Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
sehr geehrte Leserinnen und Leser,
- Alles neu macht der Mai - frei nach den ersten Textzeilen eines deutschen Volksliedes vom Beginn des 19. Jahrhunderts ist dies auch bei uns in der Gemeinde der Fall.
Der gemeindliche Bauhof ist voll im Einsatz. Die Grünflächen bekommen die ersten Schnitte, die Bauarbeiten am Friedhof in Waigolshausen sind in vollem Gange und hoffentlich bis Pfingsten abgeschlossen. Gerne können Sie sich vor Ort einen ersten Eindruck über den Fortschritt machen. Die Aussegnungshalle bekommt einen neuen Anstrich und wird wieder etwas aufgefrischt. Für den Spielplatz in der Weidenstraße wurde der Auftrag durch den Gemeinderat vergeben. Dieser wurde bestätigt und sobald die Produktion beginnt, bekommen wir einen Liefertermin genannt.
Was allerdings noch nichts geworden ist, ist der Beginn des Breitbandausbaus. Wir sind freitags vor dem geplanten Baubeginn informiert worden, dass sich alles um ein bis zwei Wochen verschieben wird. Selbst diese Wochen sind allerdings mittlerweile auch schon vorbei. Auf schriftliche und mündliche Rückfragen bekommt man aktuell keine Antworten. So kann ich momentan nicht sagen, wann endlich mit der Maßnahme begonnen wird. Das ist frustrierend, da mich viele Anfragen erreichen und ich auch persönlich von der Notwendigkeit und Wichtigkeit des Ausbaus überzeugt bin. Ich werde weiterhin penetrant nachfragen und auf einen zügigen Beginn pochen. Wir werden sehen …
Im Mai erstrahlt die Waigolshäuser Flur in einem sauberen Zustand. Vielen Dank an die vielen fleißigen Helferinnen und Helfer, die sich in den Osterferien an der Müllsammelaktion beteiligt haben. Es hat mich sehr gefreut zu sehen, mit welchem Engagement gesammelt wurde. Gleichzeitig ist es immer wieder überraschend zu sehen, was die Menschen alles in die Natur schmeißen. Vielen Dank an Sonja Langmandel für die Organisation der Sammelaktion, die sie als Jugendbeauftragte der Gemeinde gewohnt souverän durchführte.
In der letzten Gemeinderatssitzung wurde der Haushalt der Gemeinde Waigolshausen verabschiedet. Der Haushalt einer Gemeinde ist die Grundlage ihrer Handlungsfähigkeit. Hier wird festgelegt, welche Gelder für was eingesetzt und welche Investitionen angegangen werden. Und das Jahr für Jahr. Die Pflichtaufgaben der Gemeinde stehen dabei an erster Stelle. Im Blick ist auch die Entwicklung der kommenden Jahre. Leider ist es so, dass wir viel investieren müssen, gleichzeitig steigen aber nicht die Einnahmen. Aus diesem Grund hat sich der Gemeinderat entschieden, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer etwas anzuheben. Es geht darum, dass damit versucht werden soll, in verträglichem Maße wichtige Mehreinnahmen zu generieren, um mit Blick auf die kommenden Jahre etwas weniger Schulden machen zu müssen.
Für die nächsten Wochen wünsche ich Ihnen viele angenehme Veranstaltungen und einen schönen Austausch innerhalb der Bürgerschaft. Mit dem Aufstellen der Maibäume in den Gemeindeteilen starten wir bei hoffentlich besserem Wetter als in den letzten Tagen. Es wird Zeit, dass die Sonne öfter lacht. Viel Erfolg den Organisatorinnen und Organisatoren für diese Veranstaltungen. Am 4. Mai wird dann in Theilheim das Feuerwehrfest anlässlich der 150 + 1 Jahre der Theilheimer Feuerwehr gefeiert. Hierzu ergeht für die Nachmittags-/Abendstunden eine herzliche Einladung. Weiter geht es dann mit dem Fränkischen Tanz im Freizeitzentrum (FZZ), der Serenade in Dächheim, dem Lindenblütenfest und dem Florianstag der Feuerwehr in Waigolshausen. Bitte beachten Sie hierzu auch den Veranstaltungskalender auf unserer Homepage, der von den Vereinen bzw. den Veranstaltern gerne mit weiteren Terminen gefüllt werden kann.
Mit sonnigen Grüßen wünsche ich Ihnen einen guten Start in den Mai, schöne Frühlingstage, Gottes Segen und bleiben Sie gesund.
