Titel Logo
Nachrichtenblatt der Gemeinde Waigolshausen
Ausgabe 7/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Amtlicher Teil

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

sehr geehrte Leserinnen und Leser,

aus und vorbei … durch ein 2 : 1 in der 119. Minute scheiterte die deutsche Fußballnationalmannschaft am neuen Europameister Spanien. Ich gratuliere dem neuen Europameister und bedanke mich für die Leistung unserer Nationalmannschaft während der letzten Wochen. Schade, dass wir ausgeschieden sind, denn dieses Zusammengehörigkeitsgefühl während der EM innerhalb der Gesellschaft war ein sehr schönes.

Apropos Zusammengehörigkeitsgefühl. Anfang Juli bin ich etwas irritiert durch die Obere Straße in Hergolshausen gefahren. Auf privaten Grundstücken wurden Plakate und Banner aufgestellt und fragwürdige Beiträge wiedergegeben.

Vor 75 Jahren konnten wir in Deutschland die größte Errungenschaft und die Grundlage unserer Demokratie niederschreiben, das Grundgesetz. Dieses Grundgesetz gibt ganz klar vor, was in unserem Land erlaubt ist und wonach sich jeder, der in unserem Land lebt, richten muss. Die Meinungsfreiheit ist mit das höchste Gut, das hier festgeschrieben wurde. Schon aus diesem Grund ist das Aufstellen von Plakaten und Bannern grundsätzlich nicht zu beanstanden und zeigt, dass wir eben nicht, wie auf einem Plakat wiedergegeben, in einer Diktatur leben. Diese Äußerung stößt bei mir auf absolutes Unverständnis. Gerade wir in Deutschland sollten mit solchen Begriffen nicht so leichtfertig umgehen, da wir bzw. unsere Vorfahren am eigenen Leibe erfahren mussten, was es heißt, in einer Diktatur zu leben. Leider ist in den letzten Wochen durch den Austausch und der Nachfragen einiger Bürgerinnen und Bürger klar geworden, dass noch etwas Information nötig ist, um die Inhalte der Plakate und Banner richtig einzuordnen:

-

Bereits 2016 wurde unter der Mitwirkung der Bürgerschaft von Hergolshausen ein Dorferneuerungsplan erarbeitet und öffentlich beschlossen. Dort wurde unter anderem eine Alternativlösung der bestehenden Ortsdurchfahrt über die Obere Straße vorgesehen.

-

Im Rahmen der Dorferneuerung wurde ein Planungsbüro beauftragt, Varianten, wie gefordert, zu erarbeiten. Variante 1, alles bleibt so, wie es ist. Variante 2, Einbahnstraßenregelung, Variante 3, Ausbau der Oberen Straße und Einbahnstraßenregelung in der Schweinfurter Straße

-

Die Varianten wurden der Öffentlichkeit im Gemeinderat und in Teilnehmerversammlungen vorgestellt. In Stammtischen und Arbeitskreissitzungen wurden die Vor- und Nachteile der Varianten erörtert.

-

Am 17.10.2023 legte sich die Teilnehmergemeinschaft Hergolshausen 2 (gewähltes Gremium der Bürgerschaft) auf die Variante 2 als vorzugswürdigste Variante fest.

-

In der Gemeinderatssitzung am 26.10.2023 folgte der Gemeinderat dieser Entscheidung und stimmte für die Variante 2.

-

Dies wurde dem Staatlichen Bauamt mitgeteilt und durch das Staatliche Bauamt kam dann auch die Rückmeldung, dass die Variante aus dessen Sicht realisierbar ist.

-

Aktuell laufen die Planungen für die Voruntersuchungen zur Umsetzung der Variante 2. Die Voruntersuchungen müssen unabhängig von den Varianten durchgeführt werden.

-

Im weiteren Verlauf wird dann, nach Feststellung der Ergebnisse, eine Vereinbarung über den gemeinschaftlichen Ausbau der Variante mit dem Staatlichen Bauamt abgeschlossen.

Die Mitwirkung in den Arbeitskreisen der Dorferneuerung stand allen Bürgerinnen und Bürgern von Hergolshausen offen. Dass einige Bewohnerinnen und Bewohner der Oberen Straße die Entscheidung von zwei unabhängigen Gremien ablehnen ist legitim, steht aber nicht im Widerspruch mit einer mangelfreien Entscheidungsfindung. Mehrere Schreiben von Ämtern und Behörden haben diesen Vorgang bestätigt.

Wir leben in einer Demokratie und dort gibt es Mehrheitsentscheidungen, die die Handlungsfähigkeit des Staates sicherstellen. Individuelle Bedürfnisse stehen wohl oder übel nicht über diesen demokratisch gefundenen Mehrheitsentscheidungen, auch wenn sie vielleicht nachvollziehbar wären.

