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Nachrichtenblatt der Gemeinde Waigolshausen
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Flächenpooling der Gemeinden Waigolshausen und Bergrheinfeld im Windvorranggebiet WK 13

Ab sofort bis zum 23.06.2023 kann die Pooling-Vereinbarung von Eigentümern, die Flächen im Windvorranggebiet WK 13 besitzen, im Rathaus persönlich unterzeichnet werden. Nutzen Sie als Eigentümer mit dem Flächenpooling die Steuerungsmöglichkeit der Gemeinden bei der Errichtung neuer Windkraftanlagen. Bitte bringen Sie für die Unterzeichnung im Rathaus Ihren Personalausweis sowie ggf. die Vollmacht/en der/des Miteigentümer/s mit.

Parken auf öffentlichen Grünflächen oder Grünstreifen

Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass das Parken auf öffentlichen Grünflächen oder Grünstreifen verboten ist.

Ein Treffen der besonderen Art

Ein Treffen der besonderen Art fand am Freitag, 5. Mai 2023 im Freizeitzentrum Waigolshausen statt. Die Kinder und Jugendlichen aus den Gemeindeteilen Hergolshausen, Theilheim und Waigolshausen im Alter zwischen 8 und 16 Jahren wurden persönlich zu einem Austausch eingeladen. Es fanden sich am Nachmittag ca. 65 Kinder und Jugendliche ein. Der 1. Bürgermeister Christian Zeißner begrüßte die Anwesenden und stellte das Programm vor. Er ging auf die Wichtigkeit des Austausches zwischen den Jugendlichen und den Gemeindevertretern ein. Denn wenn man sich kennt, spricht man auch gerne miteinander. Mit Hilfe der Jugendbeauftragen Sonja Langmandel, ihrem Stellvertreter Jürgen Petz sowie der 3. Bürgermeisterin Uschi Keller wurde die Jugend in drei Altersgruppen aufgeteilt. Sie erarbeiteten in einem kurzen Zeitraum viele interessante Wünsche und Anregungen.

Kino, Freizeitpark, Eisdiele, Skaterbahn und vieles mehr standen bei den Kleinsten auf den Wunschlisten. Die Älteren sind mit sehr konkreten Vorschlägen zum Ergebnis gekommen. Nachdem die Kinder und Jugendlichen sich bei einem Getränk und einem kleinen Snack gestärkt hatten, gab es noch einen persönlichen Austausch. Jede Altersgruppe stellte ihre Ergebnisse den Anderen vor. Die Ergebnisse wurden kurz diskutiert und teilweise auch Gemeinsamkeiten innerhalb der Gruppen festgestellt. Die Ergebnisse des ersten gemeinsamen Nachmittags wird der erste Bürgermeister dem Gemeinderat vorstellen und die weitere Vorgehensweise besprechen. Im Herbst ist dann ein nächstes Treffen für die jeweiligen Gemeindeteile vorgesehen. Die Ergebnisse der Planungen in der Verwaltung und der möglichen Beschlüsse des Gemeinderates werden dann in entsprechende Maßnahmen umgesetzt bzw. durch die Jugendlichen ergänzt.

Flurneuordnung und Dorferneuerung Hergolshausen 2

Gemeinde Waigolshausen, Landkreis Schweinfurt

Bekanntgabe

Der Beschluss zur Änderung des Flurbereinigungsgebietes Hergolshausen 2 und die Änderungskarte zur Gebietskarte liegen

vom 05.06.2023 mit 19.06.2023

in der Gemeinde Waigolshausen,

Kirchstr. 8, 97534 Waigolshausen

während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht für die Beteiligten aus.

Hinweis:

Mit der Auslegung ist eine Rechtsbehelfsfrist verbunden.

