Andreas Manger, Hubert Bühner, beide Mitarbeiter in Waldberg, Jennifer Triest, Geschäftsleiterin, Reinhold Stahl, Verbandsvorsitzender, Sonja Reubelt Bürgermeisterin Sandberg, Alfred Eusemann, Betriebsleiter, Julian Lembach, ebenfalls Mitarbeiter in Waldberg
Im Bild, von links: Waigolshausens Bürgermeister Christian Zeißner, Wernecks Bürgermeister Sebastian Hauck, Christoph Riegert (Bayerische Staatsforsten), Philipp Keller (Jagdbehörde Landratsamt Schweinfurt), MdL Martina Gießübel, Klaus Rettner (Jagdbeirat), Dr. Anja Heinelt (Leitung Veterinäramt Landratsamt Schweinfurt), Landrat Florian Töpper, Üchtelhausens Bürgermeister und neuer Hegegemeinschaftsleiter Johannes Grebner, Wolfgang Schmitt (Jagdberater), Dr. Raimund Abele (Vorsitzender Jagdschutzverein Schweinfurt).
kaum sind die sonnigen Tage da, lechzen wir nach dem nächsten schattigen Plätzchen bzw. nach einer nassen Abkühlung in Schwimmbad oder dort, wo es möglich ist, in einem Pool. Ich hoffe sehr, dass Sie die Zeit genießen und gut überstehen werden.
Mit Sorge geht mein Blick in den Nahen Osten, dort eskaliert vermutlich ein weiterer Konflikt. Krieg bzw. kriegerische Auseinandersetzungen kann und darf keine Option sein! Ich hoffe sehr, dass die Verantwortlichen sehr bald diplomatische Mittel finden, um das entstandene Leid zu reduzieren, Hilfen zu ermöglichen und humanitäre Lösungen zu finden.
Projekte werden abgeschlossen bzw. wieder aufgenommen. In diesem Sinne habe ich eine gute Nachricht: Ab der 27. KW soll der Breitbandausbau endlich weitergehen. Zunächst sind die restlichen Arbeiten in Waigolshausen am Zuge und dann geht es weiter nach Theilheim. Mit zwei Bautrupps sollen dann die Ausbauten zügig umgesetzt werden. Ich bin schon ganz gespannt, ob die Absprachen diesmal so umgesetzt werden. Wir werden sehen.
Das Windparkprojekt im WK 13 Vorranggebiet ist einen entscheidenden Schritt weitergekommen. Im Austausch mit den Eigentümern konnten die Nutzungsverträge zwischen dem Projektierer, Fa. Prokon, und den Eigentümern abgeschlossen werden. Der Bauantrag ist zum Ende des Monates Juni 2025 eingereicht worden. Bis die Baugenehmigung erteilt wird, vergeht noch etwas Zeit, die mit weiteren Terminen und Absprachen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger gefüllt wird. Beteiligungsoptionen werden sondiert und deren Umsetzung mit Unterstützung der Gemeindeverwaltung angegangen.
Leider konnte im Gemeinderat aktuell keine Zustimmung für die Teilsanierung des Betonweges in Theilheim (zwischen Kreuzgraben und der St 2270) gefunden werden. Wir werden weitere Möglichkeiten und Lösungsvorschläge an den Gemeinderat herantragen.
Der Juli kommt und damit auch die nächsten wichtigen Feierlichkeiten. Herzliche Einladung ergeht zum Sportwochenende des TSV Waigolshausen (27.06. und 28.06.), zum Kindergartenfest des Caritasvereins Hergolshausen (29.06.) und zum Pfarr- und Kindergartenfest nach Theilheim (06.07.). Weitere Veranstaltungen finden Sie im nichtamtlichen Teil des Nachrichtenblattes. Vielen Dank den Helferinnen und Helfern sowie den Organisatoren für die Planung und Durchführung der Veranstaltungen.
Liebe Leserinnen und Leser, ich wünsche Ihnen allen schöne sonnige Tage, den Schülerinnen und Schülern viel Kraft für den letzten Monat in diesem Schuljahr. Ihnen allen Gottes Segen und bleiben Sie gesund.
Mit sommerlichen Grüßen
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Nichtöffentlichkeit weggefallen sind
Bgm. Zeißner gab die Beschlüsse zu TOP 11 und 12 der nichtöffentlichen Sitzung vom 06.05.2025 öffentlich bekannt. Hierbei handelte es sich um den Beschluss zum Stellenplan 2025 und um die Auftragsvergabe zur Erstellung von drei Urnenstelen und Sandsteinschrifttafeln für die pflegefreien Bestattungsplätze an den „Baumgräbern“ des Friedhofes Waigolshausen an die Firma Klaus Schneider, Steinmetz und Bildhauermeister, 97440 Werneck-Schleerieth.
Beteiligung am Bauleitverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarkraftwerk am Bienenhaus", Gemeinde Röthlein, GT Heidenfeld
Als angrenzende Gemeinde wurde die Gemeinde Waigolshausen erneut am Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarkraftwerk am Bienenhaus", Gemeinde Röthlein, GT Heidenfeld, beteiligt. Mit der Aufstellung soll die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Nutzung erneuerbarer Energien ermöglicht werden. Der Gemeinderat hat wie bereits in der Sitzung von 29.10.2024 beschlossen, auf die Abgabe einer Stellungnahme zu verzichten, da die Belange der Gemeinde Waigolshausen nicht betroffen sind.
Anfrage zur Planung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in Waigolshausen
Die Firma Südwerk Energie GmbH, 96224 Burgkunstadt plant auf der Flurnummer 1567 der Gemarkung Waigolshausen eine Freiflächen-Photovoltaikanlage auf einer Fläche von ca. 1,8 Hektar. Es handelt sich um ein privilegiertes Vorhaben gem. § 35 Abs. 1 Nr. 8 b BauGB, da es sich auf einer Fläche an der dortige Bahntrasse befindet („Schienenwege des übergeordneten Netzes im Sinne des § 2 b des Allgemeinen Eisenbahngesetzes mit mindestens zwei Hauptgleisen und in einer Entfernung zu diesen von bis zu 200 Metern, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn“). Die Anlage wird an das Stromnetz des örtlichen Netzbetreibers angeschlossen. Der Netzanschlusspunkt wird noch zwischen dem Vorhabenträger und dem örtlichen Energieversorger festgelegt. Planung und Errichtung sind verfahrensfrei gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 3 BayBO. Da die Firma Südwerk gleichwohl zur Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften verpflichtet und insoweit auf die Mitwirkung der Gemeinde angewiesen ist, hat diese um Mitteilung gebeten, ob seitens der Gemeinde Anregungen oder Bedenken zu diesem Vorhaben bestehen oder ob zunächst weitere Informationen benötigt werden. Da das Vorhaben bei Einhaltung der Bestimmungen sowohl bauplanungsrechtlich privilegiert als auch bauordnungsrechtlich verfahrensfrei ist, ist seitens der Gemeinde kein Einvernehmen erforderlich. Die weiteren relevanten Regelungen (Naturschutzauflagen usw.) liegen in der Verantwortung des Vorhabenträgers.
Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, hinsichtlich der Nutzung der öffentlichen Wege zur Trassenführung für die Stromleitung und den Fahrverkehr entsprechende Regelungen mit dem Vorhabenträger zu treffen.
Verwendung des gemeindlichen Wappens
Bei der Erstellung der Einladung für die Nominierungsveranstaltung des Bürgermeisterkandidaten der Dorfgemeinschaft Theilheim wurde das gemeindliche Wappen auf dem Flyer verwendet, der im Gemeindeteil Theilheim ausgeteilt wurde. Nach Rücksprache erfolgte die Nutzung ausschließlich in analoger Form. Nach Art. 4 GO dürfen Wappen und Fahnen der Gemeinde von Dritten nur mit deren Genehmigung verwendet werden. Der Gemeinderat hat die analoge Nutzung des Wappens für den Flyer der Nominierungsveranstaltung nachträglich genehmigt. Die einmalige Verwendung für gleichgelagerte Fälle wurde im Bezug auf die Kommunalwahl 2026 ebenfalls genehmigt.
Information des Bürgermeisters / Anfragen nach § 29 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat
| • | Die Rasenfläche des Spielplatzes Hergolshausen wurde vollständig angelegt und von ehrenamtlichen Helfern bewässert. Bgm. Zeißner hob die Arbeit und das Engagement der ehrenamtlichen Helfer und Helferinnen ausdrücklich hervor. |
| • | Die Arbeiten an der Mauer am Kriegerdenkmal Hergolshausen sind abgeschlossen. Die Rückmeldungen von den Bürgerinnen und Bürgern sind hier durchweg sehr positiv. |
der Gemeinde Waigolshausen (Landkreis Schweinfurt)
für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Waigolshausen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 6.686.800,00 EUR
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 4.634.200,00 EUR
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden über 2.000.000,00 EUR festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Gewerbesteuer — 400 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 750.000,00 EUR festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Waigolshausen, 05.06.2025
gez. Christian Zeißner
Erster Bürgermeister
Nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für Grundsteuer A und Grundsteuer B sind in eigener Hebesatzsatzung vom 22.11.2024 wie folgt festgesetzt:
| Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 310 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 310 v. H. |
Der Gemeinderat der Gemeinde Waigolshausen hat in seiner Sitzung vom 06.05.2025 den Haushalt für das Jahr 2025 verabschiedet. Mit Schreiben vom 03.06.2025 (Eingang 05.06.2025) hat das Landratsamt Schweinfurt die rechtsaufsichtliche Genehmigung hinsichtlich § 3 der Haushaltssatzung erteilt. Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haushaltssatzung nicht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan (mit Anlagen) kann bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Waigolshausen in 97534 Waigolshausen, Kirchstraße 8, während der allgemeinen Geschäftsstunden eingesehen werden.
Breitbandausbau
Breitbandausbau in der Gemeinde geht im Juli endlich weiter. Nachdem es in den vergangenen Monaten zu Verzögerungen gekommen war, werden die Arbeiten im Juli wieder aufgenommen. Zunächst stehen noch letzte Restarbeiten im Ortsteil Waigolshausen an, bevor anschließend mit dem Ausbau im Gemeindeteil Theilheim begonnen wird.
Für die Bauphase werden noch Unterkünfte für 4 bis 6 Arbeiter gesucht. Wer geeignete Übernachtungsmöglichkeiten - etwa Ferienwohnungen, Gästezimmer oder Monteurzimmer - anbieten kann, wird gebeten, sich direkt bei der Gemeindeverwaltung (09722 9111-22 oder hauptamt@waigolshausen.de) zu melden.
Donnerstag, 26.06.2025
Donnerstag, 17.07.2025
Die Veröffentlichungen der Tagesordnungspunkte finden, wie üblich, im Vorfeld über das Internet und über die Aushänge statt.
| Anmeldung | |
| - | nur telefonische Anmeldung während den Öffnungszeiten am Dienstag, 01.07., Donnerstag 03.07. und Freitag 04.07.2025 unter 09722 9111-11 möglich |
| - | nur Kinder der eigenen Familie aus dem Gemeindebereich |
| - | Die Unkostenbeiträge zu den jeweiligen Veranstaltungen bitte in der Zeit vom 15. bis 22. Juli 2025 im Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten abgeben. |
Dienstag, 05.08.2025
Korbtheater Ali Büttner
Schorschie´s Traum
Eine Geschichte, die Mut macht, auf sich selbst zu vertrauen
Schorschie, der Esel, hat einen großen Traum: Er wünscht sich einen echten Freund. Einen, mit dem er spielen, lachen und Pferde stehlen kann. Einen, der auf ihn aufpasst, sich um ihn kümmert und ihn lieb hat.
Eines Tages schein sein Wunsch in Erfüllung zu gehen. Denn das Mädchen Franzi wünscht sich ein Haustier zum Geburtstag, eines mit Mähne und vier Beinen. Eines, das man streicheln und lieb haben kann.
15:00 - 15:50 Uhr
Freizeitzentrum Waigolshausen
Kinder ab 3 Jahren
Unkostenbeitrag: 3,00 Euro
Veranstalter: Gemeinde Waigolshausen/Korbtheater Alfred Büttner
Mittwoch, 06.08.2025
„Kleine Spiele selber gestalten“
Du hast Lust dich beim Basteln deines eigenen kleinen Spieles auszuprobieren? Dann komm ins Freizeitzentrum Waigolshausen. Dort basteln wir mit euch kleine Spiele und ihr könnt euch anschließend mit den anderen in einem kleinen Turnier messen. Zum Abschluss werden wir für euch noch Bratwürste grillen. Für Getränke und Bastelutensilien sorgen wir.
Uhrzeit: 14 - 17 Uhr
Alter: 6 - 11 Jahre
Max. 20 Kinder
Treffpunkt: Foyer Freizeitzentrum Waigolshausen
Mitzubringen: Bastelschere und einen Karton in der Größe eines Schuhkartons
Keine Kosten
Veranstalter: SPD Waigolshausen-Hergolshausen-Theilheim
Donnerstag, 07.08.2025
„Fußballgolf“
Uhrzeit: 15:00 - 17:30 Uhr
Alter: 6 - 14 Jahre
Max. 24 Kinder
Treffpunkt: Sportplatz Eingang Sportheim
Mitzubringen: Trinken, Sonnenschutz und Sportbekleidung, Turn- und Fußballschuhe erwünscht
Keine Kosten
Veranstalter: Fußballabteilung TSV Waigolshausen
Bei Fragen bitte an Herrn Ackermann wenden:
ackermann.waigolshausen@gmail.com
Freitag, 08.08.2025
Fun & Play Basketball Day
Basketball - Offensive ist angesagt!
Mit kleinen spielerischen Übungen und ganz viel Spaß könnt ihr ins Basketball hineinschnuppern und werdet die ersten Skills kennenlernen.
Eure Motivation wird noch weiter steigen, wenn ihr das Deutsche Sportabzeichen Basketball in BRONZE erfolgreich ablegen könnt. Abgerundet wird der Tag mit einem gemeinsamen Abschlussspiel um ca. 16:30 Uhr, wo eure Familie und Freunde euch gerne anfeuern dürfen.