Mit Frühlingsgrüßen
Aus gegebenem Anlass wird erneut darauf hingewiesen, dass insbesondere das Mitführen von Tieren im Friedhof (ausgenommen Blindenhunde) nach § 7 Abs. 3 der Friedhofs- und Bestattungssatzung untersagt ist und Zuwiderhandlungen nach § 34 der o. g. Satzung als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbuße bis zu 2.500 Euro belegt werden können. Leider kommt es unverständlicherweise immer wieder zur Missachtung dieser Bestimmung. Insbesondere wenn Hunde im Friedhof mitgeführt werden und dabei aufeinandertreffen, kommt es nicht selten zu unschönen Szenen. Neben der möglichen Störung der Friedhofsruhe kommt es nicht selten auch vor, dass die Tiere über die Gräber laufen, dort Schäden verursachen oder sogar ihre Notdurft in diesem sensiblen Bereich verrichten. Gleiches passiert auch immer wieder durch freilaufende Hunde.
Gerade an diesem Ort des Gedenkens und der Stille sollte es eigentlich für alle von Interesse sein, die Würde dieses Ortes zu erhalten. Es ergeht daher erneut der eindringliche Aufruf, keine Hunde frei laufen zu lassen und zum Friedhof mitgebrachte Tiere außerhalb des Friedhofs anzuleinen. Aber auch außerhalb des Friedhofs sollte es nunmehr zur Normalität gehören, dass Hundebesitzer die Hinterlassenschaften ihrer Hunde entfernen und entsorgen. Dies befreit nicht nur den öffentlichen Bereich vor leidigen Hundehaufen, sondern führt auch zu einer größeren Akzeptanz im Zusammenleben von Hundehaltern und Bürgerinnen und Bürgern, die keine Hunde halten.
Als weitere, sehr unschöne Ereignisse gilt es mitzuteilen und anzuprangern, dass in jüngster Vergangenheit wieder mehrfach Blumen und weitere Grabgegenstände von den Grabflächen entwendet oder beschädigt wurden. Derartige Vorgänge machen eigentlich sprachlos, doch gilt es sie aufs Schärfste zu verurteilen und weiteren Diebstählen Einhalt zu gebieten. Daher ergeht die Aufforderung und Bitte, entsprechende Wahrnehmungen im Rathaus zu melden.
Um Beachtung wird eindringlich gebeten!
über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
und die Erteilung von Wahlscheinen
für die Europawahl
am Sonntag, 09. Juni 2024
| 1. | Das Wählerverzeichnis zur Europawahl für die Gemeinde Waigolshausen | |
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| wird in der Zeit von Dienstag, 21. Mai, bis Freitag, 24. Mai 2024 | |
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| während der allgemeinen Öffnungszeiten | |
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| im Rathaus der Gemeinde Waigolshausen, Kirchstr. 8, 97534 Waigolshausen, Zi.-Nr. 1 (barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Wahlberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. | |
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| Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. | |
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| Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. | |
| 2. | Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann von Dienstag, 21. Mai 2024 bis spätestens Freitag, 24. Mai 2024, 12:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Waigolshausen, Kirchstr. 8, 97534 Waigolshausen, Zi.-Nr. 1 (barrierefrei) Einspruch einlegen. | |
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| Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. | |
| 3. | Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 19. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. | |
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| Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. | |
| 4. | Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Landkreis Schweinfurt | |
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| durch Stimmabgabe in einem beliebigen | |
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| Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Landkreises | |
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| oder | |
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| durch Briefwahl | |
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| teilnehmen. | |
| 5. | Einen Wahlschein erhält auf Antrag | |
| 5.1 | eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person. | |
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| Der Wahlschein kann bis Freitag, 7. Juni 2024, 18 Uhr, im Rathaus der Gemeinde Waigolshausen, Kirchstr. 8, 97534 Waigolshausen, Zi.-Nr. 1 (barrierefrei), schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Wer bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, kann den Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragen. | |
| 5.2 | eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, wenn | |
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| a) | sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis (bei Deutschen nach § 17 Abs. 1, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 der Europawahlordnung) bis zum 19. Mai 2024) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 1 der Europawahlordnung bis zum 24. Mai 2024 versäumt hat, |
