Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
sehr geehrte Leserinnen und Leser,
herzlichen Glückwünsch der 1. Fußballmannschaft der Spielgemeinschaft Waigolshausen/Theilheim/Hergolshausen zu ihrem Aufstieg in die Kreisliga. Nach einer guten Saison konnte in einem überragend geführten Relegationsspiel der Gegner mit 5 : 0 in die Schranken gewiesen werden. Euch einen guten Start in die nächste Saison und ganz viel Erfolg.
Apropos Glückwunsch zum Erfolg: Mit der größte Erfolg, den wir in unserer Demokratie verbuchen können, ist die Möglichkeit zu freien Wahlen. Am 9. Juni ist es wieder so weit. Wir haben die größte kontinentale Wahl, die es bei uns gibt. In 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit die Abgeordneten für das Europäische Parlament zu wählen. In Deutschland dürfen erstmals ab 16-jährige zur Wahl gehen und ihre Stimme abgeben. Liebe Bürgerinnen und Bürger, bitte nutzen Sie alle ihr Wahlrecht. Gerade im Europäischen Parlament werden Gesetze verabschiedet, an die sich dann auch die Mitgliedsstaaten halten müssen. Dies beeinflusst teilweise unser direktes tägliches Handeln. Bitte gehen Sie wählen und bestimmen Sie, wer für Sie diese Gesetze abstimmen soll.
Im Rahmen er Dorferneuerung in Hergolshausen wird der Spielplatz in Hergolshausen neugestaltet. Im Zuge dessen haben Sie die Möglichkeit, bis zum 8. Juni den vorhandenen Sand aus dem Spielplatz auszubauen. Ab dem 9. Juni ist der Spielplatz gesperrt und wird für den Aufbau, der ab dem 17. Juni beginnen soll, vorbereitet. Kommen wir gleich zum nächsten Spielplatz. Der Liefertermin für die Spielgeräte in der Weidenstraße ist für Anfang Juli durch den Lieferanten genannt worden. Sobald die Spielgeräte da sind, werden diese für den Aufbau vorbereitet und so bald als möglich eingebaut.
Leider haben wir bisher immer noch keine neue Rückmeldung über den geplanten Ausbau des Glasfaserausbau in der Gemeinde Waigolshausen. Auf mehreren Kontaktversuche haben wir keine Antwort bekommen. Durch unsere Bauaufsicht haben wir ein erneutes deutliches Schreiben verfassen lassen. Wir bleiben dran und hoffen, dass wir bald Fortschritte nennen können.
Die Sanierung der eingefallenen Mauer im Friedhof in Waigolshausen wird ab dem 3. Juni starten und dauert ca. 6 Wochen. Bitte haben Sie für die Maßnahme etwas Verständnis und beachten Sie dies bei Ihrem Besuch auf dem Friedhof. Die Herstellung der neuen Urnengräber steht in den letzten Zügen und wird innerhalb der nächsten Wochen abgeschlossen sein. Trotz des schlechten Wetters konnte unser Bauhof in einem zeitlich engen Rahmen die Maßnahme durchführen.
In den kommenden Wochen finden wieder einige Festlichkeiten statt. Herzliche Einladung ergeht für den 15. Juni zum Kindergartenfest in Waigolshausen. Der Geiersberglauf am 28. Juni mit anschließendem Sportwochenende des TSV Waigolshausen steht Ende Juni an. Herzliche Einladung hierzu. Direkt danach am 30. Juni folgt das Kindergartenfest in Hergolshausen. Die Kinder freuen sich schon auf ein großes Fest mit vielen Besuchern.
Die Bundesliga ist vorbei, die Pokale sind fast alle ausgespielt. Am 14. Juni startet die Fußball Europameisterschaft mit dem Auftaktspiel Deutschland gegen Schottland. Ich wünsche Ihnen allen eine schöne Europameisterschaft und friedliche Spiele.
Mit sonnigen Grüßen wünsche ich Ihnen viele schöne gemeinsame Stunden, Gottes Segen und bleiben Sie gesund.
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Waigolshausen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 5.903.050,00 EUR
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.560.800,00 EUR
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden über 2.900.000,00 EUR festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 400 v. H.
b) für die Grundstücke (B) — 400 v. H.
2. Gewerbesteuer — 400 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 750.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Der Gemeinderat der Gemeinde Waigolshausen hat in seiner Sitzung vom 11.04.2024 den Haushalt für das Jahr 2024 verabschiedet.
Mit Schreiben vom 14.05.2024 (Eingang 24.05.2024) hat das Landratsamt Schweinfurt die rechtsaufsichtliche Genehmigung hinsichtlich §3 der Haushaltssatzung erteilt. Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haushaltssatzung nicht.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan (mit Anlagen) kann bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Waigolshausen in 97534 Waigolshausen, Kirchstraße 8, während der allgemeinen Geschäftsstunden eingesehen werden.