14 - 17 Uhr
Freizeitzentrum Waigolshausen
Kinder von 8 - 12 Jahren
Max. 15 Kinder
Mitzubringen: Trinken und Sportbekleidung
Unkostenbeitrag: 3,00 Euro
Veranstalter: Gemeinde Waigolshausen/Kommunale Jugendarbeit
Montag, 18.08.2025
Schnupperkurs Volleyball
Uhrzeit: 10 - 13 Uhr
Alter: 9 - 12 Jahre
Treffpunkt: Beachvolleyballfeld Waigolshausen (bei schlechtem Wetter: Freizeitzentrum)
Max. 18 Kinder
Mitzubringen: Trinken, Sonnenschutz und Sportbekleidung (ggf. Hallenschuhe)
Keine Kosten
Veranstalter: Volleyballabteilung TSV Waigolshausen
Bei Fragen bitte an Herrn Ackermann wenden:
ackermann.waigolshausen@gmail.com
Montag, 18.08.2025
Fahrradtour mit Freibadaufenthalt
Veranstalter: FCW
Am Montag, den 18.08.2025 treffen wir uns um 10:30 Uhr am Sportheim Waigolshausen.
Teilnehmer: max. 12 Kinder, sichere Schwimmer
Alter: ab 9 Jahren
Mitzubringen: Fahrrad, Helm, Fahrradschloss, Badesachen, Sonnenschutz, ausreichend zu trinken, Brotzeit, evtl. Kleingeld für Kiosk
Den Eintritt und ein Eis übernimmt der FCW.
Voraussichtlich sind wir ca. um 15 Uhr zurück in Waigolshausen.
Bei schlechtem Wetter entfällt diese Veranstaltung.
Samstag, 30.08.2025
Du der kleine Lebensretter?
Du der kleine Feuerwehrmann?
Willkommen bei der Freiwilligen Feuerwehr Waigolshausen. Wir zeigen euch unser Feuerwehrhaus: Löschfahrzeug, Schutzanzüge und vieles mehr.
Wir zeigen euch, wie man sich richtig bei Freizeitunfällen verhält und wie eine Meldekette funktioniert.
Im Anschluss daran werden wir noch Spiele mit euch machen und grillen.
Wann? Samstag, den 30.08.2025
14 Uhr bis ca. 17 Uhr
Wo? Feuerwehrhaus Waigolshausen
Alter? 6 - 13 Jahren
Keine Kosten
Teilnehmer min. 10 und max. 20 Kinder
Besonderheiten: Festes Schuhwerk und dem Wetter angepasste Kleidung, Sonnenschutz und Kopfbedeckung nicht vergessen.
Veranstalter: Feuerwehr Waigolshausen
Meldung der Vereinsveranstaltungen 2026, die im Freizeitzentrum stattfinden sollen.
Bitte teilen Sie uns Ihre Vereinstermine, die im Freizeitzentrum stattfinden sollen, bis 15. Juli 2025 mit.
Wir benötigen Ihre Veranstaltungstermine für das Jahr 2026, um die weitere Belegung im FZZ besser planen zu können und Überschneidungen zu vermeiden.
Bitte melden Sie sich hierzu unter folgenden Kontakt:
Frau Gößmann-Öser
Telefon: 09722 9111-19
E-Mail steueramt@waigolshausen.de
Vielen Dank!
Die Gemeinde lädt alle Vereinsvorsitzenden zur Vorständebesprechung am 7. Oktober 2025 um 18 Uhr ins Freizeitzentrum ein. Hierbei geht es um die Terminabstimmung für 2025/2026. Bitte tragen Sie vorab Ihre geplanten Veranstaltungen bis spätestens 30. September 2025 in den Veranstaltungskalender auf der Gemeindehomepage ein. Diesen finden Sie unter
www.waigolshausen.de/veranstaltungsmelder.
Am 21. November 2025 findet ein Empfang für Neubürger statt. Hier können Sie sich als Vereine vorstellen - nutzen Sie die Chance zur Mitgliederwerbung! Weitere Infos folgen im September.
Für den Ehrungsempfang im Januar 2026 können Vorschläge für verdiente Persönlichkeiten eingereicht werden. Details zur Satzung der Gemeinde Waigolshausen über die Ernennung von Ehrenbürgern und Verleihung von Ehrenzeichen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde unter Ortsrecht. Die Abgabefrist läuft bis zum 15. September 2025. Vorschläge können unter www.waigolshausen.de/ehrenzeichen eingereicht werden.
Deckenerneuerung und Umbau der Einmündung in die Kreisstraße SW 22 in Richtung Garstadt
| • | Staatsstraße St 2270 zwischen Hergolshausen und der Einmündung in die Kreisstraße SW 22 in Richtung Garstadt wird saniert und Einmündungsbereich ausgebaut |
| • | Strecke fiel in der Vergangenheit als Unfallhäufungslinie auf - Straßendefizite werden beseitigt |
Zur Verbesserung des baulichen Zustands, der Verkehrssicherheit und der Verkehrsqualität erneuert das Staatliche Bauamt Schweinfurt die Fahrbahndecke zwischen Hergolshausen und dem Kreisverkehr südlich von Bergrheinfeld (St 2447 / St 2270) auf einer Länge von rund vier Kilometern. In diesem Zuge wird auch der Einmündungsbereich der Kreisstraße SW 22 in Richtung Garstadt richtlinienkonform ausgebaut. Die Durchführung der Arbeiten ist im Zeitraum von
04.08.2025 bis 17.10.2025
vorgesehen.
Die überörtliche Umleitung führt in beide Richtungen über Ettleben, Werneck und Waigolshausen. Garstadt ist während der Baumaßnahme nur über die SW 22 von Süden aus erreichbar. Für die Straßenbaumaßnahme des Staatlichen Bauamtes Würzburg im Zuge der Kreisstraße WÜ 57 zwischen Obereisenheim und Wipfeld, erfolgt die Umleitung im Zeitraum von 04.08.2025 bis 17.10.2025 nicht über Garstadt, sondern über Schwanfeld, Theilheim, Waigolshausen, Werneck und Ettleben.
