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Nachrichtenblatt der Gemeinde Waigolshausen
Ausgabe 5/2026
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungsanlage (VES-EWS) der Gemeinde Waigolshausen für den Gemeindeteil Waigolshausen (Kanalsanierung)

Auf Grund des Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Waigolshausen folgende Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungsanlage im Gemeindeteil Waigolshausen:

§ 1 Beitragserhebung

(1)

Die Gemeinde erhebt einen Beitrag zur Deckung ihres Aufwandes für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungsanlage im Gemeindeteil Waigolshausen durch folgende Maßnahmen:

 

a)

Erneuerung von Kanalleitungen in offener Bauweise

 

b)

Erneuerung von Kanalleitungen in geschlossener Bauweise

 

c)

Neubau eines Regenüberlaufs im Kührangen

 

d)

Erneuerung einer Teilstrecke des Kanals am Nordring

(2)

Hinsichtlich der Beschreibung der Anlagenteile wird auf die Anlage zu dieser Satzung Bezug genommen. Diese Anlage ist Bestandteil dieser Satzung.

(3)

Die umlagefähigen Kosten werden in voller Höhe auf Beiträge umgelegt. Der umlagefähige Aufwand beträgt 1.004.906,81 €.

§ 2 Beitragstatbestand

Der Beitrag wird für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke erhoben, sowie für Grundstücke und befestigte Flächen, die keine entsprechende Nutzungsmöglichkeit aufweisen, auf denen aber tatsächlich Abwasser anfällt, wenn

1.

für sie nach § 4 EWS ein Recht zum Anschluss an die Entwässerungsanlage besteht, oder

2.

sie - auch aufgrund einer Sondervereinbarung - an die Entwässerungsanlage tatsächlich angeschlossen sind.

§ 3 Entstehen der Beitragsschuld

(1)

Die Beitragsschuld entsteht, wenn die Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen tatsächlich beendet sind. Wenn der in Satz 1 genannte Zeitpunkt vor dem Inkrafttreten dieser Satzung liegt, entsteht die Beitragspflicht erst mit Inkrafttreten dieser Satzung.

(2)

Wenn die Baumaßnahme bereits begonnen wurde, kann die Gemeinde schon vor dem Entstehen der Beitragsschuld Vorauszahlungen auf die voraussichtlich zu zahlenden Beiträge verlangen.

§ 4 Beitragsschuldner

Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist.

§ 5 Beitragsmaßstab

(1)

Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berechnet. Die beitragspflichtige Grundstücksfläche wird bei Grundstücken von mindestens 1.600 m² Fläche (übergroße Grundstücke) in unbeplanten Gebieten bei bebauten Grundstücken auf das 4-fache der beitragspflichtigen Geschossfläche, mindestens jedoch 1.600 m², bei unbebauten Grundstücken auf 1.600 m² begrenzt.

(2)

Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln. Keller werden mit der vollen Fläche herangezogen. Dachgeschosse werden nur herangezogen, soweit sie ausgebaut sind. Für die Berechnung der Dachgeschossfläche werden 2/3 der Fläche des darunter liegenden Geschosses angesetzt. Bei Dachgeschossen, die nur teilweise ausgebaut sind, werden nur die teilausgebauten Geschossflächen entsprechend Satz 4 berechnet. Gebäude oder selbstständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung keinen Bedarf nach Anschluss an die Schmutzwasserableitung auslösen oder die nicht angeschlossen werden dürfen, werden nicht herangezogen; das gilt nicht für Gebäude oder Gebäudeteile, die tatsächlich an die Schmutzwasserableitung angeschlossen sind. Balkone, Loggien und Terrassen bleiben außer Ansatz, wenn und soweit sie über die Gebäudefluchtlinie hinausragen.

(3)

Bei Grundstücken, für die eine gewerbliche Nutzung ohne Bebauung zulässig ist, sowie bei sonstigen unbebauten Grundstücken wird als Geschossfläche ein Viertel der Grundstücksfläche in Ansatz gebracht. Grundstücke, bei denen die zulässige oder die für die Beitragsbemessung maßgebliche vorhandene Bebauung im Verhältnis zur gewerblichen Nutzung nur untergeordnete Bedeutung hat, gelten als gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke im Sinn des Satzes 1.

§ 6 Beitragssatz

(1)

Der Beitrag beträgt

 

a)

pro m² Grundstücksfläche

0,69 €

 

b)

pro m² Geschossfläche

3,59 €

(2)

Für Grundstücke, von denen kein Niederschlagswasser eingeleitet werden darf, wird der Grundstücksflächenbeitrag nicht erhoben.