Der Anfang März an alle Gebührenpflichtige zugestellten Abrechnung-/Abschlagsänderung zu den Abwassergebühren waren Erklärungen beigefügt, mit der wir um Auskunft ersuchen, ob in den angeschlossenen Anwesen Brunnen- oder Regenwasser für den Hausgebrauch genutzt wird. Für diese erstmalige Erhebung der Daten war eine Rückgabeverpflichtung für alle Hauseigentümer bis spätestens 04.04.2024 vorgegeben worden.
Ein Großteil dieser Rückmeldungen wurde dankenswerterweise auch bereits abgegeben. Leider fehlen aber noch die übrigen Rückmeldungen. Wir bitten daher um kurzfristige Abgabe des vollständig ausgefüllten Formulars im Rathaus, damit die Bearbeitung und Auswertung weitergeführt werden kann. Sollten Sie dieses Formular nicht mehr vorrätig haben, können Sie gerne ein weiteres Exemplar im Rathaus anfordern (bei Frau Gößmann-Öser, Tel. 09722 9111-19 oder per Mail steueramt@waigolshausen.de). Die Erklärung kann auch direkt online unter www.waigolshausen.de/eigengewinnungsanlagen oder durch Scannen des nebenstehenden QR-Codes abgegeben werden.
In diesem Zusammenhang machen wir auf § 15 der maßgebenden Beitrags- und Gebührensatzung aufmerksam. Danach sind die Beitrags- und Gebührenschuldner verpflichtet, der Gemeinde die für die Höhe der Schuld maßgeblichen Veränderungen - auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen - mitzuteilen.
Die Gemeinde Waigolshausen hat in ihrer Beitrags- und Gebührensatzung festgelegt, dass Wassermengen, die aus Eigengewinnungsanlagen (Brunnen oder Regenwasserzisternen) für den Hausgebrauch genutzt werden und ohne vollständige Erfassung über Wasserzähler als Abwasser (Schmutzwasser) der Kläranlage zugeleitet wird, zu einer pauschalen Gebühr herangezogen werden. Bei rein gärtnerischer Nutzung dieser Wassermengen gilt dies nicht.
Mit Wirkung vom 01.01.2024 beträgt die pauschale Bemessung 15 cbm pro Jahr und Einwohner, der mit Stichtag 30.06. mit Wohnsitz auf dem heranzuziehenden Grundstück gemeldet war.
Diese Regelungen stellen keine zusätzlichen Kosten für die betroffenen Gebührenzahler dar, sondern führen nun dazu, einen vorteilsbezogenen Kostenausgleich zu schaffen und werden somit zu einer größeren Gebührengerechtigkeit beitragen.
Für Ihre Mithilfe danken wir.
1. Die Wahl dauert von 08:00 - 18:00 Uhr.
2. Die Gemeinde Waigolshausen ist in folgende drei Wahlbezirke eingeteilt.
Stimmbezirk I:
Waigolshausen
Abstimmungsraum: Freizeitzentrum (Jahnstraße 101)
barrierefrei
Stimmbezirk II:
Hergolshausen
Abstimmungsraum: Gemeindesaal (Kirchplatz 4)
nicht barrierefrei
Stimmbezirk III:
Theilheim
Abstimmungsraum: Schule (Von-Erthal-Str. 38)
barrierefrei
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 19. Mai 2024 übersandt wurden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.
3. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in Waigolshausen zusammen.
4. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist.
Die Wählerinnen und Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürgerinnen und Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung ist auf Verlangen bei der Wahl abzugeben.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten zehn Bewerberinnen oder Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung der Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.
Die wählende Person gibt ihre Stimme in der Weise ab,
dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
6. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem/der der Wahlschein ausgestellt ist,
| a) | durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Landkreises |
|
| oder |
| b) | durch Briefwahl |
| teilnehmen. | |
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde (Verwaltungsgemeinschaft) einen Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
Mit der Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen wird für die wahlberechtigte Person im Wählerverzeichnis die Ausstellung des Wahlscheins vermerkt. Dieser Vermerk hat zur Folge, dass die wahlberechtigte Person ohne Wahlschein weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl wählen kann. Gehen die beantragten Wahlunterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zu, sollten sich die betroffenen Wahlberechtigten umgehend an ihr Wahlamt wenden. Bis spätestens Samstag, 8. Juni 2024, 12 Uhr, besteht noch die Möglichkeit, einen neuen Wahlschein beim Wahlamt zu beantragen, wenn glaubhaft versichert wird, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist.
Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle der wahlberechtigten Person ist unzulässig (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes.
Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der stimmberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht (§ 6 Abs. 4a des Europawahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Waigolshausen, 29. Mai 2024
Für die anstehenden Baumaßnahmen am Spielplatz Hergolshausen, wurden die Spielgeräte am 27.05.2024 komplett abgebaut. Bürgerinnen und Bürger haben im Zeitraum vom 28.05.2024 bis zum 08.06.2024 die Möglichkeit, den Sand des Spielplatzes kostenfrei abzuholen. Danach ist die Fläche des Spielplatzes aufgrund der Neugestaltung dann komplett gesperrt.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Haushaltssatzung
Die Haushaltssatzung des Schulverbandes Schwanfeld wurde im Amtsblatt des Landkreises Schweinfurt Nr. 4 am 04.04.2024 veröffentlicht.
Stellenausschreibung
Der Schulverband Schwanfeld setzt sich aus den Gemeinden Waigolshausen, Wipfeld, Markt Eisenheim und Schwanfeld zusammen. Die Mittagsbetreuung werden im neuen Schuljahr ca. 75 Grundschulkinder aller Jahrgangsstufen besuchen. Unsere Mittagsbetreuung ist geprägt durch ein gutes pädagogisches Konzept, die gute Zusammenarbeit aller Beteiligten und vor allen Dingen durch das engagierte aufgeschlossene Team. Zur Verstärkung dieses Teams sucht der Schulverband zu Beginn des Schuljahres 2024/2025
Mitarbeiter (m/w/d)
in Teilzeit (max. 15 Wochenstunden)
| Die Aufgaben: | |
| • | Betreuung und Hilfestellung bei den Hausaufgaben |
| • | Begleitung und Ausarbeitung bei kreativen Arbeiten |
| • | Planen von Freizeitaktivitäten |
| • | Ausgabe des Mittagsessen, das täglich frisch gekocht wird |
| Unser Angebot: | |
| • | Unbefristetes Angestelltenverhältnis mit einer tarifgerechten Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) |
| • | Eigenverantwortliches Arbeiten und Möglichkeiten von beruflicher und persönlicher Weiterbildung |
| • | Schnuppertag, um das Team und die Aufgaben kennen zu lernen |
| Ihr Profil: | |
| • | Abgeschlossene Berufsausbildung |
| • | Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung |
| • | eine gute Mischung aus Kreativität und Durchsetzungsvermögen |
| • | ausreichender Masernschutz |
Senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bitte bis spätestens 30. Juni 2024 an die Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld, Rathausplatz 6, 97523 Schwanfeld oder bevorzugt als pdf-Datei an personalabteilung@vg-schwanfeld.de. Fragen beantwortet Ihnen sehr gerne die 1. Vorsitzende des Schulverbandes Lisa Krein, Telefon 09384 97170. Mit Zusendung Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Verfahrens zu. Sofern Sie Ihre Unterlagen nicht abholen, werden diese nach Abschluss des Verfahrens datenschutzgerecht vernichtet bzw. gelöscht. Reisekosten anlässlich eines möglichen Vorstellungsgespräches können nicht übernommen werden
Liebe Eltern und liebe Kinder, das Hüttendorf der Gemeinde Schwanfeld, findet vom 29.07. - 09.08.2024 statt. In diesem Jahr kann keine Ferienbetreuung seitens des Schulverbandes Schwanfeld in der Grundschule angeboten werden. Vorrangig können nur Kinder angemeldet werden, die im Schuljahr 2023/2024 die Grundschule Schwanfeld besucht haben.
Ort: An der Jubiläumswiese, 97523 Schwanfeld (beim „Hufeisen, in der Nähe des Platzes für Alt und Jung)
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr & 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Mittagspause 12:00 Uhr - 13:00 Uhr
Am Freitag, den 09.08.2024, endet das Hüttendorf um 15:00 Uhr nach dem gemeinsamen Aufräumen. Im Anschluss wird es einen gemütlichen Abschluss mit den Kindern und den Eltern geben. Neben dem Hüttenbauen bieten wir Bastelangebote und sportliche Aktivitäten! Für ausreichend Holz und gute Ideen ist gesorgt. Eigenes Werkzeug und ausreichend zu Essen und Trinken bitte selbst mitbringen. Die Teilnehmerzahl ist auf 60 Kinder begrenzt. Die Reihenfolge der Anmeldungen entscheidet. Die Anmeldungen werden frühestens ab Montag, den 10.06.2024 bis Freitag, 14.06.2024, per Mail an dolores.stiller@schwanfeld.de angenommen. Bitte verwenden sie pro Kind jeweils einen Anmeldebogen. (Weitere Informationen und Anmeldebögen erhalten Sie im Rathaus Schwanfeld bzw. auf der Homepage der Gemeinde Schwanfeld unter www.schwanfeld.de/aktuelles.