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| b) | ihr Recht auf Teilnahme erst nach Ablauf der unter Buchst. a) genannten Fristen entstanden ist, |
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| c) | ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Gemeinde von der Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat. |
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| Der Wahlschein kann in diesem Fall bei der in Nr. 5.1 bezeichneten Stelle noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. | |
| 6. | Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. | |
| 7. | Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person zugleich | |
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| - | einen amtlichen Stimmzettel, |
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| - | einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag, |
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| - | einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, und |
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| - | ein Merkblatt für die Briefwahl. |
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| Mit der Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen, wird für die wahlberechtigte Person im Wählerverzeichnis die Ausstellung des Wahlscheins vermerkt. Dieser Vermerk hat zur Folge, dass die wahlberechtigte Person ohne Wahlschein weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl wählen kann. Gehen die beantragten Wahlunterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zu, sollten sich die betroffenen Wahlberechtigten umgehend an ihr Wahlamt wenden. Bis spätestens Samstag, 8. Juni 2024, 12 Uhr, besteht noch die Möglichkeit, einen neuen Wahlschein beim Wahlamt zu beantragen, wenn glaubhaft versichert wird, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist. | |
| 8. | Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden übersandt oder amtlich überbracht. Sie können auch durch die Wahlberechtigten persönlich abgeholt werden. An andere Personen können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einen amtlichen Ausweis nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. | |
| 9. | Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der wahlberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. | |
| 10. | Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle abgesendet werden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. | |
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| Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. | |
Waigolshausen, 25. April 2024
Das Rathaus ist am Freitag, den 10. Mai 2024
und am Freitag, den 31. Mai 2024
geschlossen!
Passende Entsorgung für Inkontinenzartikel, Stoma-Abfälle, Bauchfelldialyse-Abfälle u. ä.
Es kann Jede und Jeden treffen: Krankheiten, die nicht nur unangenehm oder mit Einschränkungen verbunden sind, sondern auch deutlich mehr Abfälle verursachen.
Und das oft über lange Zeit.
Da stellt sich natürlich auch die Frage, wie diese Abfälle richtig und kostengünstig entsorgt werden können. Inkontinenz- und Stoma-Abfälle sind grundsätzlich als Restmüll zu sehen und daher in der Restmülltonne zu entsorgen. Falls die vorhandene Tonne nicht ausreichen sollte, gibt es die Härtefallregelung des Landkreises Schweinfurt: Mit einem ärztlichen Attest kann in der Regel die doppelte Tonnengröße oder eine weitere Tonne bestellt werden, für die keine zusätzliche Grundgebühr anfällt. Das Gewicht wird regulär mit 0,09 € / kg verrechnet, die Entleerung je nach Größe der Tonne (1,25 € für die 120 Liter-Tonne, 2,00 € für die 240 Liter-Tonne). Vorteil der Tonnennutzung ist die einfache Handhabung, viele Nutzer empfinden auch die blickdichte Bereitstellungsmöglichkeit als angenehm.
Wenn Betroffene keine größere oder zusätzliche Tonne wünschen, kann bei Inkontinenz auch auf Windelsäcke zurückgegriffen werden. Diese sind für 1,50 € pro Stück (70 Liter) bei den Gemeinden, im Landratsamt und an den Wertstoffhöfen Rothmühle und Gerolzhofen erhältlich.
Einzelne weitere Spezialabfälle wie z. B. rund um Diabetes (Sensoren, Nadeln, …) fallen meist nicht in großen Mengen an. Je nach Material sind diese als Elektroschrott (z. B. Sensoren) oder als Restmüll (z. B. Nadeln, Kanülen) zu entsorgen, ggf. in durchstoßsicheren Behältern (um einer Verletzungs- und Infektionsgefahr vorzubeugen).
Bei Fragen rund um die Härtefallregelung können Sie sich gern an die zuständige Müllgebührensachbearbeiterin im Landratsamt wenden.
Für die Gemeinde Waigolshausen sind dies Frau Katharina Seidler oder Frau Silvia Stöth, Tel.: 09721 55-554.
Bei sonstigen Fragen kommen Sie gern auf die Abfallberatung zu, Tel. 09721 55-546.
für die Spülung des Ortsnetzes haben wir folgende Termine vorgesehen:
Theilheim:
Montag, 29.04.2024 von 8 Uhr bis 16 Uhr
Hergolshausen:
Donnerstag, 02.05.2023 von 8 Uhr bis 16 Uhr
Waigolshausen:
Montag bis Mittwoch, 06.05. bis 08.05.2023 von
8 Uhr bis 16 Uhr
Während der Spülung des Ortsnetzes kann es zu gelegentlichen Druckschwankungen kommen. Unter Umständen können auch Eintrübungen des Wassers auftreten. Wir bitten um Verständnis für diese notwendige Maßnahme.