Der Streckenabschnitt zwischen Hergolshausen und dem Kreisverkehr südlich von Bergrheinfeld ist in der Vergangenheit vermehrt als Unfallhäufungslinie aufgefallen. Bei einer Analyse des Bestands zeigten sich einige Defizite an der Staatsstraße. So weist die St 2270 im Bereich der Einmündung für den vorhandenen Kurvenradius eine zu geringe Querneigung auf. Zudem sind auf der Strecke etliche Unebenheiten, Netzrisse und Flickstellen zu finden. Diese Defizite werden nun im Rahmen der Maßnahme beseitigt. Nachdem von Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr die finanziellen Mittel bereitgestellt wurden, konnte die Maßnahme mittlerweile vergeben werden. Die Baukosten belaufen sich voraussichtlich auf rund 1.200.000 Euro und werden vom Freistaat Bayern getragen. Der Landkreis Schweinfurt beteiligt sich an den Kosten für den Umbau der Einmündung.
ein Zusammenschluss von zehn Gemeinden im Umland der Stadt Schweinfurt, sucht für das Projekt „Öko-Modellregion Oberes Werntal“ mit Sitz in Wasserlosen zum 01.09.2025 eine/n
Vollzeit (39 Wochenarbeitsstunden) oder Teilzeit im Jobsharing, zunächst befristet bis 31.10.2027
Ihre Aufgaben: | |
| • | Organisation von Projekten in den Themenbereichen Aufbau von regionalen Bio-Wertschöpfungsketten sowie Bewusstseinsbildung Ökolandbau |
| • | Vernetzung sowie fachliche und organisatorische Unterstützung regionaler Akteur/-innen der Lebensmittelwirtschaft |
| • | Öffentlichkeitsarbeit |
Ihr Profil: | |
| • | Abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium (Agrarwissenschaften, Ernährungswissenschaften, Landwirtschaft oder vergleichbarer Fachbereiche mit Bezug zum Stellenprofil) oder Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung im (ökologischen) Agrar- oder Lebensmittelbereich |
| • | Hohes Maß an Selbstorganisation und Eigeninitiative, strategisches und vernetztes Denken |
Zur Bewerbung aufgerufen sind sowohl Privatpersonen als auch Büros. Richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung mit Qualifikationsnachweisen bitte bis spätestens 15.07.2025 vorzugsweise per E-Mail (Anhänge im Format pdf) an Goessmann@wasserlosen.de oder Post an Öko-Modellregion Oberes Werntal, Bürgermeister Anton Gößmann, Kirchstraße 1, 97535 Wasserlosen-Greßthal. Bewerbungsgespräche sind ab Ende Juli geplant.
Eine ausführliche Stellenbeschreibung finden Sie unter www.oekomodellregionen.bayern/oberes-werntal. Fragen zum Stelleninhalt beantwortet Ihnen gerne Öko-Modellregionsmanagerin Anja Scheurich (09726 90 67 24, oekomodellregion@oberes-werntal.org).
am Beispiel „Komplettsanierung eines alten Bauernhauses“
Fast jedes Wochenende sind Monja Albert und Jens Stühler auf ihrer Baustelle zu finden. Sie befindet sich in Eckartshausen direkt neben der Kirche. Seit gut drei Jahren arbeiten sie an ihrem gemeinsamen Wohntraum. Derzeit sind die Innenräume schon „erkennbar“, die neuen Fenster bringen Licht hinein und lassen die Räume hell und freundlich wirken. Durchgängig wird Lehmputz an den Wänden aufgetragen, so auch an diesem Wochenende. Dieser ist nicht nur für das Raumklima gut, das Material bringt auch den Vorteil mit sich unterschiedliche Wandstärken ausgleichen zu können. Daher eignet es sich hervorragend für die Altbausanierung.
Ansteigende Höhen und unterschiedliche Wandstärken
Auch der Boden wies zu Beginn ein großes Gefälle auf. Elektrik und Kanalisation waren gänzlich veraltet. Die jungen Eigentümer starteten mit einer Komplettentkernung. Zunächst wurde tonnenweise Bodenmaterial herausrausgenommen, um mehr Raumhöhe zu gewinnen. Ein neuer Bodenaufbau sollte her, in Ergänzung eine Boden- und Wandheizung. Viele der alten Fundamente waren nicht mehr tragfähig, auch sie mussten gewissenhaft ausgebessert werden. Die alten Holzbalken wurden durchgeprüft, einige bleiben zukünftig auf Sicht und geben den Räumen einen besonderen Charm. Zahlreiche Wände wurden herausgenommen. Aus vielen kleinen Kammern entstand so zum Beispiel eine neue Wohnküche. Von dort aus geht es durch „altes“ auf Sicht gelassenes Mauerwerk in den neu angebauten Kubus hinein. Hier wird ein gemütliches Wohnzimmer entstehen, darüber eine Dachterrasse, „um die Abendsonne länger genießen zu können“ freut sich Monja Albert. Vor ihrem inneren Auge gärtnert sie auf der Dachterrasse schon in neuen Hochbeeten. So eine Vorfreude muss sein, denn der Umbau zehrt gewaltig an den Kräften. Urlaub und Freizeit werden größtenteils in die Baustelle investiert. „Man muss es mögen, ein Stück weit muss es auch Hobby sein“, meint Jens Stühler zu seiner Motivation. Ihm fiel die Entscheidung zum Umbau leicht, denn sein Wohntraum war schon immer ein Haus mit „Flair“ und das kann nur ein Altbau bieten. Er selbst wuchs in einem Fachwerkbau auf. Ihm gefällt die Kombination aus „alt und neu“ besonders gut. Durch die tatkräftige Unterstützung seines bauerfahrenen Vaters traute er sich schließlich zusammen mit seiner Partnerin an das Projekt heran.
Förderungen ergänzen die Eigenleistung
Der Markt Werneck unterstützte mit dem Kommunalen Förderprogramm, das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) mit der Werntaldorf-Förderung. Die Antragstellungen verliefen unkompliziert, einzig die Angebotseinholung gestaltet sich schwierig, erzählt Jens Stühler. Denn bei einigem lässt sich erst in der Bauphase erkennen, was eigentlich gemacht werden muss, auch entstehen neue Idee, wie man es angehen könnte. Hinzu kommt die Eigenleistung. Das aus dem alten Anwesen etwas sehr Schönes und Individuelles entsteht ist schon jetzt sichtbar, auch wenn es noch viel zu tun gibt. Für Ende 2025 ist der Einzug geplant.
Informationen zur Werntaldorf-Förderung
Denken Sie auch, dass Sie etwas sanieren könnten? Wenn Ihr Anwesen, Ihr Hoftor oder Ihre Mauer bei uns registriert ist, haben Sie Anspruch auf die Förderung. Wie hoch wird gefördert?
20-35% der Sanierungskosten für kartierte, regionaltypische Bausubstanz innerhalb der zehn ILE-Gemeinden, die nicht in einer Dorferneuerungs- oder Städtebauförderungsmaßnahme sind.
80-85% der Kosten für eine Bestandsuntersuchung für unter Denkmalschutz stehende Gebäude.
Bei Fragen informiert das ILE-Büro im Rathaus in Euerbach unter Tel. 09726- 91 55 27 (vormittags 9-13 Uhr, außer Freitag).
Startschuss für neues Betriebsgebäude in Waldberg
Zweckverband zur Wasserversorgung investiert in dritten Standort
Die Baustelle ist eröffnet. Mit dem symbolischen Spatenstich am 20.05.2025 ist der Startschuss gegeben für den Bau eines weiteren Betriebsgebäudes. Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe mit Sitz in Poppenhausen - und einer weiteren Betriebsstelle in Gochsheim-Weyer - investiert in den Standort Waldberg als wichtigen Schritt zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung im nördlichen Versorgungsgebiet. Das Projekt ist mit einem Investitionsvolumen von ca. 1,3 Mio. € veranschlagt, bewusst schlank und zweckmäßig gehalten, fügt sich harmonisch in die Natur ein.