Der Buchsbaumzünsler breitet sich unaufhaltsam aus und bedroht die Buchsbäume in unseren Gärten.
Um die Ausbreitung des Schädlings einzudämmen, ist es wichtig, befallene Buchsbäume und deren Abschnitte schnell und effektiv zu entsorgen.
Zu beachten gilt bei einer Entsorgung, dass die befallenen Pflanzen und deren Abschnitte nach Rücksprache mit der Abfallwirtschaft des Landratsamtes nicht über die Bio-Tonne entsorgt werden dürfen, da sich der Zünsler hier weiter vermehrt und auf weitere Buchsbäume ausbreitet. Auch auf den Friedhöfen, dürfen befallene Pflanzen nicht in die Grünabfallvorrichtungen geworfen werden. Eine Entsorgung darf nur über die eigene Restmülltonne oder alternativ gebührenpflichtig über das Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle erfolgen. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, empfiehlt es sich, die Pflanzen und Abschnitte zudem in einer Abfalltüte luftdicht zu verpacken.
Kreisfachberaterin Brigitte Goss gibt nützliche Tipps zum Umgang mit dem aktuell vermehrt auftretenden Buchsbaumzünsler
Derzeit verursacht der Buchsbaumzünsler, eine erst vor rund 20 Jahren nach Deutschland aus dem ostasiatischen Raum eingeschleppte Schmetterlingsart, große Schäden durch Kahlfraß an zahlreichen Buchsbäumen auch im Landkreis Schweinfurt. Der Falter findet aktuell beste Bedingungen vor, um sich zu entwickeln, weswegen schnelles Handeln der Gartenbesitzerinnen und -besitzer gefragt ist, um die massive Ausbreitung des Schädlings einzudämmen. Die Kreisfachberaterin für Gartenkultur und Landespflege am Landratsamt Schweinfurt, Brigitte Goss, hat hierzu hilfreiche Tipps zusammengestellt.
Zwei gute Nachrichten vorweg:
1. Der Buchsbaumzünsler hat sich ausschließlich auf Buchsbäume spezialisiert und nutzt nur diese als Nahrungsquelle und zur Eiablage - andere Pflanzen im heimischen Garten sind von einem Befall des Falters nicht betroffen.
2. Die befallenen Buchsbäume sehen nach dem Kahlfraß zwar übel aus, in der Regel erholen sie sich aber wieder und treiben erneut aus.
Wie kommt es zur aktuell massenhaften Verbreitung des Buchsbaumzünslers?
Die Population des Buchsbaumzünslers hat sich laut Kreisfachberaterin Brigitte Goss in den zurückliegenden Jahren stark aufgebaut. „Die zahlreichen Nachkommen der letztjährigen Falter haben die gemäßigten Wintertemperaturen unbeschadet überlebt, zusätzlich sorgt der aktuell warme und sonnige Frühling für beste Wachstumsbedingungen und ein reichhaltiges Nahrungsangebot für die Larven“, erklärt Goss. Durch das anhaltend warme Frühlingswetter startete die Population demnach schon sehr früh im Jahr, was dazu führen könne, dass sich heuer drei bis gegebenenfalls sogar vier Generationen des Buchsbaumzünslers entwickeln - in regulären Jahren sind es nur zwei Generationen.
Was können Gartenbesitzerinnen und -besitzer gegen die Ausbreitung des Schädlings tun?
„Um die Population einzudämmen, sollte man je nach Entwicklungsphase auf verschiedene Methoden zurückgreifen“, erläutert Goss. In der aktuellen Phase ist es laut Goss wichtig, zügig zu handeln, da sich die Raupen derzeit verpuppen oder schon verpuppt sind (Stand Mitte Mai). „Nach ihrem Reifefraß begeben sich die Raupen bevorzugt in die bereits beschädigten Blätter des Buchsbaums und verpuppen sich dort. Hier ist es ratsam, mit dem Hochdruckreiniger vorzugehen: Der kraftvolle Wasserstrahl beseitigt die beschädigten Blätter mitsamt den Puppen, die dann am Boden eingesammelt werden sollten. Weiterhin vorhandene Raupen und Puppen erkennt man im ausgedünnten Buchsbaum besser, diese lassen sich dann mit der Hand absammeln“, erklärt Goss.
Die Fachberaterin betont, dass es in der aktuellen Phase wichtig ist zu verhindern, dass die Falter schlüpfen. Rund zwei Wochen nach der Verpuppung fliegen die Zünsler aus und beginnen wenige Tage später mit der Eiablage, der Zyklus beginnt von vorn.
