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Nachrichtenblatt der Gemeinde Waigolshausen
Ausgabe 4/2026
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Für eine korrekte Ermittlung der Grundsteuer sind aktuell Angaben zu den entsprechenden Grundstücken bzw. Betrieben der Land- und Forstwirtschaft unerlässlich.

Die Eigentümerinnen und Eigentümer sind daher gesetzlich dazu verpflichtet, dem Finanzamt entsprechende Änderungen am Grundbesitz zu melden.

Beispiele für relevante Änderungen:

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Änderungen an der Fläche des Flurstücks oder des Gebäudes (z.B. durch Anbauten oder Abrisse)

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Änderung der Nutzungsart (z.B. von Wohnraum hin zu Praxis oder Gewerbe)

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Eine erstmalige Denkmalschutz-Einstufung

Wichtig: Auch wenn entsprechende Änderungen auf einem notariell beurkundeten Vertrag beruhen oder hierfür eine Baugenehmigung beantragt wurde, müssen Sie eine Anzeige abgeben.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, wenn der gesamte Grundbesitz verkauft, verschenkt oder vererbt wurde und es sich dabei um einen vollständig grundsteuerpflichtigen Grundbesitz handelt oder um Grund und Boden, der mit einem fremden Gebäude gebaut ist. Eine Anzeige ist in diesen Fällen nicht notwendig.

Welche Fristen sind zu beachten?

Die Anzeige von Änderungen in einem Kalenderjahr kann grundsätzlich gebündelt bis zum 31. März des Folgejahres erfolgen.

Für Änderungen im Jahr 2025 wurde die Frist zur Anzeige gegenüber der Steuerverwaltung einmalig bis zum 30. April 2026 verlängert.

Sofern Sie diese Frist nicht einhalten können, informieren Sie bitte frühzeitig das Finanzamt und beantragen Sie eine Fristverlängerung.

Mögliche Wege für die Änderungsanzeige?

Sie können die Änderungen entweder über den Vordruck Grundsteueränderungs-anzeige (BayGrSt 5) oder eine vollständig ausgefüllte Grundsteuererklärung (Vordrucke BayGrSt 1 bis BayGrSt 4) anzeigen. Die Vordrucke können Sie einfach und elektronisch über ELSTER (www.elster.de) oder in Papierform (verfügbar unter www.grundsteuer.bayern.de) abgeben. Eine Registrierung für ELSTER ist unkompliziert und kostenlos möglich.

Wie geht es danach weiter?

Das Finanzamt prüft, wie sich die Änderung auf die Bemessungsgrundlage auswirkt und erlässt neue Bescheide über die Grundsteueräquivalenzbeträge bzw. den Grundsteuerwert sowie über den Grundsteuermessbetrag. Die zuständige Kommune erstellt anschließend einen aktualisierten Grundsteuerbescheid, auf dem die Höhe der neu berechneten Grundsteuer steht.

Informationen:

Weitere Informationen rund um das Thema „Grundsteuer“ sowie zur „Anzeige von Änderungen“ finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de sowie im Flyer Grundsteuer Anzeige von Änderungen.

Verkehrsberuhigter Bereich und 30-km/h-Zonen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

in der Honigleite in Waigolshausen befindet sich ein verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraße), der insbesondere unseren Kindern und allen Fußgängerinnen und Fußgängern einen sicheren Raum bieten soll. Leider wird die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit dort nicht immer eingehalten.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer eindringlich, in diesem Bereich besonders aufmerksam und rücksichtsvoll zu fahren. Bitte denken Sie daran: In einer Spielstraße haben Fußgänger Vorrang, und Fahrzeuge dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs sein.

Auch in den ausgewiesenen 30-km/h-Zonen bitten wir Sie, die Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuhalten. So tragen Sie aktiv dazu bei, die Sicherheit und Lebensqualität in unserer Gemeinde zu erhalten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Spielplatz Waigolshausen - Honigleite

Gute Nachrichten für alle Kinder und Familien: Der Spielplatz an der Honigleite ist ab sofort geöffnet und kann genutzt werden. Kleinere Restarbeiten werden im Herbst durchgeführt. Dafür muss der Spielplatz noch einmal kurzzeitig gesperrt werden.

Nach Abschluss der Arbeiten ist eine feierliche Eröffnung geplant - dazu informieren wir Sie rechtzeitig.

Spülung Wasserrohrnetz in der Gemeinde

Hergolshausen:

Montag, 04.05.2026 von 8 - 16 Uhr

Waigolshausen:

Dienstag bis Donnerstag

05.05. bis 07.05.2026 von 8 - 16 Uhr

Theilheim:

Montag, 11.05.2026 von 8 - 16 Uhr

Während der Spülung können Druckschwankungen auftreten. Vereinzelt können auch Trübungen auftreten, die gesundheitlich völlig unbedenklich sind. Es ist ratsam, nach der Spülung den Filter in der Hausinstallation zu reinigen, d.h. durchzuspülen, da sich hier kleine Partikel ansammeln können. Dieser Filter befindet sich nach dem Wasserzähler und ist mit einfachen Handgriffen zu bedienen. Wir empfehlen zudem, nach den Spülungen den Wasserhahn kurz aufzudrehen und das Wasser „laufen“ zu lassen. Empfehlenswert ist außerdem, druckabhängige Haushaltsgeräte während der Zeit der Spülung nicht in Betrieb zu nehmen.

Verlässliche Ansprechpartnerin zur gesetzlichen Rente

Ingrid Doischer, ehrenamtliche Versichertenberaterin der Deutschen Rentenversicherung, kommt auch wieder nach Theilheim.

Zum nachfolgenden Termin wird sich Frau Doischer um die Anliegen der Versicherten kümmern:

Theilheim:

20.05.26, 13 - 17 Uhr,

 

Alte Schule Theilheim 

Für eine Terminvereinbarung kontaktieren Sie bitte die Telefonnummer 0157 55781836. Bitte zum Termin eine Rentenauskunft mitbringen (darf auch bis zu 3 Jahre alt sein).

Es werden Anträge zur Alters-, Witwen-, Waisen- und Erwerbsminderungsrenten aufgenommen sowie Rentenauskünfte und Fragen rund um das Thema Rente beantwortet. Die Beratungsleistungen sind für die Versicherten und RentnerInnen kostenfrei.

Vorankündigung: Gastspiel des Theaters Schloss Maßbach in Waigolshausen

Im Rahmen des Kulturkonzepts ermöglicht der Landkreis Schweinfurt bis zu zwei Gastspiele der Unterfränkischen Landesbühne - Theater Schloss Maßbach pro Jahr in den Landkreisgemeinden.

Erfreulicherweise hat die Gemeinde Waigolshausen für das Jahr 2026 den Zuschlag erhalten.

Daher freuen wir uns auf eine wunderbar leichtfüßige romantische Komödie von Samantha Ellis „Wie angelt man sich einen Feministen“, in der lustvoll mit Geschlechterklischees gespielt wird - und deren Überwindung gefeiert wird.

Wann:

Donnerstag, den 10.12.2026

Uhrzeit:

19 Uhr

Wo:

Freizeitzentrum Waigolshausen

Merken Sie sich den Termin gerne schon einmal vor. Weitere Informationen folgen.