Mein Wunsch ist grundsätzlich und speziell in diesem Zusammenhang: Konstruktive Kritik ist erwünscht und notwendig! Unrichtige Behauptungen werden nicht richtig, auch wenn sie immer wieder wiederholt und teilweise lautstark vorgetragen werden. Bleiben wir alle sachlich und werden nicht persönlich, denn das hat niemand verdient. Eine freie Meinungsäußerung muss möglich sein, ohne dass man Angst hat, angegangen zu werden.

In den nächsten Tagen beginnen für die Schülerinnen und Schüler die Ferien. Herzlichen Glückwunsch an alle Schülerinnen und Schüler, die ihren Schulabschluss bestanden, die ihr Jahresziel erreicht haben und in die nächste Jahrgangsstufe kommen. Sollte es bei dem einen oder anderen noch nicht geklappt haben, Kopf hoch, unser Bildungssystem hält alle Möglichkeiten offen, auch wenn man evtl. ein „Spätzünder“ ist.

Mit den Sommerferien beginnen auch die Weinfeste in unserer Gemeinde. Bitte machen Sie von der Möglichkeit Gebrauch und besuchen Sie die Veranstaltungen in unseren Gemeindeteilen (Hergolshausen 03.08. und 04.08., Theilheim 09.08. - 11.08.).

Mit sonnigen Grüßen wünsche ich Ihnen viele schöne gemeinsame Stunden, einen schönen wohlverdienten Urlaub, Gottes Segen und bleiben Sie gesund.

Mit herzlichen Grüßen
Christian Zeißner
Erster Bürgermeister

Hinweis!

Das Rathaus ist am Freitag, den 16. August 2024 geschlossen!

Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung „Ortsdurchfahrt Waigolshausen“

Gemarkung Waigolshausen, Gemeinde Waigolshausen

Bekanntmachung
des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Schweinfurt
vom 2. Juli 2024

Gemäß § 83 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der jeweils geltenden Fassung, gibt das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Schweinfurt, Mainberger Straße 14, 97422 Schweinfurt, bekannt, dass der Beschluss zur vereinfachten Umlegung „Ortsdurchfahrt Waigolshausen“ am

26. Juni 2024

unanfechtbar geworden ist.

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der Eigentümer in die neuen Grenzen ein.

Die im Beschluss über die vereinfachte Umlegung festgesetzten Geldleistungen sind nunmehr zur Zahlung fällig. Die Gemeinde Waigolshausen ist Gläubigerin und Schuldnerin der Geldleistungen und wird die Abwicklung der Zahlungen gesondert regeln.

Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Schweinfurt wird die Berichtigung des Grundbuchs veranlassen und die Berichtigung des Liegenschaftskatasters durchführen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen den Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch bei dem

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Schweinfurt, Mainberger Straße 14, 97422 Schweinfurt

eingelegt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

gez. Reus
Vermessungsdirektor

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

Flurneuordnung Zeuzleben 3

Markt Werneck, Landkreis Schweinfurt

Gz. LD-B - A 7566 - 2599

Schlussfeststellung

Das Verfahren Zeuzleben 3 wird abgeschlossen (§ 149 Flurbereinigungsgesetz).

Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Zeuzleben 3 sind abgeschlossen. Die Teilnehmergemeinschaft erlischt mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

Zeller Straße 40, 97082 Würzburg

(Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg)

eingelegt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Hinweis:

Diese Schlussfeststellung kanninnerhalb von vier Monaten ab dem 15.07.2024 auch auf derInternetseite des Amtes für LändlicheEntwicklung Unterfranken auf der SeiteProjekte in Unterfranken unter „Öffentliche Bekanntmachungen inFlurneuordnungen und Dorf-erneuerungen“ eingesehen werden.(https://www.ale-unterfranken.bayern.de/108554/index.php)

Würzburg, 24.06.2024
Gez. Jürgen Eisentraut
Behördenleiter

Flurneuordnung Stettbach 4

Markt Werneck, Landkreis Schweinfurt

Wahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter (§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG -, Art. 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes - AGFlurbG -)

Bekanntmachung und Ladung

Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Stettbach 4 gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden zur Wahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter geladen.

Der Wahltermin findet unter der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken statt am:

Freitag, 13.09.2024, von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

Ort: "Neue Schule" in Stettbach, Schulstr. 11,

97440 Werneck.

Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer am Verfahren besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Wahl des Vorstandes beteiligen.

Gewählt wird schriftlich und geheim. Der Wahltermin dient lediglich der Stimmabgabe. Die Stimme kann im gesamten Zeitraum des Wahltermines abgegeben werden.

Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter auf je 5 festgesetzt.

Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann somit als Mitglied und Stellvertreter insgesamt 10 Personen wählen. Sie werden auf die Dauer von sechs Jahren gewählt; eine Wiederwahl ist zulässig.

