ein oder andere amüsante Gegebenheit. Zum Abschluss bedankten sich die Teilnehmerinnen mit einem unterhaltsamen Beitrag bei allen Lehrkräften für eine „informative, spannende und schöne Zeit, die sie auf keinen Fall missen möchten“.

Ausblick

Der nächste Lehrgang "Qualifizierung in der Hauswirtschaft" startet am 29. April 2025. Er findet einmal die Woche immer dienstags statt. Interessierte können sich direkt beim AELF Schweinfurt anmelden unter poststelle@aelf-sw.bayern.de oder Telefon: 09721 8087-10. Der Lehrgang bietet eine praxisnahe Ausbildung in allen Bereichen der Hauswirtschaft und bereitet optimal auf den staatlich anerkannten Beruf der Hauswirtschafterin/ des Hauswirtschafters vor.

Weitere Infos unter www.aelf-sw.bayern.de

Interessante Führungen im April in Schweinfurt Stadt und Land - Gästeführung der Tourist-Information Schweinfurt 360°

Die Tourist-Information Schweinfurt 360° lädt im April zu interessanten öffentlichen Gästeführungen ein. Tauchen Sie ein in die Welt von Erfindungen, mittelalterlicher Gassen und Geschichten.

Die Tickets für alle Führungen sind sowohl in der Tourist-Information Schweinfurt 360° als auch online unter https://tourismus.schweinfurt.de/buchen/erlebnisse-buchen/index.html#/erlebnisse erhältlich.

Aufgrund begrenzter Teilnehmerzahlen empfiehlt sich eine frühzeitige Buchung.

Gesundheitsamt Schweinfurt: Impfberatung in den 6. Klassen der Schulen in Stadt und Landkreis

Bayernweite Aktion informiert über mögliche Impflücken bei Schülerinnen und Schülern auf Basis von aktuell gültigen Impfempfehlungen.

Ein vollständiger und altersentsprechender Impfschutz ist zur Vermeidung von schweren Erkrankungen wie Masern, Röteln, Tetanus oder Diphtherie wichtig. Dazu veröffentlicht die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) regelmäßig ihre Impfempfehlungen. Um sowohl Kinder als auch Eltern auf eventuell noch ausstehende, empfohlene Impfungen hinweisen zu können, führt das Gesundheitsamt im Auftrag des Bayerischen Gesundheitsministeriums in den kommenden Wochen wieder Impfberatungen an den 6. Klassen in den Schulen von Stadt und Landkreis Schweinfurt durch.

Diese Aktion schafft ein Bewusstsein für die Bedeutung von Impfungen, trägt dazu bei, auf mögliche Impflücken bei Schülerinnen und Schüler aufmerksam zu machen und hilft bei der Erfassung lokaler Impfquoten. Damit unterstützt das Gesundheitsamt das Impfkonzept des Bayerischen Gesundheitsministeriums und die Impfbemühungen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. Diese Aktion ist ein wichtiger Baustein der Prävention und trägt zur Verbesserung der Impfsituation bei.

Das Gesundheitsamt Schweinfurt bittet daher Eltern, Kinder und die Schulen um Unterstützung bei dieser Aktion. Die Schulen informieren die Eltern rechtzeitig über den genauen Termin.

Die gesetzliche Grundlage zur Sichtung der Impfbücher findet sich in Art. 12 Abs. 3 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (GDG). Die erhobenen Daten bei der Durchsicht der Impfbücher werden anonymisiert ausgewertet und es werden keine personenbezogenen Daten vom Gesundheitsamt gespeichert.

Wie läuft die Impfberatung ab?

Schülerinnen und Schüler bringen ihre Impfbücher in einem verschlossenen Umschlag am Morgen des Beratungstermins mit in die Schule und erhalten sie mittags zurück. Werden Impflücken festgestellt, erhalten Schülerinnen und Schüler weitere Informationen zu den aktuellen Impfempfehlungen. Für einen Impftermin können sich Eltern und ihre Kinder dann an die jeweiligen Kinder-, Jugend- und Hausärztinnen und -ärzte wenden. Eine allgemeine Impfpflicht besteht nicht. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen. Das Gesundheitsamt selbst führt keine Impfungen durch.

Zusätzlich erhalten Schülerinnen und Schüler Flyer zur Vorsorgeuntersuchung J1, die für alle Jugendlichen im Alter von 12 bis 14 Jahren empfohlen wird und der im gleichen Alter empfohlenen Schutzimpfung gegen die Infektion mit dem humanen Papillomvirus (HPV).

Ausführliche Informationen zum Thema Impfungen gibt es bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), dem Robert-Koch-Institut (RKI), dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ebenso wie bei den Krankenkassen.

Ausbildungskompass 2025: Firmen aus Stadt und Landkreis Schweinfurt können sich ab sofort registrieren

Mit Eintrag im Ausbildungskompass zielgerichtet auf sich und die jeweiligen Ausbildungsberufe aufmerksam machen.