Am 04.04.2024 fand in Waigolshausen nach zwei Jahren erneut die Aktion „Saubere Landschaft“ statt, bei der zahlreiche Kinder und Erwachsene gemeinsam die Natur von Müll und anderen Gegenständen befreiten. Unter der Leitung der Jugendbeauftragten Sonja Langmandel trafen sich insgesamt 14 Erwachsene und 35 Kinder, um in acht Gruppen die Landschaft rund um Waigolshausen zu säubern.
Besonders herausfordernd war die Reinigung des Container-Stellplatzes für Glas, Dosen und Altpapier, der mit allerlei Unrat verschmutzt war. Vorher/Nachher Bilder dokumentieren eindrucksvoll den Erfolg der Aktion. Trotz widriger Wetterbedingungen mit Wind und Nieselregen ließen sich die Teilnehmer nicht entmutigen und arbeiteten unermüdlich weiter.
Die Aktion endete um 13:30 Uhr im Freizeitzentrum, wo die Gemeinde Bratwurst im Brötchen, Laugenbrezen und gespendeten Kuchen als Stärkung bereitstellte. Die Kinder waren trotz durchnässter Kleidung begeistert und dankbar für das Erlebnis.
Die Gemeinderätin Sonja Langmandel bedankte sich im Namen der Gemeinde bei allen Beteiligten für ihr Engagement. Auch der 1.Bürgermeister Christian Zeißner, der leider nicht persönlich anwesend sein konnte, übermittelte seine besten Grüße.
Die Aktion „Saubere Landschaft“ war ein voller Erfolg und zeigt, dass gemeinsames Handeln dazu beiträgt, unsere Umwelt sauber zu halten.
Für den Kurs AWH05 Faszien fit - Rücken fit sind noch 4 Plätze frei.
| Zeitraum: | 06.06.24 - 04.07.24 |
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| 19:00 - 20:00 Uhr |
Kalenderwochen 18 und 21
Die Veröffentlichungen der Tagesordnungspunkte finden, wie üblich, im Vorfeld über das Internet und über die Aushänge statt.
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Nichtöffentlichkeit weggefallen sind
Der Gemeinderat Waigolshausen hat in seiner Sitzung vom 21.03.2024 den Auftrag für die Beschaffung des feuerwehrtechnischen Bedarfs an die Firma Albert Mahr Feuerwehrbedarf GmbH, Würzburg, vergeben. Darüber hinaus wurde der Auftrag für brandschutztechnische Beratung für das Rathaus Waigolshausen an die Firma Brandschutzplanung Endres GmbH Untereisenheim vergeben.
Haushalt 2024
Kämmerer Klaus Bärtl berichtete kurz über die Sitzung des Finanz- und Personalausschusses vom 26.03.2024. Die Beratungsergebnisse des Ausschusses wurden in die Haushalts- und Finanzplanung eingearbeitet. Die Haushaltssatzung, der komplette Haushalts- und Finanzplan, der Vorbericht zum Haushaltsplan sowie Informationen zur Anhebung der Hebesätze bei den Realsteuern wurden dem Gemeinderat im Vorfeld zur Sitzung elektronisch zur Verfügung gestellt. Der Haushalts- und Finanzplan sowie insbesondere die mittel- und langfristige finanzielle Entwicklung wurden vom Kämmerer anhand einer Präsentation vorgestellt und erläutert. Der Gemeinderat hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan samt Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 sowie die mittelfristige Finanzplanung beschlossen. Der Haushalt 2024 hat ein Gesamtvolumen von 10.463.850 €. Hiervon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 5.903.050 € und auf den Vermögenshaushalt 4.560.800 €. Aus den Planzahlen ergibt sich eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt in Höhe von 289.450 €. Die Hebesätze der Realsteuern (Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer) ändern sich mit der Bekanntmachung der Haushaltssatzung rückwirkend ab dem 01.01.2024 einheitlich auf 400 v. H. Angesichts der sich aus dem Finanzplan abzeichnenden Haushaltsentwicklung, die für die vielen anstehenden kostenintensiven Aufgaben und Maßnahmen bereitzustellenden Mittel eine nahezu komplette Entnahme der Rücklage (mit Ausnahme der Mindestrücklage) und die Aufnahme von Krediten erwarten lässt, wird die vorgeschlagene Erhöhung der Hebesätze bei den Realsteuern trotz der damit einhergehenden finanziellen Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger als langfristig wirkendes Mittel der Einnahmebeschaffung auch von den meisten Gemeinderatsmitgliedern als zwingend erforderlich angesehen. Nach rechtsaufsichtlicher Würdigung des Haushalts durch das Landratsamt Schweinfurt wird die Haushaltssatzung im Nachrichtenblatt amtlich bekanntgemacht.