Dieser Beschluss und die Darstellung des Verfahrensgebietes können innerhalb von vier Monaten ab dem 15.05.2023 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken auf der Seite Projekte in Unterfranken unter „Öffentliche Bekanntmachungen in Flurneuordnungen und Dorferneuerungen“ eingesehen werden. (http://www.landentwicklung.bayern/unterfranken.de)

Würzburg, den 08.05.2023

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

gez. Andreas Kaiser
Techn. Amtsrat

Das Rathaus ist

am Freitag, den 9. Juni 2023

geschlossen!

Termin für die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung:

22. Juni 2023

Die Veröffentlichungen der Tagesordnungspunkte finden, wie üblich, im Vorfeld über das Internet und über Aushänge statt.

Aus dem Gemeinderat

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Nichtöffentlichkeit weggefallen sind

Der Gemeinderat erkannte den von den örtlichen Feuerwehren angemeldeten Feuerwehrbedarf an, woraufhin der Auftrag für die Beschaffung an die Fa. Albert Mahr - Feuerwehrbedarf GmbH vergeben wurde.

Beteiligungen an Bauleitverfahren

Als angrenzende Gemeinde war die Gemeinde Waigolshausen an den Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und der 1. Änderung des Bebauungsplans „An der Klauskapelle West“ beteiligt worden. Dort wird ein neues medizinisches Versorgungszentrum geplant, was eine Änderung des Flächennutzungsplans und des genannten Bebauungsplans erforderlich macht. Da Belange der Gemeinde Waigolshausen nicht betroffen sind, erfolgte keine Stellungnahme.

Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat

Durch die Einführung des Ratsinformationssystems ist eine Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat erforderlich, damit die Ladungen und Niederschriften künftig dem Gremium in digitaler Form zu Verfügung gestellt werden können. Zur durchgängigen Lesbarkeit der Geschäftsordnung wurden die Änderungen in eine neue Geschäftsordnung eingearbeitet. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die neue Geschäftsordnung für den Gemeinderat mit Wirkung zum 01.06.2023 entsprechend dem durch die Verwaltung erarbeiteten Entwurf neu erlassen wird.

Antrag der DJK Hergolshausen auf Unterstützung bei der Instandsetzung der Toilettenanlage am Festplatz

Die Toilettenanlage am Festplatz in der Lindenstraße Hergolshausen steht im Eigentum der Gemeinde Waigolshausen. Die Hauptnutzer der Anlage (DJK Hergolshausen) haben einen Antrag gestellt, dieses Gebäude in Eigenleistung zu sanieren. Die Materialkosten sollen hierbei von der Gemeinde übernommen werden. Während der Planungsphase wurde festgestellt, dass das Dach Schäden aufweist und undicht ist. Da die Dachplatten asbesthaltiges Material enthalten, müssen diese durch eine Fachfirma demontiert und entsorgt werden. Die Gesamtkosten, für die Maßnahme belaufen sich auf insgesamt ca. 8.000 €. Der Gemeinderat hat dem Antrag auf Kostenübernahme des Materials und der Demontagekosten des Dachs zugestimmt.

Beantragung einer einfachen Dorferneuerung

Im Rahmen des Interkommunalen Denkmalkonzeptes (IKDK) der interkommunalen Allianz - Oberes Werntal - wurden die Werntaldörfer fachlich begutachtet. Die Ergebnisse wurden in eigenen Veranstaltungen für die Gemeinderäte vorgestellt. Der nächste Schritt war die Beantragung einer einfachen Dorferneuerung für die jeweiligen Förderabschnitte in den Gemeindeteilen Theilheim und Waigolshausen. Ziel ist es, eine geförderte Bauberatung für sanierungswillige Bauherren zu bekommen. Die Förderung wird nach dem individuellen Fördersatz der Gemeinde durch das Amt für Ländliche Entwicklung bestimmt. Für den Gemeindeteil Hergolshausen muss keine Dorferneuerung beantragt werden, da dieser Ort sich bereits im Dorferneuerungsprozess befindet. Der Gemeinderat hat beschlossen, einen Antrag auf einfache Dorferneuerung in den Gemeindeteilen Theilheim und Waigolshausen zu beantragen. Dem Antrag wurde zwischenzeitlich schon entsprochen und der Zuwendungsbescheid liegt bereits vor.