Alternativ zum Einsatz eines Hochdruckreinigers empfiehlt sich laut Goss ein Rückschnitt und gezieltes Absammeln der befallenen Pflanze. Da die Puppen in der jetzigen Phase gut versteckt sind, sollte befallenes Buchsbaumschnittgut laut Goss allerdings sofort behandelt werden (im Idealfall durch Schreddern), um die Schädlinge abzutöten. Eine Bekämpfung des Zünslers mit zugelassenen Pflanzenschutzmitteln macht in der jetzigen Phase laut Goss überhaupt keinen Sinn, da deren Wirkstoffe ausschließlich von den Raupen und nur beim Fressen über die Blätter aufgenommen werden können. „Dafür ist es jetzt schlicht zu spät, die Mittel würden keine Wirkung zeigen“, sagt Goss.
Wohin mit dem Buchsbaumschnittgut?
Wer keine Möglichkeit hat, Schnittgut zu Schreddern, kann das Material an der Kompostanlage Gerolzhofen oder am Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) Rothmühle fachgerecht entsorgen lassen. Dies sollte unmittelbar nach erfolgtem Schnitt geschehen, um ein Schlüpfen der Falter zu verhindern. Befallenes Buchsbaumschnittgut darf auf keinen Fall an den gemeindlichen Grünschnitt-Sammelplätzen abgegeben werden, da hier keine fachgerechte Entsorgung des Buchses gewährleistet werden und sich sonst der Buchsbaumzünsler ungehindert weiter vermehren kann.
Die Abgabe befallenen Schnittguts an der Kompostanlage oder am AWZ ist kostenpflichtig.
Keine Gebühren fallen an, wenn das Schnittgut nicht befallen ist oder der Zünsler bereits erfolgreich abgetötet wurde. Die Abfallberatung des Landkreises Schweinfurt empfiehlt, befallenen Buchs in schwarze Müllsäcke zu verpacken, gut zu verschließen und ca. sieben bis zehn Tage in der (prallen) Sonne liegen zu lassen. Anschließend kann das Schnittgut kostenlos abgegeben oder, bei kleineren Mengen, über die Biotonne sowie die schwarze Tonne entsorgt werden.
Was, wenn die Zünsler bereits geschlüpft sind?
Nach einer erfolgreichen Verpuppung fliegt der Buchsbaumzünsler als Schmetterling aus und hat etwa zehn Tage Zeit zur Eiablage, bevor der adulte Falter stirbt. Da abgefressene Buchsbäume in der Regel im Laufe des Sommers erneut austreiben, sollten Gartenbesitzerinnen und -besitzer zu vorbeugenden Maßnahmen greifen: Kreisfachberaterin Brigitte Goss empfiehlt, den Buchsbaum einmal die Woche mit Algenkalk oder Kalk einzustäuben. „Die kleinen, frisch aus dem Ei geschlüpften Raupen des Zünslers reagieren sehr empfindlich auf den Kalk und gehen ein“, sagt Goss.
Zusätzlich lohnt es sich laut der Kreisfachberaterin, seinen Garten möglichst naturnah zu gestalten, denn dann siedeln sich ggf. auch Fressfeinde des Buchsbaumzünslers an. War der Falter als Neozoen anfangs ohne natürliche Feinde, gibt es laut Goss mittlerweile einige Vogelarten wie zum Beispiel Kohlemeise und Buchfink sowie Insekten, wie etwa die Brackwespe, die sich als Gegenspieler des Zünslers etabliert haben.
Kalenderwoche 24
Die Veröffentlichungen der Tagesordnungspunkte finden, wie üblich, im Vorfeld über das Internet und über die Aushänge statt.
Soziales Engagement beim Bayerischen Roten Kreuz - Dein Pluspunkt im Lebenslauf. Sammle bei uns erste Berufserfahrung, gewinne Einblicke in soziale Felder und beeindrucke Deine späteren Arbeitgeber mit einem abgeleisteten Freiwilligendienst. Gleichzeitig kannst Du mit einem Freiwilligendienst die Wartezeit auf einen Studien- oder Ausbildungsplatz sinnvoll überbrücken.
| Einsatzmöglichkeiten sind: | |
| - | BRK Kreisverband Schweinfurt, z. B. Fahrdienst, Rettungsdienst, Soziale Dienste, Breitenausbildung |
| - | Geomed-Kreisklinik Gerolzhofen |
| - | sowie viele weitere Einrichtungen in ganz Unterfranken |
Neben der Tätigkeit in Deiner Einsatzstelle finden in regelmäßigen Abständen fünf Bildungsseminare statt, welche Du gemeinsam mit anderen Freiwilligen und einem Team vom Bayerischen Roten Kreuz gestaltest.