| Information des Bürgermeisters / Anfragen nach § 29 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat | |
| • | Bürgermeister Zeißner informierte den Gemeinderat darüber, dass die mit dem Breitbandausbau beauftragte Firma DSLmobil GmbH ihn kurzfristig darüber informiert hat, dass sich der eigentlich für Montag, 08.04.2024, geplante Beginn der Arbeiten um ca. zwei Wochen verschieben wird. |
| • | Die Bauarbeiten am Friedhof Waigolshausen (Demontage Mauer - FZZ-Seite, Herstellung der Urnengräber) haben in der 15. Kalenderwoche bereits begonnen. Hierdurch werden einige Parkplätze am FZZ vorübergehend in Anspruch genommen und stehen daher nicht zum Parken zur Verfügung. |
| • | Die vom ALE übermittelten Unterlagen zur Vorbefragung zum Wunschtermin zur Neuordnung des Grundbesitzes im Verfahren Flurneuordnung und Dorferneuerung Hergolshausen 2 liegen seit 17.04.2024 bis 06.05.2024 im Rathaus zur Einsicht aus und sind auch auf der Homepage veröffentlicht. |
| • | Für die Ausschreibung zum WK 13 wurde Unterlagen an potentielle Projektierer versendet. |
| • | Es finden umweltfachliche Kartierungsarbeiten durch Biologinnen und Biologen mit Beobachtungen des Gebiets um die 110-kV-Freileitung Dürrbachau - Schweinfurt ab Mitte April bis Ende Mai 2024 und ab Anfang Juli bis Anfang September 2024 (nach der Ernte) statt. |
| • | Der Bürgermeister sprach seinen Dank an die Jugendbeauftragte Sonja Langmandel für die Planung und Durchführung der Müllsammelaktion in Waigolshausen und dankte gleichzeitig auch allen, die die Aktion unterstützten und aktiv mitmachten. |
Vortrag richtet sich an breite Zielgruppe - Seniorenbeauftragte gibt wertvolle Tipps rund um das Wohnen im Alter
Im Alter selbstbestimmt Wohnen - Das ist ein Thema, mit dem sich viele Menschen früher oder später beschäftigen (müssen). Wer im Alter möglichst lange und selbstständig in seiner vertrauten Umgebung bleiben möchte und sich wünscht, auch später einmal, wenn möglich, von zu Hause gepflegt zu werden, muss sich fragen, ob das die räumlichen Gegebenheiten der Wohnung oder des Hauses zulassen.
Wie kann ein selbstbestimmtes Wohnen im Alter gelingen?
Eva Borschert, Seniorenbeauftragte und Wohnberaterin am Landratsamt Schweinfurt, gibt dazu wertvolle Hilfestellung in ihrem Vortrag am 2. Mai. Wie kann ein „barrierearmes“ und behindertengerechtes Wohnen gelingen und worauf gilt es mit Blick auf die Finanzierung zu achten, um ein selbstbestimmtes Wohnen in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen?
Diese und weitere Fragen stehen im Fokus. Ebenso wird sie Anregungen geben für eine vorausschauende Planung beim Hausbau, beim Umbau oder bei einer Wohnraumanpassung. Oftmals bringen kleinere Veränderungen bereits eine Verbesserung der Wohnsituation, doch diese müssen bekannt sein.
Der Vortrag richtet sich an eine breite Zielgruppe. Neben Seniorinnen und Senioren sind genauso Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen, die sich frühzeitig mit diesen Themen auseinandersetzen möchten.
Anmeldung ab sofort möglich
Die Info-Veranstaltung findet statt am Donnerstag, den 2. Mai, von 16:30 bis circa 18 Uhr, im Landratsamt Schweinfurt, im Sitzungssaal. (Zugang über die Außentreppe). Bitte melden Sie sich zuvor bei uns, wenn Sie einen barrierefreien Zugang benötigen.