Information des Bürgermeisters / Anfragen nach § 29 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat

1. Bgm. Zeißner berichtete über die Flächeneigentümerversammlungen zum Thema Windkraft. Im nächsten Schritt werden die Poolingvereinbarungen mit den Flächeneigentümern geschlossen. Die Vertragsunterlagen liegen im Rathaus bereit und können dort unterschrieben werden.

Erfreuliche Nachrichten gab es aus der alten Schule Hergolshausen zu berichten. Der Schadensanierer hatte zwischenzeitlich mit den Arbeiten zur Bautrocknung begonnen. Hierbei wurde ein durchgerostetes Rohr freigelegt, welches als Ursache für den Wasserschaden ausfindig gemacht werden konnte. Außerdem erfolgte ein Ortstermin mit dem Statiker, welcher die Begutachtung zu den Deckenlasten erstellt hat. Der Statiker hat dabei erklärt und mitgeteilt, dass das Erdgeschoss weiterhin uneingeschränkt genutzt werden kann und im Obergeschoss eine Maximalbelastung von 60 Personen je 300 m² möglich ist.

Neuerlass der Friedhofs- und Bestattungssatzung

Für die neu geschaffenen pflegefreien Urnengräber in allen drei gemeindlichen Friedhöfen ergab sich die Notwendigkeit, deren Nutzung in der Friedhofs- und Bestattungssatzung zu regeln. Aus diesem Anlass wurde diese Satzung sowohl an die aktuelle Rechtslage entsprechend der Mustersatzung angepasst und mit den erforderlichen Regelungen entsprechend den örtlichen Gegebenheiten ergänzt. Damit können die pflegefreien Urnengräber ab dem 01.06.2023 genutzt werden. Die amtliche Bekanntmachung dieser Satzung erfolgt an anderer Stelle in diesem Nachrichtenblatt.

Neuerlass der Friedhofsgebührensatzung

Sowohl für die neu geschaffenen pflegefreien Urnengräber als auch für alle anderen Grabarten und Leistungen im Friedhofsbereich wurden die Gebühren, die im Wesentlichen seit dem Jahr 2002 unverändert geblieben waren, von einem Kommunalberatungsbüro neu kalkuliert. Hierbei ergaben sich insbesondere bei den Grabnutzungsgebühren deutliche Erhöhungen. Die Grundlagen der Kalkulation und die sich hieraus ergebenden neuen Gebührensätze wurden im Finanz- und Personalausschuss ausgiebig erläutert und vorberaten. Der Gemeinderat stimmte der hierauf aufgebauten neuen Friedhofsgebührensatzung zu. Die neuen Gebührensätze gelten somit ab 01.06.2023. Abweichend hiervon gilt der zukünftig für alle Grabarten einheitliche Gebührensatz für die Friedhofspflegegebühren erst ab 01.01.2024. Die amtliche Bekanntmachung dieser Satzung erfolgt an anderer Stelle in diesem Nachrichtenblatt.

Neue Impulse für die Innenentwicklung im Landkreis Schweinfurt

Förderung setzt mit Nachhaltigkeitsbonus neue Akzente und wird auf Gebäude mit einem Alter von mehr als 60 Jahren ausgeweitet

Ab Mai 2023 können (Um-)Bauinteressierte im Landkreis Schweinfurt wieder zwei beliebte Förderungen zur Innenentwicklung in Anspruch nehmen, die Ende 2022 nach fünf Jahren Laufzeit ausgelaufen waren.

Die Förderkulisse wurde nach einem einstimmigen Beschluss des Ausschusses für Kreisentwicklung von den historischen Ortskernen auch auf sanierungsbedürftige Gebäude in „jüngeren“ Siedlungsbereichen ausweitet. Sie beinhaltet eine kostenlose Erstbauberatung und die Förderung von Umbau-, Sanierungs- und Entsorgungsmaßnahmen.