Am Fuße des Kreuzbergs auf einer Wiese am Ortsausgang von Waldberg ist das Betriebsgebäude schon einmal mit Pfählen markiert worden. Der Bagger steht bereit. Es kann also losgehen.
Gemeinsamer Austausch und Information - darum geht es bei der jährlichen amtlichen Hegeschau für Stadt und Landkreis Schweinfurt. Dieses Mal fand sie in der Sporthalle in der Mittelschule in Werneck statt.
Die Hegeschau ist eine Veranstaltung des Landkreises Schweinfurt, die vom Jagdschutzverein Schweinfurt als Kreisgruppe des Landesjagdverbands Bayern organisiert und durchgeführt wird. Landrat Florian Töpper informierte aus Sicht der Unteren Jagdbehörde (angesiedelt im Umweltamt des Landratsamts) über die Jagd in der Region Schweinfurt.
„Die Hegeschau ist für alle Beteiligten, ob Jäger, Grundbesitzer, Jagdgenossenschaften, Förster oder für interessierte Bürgerinnen und Bürger, eine wichtige Informationsveranstaltung, die den Austausch untereinander fördert. Ähnlich wie bei Waldbegängen zeigt sich immer wieder, dass Akzeptanz, gegenseitiges Verständnis und Lösungsbereitschaft nur erreicht werden können, wenn miteinander statt übereinander gesprochen wird“, betonte Landrat Töpper bei der Begrüßung der Gäste.
Landrat dankt den Hegegemeinschaftsleitern und Jagdberatern.
Zur Vorbereitung der Hegeschau fanden im März bereits acht Hegevorschauen statt. Hier bedankte sich Landrat Töpper bei den Hegegemeinschaftsleitern für die Durchführung und Organisation dieser Veranstaltungen sowie bei den Jagdberatern für die Teilnahme und Kontrolle der Gehörne.
Mit Willi Grebner und Martin Rügamer wurden im Rahmen der diesjährigen Hegeschau zudem zwei langjährige Hegegemeinschaftsleiter verabschiedet: „Sie waren für Ihre Reviere und für unsere Jagdbehörde jeweils sehr geschätzte und zuverlässige Ansprechpartner. Ein herzlicher Dank für Ihren großen, ehrenamtlichen Einsatz“, sagte Landrat Töpper. Die Nachfolge treten Üchtelhausens Bürgermeister Johannes Grebner sowie Marc Benz an.
Die Themen der Hegeschau waren vielfältig. In diesem Jahr lag unter anderem der Fokus auf der Abschussplanung für Rehwild, die für die kommenden drei Jagdjahre festgelegt werden. Hierfür wurde seit Mitte 2024 der sogenannte Rehwildverbiss in den Wäldern für die insgesamt knapp 200 Jagdreviere vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) beurteilt und Empfehlungen zum zukünftigen Abschuss gegeben.
Ein gesunder Wald ist zentral für den Schutz von Klima, Wasser, Luft, Boden, Tieren, Pflanzen und Landschaft, weshalb es gilt, diesen wichtigen Lebensraum zu erhalten. Entsprechend den strengen gesetzlichen Vorgaben, wonach bei der Abschussplanung vorrangig der Zustand der Waldverjüngung zu berücksichtigen ist, wurden die Abschusszahlen insgesamt leicht erhöht. Die Entscheidung über die Abschusshöhe wird in Einvernehmen mit dem Jagdbeirat getroffen, der sich aus Vertretern von Forst, Jagdgenossen, Jägern, der Landwirtschaft und dem Naturschutz zusammensetzt. Die Unteren Jagdbehörden in den jeweiligen Landratsämtern geben Hilfestellungen und schaffen Rahmenbedingungen; die Umsetzung vor Ort obliegt jedoch den örtlichen Jägern und Grundbesitzern.
Für einen guten Austausch zwischen den einzelnen Gruppen hat auch der diesjährige „Runde Tisch“, beigetragen, bei dem Vertreter von Behörden, Jägern, Grundbesitzern und Jagdgenossenschaften zu verschiedenen Themen wie dem Waldumbau gemeinsam Lösungsmöglichkeiten erörtert haben.
Bedrohung durch Afrikanische Schweinepest bleibt ein zentrales Thema
Was die Abschusszahlen bei Rehwild betrifft, liegen die Hegegemeinschaften im Soll. Beim Schwarzwild sind die Abschusszahlen auf einem konstanten Niveau geblieben. Landrat Töpper verwies diesbezüglich auf die nach wie vor große Bedrohung durch die Afrikanische Schweinepest. Aufgrund von Ausbrüchen in Hessen wurde im Juni 2024 für die Jagdreviere in den Gemeinden Wasserlosen und Werneck entschieden, dass verendet aufgefundene Wildschweine meldepflichtig sowie entsprechende Blutproben auch von gesund erlegten Wildschweinen zu entnehmen sind.
Ein weiterer Punkt der Hegeschau, der die Jägerinnen und Jäger im Landkreis Schweinfurt zwar bislang nur am Rande beschäftigt, war der Umgang mit dem Wolf. Im Landkreis Schweinfurt gibt es aktuell weiterhin kein ortsfestes Wolfsrudel. Dennoch gab und wird es auch zukünftig Wolfssichtungen geben, etwa, wenn die Tiere hier durchziehen.
Das bestehende Wolfsrudel in der Rhön lässt vermuten, dass das Thema „Wolf“ in den nächsten Jahren auch im Landkreis Schweinfurt präsent bleibt, lautet die Einschätzung der Unteren Jagdbehörde.
Aktuell sind aber seitens der Jägerschaft keine konkreten Maßnahmen zu veranlassen. „Für ein möglichst umfassendes Monitoring wäre es dennoch hilfreich, wenn uns Informationen zu Sichtungen oder vermuteten Wolfsrissen mitgeteilt werden“, sagte Landrat Töpper abschließend.
Im Rahmen des LEADER-Projekts „Unterstützung Bürgerengagement III“ können sich auch im Jahr 2025 wieder Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Organisationen mit Ideen für Kleinprojekte um eine finanzielle Unterstützung bewerben. Für das LEADER-Projekt stehen in der aktuellen Förderperiode 2023-2027 insgesamt 55.556 Euro zur Verfügung, wovon 90 Prozent aus Mitteln des Freistaats Bayern stammen. Die restlichen 10 Prozent werden aus Eigenmitteln der LAG Schweinfurter Land e. V. ergänzt.
Wichtige Informationen und Bewerbungsunterlagen gibt es online.
Wer ein Projekt umsetzen möchte, findet alle weiteren Informationen und entsprechende Bewerbungsunterlagen über die Homepage der LAG unter https://lag-schweinfurterland.de/aktuelles/unterstuetzung-buergerengagement
Bewerbungsschluss ist der 1. August 2025
Wichtig zu wissen: Die Bewerbung und Unterlagen müssen bis zum 01. August 2025 entweder per Online-Formular eingegangen sein, per E-Mail an lag@lrasw.de oder per Post versendet werden.