Anmeldung möglich per Mail an seniorenberatung@lrasw.de oder telefonisch bei Frau Borschert, 09721 55-469. Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Weitere Informationen rund um die Angebote der Seniorenberatung gibt es unter www.landkreis-schweinfurt.de/seniorenberatung
Die Veranstaltung ist Teil der fünften Aktionswoche „Zu Hause daheim“ (27. April bis 5. Mai 2024) des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.
Wer bei der Kfz-Zulassung den digitalen Weg wählt, kann Zeit und Geld sparen und in den meisten Fällen sofort losfahren.
Effizient, zeitsparend und dazu noch wesentlich günstiger: Der seit dem 1. September 2023 deutlich erweiterte Funktionsumfang der internetbasierten Fahrzeugzulassung (kurz: i-Kfz) bringt für Nutzerinnen und Nutzer enorme Vorteile. Das Beste daran: In den meisten Fällen ist nach erfolgter Online-Zulassung das „sofortige Losfahren“ möglich. Das bedeutet, dass das Fahrzeug direkt nach Abschluss der Online-Zulassung für längstens 10 Tage genutzt werden kann, auch wenn die Fahrzeugpapiere und Siegelplaketten noch nicht vorliegen.
i-Kfz ist einfach anzuwenden, der Zulassungsprozess wird Schritt für Schritt angeleitet, die Benutzeroberfläche ist intuitiv zu bedienen.
| Weitere Vorteile: | |
| • | Die Online-Zulassung geht nicht nur schneller vonstatten, sie kostet in der Regel meistens auch deutlich weniger als vor Ort am Schalter |
| • | Die Wartezeit auf einen Termin oder vor Ort entfällt komplett |
Aktuell ist aufgrund der Jahreszeit der Zulassungsbedarf stark erhöht (Saisonkennzeichen), so dass es unter Umständen zu längeren Wartezeiten für ein freies Terminfenster kommen kann. Wer hier flexibel und unabhängig von Öffnungszeiten sein will, sollte auf i-Kfz zurückgreifen.
Detaillierte Informationen zu i-Kfz und den Gebühren sowie einen Direktlink finden Sie auf unserer Homepage www.landkreis-schweinfurt.de/ikfz
Kommunale Jugendarbeit und Familienbildung bieten wieder vielfältige Tagesseminare für Eltern mit Kinderbetreuung an. Anmeldung ab sofort möglich
Der Landkreis Schweinfurt bietet wieder vielfältige Tagesseminare für Eltern mit Kindern an - vom Babyalter bis zur Pubertät. Je nach Alter und Thema können sich Eltern bei Fachreferenten an den Samstagen, 04. Mai, 15. Juni oder 06. Juli 2024 zu verschiedenen Schwerpunkten wie Entwicklung und Erziehung, Kinderpflege, Erste Hilfe am Kind, Ernährung, Übergang zum Kindergarten und Schule bis hin zu Pubertät und Kommunikation informieren.
Die Tageseminare finden jeweils von 9 bis 16 Uhr im Karl-Beck-Haus in Reichmannshausen statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 15 Euro pro Erwachsenen, inklusive Mittagessen und Kinderbetreuung bei allen Seminaren.
Nähere Informationen und Anmeldungen sind ab sofort bei der Kommunalen Jugendarbeit im Landratsamt Schweinfurt unter der Telefonnummer 09721 55-519 oder per E-Mail an koja@lrasw.de möglich. Zudem können Gutscheine für eine kostenlose Teilnahme an einem der vier „Eltern-Check-Seminare“ des Landkreises Schweinfurt gewonnen werden. Die beliebten Seminare werden heuer bereits seit nunmehr 20 Jahren im Landkreis Schweinfurt angeboten.
Darüber hinaus finden Interessierte über den digitalen Familienwegweiser des Landkreises Schweinfurt unter www.familie-sw.de alles rund um die Tagesseminare und weitere neue Veranstaltungen.
Die Eltern-Check-Seminare im Überblick
Für Eltern mit Kindern von drei bis sechs Jahren wird der „Eltern-Check II“ am Samstag, 04. Mai 2024, angeboten. Neben den Besonderheiten dieser Entwicklungsphase geht es auch darum, altersspezifische Grenzen zu setzen. Des Weiteren werden die Themen Abnabelungsängste, Geschwisterstreit und das kindliche Spiel beleuchtet. Beim Thema „Fit in den Tag“ geht es um vielseitige Anregungen zu einer gesunden, kindgerechten Ernährung, Essensprobleme, Tipps für die Zubereitung von Pausenbroten und ebenso um das Thema Naschen. Beim Thema Übergang vom Kindergarten- zum Schulkind wird insbesondere der Spagat zwischen Förderung und Überforderung, der Umgang mit Ängsten, Schultests und vieles mehr beleuchtet.
