Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Waigolshausen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit ⇔ 7.030.600,00 EUR
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit ⇔ 5.959.100,00 EUR
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden über
2.250.000,00 EUR festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Gewerbesteuer ⇔ 400 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 750.000,00 EUR festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Waigolshausen, 24.04.2026
gez. Christian Zeißner
Erster Bürgermeister
Nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für Grundsteuer A und Grundsteuer B sind in eigener Hebesatzsatzung vom 22.11.2024 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen | |
|
| Betriebe (A) | 310 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 310 v. H. |
Der Gemeinderat der Gemeinde Waigolshausen hat in seiner Sitzung vom 14.04.2026 den Haushalt für das Jahr 2026 verabschiedet. Mit Schreiben vom 22.04.2026 hat das Landratsamt Schweinfurt die rechtsaufsichtliche Würdigung vorgenommen. Die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 enthält keine nach Art. 67 und 71 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile. Eine rechtsaufsichtliche Genehmigung gemäß Art. 67 Abs. 4 GO ist nicht erforderlich, da in den Jahren, zu deren Lasten Verpflichtungsermächtigungen eingeplant sind, keine Kreditaufnahmen veranschlagt sind. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan (mit Anlagen) kann bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Waigolshausen in 97534 Waigolshausen, Kirchstraße 8, während der allgemeinen Geschäftsstunden eingesehen werden.