Beratungsgutscheine jetzt beantragen

Die kostenlose Erstbauberatung im Wert von ca. 500 Euro kann für Gebäude und Baulücken in den festgelegten Fördergebieten im Ortskern und neu auch für alle weiteren Gebäude, die 60 Jahre und älter sind, über die jeweilige teilnehmende Stadt-, Markt- bzw. Gemeindeverwaltung beantragt werden. Falls die Möglichkeit einer Bauberatung über die in vielen Orten etablierten Verfahren der Dorferneuerung oder Städtebauförderung besteht, laufen die Beratungen weiterhin über diese bekannten Angebote.

Für die Bauberatung steht den Bauinteressierten eine Auswahl an Architektur- bzw. Planungsbüros zur Verfügung. Das Beratungsgespräch dient in erster Linie der Ideenfindung. Inhalt der Beratung können beispielsweise Fragen zu Gebäudesanierungen, zur Nutzung von Baulücken und der Nachverdichtung, dem An-, Um- oder Neubau sowie der Freiflächengestaltung sein. Als Ergebnis der Beratung erhalten die Bauinteressierten eine schriftliche Dokumentation für ihre weitere Bauplanung.

Förderung von Umbau-, Sanierungs- und Entsorgungsmaßnahmen ebenfalls gestartet

Der Schwerpunkt der Innenentwicklungsförderung liegt auf der Bewahrung der vorhandenen Siedlungsstrukturen. Trotzdem lassen sich in manchen Fällen Entkernungsmaßnahmen oder ein (Teil-)Abriss an Gebäuden nicht vermeiden. Die damit verbundenen Kosten werden durch das Programm finanziell unterstützt. Pro Wirtschaftseinheit ist eine Maximalförderung von 10.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 25 Prozent auf die förderfähigen Nettokosten möglich.

Nachhaltigkeitsbonus von 2.000 Euro sichern

Der Landkreis Schweinfurt legt großen Wert auf Nachhaltigkeit, weshalb zukünftig ein Bonus von jeweils bis zu 500 Euro für die Erfüllung bestimmter Kriterien in den Bereichen

  • Wiederverwendung bzw. Wiederverwertung von Baumaterialien,
  • Wasserrückhaltung, z.B. durch Entsiegelung oder den Einbau von Zisternen,
  • Einhaltung von Energie-Standards sowie
  • Barrierereduzierung (= Maßnahmen im Sinne der Barrierefreiheit)

gewährt wird.

Das Bonussystem ist Bestandteil der Förderung von Umbau-, Sanierungs- und Entsorgungsmaßnahmen, weshalb die Maximalfördersumme von 10.000 Euro insgesamt nicht überschritten werden kann.

Mit zwei Vorkehrungen möchte der Fördergeber eine qualitative Weiterentwicklung der Ortskerne und Siedlungsbereiche sicherstellen: Zum einen ist die vorherige Inanspruchnahme einer qualifizierten Bauberatung bzw. die Orientierung an einem Gestaltungsleitfaden dringende Voraussetzung für einen Förderantrag. Zum anderen erfolgt die Auszahlung der Fördermittel erst nach Abschluss der Baumaßnahmen und Fertigstellung der Nachnutzung entsprechend des Beratungsprotokolls. Die Förderung des Landkreises ist grundsätzlich mit den kommunalen Förderprogrammen sowie der Dorferneuerung und Städtebauförderung kombinierbar.

Antragstellung läuft über die Gemeindeverwaltungen

Die Antragstellung läuft über die Innenentwicklungslotsin bzw. den Innenentwicklungslotsen beim Bauamt der jeweiligen Stadt-, Markt-bzw. Gemeindeverwaltung. Nach erfolgter Erstprüfung in der zuständigen Verwaltung und vorliegender Fördervoraussetzungen wird der Beratungsgutschein anschließend durch das Landratsamt versendet bzw. der vorzeitige Maßnahmenbeginn für die vorgesehenen Abbruch- und Entsorgungsmaßnahmen erteilt.