Um eine angemessene Vertretung der einzelnen Ortschaften sicherzustellen, wurde durch das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken für die gruppenmäßige Zusammensetzung des Vorstandes bestimmt, dass im Verfahren

je 3 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter für die Ortschaft Stettbach

je 1 Vorstandsmitglied und Stellvertreter für die Ortschaft Schraudenbach

zu wählen sind.

Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke. Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich (§ 10 Nr. 1 FlurbG). Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Gemeinschaftliche Eigentümer sind nur stimmberechtigt, wenn von allen abwesenden Miteigentümern eine schriftliche Vollmacht vorliegt. Wenn Ehepartner gemeinschaftliches Eigentum haben, brauchen diese ebenfalls eine schriftliche Vollmacht des abwesenden Ehepartners. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so müssen sie von der Wahl ausgeschlossen werden.

Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben in der Versammlung eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Zu beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, werden daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist.

Die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten.

Die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden am Wahltermin von den Teilnehmern oder Bevollmächtigten in geheimer Wahl mittels Stimmzettel gewählt. Die Wahl der Vorstandsmitglieder und deren Stellvertreter findet in einem Wahlgang statt. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das unter Aufsicht des Wahlausschusses gezogen wird.

Der Stellvertreter mit der höchsten Stimmenzahl vertritt das erste Vorstandsmitglied, der mit der nächst niedrigeren Stimmenzahl das zweite Vorstandsmitglied usw.

Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken wird bei der Wahl durch einen örtlichen Wahlausschuss unterstützt, der aus drei Personen besteht und die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl überwacht. Dem Wahlausschuss gehören folgende Personen an:

Der stellvertretende Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft

Herr BR Nicolai Heim,

Herr Michael Hetterich und

Herr Alexander Sauer

Die aktuelle Karte zum Verfahrensgebiet, aktuelle Informationen zur Wahl und bereits eingegangene Wahlvorschläge können im Internet auf der Homepage des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken (http://www.landentwicklung.bayern.de/unterfranken unter "Projekte in Unterfranken", „Verwaltungsakte zu öffentlich-rechtlichen Schritten in Flurneuordnungen und Dorferneuerungen“, „Ladung zur Vorstandswahl oder Neuwahl“) ab dem 12.08.2024 eingesehen werden.

Die o. g. Unterlagen sind zudem in der Zeit vom 29.08.2024 mit 12.09.2024 im Markt Werneck zur Einsicht ausgelegt.

Die Kandidatenliste ist nicht geschlossen, Es wird deshalb dazu aufgerufen, bis 06.09.2024, noch weitere Wahlvorschläge schriftlich beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Zeller Straße 40, 97082 Würzburg oder per E-Mail: poststelle@ale-ufr.bayern.de), mit Angabe des Vor- und Nachnamens und der Wohnadresse des Wahlkandidaten einzureichen. Die vorgeschlagenen Kandidaten sollten dazu bereit sein, die Wahl anzunehmen.

Für Rückfragen hinsichtlich der Wahl des Vorstands können Sie sich unter dem Betreff „Vorstandswahl Stettbach 4“ schriftlich entweder per Post an das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Zeller Straße 40, 97082 Würzburg, oder per E-Mail an poststelle@ale-ufr.bayern.de sowie telefonisch unter der Nummer 0931/4101-693 an den stellvertretenden Vorsitzenden des Verfahrens wenden.

Würzburg, 10.07.2024
gez. Sonja Ludwig

Abgabefälligkeit: 15. August 2024

Der 15. August 2024 ist Fälligkeitstermin für kommunale Abgaben (Grund- und Gewerbesteuer, Kanalgebühren) des III. Quartals.

Wir bitten alle Zahlungspflichtigen, die noch nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, um zuverlässige Beachtung des Termins bzw. um rechtzeitige Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.

Verlässliche Ansprechpartnerin zur gesetzlichen Rente

Ingrid Doischer nimmt Ihre Arbeit als ehrenamtliche Versichertenberaterin der Deutschen Rentenversicherung im Lkr. Schweinfurt auf.

Zum nachfolgenden Termin wird sich Frau Doischer um die Anliegen der Versicherten kümmern:

Waigolshausen: 27.08.24, 14:00 - 17:00 Uhr,

Pfarrsaal Waigolshausen

Für eine Terminvereinbarung kontaktieren Sie bitte die Telefon 0157 55781836. Bitte zum Termin eine Rentenauskunft mitbringen (darf auch bis zu 3 Jahre alt sein).

Die Termine in Hergolshausen und Theilheim werden in den Amtsblättern August und September veröffentlicht.

Es werden Anträge zur Alters-, Witwen-, Waisen- und Erwerbsminderungsrenten aufgenommen sowie Rentenauskünfte und Fragen rund um das Thema Rente beantwortet. Die Beratungsleistungen sind für die Versicherten und RentnerInnen kostenfrei.