Das dritte Seminar in dieser Reihe, der „Eltern-Check III“ am Samstag, 15. Juni 2024, richtet sich an Eltern mit Kindern von sechs bis elf Jahren. In der sogenannten Vorpubertät sind dem Alter angemessene Grenzen in der Erziehung nicht wegzudenken, doch auch der Umgang mit Nörgeleien, Stimmungsschwankungen und sonstigen Meinungsverschiedenheiten wird thematisiert. Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt liegt auf der Medienerziehung. Die Eltern erhalten nützliche Tipps für den Umgang mit Fernseher, Computer oder Handy. Außerdem werden spezielle Fragen zu Internet, PC-und Konsolenspielen, Chatten sowie Filter- und Sperrmöglichkeiten, Apps, Facebook und Co. vertieft besprochen.
Das letzte Tagesseminar in dieser Veranstaltungsreihe, der „Eltern-Check IV“, richtet sich am Samstag, 06. Juli 2024, an Eltern mit Kindern ab elf Jahren. In dieser Entwicklungsphase spielt die Pubertät in seiner ganzen Ausprägung eine große Rolle. Typische Entwicklungsschritte und mögliche Grenzsetzungen mit Aspekten des Jugendschutzes werden beleuchtet. Außerdem steht die körperliche Entwicklung von Mädchen und Jungen mit all den dazugehörigen Fragestellungen und Problemen im Blickpunkt. Anschließend ist Zeit für ganz alltagspraktische Übungen einer gelingenden Kommunikation. Es wird praktisch vermittelt, wie man gemeinsam im Gespräch bleiben und einen positiven Zugang zum Heranwachsenden schaffen kann, um auch in Zukunft im Dialog zu bleiben.
Eigentümer von Denkmalen können sich jetzt für den Prospekt zum Tag des offenen Denkmals® am 8. September 2024 anmelden
Der Tag des offenen Denkmals® am 08.09.2024 steht dieses Jahr unter dem Motto „Wahr-Zeichen“. Als Wahrzeichen werden oftmals einzigartige Bauten bezeichnet, die uns als wiedererkennbare Sehenswürdigkeiten in Erinnerung bleiben. Indem sie für ein bedeutendes historisches Ereignis stehen, das Stadtbild oder die Stadtsilhouette prägen oder weithin sichtbar sind, werden sie zum Symbol, zum „Zeichen“ des Ortes. Es muss nicht immer gleich der Eiffelturm in Paris oder das Brandenburger Tor in Berlin sein, jedes Denkmal kann zum „Wahr-Zeichen“ werden. Sie sind „wahr“ aufgrund ihrer Rolle als authentisches Zeugnis einer Zeit. Baudenkmäler können auch ganz persönliche Wahrzeichen sein: Der Bauernhof, auf dem als Kind die Ferien verbracht wurden, eine Gartenanlage, die als grüne Oase in der Freizeit diente oder die Dorfkirche, in der Hochzeiten, Taufen und Weihnachtsgottesdienste gefeiert wurden, sind Ankerpunkte des eigenen Lebens.
Alle engagierten Denkmaleigentümer sind deshalb wieder angesprochen, sich am Tag des offenen Denkmals® als Veranstalter zu beteiligen. Interessant sind vor allem diejenigen Objekte, die für die Allgemeinheit ansonsten nur kaum oder gar nicht geöffnet sind.
Um allen interessierten Bürgern einen Überblick über die vielen Veranstaltungen und über die zur Besichtigung frei gegebenen Denkmale im Landkreis Schweinfurt zu bieten, gibt der Landkreis Schweinfurt auch heuer wieder eine Broschüre heraus. Darin werden alle rechtzeitig angemeldeten Veranstaltungen gemeindlicher, kirchlicher und privater Denkmaleigentümer im Landkreis aufgelistet.
Alle Veranstalter, die in dieser Broschüre enthalten sein wollen, werden gebeten, dem Landratsamt Schweinfurt
bis spätestens Montag, den 17. Juni 2024, per Online-Anmeldung oder Meldebogen (PDF)
ihre am Tag des offenen Denkmals® geplanten Aktionen mitzuteilen. Bei fristgerechtem Eingang können die Informationen an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz weitergeleitet werden. Damit ist gewährleistet, dass alle geplanten Veranstaltungen im Landkreis-Prospekt sowie in den Publikationen und auf der Homepage der Deutschen Stiftung Denkmalschutz erscheinen.