Die Beantragung der beiden Angebote ist für alle Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Schweinfurt mit Ausnahme der Gemeinde Schwebheim möglich.

Beginn der Bauarbeiten erst nach Zustimmung

Interessierten Bürgerinnen und Bürgern wird empfohlen, frühzeitig vor Baubeginn die kommunale Verwaltung oder das Regionalmanagement zu kontaktieren. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn, das heißt der Beginn der Bauarbeiten beziehungsweise die Auftragsvergabe, vor der Zustimmung durch das Landratsamt Schweinfurt, führt dazu, dass eine Förderung nicht ausgezahlt werden kann.

Sie haben Fragen?

Alle Informationen zu den neuen Fördermöglichkeiten, insbesondere die Förderrichtlinien und die Antragsformulare, finden Interessierte als Download unter www.landkreis-schweinfurt.de/innenentwicklung.

Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamts vor Ort oder das Regionalmanagement unter innenentwicklung@lrasw.de oder telefonisch 09721 55-636 gerne zur Verfügung.

Digitaler Familienwegweiser für den Landkreis Schweinfurt kommt gut an: Stadt Schweinfurt ab sofort mit dabei

Freizeittipps, Betreuungsangebote oder Beratungsstellen - Plattform unterstützt Familien in der Region Schweinfurt dabei, die für sie passenden Angebote zu finden.

Ende 2020 ist der digitale Familienwegweiser des Landkreises Schweinfurt an den Start gegangen. Die Aufrufe stiegen seitdem kontinuierlich an und mittlerweile ist das Angebot zu einer wichtigen Anlaufstelle für Familien im Landkreis geworden.

Neben Veranstaltungstipps, Workshops und Informationen aus den Bereichen Erziehung, Ernährung, Gesundheit und vielen mehr, sind hier auch sämtliche Ansprechpartner, Beratungsstellen, Notfallnummern und Adressen rund um die Themen Partnerschaft und Familienplanung vereint.

Darüber hinaus bietet die multimediale Website https://familie-sw.de/ hilfreiche Videos zu Erziehungsfragen und dem gesunden Aufwachsen von Kindern - in mehreren Sprachen - sowie kurze Erklärvideos zu Familienleistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag, Freibeträge oder Informationen zu Mutter-Kind-Kuren, Elternzeit und anderen hilfreichen Unterstützungsangeboten.

Der Familienwegweiser kommt gut an und ab sofort ist auch die Stadt Schweinfurt an der regionalen Online-Plattform für Familien beteiligt: „Mit der Erweiterung des Familienwegweisers bietet sich für Eltern, werdende Eltern, Großeltern oder alleinerziehende Eltern eine nochmals größere Vielfalt an Angeboten aus der Region. Das ist eine tolle Entwicklung“, betonen Landrat Florian Töpper und Oberbürgermeister Sebastian Remelé.

Weitere Angebote für den Familienwegweiser werden gerne aufgenommen

Sollten etwa Gemeinden, Gemeindebibliotheken, Kindergärten, Schulen, Vereine oder Nachbarschaftshilfeprojekte (nicht kommerzielle) Veranstaltungen im Bereich der Familienbildung und Freizeitangebote für Familien in der Region Schweinfurt anbieten, können die Organisatoren dieser Angebote entweder direkt auf der Plattform ein Benutzerkonto zum Einstellen des Angebots anlegen oder sich für den Landkreis Schweinfurt an die Familienkoordinatorin Andrea Handwerker (Telefon 09721 55-518, familienbildung@lrasw.de) und für die Stadt Schweinfurt an Christina von Kress-Karp (Telefon 09721 51-6667, Christina.Kress-Karp@Schweinfurt.de) wenden.