Allianzarena und Olympiapark 19.07.2025
Es ist wieder soweit: Der Kreisjugendring Schweinfurt fährt am Samstag, den 19.07.2025 nach München! Teilnehmen können alle Jugendlichen von 10 -13 Jahren.
Bei einer exklusiven Führung in der Allianz Arena werden wir unter anderem die Aussicht vom Mittelrang der Südkurve genießen, den Kabinentrakt besuchen, durch den Spielertunnel gehen und die Arena vom Spielfeldrand bei den Trainerbänken überblicken. Anschließend wird für uns in Deutschlands größtem Vereinsmuseum die Geschichte des FC Bayern lebendig.
Danach erkunden wir zusammen den Olympiapark, wo wir u.a. das Olympiastadion und den Walk of Stars anschauen.
Der Preis beträgt 34,00 €. Anmeldeschluss ist der 07.07.2025.
Anmeldung und Fragen bitte an anne.oertel@kjr-sw.de oder unter 09721/6462036.
Informationen für Eltern und Kindertagespflegepersonen
Sie suchen eine Betreuungsmöglichkeit für Ihr Kind?
Kindertagespflege ist die regelmäßige, stundenweise bis ganztägige Betreuung eines Kindes durch eine Kindertagespflegeperson. Die Kindertagespflege findet in der Regel im Haushalt der Kindertagespflegeperson statt und wird vom Amt für Jugend und Familie finanziert.
Die Eltern beteiligen sich mit einem Kostenbeitrag, dessen Höhe sich an den Elternbeiträgen der Kindertageseinrichtungen im Landkreis Schweinfurt orientiert. Auf Antrag können Eltern komplett vom Kostenbeitrag befreit werden.
Sie interessieren sich für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson? Kindertagespflegepersonen werden vom Fachdienst Kindertagespflege überprüft, sind qualifiziert und haben eine Pflegeerlaubnis vom Fachdienst Kindertagespflege erhalten, mit der sie maximal fünf Kinder zeitgleich betreuen dürfen.
Die Kindertagespflegepersonen haben einen Kurs „Erste Hilfe am Kind“ absolviert, sowie ein ärztliches Attest und ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt.
Nähere Information:
Brigitte Gram
Telefon: 09721/55-486 oder Mail brigitte.gram@lrasw.de
Oder unter folgendem Link:
https://www.landkreis-schweinfurt.de/landratsamt/serviceleistungen-informationen/details/detail/fachdienst-kindertagespflege-1254
Landratsamt Schweinfurt
Amt für Jugend und Familie
Fachdienst Kindertagespflege
Schrammstr. 1, 97421 Schweinfurt
Auf Initiative der GesundheitsregionPlus trafen sich regionale Kinderärzte mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns - erste Erfolge sichtbar
Regionale Kinderärzte und Kinderärztinnen haben sich im Landratsamt mit der kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) zu einem konstruktiven Austausch über die kinderärztliche Versorgung im Raum Schweinfurt getroffen. Nach der Bedarfsplanung der KVB gilt die Region in diesem Bereich mit knapp 95 Prozent als regelversorgt, die Realität vor Ort sieht jedoch ganz anders aus: Die vorhandene kinderärztliche Versorgung ist weit unter dem tatsächlichen Bedarf, eine Überlastung der vorhandenen Praxen entspricht der Realität.
Die GesundheitsregionPlus Stadt und Landkreis Schweinfurt bezeichnet die Situation als sehr angespannt. Gemeinsam mit Landrat Florian Töpper und Oberbürgermeister Sebastian Remelé wurde beim Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen um Prüfung der Versorgungssituation gebeten, was zu einer Einstufung als „drohend unterversorgt“ im Dezember 2024 führte.
Das nun erfolgte Treffen fand auf Initiative von Anja Lehmeyer, Geschäftsstellenleiterin der GesundheitsregionPlus Stadt und Landkreis Schweinfurt, statt. Sie setzt sich seit Jahren für eine bessere kinderärztliche Versorgung im Raum Schweinfurt ein und konnte in Zusammenarbeit mit engagierten Ärztinnen und Ärzten bereits Erfolge erzielen. So gelang es etwa, dass die Praxis Dr. Schott in Grafenrheinfeld den bestehenden hausärztlichen Dienst um einen kinderärztlichen Dienst erweitern konnte.
Adam Hofstätter von der KVB hat im Rahmen des Austausches, an dem auch Landrat Florian Töpper teilnahm, die Versorgungssituation in der Kreisregion Schweinfurt sowie die Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie zur Anpassung der Anhaltspunkte für Unterversorgung erläutert.
„Es ist ein sehr positives Signal, dass die KVB gemeinsam mit unserer GesundheitsregionPlus und regionalen Ärztinnen und Ärzten nach Lösungen sucht. Der Austausch mit Herrn Hofstätter ist wertvoll und von konstruktiver Prägung, dafür herzlichen Dank“, sagte Landrat Florian Töpper. „Ebenfalls bedanken möchte ich mich bei Anja Lehmeyer für ihr außergewöhnliches Engagement in dieser wichtigen Sache. Sie hat bereits viel erreicht und ich bin überzeugt davon, dass sie ihre Arbeit erfolgreich fortsetzen wird.“
In der letzten Sitzung des Elternbeirats konnte der Vorsitzende Markus Reimer gemeinsam mit dem Elternbeiratsteam Sportgeräte an den Rektor der Balthasar-Neumann Grundschule, Herrn Stranz, übergeben. Diese werden auf die Schulhäuser in Schleerieth, Eßleben und Waigolshausen verteilt.
Die 20 Springseile und 20 Spiel-Pferdegeschirre haben einen Wert von etwa 250 Euro. Die Anschaffung wurde durch Spenden ermöglicht, die bei der Schulanmeldung der neuen Erstklässler für das Schuljahr 2025/2026 gesammelt wurden. Der Elternbeirat hatte sich um die Versorgung mit Kuchen und Kaffee gekümmert. Insgesamt kamen so 400 Euro zusammen, die den Schülerinnen und Schülern zugutekommen. 150 Euro werden auf das Konto des Elternbeirats eingezahlt und stehen für zukünftige Ausgaben wie z.B. der Unterstützung bei Schullandheimaufenthalten für finanzschwache Familien oder Autorenlesungen bereit.
Im kommenden Schuljahr stehen wieder Neuwahlen des Elternbeirats an. Das Team würde sich freuen, wenn sich einige Eltern der neuen ABC-Schützen für eine Mitarbeit im Gremium interessieren.
Stellvertretend für die gesamte Schulfamilie der Balthasar-Neumann Grundschule Werneck möchte wir, Carsten Stranz (Rektor) und Markus Reimer (Elternbeiratsvorsitzender) an dieser Stelle den Schülereltern nochmals ein herzliches Danke sagen.
Baugrunduntersuchungen der Fulda-Main-Leitung im Abschnitt B in der Gemeinde Hammelburg vom 14. Juli bis 06. Oktober 2025
Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant TenneT das Netzausbauvorhaben Fulda-Main-Leitung. Diese neue 380-kV-Leitung soll in Zukunft die Umspannwerke in Dipperz und Mecklar in Hessen mit dem Umspannwerk Bergrheinfeld in Bayern verbinden. Um weitere Details für den künftigen Leitungsverlauf der Fulda-Main-Leitung zu ermitteln, werden zwischen dem Juli 2025 und Dezember 2025 im Abschnitt B, Baugrunduntersuchungen vorgenommen.