§ 7 Fälligkeit

Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig. Entsprechendes gilt für Vorauszahlungen.

§ 7a Beitragsablösung

Der Beitrag kann vor dem Entstehen der Beitragspflicht abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des Beitrags. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.

§ 8 Pflichten des Beitragsschuldners

Die Beitragsschuldner sind verpflichtet, der Gemeinde für die Höhe der Schuld maßgebliche Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen - auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen - Auskunft zu erteilen.

§ 9 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.06.2026 in Kraft.

Waigolshausen, 06.05.2026

gez. Christian Zeißner

Erster Bürgermeister

Anlage

zur Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungsanlage (VES-EWS) der Gemeinde Waigolshausen für den GT Waigolshausen (Kanalsanierung) vom 06.05.2026

I. Vorbemerkungen

Grundlage für diese Anlage sind Kanalbauarbeiten im Gemeindeteil Waigolshausen, die aufgrund bestehender hydraulischer Überlastungen notwendig wurden. Zudem ist die Erneuerung vieler schadhafter und damit undichter Hausanschlüsse im öffentlichen Bereich, sowie die Kanalsanierungsmaßnahme aufgrund von Kanalschäden und undichter metriger Falzrohre mit Teerstrickdichtungen durchgeführt worden. Ergänzend erfolgte die Erneuerung einer Teilstrecke der Kanalisation am Nordring.

II. Grundlage für diese Maßnahme

Am 29.03.2012 wurde dem Gemeinderat Waigolshausen das Ergebnis der hydrodynamischen Überrechnung des GT Waigolshausen vorgestellt. Im weiteren Verlauf wurden die Ergebnisse der TV-Untersuchung eingearbeitet und auch verschiedene Varianten der Kanalauswechslung berechnet.

Am 11.04.2013 wurde vom Gemeinderat beschlossen, die folgenden Arbeiten auszuführen:

-

Einmündung der Kanalleitung von der Hauptstraße in die Brunnenstraße als „Schwalbenschwanz“

-

Austausch von drei Kanalhaltungen ab der Kreuzung Hauptstraße / Hergolshäuser Straße bis in den Bereich Am Oberen Tor (vor der Eigenheimerhalle)

-

Austausch der Kanalleitung in der Brunnenstraße. Sieben Kanalhaltungen etwa ab dem Sportheim bis zum Anwesen Brunnenstraße 6

-

Regenüberlauf im Kührangen mit separater Ableitung über den Bereich Kührangenweg zum Siebenbrunnengraben

-

Punktuelle Sanierung kleinerer Schäden

Des Weiteren wurde dem Gemeinderat am 11.04.2013 das Ergebnis des zustandsqualifizierten Sanierungsvorschlages für den GT Waigolshausen vorgestellt. Im weiteren Verlauf wurden die Ergebnisse der TV-Untersuchungen der Haltungen mit Einzelschäden sowie befahrener Hausanschlussleitungen eingearbeitet und Vorschläge zur kostengünstigsten Variante (z. B. Liner statt Neubau) aufgezeigt.

-

Setzen von Schlauchlinern:

-

12 Haltungen DN 300: 466,99 m

-

3 Haltungen DN 400: 81,10 m

-

5 Haltungen DN 500: 151,00 m

-

3 Haltungen DN 600: 79,23 m

-

3 Haltungen DN 700/1050: 123,10 m

-

3 Haltungen DN 800/1200: 134,80 m

und den dazugehörigen Vorarbeiten wie z. B. der Beseitigung von einragenden Teerstricken/Inkrustationen/Ablagerungen/einragenden Stutzen sowie das Verspachteln von Hohlräumen und nach dem Setzen der Liner, das Öffnen von 104 Stutzen und Abdichten mittels Hutprofilen oder durch Verspachteln.