Kaum ein Thema beschäftigt die Wirtschaft weiterhin so intensiv wie der Fachkräftemangel. Deshalb ist es für Firmen umso wichtiger bereits heute bei der Suche nach Auszubildenden aktiv zu werden. Eine große Hilfe ist dabei der Ausbildungskompass, der in Stadt und Landkreis Schweinfurt bereits zum 4. Mal erscheint und für den sich interessierte Unternehmen nun registrieren können. Anmeldefrist ist 11. April.

Die Broschüre bietet zu vielen Themen rund um Ausbildung und Beruf umfassenden Überblick.

Der von Stadt und Landkreis Schweinfurt in Zusammenarbeit mit der Kreishandwerkerschaft und den Wirtschaftsjunioren herausgegebene Ausbildungskompass bietet einen umfassenden Überblick über die Ausbildungsmöglichkeiten in der Region. Dabei sind nicht nur die klassischen Lehrstellen in den jeweiligen Unternehmen aufgelistet. Es finden sich zudem Informationen darüber, welche Betriebe Ferienjobs, Praktika oder ein Duales Studium anbieten. Hinzu kommen Angaben, wo ein Freiwilliges Ökologisches Jahr, der Bundesfreiwilligendienst oder ein Freiwilliges Soziales Jahr abgeleistet werden kann.

Eintrag im Ausbildungskompass ermöglicht Betrieben direkte Ansprache von jungen Menschen

Damit die Jugendlichen, die sich gerade in der Phase der Berufsorientierung befinden, direkt erreicht werden, wird der Ausbildungskompass an alle Schulen aus Stadt und Landkreis Schweinfurt verteilt. Er wird im Unterricht zielgerichtet eingesetzt, um die Schülerinnen und Schüler bei ihrer Suche nach dem für sie perfekten Ausbildungsplatz zu unterstützen.

Unter www.ausbildungskompass.de ist eine digitale Version auch landkreisübergreifend abzurufen. Online ist eine Umkreissuche für Jobs programmiert: Hier können sich Interessierte darüber informieren, wie die potentiellen Ausbildungsstellen mit Bus und Bahn am besten erreicht werden können.

Über 100 Berufsbilder - inhaltlich ansprechend und optisch hochwertig dargestellt - warten darauf, entdeckt zu werden. In übersichtlichen Diagrammen ist dargestellt, wie hoch die Ausbildungsvergütung ist und welcher Beruf sich am besten für die verschiedenen Schulabschlüsse eignet.

Auf der Homepage kann ein Berufscheck durchgeführt werden: Dabei können junge Nutzerinnen und Nutzer - übrigens auch per WhatsApp - ihre Wunschbranche mit den eigenen Stärken und den bevorzugten Schulfächern kombinieren, um per Mausklick eine Auswahl der dazu passenden Berufe zu finden.

Der Eintrag im Ausbildungskompass kostet 90 Euro pro Ausbildungsangebot.

Firmen, welche dieses Angebot nutzen möchten, können sich nun bis zum 11. April 2025 unter www.ausbildungskompass.de registrieren.

Ralf Weippert zum Örtlichen Einsatzleiter ernannt

Führungskraft übernimmt als weiterer vorbenannter ÖEL Verantwortung im Katastrophenschutz des Landkreises Schweinfurt.

Landrat Florian Töpper hat einen weiteren Örtlichen Einsatzleiter für den Landkreis Schweinfurt ernannt. Seit Anfang März unterstützt Ralf Weippert, Kreisbrandmeister im Landkreis Schweinfurt, die Führungsebene des Katastrophenschutzes im Landkreis Schweinfurt.

„In solch bewegten Zeiten ist es besonders wichtig, Führungspersönlichkeiten gewinnen zu können“, sagte Töpper. „Ralf Weippert bringt neben fachlicher Kompetenz und Erfahrung auch ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft und Führungsfähigkeiten mit in dieses Amt.“

Der Landrat überreichte Weippert die Ernennungsurkunde und bedankte sich bei ihm für die bisher geleistete Arbeit.

Kreisbrandrat Holger Strunk hob die hohe fachliche Kompetenz sowie die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ralf Weippert hervor, die stets auf Augenhöhe und höchst kollegial erfolgt.

Der Begriff und die Funktion des ÖEL stammen aus dem Bayerischen Katastrophenschutzgesetz. Im Landkreis Schweinfurt sind aktuell fünf ÖEL vorbenannt: KBR Holger Strunk, KBI Alexander Bönig, KBI Florian Zippel sowie der THW-Ortsbeauftragte Thomas Stengel. Der ÖEL arbeitet auf Weisung der Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) und ist dieser unterstellt. Er ist am Einsatzort der Leiter über alle Fachdienste im Schadensfall, legt dabei Prioritäten fest und stellt sicher, dass Maßnahmen der Fachdienste aufeinander abgestimmt sind. Er bildet die technisch-taktische Einsatzleitung als Gegenpart zur politisch-administrativen Einsatzleitung (FüGK).