Ort und Zeit der geplanten Maßnahmen
Die Verortung der Bohrpunkte dieser Bohrkampagne und die geplanten Zuwegungen werden auf den anliegenden Bohrpunktkarten ersichtlich und hiermit ortsüblich bekannt gegeben. Die angekündigten Maßnahmen finden in dem Zeitraum zwischen 14. Juli bis 06. Oktober 2025 statt. Einige Erkundungspunkte können aufgrund der Verhältnisse vor Ort (z. B. Waldgebiet, Witterung, o. ä.) ggf. nicht im Rahmen dieser Bohrkampagne angefahren werden. Weitere Kampagnen werden daher fristgerecht erneut ortsüblich bekannt gegeben.
Die von den Bohrungen betroffenen Flurstücke entnehmen Sie bitte der Flurstücksliste bzw. den Bohrpunktkarten. Darin werden auch die geplanten Erkundungstypen und Umfänge ersichtlich.
Betroffene Flurstücke
Eine Auflistung aller betroffenen Flurstücke und dazu passende Lagepläne mit Gemeinde, Gemarkung, Flurnummer, Flurstücksnenner, -zähler finden Sie im Internet unter: www.tennet.eu/de/fulda-main-leitung-flurstueckeortsuebliche-bekanntmachungen
Die vorgenannten Planentwürfe werden zudem hier ausgelegt:
Gemeinde Waigolshausen
Kirchstraße 8, 97534 Waigolshausen
Beauftragte Firmen
Die Arbeiten erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch die Bohrgesellschaft Roßla mbH in Zusammenarbeit mit der Firma T3 Deutscher Bauservice GmbH. Die vor Ort tätigen Firmen können sich durch ein entsprechendes Schreiben ausweisen.
Baugrunduntersuchung
Bei den Baugrunduntersuchungen werden mittels Bohrungen Boden- und Felsproben entnommen und im Anschluss auf ihre bodenphysikalischen Eigenschaften untersucht, um die Bodenbeschaffenheit der potenziellen Leitungsverläufe zu erkunden. Die Ergebnisse der Bohrungen sowie der labortechnischen Untersuchungen und Analysen werden in einem geotechnischen Bericht zusammengefasst. Zu den untersuchten Parametern zählen allgemeine bodenmechanische Eigenschaften, die Wasserdurchlässigkeit des Bodens, die Schadstofffreiheit sowie Bodenkennwerte. Hierdurch können notwendige Berechnungskennwerte für die Planung sowie für temporäre Baustelleneinrichtung ermittelt werden.
In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, land- und forstwirtschaftliche Wege und Straßen sowie die Flurstücke zu betreten und zu befahren. Die exakten Bohransatzpunkte werden entsprechend den Bedingungen vor Ort (Bewuchs, Bodenverhältnisse, ggf. vorhandene unterirdische Leitungen etc.) festgelegt. Die Zuwegung über die Vegetationsfläche erfolgt grundsätzlich über die kürzeste Distanz, kann vor Ort aber auch individuell abgestimmt werden. Die verwendeten Fahrzeuge und Maschinen sind so ausgestattet, dass Auswirkungen der Maßnahmen möglichst geringgehalten werden. Nach der Probenentnahme wird der Ausgangszustand wiederhergestellt. Außerdem werden die Bohrlöcher verfüllt und das überschüssige Bohrgut fachgerecht entsorgt.
Art und Umfang der Voruntersuchungen
Vorgesehen sind Methoden zur Ermittlung der Lagerungsdichte mittels schwerer Rammsondierungen (DPH), Entnahmen von Bodenproben und Aufnahme der Bodenhorizonte mittels Kleinrammbohrungen (KRB) (d = 40-90 mm) oder verrohrter Kernbohrungen (KB) (d = 150 - 300 mm). In Einzelfällen kommt auch eine Spühlbohrung zum Einsatz. Während der Untersuchungsarbeiten kann es zudem zu Vermessungs- und Absteckarbeiten kommen.
Kernbohrungen (KB):
Bei diesem Bohrverfahren wird durch ein rotierendes Bohrrohr mit einer Kernbohrkrone ein ringförmiger Schlitz in das Erdmaterial gefräst. Der dabei entstehende zylindrische Bohrkern rutscht in das Kernrohr und wird durch Ziehen des Bohrgestänges zutage gefördert. Kernbohrungen werden mit Kettenbohrgeräten Typ G 100 SPR (Gewicht = 10.000 kg) oder Typ G 150 FTR1 (Gewicht = 6.400 kg) durchgeführt. Das Bohrgerät hat Außenabmessungen von ca. 5,20 m x 1,50 m bei einer Höhe von ca. 2,20 m im Fahrbetrieb und 3,80 m im Bohrbetrieb. Für die Kernbohrungen wird ein Arbeitsraum von mindestens 6,00 m x 4,00 m benötigt. Die geplante Erkundungstiefe beträgt max. 30,00 m. Die Kettenbohrgeräte werden mit einem Lastkraftwagen (Gewicht = 18.000 kg) und Anhänger (Gewicht = 13.000 kg) zur Bohrstelle transportiert. Ggf. werden die Arbeiten an der Bohrstelle durch eine Transportraupe unterstützt (Transportgewicht = 13.500 kg).
Kleinrammbohrungen (KRB) und schwere Rammsondierungen (DPH):
Bei Kleinrammbohrungen werden Ein-Meter- bzw. Zwei-Meter-Sonden lotrecht in den Boden gerammt. Anschließend werden die Sonden gezogen und durch einen Schlitz in der Sonde die Baugrundschichtung dokumentiert und einzelne Bodenproben entnommen. Bei den Rammsondierungen wird eine Sonde mit einer festgelegten Energie in den Boden gerammt wird. Dabei wird die Schlagzahl aufgenommen, die für eine Eindringtiefe von jeweils 10 cm notwendig ist. Aus den dokumentierten Schlagzahlen lassen sich Rückschlüsse auf die Lagerungsdichte des Bodens ziehen. Für die schweren Rammsondierungen und Kleinrammbohrungen wird ein Arbeitsraum von ca. 3,00 m x 3,00 m benötigt. Die geplante Erkundungstiefe beträgt max. 15,00 m. Die Bohrungen werden mit einem Raupenbohrgerät (Gewicht = 2.800 kg) durchgeführt. Das Bohrgerät hat Außenabmessungen von ca. 1,00 m x 2,50 m bei einer Höhe von 1,50 m im Fahrbetrieb und ca. 3,00 m im Bohrbetrieb. Die Bohrgeräte werden mit einem Transporter (Leergewicht = 3.500 kg) oder einem Anhänger (Gewicht = 13.000 kg) angefahren.