-

Setzen von Schlauchlinern in undichten runden Kanal- / Eiprofilen und den dazugehörigen Vorarbeiten sowie das Öffnen von 52 Stutzen und Abdichten mittels Verspachtel- und Verpresstechnik:

 

1 Haltung DN 300: 25,20 m

 

4 Haltungen DN 500: 145,30 m

 

3 Haltungen DN 700/1050: 136,10 m

 

6 Haltungen DN 700/1050: 176,40 m

 

7 Haltungen DN 800/1200: 268,50 m

Erneuerung 75 schadhafter Hausanschlüsse (im öffentlichen Bereich):

-

Brunnenstraße: 23 Leitungen

-

Hauptstraße: 28 Leitungen

-

Theilheimer Straße.: 4 Leitungen

-

Hergolshäuser Straße: 20 Leitungen

-

Punktuelle Erneuerung 12 schadhafter Haltungsbereiche (im öffentlichen Bereich) mit 1 punktuellen Rohrauswechselung DN 200 Stz und 11 punktuellen Auswechselungen DN 300 B von Rohr/Anschlüssen/Betonplombe von außen bei Wurzeleinwuchs.

Die Arbeiten zum Kanalneubau wurden ausgeschrieben und an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben. Die Bauarbeiten sind am 08.05.2021 fertig gestellt worden.

Erneuerung einer Teilstrecke des Kanals am Nordring

Im Zuge der Planungen zum Straßenausbau und Erneuerung des Nordringes sowie der Erschließung des Baugebietes „Obere Honigleite“ in Waigolshausen wurde der Zustand des vorhandenen Mischwasserkanals sowie der jeweiligen Hausanschlüsse untersucht. Auf Grundlage der Untersuchung wurde eine Zustandsbewertung mit einem Sanierungskonzept erstellt. Als Grundlage für die Zustandsbewertung des vorhandenen Mischwasserkanals wurde eine TV-Befahrung vom Januar 2019 verwendet. Die Hausanschüsse entlang der Baustrecke wurden im März 2020 ebenfalls mit einer TV-Befahrung erkundet. Die untersuchten Haltungen wiesen nahezu durchgängig eine deutlich sichtbare, teilweise sogar schon eine fortgeschrittene Korrosion der Betonrohre auf. Die Statik der Rohre war dadurch bereits maßgeblich in Mitleidenschaft gezogen. Bei einigen Schächten war die Betonkorrosion ähnlich wie bei den Haltungen schon fortgeschritten. Einige Hausanschlüsse wiesen größere Schäden auf und mussten bis zur Grundstücksgrenze erneuert werden. Mehrere Hausanschlüsse wiesen infolge des geringen Gefälles Ablagerungen auf.

Zum Planungszeitraum wurden zwei Varianten untersucht. Variante 1 sah den Neubau des gesamte Mischwasserkanal von dem Schacht W1000M17 kurz vor dem Regenrückhaltebecken bis zum Anschluss des Neubaugebietes „Obere Honigleite“ einschließlich der Hausanschlüsse vor.

Bei der Variante 2 sollte der Mischwasserkanal einschließlich der Schächte erhalten bleiben und mittels Inliner-Verfahren saniert werden. Bei der Variante 2 hätten die Hausanschlüsse im Zuge der Baumaßnahme „Erneuerung Nordring“ erfolgen sollen. Der Gemeinderat entschied sich zunächst für die Variante 2.

Im Zuge der Ausschreibung der Maßnahme „Erneuerung Nordring“ hatte die Fa STRABAG AG ein äußerst wirtschaftliches Angebot abgegeben. Die Fa. STRABAG erklärte sich auch bereit, die zusätzlichen Arbeiten zu den LV-Konditionen auszuführen. Infolge dieses wirtschaftlichen Angebotes lagen die Kosten für die Erneuerung der Kanalleitungen unter den Kosten einer Sanierung. Der Gemeinderat entschied sich am 16.11.2020 daher dafür, den Mischwasserkanal im Rahmen der Sanierungsmaßnahme auf der kompletten Länge zwischen dem Trennbauwerk und dem Anschluss vom Neubaugebiet im Zuge der Maßnahme „Erneuerung Nordring mit Neubau eines Gehweges“ durch die Fa. STRABAG AG erneuern zu lassen. Die Bauarbeiten wurden am 22.02.2021 begonnen und sind am 20.01.2022 fertig gestellt worden. Mit Abnahme der Gewährleistung und Erledigung geringer Nacharbeiten wurde die Maßnahme im September 2025 abgeschlossen.

Mischwasserkanal:

9 Haltungen/8 Hausanschlüsse

Schächte:

9 Stück

Alle vorgenannten Maßnahmen dienen dazu, die Standsicherheit, Funktions- und Leistungsfähigkeit sowie die Dichtheit der öffentlichen Kanalisation im GT Waigolshausen zu verbessern, zu erneuern und zu erhalten.

