Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Nichtöffentlichkeit weggefallen sind
1. Bgm. Zeißner gibt den Beschluss zu TOP 6 der nichtöffentlichen Sitzung vom 19.03.2026 öffentlich bekannt. Hierbei handelt es sich um die Auftragsvergabe für die Beschaffung von Sand bei der Firma Beuerlein GmbH & Co. KG, 97332 Volkach für den Spielplatz „Obere Honigleite“.
Windkraftvorranggebiet "WK13";
Erteilung des gemeindlichen (bauplanungsrechtlichen) Einvernehmens gem. § 36 BauGB und Abgabe einer Stellungnahme nach § 10 Abs. 5 BImSchG zum Antrag der Prokon Regenerative Energien eG bzw. der Statkraft Erneuerbare GmbH auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach §§ 4, 19 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen
Mit Schreiben des Landratsamtes Schweinfurt vom 31.03.2026 wurde die Gemeinde Waigolshausen als betroffene Standortgemeinde für insgesamt fünf Windkraftanlagen um Mittelung gebeten, ob für das Vorhaben das (baurechtliche) Einvernehmen der Gemeinde Waigolshausen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt wird.
Nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird über die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 31 Absatz 1 und 2, den §§ 33, 34 Absatz 1, 2 und 3a sowie § 35 wird im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde (Landratsamt Schweinfurt) im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden.
Als Behörde, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt werden kann, erhält die Gemeinde Waigolshausen zusätzlich Gelegenheit, für die drei Windkraftanlagen in ihrem Zuständigkeitsbereich zum Vorhaben eine Stellungnahme gemäß § 10 Abs. 5 BImSchG innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang des Schreibens abzugeben.
Der Gemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für die Anlage der Firma Prokon Regenerative Energien eG in der Gemarkung Hergolshausen erteilt. Für die beiden Anlagen der Firma Statkraft Erneuerbare GmbH in der Gemarkung Waigolshausen hat der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt, da in diesem Antrag die im Flächenpooling geforderten Mindestabstände zur Wohnbebauung von 1.000 m nicht eingehalten werden. Dies hat nun zur Folge, dass das Landratsamt Schweinfurt zu prüfen hat, ob für die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens spezifische berechtigte bauplanungsrechtliche Gründe vorlagen. Hinsichtlich der immissionsschutzrechtlichen Stellungnahme nach § 10 Abs. 5 BImSchG gibt die Gemeinde Waigolshausen in beiden Fällen keine Stellungnahme ab.
Beteiligung an Bauleitverfahren; 6. Änderung des Bebauungsplanes "Industrie- und Gewerbegebiet an der A70" des Marktes Werneck
Als angrenzende Gemeinde wird die Gemeinde Waigolshausen am Verfahren zur 6. Änderung des Bebauungsplans "Industrie- und Gewerbegebiet an der A70" des Marktes Werneck im Rahmen der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB auf Basis des Vorentwurfes in der Fassung vom 12.03.2026 beteiligt. Da die Belange der Gemeinde Waigolshausen nicht betroffen sind, erfolgt keine Stellungnahme.
Zuschussantrag des Musikvereins Theilheim e. V.
Der Musikverein Theilheim e. V. beantragt mit Schreiben vom 31.03.2026 einen Zuschuss zur Beschaffung neuer Stühle für den Proberaum. Ziele sind laut Antrag, die Verbesserung der Sitz- und Arbeitsbedingungen und mehr Sicherheit durch ergonomische Stühle. Der Proberaum befindet sich im gemeindlichen Gebäude „Alte Schule Theilheim“ und wird in Ausnahmefällen auch für externe Veranstaltungen oder durch die Gemeinde selbst genutzt. Die derzeitigen Stühle wurden vor Jahren seitens des Musikvereins gebraucht erworben. Die Gesamtkosten für die Neuanschaffung belaufen sich nach Antrag auf brutto 6.197,52 €. Es wurde ein Zuschuss in Höhe von 50 % (3.098,76 €) beantragt. Der Gemeinderat hat dem Antrag nicht entsprochen.
Sonderveranstaltung Freizeitzentrum;
Festlegung Hallenmiete
Das Landratsamt Schweinfurt fragte die Nutzung des Freizeitzentrums für einen Ehrenamtsabend an. Preise für Sonderveranstaltungen werden jeweils durch Einzelbeschluss des Gemeinderates festgelegt.