Falls Sie sich per Meldebogen anmelden möchten, senden Sie diesen bitte zusammen mit 1 - 2 hochauflösenden Fotodateien (mind. 2 MB) per eMail an klaus.nitzschner@lrasw.de.
Ergänzend bittet das Landratsamt um Verständnis, dass aufgrund des Datenaustausches mit dem Grafikbüro nur Anmeldungen entgegengenommen werden können, die in digitaler Form erfolgen.
Die Online-Anmeldung und den Meldebogen im PDF-Format finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes (www.lrasw.de) unter der Rubrik „Denkmalschutz; Tag des offenen Denkmals - Anmeldung“.
Weitere Informationen zum Denkmalschutztag gibt es auf der Internetseite der Deutschen Stiftung Denkmalschutz unter www.tag-des-offenen-denkmals.de.
Die Jugendleiter*in-Card (Juleica) dient ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit bundesweit als Legitimation und Qualifikationsnachweis.
Im Rahmen der Juleica-Ausbildung veranstaltet der Kreisjugendring in Kooperation mit dem Stadtjugendring Schweinfurt und der Evangelischen Jugend ein Seminar zum Thema Zuschüsse. Neben den neuen Zuschussrichtlinien werden die verschiedenen Zuschussmöglichkeiten in der Jugendarbeit, die förderfähigen Kosten und Teilnehmer:innen sowie die notwendigen Unterlagen besprochen.
Das Seminar findet von 19:00 - 21:00 Uhr in der Geschäftsstelle des Kreisjugendrings Schweinfurt statt, Felix-Wankel-Str. 3, 97526 Sennfeld.
Die Veranstaltung ist kostenfrei. Anmeldung bis 03.05.2024 per E-Mail an anne.oertel@kjr-sw.de oder post@sjr-sw.de unter Angabe von Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Verein/Verband.
Das Jugendwerk der AWO bietet für die Sprachfreizeit Englisch in Unterfranken eine tolle Sonderaktion an. Sichere dir JETZT deinen Spätbucherrabatt!
Auch in diesem Jahr bietet das Jugendwerk der AWO wieder wertvolle Ferienfreizeiten an, die allen Kindern und Jugendlichen einen Urlaub ermöglichen. In den Pfingstferien ist für Kinder zwischen 10 und 13 Jahren wieder die Sprachfreizeit Englisch in Unterfranken im Angebot.
Die Sprachfreizeit findet von 21.05. - 26.05.2024 in Schonungen, im KJG-Haus statt. Melde dich jetzt an und erhalte deinen Spätbucherrabatt im Wert von 50 € auf die Teilnahmegebühr! Mit dem Rabatt kostet die Freizeit jetzt nur 299 €. Wow, this is fantastic!
Diese Freizeit ist genau das Richtige für alle, die Spaß daran haben, die englische Sprache zu lernen und gleichzeitig eine tolle Zeit mit Gleichaltrigen verbringen möchten. Sprich Englisch und verbessere deine Englischkenntnisse bei tollen Aktionen im Freizeitalltag.
Es findet im Rahmen der Freizeit kein klassischer Sprachunterricht statt. Wir werden keine englischen Texte bearbeiten, keine Vokabeln stur im Wörterbuch nachschlagen oder trockene Grammatikübungen lösen. Wir wollen mit den Kindern aktiv und spielerisch Englisch lernen! Geplant sind z. B. Kreativworkshops, eine Schnitzeljagd, Rallyes und vieles mehr - alles auf Englisch!
Die Kinder und Jugendlichen können auf unseren Freizeiten nicht nur Spaß und Gemeinschaft erleben, sondern haben ebenfalls in hohem Maße die Möglichkeit das Programm selbst mitzugestalten. Darüber hinaus garantiert ein pädagogisch geschultes Betreuungsteam eine qualifizierte Begleitung.
What are you waiting for? Buche deinen Platz sofort unter:
awo-jw.de | Bezirksjugendwerk der AWO Unterfranken e.V.
Weitere Infos und alle Freizeitangebote für 2024 sind hier zu finden: https://www.awo-jw.de/
Bezirksjugendwerk der AWO Unterfranken e. V.
Kantstr. 42 a, 97074 Würzburg
Tel.: 0931 29938264
Email: info@awo-jw.de