Wenn du Interesse oder Fragen hast, dann melde dich gerne bei der Regionalstelle Würzburg der BRK Freiwilligendienste.
E-Mail: fwd-unterfranken@lgst.brk.de oder Telefon: 0931 7961131.
Weitere Informationen erhältst du unter www.freiwilligendienste-brk.de.
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe (RMG) sucht spätestens zum 01.01.2025 einen
Geschäftsleiter (m/w/d)
in Vollzeit.
Die RMG versorgt mit ihren umfangreichen Anlagen als regionaler Trinkwasserversorger ca. 100.000 Einwohner der Landkreise Rhön-Grabfeld, Bad Kissingen und Schweinfurt. Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Wir bieten Ihnen einen unbefristeten, krisensicheren Arbeitsplatz mit einem attraktiven Gleitzeitmodell, Gehalt nach dem Tarifvertrag TV-V, ein 13. Monatsgehalt, arbeitgeberfinanzierte Zusatzversorgung und Fahrradleasing.
Die Position wird im Rahmen der Nachfolge wegen altersbedingtem Ausscheiden des Stelleninhabers vakant.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt behandelt.
| Ihre Aufgaben: | |
| • | Organisation und Durchführung aller operativen Maßnahmen zur Erfüllung der Verbandsaufgaben |
| • | Kommunalrechtliche Grundsatzfragen, Vertragsmanagement und allgemeine Rechtsfragen |
| • | Vertretung des Zweckverbandes nach außen. Verhandlungen und Besprechungen mit Wasserabnehmern, Gemeinden, Behörden und sonstiger Ämter in allen verwaltungs- und kaufmännischen Angelegenheiten |
| • | Personalleitung des Wasserzweckverbandes mit rd. 70 Beschäftigten |
| • | Organisatorische und betriebliche Leitung der Verwaltung (ca. 16 Mitarbeiter) |
| • | Inhaltliche Vor- und Nachbereitung sämtlicher Verbandssitzungen |
| Ihr Profil: | |
| • | Verwaltungsfachwirt (BL II) oder gleichwertige, adäquate Ausbildung mit dem fachlichen Schwerpunkt Verwaltung und Finanzen - nichttechnischer Verwaltungsdienst |
| • | Führungskompetenz |
| • | Strukturierte und sorgfältige Arbeitsweise |
| • | Ausgeprägte analytische Denk- und Vorgehensweise sowie Belastbarkeit |
| • | Klare und treffende Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift in Verbindung mit sicherem und verbindlichem Auftreten |
| • | Teamfähigkeit, Problemlösefähigkeit sowie Zuverlässigkeit |
| • | Einsatzbereitschaft, Eigeninitiative, Verantwortungsbewusstsein und Flexibilität |
| • | einschlägige Berufserfahrung und Kenntnisse in der Doppik sind von Vorteil |
Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung an bewerbung@rmg-poppenhausen.de
Die Bewerbungsfrist endet am 16.06.2024.
Telefonische Auskunft erteilt Herr Geschäftsleiter Walter Weinig unter Tel. 09725 7000.
Wir suchen in Teilzeit
Sachbearbeiter Einkauf und Materialwirtschaft
m/w/d
Weitere Informationen unter www.rmg-poppenhausen.de
Bewerbung bis spätestens zum 15.06.2024 per E-Mail (PDF) oder Post: Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe, Bergstraße 4, 97490 Poppenhausen.
Gemeinsam den Sommer gestalten: Werde Teamer*in!
Das Jugendwerk sucht für die Tagesbetreuung Stadtrand-Freizeit in Würzburg noch engagierte Teamer*innen
Im August 2024 veranstaltet das Bezirksjugendwerk der AWO Unterfranken e. V. wieder die Tagesmaßnahme Stadtrand-Freizeit Würzburg. Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr dreht sich bei uns alles um Action, Spaß und neue Abenteuer. Die Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren freuen sich auf abwechslungsreiche Tage voller spannender Aktivitäten und Spiele auf dem Gelände am Hubland.
Dafür suchen wir noch junge Leute wie dich, die diesen Sommer Lust haben, ein bis vier Wochen ehrenamtlich mit dabei zu sein und ein Zeichen zu setzen. Ob du schon Erfahrung hast oder nicht, spielt keine Rolle - Hauptsache, du bist motiviert, zuverlässig und hast Spaß daran, mit Kindern zu arbeiten. Auf dich wartet ein buntes Team von kreativen Köpfen, die sich freuen, mit dir etwas auf die Beine zu stellen!