Der Gemeinderat hat beschlossen für die Sonderveranstaltung (Ehrenamtsabend) des Landratsamts Schweinfurt eine Hallenmiete (komplette Halle) in Höhe von 950,00 € netto pro Veranstaltungstag zu veranschlagen. Weitere zusätzlich anfallende Nebenkosten, wie Reinigungskosten, Auf-/Abbauzeiten außerhalb des Veranstaltungstages, Strom/Wasser/Kanal werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
Satzung zur 3. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten bereits seit dem Jahr 2020 für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein in der Höhe unverändertes Sitzungsgeld von je 25,00 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses. Es wurde vorgeschlagen das Sitzungsgeld mit Beginn der neuen Legislaturperiode ab dem 01.05.2026 anzupassen. Gleichzeitig sollte auch die in § 3 Abs. 3 der Satzung geregelte Pauschalentschädigung auf den jeweils aktuell gültigen Wert des gesetzlichen Mindestlohns je volle Stunde erhöht werden. Entsprechend der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags wurde die Satzung zudem um Betreuungskosten ergänzt. Diese betragen ebenfalls den jeweils aktuell gültigen Wert des gesetzlichen Mindestlohns je volle Stunde. Der Gemeinderat hat die 3. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in der im Entwurf vorgelegten Änderungssatzung beschlossen. Das Sitzungsgeld beträgt demnach ab dem 01.05.2026, 30,00 € je Sitzung.
Haushalt 2026
Kämmerer Klaus Bärtl berichtete über die Sitzung des Finanz- und Personalausschusses am 03.03.2026. Die Beratungsergebnisse des Ausschusses wurden in die Haushalts- und Finanzplanung eingearbeitet. Die Haushaltssatzung, der komplette Haushalts- und Finanzplan und der Vorbericht zum Haushaltsplan wurden dem Gemeinderat im Vorfeld zur Sitzung elektronisch zur Verfügung gestellt. Der Haushalts- und Finanzplan sowie insbesondere die mittel- und langfristige finanzielle Entwicklung wurden vom Kämmerer anhand einer Präsentation vorgestellt und erläutert. Der Gemeinderat hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan samt Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 sowie die mittelfristige Finanzplanung beschlossen. Der Haushalt 2026 hat ein Gesamtvolumen von 12.989.700 €, hiervon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 7.030.600 € und auf den Vermögenshaushalt 5.959.100 €. Das Zahlenwerk ergibt eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt in Höhe von 336.200 €. Zum Ausgleich des Vermögenshaushalts ist eine Rücklagenentnahme in Höhe von 2.581.150 € geplant. Eine Kreditaufnahme ist im Haushaltsjahr 2026 nicht vorgesehen. Die Hebesätze der Grundsteuer A und B wurden bereits in eigener Hebesatzsatzung vom 22.11.2024 auf jeweils 310 v. H. festgesetzt. Der Hebesatz der Gewerbesteuer wird mit der Haushaltssatzung auf unveränderte 400 v. H. festgelegt. Nach rechtsaufsichtlicher Würdigung des Haushalts durch das Landratsamt Schweinfurt wird die Haushaltssatzung im Nachrichtenblatt amtlich bekanntgemacht.
Information des Bürgermeisters / Anfragen nach § 29 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat
Ergänzung der Straßenbeleuchtung in der Eichenstraße (Hergolshausen)
1. Bgm. Zeißner informiert, dass die Arbeiten für die drei zusätzlichen Straßenleuchten in der Eichenstraße und in der Tannenstraße in Hergolshausen abgeschlossen sind.
Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderatsmitglieder
1. Bgm Zeißner blickt auf die abgelaufene Legislaturperiode (2020 - 2026) zurück und bedankt sich bei den ausscheidenden Räten für die konstruktive Zusammenarbeit. Er hob hervor, dass in den vergangenen sechs Jahren bedeutende Projekte realisiert wurden. Im Anschluss verabschiedete er die Mitglieder Thomas Köth, Jürgen Petz, Elke Rumpel, Herbert Roßdeutsch, Bernd Karl, Wolfgang Schraut sowie die Dritte Bürgermeisterin Ursula Keller persönlich. Er würdigte ihr langjähriges Engagement, ihre jeweilige Fachexpertise und ihren Einsatz für das Gemeinwohl der drei Gemeindeteile. Den Ausscheidenden wurden Dank und die besten Wünsche für die Zukunft ausgesprochen.