Dieses digitale Angebot wird auch durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zur Stärkung der kommunalen Familienbildung in Bayern gefördert.

Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe

Feststellung des Jahresabschlusses 2021

Gemäß § 25 Abs. 4 EBV wird die Gemeinde gebeten, die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und den nachgenannten Bestätigungsvermerk in der ortsüblichen Form öffentlich bekannt zu machen.

Die Verbandsversammlung hat den Jahresabschluss 2021 in seiner Sitzung am 11.05.2023 festgestellt und genehmigt. Der Jahresverlust in Höhe von 1.329.200,04 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes in München vom 21.03.2023 über die Prüfung des Jahresabschlusses schließt mit folgendem

Bestätigungsvermerk

„Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften und der Verbandssatzung.

Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss; entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen in der Zeit vom 05. Juni bis 20. Juni 2023 in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe in 97490 Poppenhausen, Bergstraße 4, öffentlich aus.

Wir versorgen mit unseren umfangreichen Anlagen als regionaler Trinkwasserversorger unsere Mitgliedsgemeinden in den Landkreisen Rhön-Grabfeld, Bad Kissingen und Schweinfurt für ca. 100.000 Einwohner. Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Wir bieten Ihnen einen unbefristeten, krisensicheren Arbeitsplatz in Vollzeit mit einem attraktiven Gleitzeitmodell, Gehalt nach dem Tarifvertrag TV-V, ein 13. Monatsgehalt und arbeitgeberfinanzierte Zusatzversorgung.

Wir suchen für die Betriebsstellen Poppenhausen oder Gochsheim/Weyer eine/n

Rohrnetzmonteur/Helfer (m/w/d)

Ihre Aufgaben:

  • Verlegen und Reparieren von Fern-, Ortsnetz- und Hausanschlussleitungen
  • Instandhaltung von Bauwerken und Wasserversorgungsanlagen
  • Unterhaltsarbeiten an Gebäuden, Grünanlagen und Einfriedungen etc.

Ihr Profil:

  • Wünschenswert wäre eine Berufsausbildung z.B. als Gas- u. Wasserinstallateur bzw. Rohrleitungsbauer oder in einem metallverarbeitenden Beruf

  • Führerschein BE (zwingend erforderlich)
  • Teamfähigkeit
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Bereitschaft zu Aus- und Weiterbildung
  • Bei Eignung ist der Einsatz im Bereitschaftsdienst vorgesehen

Sie fühlen sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 26.05.2023 per E-Mail ausschließlich als PDF-Dokument an (bewerbung@rmg-poppenhausen.de) oder per Post. Für Fragen steht Ihnen unser Betriebsleiter, Herr Eusemann unter der Rufnummer 09725 700-141 gerne zur Verfügung.

Aktivsenioren: Nächste Sprechstunde am 30. Mai im Landratsamt Schweinfurt

Wirtschaftsförderungen aus Stadt und Landkreis kooperieren - Aktivsenioren beraten auch interessierte Bürgerinnen und Bürger aus der Stadt Schweinfurt

Mittlerweile können auch Gründerinnen und Gründer aus Schweinfurt das Angebot der Aktivsenioren in Anspruch nehmen, um sich umfassend über das Thema Existenzgründung beraten zu lassen.

Die nächste kostenfreie Sprechstunde der Aktivsenioren findet am Dienstag, 30. Mai, von 9 bis 11 Uhr, im Landratsamt Schweinfurt, Raum 101 (1. Stock) statt.

Die Sprechstunden bei den Aktivsenioren werden gemeinsam von Stadt und Landkreis Schweinfurt organisiert. Für die Sprechstunden ist eine Terminvereinbarung bei der Wirtschaftsförderung im Landratsamt erforderlich unter Telefon: 09721 55-380 oder per E-Mail an wirtschaft@lrasw.de.