Die Erkundungen dauern dabei je nach Untersuchungsprogramm und Randbedingungen ca. 1 bis 3 Tage. Für alle Bohrungen und Sondierungen gilt: Die zum Einsatz kommenden Bohrgeräte sind auf einem Raupenfahrzeug mit Verbrennungsmotor installiert und mit Gummikettenfahrwerk und Bohrgestänge ausgestattet. Die Bohrraupen werden jeweils in einem allradbetriebenen Begleitfahrzeug auf möglichst befestigten Wegen zum Einsatzort gebracht. Die Begleitfahrzeuge verbleiben während der Erkundungsarbeiten am Feld- oder Wegesrand. Abseits der Wege erfolgt die Zuwegung zu den einzelnen Bohrpunkten in der Regel über die kürzeste Distanz mittels Kettenfahrzeuge bzw. unter dem Einsatz von Lastverteilungsplatten. Nach Abschluss der Bohrarbeiten werden die Bohrlöcher ordnungsmäßig wieder verfüllt und der Ausgangszustand des Bohrpunktes wiederhergestellt.
Bohrarbeiten in sensiblen Räumen
Werden Bohrarbeiten in besonders sensiblen Bereichen (z. B. Wasserschutzgebieten) durchgeführt, so werden folgende Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt:
| • | Vor dem Aufstellen des Bohrgerätes werden Folien ausgelegt, um eventuell austretende Stoffe auffangen zu können. |
| • | Die Hydraulik des Bohrgerätes wird mit biologisch schnell abbaubaren Ölen betrieben. |
Im Zuge der für die geotechnischen Untersuchung erforderlichen Vorbereitungen (Planung und Vermessung) sind Mitarbeiter/ innen mit dem PKW, dem Rad oder zu Fuß unterwegs und werden ggf. zeitlich begrenzt Markierungen setzen, wodurch keine Schäden an Fluren und Wegen entstehen.
Nutzung von Grundstücken und Entschädigung bei möglichen Flurschäden
Für die Arbeiten müssen private Grundstücke sowie landwirtschaftliche Wege betreten und befahren sowie vorübergehende Arbeits- und Abstellflächen eingerichtet werden. Im Falle von behördlichen Auflagen wird der Einsatz von Baggermatten, ökologischer und archäologischer Baubegleitung, eine archäologische Untersuchung oder ähnliches, notwendig werden. Bei Kampfmittelverdacht erfolgt vor der Durchführung der Untersuchung eine Freimessung durch einen Feuerwerker nach § 20 SprengG.
Sollten trotz aller Vorsicht bei den Baugrunduntersuchungen dennoch Flurschäden entstehen, werden diese entschädigt. TenneT hat zur externen Beweissicherung die T3 Deutscher Bauservice GmbH beauftragt, sodass mögliche Schäden objektiv beurteilt und entschädigt werden können. Diese dokumentieren den Ausgangs- und Endzustand.
Darüber hinaus kann es in Einzelfällen notwendig werden, entlang der Zuwegungen und im Bereich der Bohrpunkte Entfernungen von Gehölzen, Hecken oder einzelnen Bäumen vorzunehmen. Die Gehölzarbeiten finden nur nach vorheriger Abstimmung mit den Eigentümern statt. Zum Umfang der Inanspruchnahme wird zusätzlich auf die Flurstücksliste und die Lagepläne verwiesen. Der daraus unmittelbar entstehende Vermögensnachteil wird auf Basis einer gutachterlichen Bewertung ausgeglichen.
Gesetzliche Grundlage
Die Berechtigung zur Durchführung der Baugrunduntersuchungen ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG). Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Untersuchungen als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die Baugrunduntersuchungen werden in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde durchgeführt.
Ihr Ansprechpartner
Fragen, Mitteilungen und Hinweise zu den Kartierungen nehmen wir gerne entgegen.
Bitte wenden Sie sich an:
Thomas Wagner
T +49 (0)921 50740-2424
E fuldamain@tennet.eu
www.tennet.eu/de/projekte/fulda-main-leitung
Anmeldung Infoletter: tinyurl.com/fulda-main-leitung
Montag: ganztags geschlossen
Dienstag: 07:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr
Eine persönliche Vorsprache in allen Bereichen des Rathauses ist nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem entsprechenden Ansprechpartner möglich.
Termine mit dem Bürgerservice können Sie online über unsere Homepage www.waigolshausen.de/termin vereinbaren.
| Gemeindeverwaltung: | |
| Telefon: | 09722 9111-0 |
| Fax: | 09722 9111-20 |
| e-mail-Adresse: | gemeinde@waigolshausen.de |
| Nachrichtenblatt | |
| e-mail-Adresse: nachrichtenblatt@waigolshausen.de | |
| 1. Bgm. Christian Zeißner | |
| Telefon: | 09722 9111-13 |
| e-mail-Adresse: buergermeister@waigolshausen.de | |
| Termine mit 1. Bürgermeister Christian Zeißner bitte vorher telefonisch vereinbaren. | |
| Emma Stumpf | |
| Telefon: | 09722 9111-15 |
| e-mail-Adresse: | ewo@waigolshausen.de |
| Carolin Gold | |
| Telefon: | 09722 9111-11 |
| e-mail-Adresse: | buergerbuero@waigolshausen.de |
| Alexander Hilbig | |
| Telefon: | 09722 9111-22 |
| e-mail-Adresse: | hauptamt@waigolshausen.de |
| Martin Dürr | |
| Telefon: | 09722 9111-12 |
| e-mail-Adresse: | bauamt@waigolshausen.de |
| Josef Zeißner | |
| Telefon: | 09722 9111-14 |
| e-mail-Adresse: | geschaeftsleitung@waigolshausen.de |
| Klaus Bärtl | |
| Telefon: | 09722 9111-18 |
| e-mail-Adresse: kaemmerei@waigolshausen.de | |
| Annette Gößmann-Öser | |
| Telefon: | 09722 9111-19 |
| e-mail-Adresse: | steueramt@waigolshausen.de |
| Tanja Mauder | |
| Telefon: | 09722 9111-21 |
| e-mail-Adresse: | kasse@waigolshausen.de |
| Bauhof Waigolshausen | |
| Tel.: | 09722 944294 |
| e-mail-Adresse: | bauhof@waigolshausen.de |
| Freizeitzentrum, Jahnstr. | Tel.: 1318 |
| Grundschule Werneck | Tel.: 94904-0 |
| Mittelschule Werneck | Tel.: 949030 |
| Schulverband Schwanfeld | Tel.: 09384 973055 |
| Kindergarten Waigolshausen | Tel.: 8803 |
| Kindergarten Hergolshausen | Tel.: 7515 |
| Kindergarten Theilheim | Tel.: 09384 1810 |
| Landratsamt Schweinfurt | Tel.: 09721 55-0 |
Bei Problemen mit Gas, Wasser und Strom sind folgende Stellen zu verständigen:
Gas
Gasversorgung Unterfranken GmbH
Tel.: 0931 275588
www.gasuf.de
Wasser
Rhön-Maintal-Wasserversorgung
Tel.: 09725 700-0
www.rmg-poppenhausen.de
Strom
ÜZ Mainfranken
Tel.: 09382 604-0
www.uez.de
Krisennetzwerk Unterfranken
Hilfe bei psychischen Krisen
0800 655 3000