Bei uns bekommst du große Freiheit bei der Gestaltung unserer Freizeiten, um deine Kreativität einzusetzen! Wir unterstützen dich bei der Planung und geben dir das nötige Rüstzeug für deine Arbeit! Dabei bilden wir dich gemäß den bundesweit anerkannten Standards für die Juleica-Qualifikation aus (und übernehmen alle Kosten!). Das Thema 2024 ist „Wasser, Feuer, Erde, Luft: Die Kraft der Elemente“ und lädt dazu ein, ein buntes, vielfältiges Programm zu gestalten.
Und das Beste zum Schluss: Du musst dir keine Sorgen um das Mittagessen während der Freizeit machen, für warmes Essen, das euch alle satt und glücklich macht, ist gesorgt.
Wir sind bereit, mit dir eine abenteuerliche und actionreiche Tagesbetreuung zu organisieren!
Um mehr über unsere Freizeiten, Projekte und Angebote zu erfahren, melde dich einfach per Mail unter info@awo-jw.de oder ruf an unter 0931-299 38 264.
Wir freuen uns darauf, dich in unserem Team willkommen zu heißen und mit dir den Sommer zu rocken!
Entdecke eine aufregende neue Herausforderung
bei uns - Spaß garantiert!
Komm ins Jugendwerk und werde Teamer*in für die Ferienfreizeiten!
Auch im Sommer 2024 bietet das Bezirksjugendwerk der AWO Unterfranken e. V. wieder tolle Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche an. Du hast Lust, in einem bunten Team von Menschen und kreativen Köpfen actionreiche und unvergessliche Ferien zu gestalten? Du möchtest gerne ehrenamtlich mit Kindern arbeiten und dabei wertvolle Erfahrungen sammeln? Du bist bereit, Verantwortung zu übernehmen und eine neue Herausforderung anzunehmen, die aber auch jede Menge Spaß verspricht? Dann bist du bei uns genau richtig!
Komm an Bord!
| Insbesondere suchen wir noch Teamer*innen für folgende zwei Freizeiten: | |
| • | Abenteuer pur im Tierpark (29.07-03.08.2024) - für Kinder zwischen 6-10 Jahre alt |
| • | Spielefreizeit (05.08-10.08.2024) - für Kinder zwischen 8-12 Jahre alt |
| Was ist so toll an diesen zwei Freizeiten? Unsere Highlights sind: | |
| 1. | Sie sind Freizeiten mit Übernachtung. Das ermöglicht dir, vollständig in ein neues Abenteuer einzutauchen und dabei eine noch engere Beziehung zu den Teilnehmenden und anderen Teamer*innen aufzubauen. |
| 2. | Es handelt sich um Freizeiten mit Selbstversorgung. Dabei lernst du, Mahlzeiten für viele Menschen zu planen und zuzubereiten, Aufgaben zu delegieren und die Bedeutung einer gesunden, selbstgekochten Mahlzeit zu schätzen. |
| 3. | Der große Spielraum bei der Freizeitgestaltung mit deinem Team, um deine Kreativität einzusetzen! Wir unterstützen dich bei der Planung und geben dir das nötige Rüstzeug für deine Arbeit! Dabei bilden wir dich gemäß den bundesweit anerkannten Standards für die Juleica-Qualifikation aus (und übernehmen alle Kosten!). |
Wir sind bereit, mit dir abenteuerliche und abwechslungsreiche Ferien zu gestalten!
Um mehr über unsere Freizeiten, Projekte und Angebote zu erfahren, melde dich einfach per Mail unter info@awo-jw.de oder ruf an unter 0931 29938264.
Wir freuen uns darauf, dich in unserem Team willkommen zu heißen!
Für die Erweiterung unserer Teams im Bereich der Schülerbetreuung suchen wir ab September 2024 an der Balthasar-Neumann-Mittelschule in Werneck eine pädagogische Fachkraft (Erzieher, Sozialpädagoge o. ä.), m/w/d, als OGTS-Leitung für ca. 17 - 19 h/Schulwoche Wir freuen uns über Deine Bewerbung an: bewerbung@schulhaus-online.de
Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort bis zum 05. Juni für den Termin anmelden
Die nächste Bürgersprechstunde von Landrat Florian Töpper findet am Mittwoch, 12. Juni 2024, von 14 bis 16 Uhr in seinem Dienstzimmer im 3. Stock im Landratsamt Schweinfurt, Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt, statt.
Um den Ablauf der Sprechstunde besser koordinieren zu können, ist eine Anmeldung bis spätestens 05. Juni 2024 erforderlich. Dabei sollte das zu besprechende Thema kurz angegeben werden. Die Anmeldung ist möglich über das Vorzimmer des Landrats unter der Telefonnummer 09721 55-601 oder auch online unter https://landkreis-schweinfurt.de/termin-buergersprechstunde.