Interessierte Personen aus der Stadt können sich bei Rückfragen zu dem Angebot auch gerne an das Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing der Stadt Schweinfurt wenden:

Johanna Faustmann, Sachgebietsleitung Wirtschaftsförderung, Telefon: 09721 51-6076, E-Mail wirtschaftsfoerderung@schweinfurt.de

Die Aktivsenioren Bayern beraten Existenzgründer/-innen sowie Inhaber/-innen kleiner und mittelständischer Firmen in Fragen der Existenzgründung, Existenzerhaltung, Unternehmensnachfolge und Digitalisierung. Sie bieten auch Unterstützung bei der Erstellung eines Businessplans mit Tragfähigkeitsbescheinigung an. Weitere Informationen finden Interessierte im Internet unter www.aktivsenioren.de.

Übersicht der Termine der Aktivsenioren für das Jahr 2023:

Jeweils dienstags von 9 bis 11 Uhr im Raum 101 im Landratsamt Schweinfurt am 27. Juni, 25. Juli, 29. August, 26. September, 31. Oktober, 28. November, 19. Dezember.

Öffnungszeiten im Rathaus

Montag: ganztags geschlossen

Dienstag: 07:30 bis 12:00 Uhr

und 14:00 bis 17:00 Uhr

Mittwoch: 07:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstag: 07:30 bis 12:00 Uhr

und 14:00 bis 18:00 Uhr

Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr

Eine persönliche Vorsprache in allen Bereichen des Rathauses ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem entsprechenden Ansprechpartner möglich.

Wichtige kommunale Einrichtungen

Gemeindeverwaltung:

Telefon:

09722 9111-0

Fax:

09722 9111-20

e-mail-Adresse:

gemeinde@waigolshausen.de

1. Bgm. Christian Zeißner

Telefon:

09722 9111-13

e-mail-Adresse: buergermeister@waigolshausen.de

Termine mit 1. Bürgermeister Christian Zeißner bitte vorher telefonisch vereinbaren.

Thomas Drescher

Telefon:

09722 9111-15

e-mail-Adresse:

ewo@waigolshausen.de

Alexander Hilbig

Telefon:

09722 9111-11

e-mail-Adresse:

buergerservice@waigolshausen.de

Martin Dürr

Telefon:

09722 9111-12

e-mail-Adresse:

bauamt@waigolshausen.de

Josef Zeißner

Telefon:

09722 9111-14

e-mail-Adresse:

geschaeftsleitung@waigolshausen.de

Klaus Bärtl

Telefon:

09722 9111-18

e-mail-Adresse:

kaemmerei@waigolshausen.de

Annette Gößmann-Öser

Telefon:

09722 9111-19

e-mail-Adresse:

steueramt@waigolshausen.de

Tanja Mauder

Telefon:

09722 9111-21

e-mail-Adresse:

kasse@waigolshausen.de

Bauhof Waigolshausen

Tel.:

09722 944294

e-mail-Adresse:

bauhof@waigolshausen.de

Freizeitzentrum, Jahnstr.

Tel.: 1318

Kegelbahn im FZZ

Tel.: 1272

Grundschule Werneck

Tel.: 94904-0

Mittelschule Werneck

Tel.: 949030

Schulverband Schwanfeld

Tel.: 09384 973055

Kindergarten Waigolshausen

Tel.: 8803

Kindergarten Hergolshausen

Tel.: 7515

Kindergarten Theilheim

Tel.: 09384 1810

Landratsamt Schweinfurt

Tel.: 09721 55-0

Störungsstellen

Bei Problemen mit Gas, Wasser und Strom sind folgende Stellen zu verständigen:

Gas

Gasversorgung Unterfranken GmbH

Tel.: 0931 275588

www.gasuf.de

Wasser

Rhön-Maintal-Wasserversorgung

Tel.: 09725 700-0

www.rmg-poppenhausen.de

Strom

ÜZ Mainfranken

Tel.: 09382 604-0

www.uez.de

Notruf-Telefonnummer

Krisennetzwerk Unterfranken

Hilfe bei psychischen Krisen

0800 655 3000