III. Werkstoffe und Ausführungsart

Der Regenüberlauf aus Stahlbeton im Kührangen hat die Außenmaße 3,40 m x 3,60 m, der umbaute Raum beträgt 26 m³. Der Regenüberlauf liegt auf den Flurstücken 390 und 391/13. Durch den Regenüberlauf wird das anfallende Mischwasser bis zu einer Regenspende von 40 l/s•ha auf dem bisherigen Weg abgeleitet, das darüber hinaus anfallende Wasser wird in den Siebenbrunnengraben geleitet. Hierdurch werden Schäden an der Böschung, die in der Vergangenheit durch austretendes Wasser verursacht wurden, vermieden. Der ursprünglich überlastete Kanalstrang im Kührangen blieb erhalten. Im Regenüberlauf ist eine Tauchwand aus Edelstahl montiert.

Der Zulauf zum Regenüberlauf wurde aus 13,00 m DN 600 StB, die Drosselleitung aus 3,50 m DN 150 Steinzeug hergestellt. Die Überlaufleitung erfolgte über 10,50 m DN 400 RPB, die in einen offenen Graben entlang des Kührangenweges mündet. Dieser Graben quert den Weg mit einer Rohrleitung DN 500 StB (12 m).

Innerorts wurden folgende Kanäle errichtet:

-

In der Brunnenstraße 250,80 m DN 1000 Stahlbeton.

-

Bei der Einmündung Hauptstraße/Brunnenstraße 7,00 m DN 500 Stahlbeton.

-

In der Hauptstraße Richtung Am Oberen Tor 94,00 m DN 400 RPB.

Die schadhaften Teile des Mischwasserkanals im Entsorgungsgebiet wurden teils durch Robotermaßnahmen mit Setzen von Kurzlinern oder Schlauchlinern in der gesamten Haltung sowie punktueller „offener Bauweise“ saniert.

„Sanierungsarbeiten mittels Robotersystem“

Folgende Arbeiten wurden hier ausgeführt:

-

Abfräsen von einragenden Stutzen, Scherben in der Rohrwandung, Inkrustationen und Ablagerungen

-

Verpressen von fehlenden Wandungsteilen, Zulaufeinbindungen, Rohrverbindungen sowie Schachtanschlüssen

-

Setzen von Kurzlinern, z. B. bei Querrissen, um diese komplett abzudichten

„Schlauchliner“

Bei einer zu hohen Schadensdichte in einer Haltung wurden diese mittels eines Schlauchliners saniert, die Zulaufanbindungen geöffnet und mit einem sogenannten Hutprofil oder Verpressung abgedichtet. Die Übergänge zu den Schächten wurden zusätzlich mit Epoxidharz verdichtet oder bei Kreisprofilen mit einer Linerendmanschette aus Edelstahl abgedichtet. Damit konnten die Schäden in der kompletten Haltung saniert und die Dichtigkeit des Rohres wiederhergestellt werden.

„Offene Bauweise“:

Punktuell wurden Haltungsbereiche offen saniert, indem z. B. beim Wurzeleinwuchs diese weiträumig gekappt und das Rohr von außen mit Beton gesichert wurde.

Des Weiteren wurden durch eine punktuelle Rohrauswechselung bei Scherbenbildung die Standfestigkeit und Dichtheit des Rohrs wiederhergestellt.

Anschlussleitungen, in denen sich nicht herausnehmbare Gegenstände befanden und sich diese auch nicht durch den Roboter beseitigen ließen, wurden ebenfalls durch Leitungsauswechselungen wieder instandgesetzt.

Erneuerung einer Teilstrecke des Kanals am Nordring

Der Mischwasserkanal im Nordring bestand aus Faserzementrohren in der Dimension DN 300 und die Anschlussleitungen bestanden größtenteils aus Steinzeugrohren in der Dimension DN 100 und DN 150.

Die Schachtbauwerke waren zum Teil aus Betonfertigteilen bzw. aus Ortbeton gefertigt.

Die neu gebauten Kanalhaltungen sind aus PP-Rohren in der Dimension DN 500 und DN 315 hergestellt worden. Die Schächte sind jeweils Stahlbetonfertigteilschächte der Dimension DN 1000. Die Hausanschlüsse wurden aus PP-Rohren in der Dimension DN 160 hergestellt.

IV. Umlagefähiger Aufwand 

für die Verbesserung und Erneuerung

Der umlagefähige Aufwand wird in voller Höhe auf Beiträge umgelegt.

Der umlagefähige Aufwand beträgt 1.004.906,81 €.