Die darauffolgende Bürgersprechstunde findet voraussichtlich am Mittwoch, 17. Juli 2024, von 09:30 bis 11:30 Uhr statt.
Weitere Informationen zur Bürgersprechstunde finden Bürgerinnen und Bürger unter www.landkreis-schweinfurt.de/buergersprechstunde
Das Wehrbereichskommando gibt bekannt, dass im Zeitraum 29. - 30. Juni 2024 Manöverübungen im Landkreis Schweinfurt abgehalten werden. In welchem Umfang der Gemeindebereich betroffen sein wird, ist derzeit nicht bekannt. Grundsätzlich gilt, dass sich die Bevölkerung von den übenden Truppen fernhalten sollte und insbesondere keine Behinderungen erfolgen dürfen. Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die Kinder auf Gefahren, insbesondere über den Umgang mit Fundmunition, hinzuweisen. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf von Übungsmunition/Munition oder Teile davon, ist verboten und strafbar.
Im Main-Rhön Gebiet startet das Projekt „Mental gestärkt im Alter“. Von 2024 - 2026 sollen hierbei Angebote für ältere Menschen entstehen. Diese Angebote sollen ältere Menschen mental stärken und ihnen helfen, mit den Herausforderungen des Alterns umzugehen.
Hierfür sollen Vorträge und ein Präventionskurs für Seniorinnen und Senioren entstehen.
| In dem Kurs wird es unter anderem um folgende Themen gehen: | |
| • | Bewegung im Alter |
| • | Umgang mit Schmerzen |
| • | Das Finden von neuen sozialen Kontakten |
Die genauen Inhalte haben wir bereits, doch möchten wir gerne mit Ihnen die Details, die für Sie wichtig sind, besprechen. Zum Beispiel fragen, wo und um welche Uhrzeit ein solcher Kurs stattfindet oder wen Sie sich als Kursleiter/Dozenten wünschen.
Sie als Generation 60+ sind die Experten und können uns sagen, was wichtig ist.
Hierfür suchen wir noch konkrete Tipps und Ideen!
Melden Sie sich gerne und teilen Sie uns Ihre Meinung mit.
Sie möchten darüber hinaus gerne über den Projektverlauf informiert werden?
Dann freuen wir uns über einen Anruf oder eine Mail von Ihnen.
Katrin Jung | Tel.: 0151 54803986 | Mail: jung@diakonie-schweinfurt.de
Juliana O.-Senft | Tel.: 0971 7236-204 | Mail: senft@gesundheitsregion-baederland.de
| Jetzt bis zum 14. Juni 2024 bewerben! | |
| In der Bayerischen Finanzverwaltung sind für Herbst 2024 noch freie Ausbildungs- und duale Studienplätze zu vergeben. Bewerbungen können dieses Jahr ohne vorherige Teilnahme am besonderen Auswahlverfahren des Landespersonalausschusses (sogenannten LPA-Test) berücksichtigt werden. | |
| • | Sie sind interessiert an einer Ausbildung zum Finanzwirt (m/w/d) oder am dualen Studium zum Diplom-Finanzwirt (m/w/d) am Finanzamt Schweinfurt mit Beginn Herbst 2024? |
| • | Sie haben im aktuellsten Zeugnis in Mathematik, Deutsch und gegebenenfalls einer Fremdsprache mindestens die Note ausreichend? |
| • | Sie sind nicht älter als 45 Jahre? |
| Dann suchen wir Sie! | |
| Wir bieten: | |
| • | einen interessanten und krisensicheren Arbeitsplatz - Ausbildungsvergütung in Höhe von monatlich 1.350 € brutto (Ausbildung) beziehungsweise 1.410 € brutto (Duales Studium) und Weihnachtsgeld |
| • | 30 Tage Urlaub im Jahr |
| • | Gleitzeit, Home-Office- und Teilzeitmöglichkeiten |
| • | grundsätzliche Übernahmegarantie nach bestandener Prüfung. |
Senden Sie uns einfach eine kurze E-Mail mit Ihren Kontaktdaten und Ihrem letzten Zeugnis an einstellung@lfst.bayern.de. Ein Bewerbungsanschreiben ist nicht notwendig. Die Bewerbungsfrist endet am 14. Juni 2024. Weitere Informationen finden Sie unter www.lfst.bayern.de/ausbildung-karriere oder erhalten Sie bei der Ausbildungsleitung Ihres Finanzamts (Frau Schmitt, Tel. 09721 2911 2270 oder Herr Heil, Tel. 09721 2911 2280).